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Teilhabeplan - Landkreis Biberach

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I Grundlagen 5<br />

„amtlich“ festgestellt, wenn Leistungen beantragt werden (Schwerbehindertenausweis,<br />

Eingliederungshilfe) oder Entscheidungen getroffen werden müssen (Einschulung). 5<br />

Die sozialrechtliche Definition findet sich im SGB IX. Danach sind Menschen „…behindert,<br />

wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand<br />

abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.<br />

Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ 6 Für den<br />

Erhalt eines Schwerbehindertenausweises oder für den Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

ist dies allein jedoch noch nicht ausreichend.<br />

Schwerbehinderung<br />

Als schwerbehindert werden in der amtlichen Statistik 7 alle Personen gezählt, die im Besitz<br />

eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Laut SBG IX gelten Menschen als<br />

schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung 8 von wenigstens 50 festgestellt wird. 9<br />

Diese Feststellung treffen nach bundesweit einheitlichen Kriterien die Versorgungsämter<br />

bei den Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en. Schwerbehinderten gleichgestellt sind Menschen mit<br />

einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, wenn sie infolge<br />

ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erhalten oder erlangen können.<br />

In Baden-Württemberg gab es am 31.12.2007 bei einer Gesamtbevölkerung von<br />

10.749.755 Menschen 780.177 schwerbehinderte Menschen, das entspricht einem Anteil<br />

von 7,3 Prozent. 10 Allerdings bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Der Neckar-<br />

Odenwald-Kreis hat mit einem Anteil von 11,2 Prozent den höchsten Wert; im Alb-Donau-<br />

Kreis ist der Anteil Schwerbehinderter mit 5,4 Prozent nicht einmal halb so hoch. Die regionalen<br />

Unterschiede stehen in direktem Zusammenhang mit der Altersstruktur der Bevölkerung:<br />

In Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en mit einem hohen Anteil alter Menschen leben anteilig<br />

mehr schwerbehinderte Personen.<br />

Die häufigste Ursache für eine Schwerbehinderung sind allgemeine Krankheiten. Sie machen<br />

einen Anteil von 90 Prozent aller Schwerbehinderungen aus. Lediglich 4 Prozent der<br />

Schwerbehinderungen sind angeboren. Bei der Art der Behinderung entfällt mit 70 Prozent<br />

der größte Anteil auf körperliche Einschränkungen. Nur 0,3 Prozent entfallen auf<br />

„Störungen der geistigen Entwicklung“.<br />

Mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Menschen ist über 65 Jahre alt. Überwiegend<br />

handelt es sich dabei um Menschen mit altersbedingten Behinderungen, nicht um alt gewordene<br />

behinderte Menschen. Bei Kindern und Jugendlichen ist eine von hundert Personen<br />

im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, bei den über 65-Jährigen hingegen<br />

jede fünfte Person. 11 Bei den 0- bis unter 4-Jährigen ist der Anteil noch geringer, weil eine<br />

Behinderung in den ersten drei Lebensjahren selten eindeutig feststellbar und nicht immer<br />

von einer Entwicklungsverzögerung zu unterscheiden ist.<br />

5<br />

Arbeitsförderung (SGB III), Rentenversicherung (SGB VI), Schwerbehindertenausweis (SGB IX), Pflegeversicherung<br />

(SGB XI), Eingliederungshilfe (SGB XII), landesrechtliche Regelungen zum Schulrecht<br />

6<br />

§ 2 Abs. 1 SGB IX<br />

7<br />

Als Stichtag wird hier der 31.12.2007 verwendet.<br />

8<br />

Der Grad der Behinderung ist das Maß für körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen der<br />

Funktionsbeeinträchtigung durch eine Behinderung. (www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de9216)<br />

9<br />

§ 2 Abs. 2 SGB IX<br />

10<br />

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg. In:<br />

www.statistik-bw.de/GesundhSozRecht/Landesdaten/Schwerbehinderte/SchB_02.asp (Stand 2007)<br />

11<br />

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, s. o.

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