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Staatsverschuldung wirksam begrenzen - Sachverständigenrat zur ...

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Modul 2: Die Schuldenschranke − Grenzen für die kurzfristige Verschuldung 91<br />

Falls es in der betrachteten Periode zu einer Auflösung von Belastungen des Ausgleichskontos<br />

~<br />

kommt, ist der Ausgabenplafond A *<br />

um diesen Betrag zu reduzieren.<br />

Während des Haushaltsvollzugs können sich aus einer Reihe von Gründen Abweichungen von den<br />

im Haushaltsplan veranschlagten Werten ergeben. Dies führt gegebenenfalls <strong>zur</strong> Aufstellung eines<br />

Nachtragshaushalts, bewirkt in jedem Fall aber, dass sich Rechnungsergebnisse und Sollbeträge<br />

laut Haushaltsplan unterscheiden. Sämtliche zuvor angegebenen Gleichungen müssen auch ex post<br />

beim Haushaltsabschluss erfüllt sein. Man muss dazu nur die „~“-Zeichen weglassen.<br />

*<br />

Bei Eintritt eines außergewöhnlichen Ereignisses kann der Ausgabenplafond A um die Mehrausgaben<br />

∆ A erhöht werden. Der erhöhte Ausgabenplafond beläuft sich dementsprechend auf<br />

*<br />

*<br />

*<br />

( A + ∆ A).<br />

Grundsätzlich werden die sich im Haushaltsabschluss ergebenden kurzfristig diskretionären Finanzierungssalden<br />

als Belastung oder Gutschrift auf das Ausgleichskonto gebucht.<br />

Dabei ist<br />

AK = −FS<br />

d<br />

∆ . (6)<br />

FS d =<br />

*<br />

A - A, (7)<br />

wenn keine Mehrausgaben aufgrund außerordentlicher Ereignisse auftreten, und<br />

FS d = (<br />

*<br />

A + ∆ A) * – A<br />

bei Vorliegen solcher Mehrausgaben. Der diskretionäre Finnzierungssaldo als Differenz zwischen<br />

dem tatsächlichen und dem konjunkturbedingten Finanzierungssaldo entspricht somit der Differenz<br />

der über die Ausgabenregel bestimmten zulässigen und den tatsächlichen Ausgaben.<br />

AK > 0), Finanzierungsüberschüsse zu Gutschrif-<br />

Finanzierungsdefizite führen zu Belastungen ( ∆<br />

ten auf dem Ausgleichskonto ( ∆ AK < 0).<br />

Es erscheint sinnvoll, zwischen solchen Buchungen auf dem Ausgleichskonto zu unterscheiden,<br />

die auf reine Schätzfehler <strong>zur</strong>ückzuführen sind und solchen, die auf diskretionären Ausgabenentscheidungen<br />

beruhen. Prinzipiell könnten zwischen Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug auch<br />

diskretionäre Einnahmeentscheidungen liegen, etwa wenn weniger oder mehr Beteiligungsverkäufe<br />

getätigt werden als bei der Haushaltsaufstellung geplant waren. In der folgenden Darstellung<br />

wird davon jedoch abstrahiert.<br />

Verbuchungen auf dem Ausgleichskonto, die auf reine Schätzfehler <strong>zur</strong>ückgehen, lassen sich isolieren,<br />

indem diskretionäre Ausgabenentscheidungen (und gegebenenfalls auch Einnahmeentscheidungen)<br />

zunächst gedanklich vernachlässigt werden. Dazu setzt man FS ~ ~ d = 0 oder A *<br />

= A. ~ Angenommen<br />

wird außerdem, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben auch tatsächlich<br />

durchgeführt werden, also ~ A = A. Die durch Schätzfehler bewirkten (potentiellen) Transaktionen<br />

mit dem Ausgleichskonto ergeben sich dann als

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