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Schulsportbroschüre - Schulsport in Rheinland-Pfalz

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7. Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise<br />

7.1 Für alle Sportarten gelten die Wettkampfregeln der Fachverbände<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Jugendschutzbestimmungen, soweit <strong>in</strong> diesen<br />

Ausschreibungen nichts anderes bestimmt ist.<br />

Sofern Ausschreibungstexte <strong>in</strong> der rhe<strong>in</strong>land-pfälzischen <strong>Schulsport</strong>broschüre<br />

aufgeführt s<strong>in</strong>d, die von der Bundesausschreibung abweichen, gelten<br />

die Bestimmungen der Bundesausschreibung (sofern es sich um „Berl<strong>in</strong>-relevante“<br />

Wettbewerbe handelt). Ansonsten gelten die Landesvorschriften.<br />

7.2 Die Schulen sorgen dafür, dass die Eltern über die Teilnahme ihrer<br />

K<strong>in</strong>der an den Wettkämpfen des Bundeswettbewerbs der Schulen <strong>in</strong>formiert<br />

werden. Sofern nicht e<strong>in</strong>e sportmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchung<br />

stattgefunden hat, ist den Eltern anzuraten, bei ihren K<strong>in</strong>dern e<strong>in</strong>e Untersuchung<br />

durchführen zu lassen, um deren Sporttauglichkeit zu überprüfen.<br />

7.3 Bei Werbung ist die vom M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft,<br />

Weiterbildung und Kultur herausgegebene Informationsschrift „Sponsor<strong>in</strong>g“<br />

zu beachten. Bei den Bundesf<strong>in</strong>alveranstaltungen ist entsprechend den<br />

Bestimmungen der Schulbehörden der Länder über Werbung <strong>in</strong> Schulen<br />

das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdruck im Wettkampf nicht zulässig.<br />

Bei Nichtbeachtung erteilt der Schieds- bzw. Kampfrichter ke<strong>in</strong>e Spiel- bzw.<br />

Starterlaubnis.<br />

7.4 Um zu verdeutlichen, dass es sich um e<strong>in</strong>e Schulveranstaltung<br />

handelt, darf die Wettkampfkleidung bei den Bundesf<strong>in</strong>alwettkämpfen nur<br />

den Schul-/Ortsnamen tragen. Bei Nichtbeachtung erteilt der Schieds- bzw.<br />

Kampfrichter ke<strong>in</strong>e Spiel- bzw. Starterlaubnis.<br />

7.5 Die Term<strong>in</strong>e der <strong>Schulsport</strong>veranstaltungen sollen den Schulen m<strong>in</strong>destens<br />

10 Tage vorher mitgeteilt werden. Bezüglich der Landesentscheide<br />

weisen wir schon jetzt auf die festgelegten Term<strong>in</strong>e h<strong>in</strong>.<br />

7.6 Die Fachverbände stellen auf Anforderung ihre Hilfe auf allen Ebenen<br />

zur Verfügung.<br />

7.7 Bei den <strong>Schulsport</strong>veranstaltungen s<strong>in</strong>d vom Ausrichter<br />

Maßnahmen zu treffen, die bei Unfällen e<strong>in</strong>e sofortige Erste Hilfe<br />

gewährleisten.<br />

7.8 Wichtig ist rechtzeitige Information an die Publikationsorgane über<br />

geplante und durchgeführte <strong>Schulsport</strong>veranstaltungen.<br />

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