Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn
Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn
Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AUE BE, AfU SO: <strong>UVP</strong>-Workshop 2013 <strong>Schlussbericht</strong> Seite 55 von 60<br />
14.5 Anhang 5<br />
Einführung in die <strong>UVP</strong> (Anwendung, <strong>UVP</strong>-Handbuch)<br />
Aufgabenstellungen mit Antworten, Samuel Hinden, Amt für Umweltkoordination<br />
und Energie (AUE)<br />
Aufgabenstellungen aus dem <strong>UVP</strong>-Handbuch (= Richtlinien gemäss USG Art. 10b Abs. 2)<br />
Die Antworten sind nur sehr stichwortartig wiedergegeben; für vertiefte Antworten wird auf die<br />
Seiten <strong>des</strong> <strong>UVP</strong>-Handbuches verwiesen, wo die ausführlichen Antworten und ergänzende Themen<br />
gefunden werden.<br />
Modul 1: Rechtliche Grundlagen<br />
1. Was sind die zentralen Merkmale einer <strong>UVP</strong> (im Unterschied zu nicht <strong>UVP</strong>-<br />
Geschäften)?<br />
ANTWORT: (<strong>UVP</strong>-Handbuch Modul 1, Seiten 3 und 4)<br />
-Teilprüfung eines Vorhabens im Umweltbereich<br />
- kein selbständiges Verfahren<br />
- Gesetzesverträglichkeitsprüfung, keine neuen gesetzlichen Bestimmungen (Ziffer 1.1)<br />
Die <strong>UVP</strong> erlaubt eine umfassende Prüfung und bezieht die Öffentlichkeit mit ein. Der UVB ist Grundlage<br />
der Gesuchsunterlagen, liefert den Behörden (und der interessierten Öffentlichkeit) also die<br />
notwendigen Sachverhaltsabklärungen. Entsprechend kann das Projekt auch eher umweltmässig<br />
optimiert werden.<br />
2. Welches sind die drei wichtigsten rechtlichen Erlasse im Umweltbereich<br />
ANTWORT:<br />
Die unten aufgeführte Broschüre <strong>des</strong> BAFU gibt einen guten Überblick über die Summe der rechtlichen<br />
Erlasse. Die wichtigsten gibt es nicht. Nebst den sicher zentralen Erlassen <strong>des</strong> Umweltschutzgesetzes<br />
(USG) und der Umweltverträglichkeitsverordnung (<strong>UVP</strong>V) sind sicher auch das Gewässerschutzgesetz<br />
(GSchG), das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) wichtig. Nicht vergessen werden<br />
sollte auch die Bun<strong>des</strong>verfassung, als Grundlage <strong>des</strong> USG:<br />
BV Art.74 Umweltschutz (im 4. Abschnitt Umweltschutz und Raumplanung)<br />
1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz <strong>des</strong> Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor<br />
schädlichen oder lästigen Einwirkungen.<br />
2 Er sorgt dafür, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und<br />
Beseitigung tragen die Verursacher.<br />
3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die <strong>Kanton</strong>e zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem<br />
Bund vorbehält.<br />
http://www.bafu.admin.ch/recht/12707/index.html?lang=de<br />
3. Ist der Klimaschutz ein Umweltbereich? (<strong>UVP</strong>-Handbuch Modul 1, Ziffer 4.1, Seite 11)<br />
ANTWORT: Ja, beim CO 2 -Gesetz handelt es sich um Umweltrecht. Es beinhaltet aber keine materiellen<br />
Vorschriften, deren Einhaltung ein Gesuchsteller bei der Einreichung seines Gesuches nachweisen<br />
muss und ist daher nicht <strong>UVP</strong>-relevant.<br />
Kl. Ausnahme: Kompensationsvertrag für Gaskombikraftwerke soll im UVB erwähnt werden.