Teilhabeplan - Landkreis Biberach
Teilhabeplan - Landkreis Biberach
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4 Planungsprozess<br />
I Grundlagen 7<br />
Sozialplanung für Menschen mit Behinderung ist ein Prozess, der mit allen Beteiligten<br />
weiterentwickelt werden muss. Der vorliegende <strong>Teilhabeplan</strong> ist eine umfassende und<br />
detaillierte Bestandsaufnahme aus heutiger Sicht. Weil sich laufend gesellschaftliche<br />
Rahmenbedingungen verändern, neue Entwicklungen eintreten oder politische Prioritäten<br />
neu gesetzt werden, ist eine kontinuierliche Fortschreibung notwendig.<br />
Begleitender Arbeitskreis<br />
Eine zentrale Rolle im Planungsprozess spielte der begleitende Arbeitskreis. Es wurden<br />
insgesamt sieben Sitzungen durchgeführt. Die Federführung lag beim Sozialdezernat des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>. Der KVJS hat die Sitzungen fachlich begleitet. Je nach Thema und<br />
Anlass wurden sachkundige Personen aus unterschiedlichen Institutionen hinzugezogen.<br />
In den Sitzungen wurden Vorgehensweise und Inhalte der jeweils anstehenden Planungsschritte<br />
ebenso besprochen wie grundsätzliche Fragen der Behindertenhilfe. Die<br />
Treffen waren geprägt von einer großen Offenheit und Kooperationsbereitschaft.<br />
Mitwirkende am Planungsprozess<br />
� Dezernat Arbeit, Jugend und Soziales<br />
� Agentur für Arbeit <strong>Biberach</strong><br />
� Amt für Bildung und Schulentwicklung<br />
� Frühförderstelle<br />
� Integrationsfachdienst <strong>Biberach</strong><br />
� Körperbehindertenzentrum Oberschwaben (KBZO)<br />
� Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />
� Liga der freien Wohlfahrtspflege<br />
� Schwarzbachschule<br />
� Staatliches Schulamt<br />
� St. Elisabeth-Stiftung<br />
� Sozialverband VdK<br />
� Vertreter der Angehörigen, Bereich Einrichtungen<br />
� Vertreter der Angehörigen, Bereich Schule<br />
� Vertreter Betroffene, Bereich stationäres Wohnen<br />
� Vertreter Betroffene, Bereich Werkstatt<br />
� Zieglersche Anstalten e.V., Sprachheilzentrum Ravensburg gGmbH<br />
� Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />
Handlungsempfehlung<br />
Der mit der <strong>Teilhabeplan</strong>ung begonnene Dialog im Begleitenden Arbeitskreis sollte auch<br />
nach Beendigung des Planungsprozesses weitergeführt werden. Die Überführung des<br />
begleitenden Arbeitskreises in einen „Arbeitskreis Eingliederungshilfe“ für Menschen mit<br />
geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung wird dazu empfohlen. Dort sollten alle<br />
aktuellen Themen und Planungen zum Personenkreis besprochen werden. Empfohlen<br />
wird die Beteiligung von Menschen mit Behinderung und Angehörigen. Zur grundlegenden<br />
Erarbeitung von bestimmten, klar begrenzten Themen, z.B. Freizeitangebote, sollten Arbeitsaufträge<br />
in dazu eingerichteten zeitlich befristeten „Unterarbeitsgruppen“ vergeben<br />
werden.