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Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn

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AUE BE, AfU SO: <strong>UVP</strong>-Workshop 2013 <strong>Schlussbericht</strong> Seite 31 von 60<br />

2. Bautransporte<br />

Bei Projekten mit „grossem“ Transportvolumen ist es notwendig, dass sich der UVB insbesondere<br />

zum Ablagerungsort von Aushub und Ausbruch, zu den gewählten Transportmitteln<br />

(Strasse, Eisenbahn, Schiff) und zu den Transportrouten äussert. Als „grosses“<br />

Transportvolumen wurden in der Diskussion Mengen in der Grössenordnung von über<br />

150'000 m 3 genannt.<br />

Bei kleineren Projekten (< 50'000 m 3 ) kann im UVB auf differenzierte Aussagen zu Transportrouten<br />

verzichtet werden, weil häufig für das Aushub- und Ausbruchmaterial „Unternehmer-Deponien“<br />

benutzt werden, die erst nach Abschluss der Submission bekannt<br />

sind. In diesen Fällen ist es meist sinnvoll, Massnahmen zu den Transporten vorzuschlagen<br />

(z. B.: „Festlegung der Transportrouten durch die zuständige Behörde vor Baubeginn“<br />

oder „Umfahrung der Wohnzone XY“).<br />

Wenn im UVB konkrete Aussagen zu einem Ablagerungsstandort gemacht werden, kann<br />

dies vom Betreiber der Deponie genutzt werden, um übermässige Preise zu verlangen.<br />

Deshalb sind viele UVB-Verfasser dazu übergegangen, im UVB für Schüttgüter maximale<br />

Transportdistanzen anzugeben, die sicherstellen, dass die spezifischen Emissionen die<br />

Vorgaben der Transportrichtlinie <strong>des</strong> BUWAL (2001) einhalten. Zudem werden Vorgaben<br />

gemacht für die Euro-Norm der eingesetzten Lastwagen.

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