GEWÃSSER IN RHEINLAND-PFALZ
GEWÃSSER IN RHEINLAND-PFALZ
GEWÃSSER IN RHEINLAND-PFALZ
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kapitel 1 | Einleitung<br />
Handlungsbedarf beim Grundwasser kann aus<br />
den verbindlichen (noch zu präzisierenden) chemischen<br />
und mengenmäßigen Anforderungen<br />
an das Grundwasser resultieren. Bei überhöhtem<br />
Schadstoffgehalt sind Sanierungsmaßnahmen<br />
erforderlich (Verbindlichkeit, Fristenplan).<br />
Bisher war dies lediglich punktuell der Fall (z.B.<br />
bei Altlastensanierungen), zukünftig sind die<br />
Anforderungen an das Grundwasser flächendeckend<br />
einzuhalten.<br />
Die ökonomischen Anforderungen der Richtlinie<br />
verpflichten die Mitgliedsstaaten innerhalb der<br />
internationalen Flussgebiete (z.B. gesamtes<br />
Rheineinzugsgebiet, unterteilt in die sog. Bearbeitungsgebiete)<br />
umfassende wirtschaftliche<br />
Analysen aller Wasserdienstleistungen (Nutzungen)<br />
durchzuführen. Unter Einbeziehung der<br />
wirtschaftlichen Analyse der Wassernutzungen<br />
ist die Deckung aller Kosten der Wasserdienstleistungen<br />
einschließlich der Umweltkosten aufzuzeigen.<br />
In Deutschland ist bereits ein hoher<br />
Kostendeckungsgrad erreicht. Mit der Abwasserabgabe<br />
erfolgt im übrigen bereits eine Internalisierung<br />
externer Umweltkosten.<br />
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat<br />
für Rheinland-Pfalz lange Tradition, z.B. in den<br />
Kommissionen zum Schutz des Rheins sowie<br />
von Mosel und Saar (IKSR, IKSMS).<br />
den lediglich Kleinstorganismen zur Abbildung<br />
der Sauerstoffverhältnisse in die Bewertung<br />
einbezogen. Neu ist, dass nun eine umfassende<br />
biologische und chemische Beurteilung<br />
einschließlich von Wasserpflanzen und Fischen<br />
erfolgt. Über die bisherigen Anforderungen der<br />
Abwassereinleitung hinaus müssen zukünftig<br />
bestimmte gefährliche Stoffe in den Gewässern<br />
weiter reduziert werden. Sofern der gute ökologische<br />
Zustand nicht erreicht ist, sind die betroffenen<br />
Gewässer zu sanieren (Umweltvorsorge,<br />
Gesundheitsvorsorge).<br />
Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen die<br />
bisherigen Absprachen mit den europäischen<br />
Nachbarländern nunmehr zu einer gemeinsamen<br />
verbindlichen Bewirtschaftung der grenzüberschreitenden<br />
Gewässer führen. Beispielsweise<br />
werden im Einzugsgebiet Mosel/Saar zusammen<br />
mit dem Saarland, Frankreich, Belgien und<br />
Luxemburg die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
umgesetzt.<br />
Neben der rechtlichen Umsetzung auf Bundesebene<br />
(Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes,<br />
WHG) sowie auf Länderebene (Änderung<br />
der Landeswassergesetze, LWG, sowie Erlass<br />
der entsprechenden Verordnung) fordert die<br />
Richtlinie von den Mitgliedstaaten erhebliche<br />
Anstrengungen hinsichtlich der Organisation der<br />
verantwortlichen Verwaltungen, der nationalen<br />
und internationalen Koordination innerhalb gesamter<br />
Flussgebietseinheiten sowie des langfristigen<br />
personellen und finanziellen Aufwandes.<br />
11