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GEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ

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Kapitel 3 | Aufgaben, Zeitplan und Organisation<br />

3 Aufgaben, Zeitplan und Organisation<br />

Koordiniertes Vorgehen innerhalb einer Flussgebietseinheit<br />

ist das zentrale Element der<br />

EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL). Dies<br />

verlangt eine sehr weitgehende Abstimmung<br />

zwischen allen Beteiligten. Der Erfolg der EU-<br />

WRRL hängt daher entscheidend von der Bereitschaft<br />

zur Zusammenarbeit über Länder- und<br />

Staatsgrenzen hinweg ab. Die Bereitschaft zur<br />

Zusammenarbeit ist umso größer, je transparenter<br />

die zu bewältigenden Aufgaben dargestellt<br />

und je eindeutiger die Verantwortlichkeiten erkennbar<br />

gemacht werden.<br />

Die Aufgaben nach In-Kraft-Treten der EU-<br />

WRRL gliedern sich in die folgenden Bereiche,<br />

die innerhalb der ersten neun Jahre stufenweise<br />

zu realisieren sind:<br />

3.1 Bestandsaufnahme<br />

Die Bestandsaufnahme (Artikel 5) dient der<br />

ersten Einschätzung der Oberflächen- und<br />

Grundwasserkörper hinsichtlich Erreichung oder<br />

Gefährdung des „guten Gewässerzustands“. Sie<br />

lässt als Beschreibung des Ist-Zustands erkennen,<br />

welche Gewässer die Ziele der EU-WRRL<br />

möglicherweise ohne weitere Maßnahmen bis<br />

2015 erreichen oder nicht erreichen werden.<br />

Diese sind in einer nachfolgenden Monitoringphase<br />

zu verifizieren.<br />

Die Bestandsaufnahme umfasst eine ausführliche<br />

Beschreibung<br />

• der Oberflächengewässer bezüglich der biologischen<br />

Gewässergüte, des chemischphysikalischen<br />

Zustands und der Hydromorphologie<br />

sowie<br />

• des Grundwassers bezüglich seines „chemischen"<br />

und „mengenmäßigen" Zustandes<br />

auf der Grundlage der in den Bezugsjahren<br />

2001 und 2002 vorliegenden Fachdaten.<br />

Sämtliche Daten gehen ein in:<br />

• die Analyse der Merkmale der Flussgebietseinheit,<br />

• die Überprüfung der Auswirkungen menschlicher<br />

Tätigkeiten auf den Zustand der<br />

Oberflächengewässer und des Grundwassers<br />

( = Zielerreichung wahrscheinlich oder<br />

Zielerreichung unwahrscheinlich) sowie in<br />

• die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung.<br />

Wesentlicher Arbeitsschwerpunkt im Rahmen<br />

der Bestandsaufnahme war es, für die Grundund<br />

Oberflächengewässer die Belastungen<br />

(„pressures“) und deren Auswirkungen („impacts“)<br />

auf die einzelnen Wasserkörper darzustellen.<br />

Hierzu wurden auf der Grundlage bestehender<br />

Informationen sämtliche signifikanten<br />

Belastungen, wie zum Beispiel industrielle und<br />

kommunale Punktquellen (z.B. Abwassereinleitungen),<br />

diffuse Quellen (z.B. diffuse Stoffeinträge<br />

aus dem Bereich der Landwirtschaft), Stauhaltungen,<br />

Verbauungen, Wasserentnahmen<br />

oder Kühlwassereinleitungen in einem induktiven<br />

Prozess erfasst und unter Berücksichtigung<br />

vorliegender Mess- und Untersuchungsergebnisse<br />

im betreffenden Einzugsgebiet bewertet.<br />

Im Rahmen einer gesamtheitlichen Betrachtung<br />

unter Einbeziehung des örtlichen Sachverstandes<br />

wurde auf dieser Grundlage abgeschätzt,<br />

ob für den betrachteten Wasserkörper eine realistische<br />

Wahrscheinlichkeit besteht, dass die<br />

vorgegebenen Umweltziele „guter ökologischer“<br />

und „guter chemischer Zustand“ für das Oberflächengewässer<br />

bzw. der „gute chemische“ und<br />

„gute mengenmäßige“ Zustand für das Grundwasser<br />

erreicht werden oder nicht.<br />

Die Gewässer, die diese Ziele wahrscheinlich<br />

erreichen, können danach aus der weiteren Betrachtung<br />

ausgeschieden werden, sie erfüllen<br />

die Anforderungen der EU-WRRL. Für diejenigen<br />

Gewässer, für welche angenommen werden<br />

muss, dass die Ziele der Richtlinie voraussichtlich<br />

nicht erreicht werden, besteht weiterer<br />

Handlungsbedarf.<br />

Ermittlung der Gewässerstrukturgüte und der Gewässergüte<br />

21

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