Schulsportbroschüre - Schulsport in Rheinland-Pfalz
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11. Rudern<br />
Meldeschluss: 28. April 2014<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />
11.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden die Rennen nach den<br />
Ruderwettampfregeln (RWR) des DRV und den Bestimmungen für das<br />
Jungen- und Mädchenrudern der DRJ ausgetragen. Es wird ausdrücklich<br />
auf die Ziffer 2.3.2 und deren Ausführungsbestimmungen <strong>in</strong> den RWR<br />
h<strong>in</strong>gewiesen (M<strong>in</strong>dest- und Höchstmaße der Gigs müssen e<strong>in</strong>gehalten<br />
werden).<br />
Bezugsquelle gegen Gebühr:<br />
Limpert-Verlag, Postfach 1004, 56291 Wiebelsheim, Tel. (06766) 903160,<br />
Fax (06766) 903360 oder kostenfrei unter www.rudern.de.<br />
11.2 Jede Bootsbesatzung wird als selbständige Schulmannschaft betrachtet.<br />
Im Wettkampf III s<strong>in</strong>d auch Mannschaften im Gig-Doppelvierer m.<br />
St. zugelassen, jedoch nur bis zu e<strong>in</strong>er Wettkampflänge von 500 m.<br />
11.3 E<strong>in</strong>(e) Schüler(<strong>in</strong>) ist nur startberechtigt, wenn sie/er m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong>e Stunde vor dem ersten Start e<strong>in</strong> Dokument der Schule (mit Namen,<br />
Vornamen, Geburtsdatum) vorlegt, aus dem hervorgeht, dass gegen e<strong>in</strong>en<br />
Start bei e<strong>in</strong>er Ruderregatta ke<strong>in</strong>e ärztlichen Bedenken bestehen.<br />
Die ärztliche Untersuchung muss im laufenden Ruderjahr bis zum ersten<br />
Wettkampf erfolgt se<strong>in</strong>. Gleichwertig wird der Aktivenpass des DRV anerkannt.<br />
(Untersuchungsterm<strong>in</strong>e regelt die RWR.) Verpflichtend ist die ärztliche<br />
Untersuchung für Ruder<strong>in</strong>nen und Ruderer, die im laufenden Ruderjahr<br />
18 Jahre alt werden oder jünger s<strong>in</strong>d (der Jahrgang ist entscheidend, nicht<br />
das tatsächliche Alter), für die älteren Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler wird die<br />
Untersuchung empfohlen.<br />
Für Steuerleute ist die ärztliche Unbedenklichkeitsbesche<strong>in</strong>igung<br />
nicht erforderlich. Sie müssen m<strong>in</strong>destens dem Jahrgang 2003 angehören<br />
und dürfen <strong>in</strong> den Gig-Booten der WK III höchstens 16 Jahre alt<br />
se<strong>in</strong> (Stichtag jeweils 31.12. des laufenden Kalenderjahres).<br />
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