Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn
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AUE BE, AfU SO: <strong>UVP</strong>-Workshop 2013 <strong>Schlussbericht</strong> Seite 53 von 60<br />
Begründung:<br />
Die Verkaufsnutzung ist insgesamt voraussichtlich deutlich über dem Schwellenwert; die<br />
Parkplatzzahl vermutlich ebenfalls, obwohl sie nur indirekt bestimmbar ist.<br />
Aufgrund der wenig konkreten Angaben zum geplanten Vorhaben kann argumentiert<br />
werden, dass im Nutzungsplanverfahren (Erlass der Überbauungsordnung) keine umfassende<br />
Prüfung im Sinne von Art. 5 Abs. 3 <strong>UVP</strong>V möglich ist und eine <strong>UVP</strong> erst im nachfolgenden<br />
Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist. Falls die einzelnen Bauvorhaben in<br />
separaten Baueingaben erfolgen, die den Schwellenwert zur <strong>UVP</strong>-Pflicht nicht übersteigen,<br />
ist in diesen Verfahren jedoch keine <strong>UVP</strong> notwendig.<br />
Bemerkung:<br />
Im Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV müssen die Auswirkungen auf die Umwelt im<br />
Rahmen der Planung dargelegt werden.<br />
Fall 11) Holzwärmeverbundanlage in Heizenhausen<br />
Die bestehende Holzwärmeverbundanlage weist eine Feuerungswärmeleistung von 6<br />
MWth auf. Neu soll in der Holzheizung auch Altholz im Rahmen von ca. 2’500 t pro Jahr<br />
verbrannt werden. Die Leistung der Anlage wird damit nicht erhöht.<br />
<strong>UVP</strong>-pflichtig? Ja<br />
Anlagetyp(en) nach Anhang <strong>UVP</strong>V:<br />
21.2 „Anlagen zur thermischen Energieerzeugung mit einer Feuerungswärmeleistung von<br />
mehr als 20 MWth bei erneuerbaren Energieträgern“<br />
40.7c „Anlagen für die thermische oder chemische Behandlung von mehr als 1'000 t Abfällen<br />
pro Jahr“<br />
Begründung:<br />
Die Anlage erreicht den Schwellenwert für Anlagen zur thermischen Energieerzeugung<br />
(Ziffer 21.2) nicht. Da es sich bei Altholz jedoch um Abfall handelt (Art. 9 TVA), kommt<br />
Anlagetyp 40.7 c (Abfallanlagen) zum Zug. Der Schwellenwert von 1’000 t Abfällen pro<br />
Jahr wird überschritten, weshalb das Vorhaben als Abfallanlage unter die <strong>UVP</strong>-pflicht fällt.<br />
Fall 12) Hochwasserschutz in Regenhofen (2 Varianten)<br />
Das Flussbett der Fischaare in Regenhofen soll zur Verminderung der Hochwassergefahr<br />
durch den Dorfsee unterhalb der Flussausmündung abgesenkt werden. Damit kann die<br />
Seespiegelhöhe reduziert werden. Die Ausbaggerungen in der Grössenordnung von rund<br />
70'000 m³ verursacht Kosten von ca. 7 Mio. Fr. Die Ausbaggerung eines Flussbettes ist<br />
ökologisch äusserst heikel; das Projekt wird denn auch von Naturschutzkreisen bekämpft.<br />
Als Alternative steht der Bau eines Hochwasserentlastungsstollens für rund 12 Mio. Fr.<br />
zur Diskussion.<br />
Der Regenhofener Gemeinderat befürwortet die Ausbaggerung, primär aus Kostengründen,<br />
und schlägt vor, mit der Durchführung einer <strong>UVP</strong> die Bedenken der Gegner zu entkräften.<br />
<strong>UVP</strong>-pflichtig? Ja (Entlastungsstollen), Nein (Flussausbaggerung)<br />
Anlagetyp(en) nach Anhang <strong>UVP</strong>V:<br />
30.2 „Wasserbauliche Massnahmen wie: Verbauungen Eindämmungen, Korrektionen,<br />
Geschiebe- und Hochwasserrückhalteanlagen im Kostenvoranschlag von mehr als 10 Millionen<br />
Franken“<br />
Begründung:<br />
Eine Flussausbaggerung zum Schutze vor Hochwasser ist eine wasserbauliche Massnahme;<br />
der Schwellenwert von 10 Mio. Fr. wird aber nicht erreicht. Andere Anlagetypen