Teilhabeplan - Landkreis Biberach
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I Grundlagen 5<br />
„amtlich“ festgestellt, wenn Leistungen beantragt werden (Schwerbehindertenausweis,<br />
Eingliederungshilfe) oder Entscheidungen getroffen werden müssen (Einschulung). 5<br />
Die sozialrechtliche Definition findet sich im SGB IX. Danach sind Menschen „…behindert,<br />
wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher<br />
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand<br />
abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.<br />
Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ 6 Für den<br />
Erhalt eines Schwerbehindertenausweises oder für den Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
ist dies allein jedoch noch nicht ausreichend.<br />
Schwerbehinderung<br />
Als schwerbehindert werden in der amtlichen Statistik 7 alle Personen gezählt, die im Besitz<br />
eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Laut SBG IX gelten Menschen als<br />
schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung 8 von wenigstens 50 festgestellt wird. 9<br />
Diese Feststellung treffen nach bundesweit einheitlichen Kriterien die Versorgungsämter<br />
bei den Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en. Schwerbehinderten gleichgestellt sind Menschen mit<br />
einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, wenn sie infolge<br />
ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erhalten oder erlangen können.<br />
In Baden-Württemberg gab es am 31.12.2007 bei einer Gesamtbevölkerung von<br />
10.749.755 Menschen 780.177 schwerbehinderte Menschen, das entspricht einem Anteil<br />
von 7,3 Prozent. 10 Allerdings bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Der Neckar-<br />
Odenwald-Kreis hat mit einem Anteil von 11,2 Prozent den höchsten Wert; im Alb-Donau-<br />
Kreis ist der Anteil Schwerbehinderter mit 5,4 Prozent nicht einmal halb so hoch. Die regionalen<br />
Unterschiede stehen in direktem Zusammenhang mit der Altersstruktur der Bevölkerung:<br />
In Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en mit einem hohen Anteil alter Menschen leben anteilig<br />
mehr schwerbehinderte Personen.<br />
Die häufigste Ursache für eine Schwerbehinderung sind allgemeine Krankheiten. Sie machen<br />
einen Anteil von 90 Prozent aller Schwerbehinderungen aus. Lediglich 4 Prozent der<br />
Schwerbehinderungen sind angeboren. Bei der Art der Behinderung entfällt mit 70 Prozent<br />
der größte Anteil auf körperliche Einschränkungen. Nur 0,3 Prozent entfallen auf<br />
„Störungen der geistigen Entwicklung“.<br />
Mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Menschen ist über 65 Jahre alt. Überwiegend<br />
handelt es sich dabei um Menschen mit altersbedingten Behinderungen, nicht um alt gewordene<br />
behinderte Menschen. Bei Kindern und Jugendlichen ist eine von hundert Personen<br />
im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, bei den über 65-Jährigen hingegen<br />
jede fünfte Person. 11 Bei den 0- bis unter 4-Jährigen ist der Anteil noch geringer, weil eine<br />
Behinderung in den ersten drei Lebensjahren selten eindeutig feststellbar und nicht immer<br />
von einer Entwicklungsverzögerung zu unterscheiden ist.<br />
5<br />
Arbeitsförderung (SGB III), Rentenversicherung (SGB VI), Schwerbehindertenausweis (SGB IX), Pflegeversicherung<br />
(SGB XI), Eingliederungshilfe (SGB XII), landesrechtliche Regelungen zum Schulrecht<br />
6<br />
§ 2 Abs. 1 SGB IX<br />
7<br />
Als Stichtag wird hier der 31.12.2007 verwendet.<br />
8<br />
Der Grad der Behinderung ist das Maß für körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen der<br />
Funktionsbeeinträchtigung durch eine Behinderung. (www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de9216)<br />
9<br />
§ 2 Abs. 2 SGB IX<br />
10<br />
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg. In:<br />
www.statistik-bw.de/GesundhSozRecht/Landesdaten/Schwerbehinderte/SchB_02.asp (Stand 2007)<br />
11<br />
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, s. o.