Schulsportbroschüre - Schulsport in Rheinland-Pfalz
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9.8 Die Startberechtigung ist vor Beg<strong>in</strong>n der Veranstaltung zu überprüfen.<br />
Die <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zelausschreibungen festgelegte Mannschaftsstärke ist<br />
die Höchstzahl der e<strong>in</strong>satzberechtigten Aktiven pro Veranstaltung.<br />
9.9 Bitte sorgen Sie für qualifizierte Schiedsrichter/<strong>in</strong>nen. Bei Bezirksund<br />
Landesentscheiden s<strong>in</strong>d lizensierte Schiedsrichter/<strong>in</strong>nen der Fachverbände<br />
e<strong>in</strong>zusetzen. Bei allen Veranstaltungen sollen möglichst Lehrkräfte<br />
und Schüler/<strong>in</strong>nen mit der entsprechenden Qualifikation als Schieds- und<br />
Kampfrichter/<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />
9.10 Weitere E<strong>in</strong>zelheiten, die für die Durchführung der e<strong>in</strong>zelnen Veranstaltungen<br />
von größter Bedeutung s<strong>in</strong>d, ergeben sich aus den Abschnitten<br />
„Allgeme<strong>in</strong>e Startklausel“ und „Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise“ <strong>in</strong> dieser Broschüre.<br />
9.11 Denken Sie bitte daran, dass „Klappern“ zum Handwerk gehört. Die<br />
örtlichen Medien s<strong>in</strong>d für „lnfos“ dankbar (vgl. 7.8).<br />
10. F<strong>in</strong>anzierung der <strong>Schulsport</strong>veranstaltungen<br />
10.1 Für die begleitenden bzw. als Schieds- oder Kampfrichter/Organisationsleiter<br />
e<strong>in</strong>gesetzten Lehrkräfte s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> dieser Broschüre ausgeschriebenen<br />
Sportwettkämpfe und die damit verbundenen Arbeiten Dienst.<br />
Die Lehrkräfte erhalten Leistungen nach dem Landesreisekostengesetz.<br />
10.2 Die Schieds- und Kampfrichter/<strong>in</strong>nen der Sportfachverbände (soweit<br />
sie nicht Lehrkräfte der Schulen s<strong>in</strong>d) erhalten e<strong>in</strong>e Auslagenerstattung.<br />
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Bestimmungen des M<strong>in</strong>isteriums<br />
für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Im e<strong>in</strong>zelnen gelten<br />
dabei nach Absprache mit den Fachverbänden folgende Regelungen:<br />
1.<br />
2.<br />
Bei Spielen: 5,- € je Spiel. Bei der Leitung von mehr als e<strong>in</strong>em Spiel<br />
wird die Vergütung für halbtägigen/ganztägigen E<strong>in</strong>satz (8,- €/16,- €)<br />
gezahlt.<br />
Bei allen anderen Sportarten: 8,- € für halbtägigen E<strong>in</strong>satz, 16,- € für<br />
ganztägigen E<strong>in</strong>satz.<br />
E<strong>in</strong> halbtägiger E<strong>in</strong>satz bedeutet e<strong>in</strong>e veranstaltungsbed<strong>in</strong>gte Abwesenheit<br />
von der Wohnung bis zu 7 Stunden; e<strong>in</strong> ganztägiger E<strong>in</strong>satz bedeutet e<strong>in</strong>e<br />
veranstaltungsbed<strong>in</strong>gte Abwesenheit von der Wohnung von mehr als 7<br />
Stunden.<br />
Fahrtkostenersatz:<br />
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird der Fahrpreis für die<br />
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