Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn
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AUE BE, AfU SO: <strong>UVP</strong>-Workshop 2013 <strong>Schlussbericht</strong> Seite 31 von 60<br />
2. Bautransporte<br />
Bei Projekten mit „grossem“ Transportvolumen ist es notwendig, dass sich der UVB insbesondere<br />
zum Ablagerungsort von Aushub und Ausbruch, zu den gewählten Transportmitteln<br />
(Strasse, Eisenbahn, Schiff) und zu den Transportrouten äussert. Als „grosses“<br />
Transportvolumen wurden in der Diskussion Mengen in der Grössenordnung von über<br />
150'000 m 3 genannt.<br />
Bei kleineren Projekten (< 50'000 m 3 ) kann im UVB auf differenzierte Aussagen zu Transportrouten<br />
verzichtet werden, weil häufig für das Aushub- und Ausbruchmaterial „Unternehmer-Deponien“<br />
benutzt werden, die erst nach Abschluss der Submission bekannt<br />
sind. In diesen Fällen ist es meist sinnvoll, Massnahmen zu den Transporten vorzuschlagen<br />
(z. B.: „Festlegung der Transportrouten durch die zuständige Behörde vor Baubeginn“<br />
oder „Umfahrung der Wohnzone XY“).<br />
Wenn im UVB konkrete Aussagen zu einem Ablagerungsstandort gemacht werden, kann<br />
dies vom Betreiber der Deponie genutzt werden, um übermässige Preise zu verlangen.<br />
Deshalb sind viele UVB-Verfasser dazu übergegangen, im UVB für Schüttgüter maximale<br />
Transportdistanzen anzugeben, die sicherstellen, dass die spezifischen Emissionen die<br />
Vorgaben der Transportrichtlinie <strong>des</strong> BUWAL (2001) einhalten. Zudem werden Vorgaben<br />
gemacht für die Euro-Norm der eingesetzten Lastwagen.