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Staatsverschuldung wirksam begrenzen - Sachverständigenrat zur ...

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170 Eine andere Meinung<br />

278. Häufig wird gefordert, dass die Bundesländer grundsätzlich einen ausgeglichenen Haushalt<br />

aufweisen. Damit würden die Anpassungsprobleme für die „Problemländer“ im Westen noch verschärft.<br />

Für die ostdeutschen Länder wären die Anpassungserfordernisse jedoch geringer als der<br />

hier ermittelte Konsolidierungsbedarf, bei dem davon ausgegangen wurde, dass Länder gegebenenfalls<br />

auch einen Überschuss aufweisen müssen.<br />

279. Insgesamt zeigt sich, dass die Probleme, die sich aus der föderalen Ordnung des Bundesgebiets<br />

ergeben, nicht auf dem indirekten Wege einer starren Budget-Regel gelöst werden können.<br />

Den davon ausgehenden Anpassungsprozessen fehlt ebenso eine eindeutige Systematik wie eine<br />

klare Zielvorstellung für ein zukunftsfähiges Modell des Nebeneinanders von Bund und Ländern.<br />

Haushaltsregeln auf Länderebene haben ihre Berechtigung aber erst dann, wenn zuvor die grundlegenden<br />

Probleme der Finanzausstattung der Bundesländer zufriedenstellend gelöst worden sind.<br />

Gesamtbewertung<br />

280. Die Argumentation für die Schuldenschranke geht von einer Diagnose der haushaltspolitischen<br />

Probleme in Deutschland aus, bei der das Verhalten der politischen Entscheidungsträger zu<br />

negativ beurteilt wird. Ein erheblicher Teil des Anstiegs der Verschuldung ist durch die deutsche<br />

Einheit bedingt und wäre auch bei einer anderen Finanzverfassung kaum vermeidbar gewesen. In<br />

den letzten zehn Jahren ist für alle Ebenen der Fiskalpolitik eindeutig zu erkennen, dass die politischen<br />

Entscheidungsträger entschlossen waren, einen aktiven Beitrag <strong>zur</strong> Konsolidierung der<br />

Haushalte zu leisten. Dies zeigt sich nicht nur an einer sehr verhaltenen Entwicklung der tatsächlichen<br />

Ausgaben, sondern auch daran, dass die geplanten Ausgabenzuwächse durchgängig geringer<br />

waren als die prognostizierte Entwicklung der Einnahmen. Es gibt deshalb keine eindeutige<br />

Rechtfertigung dafür, grundsätzlich auf fiskalische Handlungsspielräume zu verzichten und die<br />

Politik den Mechanismen einer starren Regel zu unterwerfen. Gerade die Entwicklung im<br />

Jahr 2007 zeigt, dass sich die Finanzpolitik auch bei den gegebenen diskretionären Handlungsmöglichkeiten<br />

aktiv und erfolgreich um eine Konsolidierung der Haushalte bemüht.<br />

Wenn die Schuldenschranke (einschließlich der vorgesehenen einschränkenden Neudefinition<br />

öffentlicher Investitionen) bereits im Jahr 2000 eingeführt worden wäre, hätte dies wegen des sehr<br />

engen Spielraums für konjunkturbedingte Defizite ab dem Jahr 2002 eine prozyklische Finanzpolitik<br />

erfordert. Die ohnehin sehr schwache konjunkturelle Situation wäre dadurch erheblich belastet<br />

worden. Dies hätte aller Voraussicht nach noch größere Einnahmeausfälle <strong>zur</strong> Folge gehabt.<br />

Die Schuldenschranke beschränkt daher ohne Not den konjunkturpolitischen Handlungsspielraum<br />

der deutschen Fiskalpolitik, die unter den Verhältnissen der Europäischen Währungsunion den<br />

einzigen nationalen Aktionsparameter in der makroökonomischen Politik darstellt.<br />

5. Alternative Lösungsansätze<br />

281. Wenn man in der Zukunft ein Ansteigen der Schuldenstandsquote vermeiden will, liegt es<br />

nahe, eine weitere Erosion der Steuerbasis zu verhindern, die als eine entscheidende Ursache für<br />

die steigende Staatsschuldenquote anzusehen ist. Hierfür bieten sich vor allem zwei Lösungsansätze<br />

an:

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