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GEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ

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jeweiligen Flussgebiet geschlossen werden.<br />

Außerdem ist der Kostendeckungsgrad für<br />

wesentliche „Wasserdienstleistungen“, wie<br />

zum Beispiel öffentliche Wasserversorgung<br />

und Abwasserbeseitigung, konkret zu ermitteln.<br />

• Schritt 2: Nachweis der Kostendeckung<br />

aller Wasserdienstleistungen auf der Grundlage<br />

der wirtschaftlichen Analyse gemäß<br />

Schritt 1 sowie unter Berücksichtigung der<br />

umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten.<br />

Grundlage hierfür bildet Artikel 9 in Verbindung<br />

mit Anhang III der EU-WRRL mit dem<br />

Zeithorizont 2009. In die Berechnung des<br />

Kostendeckungsgrades sollen sowohl betriebswirtschaftliche<br />

Kosten (z.B.: Abschreibungen,<br />

Personalkosten, etc.) als auch Umwelt-<br />

und Ressourcenkosten einfließen. Umweltkosten<br />

umfassen die Kosten für Schäden,<br />

die zum Beispiel der Wasserverbrauch<br />

für Umwelt, Ökosysteme und Personen mit<br />

sich bringt. Dagegen stellen Ressourcenkosten<br />

die Kosten für entgangene Möglichkeiten<br />

dar, unter denen andere Nutzungszwecke<br />

infolge einer Nutzung der Ressource über<br />

ihre natürliche Wiederherstellungs- oder<br />

Erholungsfähigkeit hinaus leiden.<br />

Im Rahmen der ersten wirtschaftlichen Analyse<br />

bis 2004 (Schritt 1) waren insbesondere folgende<br />

Darstellungen zu erarbeiten:<br />

• eine allgemeine Beschreibung der Flussgebietseinheit<br />

und der wirtschaftlichen Bedeutung<br />

der Wassernutzungen,<br />

• die Entwicklung eines sog. „baseline-scenario“<br />

(Trendprojektion bezüglich Wasserangebot<br />

und Wassernachfrage) mit dem Zeithorizont<br />

2015,<br />

• Angaben zu ausgewählten Wasserdienstleistungen<br />

und deren Kostendeckung,<br />

• Informationen, die eine Abschätzung der<br />

kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen<br />

erlauben, sowie<br />

• Informationen für die weiteren erforderlichen<br />

Arbeiten.<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahme sollen die<br />

Flussgebietseinheiten beschrieben und die<br />

wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungen<br />

herausgestellt werden. Eine detaillierte<br />

Beschreibung der Flussgebietseinheiten wird<br />

bereits in der fachlichen Bestandsaufnahme<br />

gemäß Anhang II der EU-WRRL durchgeführt.<br />

Die wichtigsten Merkmale und Kenngrößen sind<br />

in der wirtschaftlichen Analyse wiederholend<br />

aufzuführen. Damit wird sichergestellt, dass der<br />

Bericht zur wirtschaftlichen Analyse ein eigenständiges<br />

Kapitel darstellt und die Lesbarkeit<br />

auch ohne Studium der gesamten fachlichen<br />

Bestandsaufnahme gegeben ist.<br />

Eine generelle Vorgabe („guidance-document“)<br />

der Europäischen Kommission mit grober Skizzierung<br />

von Art, Inhalt und Umfang der Arbeiten<br />

zur Erstellung der wirtschaftlichen Analyse wurde<br />

aktuell erstellt.<br />

Abweichend von den entsprechenden Begriffsdefinitionen<br />

in Artikel 2 Nr. 38 und 39 der EU-<br />

Wasserrahmenrichtlinie geht dieses „WATECO“-<br />

Papier (Water Framework Directive Economics)<br />

davon aus, dass die im Rahmen der Bestandsaufnahme<br />

zu erfassenden „Wassernutzungen“<br />

alle Aktivitäten umfassen sollten, die signifikante<br />

Auswirkungen auf den Gewässerzustand haben.<br />

In diesem Sinne gehören dazu neben den klassischen<br />

Wassernutzungen (Wasserentnahme<br />

zum Zwecke der Wasserversorgung, Einleitung<br />

von Abwasser) auch die Maßnahmen der<br />

Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken,<br />

Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der<br />

Abflussregulierung, Maßnahmen zur Herstellung<br />

und Bewahrung der Schiffbarkeit und Maßnahmen<br />

des Gewässeraufstaus zu Zwecken der<br />

Energiegewinnung.<br />

Zum Nachweis der Kostendeckung wurden<br />

jedoch (Schritt 1: bis 2005) zunächst nur ausgewählte<br />

„Wasserdienstleistungen“ herangezogen.<br />

Die Arbeitshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft<br />

Wasser (LAWA) ordnet zum einen die öffentliche<br />

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GEWÄSSER <strong>IN</strong> RHE<strong>IN</strong>LAND-<strong>PFALZ</strong>

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