Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn
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AUE BE, AfU SO: <strong>UVP</strong>-Workshop 2013 <strong>Schlussbericht</strong> Seite 58 von 60<br />
Modul 4: Ablauf der <strong>UVP</strong> und Aufgaben der Beteiligten<br />
1. Wann ist die Erarbeitung einer Voruntersuchung mit Pflichtenheft (VU/PFH) sinnvoll?<br />
(<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Seite 14)<br />
ANTWORT: Bei grossen, komplexen oder flächenintensiven Anlagen oder Anlagenerweiterungen<br />
an empfindlichen Standorten durch ein wenig erfahrenes Büro. Ebenso, wenn Vorhaben kein „Standardvorhaben“<br />
ist und Abstimmungsprobleme mit raumplanerischen Vorgaben zu erwarten sind.<br />
Auch bei voraussichtlich politisch umstrittenen Vorhaben ist eine Voruntersuchung zu empfehlen.<br />
Gesuchsteller erhalten frühzeitig mit wenig Aufwand eine erste Rückmeldung (Standortbestimmung).<br />
VU/PFH kann evtl. mit Richtplanung gekoppelt werden!<br />
Hinweis: Es gibt keine Vorprüfung/Voranfragen von UVB, höchsten bilaterale informelle Kontakte<br />
mit Fachstellen.<br />
2. Was sind die entscheidenden Kriterien um die Dauer eines Bewilligungsverfahrens zu<br />
beeinflussen? (<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Seite 2/3)<br />
ANTWORT: Umfassende, nachvollziehbare Projektunterlagen (im Sinne, dass keine Lücken bestehen).<br />
Dazu ist ein vorzeitiger Einbezug von Umweltfachleuten ins Projektteam sinnvoll. Getätigte<br />
Vorabklärungen bei den Fachstellen (allenfalls VU/PFH). Saubere Darlegungen <strong>des</strong> Projektes (z. B.<br />
Ausgangszustand). Nachvollziehbare Aussagen zu den Umweltwirkungen, konkrete Massnahmen(blätter).<br />
Projekt- und Verfahrensmanager (idealerweise beim Gesuchsteller). Alle diese Kriterien<br />
sind auch zur Verminderung von Einsprachen „nützlich“.<br />
3. Wer entscheidet, ob eine <strong>UVP</strong> durchgeführt werden muss?<br />
(<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Seite 5/6)<br />
ANTWORT: Der abschliessende Entscheid liegt bei der zuständigen Leitbehörde. Die Umweltfachstelle<br />
hat aber grössere Erfahrung und berät Gesuchsteller und beantragt der Leitbehörde, ob ein<br />
Vorhaben der <strong>UVP</strong>-Pflicht unterstellt werden soll.<br />
4. Wer entscheidet, ob eine Voruntersuchung als abschliessender UVB ausreicht?<br />
(<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Ziffer 3.1 Seite 10)<br />
ANTWORT: Da die Voruntersuchung freiwillig ist, ist bei VU/PFH die Gestaltungsfreiheit <strong>des</strong> Gesuchstellers<br />
relativ gross. Der Entscheid, ob eine VU/PFH als abschliessender UVB genügt, wird also<br />
vom Gesuchsteller gefällt. Er trägt aber auch das Risiko, dass die Behörden dies allenfalls anders<br />
einschätzen.<br />
5. Wer koordiniert das Verfahren im Rahmen der Voruntersuchung / Stellungnahme<br />
zum Pflichtenheft seitens der Verwaltung? (<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Ziffer 3.1)<br />
ANTWORT: In dieser Phase ist die Umweltfachstelle „Leitbehörde“; die künftige zuständige Behörde<br />
wird über die Stellungnahme der Umweltfachstelle informiert. Anders ist es mit einer Voranfrage:<br />
Ein solches Verfahren wäre auch denkbar, läuft aber bereits über die Leitbehörde und umfasst<br />
nicht nur die Umweltbereiche.<br />
6. Wer prüft die Umweltverträglichkeit? (<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Seite 6)<br />
ANTWORT: Die zuständige Behörde prüft – gestützt auf die Stellungnahme der Umweltfachstelle –<br />
die Umweltverträglichkeit und entscheidet über das Vorhaben.