Staatsverschuldung wirksam begrenzen - Sachverständigenrat zur ...
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166 Eine andere Meinung<br />
Schaubild 28<br />
Entwicklung des realen Bruttoinlandsprodukts in Deutschland 1)<br />
Preisbereinigt (Kettenindex 2000 = 100)<br />
Log. Maßstab<br />
110<br />
Log. Maßstab<br />
110<br />
105<br />
105<br />
100<br />
100<br />
95<br />
95<br />
90<br />
90<br />
85<br />
85<br />
80<br />
1991 92 93 94 95 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 05 2006<br />
1) Saison- und kalenderbereinigte Ergebnisse nach dem Census-Verfahren X-12-ARIMA.<br />
80<br />
© Sachverständigenrat<br />
271. Diese Problematik wird deutlich, wenn man einmal unterstellt, dass sich die deutsche Wirtschaftspolitik<br />
im Jahr 2000 dazu entschlossen hätte, ihre Ausgaben anhand des Modells der Schuldenschranke<br />
zu planen. Eine solche retrospektive Betrachtung wird von der Mehrheit in den<br />
Ziffern 196 ff. vorgenommen. Es wird dabei festgestellt, „dass sich Befürchtungen über eine prozyklische<br />
Wirkung der Ausgabenregel im untersuchten Zeitraum bei vorurteilsfreier Betrachtung<br />
nicht bestätigen lassen.“ (Ziffer 207). Insbesondere wird argumentiert, dass der von der Schuldenschranke<br />
vorgegebene Verschuldungsspielraum ausreichend hoch gewesen sei, um eine restriktive<br />
Finanzpolitik zu verhindern. Bei diesen Berechnungen wird unterstellt, dass der Bund nicht nur<br />
über die von der Schuldenschranke eröffneten Kreditspielräume verfügt hätte, sondern zusätzlich<br />
Kredite in Höhe der Investitionen nach der derzeit geltenden Abgrenzung des Investitionsbegriffs<br />
hätte in Anspruch nehmen können. Implizit wird also ein Szenario dargestellt, das eine permanente<br />
Überschreitung der Regelgrenze von Artikel 115 Grundgesetz bedeutet hätte. Dies entspricht<br />
nicht den Vorstellungen der Mehrheit, die deshalb in Modul 1 eine stark einschränkende<br />
Neudefinition des Investitionsbegriffs fordert. So wird in Ziffer 125 festgestellt, „dass der in diesem<br />
Modul als Obergrenze für die Kreditaufnahme vorgeschlagene Nettoinvestitionsbegriff zu<br />
einer erheblichen Einschränkung der langfristig zulässigen Verschuldungsmöglichkeiten geführt<br />
hätte und führen wird.“ Berücksichtigt man bei der retrospektiven Analyse die in Modul 1 vorgeschlagene<br />
investitionsorientierte Kreditaufnahme, wäre es für den Zeitraum der Jahre 1995<br />
bis 2005 durchweg zu Belastungen auf dem Ausgleichskonto gekommen (Schaubild 29). Dieses<br />
wäre bereits im Jahr 2002 an seine Grenze gestoßen. Somit wäre der Bund gezwungen gewesen,<br />
im Haushalt 2003 Überschüsse zu erzielen. In Anbetracht der damaligen sehr ungünstigen Konjunkturlage,<br />
das Bruttoinlandsprodukt ging im Jahr 2003 um 0,2 vH <strong>zur</strong>ück, und einer ohnehin