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Teilhabeplan - Landkreis Biberach

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4 Planungsprozess<br />

I Grundlagen 7<br />

Sozialplanung für Menschen mit Behinderung ist ein Prozess, der mit allen Beteiligten<br />

weiterentwickelt werden muss. Der vorliegende <strong>Teilhabeplan</strong> ist eine umfassende und<br />

detaillierte Bestandsaufnahme aus heutiger Sicht. Weil sich laufend gesellschaftliche<br />

Rahmenbedingungen verändern, neue Entwicklungen eintreten oder politische Prioritäten<br />

neu gesetzt werden, ist eine kontinuierliche Fortschreibung notwendig.<br />

Begleitender Arbeitskreis<br />

Eine zentrale Rolle im Planungsprozess spielte der begleitende Arbeitskreis. Es wurden<br />

insgesamt sieben Sitzungen durchgeführt. Die Federführung lag beim Sozialdezernat des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>. Der KVJS hat die Sitzungen fachlich begleitet. Je nach Thema und<br />

Anlass wurden sachkundige Personen aus unterschiedlichen Institutionen hinzugezogen.<br />

In den Sitzungen wurden Vorgehensweise und Inhalte der jeweils anstehenden Planungsschritte<br />

ebenso besprochen wie grundsätzliche Fragen der Behindertenhilfe. Die<br />

Treffen waren geprägt von einer großen Offenheit und Kooperationsbereitschaft.<br />

Mitwirkende am Planungsprozess<br />

� Dezernat Arbeit, Jugend und Soziales<br />

� Agentur für Arbeit <strong>Biberach</strong><br />

� Amt für Bildung und Schulentwicklung<br />

� Frühförderstelle<br />

� Integrationsfachdienst <strong>Biberach</strong><br />

� Körperbehindertenzentrum Oberschwaben (KBZO)<br />

� Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />

� Liga der freien Wohlfahrtspflege<br />

� Schwarzbachschule<br />

� Staatliches Schulamt<br />

� St. Elisabeth-Stiftung<br />

� Sozialverband VdK<br />

� Vertreter der Angehörigen, Bereich Einrichtungen<br />

� Vertreter der Angehörigen, Bereich Schule<br />

� Vertreter Betroffene, Bereich stationäres Wohnen<br />

� Vertreter Betroffene, Bereich Werkstatt<br />

� Zieglersche Anstalten e.V., Sprachheilzentrum Ravensburg gGmbH<br />

� Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />

Handlungsempfehlung<br />

Der mit der <strong>Teilhabeplan</strong>ung begonnene Dialog im Begleitenden Arbeitskreis sollte auch<br />

nach Beendigung des Planungsprozesses weitergeführt werden. Die Überführung des<br />

begleitenden Arbeitskreises in einen „Arbeitskreis Eingliederungshilfe“ für Menschen mit<br />

geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung wird dazu empfohlen. Dort sollten alle<br />

aktuellen Themen und Planungen zum Personenkreis besprochen werden. Empfohlen<br />

wird die Beteiligung von Menschen mit Behinderung und Angehörigen. Zur grundlegenden<br />

Erarbeitung von bestimmten, klar begrenzten Themen, z.B. Freizeitangebote, sollten Arbeitsaufträge<br />

in dazu eingerichteten zeitlich befristeten „Unterarbeitsgruppen“ vergeben<br />

werden.

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