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Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn

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AUE BE, AfU SO: <strong>UVP</strong>-Workshop 2013 <strong>Schlussbericht</strong> Seite 13 von 60<br />

4. Massnahmenprinzip<br />

1. Massnahmen an der Quelle<br />

- Temporeduktion, inkl. flankierenden Massnahmen<br />

- Belagssanierung mit lärmarmen Belag<br />

2. Massnahmen im Ausbreitungsbereich<br />

- Lärmschutzwände, Dämme<br />

3. Massnahmen am Gebäude (Ersatzmassnahmen)<br />

- Schallschutzfenster<br />

- Schalldämmlüfter<br />

Kommentar bezüglich «Belagssanierung mit lärmarmen Belägen»:<br />

Die Berücksichtigung von lärmarmen Belägen muss auf langfristigen Messreihen beruhen.<br />

Dies ist momentan Gegenstand von verschiedenen nationalen Forschungsprojekten. Aktuell<br />

wird je nach <strong>Kanton</strong> folgende Praxis angewandt:<br />

Praxis Kt. BE: Solange keine gesicherten Wirkungen über die gesamte Lebensdauer eines<br />

Belages vorliegen, soll die Massnahme «Einbringen eines lärmarmen Belages» in den<br />

Lärmberechnungen nicht berücksichtigt werden.<br />

Praxis Kt. SO: Lärmarme Beläge dürfen als Sanierungsmassnahme berücksichtigt werden,<br />

sofern der Belagsersatz innerhalb einer absehbaren Zeit realisiert werden kann. Für<br />

semidichte Asphaltbeläge (SDA) mit einer Korngrösse 8mm und einem Hohlraumgehalt<br />

am Bohrkern (HR BK) grösser 8 % ist eine Belagskorrektur von Kb = -1 dBA einzusetzen<br />

(Belagstyp: SDA 8mm Klasse b/c). Für Beläge der neusten Generation (4mm, HR BK ><br />

10%) darf eine Belagskorrektur Kb = -2 dBA verwendet werden (Belagstyp: SDA 4mm<br />

Klasse b/c/d).<br />

Abb. 13: Resultate von Belagsforschungen zur Wirkung von lärmarmen Belägen - Endalterwert<br />

(Basis: 83%-Perzentile)<br />

Massnahmen im Ausbreitungsbereich; Variantenstudie (Ziel: max. möglicher Schutz)<br />

Einhaltung der IGW<br />

Wirtschaftliche Tragbarkeit (KNF / WTI)<br />

Interessenabwägung<br />

- ungenügende Wirkung (kleiner 5 dBA)<br />

- Ortsbildschutz / Denkmalschutz<br />

- Sicherheit (Schluchtsituationen, Sichtweiten)<br />

- Technische Machbarkeit, Zugänge, Parkplätze<br />

- Schutz von Einzelliegenschaften / Gebäudegruppen<br />

Massnahmen am Gebäude (Ersatzmassnahmen) gemäss den unterschiedlichen<br />

kantonalen Konzepten:<br />

- Falls keine Massnahmen an der Quelle und im Ausbreitungsbereich möglich sind und<br />

- Erleichterungen gewährt wurden.<br />

Schallschutzfenster / Schalldämmlüfter ab IGW bei Neuanlagen und bei wesentlich geänderten<br />

Anlagen.

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