Schulsportbroschüre - Schulsport in Rheinland-Pfalz
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ge Außenstelle Schulaufsicht (nur bei Protest bei der/dem Organisationsleiter/<strong>in</strong>)<br />
und das M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und<br />
Kultur.<br />
11.3 Die Frist zur Erhebung e<strong>in</strong>es Protestes beg<strong>in</strong>nt mit dem Zeitpunkt<br />
des Bekanntwerdens des Protestgrundes.<br />
11.4 Bei Form- und Fristverletzung, die e<strong>in</strong> Beteiligter zu vertreten hat, ist<br />
der Protest zu verwerfen.<br />
11.5 Anträge und Proteste können nur von unmittelbar Beteiligten e<strong>in</strong>gebracht<br />
werden. Sie haben ke<strong>in</strong>e aufschiebende Wirkung. Die angerufene<br />
Stelle kann aber auf Antrag aufschiebende Wirkung anordnen.<br />
11.6 In erster Instanz entscheidet der Organisationsleiter/die Organisationsleiter<strong>in</strong><br />
(deshalb Wettkampfunterlagen 6 Monate aufbewahren!). Wird<br />
ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>verständnis erzielt, entscheidet das <strong>Schulsport</strong>referat der ADD bzw.<br />
zuständigen Außenstelle Schulaufsicht endgültig. Allen Entscheidungen<br />
wird das Regelwerk des betreffenden Fachverbandes zu Grunde gelegt.<br />
11.7 Entscheidungen der Organisationsleiter/<strong>in</strong>nen bzw. der <strong>Schulsport</strong>referate<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Woche nach E<strong>in</strong>gang des Protestes zu treffen<br />
und den Beteiligten mitzuteilen. Das M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft,<br />
Weiterbildung und Kultur erhält e<strong>in</strong>en Durchschlag.<br />
11.8 Bei Landesentscheiden wird vom M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft,<br />
Weiterbildung und Kultur e<strong>in</strong> Schiedsgericht e<strong>in</strong>gesetzt, das sofort<br />
und endgültig entscheidet. Es besteht aus e<strong>in</strong>em Vertreter des M<strong>in</strong>isteriums<br />
für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, oder e<strong>in</strong>er/e<strong>in</strong>em von<br />
ihm Beauftragten, e<strong>in</strong>em Vertreter der ADD bzw. zuständigen Außenstelle<br />
Schulaufsicht, oder e<strong>in</strong>er/e<strong>in</strong>em von ihr Beauftragten, <strong>in</strong> deren Bereich die<br />
Veranstaltung stattf<strong>in</strong>det, und, wenn möglich, e<strong>in</strong>em Vertreter des jeweiligen<br />
Fachverbandes.<br />
11.9 Für die Regionalentscheide gilt 11.8 entsprechend.<br />
12. Kreis- und Regionalentscheide<br />
12.1 Die Term<strong>in</strong>e werden von der ADD bzw. zuständigen Außenstelle<br />
Schulaufsicht oder von denOrganisationsleitern/Organisationsleiter<strong>in</strong>nen<br />
so rechtzeitig festgelegt, dass die Meldeterm<strong>in</strong>e zum Landesentscheid<br />
e<strong>in</strong>gehalten werden können. Dabei s<strong>in</strong>d die unter 4. gemachten Term<strong>in</strong>abgrenzungen<br />
zu beachten.<br />
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