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GEWÄSSER IN RHEINLAND-PFALZ

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Kapitel 1 | Einleitung<br />

Handlungsbedarf beim Grundwasser kann aus<br />

den verbindlichen (noch zu präzisierenden) chemischen<br />

und mengenmäßigen Anforderungen<br />

an das Grundwasser resultieren. Bei überhöhtem<br />

Schadstoffgehalt sind Sanierungsmaßnahmen<br />

erforderlich (Verbindlichkeit, Fristenplan).<br />

Bisher war dies lediglich punktuell der Fall (z.B.<br />

bei Altlastensanierungen), zukünftig sind die<br />

Anforderungen an das Grundwasser flächendeckend<br />

einzuhalten.<br />

Die ökonomischen Anforderungen der Richtlinie<br />

verpflichten die Mitgliedsstaaten innerhalb der<br />

internationalen Flussgebiete (z.B. gesamtes<br />

Rheineinzugsgebiet, unterteilt in die sog. Bearbeitungsgebiete)<br />

umfassende wirtschaftliche<br />

Analysen aller Wasserdienstleistungen (Nutzungen)<br />

durchzuführen. Unter Einbeziehung der<br />

wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen<br />

ist die Deckung aller Kosten der Wasserdienstleistungen<br />

einschließlich der Umweltkosten aufzuzeigen.<br />

In Deutschland ist bereits ein hoher<br />

Kostendeckungsgrad erreicht. Mit der Abwasserabgabe<br />

erfolgt im übrigen bereits eine Internalisierung<br />

externer Umweltkosten.<br />

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat<br />

für Rheinland-Pfalz lange Tradition, z.B. in den<br />

Kommissionen zum Schutz des Rheins sowie<br />

von Mosel und Saar (IKSR, IKSMS).<br />

den lediglich Kleinstorganismen zur Abbildung<br />

der Sauerstoffverhältnisse in die Bewertung<br />

einbezogen. Neu ist, dass nun eine umfassende<br />

biologische und chemische Beurteilung<br />

einschließlich von Wasserpflanzen und Fischen<br />

erfolgt. Über die bisherigen Anforderungen der<br />

Abwassereinleitung hinaus müssen zukünftig<br />

bestimmte gefährliche Stoffe in den Gewässern<br />

weiter reduziert werden. Sofern der gute ökologische<br />

Zustand nicht erreicht ist, sind die betroffenen<br />

Gewässer zu sanieren (Umweltvorsorge,<br />

Gesundheitsvorsorge).<br />

Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen die<br />

bisherigen Absprachen mit den europäischen<br />

Nachbarländern nunmehr zu einer gemeinsamen<br />

verbindlichen Bewirtschaftung der grenzüberschreitenden<br />

Gewässer führen. Beispielsweise<br />

werden im Einzugsgebiet Mosel/Saar zusammen<br />

mit dem Saarland, Frankreich, Belgien und<br />

Luxemburg die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />

umgesetzt.<br />

Neben der rechtlichen Umsetzung auf Bundesebene<br />

(Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes,<br />

WHG) sowie auf Länderebene (Änderung<br />

der Landeswassergesetze, LWG, sowie Erlass<br />

der entsprechenden Verordnung) fordert die<br />

Richtlinie von den Mitgliedstaaten erhebliche<br />

Anstrengungen hinsichtlich der Organisation der<br />

verantwortlichen Verwaltungen, der nationalen<br />

und internationalen Koordination innerhalb gesamter<br />

Flussgebietseinheiten sowie des langfristigen<br />

personellen und finanziellen Aufwandes.<br />

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