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Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn

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AUE BE, AfU SO: <strong>UVP</strong>-Workshop 2013 <strong>Schlussbericht</strong> Seite 58 von 60<br />

Modul 4: Ablauf der <strong>UVP</strong> und Aufgaben der Beteiligten<br />

1. Wann ist die Erarbeitung einer Voruntersuchung mit Pflichtenheft (VU/PFH) sinnvoll?<br />

(<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Seite 14)<br />

ANTWORT: Bei grossen, komplexen oder flächenintensiven Anlagen oder Anlagenerweiterungen<br />

an empfindlichen Standorten durch ein wenig erfahrenes Büro. Ebenso, wenn Vorhaben kein „Standardvorhaben“<br />

ist und Abstimmungsprobleme mit raumplanerischen Vorgaben zu erwarten sind.<br />

Auch bei voraussichtlich politisch umstrittenen Vorhaben ist eine Voruntersuchung zu empfehlen.<br />

Gesuchsteller erhalten frühzeitig mit wenig Aufwand eine erste Rückmeldung (Standortbestimmung).<br />

VU/PFH kann evtl. mit Richtplanung gekoppelt werden!<br />

Hinweis: Es gibt keine Vorprüfung/Voranfragen von UVB, höchsten bilaterale informelle Kontakte<br />

mit Fachstellen.<br />

2. Was sind die entscheidenden Kriterien um die Dauer eines Bewilligungsverfahrens zu<br />

beeinflussen? (<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Seite 2/3)<br />

ANTWORT: Umfassende, nachvollziehbare Projektunterlagen (im Sinne, dass keine Lücken bestehen).<br />

Dazu ist ein vorzeitiger Einbezug von Umweltfachleuten ins Projektteam sinnvoll. Getätigte<br />

Vorabklärungen bei den Fachstellen (allenfalls VU/PFH). Saubere Darlegungen <strong>des</strong> Projektes (z. B.<br />

Ausgangszustand). Nachvollziehbare Aussagen zu den Umweltwirkungen, konkrete Massnahmen(blätter).<br />

Projekt- und Verfahrensmanager (idealerweise beim Gesuchsteller). Alle diese Kriterien<br />

sind auch zur Verminderung von Einsprachen „nützlich“.<br />

3. Wer entscheidet, ob eine <strong>UVP</strong> durchgeführt werden muss?<br />

(<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Seite 5/6)<br />

ANTWORT: Der abschliessende Entscheid liegt bei der zuständigen Leitbehörde. Die Umweltfachstelle<br />

hat aber grössere Erfahrung und berät Gesuchsteller und beantragt der Leitbehörde, ob ein<br />

Vorhaben der <strong>UVP</strong>-Pflicht unterstellt werden soll.<br />

4. Wer entscheidet, ob eine Voruntersuchung als abschliessender UVB ausreicht?<br />

(<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Ziffer 3.1 Seite 10)<br />

ANTWORT: Da die Voruntersuchung freiwillig ist, ist bei VU/PFH die Gestaltungsfreiheit <strong>des</strong> Gesuchstellers<br />

relativ gross. Der Entscheid, ob eine VU/PFH als abschliessender UVB genügt, wird also<br />

vom Gesuchsteller gefällt. Er trägt aber auch das Risiko, dass die Behörden dies allenfalls anders<br />

einschätzen.<br />

5. Wer koordiniert das Verfahren im Rahmen der Voruntersuchung / Stellungnahme<br />

zum Pflichtenheft seitens der Verwaltung? (<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Ziffer 3.1)<br />

ANTWORT: In dieser Phase ist die Umweltfachstelle „Leitbehörde“; die künftige zuständige Behörde<br />

wird über die Stellungnahme der Umweltfachstelle informiert. Anders ist es mit einer Voranfrage:<br />

Ein solches Verfahren wäre auch denkbar, läuft aber bereits über die Leitbehörde und umfasst<br />

nicht nur die Umweltbereiche.<br />

6. Wer prüft die Umweltverträglichkeit? (<strong>UVP</strong>-Handbuch, Modul 4, Seite 6)<br />

ANTWORT: Die zuständige Behörde prüft – gestützt auf die Stellungnahme der Umweltfachstelle –<br />

die Umweltverträglichkeit und entscheidet über das Vorhaben.

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