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Staatsverschuldung wirksam begrenzen - Sachverständigenrat zur ...

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Modul 1: Goldene Regel − Langfristige objektbezogene Verschuldungsbegrenzung 77<br />

Trotzdem ist bei der Ermittlung der Kreditobergrenze die ausschließliche Berücksichtigung<br />

eigenfinanzierter Investitionen derzeit nicht verbindlich und damit die Möglichkeit der Doppelzählung<br />

gegeben.<br />

− Anrechnung von Investitionszuschüssen auf Investitionen des Staates <strong>begrenzen</strong>: Die Zuschüsse<br />

für Investitionsausgaben enthalten gegenwärtig auch Zuschüsse für private Investitionen,<br />

und mit der Gruppierungsnummer 896, Zuschüsse für Investitionen an das Ausland. Da<br />

damit kein Zuwachs des staatlichen Vermögens verbunden ist, sind sie aus den Investitionsausgaben<br />

heraus<strong>zur</strong>echnen.<br />

Die um die Investitionszuschüsse an Private und das Ausland bereinigten Investitionsausgaben abzüglich<br />

der Investitionseinnahmen und der Abschreibungen werden im Folgenden als Nettoinvestitionen<br />

bezeichnet.<br />

124. Die Eliminierung von Doppelzählungen, die Herausrechnung von Investitionszuschüssen an<br />

Private oder das Ausland und die vollständige Gegenrechnung von Investitionseinnahmen bei der<br />

Abgrenzung des für die Goldene Regel relevanten Nettoinvestitionsbegriffs sind vergleichsweise<br />

unproblematisch. Demgegenüber bereitet die Berücksichtigung von Abschreibungen gewisse konzeptionelle<br />

Probleme, da Angaben über die Höhe der Abschreibungen auf den öffentlichen Kapitalstock<br />

nur in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, nicht aber in der Abgrenzung der<br />

Finanzstatistik ausgewiesen werden. Überdies liegen Informationen über Abschreibungen auf das<br />

Sachkapital der Bundesländer nur für die Ländergesamtheit, nicht aber für die einzelnen Bundesländer<br />

vor. Bei einem generellen Übergang zu einer doppischen Rechnungslegung wäre auch dieses<br />

Problem gelöst, da die Ergebnisrechnung die Abschreibungen als laufenden Aufwand ausweisen<br />

würde. Einstweilen muss man sich mit Hilfskonstruktionen begnügen. Vorgeschlagen wird<br />

hier, für Bund und Ländergesamtheit die Vermischung von Investitionsausgaben nach Finanzstatistik<br />

und Abschreibungen nach Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in Kauf zu nehmen. Die<br />

Aufteilung der für die Länder insgesamt ausgewiesenen Abschreibungen auf die einzelnen Bundesländer<br />

kann nach den Anteilen der länderspezifischen Bruttoinvestitionsausgaben an den gesamten<br />

Investitionsausgaben der Länder erfolgen (Ziffer 172). Das ist unpräzise, aber immer noch<br />

besser als eine vollständige Vernachlässigung von Abschreibungen.<br />

125. Zur Illustration sind in Schaubild 8 für die Bundeshaushalte der Jahre 2004 bis 2007 einmal<br />

die Investitionsausgaben in der geltenden Fassung des Haushaltsgrundsätzegesetzes ausgewiesen<br />

(dunkler Balken) und zum anderen die nach Abzug der Investitionseinnahmen in Form von Privatisierungserlösen<br />

und vergleichbarer Einmaleffekte (gepunktete Flächen) sowie der Abschreibungen<br />

(weiße Flächen) verbleibenden Nettoinvestitionen, die nach der dem Modul 1 zugrunde liegenden<br />

Konzept einer investitionsorientierten Verschuldung über Kreditaufnahme finanziert werden<br />

können (schraffierte Flächen). 14) Letztere waren im Jahr 2005 sogar negativ, weil der Bund in<br />

jenem Jahr durch die umfangreiche Aktivierung von Beteiligungen und durch andere Einmaleffekte<br />

Vermögen abgebaut hat. Die positive Differenz zwischen der ebenfalls angegebenen Netto-<br />

14)<br />

Dabei handelt es sich für die Jahre 2004 bis 2006 um die tatsächlichen und für das Jahr 2007 um die<br />

veranschlagten Werte.

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