13.07.2014 Aufrufe

Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn

Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn

Schlussbericht des 13. UVP-Workshops - Kanton Solothurn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AUE BE, AfU SO: <strong>UVP</strong>-Workshop 2013 <strong>Schlussbericht</strong> Seite 24 von 60<br />

Abb. 25: Ökomorphologie <strong>des</strong> Fliessgewässers: «stark beeinträchtigt» – «künstlich / naturfremd»<br />

Abb. 26: Auszug aus Baureglement<br />

Gemeinde Kiesen<br />

Vorgehen Bestimmung Gewässerraum:<br />

– natürliche Sohlenbreite: über den pragmatischen Ansatz: heutige Sohlenbreite x Faktor<br />

f(Ökomorphologie) = 3.5 bzw. 4 x 2 = 7 - 8 m<br />

Gemäss GSchV Art. 41a Abs. 2 gilt für Fliessgewässer mit einer Gerinnesohle von 2 – 15<br />

m natürlicher Breite: die 2,5-fache Breite der Gerinnesohle plus 7 m -> 2.5 x 7 - 8 + 7 =<br />

24.5 - 27 m<br />

Garage (Abb. 24, linkes Foto):<br />

Die Garage muss für Kapazitätsvergrösserung abgebrochen werden. Die Besitzstandsgarantie<br />

geht verloren. Gemäss GSchV Art. 41a Abs. 4 kann der Gewässerraum in dicht<br />

bebautem Gebiet den baulichen Gegebenheiten angepasst werden, soweit der Schutz vor<br />

Hochwasser gewährleistet ist. Das Baureglement sieht einen Abstand von 10 m vor. Innerhalb<br />

dieser 10 m ist eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Somit sind beide Voraussetzungen<br />

für die Anpassung Gewässerraum in dicht bebautem Gebiet und für die<br />

Ausnahmebewilligung gemäss Baureglement zu schaffen, um den Neubau der Garage<br />

möglichst nahe an die Chise realisieren zu können.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!