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Staatsverschuldung wirksam begrenzen - Sachverständigenrat zur ...

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Wirkungen einer dauerhaften <strong>Staatsverschuldung</strong> 45<br />

der Kreditaufnahme resultierenden zukünftigen Belastungen an unbeteiligte Dritte bei den Privaten<br />

nicht möglich ist, wohl aber beim Staat, indem dieser über zusätzliche Zwangsabgaben in Form<br />

von Steuern zukünftige Generationen belastet. Die Möglichkeit einer Erhebung von Zwangsabgaben<br />

<strong>zur</strong> Bedienung und Rückzahlung der <strong>Staatsverschuldung</strong> bewirkt dementsprechend auch,<br />

dass Kapitalgeber − jedenfalls unter „normalen“ Umständen − auf einen Risikozuschlag bei der<br />

Verzinsung der öffentlichen Schuldtitel verzichten. Nur bei sehr hohen und weiter zunehmenden<br />

Schuldenstandsquoten ist zu befürchten, dass die letztlich erforderlichen Steuererhöhungen ebenso<br />

wenig möglich sind wie eine weitere staatliche Kreditaufnahme. Dann besteht die Gefahr, dass<br />

sich der Staat seinen Verpflichtungen durch Entwertung der Staatsschuld entzieht.<br />

II. Erklärungsansätze der <strong>Staatsverschuldung</strong><br />

58. Wenn die Hauptwirkungen einer dauerhaften <strong>Staatsverschuldung</strong> in einer intergenerativen<br />

Umverteilung zu Lasten zukünftiger Generationen bestehen, liegt es nahe, die in den meisten entwickelten<br />

Volkswirtschaften zu beobachtenden hohen Schuldenstandsquoten über normative intergenerative<br />

Verteilungsurteile zu erklären. In der Tat lässt sich mit intergenerativen Gerechtigkeitsüberlegungen<br />

eine investitionsorientierte Verschuldung mit langfristig positiver Schuldenstandsquote<br />

rechtfertigen. In vielen Ländern liegen die Schuldenstandsquoten aber weit über dem<br />

unter Bezug auf Verteilungsurteile zu rechtfertigenden Niveau. Allokative Begründungen für eine<br />

staatliche Verschuldung können die dauerhaft hohen Schuldenstandsquoten ebenfalls nicht erklären.<br />

Am überzeugendsten erscheinen demgegenüber noch polit-ökonomische Erklärungsansätze.<br />

1. Allokative Erklärungsansätze<br />

59. Unter den allokativen Erklärungsansätzen für eine staatliche Verschuldung kommt vor allem<br />

zwei Ansätzen größere Bedeutung zu: der Theorie der Steuerglättung („Tax smoothing“) und dem<br />

Einsatz der <strong>Staatsverschuldung</strong> <strong>zur</strong> Glättung von konjunkturellen Schwankungen. Dabei besteht<br />

insofern ein enger Zusammenhang zwischen diesen beiden Ansätzen, als die Glättung konjunktureller<br />

Schwankungen als Unterfall der sich auch auf nicht konjunkturelle Einnahme- und Ausgabeschwankungen<br />

beziehenden „Tax-smoothing“-Theorie verstanden werden kann.<br />

Daneben existiert eine Reihe weiterer effizienztheoretischer Begründungen der <strong>Staatsverschuldung</strong>.<br />

So lassen sich etwa staatliche Schuldtitel theoretisch so konzipieren, dass sie einen Ersatz<br />

für das Fehlen von Humankapitalmärkten darstellen (Huber, 1990). Aber nicht alles was in der<br />

Theorie richtig ist, muss auch für die Praxis Bedeutung haben.<br />

„Tax smoothing“<br />

60. Der als „Tax smoothing“ bezeichneten Begründung einer staatlichen Verschuldung liegt eine<br />

einfache Idee zugrunde: Eine private Kreditaufnahme erfolgt in erster Linie <strong>zur</strong> intertemporalen<br />

Konsumglättung über den Lebenszyklus. Eine staatliche Verschuldung kann ganz analog die<br />

Funktion einer Glättung der Steuersätze oder der gesamtwirtschaftlichen Steuerquote in der Zeit<br />

übernehmen. Steuern verursachen volkswirtschaftliche Kosten in Form von Zusatzlasten, die in<br />

erster Approximation quadratisch mit der Höhe der Steuersätze variieren. Eine staatliche Verschuldung<br />

(oder Überschussbildung) erlaubt es, die optimale zeitliche Verteilung dieser steuerlichen<br />

Zusatzlasten vorzunehmen. Statt zeitlich schwankende Steuersätze infolge einer unstetigen

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