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Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn

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AUE BE, AfU SO: <strong>UVP</strong>-Workshop 2013 <strong>Schlussbericht</strong> Seite 56 von 60<br />

Modul 2: <strong>UVP</strong>-Pflicht von Anlagen<br />

Bemerkung: dieses Kapitel ist Thema im Atelier Einführung in die <strong>UVP</strong>, Teil 2, <strong>UVP</strong>-Pflicht und wird<br />

hier entsprechend kurz behandelt.<br />

1. Muss im Kostenvoranschlag zur Bestimmung <strong>des</strong> Schwellenwertes bei den Anlagetypen<br />

12.2 (Eisenbahnanlagen) und 30.2 (wasserbauliche Massnahmen) der Landerwerb,<br />

die Mehrwertsteuer, das Unvorhergesehene und die Bandbreite berücksichtigt<br />

werden?<br />

ANTWORT: Ja, alles ausser der Bandbreite. Daher: Achtung vor Kostenvoranschlägen knapp unter<br />

dem Schwellenwert, insbesondere in einem frühen Stadium!<br />

2. Sind die Kosten weiterer Projekte (z. B. Strassenverlegung; Landumlegung) im Kostenvoranschlag<br />

zur Bestimmung der <strong>UVP</strong>-Pflicht zu berücksichtigen?<br />

ANTWORT: Ja, alle Kosten von Massnahmen, die für die Realisierung <strong>des</strong> Vorhabens zwingend<br />

sind, sind zu berücksichtigen. Verfahrensmässig müssen solche Projekte zwar materiell koordiniert<br />

aber evtl. separat entschieden werden.<br />

3a. Kann der Gesuchsteller zur Erarbeitung eines UVBs gezwungen werden, auch wenn<br />

keine <strong>UVP</strong>-Pflicht vorliegt? (<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 2, Seite 3)<br />

ANTWORT: Nein; Wo Gesetze und Verordnungen dies verlangen, haben die Gesuchsteller Berichte<br />

über einzelne umweltrechtliche Gesichtspunkte von Bauvorhaben zu erstellen: LSV, LRV, StFV,<br />

GSchG und überall wo eine Bewilligung das Erfordernis einer Standortgebundenheit verlangt (Wald,<br />

NHG). In der Summe kann das fast einem UVB entsprechen………<br />

Leitbehörde und/oder Umweltfachstellen können daher dem Gesuchsteller die Ausarbeitung einer<br />

Umweltnotiz empfehlen.<br />

3b. Kann der Gesuchsteller freiwillig einen UVB machen, auch wenn keine <strong>UVP</strong>-Pflicht<br />

vorliegt? (<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 2, Seite 3)<br />

ANTWORT: Jein. Selbstverständlich darf er einen Bericht zu den Auswirkungen der Umwelt seines<br />

Vorhabens machen, der materiell einem UVB entspricht. Er darf/soll ihn aber nicht Umweltverträglichkeitsbericht<br />

(UVB) nennen (Vorschlag: Begriff «Umweltnotiz» oder «Bericht zu den Umweltauswirkungen»<br />

verwenden) und es gibt auch kein «<strong>UVP</strong>-Verfahren».<br />

Modul 3: Verfahren<br />

1. Welches sind die zwei im Wesentlichen beteiligten Behörden im <strong>UVP</strong>-Verfahren?<br />

(<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 3, Seite 3)<br />

ANTWORT: Die zuständige Behörde, die über das <strong>UVP</strong>-pflichtige Vorhaben entscheidet (Entscheidbehörde)<br />

und die Umweltschutzfachstelle, welche den UVB zu Handen der zuständigen<br />

Behörde beurteilt und Auflagen und Bedingungen beantragt. Bei Bun<strong>des</strong>verfahren ist das BAFU die<br />

Umweltfachstelle, in <strong>Kanton</strong>en je nach gesetzlicher Ausgestaltung (Umweltschutzamt, Fachstellen,<br />

Koordinationsstellen). Bei Bun<strong>des</strong>verfahren gibt es in den <strong>Kanton</strong>en noch die Koordinationsbehörde:<br />

Sie verfasst die kantonale Stellungnahme.<br />

2. In welchem Verfahren wird eine Rodungsbewilligung für eine Gasleitung erteilt?<br />

(<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 3, Seite 4)<br />

ANTWORT: Grundsätzlich im massgebenden Verfahren mit einem konzentrierten Entscheid. Für<br />

Gasleitungen ist das massgebende Verfahren entweder das Plangenehmigungsverfahren (> 5 bar)<br />

oder im <strong>Kanton</strong> Bern das Baubewilligungsverfahren.

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