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Schulsportbroschüre - Schulsport in Rheinland-Pfalz

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In der WK I, der WK II und im Renndoppelvierer der WK III dürfen<br />

die Steuerleute nicht älter se<strong>in</strong> als die Teilnehmer/-<strong>in</strong>nen, die <strong>in</strong> der<br />

jeweiligen Wettkampfklasse dem ältesten Jahrgang angehören. Über<br />

Ausnahmen kann nur das Schiedsgericht entscheiden. In der WK I<br />

und der WK II müssen die Steuerleute das M<strong>in</strong>destgewicht nach RWR<br />

aufweisen.<br />

Die Steuerleute <strong>in</strong> Jungen- und Mädchenbooten können wahlweise männlich<br />

oder weiblich se<strong>in</strong>. Die Mannschaften s<strong>in</strong>d so zu besetzen, dass<br />

durch den Tausch Ruderer/Steuermann bzw. Steuerfrau <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Rennen ke<strong>in</strong>e Zeitverzögerungen entstehen. Für die Rennen<br />

ohne Bundesf<strong>in</strong>ale wird zugelassen, den Steuermann/die Steuerfrau<br />

zwischen e<strong>in</strong>em evtl. Vorlauf und dem entsprechenden Endlauf zu<br />

wechseln.<br />

11.4 Für Ruderer s<strong>in</strong>d Doppelstarts nicht zulässig. E<strong>in</strong>zige Ausnahme<br />

besteht beim Landesentscheid für die Achter-Ruderer, die im selben Jahr<br />

nicht Landesmeister geworden s<strong>in</strong>d und dann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em weiteren Rennen<br />

startberechtigt s<strong>in</strong>d, sofern sie vorher für das entsprechende Rennen<br />

gemeldet haben. Dies bed<strong>in</strong>gt, dass die Achter-Rennen als erste Rennen<br />

der Landesmeisterschaft ausgetragen werden. Für Steuerleute s<strong>in</strong>d<br />

Doppelstarts erlaubt. Schüler(<strong>in</strong>nen) die im laufenden Ruderjahr das 16.<br />

Lebensjahr vollenden, können auch <strong>in</strong> Rennen des Wettkampfes I starten,<br />

wenn e<strong>in</strong> besonderes ärztliches Unbedenklichkeitszeugnis vorgelegt wird.<br />

11.5 Bei Bootsklassen, die am Bundesf<strong>in</strong>ale teilnehmen, muss bei e<strong>in</strong>em<br />

E<strong>in</strong>zelstart das Rennen durchgeführt werden.<br />

11.6 Ummeldungen gemäß Nr. 2.6.4 RWR – bis zur Hälfte der Mannschaft<br />

– s<strong>in</strong>d spätestens e<strong>in</strong>e Stunde vor Beg<strong>in</strong>n des Rennens (Vorlaufs) unter<br />

Nachweis der Schulzugehörigkeit und Vorlage e<strong>in</strong>es gültigen Ausweises<br />

mit Lichtbild sowie des bei 11.3 aufgeführten ärztlichen Unbedenklichkeitszeugnisses<br />

bzw. des Aktivenpasses (entfällt, sofern die Ruderer(<strong>in</strong>nen)<br />

<strong>in</strong> der Liste des DRV veröffentlicht s<strong>in</strong>d) der bisher nicht gemeldeten<br />

Ruderer(<strong>in</strong>nen) im Regattabüro vorzunehmen.<br />

11.7 Bei Schadensfällen während des Bundesf<strong>in</strong>ales, die nicht bereits<br />

durch bestehende Versicherungen abgedeckt s<strong>in</strong>d, muss die Schadensmeldung<br />

unverzüglich beim M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung<br />

und Kultur e<strong>in</strong>gereicht werden. Der Zeitwert und das Baujahr des<br />

Bootes s<strong>in</strong>d anzugeben.<br />

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