Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn
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AUE BE, AfU SO: <strong>UVP</strong>-Workshop 2013 <strong>Schlussbericht</strong> Seite 13 von 60<br />
4. Massnahmenprinzip<br />
1. Massnahmen an der Quelle<br />
- Temporeduktion, inkl. flankierenden Massnahmen<br />
- Belagssanierung mit lärmarmen Belag<br />
2. Massnahmen im Ausbreitungsbereich<br />
- Lärmschutzwände, Dämme<br />
3. Massnahmen am Gebäude (Ersatzmassnahmen)<br />
- Schallschutzfenster<br />
- Schalldämmlüfter<br />
Kommentar bezüglich «Belagssanierung mit lärmarmen Belägen»:<br />
Die Berücksichtigung von lärmarmen Belägen muss auf langfristigen Messreihen beruhen.<br />
Dies ist momentan Gegenstand von verschiedenen nationalen Forschungsprojekten. Aktuell<br />
wird je nach <strong>Kanton</strong> folgende Praxis angewandt:<br />
Praxis Kt. BE: Solange keine gesicherten Wirkungen über die gesamte Lebensdauer eines<br />
Belages vorliegen, soll die Massnahme «Einbringen eines lärmarmen Belages» in den<br />
Lärmberechnungen nicht berücksichtigt werden.<br />
Praxis Kt. SO: Lärmarme Beläge dürfen als Sanierungsmassnahme berücksichtigt werden,<br />
sofern der Belagsersatz innerhalb einer absehbaren Zeit realisiert werden kann. Für<br />
semidichte Asphaltbeläge (SDA) mit einer Korngrösse 8mm und einem Hohlraumgehalt<br />
am Bohrkern (HR BK) grösser 8 % ist eine Belagskorrektur von Kb = -1 dBA einzusetzen<br />
(Belagstyp: SDA 8mm Klasse b/c). Für Beläge der neusten Generation (4mm, HR BK ><br />
10%) darf eine Belagskorrektur Kb = -2 dBA verwendet werden (Belagstyp: SDA 4mm<br />
Klasse b/c/d).<br />
Abb. 13: Resultate von Belagsforschungen zur Wirkung von lärmarmen Belägen - Endalterwert<br />
(Basis: 83%-Perzentile)<br />
Massnahmen im Ausbreitungsbereich; Variantenstudie (Ziel: max. möglicher Schutz)<br />
Einhaltung der IGW<br />
Wirtschaftliche Tragbarkeit (KNF / WTI)<br />
Interessenabwägung<br />
- ungenügende Wirkung (kleiner 5 dBA)<br />
- Ortsbildschutz / Denkmalschutz<br />
- Sicherheit (Schluchtsituationen, Sichtweiten)<br />
- Technische Machbarkeit, Zugänge, Parkplätze<br />
- Schutz von Einzelliegenschaften / Gebäudegruppen<br />
Massnahmen am Gebäude (Ersatzmassnahmen) gemäss den unterschiedlichen<br />
kantonalen Konzepten:<br />
- Falls keine Massnahmen an der Quelle und im Ausbreitungsbereich möglich sind und<br />
- Erleichterungen gewährt wurden.<br />
Schallschutzfenster / Schalldämmlüfter ab IGW bei Neuanlagen und bei wesentlich geänderten<br />
Anlagen.