27.06.2014 Aufrufe

Schulsportbroschüre - Schulsport in Rheinland-Pfalz

Schulsportbroschüre - Schulsport in Rheinland-Pfalz

Schulsportbroschüre - Schulsport in Rheinland-Pfalz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ge Außenstelle Schulaufsicht (nur bei Protest bei der/dem Organisationsleiter/<strong>in</strong>)<br />

und das M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und<br />

Kultur.<br />

11.3 Die Frist zur Erhebung e<strong>in</strong>es Protestes beg<strong>in</strong>nt mit dem Zeitpunkt<br />

des Bekanntwerdens des Protestgrundes.<br />

11.4 Bei Form- und Fristverletzung, die e<strong>in</strong> Beteiligter zu vertreten hat, ist<br />

der Protest zu verwerfen.<br />

11.5 Anträge und Proteste können nur von unmittelbar Beteiligten e<strong>in</strong>gebracht<br />

werden. Sie haben ke<strong>in</strong>e aufschiebende Wirkung. Die angerufene<br />

Stelle kann aber auf Antrag aufschiebende Wirkung anordnen.<br />

11.6 In erster Instanz entscheidet der Organisationsleiter/die Organisationsleiter<strong>in</strong><br />

(deshalb Wettkampfunterlagen 6 Monate aufbewahren!). Wird<br />

ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>verständnis erzielt, entscheidet das <strong>Schulsport</strong>referat der ADD bzw.<br />

zuständigen Außenstelle Schulaufsicht endgültig. Allen Entscheidungen<br />

wird das Regelwerk des betreffenden Fachverbandes zu Grunde gelegt.<br />

11.7 Entscheidungen der Organisationsleiter/<strong>in</strong>nen bzw. der <strong>Schulsport</strong>referate<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Woche nach E<strong>in</strong>gang des Protestes zu treffen<br />

und den Beteiligten mitzuteilen. Das M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft,<br />

Weiterbildung und Kultur erhält e<strong>in</strong>en Durchschlag.<br />

11.8 Bei Landesentscheiden wird vom M<strong>in</strong>isterium für Bildung, Wissenschaft,<br />

Weiterbildung und Kultur e<strong>in</strong> Schiedsgericht e<strong>in</strong>gesetzt, das sofort<br />

und endgültig entscheidet. Es besteht aus e<strong>in</strong>em Vertreter des M<strong>in</strong>isteriums<br />

für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, oder e<strong>in</strong>er/e<strong>in</strong>em von<br />

ihm Beauftragten, e<strong>in</strong>em Vertreter der ADD bzw. zuständigen Außenstelle<br />

Schulaufsicht, oder e<strong>in</strong>er/e<strong>in</strong>em von ihr Beauftragten, <strong>in</strong> deren Bereich die<br />

Veranstaltung stattf<strong>in</strong>det, und, wenn möglich, e<strong>in</strong>em Vertreter des jeweiligen<br />

Fachverbandes.<br />

11.9 Für die Regionalentscheide gilt 11.8 entsprechend.<br />

12. Kreis- und Regionalentscheide<br />

12.1 Die Term<strong>in</strong>e werden von der ADD bzw. zuständigen Außenstelle<br />

Schulaufsicht oder von denOrganisationsleitern/Organisationsleiter<strong>in</strong>nen<br />

so rechtzeitig festgelegt, dass die Meldeterm<strong>in</strong>e zum Landesentscheid<br />

e<strong>in</strong>gehalten werden können. Dabei s<strong>in</strong>d die unter 4. gemachten Term<strong>in</strong>abgrenzungen<br />

zu beachten.<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!