Staatsverschuldung wirksam begrenzen - Sachverständigenrat zur ...
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Modul 2: Die Schuldenschranke − Grenzen für die kurzfristige Verschuldung 91<br />
Falls es in der betrachteten Periode zu einer Auflösung von Belastungen des Ausgleichskontos<br />
~<br />
kommt, ist der Ausgabenplafond A *<br />
um diesen Betrag zu reduzieren.<br />
Während des Haushaltsvollzugs können sich aus einer Reihe von Gründen Abweichungen von den<br />
im Haushaltsplan veranschlagten Werten ergeben. Dies führt gegebenenfalls <strong>zur</strong> Aufstellung eines<br />
Nachtragshaushalts, bewirkt in jedem Fall aber, dass sich Rechnungsergebnisse und Sollbeträge<br />
laut Haushaltsplan unterscheiden. Sämtliche zuvor angegebenen Gleichungen müssen auch ex post<br />
beim Haushaltsabschluss erfüllt sein. Man muss dazu nur die „~“-Zeichen weglassen.<br />
*<br />
Bei Eintritt eines außergewöhnlichen Ereignisses kann der Ausgabenplafond A um die Mehrausgaben<br />
∆ A erhöht werden. Der erhöhte Ausgabenplafond beläuft sich dementsprechend auf<br />
*<br />
*<br />
*<br />
( A + ∆ A).<br />
Grundsätzlich werden die sich im Haushaltsabschluss ergebenden kurzfristig diskretionären Finanzierungssalden<br />
als Belastung oder Gutschrift auf das Ausgleichskonto gebucht.<br />
Dabei ist<br />
AK = −FS<br />
d<br />
∆ . (6)<br />
FS d =<br />
*<br />
A - A, (7)<br />
wenn keine Mehrausgaben aufgrund außerordentlicher Ereignisse auftreten, und<br />
FS d = (<br />
*<br />
A + ∆ A) * – A<br />
bei Vorliegen solcher Mehrausgaben. Der diskretionäre Finnzierungssaldo als Differenz zwischen<br />
dem tatsächlichen und dem konjunkturbedingten Finanzierungssaldo entspricht somit der Differenz<br />
der über die Ausgabenregel bestimmten zulässigen und den tatsächlichen Ausgaben.<br />
AK > 0), Finanzierungsüberschüsse zu Gutschrif-<br />
Finanzierungsdefizite führen zu Belastungen ( ∆<br />
ten auf dem Ausgleichskonto ( ∆ AK < 0).<br />
Es erscheint sinnvoll, zwischen solchen Buchungen auf dem Ausgleichskonto zu unterscheiden,<br />
die auf reine Schätzfehler <strong>zur</strong>ückzuführen sind und solchen, die auf diskretionären Ausgabenentscheidungen<br />
beruhen. Prinzipiell könnten zwischen Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug auch<br />
diskretionäre Einnahmeentscheidungen liegen, etwa wenn weniger oder mehr Beteiligungsverkäufe<br />
getätigt werden als bei der Haushaltsaufstellung geplant waren. In der folgenden Darstellung<br />
wird davon jedoch abstrahiert.<br />
Verbuchungen auf dem Ausgleichskonto, die auf reine Schätzfehler <strong>zur</strong>ückgehen, lassen sich isolieren,<br />
indem diskretionäre Ausgabenentscheidungen (und gegebenenfalls auch Einnahmeentscheidungen)<br />
zunächst gedanklich vernachlässigt werden. Dazu setzt man FS ~ ~ d = 0 oder A *<br />
= A. ~ Angenommen<br />
wird außerdem, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben auch tatsächlich<br />
durchgeführt werden, also ~ A = A. Die durch Schätzfehler bewirkten (potentiellen) Transaktionen<br />
mit dem Ausgleichskonto ergeben sich dann als