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GEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ

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Kapitel 6 | Ergebnisse der Bestandsaufnahme für die Oberflächengewässer<br />

Methodische Vorgehensweise<br />

Die Erstbewertung der Stehgewässer nach der<br />

Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfolgte<br />

unter Anwendung eines geographischen Informationssystems.<br />

Dabei erfolgte zunächst die<br />

Abgrenzung der unmittelbaren und mittelbaren<br />

Gewässereinzugsgebiete sowie die Bilanzierung<br />

der Flächennutzung in den Einzugsgebieten, die<br />

Berechnung des potenziellen natürlichen Phosphoreintrages<br />

aus dem Einzugsgebiet, die Kartierung<br />

und Bewertung der Ufer, die Erfassung<br />

punktueller Belastungsquellen und die Erstellung<br />

von Arbeitskarten.<br />

Die Ergebnisse wurden abschließend tabellarisch<br />

zusammengefasst und ausgewertet.<br />

• Ermittlung der Einzugsgebiete<br />

Die Einzugsgebiete der Stehgewässer wurden<br />

auf der Grundlage der deutschen digitalen<br />

Grundkarte im Maßstab 1: 5.000 (DGK5) und<br />

der darauf basierenden Arbeitskarten zur Abgrenzung<br />

der oberflächigen hydrologischen Einzugsgebiete<br />

ermittelt.<br />

In Abstimmung mit den Struktur- und Genehmigungsdirektionen<br />

wurde außerdem ermittelt,<br />

wie die versiegelten Flächen der angrenzenden<br />

Siedlungsgebiete entwässern. Bei Regenüberläufen<br />

oder Mischwassereinleitungen wurden<br />

die Ortslagen getrennt als Teileinzugsgebiete<br />

erfasst, da diese z.T. in absehbarer Zeit an benachbarte<br />

Abwasseranlagen angeschlossen<br />

werden und danach nicht mehr in die Stehgewässer<br />

entwässert werden.<br />

werden. Bei größeren mittelbaren Teileinzugsgebieten<br />

wie beim Landeshafen Wörth (08) und<br />

Lingenfelder Altrhein (09) wurden die Teileinzugsgebiete<br />

aus dem gewässerkundlichen Flächenverzeichnis<br />

übernommen.<br />

• Auswertung der Flächennutzung<br />

Zur Bewertung des potenziellen natürlichen<br />

Phosphoreintrages musste im ersten Schritt die<br />

Flächennutzung in den Teileinzugsgebieten der<br />

Stehgewässer ausgewertet werden. Zur Verfügung<br />

standen die ATKIS-Daten mit dem letzten<br />

Erfassungsstand 01.02.1996.<br />

Wie sich während der Bearbeitung herausstellte,<br />

sind manche Flächen unter verschiedenen Objektarten<br />

mehrfach belegt. Dies würde zu falschen<br />

Ergebnissen der Flächenberechnung (die<br />

Gesamtfläche aus ATKIS in den Teileinzugsgebieten<br />

wäre größer als die Gesamtfläche der<br />

Teileinzugsgebiete) führen. Daher wurden systematisch<br />

auftretende Fehler korrigiert (Ortslagen,<br />

geographische Gebietseinheiten) und Einzelfehler<br />

durch Überprüfung gleichgroßer Flächengrößen<br />

und die Belegung der Objektarten bereinigt.<br />

Auffallende veraltete Objektartenbelegungen der<br />

ATKIS-Daten wurden mit Hilfe des Luftbildes in<br />

den unmittelbaren Teileinzugsgebieten einge-<br />

Berghäuser Altrhein<br />

Das unmittelbare Einzugsgebiet eines Stehgewässers<br />

beschreibt die Fläche, die bei Niederschlagsereignissen<br />

aufgrund des Reliefs direkt<br />

in das Stehgewässer entwässert.<br />

Die mittelbaren Einzugsgebiete eines Stehgewässers<br />

beschreiben die Einzugsgebiete der<br />

einmündenden Fließgewässer in das Stehgewässer,<br />

deren Niederschläge indirekt über das<br />

Fließgewässer dem Stehgewässer zugeführt<br />

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