Staatsverschuldung wirksam begrenzen - Sachverständigenrat zur ...
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130 Retrospektive Berechnungen der Schuldenschranke und technische Fragen<br />
vollständig vernachlässigen, sollten von der im fünften Kapitel vorgeschlagenen Obergrenze von<br />
22,12 Mrd Euro für das Ausgleichskonto keine prozyklischen Wirkungen ausgehen (Ziffer 167).<br />
Der Abbau der unterhalb der Obergrenze liegenden kumulierten Belastungen des Ausgleichskontos<br />
könnte konjunkturgerecht in solchen Jahren vorgenommen werden, in denen der Konjunkturfaktor<br />
Werte von kleiner eins annimmt, kombiniert mit einer gewissen Sicherheitsmarge für<br />
Schätzfehler bei den ex ante ermittelten Echtzeit-Konjunkturfaktoren.<br />
Schaubild 15<br />
Ausgleichskonto des Bundes<br />
Mrd Euro<br />
Mrd Euro<br />
20,0<br />
Mrd Euro<br />
20,0<br />
15,0<br />
Belastung (+)<br />
15,0<br />
10,0<br />
10,0<br />
5,0<br />
5,0<br />
0<br />
0<br />
-5,0<br />
-5,0<br />
-10,0<br />
Gutschrift (–)<br />
-10,0<br />
-15,0<br />
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005<br />
-15,0<br />
© Sachverständigenrat<br />
210. Als hilfreich für die Ermittlung einer angemessenen Obergrenze des Ausgleichskontos erweisen<br />
sich auch die Berechnungen und Zerlegungen derjenigen kurzfristigen diskretionären<br />
Finanzierungssalden, die ausschließlich auf Schätzfehler bei den Einnahmen oder den Konjunkturfaktoren<br />
<strong>zur</strong>ückzuführen sind. Diese Schätzfehler liegen nicht unmittelbar im Verantwortungsbereich<br />
der Politik. Sie werden aber ebenso wie die durch diskretionäre finanzpolitische<br />
Maßnahmen bewirkten Mehrausgaben dem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder belastet. Die Berechnung<br />
dieser schätzfehlerbedingten Verbuchungen auf dem Ausgleichskonto erfolgt aufgrund<br />
der Gleichung<br />
~ ~ ~ ~<br />
∆ AK SF = −k<br />
T − T − T k − k − ( S − S .<br />
( ) ( ) )<br />
Der erste Ausdruck kennzeichnet den Schätzfehler in Bezug auf die Steuereinnahmen, bewertet<br />
zum Konjunkturfaktor in der Rückschau auf den Haushaltsvollzug; der zweite Term den Fehler in<br />
Bezug auf den Konjunkturfaktor, bewertet bei demjenigen Niveau der Steuereinnahmen, von welchem<br />
zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung ausgegangen worden war; der dritte Ausdruck