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GEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ

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Die mit der ersten Bestandsaufnahme vorzunehmende<br />

Einteilung der Gewässer in natürliche<br />

Gewässer und in vom Menschen erheblich veränderte<br />

Gewässer (heavily-modified-water-bodies<br />

= HMWB) führt zunächst nur zu einer Ausweisung<br />

von HMWB-Kandidaten. Abschließend<br />

kann diese Frage erst nach den durchzuführenden<br />

HMWB-Ausweisungstests beantwortet<br />

werden.<br />

Vor diesem Hintergrund stellt die Bestandsaufnahme<br />

eine Ersteinschätzung dar, die sich im<br />

Zuge der weiteren Umsetzung, insbesondere<br />

nach Durchführung der zweijährigen Monitoring-<br />

Programme und erstmaliger Anwendung der<br />

noch europaweit zu entwickelnden Bewertungsverfahren<br />

verändern kann. Aus den Ergebnissen<br />

der Bestandsaufnahme können deshalb auch<br />

noch keine Schlussfolgerungen für ggf. notwendige<br />

Maßnahmenprogramme einschließlich der<br />

damit im Zusammenhang stehenden Kosten<br />

abgeleitet werden.<br />

Die bisherige Umsetzung der EU-WRRL erfolgte<br />

in Rheinland-Pfalz federführend durch<br />

das zuständige Ministerium für Umwelt und<br />

Forsten (Abteilung Wasserwirtschaft) in enger<br />

Zusammenarbeit mit den beiden Struktur- und<br />

Genehmigungsdirektionen Nord und Süd, dem<br />

Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und<br />

Gewerbeaufsicht sowie dem Landesamt für Geologie<br />

und Bergbau.<br />

Besondere Unterstützung bei der Erarbeitung,<br />

Erprobung und Anwendung einer geeigneten<br />

Methode zur Bewertung der rheinland-pfälzischen<br />

Gewässer erfolgte durch die Universität<br />

Kaiserslautern, Fachgebiet Wasserwirtschaft<br />

und Wasserbau, als neutrale wissenschaftliche<br />

Einrichtung des Landes. Dieses Projekt ist insofern<br />

zugleich auch ein konkreter Beitrag zur<br />

Kooperation der Landesregierung mit den Hochschulen<br />

des Landes Rheinland-Pfalz.<br />

Gewässernutzern und den Umwelt- und Naturschutzverbänden<br />

wurde eine hohe Bedeutung<br />

beigemessen.<br />

Der gesamte Umsetzungsprozess wurde von<br />

Anfang an vom eigens dafür eingerichteten<br />

„Beirat des Ministeriums für Umwelt und Forsten<br />

zur Begleitung der fachlichen Umsetzung der<br />

EU-Wasserrahmenrichtlinie in Rheinland-Pfalz“,<br />

dem die zu beteiligenden Verbände, Kammern<br />

und Landesbehörden angehören, begleitet. Die<br />

gesamte Umsetzungskonzeption, die angewandten<br />

Bewertungsmethoden sowie die Bewertungsergebnisse<br />

wurden im Einvernehmen<br />

mit dem Beirat ausgearbeitet.<br />

In seiner Sitzung am 14.09.2004 wurden dem<br />

Beirat die Ergebnisse der Bestandsaufnahme<br />

vorgestellt und die weitere Verfahrensweise mit<br />

ihm abgestimmt.<br />

Die Umsetzung der Richtlinie in Rheinland-Pfalz<br />

erfolgte im Maßstab 1:1. Das heißt, dass sich<br />

der Umfang und die Tiefe der Untersuchungen<br />

unmittelbar aus dem Richtlinientext ableiten und<br />

auf darüber hinausgehende Anforderungen bewusst<br />

vollständig verzichtet wurde.<br />

In den nationalen und internationalen Abstimmungsgesprächen<br />

sowie bei den eigenen Entscheidungen<br />

des Landes Rheinland-Pfalz war<br />

dieses Anforderungsniveau Richtschnur für die<br />

zu treffenden Festlegungen. Damit hat sich die<br />

rheinland-pfälzische Wasserwirtschaftsverwaltung<br />

als verläßlicher Partner aller Interessengruppen<br />

erwiesen, was letztlich zu den allseits<br />

akzeptierten Entscheidungen und Lösungen<br />

beigetragen hat.<br />

Weiteres Merkmal der rheinland-pfälzischen<br />

Konzeption sind die frühzeitige Information<br />

und Einbindung der Öffentlichkeit in den Umsetzungsprozess.<br />

Der Kooperation mit den<br />

14 GEWÄSSER <strong>IN</strong> RHE<strong>IN</strong>LAND-<strong>PFALZ</strong>

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