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Schulsportbroschüre - Schulsport in Rheinland-Pfalz

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9.8 Die Startberechtigung ist vor Beg<strong>in</strong>n der Veranstaltung zu überprüfen.<br />

Die <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>zelausschreibungen festgelegte Mannschaftsstärke ist<br />

die Höchstzahl der e<strong>in</strong>satzberechtigten Aktiven pro Veranstaltung.<br />

9.9 Bitte sorgen Sie für qualifizierte Schiedsrichter/<strong>in</strong>nen. Bei Bezirksund<br />

Landesentscheiden s<strong>in</strong>d lizensierte Schiedsrichter/<strong>in</strong>nen der Fachverbände<br />

e<strong>in</strong>zusetzen. Bei allen Veranstaltungen sollen möglichst Lehrkräfte<br />

und Schüler/<strong>in</strong>nen mit der entsprechenden Qualifikation als Schieds- und<br />

Kampfrichter/<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

9.10 Weitere E<strong>in</strong>zelheiten, die für die Durchführung der e<strong>in</strong>zelnen Veranstaltungen<br />

von größter Bedeutung s<strong>in</strong>d, ergeben sich aus den Abschnitten<br />

„Allgeme<strong>in</strong>e Startklausel“ und „Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise“ <strong>in</strong> dieser Broschüre.<br />

9.11 Denken Sie bitte daran, dass „Klappern“ zum Handwerk gehört. Die<br />

örtlichen Medien s<strong>in</strong>d für „lnfos“ dankbar (vgl. 7.8).<br />

10. F<strong>in</strong>anzierung der <strong>Schulsport</strong>veranstaltungen<br />

10.1 Für die begleitenden bzw. als Schieds- oder Kampfrichter/Organisationsleiter<br />

e<strong>in</strong>gesetzten Lehrkräfte s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> dieser Broschüre ausgeschriebenen<br />

Sportwettkämpfe und die damit verbundenen Arbeiten Dienst.<br />

Die Lehrkräfte erhalten Leistungen nach dem Landesreisekostengesetz.<br />

10.2 Die Schieds- und Kampfrichter/<strong>in</strong>nen der Sportfachverbände (soweit<br />

sie nicht Lehrkräfte der Schulen s<strong>in</strong>d) erhalten e<strong>in</strong>e Auslagenerstattung.<br />

Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den Bestimmungen des M<strong>in</strong>isteriums<br />

für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Im e<strong>in</strong>zelnen gelten<br />

dabei nach Absprache mit den Fachverbänden folgende Regelungen:<br />

1.<br />

2.<br />

Bei Spielen: 5,- € je Spiel. Bei der Leitung von mehr als e<strong>in</strong>em Spiel<br />

wird die Vergütung für halbtägigen/ganztägigen E<strong>in</strong>satz (8,- €/16,- €)<br />

gezahlt.<br />

Bei allen anderen Sportarten: 8,- € für halbtägigen E<strong>in</strong>satz, 16,- € für<br />

ganztägigen E<strong>in</strong>satz.<br />

E<strong>in</strong> halbtägiger E<strong>in</strong>satz bedeutet e<strong>in</strong>e veranstaltungsbed<strong>in</strong>gte Abwesenheit<br />

von der Wohnung bis zu 7 Stunden; e<strong>in</strong> ganztägiger E<strong>in</strong>satz bedeutet e<strong>in</strong>e<br />

veranstaltungsbed<strong>in</strong>gte Abwesenheit von der Wohnung von mehr als 7<br />

Stunden.<br />

Fahrtkostenersatz:<br />

Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird der Fahrpreis für die<br />

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