GEWÃSSER IN RHEINLAND-PFALZ
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jeweiligen Flussgebiet geschlossen werden.<br />
Außerdem ist der Kostendeckungsgrad für<br />
wesentliche „Wasserdienstleistungen“, wie<br />
zum Beispiel öffentliche Wasserversorgung<br />
und Abwasserbeseitigung, konkret zu ermitteln.<br />
• Schritt 2: Nachweis der Kostendeckung<br />
aller Wasserdienstleistungen auf der Grundlage<br />
der wirtschaftlichen Analyse gemäß<br />
Schritt 1 sowie unter Berücksichtigung der<br />
umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten.<br />
Grundlage hierfür bildet Artikel 9 in Verbindung<br />
mit Anhang III der EU-WRRL mit dem<br />
Zeithorizont 2009. In die Berechnung des<br />
Kostendeckungsgrades sollen sowohl betriebswirtschaftliche<br />
Kosten (z.B.: Abschreibungen,<br />
Personalkosten, etc.) als auch Umwelt-<br />
und Ressourcenkosten einfließen. Umweltkosten<br />
umfassen die Kosten für Schäden,<br />
die zum Beispiel der Wasserverbrauch<br />
für Umwelt, Ökosysteme und Personen mit<br />
sich bringt. Dagegen stellen Ressourcenkosten<br />
die Kosten für entgangene Möglichkeiten<br />
dar, unter denen andere Nutzungszwecke<br />
infolge einer Nutzung der Ressource über<br />
ihre natürliche Wiederherstellungs- oder<br />
Erholungsfähigkeit hinaus leiden.<br />
Im Rahmen der ersten wirtschaftlichen Analyse<br />
bis 2004 (Schritt 1) waren insbesondere folgende<br />
Darstellungen zu erarbeiten:<br />
• eine allgemeine Beschreibung der Flussgebietseinheit<br />
und der wirtschaftlichen Bedeutung<br />
der Wassernutzungen,<br />
• die Entwicklung eines sog. „baseline-scenario“<br />
(Trendprojektion bezüglich Wasserangebot<br />
und Wassernachfrage) mit dem Zeithorizont<br />
2015,<br />
• Angaben zu ausgewählten Wasserdienstleistungen<br />
und deren Kostendeckung,<br />
• Informationen, die eine Abschätzung der<br />
kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen<br />
erlauben, sowie<br />
• Informationen für die weiteren erforderlichen<br />
Arbeiten.<br />
Im Rahmen der Bestandsaufnahme sollen die<br />
Flussgebietseinheiten beschrieben und die<br />
wirtschaftliche Bedeutung der Wassernutzungen<br />
herausgestellt werden. Eine detaillierte<br />
Beschreibung der Flussgebietseinheiten wird<br />
bereits in der fachlichen Bestandsaufnahme<br />
gemäß Anhang II der EU-WRRL durchgeführt.<br />
Die wichtigsten Merkmale und Kenngrößen sind<br />
in der wirtschaftlichen Analyse wiederholend<br />
aufzuführen. Damit wird sichergestellt, dass der<br />
Bericht zur wirtschaftlichen Analyse ein eigenständiges<br />
Kapitel darstellt und die Lesbarkeit<br />
auch ohne Studium der gesamten fachlichen<br />
Bestandsaufnahme gegeben ist.<br />
Eine generelle Vorgabe („guidance-document“)<br />
der Europäischen Kommission mit grober Skizzierung<br />
von Art, Inhalt und Umfang der Arbeiten<br />
zur Erstellung der wirtschaftlichen Analyse wurde<br />
aktuell erstellt.<br />
Abweichend von den entsprechenden Begriffsdefinitionen<br />
in Artikel 2 Nr. 38 und 39 der EU-<br />
Wasserrahmenrichtlinie geht dieses „WATECO“-<br />
Papier (Water Framework Directive Economics)<br />
davon aus, dass die im Rahmen der Bestandsaufnahme<br />
zu erfassenden „Wassernutzungen“<br />
alle Aktivitäten umfassen sollten, die signifikante<br />
Auswirkungen auf den Gewässerzustand haben.<br />
In diesem Sinne gehören dazu neben den klassischen<br />
Wassernutzungen (Wasserentnahme<br />
zum Zwecke der Wasserversorgung, Einleitung<br />
von Abwasser) auch die Maßnahmen der<br />
Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken,<br />
Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der<br />
Abflussregulierung, Maßnahmen zur Herstellung<br />
und Bewahrung der Schiffbarkeit und Maßnahmen<br />
des Gewässeraufstaus zu Zwecken der<br />
Energiegewinnung.<br />
Zum Nachweis der Kostendeckung wurden<br />
jedoch (Schritt 1: bis 2005) zunächst nur ausgewählte<br />
„Wasserdienstleistungen“ herangezogen.<br />
Die Arbeitshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft<br />
Wasser (LAWA) ordnet zum einen die öffentliche<br />
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GEWÄSSER <strong>IN</strong> RHE<strong>IN</strong>LAND-<strong>PFALZ</strong>