Teilhabeplan - Landkreis Biberach
Teilhabeplan - Landkreis Biberach
Teilhabeplan - Landkreis Biberach
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Teilhabeplan</strong><br />
für Menschen mit wesentlicher geistiger,<br />
körperlicher und mehrfacher Behinderung
Herausgeber<br />
Landratsamt <strong>Biberach</strong><br />
Dezernat 4, Arbeit, Jugend und Soziales<br />
Rollinstr.9<br />
88400 <strong>Biberach</strong><br />
E-Mail:<br />
Internet: www.biberach.de<br />
Bearbeitung<br />
Julia Lindenmaier Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />
Christian Gerle Baden-Württemberg, Dezernat Soziales,<br />
Dorothee Haug-von-Schnakenburg Referat 22<br />
Bettina Süßmilch<br />
Frank Gmeinder Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Dezernat 4, Kreissozialamt<br />
August 2010
Vorwort<br />
Vorwort<br />
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist eine der wichtigsten und bedeutendsten<br />
sozialen Aufgaben des <strong>Landkreis</strong>es und steht vor großen Herausforderungen.<br />
Die Zahl behinderter Menschen wird in den nächsten Jahren noch ansteigen. Diese<br />
Entwicklung hat mehrere Gründe. Zum einen die höhere Lebenserwartung auf Grund der<br />
Möglichkeiten der medizinischen Behandlung, zum anderen die Tatsache, dass aufgrund<br />
der „Generationslücke“ bedingt durch die Ermordung behinderter Menschen im Nationalsozialismus<br />
erstmals Menschen mit Behinderungen das Seniorenalter erreichen.<br />
Familienstrukturen verändern sich, familiäre Unterstützungsleistungen für behinderte<br />
Menschen werden geringer. Gleichzeitig vollzieht sich in der Behindertenhilfe ein längst<br />
überfälliger Paradigmenwechsel hin zu ambulanten Leistungsformen und zu mehr Selbständigkeit<br />
und Selbstverantwortung. Angehörige und Betroffene fordern dies ein und<br />
drängen auf eine Veränderung in den Angebotsstrukturen. Selbständigkeit, Teilhabe und<br />
ein Leben in der Gemeinde sind berechtigte Forderungen. Die UN – Behindertenrechtskonvention<br />
spricht eine deutliche Sprache. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind gefordert.<br />
Bei der Aufgabenerfüllung befindet sich der <strong>Landkreis</strong> im Spannungsfeld zwischen den<br />
Zielen der Eingliederungshilfe, den Wünschen der Betroffenen und ihrer Angehöriger und<br />
der Sicherstellung der Finanzierbarkeit der Behindertenhilfe auf Dauer. Ziel aller Verantwortlichen<br />
muss es sein, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ein möglichst flexibles,<br />
qualitativ gutes und individuell angepasstes Hilfesystem zu erzielen. Seit 2005 konnte der<br />
Fachbereich Soziales durch verschiedenste Maßnahmen und Konzepte in enger Zusammenarbeit<br />
mit den Trägern den Prozess der Umgestaltung von Angebotsstrukturen mit<br />
vorantreiben.<br />
Der nun vorliegende <strong>Teilhabeplan</strong> ist eine wichtige Planungsgrundlage für weitere Entscheidungen.<br />
Erstmals werden umfassend die Angebotsstrukturen und die voraussichtlichen<br />
Entwicklungen aufgezeigt. Die Handlungsempfehlungen haben eine deutliche Richtung<br />
hin zu mehr ambulanten und wohnortnahen Wohnangeboten. Die gesetzten Ziele<br />
sind hoch. Mehr Menschen auch mit schwereren Behinderungen sollen außerhalb stationärer<br />
Wohnangebote betreut werden, behinderte Menschen sollen in unseren Städten<br />
und Gemeinden leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der vorliegende<br />
Plan mit seinen Handlungsempfehlungen ist eine gute Grundlage, die es uns ermöglicht,<br />
die künftigen Anforderungen der Eingliederungshilfe erfolgreich zu bewältigen und<br />
mehr Teilhabe behinderter Menschen zu ermöglichen.<br />
Der einjährige Planungsprozess wurde vom Arbeitskreis <strong>Teilhabeplan</strong>ung intensiv begleitet.<br />
In ihm waren Kosten- und Leistungsträger, Angehörige behinderter Menschen und<br />
Betroffene sowie Verbände und weitere Experten vertreten. Unter Leitung des Sozialdezernats<br />
wurden in mehreren Sitzungen Plandaten diskutiert, fachlich bewertet und Handlungsempfehlungen<br />
erarbeitet. Für die engagierte Arbeit des Begleitarbeitskreises bedanke<br />
ich mich ganz herzlich. Mein besonderer Dank geht an den Kommunalverband für Jugend<br />
und Soziales, Frau Lindenmaier und Herrn Gerle, die die Planung hervorragend<br />
begleitet und unterstützt haben.<br />
Dr. Heiko Schmid<br />
Landrat<br />
I
Inhalt<br />
I Grundlagen 1<br />
1 Aufgabe, Auftrag und Ziele 1<br />
2 Ausgangssituation und Besonderheiten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 2<br />
3 Zielgruppe 4<br />
4 Planungsprozess 7<br />
5 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von<br />
Menschen mit Behinderung 11<br />
6 Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 12<br />
7 Persönliches Budget 13<br />
II Angebote für Menschen mit geistiger, körperlicher und<br />
mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 14<br />
1 Offene Hilfen und Vernetzung 14<br />
1.1 Beratung und Information 15<br />
1.2 Familienentlastende Dienste und Freizeitangebote 15<br />
1.3 Kurzzeit-Unterbringung 16<br />
2 Kinder und Jugendliche 19<br />
2.1 Frühförderung 19<br />
2.2 Kindergärten und Kindertagesbetreuung 24<br />
2.3 Schule 30<br />
2.4 Übergang Schule — Beruf 36<br />
2.5 Stationäres Wohnen 41<br />
3 Wohnen von Erwachsenen 49<br />
3.1 Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe 50<br />
3.2 Betreutes Wohnen 54<br />
3.3 Stationäres Wohnen 60<br />
3.4 Bedarfsvorausschätzung 69<br />
II
Inhalt<br />
4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 72<br />
4.1 Allgemeiner Arbeitsmarkt 73<br />
4.2 Integrationsfachdienst 75<br />
4.3 Unterstützte Beschäftigung 76<br />
4.4 Integrationsunternehmen 78<br />
4.5 Werkstätten für behinderte Menschen 79<br />
4.6 Förder- und Betreuungsbereich 86<br />
4.7 Tages- und Seniorenbetreuung 91<br />
4.8 Bedarfsvorausschätzung 95<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 98<br />
1 Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> 98<br />
2 Leistungsempfänger mit wesentlicher geistiger, körperlicher<br />
und mehrfacher Behinderung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> 99<br />
3 Bedarfsvorausschätzung der Leistungsempfänger<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> bis 2019 105<br />
IV Zusammenfassung 111<br />
V Anhang 119<br />
1 Maßnahmeempfehlungen 119<br />
2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 122<br />
3 Abkürzungsverzeichnis 131<br />
III
I Grundlagen<br />
1 Aufgabe, Auftrag und Ziele<br />
I Grundlagen 1<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist Leistungsträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher<br />
Behinderung, die aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stammen. Er ist außerdem verantwortlich<br />
für Planung, Koordinierung und Weiterentwicklung der Angebote der Behindertenhilfe,<br />
die ihren Standort im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> haben. Als Leistungs- und Planungsträger<br />
muss er dafür Sorge tragen, dass bei Bedarf ein entsprechendes Angebot zur Verfügung<br />
steht. § 17 Abs. 1 SGB I verpflichtet ihn als Leistungsträger darauf hinzuwirken,<br />
„dass<br />
1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise umfassend<br />
und zügig erhält und<br />
2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen<br />
rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.“ 1<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist auch für die Vereinbarung der Entgelte, die die Einrichtungen<br />
mit Standort im <strong>Landkreis</strong> für ihre Leistung erhalten, verantwortlich. Beantragt eine Einrichtung<br />
eine investive Förderung durch das Land Baden-Württemberg und den Kommunalverband<br />
für Jugend und Soziales (KVJS), bestätigt er den Bedarf sowie Standort und<br />
Konzeption.<br />
Der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2 kommt im Aufgabenspektrum des<br />
<strong>Landkreis</strong>es sowohl in Bezug auf die Fallzahlen wie auf das Ausgabenvolumen eine ständig<br />
wachsende Bedeutung zu. Die Zahl der Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
erhalten haben, hat sich im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 1.312 am 31.12.2005 auf 1.554<br />
am 31.12.2009 (plus 18,4 Prozent) kontinuierlich gesteigert. Mit Brutto-Gesamtausgaben<br />
für die Einzelfallhilfe von 27,7 Mio. Euro im Jahr 2009 (2006 waren es 23,8 Mio., 2007<br />
24,0 Mio., 2008 24,8 Mio. Euro) macht die Eingliederungshilfe die Hälfte des Sozialhaushaltes<br />
des <strong>Landkreis</strong>es aus. Die Kostensteigerung in diesem Bereich ist hoch.<br />
Aus dem Etat der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit wesentlicher Behinderung<br />
jeder Altersstufe die für sie notwendige Unterstützung, um ein selbstbestimmtes und möglichst<br />
selbständiges Leben führen und am Leben der Gesellschaft teilhaben zu können.<br />
Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung sind dabei die größte<br />
Gruppe.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> steht vor der Aufgabe, die bestehenden Angebote so weiterzuentwickeln,<br />
dass diese den zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Neben den qualitativen<br />
Aspekten ist dabei auch die Frage nach dem Bedarf in quantitativer Hinsicht von<br />
Bedeutung.<br />
Eine Vielzahl von differenzierten und spezialisierten Angeboten für Menschen mit geistiger,<br />
körperlicher und mehrfacher Behinderung sind im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> vorhanden. In<br />
allen Bereichen bestehen jedoch strukturelle Unterschiede. Wie bisher auch sollten das<br />
Kreissozialamt, das Kreisjugendamt und das Gesundheitsamt ihre Hilfen und Angebote<br />
koordinieren und eng zusammenarbeiten. Denn in diesem Aufgabenbereich werden<br />
schon früh wesentliche Weichen für die Menschen gestellt, die später als Erwachsene zu<br />
einem Teil auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sein werden.<br />
Auch die Angebote für Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />
sollten neu strukturiert und an zukünftige Anforderungen angepasst werden. Die vor-<br />
1 SGB I, Allgemeiner Teil, § 17, Abs. 1.<br />
2 SGB XII, Sozialhilfe, Sechstes Kapitel §§ 53 bis 60.
2 I Grundlagen<br />
handene Struktur bietet gute Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung der Angebote in<br />
der Zukunft.<br />
Weil die Angebotsdichte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hoch ist, sind viele Plätze mit Menschen<br />
mit Behinderung aus anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en belegt. Diese Belegungsstruktur ist<br />
historisch gewachsen und nur langfristig veränderbar.<br />
Aufgrund dieser Ausgangslage hat sich der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> entschieden, einen <strong>Teilhabeplan</strong><br />
für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />
zu erstellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg<br />
(KVJS) wurde beauftragt, den Planungsprozess fachlich zu begleiten, eine Datengrundlage<br />
zu schaffen und einen Bericht zu erstellen. Der <strong>Teilhabeplan</strong> wurde in enger Kooperation<br />
zwischen dem Sozialdezernat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>, den begleitenden Arbeitskreisen<br />
und dem KVJS konzipiert, ausgearbeitet und fertig gestellt.<br />
Ziel des <strong>Teilhabeplan</strong>s für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />
ist, die Angebote zur Unterstützung der Menschen zu analysieren, zu bewerten und<br />
Empfehlungen und Vorschläge zu deren Weiterentwicklung zu erarbeiten. Der <strong>Teilhabeplan</strong><br />
soll der Politik und der Verwaltung als sozialplanerische Entscheidungsgrundlage<br />
dienen, um den Bedarf zukünftiger Vorhaben auf fundierter Basis bewerten zu können.<br />
Dabei ersetzt der Bericht nicht die Entscheidung selbst, sondern dient dazu, eine Entscheidung<br />
auf gut abgestimmter Grundlage zu treffen. Ziel ist es, Politik und Öffentlichkeit<br />
über die Situation von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> empirisch und fachlich fundiert zu informieren und sie für deren Belange zu sensibilisieren.<br />
Der Bericht bildet eine Grundlage für die zukünftige Gestaltung der Angebote im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong>. Die Ergebnisse des <strong>Teilhabeplan</strong>s, wie sie in diesem Bericht dargelegt<br />
werden, basieren auf den Rahmenbedingungen und Annahmen, die zum Zeitpunkt der<br />
Erstellung vorhersehbar waren. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sollte daher die in diesem <strong>Teilhabeplan</strong><br />
enthaltenen Daten bei Bedarf aktualisieren, um zu prüfen, ob sich die Entwicklung<br />
tatsächlich so vollzieht, wie zum Zeitpunkt der Erstellung des <strong>Teilhabeplan</strong>s angenommen<br />
wurde.<br />
2 Ausgangssituation und Besonderheiten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zeichnet sich als Standort von differenzierten und spezialisierten<br />
Einrichtungen für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung aus,<br />
die eine lange Tradition haben.<br />
Das Unterstützungssystem ist geprägt von Angeboten der St. Elisabeth-Stiftung - Heggbacher<br />
Wohn- und Werkstattverbund und Geschäftsbereich „Kinder, Jugend und Familie“.<br />
Dieser Träger hält sowohl Angebote zur wohnortnahen Grundversorgung für Einwohner<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>, als auch überregional belegte spezialisierte Angebote für Personen<br />
mit besonderem Hilfebedarf vor 3 .<br />
Zweiter Träger im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist die Lebenshilfe <strong>Biberach</strong>, die ein Wohnheim und<br />
Plätze in einer Seniorenbetreuung, ambulant betreutes Wohnen und Angebote der Offenen<br />
Hilfen betreibt 4 . Dabei handelt es sich um Angebote, die den regionalen Bedarf im<br />
<strong>Landkreis</strong> abdecken.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stehen insgesamt vier Schulkindergärten an unterschiedlichen<br />
Standorten für Kinder mit geistiger, körperlicher, mehrfacher oder Sprachbehinderung zur<br />
Verfügung. Außerdem besucht im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Baden-<br />
3 www.st-elisabeth-stiftung.de<br />
4 www.lebenshilfe-bc.de
I Grundlagen 3<br />
Württembergs eine sehr hohe Anzahl von Kindern mit wesentlicher Behinderung allgemeine<br />
Kindergärten.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist Standort von vier Sonderschulen für Schülerinnen und Schüler<br />
mit geistiger, körperlicher, mehrfacher oder Sprachbehinderung.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es fünf Werkstätten für Menschen mit geistiger, körperlicher<br />
und mehrfacher Behinderung. Drei befinden sich in <strong>Biberach</strong>, eine in Maselheim und eine<br />
in Laupheim. Die Platzzahlen je Standort sind unterschiedlich hoch. Die Produktionsangebote<br />
sind vielfältig und innovativ. Ein ähnlich differenziertes Angebot besteht für die<br />
Förder- und Betreuungsbereiche, die von Menschen mit geistiger Behinderung besucht<br />
werden, die aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung nicht in einer Werkstatt beschäftigt<br />
sind. Auch Angebote der Tages- bzw. Seniorenbetreuung sind mit vielseitigen Konzepten<br />
vorhanden.<br />
Der überwiegende Teil der Erwachsenen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wohnt in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />
zum Wohnen und wird dort meist von den Eltern versorgt. Im Vergleich<br />
mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en in Baden-Württemberg und im Landesdurchschnitt ist<br />
die Zahl der Menschen mit Behinderung, die privat ohne Unterstützung leben, überdurchschnittlich<br />
hoch. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lebten am 31.12.2008 4,28 Menschen mit Behinderung<br />
pro 1.000 Einwohner ohne Unterstützung. Im Landesdurchschnitt waren dies 2,31.<br />
Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im stationären, ambulanten und privaten<br />
Wohnen pro 1000 Einwohner im Regierungsbezirk Tübingen am 31.12.2008<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
2,75 2,08<br />
1,28 1,01<br />
2,89<br />
0,51<br />
2,46 1,88 1,94<br />
1,85<br />
0,74<br />
2,27<br />
2,35 4,28 3,62 4,92<br />
0,52<br />
1,78<br />
1,02<br />
1,17 1,51<br />
5,57<br />
0,97<br />
2,39 2,43 2,84 2,30<br />
RT TÜ BL Stadt Ulm Alb-Donau BC FN RV SIG<br />
Stationäres Wohen pro 1.000 EW Ambulantes Wohnen pro 1.000 EW Privates Wohnen pro 1.000 EW<br />
Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>. Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem<br />
SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e in Baden-<br />
Württemberg. Stuttgart 2009.<br />
Das betreute Wohnen, bei dem Menschen mit Behinderung mit Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />
in ihrer eigenen Wohnung leben, ist im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> bereits sehr<br />
gut ausgebaut.<br />
Das stationäre Wohnen in Wohnheimen und Außenwohngruppen wird an acht Standorten<br />
angeboten. Insgesamt ist die Platzzahl, gemessen am Bedarf für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>,<br />
hoch und das Angebot sehr differenziert und spezialisiert. Die Zahl der Wohnheimplätze<br />
im <strong>Landkreis</strong> geht weit über den regionalen Bedarf hinaus. Historisch bedingt, werden vor<br />
allem Menschen mit einer zusätzlichen Sinnesbehinderung außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />
betreut. Durch eine enge Kooperation zwischen den Einrichtungen und dem Sozialhilfe-<br />
Träger gelingt es jedoch zunehmend, diese Menschen wohnortnah im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
zu versorgen. Auch das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen nach § 9 SGB IX
4 I Grundlagen<br />
und ihrer Angehörigen spielt eine Rolle, z. B. wenn ein Wohnheim mit anthroposophischem<br />
Konzept gewünscht wird. Im benachbarten <strong>Landkreis</strong> Ravensburg wird eine Vielzahl<br />
von Angeboten für Menschen mit speziellem Hilfebedarf vorgehalten, was dazu führt,<br />
dass eine gewisse Anzahl von Menschen mit Behinderung aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg und vereinzelt auch in Einrichtungen in anderen Stadt- und<br />
<strong>Landkreis</strong>en Baden-Württembergs versorgt wird.<br />
Entwicklung der Leistungsempfänger mit geistiger und körperlicher Behinderung des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Biberach</strong> 2005 bis 2009<br />
Stichtag<br />
(31.12.)<br />
Privates<br />
Wohnen<br />
Erw.<br />
2009 649 122 63 294 54 1182 5,3%<br />
Datenbasis: KVJS-Erhebung „Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Planungs-<br />
und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e in Baden-Württemberg.“ Stuttgart 2010.<br />
Zum 31.12.2009 erhielten vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> insgesamt 1.554 Menschen Eingliederungshilfeleistungen,<br />
davon 1.182 (76 Prozent) aufgrund einer geistigen oder körperlichen<br />
Behinderung. Von 2005 und 2009 gab es bei dieser Personengruppe eine Zunahme von<br />
125 Leistungsfällen. Dies entspricht einer Steigerung seit dem Jahr der Verwaltungsstrukturreform<br />
und der örtlichen Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe 2005 von 10,6 Prozent.<br />
Die Steigerung der Leistungsempfänger ist am höchsten vom Jahr 2008 auf das<br />
Jahr 2009. In diesem Jahr kamen 60 Leistungsempfänger hinzu.<br />
Aus obiger Tabelle wird sichtbar, welche Art von Leistungen Zuwächse zu verzeichnen<br />
haben: Die Zahl der Leistungsempfänger im ambulant betreuten Wohnen und im betreuten<br />
Wohnen in Familien erhöhte sich um 14 Personen von 2005 auf 2009. Vor allem die<br />
Zahl der Empfänger von teilstationären Leistungen (v. a. Besuch einer Werkstatt für behinderte<br />
Menschen), die in einem Privathaushalt ohne Unterstützung beim Wohnen durch<br />
die Eingliederungshilfe lebten, ist um 86 Personen in diesem Zeitraum gestiegen. Dagegen<br />
hat die Zahl der Personen, die stationär in einem Wohnheim leben, um 30 Personen<br />
in diesem Zeitraum abgenommen. Dies ist ein erstes Indiz für eine erfolgreiche Steuerung<br />
durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Sinne des Paradigmenwechsels „ambulant vor stationär“<br />
und auch im landesweiten Vergleich ein beachtliches Ergebnis.<br />
3 Zielgruppe<br />
Privates<br />
Wohnen<br />
Kinder<br />
betreutes<br />
Wohnen<br />
stationäres<br />
Wohnen<br />
Eine allgemein gültige Definition von „Behinderung“ gibt es nicht. Die Feststellung, wer<br />
der Gruppe der Menschen mit Behinderungen zugerechnet wird bzw. was als Behinderung<br />
gilt, wandelt sich im Zusammenhang gesellschaftlicher Entwicklungen und historisch<br />
bedingter Veränderungen. Aktuelle Definitionen betonen die Wechselwirkung von Individuum<br />
und Gesellschaft. Behinderte Menschen sind danach Menschen mit eingeschränkten<br />
Möglichkeiten zur Teilhabe, wobei die Einschränkungen sowohl im Umfeld des Menschen<br />
mit Behinderung wie in ihm selbst begründet liegen. Die Grenzen zwischen Behinderung<br />
und chronischer Erkrankung sind fließend. Meist wird eine Behinderung erst dann<br />
Erw.<br />
stationäres<br />
Wohnen<br />
Kinder<br />
2005 563 67 49 318 60 1057<br />
Gesamt Steigerung<br />
pro Jahr<br />
2006 594 80 54 323 56 1107 4,7%<br />
2007 602 78 53 294 56 1083 -2,2%<br />
2008 607 104 56 298 57 1122 3,6%<br />
in %
I Grundlagen 5<br />
„amtlich“ festgestellt, wenn Leistungen beantragt werden (Schwerbehindertenausweis,<br />
Eingliederungshilfe) oder Entscheidungen getroffen werden müssen (Einschulung). 5<br />
Die sozialrechtliche Definition findet sich im SGB IX. Danach sind Menschen „…behindert,<br />
wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher<br />
Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand<br />
abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.<br />
Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ 6 Für den<br />
Erhalt eines Schwerbehindertenausweises oder für den Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
ist dies allein jedoch noch nicht ausreichend.<br />
Schwerbehinderung<br />
Als schwerbehindert werden in der amtlichen Statistik 7 alle Personen gezählt, die im Besitz<br />
eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Laut SBG IX gelten Menschen als<br />
schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung 8 von wenigstens 50 festgestellt wird. 9<br />
Diese Feststellung treffen nach bundesweit einheitlichen Kriterien die Versorgungsämter<br />
bei den Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en. Schwerbehinderten gleichgestellt sind Menschen mit<br />
einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, wenn sie infolge<br />
ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erhalten oder erlangen können.<br />
In Baden-Württemberg gab es am 31.12.2007 bei einer Gesamtbevölkerung von<br />
10.749.755 Menschen 780.177 schwerbehinderte Menschen, das entspricht einem Anteil<br />
von 7,3 Prozent. 10 Allerdings bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Der Neckar-<br />
Odenwald-Kreis hat mit einem Anteil von 11,2 Prozent den höchsten Wert; im Alb-Donau-<br />
Kreis ist der Anteil Schwerbehinderter mit 5,4 Prozent nicht einmal halb so hoch. Die regionalen<br />
Unterschiede stehen in direktem Zusammenhang mit der Altersstruktur der Bevölkerung:<br />
In Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en mit einem hohen Anteil alter Menschen leben anteilig<br />
mehr schwerbehinderte Personen.<br />
Die häufigste Ursache für eine Schwerbehinderung sind allgemeine Krankheiten. Sie machen<br />
einen Anteil von 90 Prozent aller Schwerbehinderungen aus. Lediglich 4 Prozent der<br />
Schwerbehinderungen sind angeboren. Bei der Art der Behinderung entfällt mit 70 Prozent<br />
der größte Anteil auf körperliche Einschränkungen. Nur 0,3 Prozent entfallen auf<br />
„Störungen der geistigen Entwicklung“.<br />
Mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Menschen ist über 65 Jahre alt. Überwiegend<br />
handelt es sich dabei um Menschen mit altersbedingten Behinderungen, nicht um alt gewordene<br />
behinderte Menschen. Bei Kindern und Jugendlichen ist eine von hundert Personen<br />
im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, bei den über 65-Jährigen hingegen<br />
jede fünfte Person. 11 Bei den 0- bis unter 4-Jährigen ist der Anteil noch geringer, weil eine<br />
Behinderung in den ersten drei Lebensjahren selten eindeutig feststellbar und nicht immer<br />
von einer Entwicklungsverzögerung zu unterscheiden ist.<br />
5<br />
Arbeitsförderung (SGB III), Rentenversicherung (SGB VI), Schwerbehindertenausweis (SGB IX), Pflegeversicherung<br />
(SGB XI), Eingliederungshilfe (SGB XII), landesrechtliche Regelungen zum Schulrecht<br />
6<br />
§ 2 Abs. 1 SGB IX<br />
7<br />
Als Stichtag wird hier der 31.12.2007 verwendet.<br />
8<br />
Der Grad der Behinderung ist das Maß für körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen der<br />
Funktionsbeeinträchtigung durch eine Behinderung. (www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de9216)<br />
9<br />
§ 2 Abs. 2 SGB IX<br />
10<br />
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg. In:<br />
www.statistik-bw.de/GesundhSozRecht/Landesdaten/Schwerbehinderte/SchB_02.asp (Stand 2007)<br />
11<br />
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, s. o.
6 I Grundlagen<br />
Wesentlich behinderte Menschen<br />
Der <strong>Teilhabeplan</strong> befasst sich mit dem Personenkreis der Menschen mit wesentlicher<br />
geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung. Diese Gruppe ist sehr viel kleiner als<br />
die der behinderten oder schwerbehinderten Menschen. Im Gegensatz zu den Schwerbehinderten<br />
handelt es sich hier weit überwiegend um angeborene Behinderungen.<br />
Laut SGB XII 12 erhalten Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von SGB IX wesentlich<br />
in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer<br />
solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe. Voraussetzung<br />
ist, dass die Aussicht besteht, die Aufgabe der Eingliederungshilfe zu erfüllen.<br />
Das SGB IX nennt folgende drei Behinderungsarten:<br />
� geistig oder mehrfach Behinderte<br />
� körperlich Behinderte, Sinnesbehinderte oder mehrfach Behinderte<br />
� seelisch Behinderte<br />
Die Eingliederungshilfe-Verordnung konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen wesentliche<br />
Behinderungen im körperlichen, geistigen und seelischen Bereich vorliegen und<br />
bezieht auch Sinnesbehinderungen mit ein.<br />
Die größte Gruppe stellen Menschen mit geistigen Behinderungen mit circa 55 Prozent<br />
dar, gefolgt von Menschen mit einer Körper-, Sinnes-, Mehrfachbehinderung (circa 20<br />
Prozent) und Menschen mit seelischen Behinderungen (circa 25 Prozent).<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> waren am 31.12.2007 10.894 Menschen im Besitz eines Schwerbehindertenausweises.<br />
Das waren 5,8 Prozent bezogen auf die Gesamtbevölkerung (am<br />
31.12.2007 189.089 Personen). 13 Am 30.06.2009 erhielten 995 Menschen mit wesentlicher<br />
Behinderung bzw. 0,5 Prozent der Bevölkerung Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
Zielgruppe der vorliegenden Planung<br />
Der Personenkreis, mit dem sich dieser <strong>Teilhabeplan</strong> befasst, sind Menschen mit wesentlicher<br />
geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung.<br />
Nicht einbezogen in den vorliegenden Bericht wurden Menschen mit psychischer Erkrankung<br />
und seelischer Behinderung. Für diese Zielgruppe soll eine eigenständige Planung<br />
gemacht werden.<br />
Ebenfalls nicht berücksichtigt werden außerdem ausschließlich körperlich behinderte<br />
Menschen ohne zusätzliche Behinderung, die in der Regel nicht auf Eingliederungshilfe<br />
angewiesen sind, sowie wesentlich behinderte Menschen, die trotz Anspruch auf Eingliederungshilfe<br />
keine Leistungen in Anspruch nehmen.<br />
Berücksichtigt werden in der vorliegenden Planung dagegen auch diejenigen wesentlich<br />
behinderten Menschen, die zwar derzeit keine Eingliederungshilfe erhalten, aber voraussichtlich<br />
zukünftig Anspruch auf Hilfen haben. Dies sind die Schülerinnen und Schüler der<br />
öffentlichen Sonderschulen und Schulkindergärten 14 , sowie die Besucher des Berufsbildungsbereichs<br />
der Werkstätten. 15<br />
12<br />
§ 53 Abs.1 SGB XII<br />
13<br />
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, s. o.<br />
14<br />
Nur beim Besuch einer privaten Sonderschule bzw. eines privaten Schulkindergartens entstehen Kosten für<br />
die Eingliederungshilfe.<br />
15<br />
Die Kosten für den Besuch des Berufsbildungsbereichs übernehmen die Agenturen für Arbeit.
4 Planungsprozess<br />
I Grundlagen 7<br />
Sozialplanung für Menschen mit Behinderung ist ein Prozess, der mit allen Beteiligten<br />
weiterentwickelt werden muss. Der vorliegende <strong>Teilhabeplan</strong> ist eine umfassende und<br />
detaillierte Bestandsaufnahme aus heutiger Sicht. Weil sich laufend gesellschaftliche<br />
Rahmenbedingungen verändern, neue Entwicklungen eintreten oder politische Prioritäten<br />
neu gesetzt werden, ist eine kontinuierliche Fortschreibung notwendig.<br />
Begleitender Arbeitskreis<br />
Eine zentrale Rolle im Planungsprozess spielte der begleitende Arbeitskreis. Es wurden<br />
insgesamt sieben Sitzungen durchgeführt. Die Federführung lag beim Sozialdezernat des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>. Der KVJS hat die Sitzungen fachlich begleitet. Je nach Thema und<br />
Anlass wurden sachkundige Personen aus unterschiedlichen Institutionen hinzugezogen.<br />
In den Sitzungen wurden Vorgehensweise und Inhalte der jeweils anstehenden Planungsschritte<br />
ebenso besprochen wie grundsätzliche Fragen der Behindertenhilfe. Die<br />
Treffen waren geprägt von einer großen Offenheit und Kooperationsbereitschaft.<br />
Mitwirkende am Planungsprozess<br />
� Dezernat Arbeit, Jugend und Soziales<br />
� Agentur für Arbeit <strong>Biberach</strong><br />
� Amt für Bildung und Schulentwicklung<br />
� Frühförderstelle<br />
� Integrationsfachdienst <strong>Biberach</strong><br />
� Körperbehindertenzentrum Oberschwaben (KBZO)<br />
� Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />
� Liga der freien Wohlfahrtspflege<br />
� Schwarzbachschule<br />
� Staatliches Schulamt<br />
� St. Elisabeth-Stiftung<br />
� Sozialverband VdK<br />
� Vertreter der Angehörigen, Bereich Einrichtungen<br />
� Vertreter der Angehörigen, Bereich Schule<br />
� Vertreter Betroffene, Bereich stationäres Wohnen<br />
� Vertreter Betroffene, Bereich Werkstatt<br />
� Zieglersche Anstalten e.V., Sprachheilzentrum Ravensburg gGmbH<br />
� Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />
Handlungsempfehlung<br />
Der mit der <strong>Teilhabeplan</strong>ung begonnene Dialog im Begleitenden Arbeitskreis sollte auch<br />
nach Beendigung des Planungsprozesses weitergeführt werden. Die Überführung des<br />
begleitenden Arbeitskreises in einen „Arbeitskreis Eingliederungshilfe“ für Menschen mit<br />
geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung wird dazu empfohlen. Dort sollten alle<br />
aktuellen Themen und Planungen zum Personenkreis besprochen werden. Empfohlen<br />
wird die Beteiligung von Menschen mit Behinderung und Angehörigen. Zur grundlegenden<br />
Erarbeitung von bestimmten, klar begrenzten Themen, z.B. Freizeitangebote, sollten Arbeitsaufträge<br />
in dazu eingerichteten zeitlich befristeten „Unterarbeitsgruppen“ vergeben<br />
werden.
8 I Grundlagen<br />
Datenerhebung<br />
Die Erhebung der Gebäude- und Leistungsdaten aller Wohn- und Tagesstrukturangebote<br />
für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
zum Stichtag 30.06.2009 ist zentraler Bestandteil des <strong>Teilhabeplan</strong>s. Sie ermöglicht<br />
einen Überblick über die grundlegende Versorgungsstruktur im <strong>Landkreis</strong> und ist Basis für<br />
eine fundierte Bedarfsvorausschätzung. Im Gegensatz zur Leistungsstatistik des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Biberach</strong> berücksichtigt sie auch Menschen mit Behinderung, für die der Kreis<br />
nicht selbst Leistungsträger ist. Damit liegen jetzt umfassende und differenzierte Daten<br />
über die tatsächliche Belegung der Einrichtungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> vor. Die Erhebung<br />
wurde zweistufig durchgeführt. In einem ersten Schritt wurden alle Gebäude mit<br />
Platzzahlen erhoben, in einem zweiten Schritt wurden alle Leistungen erhoben, die in einem<br />
Gebäude erbracht werden. Für jede Leistung wurden Geburtsjahr, Geschlecht, Hilfebedarfsgruppe,<br />
Leistungsträger und Wohnort erfragt. Bei den Leistungen handelte es sich<br />
in der Regel um Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Bei der Belegung der<br />
Werkstatt wurden auch Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />
berücksichtigt, die den Berufsbildungsbereich der Werkstatt besuchen (Leistungsträger ist<br />
die zuständige Agentur für Arbeit bzw. die Rentenversicherung).<br />
In einem weiteren Schritt wurden anhand der amtlichen Schulstatistik zum Stichtag<br />
15.10.2009 die Kinder- bzw. Schülerzahlen in Sonderschulkindergärten und Sonderschulen<br />
in Verbindung mit einer Einschätzung der voraussichtlichen zukünftigen Schulabgängerzahlen<br />
ermittelt. Begleitet wurde diese Erhebung durch eine Sitzung des begleitenden<br />
Arbeitskreises mit den Leitungen aller Sonderschulen für Geistig- und Körper- und<br />
Sprachbehinderte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> und dem Schulamt.<br />
Eine dritte Umfrage, die sich an die Leistungserbringer dieser Angebote richtete, erfasste<br />
die offenen und familienentlastenden Angebote im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
Dank der großen Bereitschaft der Beteiligten, an der Erhebung teilzunehmen, konnte eine<br />
fundierte Datenbasis als Planungsgrundlage geschaffen werden.<br />
Die Belegung der Angebote im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> am 30.06.2010 ist in den folgenden<br />
Tabellen aufgeführt:<br />
Leistungen in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger,<br />
körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> – Belegung am 30.06.2009<br />
Wohnen Kindergarten und Schule<br />
stationär<br />
LT I.1.1<br />
Integration in allgemeinen<br />
Kindergärten<br />
Private und öffentliche<br />
Schulkindergärten<br />
Kinder, Jugendliche<br />
und junge Erwachsene<br />
gesamt: 59 gesamt: 556<br />
Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009.<br />
Schülerinnen und<br />
Schüler an Sonderschulen<br />
59 107 79 370<br />
Leistungen in Einrichtungen für erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und<br />
mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> – Belegung am 30.06.2009<br />
Wohnen Tagesstruktur<br />
stationär<br />
betreut<br />
Werkstatt Förder- und Tages-<br />
LT I.2.1 ambulant in Familien LT I.4.4 Betreuungs/Senioren- inkl. Berufsbereichbetreuungbildungsbereich LT I.4.5 a LT I.4.6<br />
Erwachsene<br />
495 66<br />
gesamt: 581<br />
20 618 150<br />
gesamt: 942<br />
174<br />
Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009.
Grundlagen der Bedarfsvorausschätzung<br />
I Grundlagen 9<br />
Um für die künftige Entwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> fundierte Antworten zu finden,<br />
werden im vorliegenden Bericht umfangreiche, im Kreis erhobene Daten sowie sozialplanerische<br />
Annahmen und konzeptionelle Festlegungen zu einer Bedarfsvorausschätzung<br />
verknüpft. Die Bedarfsvorausschätzung beschreibt dabei die voraussichtliche Entwicklung.<br />
Sie stellt einen inhaltlich begründeten und mit den Beteiligten abgestimmten Orientierungsrahmen<br />
für Planungsentscheidungen des <strong>Landkreis</strong>es in den folgenden Bereichen<br />
dar:<br />
Die Bewertung von Sanierungs- und Neubauvorhaben, Entscheidungen zur Standortwahl<br />
für neue Angebote und Weiterentwicklung der gesamten Versorgungsstruktur der Eingliederungshilfe<br />
nach aktuellen fachlichen Gesichtspunkten.<br />
Die Bedarfsvorausschätzung entspricht mit der Kombination aus einzelnen zuvor festgelegten<br />
Annahmen und Planungszielen sowie Berechnungen von wahrscheinlichen Entwicklungen<br />
sozialplanerischen Grundsätzen. In welchem Umfang die Aussagen der Prognose<br />
tatsächlich eintreffen, hängt dabei auch von einer Reihe von Faktoren ab, die auf<br />
regionaler Ebene nur begrenzt beeinflusst werden können (z. B. gesetzliche Regelungen,<br />
Entwicklungen in anderen Kreisen). Ändern sich die derzeitigen Rahmenbedingungen,<br />
ändert sich u. U. auch der Bedarf in den betroffenen Angebotssegmenten. Deshalb sind<br />
die prognostizierten Zahlen ebenso wie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen<br />
in regelmäßigen Abständen anhand der tatsächlichen Entwicklung zu überprüfen und<br />
gegebenenfalls zu aktualisieren. Der vorliegende Bericht stellt die Erkenntnisse aus heutiger<br />
Sicht dar. Neue Entwicklungen bedürfen der erneuten Bewertung und erfordern Konsequenzen<br />
für die weitere Vorausschätzung. Sozialplanung kann nur dann ihre Wirkung<br />
entfalten, wenn sie in diesem Sinne als fortlaufender Prozess verstanden und betrieben<br />
wird.<br />
Der Prognosezeitraum der vorliegenden Planung umfasst die Zeit von 2009 bis 2018.<br />
Stichtag für die Datenerhebung war der 30.06.2009.<br />
Annahmen und Festlegungen<br />
Bei der Erarbeitung der Bedarfsvorausschätzung wird von bestimmten Grundannahmen<br />
ausgegangen. Dazu gehört zunächst die Annahme, dass die derzeit gültigen gesetzlichen<br />
und leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen auch in Zukunft weiter bestehen.<br />
Es kann außerdem davon ausgegangen werden, dass sich die Lebenserwartung geistig<br />
behinderter Menschen zunehmend der Lebenserwartung nicht behinderter Menschen<br />
annähert. Nur einige wenige Behinderungsformen gehen nach wie vor mit einer verkürzten<br />
Lebenserwartung einher. Um die etwas geringere durchschnittliche Lebenserwartung<br />
behinderter Menschen zu berücksichtigen, werden die Leistungsempfängerzahlen des<br />
Planungsgebiets anhand der allgemeinen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes von<br />
1991 und nicht anhand der Sterbetafel von Baden-Württemberg (in der die durchschnittliche<br />
statistische Lebenserwartung aktuell um rund ein Jahr über dem Bundesdurchschnitt<br />
liegt) fortgeschrieben.<br />
Im Bereich „Tagesstruktur“ (Werkstätten, Förder- und Betreuungsgruppen) führen die Erfahrungen<br />
aus anderen Kreisen zu der Annahme, dass sich die Zahl von Abgängern und<br />
Quereinsteigern in etwa die Waage hält. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stellt sich dies anders dar.<br />
Die Zahl der Zugänge durch Schulabgänger und Quereinsteiger übersteigt hier deutlich<br />
die Zahl der Abgänge. Eine gesonderte Erhebung bei den Werkstätten belegt dies.<br />
Für die Bedarfsvorausschätzung wird vorausgesetzt, dass erwachsene Menschen mit<br />
Behinderung, die heute eine Leistung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhalten, dies in der Regel
10 I Grundlagen<br />
auch künftig tun werden. Sie werden daher - unabhängig vom zuständigen Leistungsträger<br />
- vollständig in die Bedarfsvorausschätzung einbezogen.<br />
Erwachsene behinderte Menschen aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>, die heute ein stationäres<br />
Wohnangebot außerhalb des Kreises nutzen, werden in der Regel am derzeitigen Wohnort<br />
bleiben. Sie haben dort ihren Lebensmittelpunkt und ihre sozialen Beziehungen und<br />
werden daher bei der Berechnung der künftigen Angebotsentwicklung nicht berücksichtigt.<br />
Kinder und Jugendliche, die ein externes stationäres Wohnangebot nutzen und daher<br />
voraussichtlich auch als Erwachsene Unterstützung beim Wohnen benötigen, werden nur<br />
in seltenen Fällen nach der Schulzeit wieder zu ihren Angehörigen in den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
ziehen, so dass sie bei der vorliegenden Bedarfsberechnung unberücksichtigt bleiben<br />
können. Sonderschüler aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>, die Schulen außerhalb des<br />
Kreisgebietes besuchen, werden jedoch, soweit ihre Daten bekannt sind, in die Bedarfsvorausschätzung<br />
einbezogen, da sie in der Regel auch nach Beendigung des Schulbesuchs<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wohnen werden.<br />
Im Bereich „Wohnen mit Leistung der Eingliederungshilfe“ wurde im begleitenden Arbeitskreis<br />
vereinbart, den Anteil der ambulant betreut Wohnenden bis zum Jahr 2018 deutlich<br />
zu erhöhen. Mindestens 50 Prozent aller Neuanträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
beim Wohnen sollen in ambulanter Form gewährt werden. Diese Quote wird bei der<br />
Berechnung des künftigen Bedarfs an unterstützten Wohnangeboten zu Grunde gelegt.<br />
Dies ist ein ehrgeiziges Ziel, das nur in wenigen anderen <strong>Teilhabeplan</strong>ungen, an denen<br />
der KVJS beteiligt war oder von denen Grundlagen vorliegen, angestrebt wurde. Es erfordert<br />
erhebliche Anstrengungen des <strong>Landkreis</strong>es und aller Beteiligten.<br />
Berechnungsgrundlage<br />
Die Berechnung der Bedarfsvorausschätzung an Eingliederungshilfeleistungen im Prognosezeitraum<br />
basiert auf einer Fortschreibung der Daten der aktuellen Leistungsempfänger<br />
sowie der Daten der Schüler in den Mittel-, Ober- und Werkstufen der Sonderschulen<br />
für Geistigbehinderte. Für die Vorausschätzung des Bedarfs wurde die Altersentwicklung<br />
der Leistungsempfänger in den Einrichtungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> unter Berücksichtigung<br />
ihrer voraussichtlichen Lebenserwartung fortgeschrieben.<br />
In einem zweiten Schritt wurden die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wohnenden Sonderschüler,<br />
die voraussichtlich im Prognosezeitraum die Schule verlassen werden, als potentielle<br />
künftige Empfänger von Leistungen der Eingliederungshilfe im <strong>Landkreis</strong> in die Bedarfsvorausschätzung<br />
und Altersfortschreibung einbezogen. Die Feststellung des voraussichtlichen<br />
Entlasszeitpunkts und des damit verbundenen nachschulischen Eingliederungshilfebedarfs<br />
basiert auf den Erfahrungswerten der befragten Sonderschulen aus den vergangenen<br />
fünf Jahren sowie auf den Einschätzungen der Schulleitungen für den Prognosezeitraum<br />
und ist damit bestmöglich abgesichert.<br />
Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> in anderen Kreisen werden nicht in die<br />
Bedarfsvorausschätzung einbezogen, da es keine hinreichend zuverlässigen Anhaltspunkte<br />
für eine quantitative Vorausschätzung ihres künftigen Bedarfes gibt.<br />
Die für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhobenen Daten, die Angaben aus der amtlichen Bevölkerungsstatistik<br />
und aus der Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Landesamtes<br />
Baden-Württemberg 16 sowie die Anwendung der Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes,<br />
ermöglichen die Berechnung von Bedarfswerten für die einzelnen Leistungsbereiche<br />
der Eingliederungshilfe im Prognosezeitraum. Die genannten Annahmen werden<br />
dabei berücksichtigt.<br />
16 11. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg von<br />
2007
I Grundlagen 11<br />
Quantitative Bedarfswerte allein reichen jedoch nicht aus, um eine zukunftsfähige Angebotsstruktur<br />
sicherzustellen. Sie können lediglich Anhaltswerte liefern für die anstehende<br />
qualitative Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, die auf eine möglichst wohnortnahe<br />
und an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Angebotsstruktur ausgerichtet sein<br />
sollte. Für Leistungsträger und Leistungserbringer im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stellt sich die<br />
gemeinsame Aufgabe, auf den festgestellten Bedarf in zeitgemäßer und planvoller Weise<br />
zu reagieren und damit ein wirtschaftliches System der Eingliederungshilfe für die Zukunft<br />
abzusichern.<br />
Im vorliegenden Bericht werden die für die Tagesstruktur und das Wohnen errechneten<br />
Bedarfswerte am Ende des jeweiligen Kapitels beschrieben, grafisch dargestellt und auf<br />
dem Hintergrund der für die <strong>Teilhabeplan</strong>ung beschlossenen konzeptionellen Annahmen<br />
und Ziele kommentiert. Die sich aus der Bestandsanalyse und der Bedarfsvorausschätzung<br />
ergebenden Handlungsempfehlungen werden für jeden Leistungsbereich abschließend<br />
dargestellt.<br />
5 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit<br />
Behinderung (Behindertenrechtskonvention)<br />
Seit 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />
17 auch für Deutschland verbindlich. Sie ist ein Meilenstein in der Behindertenpolitik,<br />
indem sie das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz<br />
für Menschen mit Behinderungen formuliert sowie eine barrierefreie und<br />
inklusive Gesellschaft fordert.<br />
Damit verbunden ist ein Perspektivenwechsel:<br />
� vom Konzept der Integration zum Konzept der Inklusion,<br />
� von der Fürsorge zur Selbstbestimmung,<br />
� Menschen mit Behinderungen werden von Objekten staatlicher Fürsorge zu Subjekten,<br />
� von der Patientin oder dem Patienten zur Bürgerin oder zum Bürger,<br />
� von „Problemfällen“ zur Trägerin oder zum Träger von Rechten.<br />
Jedoch wurden mit der Behindertenrechtskonvention keine neuen Rechte geschaffen,<br />
sondern die existierenden Menschenrechte auf die Lebenssituation von Menschen mit<br />
Behinderungen übertragen.<br />
In den meisten Staaten wird Behinderung aus medizinischer Sicht definiert. Behinderung<br />
hat dabei aufgrund der physischen oder psychischen Disfunktion eine mangelnde Teilhabe<br />
am Leben in der Gesellschaft zur Folge. Nach dem sozialen Modell von Behinderung<br />
entsteht Behinderung durch gesellschaftliche Ausgrenzung, z. B. unzugängliche Verkehrsmittel<br />
oder fehlende Übersetzungen für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung. In<br />
der Präambel der Behindertenrechtskonvention wird „Behinderung aus der Wechselwirkung<br />
zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten<br />
Barrieren“ 18 beschrieben. Sie stellt damit in ihrer Begriffsbeschreibung einen Perspektivenwechsel<br />
hin zu Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Teilhabe in den Vordergrund.<br />
In der Behindertenrechtskonvention sind alle bestehenden Menschenrechte hinsichtlich<br />
der Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung konkretisiert.<br />
Bund und Länder haben sich rechtlich verpflichtet,<br />
17 http://www.un.org/disabilities/default.asp?id=259, http://files.institut-fuer-menschen-rechte.de/437/Behindertenrechtskonvention.pdf,<br />
beide zuletzt aufgerufen am 08.06.2010<br />
18 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr.35, ausgegeben zu Bonn am 31.12.2008, S. 1420
12 I Grundlagen<br />
� die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen,<br />
� Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern,<br />
� geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zu treffen,<br />
damit die Vorgaben der Konvention realisiert werden. 19<br />
In Baden-Württemberg wurde bisher im Rahmen der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention<br />
schwerpunktmäßig über die bestehende Sonderschulpflicht für Schülerinnen<br />
und Schüler mit Behinderung diskutiert. Der Expertenrat „Schulische Bildung und Erziehung<br />
von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen, Benachteiligungen<br />
oder chronischen Erkrankungen und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches<br />
Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot in Baden-Württemberg“ hat hierzu<br />
Empfehlungen abgegeben:<br />
� Eltern sollen ein Wahlrecht erhalten. Es besteht ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches<br />
Bildungsangebot. Eine Entscheidung wird im Einzelfall getroffen.<br />
� Ein Ansprechpartnersystem soll aufgebaut werden. In diesem Rahmen soll in jeder<br />
Schule eine Lehrkraft entsprechend qualifiziert werden.<br />
� Ein Netzwerk zwischen allgemeinen Schulen, Einrichtungen und Angeboten im Sozialraum<br />
und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren soll gebildet werden.<br />
� Entwicklung der Sonderschulen zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.<br />
� Regelungen der Struktur- und Kostenfrage sollen getroffen werden.<br />
� Die Lehrerbildung soll Fragen der Individualisierung, Differenzierung, Haltung und<br />
Kooperationsbereitschaft aufnehmen.<br />
� Eine modellhafte Erprobung in ausgewählten Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en wird empfohlen.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nimmt an der Erprobung als Modell-<strong>Landkreis</strong> teil. 20<br />
6 Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Als Leistungsträger hat der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> die Aufgabe, allen Bürgern des <strong>Landkreis</strong>es<br />
mit wesentlicher Behinderung die ihnen zustehende und für ihre gesellschaftliche<br />
Teilhabe und Lebensqualität erforderliche Hilfe bedarfsgerecht und zielgerichtet zukommen<br />
zu lassen. Hierfür ist zunächst eine individuelle Hilfeplanung erforderlich, die möglichst<br />
mit dem betroffenen Menschen in einem Verständigungs- und Verhandlungsprozess<br />
entwickelt wird. Eine Hilfeplanung nimmt alle relevanten Lebensbereiche in den Blick und<br />
beschreibt im Ergebnis unabhängig von bestehenden Angeboten konkreter Leistungserbringer<br />
oder Zuständigkeitsbereiche beim Leistungsträger den Hilfebedarf und die Ziele<br />
der Hilfeleistung. Ausgangspunkt aller Überlegungen für eine zeitgemäße Eingliederungshilfe<br />
ist der einzelne Mensch mit seinen jeweiligen individuellen Lebensumständen, Wünschen,<br />
Fähigkeiten und Ressourcen. Hilfeplanung geht jedoch über die reine Hilfebedarfsermittlung<br />
im Einzelfall hinaus, weil mit ihr im Rahmen der Gestaltung der Gesamtstruktur<br />
bestimmte Entwicklungen festgestellt werden können. Diese gilt es sozialplanerisch<br />
zu beschreiben und zu koordinieren und für eine mögliche Erbringung der notwendigen<br />
Leistungen Sorge zu tragen.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> versteht seine Planungsverantwortung in diesem Sinne und stellt<br />
dabei das Prinzip der Normalisierung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderung in<br />
den Vordergrund. Bevorzugt werden unter diesem Aspekt Unterstützungsangebote, die<br />
am Wohnort der behinderten Menschen angesiedelt und in das Gemeindeleben integriert<br />
sind, sowie Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich möglichst weitgehend dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt angleichen. Die Öffnung vorhandener Angebote vor Ort (Vereine, Kirchen-<br />
19 http://www.behindertenbeauftragter.de/cln_115/nn_136958/Al/Konvention/Was ist die UN-Konvention_node.html?<br />
Nnn=true, zuletzt aufgerufen am 08.06.2010<br />
20 http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1263897/, zuletzt aufgerufen am 08.06.2010
I Grundlagen 13<br />
gemeinden u. a.) und die gezielte Aktivierung ehrenamtlichen Engagements können darüber<br />
hinaus einen wesentlichen Beitrag zu einer besseren Teilhabe behinderter Menschen<br />
in der Gesellschaft leisten.<br />
Das Verfahren für die Hilfeplanung wurde im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> standardisiert und laufend<br />
weiterentwickelt. Es ist differenziert nach folgenden Lebensbereichen:<br />
� Integrative Erziehung in Kindergarten und Schule<br />
� Kinder und Jugendliche<br />
� Erwachsene<br />
Im Prozess der Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> werden die bisherigen Maßnahmen,<br />
die aktuelle Situation in bestimmten Lebensbereichen, z. B. beim Wohnen, die Wünsche,<br />
die Ressourcen und die individuellen Ziele der Menschen mit Behinderung aufgenommen.<br />
Die Umsetzung der Hilfeplanung erfordert danach die Vereinbarung der konkreten und<br />
realistischen Ziele im jeweiligen Lebensbereich und die Festlegung der notwendigen Hilfen<br />
in einem bestimmten Zeitrahmen. Zum Abschluss des Hilfeplanprozesses wird vereinbart,<br />
wer die notwendigen Hilfen erbringen wird (Dienst, Einrichtung, bürgerschaftlich Engagierte<br />
etc.) und wann die Hilfeplanung fortgeschrieben werden muss.<br />
Die Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hat sich bewährt. Sie trägt dazu bei, möglichst<br />
passgenaue Lösungen im Einzelfall zu finden. Wenn dies gelingt und sowohl eine Unterals<br />
auch eine Überversorgung vermieden werden, dient dies nicht nur dem Menschen mit<br />
Behinderung, sondern hinsichtlich der Kostenentwicklung auch dem Leistungsträger.<br />
7 Persönliches Budget<br />
Mit dem Inkrafttreten des SGB IX, „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ im<br />
Jahr 2001 wurden erste Schritte zu einem Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe<br />
eingeleitet. Neue gesetzliche Regelungen im SGB IX zielten darauf ab, die Selbständigkeit,<br />
Selbstbestimmung sowie das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung<br />
auszubauen und zu fördern. Eine neue Regelung im SGB IX war die Einführung des<br />
Persönlichen Budgets. In Deutschland besteht seit 01.01.2008 ein Rechtsanspruch (seit<br />
2001 Kann-Leistung). Dabei handelt es sich nicht um eine neue Leistungsart, sondern<br />
lediglich um eine neue Form der Leistungsgewährung. Menschen mit Behinderung können<br />
sich anstelle einer Sachleistung einen monatlichen Geldbetrag ausbezahlen lassen,<br />
mit dem sie Leistungen und Dienste einkaufen können. Leistungsberechtigt sind - wie bei<br />
der Sachleistung - Menschen mit wesentlicher Behinderung nach § 53 SGB XII. 21<br />
Das Persönliche Budget stellt hohe Anforderungen an die Selbständigkeit und die Eigenverantwortung<br />
der Betroffenen. Grundsätzlich können Menschen unabhängig vom Schweregrad<br />
ihrer Behinderung zu Budgetnehmern werden.<br />
Leistungsträger Persönlicher Budgets sind die Rehabilitationsträger, Pflegekassen und<br />
Integrationsämter. Wenn mehrere Leistungsträger an einem Persönlichen Budget beteiligt<br />
sind, soll dieses als trägerübergreifende Komplexleistung erbracht werden. 22<br />
In Baden-Württemberg waren mit Stand vom 31.12.2008 489 Persönliche Budgets bewilligt.<br />
Am 31.12.2009 gab es im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 27 Budgetnehmer.<br />
21 siehe Kapitel I 1 Auftrag und Ziele<br />
22 Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetver-<br />
ordnung – BudgetV) vom 27.05.2004
14 II.1 Offene Hilfen und Vernetzung<br />
II Angebote für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />
Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
1 Offene Hilfen und Vernetzung<br />
Die „Offenen Hilfen“ haben die Aufgabe, wesentlich behinderten Menschen,<br />
� die privat oder ambulant wohnen,<br />
� die in ihrer Herkunftsfamilie, eigenständig oder in Gruppen zusammen wohnen,<br />
� sowie deren Angehörigen<br />
begleitende und unterstützende Angebote zur Förderung der Teilhabe an der Gesellschaft<br />
anzubieten. Sie sind damit die Gesamtheit aller ambulanten personenbezogenen Dienste<br />
für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen.<br />
Ziel der Offenen Hilfen ist es,<br />
� behinderten Menschen den Verbleib im vertrauten Umfeld zu ermöglichen,<br />
� die Selbstbestimmung und Selbständigkeit der betroffenen Menschen zu stärken,<br />
� die Inklusion im Gemeinwesen für Menschen mit Behinderung zu erhalten oder zu<br />
ermöglichen,<br />
� und Angehörige von Menschen mit Behinderung zu entlasten.<br />
Diese Angebote ermöglichen es vielen Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong>, inklusiv<br />
in ihrem vertrauten Umfeld zu wohnen, ohne auf stationäre Hilfen angewiesen zu sein. Sie<br />
sind ein wichtiger Baustein, um das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung<br />
zu unterstützen.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wohnen landesweit die meisten Beschäftigten von Werkstätten für<br />
Menschen mit Behinderung in privaten Wohnformen, meist bei nahen Angehörigen. Der<br />
Altersschnitt dieser Personen und auch der ihrer Angehörigen steigt kontinuierlich an.<br />
Insbesondere die Angehörigen der betroffenen Menschen leisten Beachtliches und ermöglichen<br />
durch ihre Unterstützung diese Form des Wohnens.<br />
Die gesetzlichen Vorschriften des SGB XII unterstreichen den Vorrang offener Hilfen gegenüber<br />
stationären Hilfen. Die offenen Hilfen sind auch ein wichtiger Baustein in der<br />
Zielsetzung „ambulant vor stationär“ und bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.<br />
Dieser Vorrang wird im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> durch vielfältige Angebote mit Leben gefüllt.<br />
Im Rahmen der <strong>Teilhabeplan</strong>ung hat das Kreissozialamt eine umfassende Erhebung<br />
der Angebote im <strong>Landkreis</strong> durchgeführt und mit allen Anbietern, auch im ehrenamtlichen<br />
Bereich (z.B. Vereine), Gespräche geführt. So konnte erstmals ein umfassender Überblick<br />
über die zahlreichen Angebote erreicht werden. Eine Aufstellung aller Angebote liegt dem<br />
Bericht als Anhang bei. Konstruktiv im Planungsprozess waren auch die vielen Rückmeldungen,<br />
Wünsche und Anregungen vor allem nicht professioneller Anbieter.<br />
Infrastruktur<br />
Menschen mit Behinderung benötigen eine öffentliche und private Infrastruktur, die ihren<br />
besonderen Bedürfnissen, zum Beispiel im Öffentlichen Personennahverkehr, gerecht<br />
wird, um an gesellschaftlichen Angeboten möglichst selbständig und selbstbestimmt teilhaben<br />
zu können. Im Planungsprozess wurde von vielen Menschen mit Behinderung,<br />
deren Angehörigen und von Vertretern der befragten Selbsthilfegruppen artikuliert, dass<br />
sich diese Gruppen ein stärkeres Engagement des <strong>Landkreis</strong>es und der Städte und Gemeinden<br />
in diesem Bereich wünschen.
II.1 Offene Hilfen und Vernetzung 15<br />
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung erfordert, dass die Regelangebote im Sozialraum<br />
für diese nutzbar sind und deren besondere Belange (wie z.B. barrierefreie Zugangsmöglichkeiten)<br />
berücksichtigt. Dazu bedarf es professioneller „Brückenbauer“, um<br />
zusammen mit den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden das Gemeinwesen in<br />
diesem Sinne weiter zu entwickeln. Inklusion erfordert einen Entwicklungsprozess und ein<br />
gemeinsames Handeln aller gesellschaftlichen Gruppen.<br />
1.1 Beratung und Information<br />
Neben dem Kreissozialamt beraten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> folgende Einrichtungen und<br />
Dienste Menschen mit Behinderung und deren Angehörige:<br />
� Die St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund, berät vorwiegend Menschen<br />
mit einer geistigen oder einer mehrfachen Behinderung sowie Menschen<br />
mit einer körperlichen Behinderung und deren Angehörige in allen Fragen der Lebensgestaltung.<br />
� Für geistig behinderte Menschen bietet die Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> e.V. ebenfalls<br />
ein Beratungsangebot an.<br />
� Der Verein fiB e.V. berät vorwiegend geistig- und mehrfachbehinderte Menschen.<br />
Diese Beratungsstellen sind gleichzeitig Anbieter von Familienentlastenden Diensten,<br />
Freizeitangeboten und überwiegend auch von stationären Wohnangeboten. Alle Leistungserbringer<br />
legen eigene Informationsbroschüren auf und informieren so über ihre Beratungs-<br />
und Dienstleistungsangebote.<br />
Das Beratungsangebot des <strong>Landkreis</strong>es wird von den Mitarbeitern des Kreissozialamtes<br />
erbracht und sollte aufgrund der gestiegenen Nachfrage und der zunehmenden Bedeutung<br />
von nichtstationären Wohnformen ausgebaut werden. Insbesondere sollten verstärkt<br />
privat wohnende Werkstattbeschäftigte auch aufsuchend über Alternativen zu stationären<br />
Wohnformen beraten werden.<br />
Daneben bieten die Träger der Sonderschulen für Menschen mit Körperbehinderung,<br />
geistiger und Sprachbehinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> Beratungsleistungen an.<br />
1.2 Familienentlastende Dienste und Freizeitangebote<br />
Familienentlastende Dienste unterstützen Angehörige behinderter Menschen durch regelmäßige<br />
Angebote. Sie entlasten und unterstützen die Angehörigen damit dauerhaft<br />
und kurzfristig im Notfall und bei Krisen. Diese Dienste tragen daher maßgeblich dazu bei,<br />
Menschen mit Behinderung ein inklusives Leben in ihrer Herkunftsfamilie zu ermöglichen.<br />
Familienentlastende Angebote werden stunden- und/oder tageweise, für einzelne Personen<br />
oder für Personengruppen, angeboten.<br />
Es hat sich gezeigt, dass Angehörige regelmäßige Angebote als besonders entlastend<br />
empfinden. Solche Angebote, wie zum Beispiel ein regelmäßiges Freizeitangebot für Jugendliche<br />
mit Behinderung, ermöglichen den Angehörigen Freiräume, die sie zu ihrer Entlastung<br />
benötigen und den betroffenen Menschen eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung.<br />
Urlaubsfreizeitangebote wie z.B. Reisen entlasten Familiensysteme insbesondere<br />
auch in den Ferien.
16 II.1 Offene Hilfen und Vernetzung<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es flächendeckend über 200 Angebote der Familieentlastenden<br />
Dienste. Eine Übersicht der Angebote des Jahres 2009 ist als Anhang beigefügt.<br />
Im Planungsprozess wurde deutlich, dass diese Dienste weiter ausgebaut, ergänzt und<br />
laufend den Erfordernissen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden müssen. Insbesondere<br />
sollte verstärkt eine Koordinierung der Angebote zwischen den verschiedenen<br />
Anbietern angestrebt werden. Angebote sollten darüber hinaus möglichst wohnortnah<br />
stattfinden.<br />
Das Land Baden-Württemberg und der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> finanzieren diese Angebote<br />
der Familienentlastenden Dienste pauschal mit jährlich jeweils 45.600 Euro. Die Landesförderung<br />
ist abhängig von der Einwohnerzahl und wird nur geleistet, wenn der <strong>Landkreis</strong><br />
sich mit dem gleichen finanziellen Beitrag beteiligt; was im Kreis <strong>Biberach</strong> der Fall ist. Dadurch<br />
können die Landesmittel voll ausgeschöpft werden. Weitere Finanzierungsquellen<br />
sind insbesondere Eigenmittel der Anbieter, Leistungen der Eingliederungshilfe für Einzelfälle,<br />
Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie Nutzungsentgelte der Teilnehmenden.<br />
Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund<br />
1.3 Kurzzeit-Unterbringung<br />
Kurzzeit-Unterbringung ist eine Maßnahme, die es Angehörigen erlaubt, ihre von Behinderung<br />
betroffenen erwachsenen oder minderjährigen Verwandten während ihres eigenen<br />
Urlaubes oder während Krankheitszeiten außerhalb ihres Haushaltes versorgen zu lassen.<br />
Kurzeit-Unterbringungen werden im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von der St. Elisabeth-<br />
Stiftung angeboten.<br />
Die Kosten einer solchen Unterbringung können von den Kranken-/Pflegekassen und dem<br />
Kreissozialamt getragen werden. Erwachsene Menschen haben Anspruch auf 28 Tage<br />
Verhinderungspflege im Jahr.
Handlungsempfehlungen<br />
II.1 Offene Hilfen und Vernetzung 17<br />
Der Bereich der offenen Hilfen ist ein wichtiger Baustein im Hilfespektrum von Menschen<br />
mit Behinderung und ihren Angehörigen. Der künftig noch stärkere Ausbau inklusiver sozialraumorientierter<br />
Angebote, aber auch die Tatsache, dass im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sehr<br />
viele Menschen mit einer wesentlichen geistigen oder körperlichen Behinderung privat<br />
oder ambulant wohnen, erfordern einen sukzessiven, am Bedarf orientierten Ausbau dieser<br />
Hilfsangebote.<br />
Betroffene fordern mehr Information und Transparenz bei den Angeboten und eine möglichst<br />
wohnortnahe Ausrichtung. Dies erfordert eine verstärkte Kooperation der Leistungsanbieter.<br />
Um dies zu erreichen, sollte künftig im Arbeitskreis Eingliederungshilfe eine koordinierte<br />
Planung der Angebote erfolgen. Die verschiedenen Angebote werden außerdem<br />
in gemeinsamen Broschüren und Angebotsübersichten der Öffentlichkeit vorgestellt.<br />
Weiter sollten die Angebote auch im Internet bereit gestellt und die Plattform barrierefrei<br />
gestaltet werden.<br />
Offene Hilfen erfordern ein vielfältiges ehrenamtliches Engagement. Dies sollte in den<br />
Städten und Gemeinden auf- und ausgebaut und gepflegt werden. Dabei ist es erforderlich,<br />
Angebote für Menschen ohne Behinderung auch für Menschen mit Behinderung zu<br />
erschließen. Hier steht der <strong>Landkreis</strong> auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention<br />
und die Inklusion von Menschen mit Behinderung erst am Anfang eines wichtigen<br />
Prozesses. Es wird empfohlen, dass der <strong>Landkreis</strong> die Städte und Gemeinden bei<br />
diesem Prozess unterstützt.<br />
Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, so das Ergebnis der Planung, schätzen<br />
die vielfältigen Beratungsangebote der Leistungserbringer. Sie wünschen sich aber<br />
auch ein stärkeres Engagement des <strong>Landkreis</strong>es und erhoffen sich dadurch insbesondere<br />
auch Transparenz und Unabhängigkeit in der Beratung. Genannt wurde hier vor allem die<br />
Beratung über Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige und Strukturen vor Ort.<br />
Ein barrierefreies Umfeld im öffentlichen und privaten Raum ist für Menschen mit Behinderung<br />
Vorraussetzung, um sozialräumliche Angebote nutzen zu können. Dies erfordert<br />
eine Sensibilisierung aller gesellschaftlichen Gruppen für die Belange behinderter Menschen.<br />
Hierzu sollte der <strong>Landkreis</strong> die Belange der Menschen mit Behinderung auf allen<br />
Ebenen ins Blickfeld rücken.<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe sollten dem veränderten Bedarf der betroffenen Menschen<br />
angepasst werden. Insbesondere durch Leistungen des Persönlichen Budgets sollen<br />
Menschen mit Behinderung mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Durch die Anpassung<br />
der Freizeitrichtlinien soll der Vorrang ambulanter Angebote noch deutlicher werden.
18 II.1 Offene Hilfen und Vernetzung<br />
Bild: Schwarzbach-Schule <strong>Biberach</strong>, Tag der offenen Tür<br />
Immer wichtiger wird die Beratung von Eltern behinderter Kinder bei familiären Krisenund<br />
Konfliktsituationen. Nur durch die Finanzierung solcher Beratungsangebote wird es in<br />
manchen Fallkonstellationen gelingen, den Verbleib im vertrauten familiären Umfeld zu<br />
ermöglichen und eine stationäre Unterbringung des Kindes mit Behinderung zu verhindern.<br />
Wünschenswert ist auch eine Öffnung und Qualifizierung vorhandener Beratungsangebote<br />
für die Belange von Eltern von Kindern mit Behinderung. Das Kreissozialamt<br />
sollte auch in diesen Bereichen verstärkt tätig werden und ein entsprechendes Angebot<br />
vorhalten.<br />
Die vorhandenen personellen Ressourcen erlauben es derzeit nicht, die empfohlenen<br />
Maßnahmen umzusetzen; auch ist mit weiter steigenden Fallzahlen und einem insgesamt<br />
höheren Aufwand und Personaleinsatz aufgrund aufwändiger ambulanter Hilfesysteme zu<br />
rechnen. Die Verwaltung hat daher Projektanträge beim Kommunalverband für Jugendund<br />
Soziales und bei der Landesstiftung Baden-Württemberg gestellt. Ziel ist es, über<br />
Fördermittel eine zusätzliche Stelle für den Bereich der Offenen Hilfen beim Fachbereich<br />
Soziales einzurichten. Mittelfristig ist zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen eine<br />
zusätzliche Stelle in diesem Bereich notwendig.
2 Kinder und Jugendliche<br />
II.2 Kinder und Jugendliche 19<br />
Inklusion von Menschen mit Behinderung im Sinne der Behindertenrechtskonvention beginnt<br />
mit der Geburt eines Kindes. Wenn alle Eltern und Kinder von Anfang an die Angebote<br />
für Familien und Kinder vor Ort ganz selbstverständlich nutzen können, ist dies der<br />
erste Schritt zu ausgeglichenen Lebensbedingungen. Das gleichberechtigte Zusammenleben<br />
in der Gemeinde von Geburt an ermöglicht nicht nur Kindern und Jugendlichen mit<br />
Behinderung wichtige Erfahrungen und Kontakte, sondern auch ihren Spielkameraden<br />
und Mitmenschen ohne Handicaps. Neben der Akzeptanz des sozialen Umfelds und allgemeinen<br />
Angeboten in der Gemeinde sind jedoch gezielte familienunterstützende Dienste<br />
und offene Hilfen zur Entlastung der Familien unentbehrlich. 1<br />
Familien mit einem Kind mit Behinderung brauchen besondere Begleitung und gezielte<br />
Förderangebote. Gleichzeitig können diese Familien dieselben Sorgen und Nöte haben<br />
wie andere Familien auch: finanzielle Probleme, Arbeitslosigkeit, Partnerschaftskonflikte,<br />
unzureichende Wohnverhältnisse, eine psychische Erkrankung oder Suchterkrankung<br />
eines Elternteils und eine Überforderung bei der Erziehung der Kinder. In diesen Fällen<br />
besteht auch unabhängig von der Behinderung ein Bedarf an Beratung und Begleitung.<br />
Daher müssen ergänzend zu den gezielten Angeboten für Kinder und Jugendliche mit<br />
Behinderung und deren Familien weitere Unterstützungsangebote, vor allem des Jugendamts,<br />
zur Verfügung stehen. Nur wenn beide Unterstützungssysteme eng zusammenarbeiten<br />
und ihre jeweiligen Kompetenzen einbringen, ergeben sich für die betroffenen Familien<br />
und Kinder mit Behinderung langfristig gute Lösungen.<br />
2.1 Frühförderung<br />
Diagnosen können in den ersten Lebensjahren oft nicht eindeutig und abschließend gestellt<br />
werden. Insofern ist die Situation von Eltern mit einem entwicklungsauffälligen Kind<br />
besonders in den ersten Lebenswochen und -monaten durch Unsicherheit, Angst und<br />
Sorge um die Zukunft geprägt. Wird schließlich eine Behinderung bei ihrem Kind festgestellt,<br />
bedeutet dies häufig eine Krise in der Lebensplanung. Das soziale Umfeld kann sich<br />
zurückziehen, materielle Auswirkungen können gravierend sein, wenn sich ein Elternteil<br />
teilweise oder ganz aus dem Arbeitsleben zurückziehen muss. Deshalb benötigen Eltern<br />
von Beginn an eine fachlich kompetente, umfassende, zeitnahe und engmaschige Unterstützung.<br />
Qualifizierte und leicht zugängliche Angebote der Frühförderung können Eltern<br />
helfen, diese Situation zu meistern und sie können die Chancen des Kindes, später ein<br />
selbstbestimmtes und möglichst selbständiges Leben zu führen, erheblich verbessern.<br />
Frühförderung trägt dazu bei, die Ressourcen und Fähigkeiten des Kindes so früh wie<br />
möglich in den Blick zu nehmen, um eine Behinderung durch gezielte und individuelle<br />
Förderung abzumildern oder eine bleibende Behinderung zu vermeiden. Dienste der<br />
Frühförderung informieren, beraten und begleiten daneben auch Eltern und andere Erziehungspartner.<br />
Zu den Aufgaben der Frühförderung zählen Diagnostik und Therapie - wie<br />
z. B. medizinische Diagnostik, Entwicklungsdiagnostik und -förderung, sonderpädagogische<br />
Förderung, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie - sowie Beratung<br />
und Begleitung bei der Integration und Vermittlung von Unterstützung.<br />
In Baden-Württemberg wurde 1998 eine Rahmenkonzeption Frühförderung verabschiedet,<br />
die bis heute gültig ist. Sie baut auf die Kooperation und Zusammenarbeit medizini-<br />
1 Vgl. Kapitel II 1
20 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
scher, psychologischer, pädagogischer und sozialer Dienste auf. 2 Frühförderung soll danach<br />
ganzheitlich, familienorientiert, interdisziplinär, regional und koordinierend arbeiten. 3<br />
Einrichtungen der Frühförderung sollen in den einzelnen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en überschaubare<br />
Gebiete versorgen, die Eltern und Kinder regelmäßig erreichen können. 4 Ein<br />
gut abgestimmtes Unterstützungssystem vor Ort trägt wesentlich zum Erfolg der Frühförderung<br />
bei.<br />
Zielgruppe<br />
Die Angebote der Frühförderung richten sich an Kinder im Vorschulalter. Ungefähr sechs<br />
Prozent dieser Zielgruppe benötigen Angebote der Frühförderung. 5<br />
Dazu gehören z. B. Kinder<br />
� deren Entwicklung verzögert ist<br />
� die vor, während oder nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt waren<br />
(„Risikokinder“)<br />
� mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen<br />
� mit Körperbehinderungen<br />
� mit Seh- und Hörschädigungen<br />
� deren Sprachentwicklung oder Sprachfähigkeit beeinträchtigt ist<br />
� mit herausforderndem Verhalten (erziehungsauffällige Kinder) und<br />
� sozial benachteiligte Kinder. 6<br />
Nur ein kleiner Teil dieser Kinder wird später zum Personenkreis der Menschen mit wesentlicher<br />
Behinderung gehören, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch<br />
nehmen.<br />
Frühförderung in Baden-Württemberg wird erbracht durch niedergelassene Ärzte und<br />
Therapeuten, Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie Sozialpädiatrische Zentren,<br />
dem öffentlichen Gesundheitsdienst, den Sonderpädagogischen Beratungsstellen, den<br />
Interdisziplinären Frühförderstellen und den regionalen und überregionalen Arbeitsstellen<br />
Frühförderung. 7<br />
Zu den Angeboten der Frühförderung zählen sowohl medizinisch-therapeutische als auch<br />
sonder-, sozial- und heilpädagogische Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen so früh wie<br />
möglich einsetzen, wohnortnah sein und interdisziplinär erbracht werden. 8 Die Zugänge<br />
erfolgen meist über niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte und Kindergärten.<br />
Ärztliche Versorgung<br />
Medizinische Maßnahmen haben zum Ziel, den Eintritt einer folgenschweren Krankheit<br />
oder Behinderung möglichst zu verhindern (z. B. Impfungen, humangenetische Beratung).<br />
Darüber hinaus können sie durch Früherkennung und frühzeitige Behandlung deren Folgen<br />
abmildern oder eine bleibende Behinderung vermeiden. Bei einer bleibenden Behinderung<br />
können sie die bestmögliche Rehabilitation sicherstellen. 9 Medizinische Maßnahmen<br />
werden vorrangig von niedergelassenen Ärzten und Therapeuten und in Krankenhäusern<br />
sichergestellt.<br />
2 Sozialministerium Baden-Württemberg: Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter<br />
Kinder in Baden-Württemberg. Rahmenkonzeption 1998, Stuttgart 1998, Vorwort (im<br />
Folgenden zitiert als „Rahmenkonzeption Frühförderung 1998“)<br />
3 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 19<br />
4 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 20<br />
5 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 7<br />
6 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 18<br />
7 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 21<br />
8 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 13<br />
9 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 10
II.2 Kinder und Jugendliche 21<br />
Die Grundversorgung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder wird durch niedergelassene<br />
Kinderärzte und Therapeuten sichergestellt. Zu den Aufgaben der Kinderärzte<br />
gehören die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis J1. Dadurch sind<br />
Kinderärzte - nach den Hebammen - meist die ersten Ansprechpartner der Eltern und<br />
nehmen damit eine wichtige Stellung im Unterstützungssystem ein. Kinderärzte verordnen<br />
geeignete Therapien (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) oder leiten Fördermaßnahmen<br />
in z. B. Frühförderstellen ein. Bei unklaren Diagnosen und schwierigen Bedingungen<br />
überweisen sie in der Regel an eine Klinik für Kinder- und Jugendmedizin oder<br />
ein Sozialpädiatrisches Zentrum. In Baden-Württemberg gab es zum Stichtag 31.12.2008<br />
826 niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte, davon 9 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
In Baden-Württemberg gibt es 36 Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin 10 in 29 Stadtund<br />
<strong>Landkreis</strong>en, von denen sich einige als kinderklinische Spezialeinrichtungen etabliert<br />
haben. 11 Interdisziplinäre Teams und eine spezielle apparative Ausstattung ermöglichen<br />
eine weiterführende Diagnostik auch in schwierigen Fällen. Überwiegend werden diese<br />
Leistungen ambulant erbracht, eine stationäre Aufnahme ist meist nicht notwendig. In den<br />
Kliniken können zudem die Akutversorgung und eine stationäre Behandlung erfolgen. Die<br />
16 Sozialpädiatrischen Zentren in Baden-Württemberg sind meist an Kliniken für Kinderund<br />
Jugendmedizin oder an entsprechende Abteilungen in allgemeinen Kliniken angesiedelt.<br />
12 Sie arbeiten ausschließlich ambulant und können durch ihr interdisziplinäres Team<br />
eine besonders qualifizierte Diagnostik leisten. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es keine Klinik<br />
für Kinder- und Jugendmedizin oder Abteilung für Kinder an einem Kreiskrankenhaus. Die<br />
Versorgung wird deshalb durch das Klinikum Memmingen, Klinik für Kinderheilkunde und<br />
Jugendmedizin und durch das Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin,<br />
erbracht. Dort befinden sich auch die für den <strong>Landkreis</strong> zuständige Sozialpädiatrischen<br />
Zentren. Eine weitere Alternative ist das Krankenhaus St. Elisabeth der Oberschwabenklinik<br />
in Ravensburg, Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin.<br />
Kliniken und niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie werden oft bei<br />
Vorliegen von Mehrfachbehinderungen, Entwicklungsstörungen, tiefgreifenden Entwicklungsstörungen<br />
(z. B. Autismus) und erheblichen Verhaltensproblemen zur Diagnostik,<br />
Erstellung des Behandlungsplans und Mitbehandlung hinzugezogen. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
wird diese Versorgung von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie<br />
am Universitätsklinikum Ulm wahrgenommen. Das Zentrum für Psychiatrie<br />
Südwürttemberg führt in Aulendorf im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg außerdem eine Tagesklinik<br />
für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dort werden auch Kinder und Jugendliche<br />
aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> behandelt.<br />
Sonderpädagogische Beratungsstellen<br />
Die Beratung, Diagnostik und Förderung in Sonderpädagogischen Beratungsstellen wird<br />
von Lehrern mit sonderpädagogischer Qualifikation geleistet. Die Lehrerstunden werden<br />
über die Kultusverwaltung des Landes finanziert. 13 Förderung und Beratung erfolgen in<br />
der Beratungsstelle, überwiegend aber im Lebensumfeld der Kinder, wie z. B. im Elternhaus<br />
(Hausfrühförderung) oder im allgemeinen Kindergarten (mobile Frühförderung). Es<br />
besteht landesweit ein flächendeckendes Netz an Sonderpädagogischen Beratungsstellen<br />
für Lernförderbedürftige, Geistigbehinderte, Sprachbehinderte und Erziehungshilfe.<br />
Sonderpädagogische Beratungsstellen für Körperbehinderte, Blinde, Sehbehinderte und<br />
Hörgeschädigte arbeiten aufgrund der geringen Größe der Zielgruppen überregional.<br />
10 bzw. Kinderabteilungen an Kliniken<br />
11 Sozialministerium Baden-Württemberg, schriftliche Auskunft 12/2006; Berechnungen: KVJS<br />
12 Situation der Interdisziplinären Frühförderstellen und der Sozialpädiatrischen Zentren. Landtag von Baden-<br />
Württemberg. Drucksache 14/931 vom 15.02.2007. S. 5<br />
13 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 32. Die Lehrerstunden sowie die Fahrtkosten werden vom<br />
Land finanziert. Darüber hinaus erhält der Schulträger einen pauschalierten Sachkostenbeitrag.
22 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
Sonderpädagogische Beratungsstellen sind für die Familien kostenlos und es muss weder<br />
eine ärztliche Verordnung noch ein Nachweis über eine bestehende Behinderung vorgelegt<br />
werden. Dennoch kann es Eltern schwer fallen, eine Sonderpädagogische Beratungsstelle<br />
aufzusuchen, weil die Beratungsstellen vielfach räumlich in einer Sonderschule<br />
integriert sind und dadurch als „Sondereinrichtungen“ wahrgenommen werden.<br />
Die Gesamtzahl der Lehrerwochenstunden für die sonderpädagogische Frühförderung<br />
wird vom Kultusministerium festgelegt und den jeweiligen Schulaufsichtsbehörden bzw.<br />
Heimsonderschulen zugewiesen. 14 Eine Neuverteilung wurde 2005 aufgrund der Verwaltungsreform<br />
vorgenommen. Die Zuweisung orientiert sich am Anteil der förderungsbedürftigen<br />
Bevölkerungsgruppe von 0 bis 6,5 Jahre unter Berücksichtigung der jeweiligen Anzahl<br />
der Kinder in Schulkindergärten. 15 Etwa sechs Prozent der Kinder in diesem Alter<br />
haben einen Förderbedarf. Dabei erhalten alle 44 Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e in Baden-<br />
Württemberg ein Kontingent an Lehrerwochenstunden für die Sonderpädagogischen Beratungsstellen<br />
an öffentlichen Förderschulen, Sonderschulen für Geistigbehinderte,<br />
Sprachbehinderte und Erziehungshilfe.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> arbeiten neun Sonderpädagogische Beratungsstellen. Von den<br />
neun Beratungsstellen sind fünf an Förderschulen und Schulen für Erziehungshilfe angesiedelt.<br />
Sie stehen als Anlaufstelle für alle Eltern zur Verfügung, wenn jedoch eine andere<br />
Beeinträchtigung des Kindes zu vermuten ist, verweisen diese Beratungsstellen an eine<br />
der großen Sonderpädagogischen Beratungsstellen für geistig, körperlich oder sprachbehinderte<br />
Kinder. Die Sonderpädagogische Frühberatung an der Schwarzbach-Schule in<br />
<strong>Biberach</strong> betreute im Schuljahr 2008/2009 124 Kinder. Sie hat in Riedlingen, in Berkheim<br />
und in Erolzheim eine Außenstelle. Dort wird bedarfsorientiert an bestimmten Tagen und<br />
nach Terminvereinbarung Frühförderung durchgeführt. Diese Beratungsstelle führt auch<br />
mobile Hausfrühförderung im Elternhaus durch. Die Frühberatung des Körperbehinderten-<br />
Zentrums Oberschwaben in <strong>Biberach</strong> betreute in dieser Zeit 201 Kinder. Sie hat in Erolzheim<br />
und in Burgrieden eine Außenstelle und führt ebenfalls mobile Hausfrühförderung<br />
durch. In der Beratungsstelle des Hör-Sprachzentrums der Sprachheilschule <strong>Biberach</strong> in<br />
Trägerschaft der Zieglerschen wurden im Schuljahr 2008/2009 845 Kinder betreut. Zusätzlich<br />
zu diesen Sonderpädagogischen Beratungsstellen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es<br />
auch die Möglichkeit, die Sonderpädagogische Beratungsstelle der Heimsonderschule<br />
Haslachmühle in Horgenzell im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg aufzusuchen. Dort werden<br />
schwerpunktmäßig Kinder mit Hörschädigung betreut. Außerdem betreut die Schule für<br />
Blinde und Sehbehinderte in Trägerschaft der Stiftung St.-Franziskus Heiligenbronn in<br />
Baindt im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg ebenfalls Kinder aus einem überregionalen Einzugsbereich.<br />
14<br />
Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2008/2009. Verwaltungsvorschrift<br />
vom 13. Februar 2008, Abschnitt 5.5<br />
15<br />
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Schreiben vom 19.04.2005 an die unteren<br />
Schulaufsichtsbehörden und die Regierungspräsidien
II.2 Kinder und Jugendliche 23<br />
Sonderpädagogische Beratungsstellen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> und überregionale Beratungsstellen<br />
im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg<br />
Lehrer-<br />
Schuljahr 2008/2009 Stichtag 21.10.2009 wochenstunden<br />
Schule<br />
Beratungsstelle im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Sonderpädagogische Frühberatung<br />
Zahl der<br />
betreuten<br />
Kinder<br />
Zahl der<br />
Kinder mit<br />
Kurzberatung*<br />
Zahl der<br />
betreutenKinder<br />
darunter besuchten<br />
gleichzeitig<br />
allg. GrundKinderschulförgartenderklasse<br />
Schuljahr<br />
2009 2008<br />
/ /<br />
2010 2009<br />
Schwarzbach-Schule <strong>Biberach</strong> (Geistigbehinderte)<br />
Frühberatung des Körperbehinderten-<br />
90 34 62 53 - 72 72<br />
Zentrums Oberschwaben in <strong>Biberach</strong><br />
(Körperbehinderte)<br />
Beratungsstelle des Hör-<br />
175 26 69 55 - 69 68<br />
Sprachzentrums der Sprachheilschule<br />
<strong>Biberach</strong>, Träger Zieglersche Anstalten<br />
e.V.<br />
Beratungsstellen für Bedarf aus dem<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im <strong>Landkreis</strong><br />
Ravensburg<br />
Frühförder- und Beratungsstelle der<br />
381 464 53 52 1 12 12<br />
Heimsonderschule Haslachmühle in<br />
Horgenzell (Hörgeschädigte)<br />
Frühförderung der Schule für Blinde und<br />
36 85 14 - - 14 14<br />
Sehbehinderte in Baindt, Träger Stiftung<br />
St. Franziskus Heiligenbronn<br />
73 18 63 9 1 39 39<br />
Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Schulbögen 3 für Sonderschulen.<br />
Die Lehrerwochenstunden für die sonderpädagogische Frühförderung an Sonderschulen<br />
für Körperbehinderte, Sehbehinderte und Hörgeschädigte werden nicht gleichmäßig über<br />
alle Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e verteilt, weil es diese Schultypen nicht in jedem Stadt- und<br />
<strong>Landkreis</strong> gibt. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es keine Schule für Hörgeschädigte oder Blinde<br />
und Sehbehinderte. Deshalb setzen die entsprechenden Schulen im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg<br />
einen Teil der Lehrerwochenstunden für Kinder aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
ein.<br />
Vernetzung<br />
Nach der Rahmenkonzeption Frühförderung des Landes Baden-Württemberg sollen die<br />
Frühförderstellen in jedem Kreis konzeptionell und fachlich eng zusammenarbeiten.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> moderiert der <strong>Landkreis</strong> darüber hinaus einen sogenannten „Runden<br />
Tisch“ zu Fragestellungen bezüglich der Förderung von Kindern mit Behinderungen in<br />
Regel-Einrichtungen.<br />
Handlungsempfehlung<br />
Der neu einzurichtende Arbeitskreis Eingliederungshilfe sollte sich dem Thema Frühförderung<br />
annehmen und die Vernetzung und Zusammenarbeit der Frühförderstellen im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> weiter forcieren.<br />
Die Aufgabe des bisherigen „Runden Tisches“ Integration in Regel-Einrichtungen sollte<br />
vom Arbeitskreis Eingliederungshilfe wahrgenommen werden. Bei Bedarf kann dazu eine<br />
Unterarbeitsgruppe eingerichtet werden.
24 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
2.2 Kindergärten und Kindertagesbetreuung<br />
In Deutschland besuchen spätestens mit drei Jahren nahezu alle Kinder einen Kindergarten.<br />
Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />
für Kinder im Alter ab drei Jahren bis zur Einschulung. Ab 2013 wird der Rechtsanspruch<br />
auf Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren erweitert. Diese grundlegenden<br />
Rechte gelten auch für Kinder mit einer Behinderung. Der Orientierungsplan für Kindertageseinrichtungen<br />
in Baden-Württemberg, der seit September 2009 für alle Einrichtungen<br />
verbindlich ist, sieht vor, dass Kinder mit unterschiedlichen Entwicklungsniveaus gemeinsam<br />
spielen, lernen und gefördert werden: „Von der gemeinsamen Erziehung von Kindern<br />
mit und ohne Behinderung profitieren alle. Sie werden in ihrer Entwicklung gefördert und<br />
bereichert.“ 16 Ebenso fordern das Kinder- und Jugendhilfegesetz 17 und das aktuelle Kindertagesbetreuungsgesetz<br />
in Baden-Württemberg 18 grundsätzlich zu einer gemeinsamen<br />
Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung auf.<br />
Während sich Eltern von Kindern ohne Behinderung meist für einen Kindergarten in der<br />
Nähe des Wohnortes entscheiden, ist die Entscheidung für Familien mit einem Kind mit<br />
Behinderung in der Praxis oft schwierig. In Baden-Württemberg besteht für Kinder mit<br />
Behinderung traditionell ein zweigliedriges System:<br />
Zum einen die Integration in einen allgemeinen Kindergarten. Der Kindergarten muss<br />
die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllen. Nicht immer<br />
setzt die Integration eines Kindes mit Behinderung voraus, dass zusätzliche Hilfen erforderlich<br />
sind. Wird zusätzliche Unterstützung benötigt, stehen die Frühförderstellen (Sonderpädagogische<br />
Beratungsstellen, Interdisziplinäre Frühförderstellen), die Kindergartenfachberatung<br />
des Trägers, Heilpädagogische Fachdienste sowie Integrationshilfe im<br />
Rahmen der Leistungen der Jugend- oder Eingliederungshilfe zur Verfügung. 19<br />
Zum anderen kommt für Kinder mit einem umfassenden sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf<br />
der Besuch eines Schulkindergartens für Kinder mit Behinderung in Frage.<br />
Die Aufnahme in einen Schulkindergarten setzt ein sonderpädagogisches Gutachten und<br />
das Einverständnis der Eltern voraus. Meist ist eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich.<br />
Allgemeine Kindergärten<br />
In Baden-Württemberg regelt das Kindertagesbetreuungsgesetz auf der einen sowie die<br />
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen<br />
Behinderung auf der anderen Seite die Integration von Kindern mit einer Behinderung in<br />
allgemeine Kindergärten.<br />
Eltern, die ihr Kind mit Behinderung im Kindergarten anmelden wollen, wenden sich in der<br />
Regel zunächst an die betreffende Einrichtung. Im gemeinsamen Gespräch muss abgeschätzt<br />
werden, welchen Unterstützungsbedarf das Kind hat und wie der Kindergarten<br />
gegebenenfalls darauf eingehen kann. Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz soll die<br />
gemeinsame Förderung in einer integrativen Gruppe ermöglicht werden, wenn der Hilfebedarf<br />
dies zulässt. Der Kindergartenträger erhält für integrative Gruppen höhere Zuschüsse,<br />
die den zusätzlichen Betreuungsbedarf berücksichtigen. Diese Art der Integration<br />
von Kindern mit Behinderung hat Vorrang vor der Einzelintegration im Rahmen der<br />
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Der Kindergartenträger muss gegenüber dem<br />
Landesjugendamt nachweisen, dass er die erforderlichen personellen und sachlichen<br />
16 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Orientierungsplan für Bildung und Erziehung<br />
für die baden-württembergischen Kindergärten. Pilotphase. Weinheim und Basel 2006, S. 42.<br />
17 SGB VIII, § 24<br />
18 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG), § 2, Abs. 2<br />
19 siehe Kapitel II.1.1.1 Frühförderung
II.2 Kinder und Jugendliche 25<br />
Voraussetzungen erfüllt. Als Orientierung gilt, die Gruppenstärken pro Kind mit Behinderung<br />
um 2 bis 3 Plätze zu reduzieren und eine Besetzung mit zwei vollzeitbeschäftigten<br />
Fachkräften umzusetzen. 20 Dies erfordert einen entsprechenden Beitrag des Trägers.<br />
Zusätzlich ist eine Unterstützung durch die Fachdienste der Frühförderung möglich, zu<br />
deren Aufgaben unter anderem die Mitwirkung bei der Klärung des Unterstützungsbedarfs<br />
eines Kindes und die Beratung von Eltern und Erzieherinnen gehören. Eine weitere Möglichkeit<br />
ist die fachliche Begleitung des allgemeinen Kindergartens durch einen Schulkindergarten.<br />
Wenn ein Kind einen zusätzlichen individuellen Förderbedarf hat, kann von den Eltern<br />
zusätzliche Integrationshilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe beantragt werden. Grundlage<br />
hierfür ist der Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich<br />
der Vorbereitung hierzu 21 in Verbindung mit der Regelung, dass Leistungen für Kinder<br />
und Jugendliche so geplant und gestaltet sein sollen, „dass nach Möglichkeit Kinder nicht<br />
von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut<br />
werden können.“ 22 Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist,<br />
dass eine wesentliche Behinderung vorliegt oder droht. Dies wird in der Regel vom Gesundheitsamt<br />
festgestellt. Die Feststellung des Förderbedarfs erfolgt nach einem Gesamtplan,<br />
der vom Sozialamt in enger Abstimmung mit allen Beteiligten (in der Regel<br />
Runde Tische mit Gesundheitsamt, Frühförderstellen, Eltern und Kindertageseinrichtung)<br />
erstellt wird. Konkretisiert werden die Integrationshilfen im Rahmen der Sozialhilferichtlinien<br />
Baden-Württemberg. Integrationshilfen können zukünftig bereits für Kinder ab einem<br />
Jahr in Kindertagesstätten oder Familienpflegestellen gewährt werden. 23<br />
Grundsätzlich kann ein zusätzlicher Bedarf an pädagogischer Anleitung (durch Integrationskräfte)<br />
und an begleitender Hilfe (durch Pflegekräfte oder geeignete Hilfskräfte) bestehen.<br />
Beide Hilfen können kombiniert werden.<br />
Die pädagogischen Hilfen sollen dazu beitragen, dass das Kind mit Behinderung aktiv am<br />
Gruppengeschehen im Kindergarten teilhaben kann. Die individuelle heilpädagogische<br />
Einzelförderung steht dabei nicht im Vordergrund. Gelingt die Integration in die Gruppe,<br />
werden gleichzeitig wesentliche individuelle Förderziele erreicht. 24 Im Vordergrund steht<br />
die Beratung und Anleitung der Erzieherinnen, damit diese - auch unabhängig von der<br />
Anwesenheit einer Integrationsfachkraft - Bedingungen herstellen können, die die Teilhabe<br />
ermöglichen.<br />
Am 31.12.2008 wurden in Baden-Württemberg für rund 4.800 Kinder Integrationshilfen im<br />
Rahmen der Eingliederungshilfe in allgemeinen Kindergärten gewährt.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhielten im Jahr 2009 118 Kinder mit geistiger, körperlicher oder<br />
mehrfacher Behinderung eine ambulante Integrationsbegleitung im Kindergarten mit Integrationshilfen<br />
der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Wie viele Kinder mit Behinderung<br />
gegebenenfalls ohne zusätzliche Leistungen der Eingliederungshilfe allgemeine Kindergärten<br />
besuchten, ist nicht bekannt.<br />
Bei der Einzelintegration durch Integrationshilfen nach dem SGB XII hatte der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en in Baden-Württemberg am<br />
31.12.2008 mit 0,53 Kindern je 1.000 Einwohner den zweit höchsten Wert in Baden-<br />
20<br />
Vergleiche KVJS Baden-Württemberg: Informationen zur Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung<br />
in Kindertageseinrichtungen, 2009, S. 5<br />
21<br />
22<br />
23<br />
§ 54 SGB XII<br />
§ 4, Abs. 3 SGB IX<br />
Vergleiche KVJS Baden-Württemberg: Informationen zur Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung<br />
in Kindertageseinrichtungen, 2009, S. 9<br />
24<br />
Vergleiche: KVJS Baden-Württemberg, 2009: Informationen zur Betreuung und Förderung von Kindern mit<br />
Behinderung in Kindertageseinrichtungen.
26 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
Württemberg. Der Landesdurchschnitt lag bei 0,24. je 1.000 Einwohner. Im Vergleich zum<br />
Jahr 2008 konnte im Jahr 2009 sogar noch ein Anstieg von 11 Kindern bzw. 9 Prozent<br />
erzielt werden.<br />
Betreute Kinder mit Bezug von Eingliederungshilfe in allgemeinen Kindergärten in Leistungsträgerschaft<br />
der Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e Baden-Württembergs im Regierungsbezirk<br />
Tübingen pro 1.000 Einwohner am 31.12.2008<br />
0,60<br />
0,50<br />
0,40<br />
0,30<br />
0,20<br />
0,10<br />
0,00<br />
RT<br />
0,33<br />
TÜ<br />
0,24<br />
BL<br />
0,07<br />
Stadt Ulm<br />
0,25<br />
0,55<br />
Alb-Donau<br />
0,53<br />
BC<br />
FN<br />
0,31<br />
RV<br />
0,27<br />
Integration Kinder pro 1000 EW<br />
0,15<br />
SIG<br />
0,30<br />
RP Tübingen<br />
Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>. Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem<br />
SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e in Baden-<br />
Württemberg. Stuttgart 2009<br />
Die allgemeinen Kindertageseinrichtungen, die zum Stand 31.12.2008 mit Integrationshilfen<br />
der Eingliederungshilfe Kinder mit einer Behinderung betreuen, verteilen sich auf insgesamt<br />
34 Gemeinden im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Meist werden in einer Einrichtung nur einzelne<br />
Kinder betreut.<br />
0,24<br />
BW
II.2 Kinder und Jugendliche 27<br />
Kinder im Vorschulalter in Kindertageseinrichtungen mit Integrationshilfen der Eingliederungshilfe<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stand 31.12.2008<br />
Langenenslingen Riedlingen Unlingen<br />
Altheim<br />
Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> zum Stand 30.06.2009<br />
(N=107)<br />
Schulkindergärten<br />
Ertingen<br />
4<br />
Dürnau<br />
Uttenweiler<br />
Dürmentingen Betzenweiler<br />
Seekirch<br />
Alleshausen<br />
Kanzach Moosburg<br />
Oggelshausen<br />
Bad Buchau<br />
Allmannsweiler<br />
Tiefenbach<br />
Attenweiler<br />
Bad Schussenried<br />
Schemmerhofen<br />
Warthausen<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Mittelbiberach<br />
Ingoldingen<br />
Ummendorf<br />
Eberhardzell<br />
Ein allgemeiner Kindergarten ist eine Einrichtung der Jugendhilfe. Ein Schulkindergarten<br />
ist dagegen eine schulische Einrichtung. In Schulkindergärten werden Kinder mit Behinderung<br />
aufgenommen, bei denen ein umfassender sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt<br />
wurde, der in allgemeinen Kindertagseinrichtungen auch mit begleitenden Hilfen<br />
nicht gewährleistet werden kann. 25 Bisher erfolgt die Aufnahme in der Regel ab dem dritten<br />
Lebensjahr, bei körperbehinderten Kindern bereits ab dem zweiten Lebensjahr. Es<br />
gibt Schulkindergärten für blinde, hörgeschädigte, geistig behinderte, körperbehinderte,<br />
besonders förderungsbedürftige (lernbehinderte), sehbehinderte, sprachbehinderte und<br />
verhaltensauffällige (Erziehungshilfe) Kinder. 26<br />
Aufgabe der Schulkindergärten ist es, die Kinder durch gezielte pädagogische Maßnahmen<br />
und spezielle Methoden individuell auf die Anforderungen in der Schule vorzubereiten.<br />
Dabei soll immer das Ziel sein, die Beschulung in einer allgemeinen Grundschule zu<br />
erreichen.<br />
Öffentliche Schulkindergärten befinden sich in Trägerschaft der Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e<br />
und sind meist auch baulich in Sonderschulen integriert. Private Schulkindergärten in freier<br />
Trägerschaft sind überwiegend eigenständige Einrichtungen, d. h. ohne Angliederung<br />
an eine Sonderschule. Als schulische Einrichtungen werden Schulkindergärten im Wesentlichen<br />
durch das Land finanziert (Übernahme Personalkosten und Pauschalbetrag für<br />
Sachkosten). Bei privaten Schulkindergärten werden die restlichen Betriebskosten über<br />
die Eingliederungshilfe finanziert.<br />
Hochdorf<br />
Maselheim<br />
Ochsenhausen<br />
Steinhausen<br />
25 Verwaltungsvorschrift zu den Öffentlichen Schulkindergärten, zuletzt geändert 1991<br />
26 Verwaltungsvorschrift zu den Öffentlichen Schulkindergärten, zuletzt geändert 1991<br />
7<br />
7<br />
Laupheim<br />
14<br />
5<br />
3<br />
5<br />
Achstetten<br />
Mietingen<br />
3<br />
Burgrieden<br />
7<br />
Schwendi 4<br />
4<br />
Gutenzell-Hürbel 4<br />
Erlenmoos<br />
Wain<br />
4<br />
Rot an der Rot<br />
Erolzheim<br />
Kirchberg 5<br />
Berkheim<br />
Dettingen<br />
Tannheim<br />
Kirchdorf<br />
4
28 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
Schulkindergärten für Kinder mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Zahl der betreuten<br />
Kinder zum Stichtag 21.10.2009<br />
Zahl der betreuten davon<br />
Schulkindergarten Behinderung Kinder insgesamt ausländische davon davon<br />
am 21.10.2009 Kinder Jungen Mädchen<br />
Schulkindergarten des Körperbehinderten-Zentrum<br />
Oberschwaben in <strong>Biberach</strong><br />
Körperbehinderung<br />
27 0 16 11<br />
Schulkindergarten der Schule für<br />
Sprachbehinderte in <strong>Biberach</strong><br />
Schulkindergarten für<br />
Sprachbehinderung<br />
26 0 20 6<br />
geistig behinderte Kinder<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> in<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Schulkindergarten St. Maria der<br />
Geistige<br />
Behinderung<br />
17 3 7 10<br />
St. Elisabeth-Stiftung, Geschäftsbereich<br />
Kinder, Jugend und Familie,<br />
in Riedlingen<br />
Körperbehinderung<br />
9 0 4 5<br />
Gesamt 79 3 47 32<br />
Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Schulbogen 2 für Grundschulförderklassen und<br />
Schulkindergärten.<br />
In Baden-Württemberg gibt es im Schuljahr 2009/2010 insgesamt 249 öffentliche und private<br />
Schulkindergärten, in denen 4.699 Kinder betreut werden, davon rund zwei Drittel<br />
Jungen und 11 Prozent ausländische Kinder. 27<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es vier Schulkindergärten für Kinder mit geistiger, körperlicher<br />
und mehrfacher Behinderung am Stichtag 21.10.2009 mit insgesamt 79 belegten Plätzen.<br />
Davon haben drei ihren Standort in <strong>Biberach</strong> und einer in Riedlingen. Der Schulkindergarten<br />
der Schwarzbach-Schule hat außerdem eine Außengruppe in Erolzheim, das KBZO in<br />
Baustetten.<br />
Insgesamt besuchen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit 14 Kindern pro 1.000 Einwohner zwischen<br />
drei und sieben Jahren nur geringfügig weniger Kinder einen Schulkindergarten als<br />
im Landesdurchschnitt (15) 28 . Nur im Schulkindergarten der Schule für Sprachbehinderte<br />
mussten zwei Kinder eine Wartezeit von bis zu einem Jahr auf sich nehmen. Dort wurden<br />
außerdem wegen Platzmangels vier Kinder abgelehnt. In den drei Schulkindergärten für<br />
Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung gab es weder Wartezeiten noch eine<br />
Ablehnung der Aufnahme in den Kindergarten wegen Platzmangels.<br />
Kooperation von allgemeinen Kindergärten und Schulkindergärten<br />
Die Abgrenzungen von Schulkindergärten und allgemeinen Kindergärten haben sich in<br />
den vergangenen Jahren durch verschiedene Formen der Kooperation teilweise gelockert.<br />
Weit verbreitet sind gemeinsame Projekte und Ausflüge oder gegenseitige Besuche.<br />
Noch mehr Begegnungsmöglichkeiten ergeben sich, wenn Schulkindergarten und<br />
allgemeiner Kindergarten im selben Gebäude untergebracht sind. Manchmal sind lediglich<br />
einzelne Gruppen des Schulkindergartens räumlich in Regelkindergärten ausgelagert.<br />
Dies kann auch umgekehrt der Fall sein. In einigen Fällen haben Regel- und Schulkindergarten<br />
den gleichen Träger. Die engste Form der Zusammenarbeit ist die sogenannte<br />
Intensivkooperation, bei der eine Gruppe aus dem Regel- und dem Schulkindergarten zu<br />
einer gemeinsamen Gruppe verschmelzen (in der Regel 10 Kinder aus Regel- und 5 Kinder<br />
aus Schulkindergarten).<br />
Eine Lösung kann darin bestehen, Schulkindergärten und allgemeine Kindergärten unter<br />
einem Dach zusammenzuführen. Konzeptionell muss dies gut vorbereitet werden, da eine<br />
27 Statistisches Landesamt: Pressemitteilung Nr. 99/2010<br />
28 Datenbasis: Statistisches Landesamt, Pressemitteilung Nr. 99/2010. Berechnung: KVJS
II.2 Kinder und Jugendliche 29<br />
ausschließlich räumliche Zusammenführung das Gelingen nicht garantiert. Ob ein Schulkindergarten<br />
als Sondereinrichtung wahrgenommen wird, mit allen Folgen einer Stigmatisierung<br />
und Ausgrenzung von Kindern mit Behinderung, darüber entscheiden wesentlich<br />
Standort und Konzeption der Einrichtung und weniger der Rechtsstatus als schulische<br />
Einrichtung.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es mehrere Kooperationen zwischen Schulkindergärten und<br />
allgemeinen Kindergärten. Der Schulkindergarten der Schwarzbach-Schule kooperiert in<br />
Erolzheim mit dem Kindergarten der katholischen Kirchengemeinde. Der Schulkindergarten<br />
St. Maria der Stiftung St. Elisabeth in Riedlingen kooperiert ebenso mit dem örtlichen<br />
Kindergarten der katholischen Kirchengemeinde und Der Schulkindergarten des KBZO<br />
kooperiert mit dem Kindergarten St. Michael in <strong>Biberach</strong>.<br />
Handlungsempfehlung<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhält bereits jetzt ein im Landesschnitt überdurchschnittlich hoher<br />
Anteil der Kinder unter sieben Jahren Integrationshilfen für den Besuch eines allgemeinen<br />
Kindergartens. Dies macht sich auch an der sehr kurzen Warteliste bei den Schulkindergärten<br />
bemerkbar. Trotzdem ist es notwendig - nicht nur hinsichtlich der Umsetzung der<br />
Behindertenrechtskonvention - die Integration in allgemeine Kindergärten weiter auszubauen<br />
und zu fördern. Inklusion kann nur dann gelingen, wenn bereits von Anfang an Angebote<br />
selbstverständlich von allen Kindern genutzt werden. Davon profitieren alle Kinder.<br />
Sie erweitern damit maßgeblich ihre sozialen Kompetenzen. Damit allgemeine Kindergärten<br />
mit diesem Anspruch nicht überfordert werden, sollten sie bei der Integration von Kindern<br />
mit Behinderung kompetent und sachkundig unterstützt werden.<br />
Die hohe Zahl der Integrationen im allgemeinen Kindergarten zeigt, dass den Trägern von<br />
Angeboten der Kindertagesbetreuung im Kreis bewusst ist, dass die Betreuung von Kindern<br />
mit Behinderung grundsätzlich Aufgabe aller Kindergärten ist. Durch das gute Angebot<br />
an Schulkindergärten soll auch zukünftig nicht der Eindruck entstehen, dass die<br />
Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung vor allem Aufgabe von „Spezialisten“<br />
ist. Eine positive Grundhaltung von Trägern und Mitarbeiterinnen ist Voraussetzung<br />
für den Erfolg von Integration und Teilhabe. Motivation und Kompetenzen der Mitarbeiterinnen<br />
sollten durch laufende Fortbildungsangebote und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch<br />
erhalten und gefördert werden.<br />
Im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts sollten Eltern behinderter Kinder die Wahl zwischen<br />
einem integrativen Angebot oder einem Schulkindergarten erhalten. Damit keine<br />
Überforderung bei der Entscheidungsfindung entsteht, ist es jedoch wichtig, den Entscheidungsprozeß<br />
angemessen zu begleiten. Beratung und Begleitung von Eltern mit<br />
behinderten Kindern sollte deshalb gleichermaßen von allen an der Betreuung im Kindergarten<br />
beteiligten Stellen ermöglicht werden: Dem Jugend- und Sozialamt des <strong>Landkreis</strong>es,<br />
den Städten und Gemeinden im <strong>Landkreis</strong>, der Schulverwaltung und den Einrichtungen<br />
und Diensten der Frühförderung, Schulkindergärten und Kindertagesbetreuung.
30 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
2.3 Schule<br />
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung haben seit dem Jahr 1965 das Recht<br />
und die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Nur sehr wenige Kinder, z. B. mit einer sehr<br />
schweren Behinderung, sind davon ausgenommen.<br />
Das baden-württembergische Schulgesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Schularten,<br />
zu denen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen<br />
sowie verschiedene Berufs- und Fachschulen zählen. 29 Im Folgenden wird zwischen allgemeinen<br />
Schulen und Sonderschulen unterschieden.<br />
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung ist Aufgabe aller Schularten,<br />
also auch der allgemeinen Schulen. Deshalb besuchen Schülerinnen und Schüler mit<br />
Behinderung allgemeine Schulen, wenn sie dem jeweiligen Bildungsgang in diesen Schulen<br />
folgen können. Die allgemeinen Schulen werden bei Bedarf von einem Sonderpädagogischen<br />
Dienst, der an die Sonderschulen angebunden ist, unterstützt. Allgemeine<br />
Schulen und Sonderschulen sollen im Schulleben und im Unterricht zusammenarbeiten. 30<br />
Die Sonderschule dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülern mit Behinderung<br />
und sonderpädagogischem Förderbedarf, der trotz entsprechender sonderpädagogischer<br />
Unterstützung an allgemeinen Schulen nicht gedeckt werden kann. 31<br />
Während die Integration von Kindern mit Behinderung in allgemeinen Kindergärten - die<br />
notwendigen Rahmenbedingungen vorausgesetzt - zunimmt, besuchen Schülerinnen und<br />
Schüler mit geistiger Behinderung meist Sonderschulen. Ob eine integrative Beschulung<br />
unter den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen möglich ist, hängt von der Art und<br />
Schwere der Behinderung und den individuellen und örtlichen Voraussetzungen ab. Maßgeblich<br />
für die Entscheidung, welches die geeignete Schule für ein Kind ist, ist dabei nicht<br />
allein die Behinderungsart, sondern in erster Linie der individuelle sonderpädagogische<br />
Förderbedarf. Die Entscheidung darüber trifft das staatliche Schulamt. 32<br />
Die Behindertenrechtskonvention hat grundlegende Veränderungen, die zu einer Änderung<br />
des derzeit gültigen Schulgesetzes und der Weiterentwicklung der Sonderschulen in<br />
Baden-Württemberg führen sollen, angestoßen 33 . Die Leitidee eines inklusiven Bildungswesens<br />
mit einem Vorrang der gemeinsamen Bildung und Erziehung von Menschen mit<br />
und ohne Behinderung wird in Baden-Württemberg ausdrücklich durch den Expertenrat,<br />
der Empfehlungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention erarbeitet hat, begrüßt.<br />
Es wird vorgeschlagen, im Rahmen eines Schulversuchs verschiedene Möglichkeiten<br />
für die Weiterentwicklung der bestehenden schulischen Angebote zu erproben. Die<br />
Möglichkeit zum Besuch einer Sonderschule soll weiterhin bestehen. Parallel dazu sollen<br />
an allgemeinen Schulen Förderstrukturen aufgebaut werden. Welcher Ort für die Förderung<br />
für einen Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf geeignet<br />
ist, soll im Rahmen einer individuellen Schulwegeplanung festgestellt werden. Stellt sich<br />
heraus, dass dies die allgemeine Schule ist, kann der Bildungsanspruch des Schülers in<br />
kooperativer Form - mit Unterstützung eines Lehrers der Sonderschule - an einer allgemeinen<br />
Schule erfüllt werden. Die Lehrer bleiben weiterhin Angestellte der Sonderschulen,<br />
die sich zu Sonderpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentren weiterentwickeln<br />
und dabei verstärkt anderen Schulen und Institutionen „vor Ort“ beratend zur Seite<br />
stehen sollen.<br />
29 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 4, Abs. 1<br />
30 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 15, Abs. 4<br />
31 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 15, Abs. 1<br />
32 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 82, Abs. 2<br />
33 Vgl. Kapitel I.5.
II.2 Kinder und Jugendliche 31<br />
Der Schulversuch soll zum Schuljahr 2010/2011 beginnen. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wird<br />
Modellstandort sein.<br />
Allgemeine Schulen<br />
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
an allgemeinen Schulen wird bereits heute durch die Hilfe von Fachkräften der Sonderpädagogischen<br />
Dienste der Sonderschulen im Rahmen von Kooperationen ermöglicht. Zu<br />
ihren Aufgaben gehören Beratungs- und Gesprächsangebote, ambulanter Sprachheilunterricht,<br />
sonderpädagogische Unterstützung für Kinder mit Seh-, Hör- und Körperbehinderung<br />
sowie Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lern-, Entwicklungs-<br />
und Verhaltensproblemen. Der überwiegende Anteil der Schülerinnen und<br />
Schüler mit Behinderung, der an allgemeinen Schulen gefördert wird, erhält diese Förderung<br />
an Grundschulen. Die Förderung wird meistens von den sonderpädagogischen<br />
Diensten übernommen. Die Dienste wurden in Baden-Württemberg kontinuierlich ausgebaut.<br />
Parallel dazu ist auch die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
an allgemeinen Schulen seit Mitte der 1990-er Jahre deutlich gestiegen: von etwa 15.000<br />
auf fast 22.000 im Schuljahr 2007/2008.<br />
Seit einigen Jahren ist auch die Gewährung von Eingliederungshilfe für Schüler mit Behinderung<br />
in allgemeinen Schulen gesetzlich geregelt. Welche begleitenden Hilfen notwendig<br />
sind, richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Bisher wird Eingliederungshilfe<br />
zur Unterstützung des Besuchs an einer allgemeinen Schule nur in sehr wenigen Fällen<br />
gewährt. In Baden-Württemberg waren es am 31.12.2008 475 Schülerinnen und Schüler.<br />
Seit 1998 bis zum Schuljahr 2003/2004 sind in Baden-Württemberg 22 Integrative Schulentwicklungsprojekte<br />
(ISEP) an öffentlichen Schulen entstanden. ISEP sind alternative<br />
Modelle zur Beschulung von Kindern mit Behinderung in Sonderschulen, zu den Außenklassen<br />
und zur Einzelintegration in allgemeine Schulen. Sonderschul- und Grundschullehrkräfte<br />
kümmern sich in gemeinsamer Verantwortung und mit zielgleichem oder zieldifferentem<br />
Unterricht um die Kinder in der Grundschule. 34 Zieldifferent bedeutet, dass Kinder<br />
mit und ohne Behinderung nach unterschiedlichen Bildungsplänen und mit unterschiedlichen<br />
Lernzielen unterrichtet werden. Dabei werden auch Schülerinnen und Schüler<br />
mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Sinne der Schule für Geistigbehinderte<br />
gefördert.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es zwei Sonderpädagogische Dienste: Einen an der Schwarzbach-Schule<br />
für Geistigbehinderte, den anderen an der Schule für Sprachbehinderte. Zum<br />
Stichtag 21.10.2010 erhielten 28 Kinder mit geistiger Behinderung oder Sprachbehinderung<br />
aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> an allgemeinen Schulen eine individuelle Förderung<br />
durch einen sonderpädagogischen Dienst. Dabei handelt es sich bei 25 Schülerinnen und<br />
Schülern um Grundschüler, die von der Schule für Sprachbehinderte begleitet wurden.<br />
Nur drei Kinder hatten eine geistige Behinderung und wurden von der Schwarzbach-<br />
Schule begleitet. Da es mit Ausnahme von wenigen Schulversuchen in Baden-<br />
Württemberg bisher keinen zieldifferenten Unterricht an allgemeinen Schulen gibt (alle<br />
Schüler einer Schule sollen das gleiche Bildungsziel erreichen), gibt es so gut wie keine<br />
Schüler mit einer geistigen Behinderung an allgemeinen Schulen.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhielten am 31.12.2009 vier Schülerinnen und Schüler mit Behinderung<br />
Integrationshilfen der Eingliederungshilfe für den Besuch einer allgemeinen Schule.<br />
Auch in anderen Kreisen Baden-Württembergs gibt es kaum Schüler mit Behinderung<br />
an allgemeinen Schulen. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lag am 31.12.2008 mit einem Wert von<br />
34 http://lbsneu.schule-bw.de/unterricht/paedagogik/kooperation_integration/integration
32 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
0,02 Integrationshilfen pro 1.000 Einwohner knapp unter dem baden-württembergischen<br />
Durchschnitt von 0,04.<br />
Betreute Kinder und Jugendliche mit Bezug von Eingliederungshilfe in allgemeinen Schulen<br />
in Leistungsträgerschaft der Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e im Regierungsbezirk Tübingen pro 1.000<br />
Einwohner am 31.12.2008<br />
0,10<br />
0,09<br />
0,08<br />
0,07<br />
0,06<br />
0,05<br />
0,04<br />
0,03<br />
0,02<br />
0,01<br />
0,00<br />
RT<br />
0,05<br />
TÜ<br />
0,05<br />
BL<br />
0,04<br />
Stadt Ulm<br />
0,07<br />
0,08<br />
Alb-Donau<br />
0,02<br />
BC<br />
FN<br />
0,09<br />
RV<br />
Integration Schüler pro 1000 EW<br />
0,03<br />
0,03<br />
SIG<br />
0,05<br />
RP Tübingen<br />
Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>. Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem<br />
SGB XII für 2008.<br />
Sonderschulen<br />
Die Aufgaben der Sonderschulen sind im Schulgesetz festgeschrieben. 35 Im Unterricht<br />
liegt neben der Wissensvermittlung und dem Wissenserwerb ein besonderer Schwerpunkt<br />
darauf, den Kindern und Jugendlichen gezielt die Fähigkeiten zu vermitteln, die sie benötigen,<br />
um sich mit ihrer Behinderung im Alltag zurecht zu finden. 36<br />
In Baden-Württemberg gibt es neun verschiedene Sonderschulen für:<br />
� Blinde,<br />
� Hörgeschädigte,<br />
� Geistigbehinderte,<br />
� Körperbehinderte,<br />
� Sehbehinderte,<br />
� Sprachbehinderte,<br />
� Erziehungshilfe<br />
� Kranke in längerer Krankenhausbehandlung<br />
� Förderschulen. 37<br />
35 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 15 Abs. 1<br />
36 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg: Wohnen in verschiedenen Lebensphasen<br />
- ein Ratgeber für geistig behinderte Menschen und ihre Angehörigen, Stuttgart 2007<br />
37 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 15 Abs. 1<br />
0,04<br />
BW
II.2 Kinder und Jugendliche 33<br />
Im Schuljahr 2008/ 2009 besuchten insgesamt 53.927 Schüler eine der 579 Sonderschulen<br />
in Baden-Württemberg 38 . Davon besuchen rund 40 Prozent eine Förderschule und<br />
jeweils ein Zehntel die Schulen für Erziehungshilfe und Sprachbehinderte sowie 4 Prozent<br />
die Sonderschule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung.<br />
Diese Sonderschulen bereiten die Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Wechsel an<br />
eine allgemeine Schule oder auf das Arbeitsleben vor. Deren Schüler gehören überwiegend<br />
nicht zur Zielgruppe der Menschen mit wesentlicher Behinderung und bleiben deshalb<br />
im Folgenden außer Betracht.<br />
Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Sonderschulen in Baden-<br />
Württemberg im Schuljahr 2008/2009 nach Art der Behinderung<br />
Hörgeschädigte<br />
3%<br />
Kranke in längerer<br />
Krankenhausbehandlung<br />
4%<br />
Körperbehinderte<br />
9%<br />
Sprachbehinderte<br />
11%<br />
Erziehungshilfe<br />
12%<br />
Geistigbehinderte<br />
16%<br />
Sehbehinderte<br />
1,0%<br />
Förderschüler<br />
42%<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Statistisches Landesamt: Statistische Berichte Baden-Württemberg. BI1-j/07.<br />
Allgemeinbildende Schulen in Baden-Württemberg im Schuljahr 2008/2009 (N=53.927). Berechnungen: KVJS<br />
Zur Zielgruppe der Menschen mit wesentlicher Behinderung, die nach Schulabschluss mit<br />
hoher Wahrscheinlichkeit auf Eingliederungshilfe angewiesen sein werden, gehören die<br />
Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen für Geistigbehinderte bzw. der entsprechenden<br />
Bildungsgänge an Sonderschulen für Körper- und Sinnesbehinderte. Der Bildungsgang<br />
Geistigbehinderte wird an den Sonderschulen für Körperbehinderte, Blinde,<br />
Sehbehinderte und Hörgeschädigte angeboten. Die Dauer der Schulzeit beträgt in der<br />
Regel 12 Jahre. Die letzte Schulstufe, die sogenannte Berufsschulstufe, kann um bis zu<br />
drei Jahre verlängert werden, so dass sich die Schulzeit, besonders bei schwerer behinderten<br />
Schülerinnen und Schülern, auf 15 Jahre verlängern kann. Sonderschulen für<br />
Geistigbehinderte gibt es in allen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Baden-Württembergs, da es<br />
sich um eine relativ große Gruppe unter den Sonderschülern handelt. So besuchten im<br />
Schuljahr 2007/2008 in Baden-Württemberg 8.823 Schüler 39 die Sonderschule für Geistigbehinderte.<br />
Sonderschulen für Blinde, Sehbehinderte und Hörgeschädigte gibt es nicht in jedem<br />
Stadt- oder <strong>Landkreis</strong>. Die Zielgruppe für diese Schulen ist relativ klein und deren Schüler<br />
verteilen sich zudem über die verschiedenen Bildungsgänge, so dass diese nicht wohnortnah<br />
angeboten werden können. So besuchten in Baden-Württemberg im Schuljahr<br />
2007/2008 384 Schüler die Sonderschule für Blinde, 568 die Sonderschule für Sehbehinderte<br />
und 1.864 die Sonderschule für Hörgeschädigte. Da die Einrichtungen eine Mindestgröße<br />
haben müssen, um fachlich und wirtschaftlich sinnvoll arbeiten zu können, haben<br />
diese Sonderschulen immer einen überregionalen Einzugsbereich. Sonderschulen für<br />
Blinde gibt es in Baden-Württemberg an vier Standorten, Sonderschulen für Sehbehinderte<br />
an acht und Sonderschulen für Hörgeschädigte an elf Standorten.<br />
38<br />
http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/BildungKultur/Landesdaten/LRt0301.asp, zuletzt aufgerufen am<br />
25.06.2010<br />
39<br />
Datenbasis: Statistisches Landesamt: Statistische Berichte Baden-Württemberg. BI1-j/07. Allgemeinbildende<br />
Schulen in Baden-Württemberg im Schuljahr 2006/2007<br />
Blinde<br />
0,7%
34 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
Ähnlich verhält es sich mit Sonderschulen für Körperbehinderte. Im Schuljahr 2007/2008<br />
besuchten in Baden-Württemberg 5.132 Schüler die Sonderschule für Körperbehinderte.<br />
Nur 854 Schüler, also 17 Prozent, besuchten die Bildungsgänge Grund-, Haupt-, Realschule<br />
und Gymnasium. Insofern können diese Bildungsgänge ebenfalls kaum wohnortnah<br />
angeboten werden. 2.903 Schüler an Sonderschulen für Körperbehinderte, also<br />
57 Prozent, waren schwer mehrfach behindert und besuchten deshalb den Bildungsgang<br />
Geistigbehinderte. 40<br />
Wenn Schülerinnen und Schüler eine weit entfernte Sonderschule besuchen, müssen sie<br />
entweder täglich sehr weite Wege in Kauf nehmen, unter der Woche im Internat leben<br />
oder die ganze Familie muss umziehen. Es stellt sich dabei die Frage, ob der Vorteil der<br />
spezifischen sonderpädagogischen Förderung den Nachteil der weiten Wege aufwiegt.<br />
Die Zahl der Sonderschüler scheint zumindest an Sonderschulen für Geistig- und Körperbehinderte<br />
kontinuierlich zu steigen - trotz sinkender Schülerzahlen an den Grundschulen.<br />
Immer mehr Kinder eines Altersjahrganges besuchen eine entsprechende Sonderschule.<br />
Ein Grund dafür könnte sein, dass durch den medizinischen Fortschritt immer mehr früh<br />
geborene Kinder hohe Überlebenschancen haben. Diese gehen häufig mit schwerer Behinderung<br />
einher. Ein anderer Grund könnte sein, dass Kinder auch bei geringeren Abweichungen<br />
„von der Norm“ immer häufiger auf Sonderschulen verwiesen werden. Der<br />
gesellschaftlich verursachte Leistungsdruck auf Kinder und Eltern wird als Erklärungsfaktor<br />
häufig genannt.<br />
Entwicklung der Zahl der Schüler an allgemeinen Grundschulen und in Unterstufen an Sonderschulen<br />
für Geistig- und Körperbehinderte vom Schuljahr 1975/1976 bis 2007/2008<br />
Grundschüler<br />
700.000<br />
500.000<br />
300.000<br />
100.000<br />
1975/76<br />
3.500<br />
3.000<br />
2.500<br />
2.000<br />
1.500<br />
1.000<br />
1980/81<br />
1981/82<br />
1982/83<br />
1983/84<br />
1984/85<br />
1985/86<br />
1986/87<br />
1987/88<br />
1988/89<br />
1989/90<br />
1990/91<br />
1991/92<br />
1992/93<br />
1993/94<br />
1994/95<br />
1995/96<br />
1996/97<br />
1997/98<br />
1998/99<br />
1999/00<br />
2000/01<br />
2001/02<br />
2002/03<br />
2003/04<br />
2004/05<br />
2005/06<br />
2006/07<br />
2007/08<br />
Grundschüler Sonderschüler Unterstufe<br />
Sonderschüler<br />
Unterstufe G und K<br />
Grafik: KVJS 2008. Datenbasis: Statistisches Landesamt: Sonderauswertung Schüler an öffentlichen und<br />
privaten allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg nach Schularten. Berechnungen: KVJS<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es vier Sonderschulen für Schüler mit Behinderung: Die<br />
Schwarzbach-Schule in <strong>Biberach</strong>, die Schule St. Franziskus der St. Elisabeth-Stiftung in<br />
Ingerkingen, die Schule des Körperbehindertenzentrums Oberschwaben in <strong>Biberach</strong> sowie<br />
die Schule für Sprachbehinderte der Zieglerschen Anstalten in <strong>Biberach</strong>. Die Schulen<br />
beziehungsweise Bildungsgänge für Schüler mit einer geistigen Behinderung wurden zu<br />
Beginn des Schuljahres 2009/2010 von insgesamt 370 Schülerinnen und Schülern besucht.<br />
Davon stammten 369 Schüler aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. 59 Schüler der Schule<br />
St. Franziskus leben stationär im Wohnheim der Stiftung St. Elisabeth in Ingerkingen.<br />
40 Weitere 27 Prozent besuchten den Bildungsgang Förderschule.
II.2 Kinder und Jugendliche 35<br />
Die Einzugsbereiche der Sonderschulen sind in einem Flächenlandkreis wie dem <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> groß. Viele Kinder müssen entsprechend lange Fahrtzeiten in Kauf nehmen.<br />
Privat wohnende Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im<br />
Schuljahr 2008/2009 nach Wohnort<br />
Langenenslingen Riedlingen Unlingen<br />
Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Amtliche Schulstatistik, Mantelbögen für Sonderschulen (N=370)<br />
Eine Besonderheit des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> ist, dass die meisten Kinder mit Behinderung<br />
eine Sonderschule innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es besuchen können. Das Angebot ist mit<br />
vier Sonderschulen sehr gut ausgebaut. Nur Kinder mit einer Sinnesbehinderung oder<br />
einem sonstigen seltenen Unterstützungsbedarf, z. B. Epilepsie, besuchen außerhalb des<br />
<strong>Landkreis</strong>es eine Sonderschule.<br />
Für die <strong>Teilhabeplan</strong>ung relevant sind die Schüler mit einer geistigen oder mehrfachen<br />
Behinderung, die die Bildungsgänge für geistig Behinderte der entsprechenden Sonderschulen<br />
für Geistig-, Körper- und Sinnesbehinderte besuchen. Diese Schüler werden in<br />
ihrem weiteren Leben mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Eingliederungshilfe angewiesen<br />
sein. Die Schülerinnen und Schüler der Sprachheilschule werden voraussichtlich in ihrem<br />
späteren Leben keine Eingliederungshilfe benötigen.<br />
Außenklassen<br />
Altheim<br />
Ertingen<br />
Schwarzbachschule<br />
Dürmentingen Betzenweiler<br />
Seekirch<br />
Alleshausen<br />
Kanzach Moosburg<br />
Dürnau<br />
133 Schüler wohnen privat<br />
St. Franziskus<br />
59 Schüle wohnen stationär<br />
58 Schüler wohnen privat<br />
Uttenweiler<br />
Oggelshausen<br />
Bad Buchau<br />
Allmannsweiler<br />
Tiefenbach<br />
Attenweiler<br />
Bad Schussenried<br />
Schemmerhofen<br />
Warthausen<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Mittelbiberach<br />
Ingoldingen<br />
Sonderschulen können Außenklassen an allgemeinen Schulen, sogenannten Partnerschulen,<br />
einrichten. Je eine Klasse der allgemeinen Schule und der Sonderschule gehen<br />
dabei eine Kooperation ein. Außenklassen sollen dazu beitragen, Schüler mit Behinderung<br />
in das Schulleben und den Unterricht an allgemeinen Schulen zu integrieren. Je<br />
nach Konzeption und Ausrichtung vor Ort werden Schüler der beiden Kooperationsklassen<br />
in mehr oder minder großem Umfang gemeinsam unterrichtet. Dazu werden Lehrkräfte<br />
der Sonderschulen eingesetzt. Obwohl es sich bei Schülern von Außenklassen formal<br />
um Schüler von Sonderschulen handelt, besuchen Kinder mit und ohne Behinderung im<br />
Alltag eine Schule bzw. ein Gebäude, das sie und ihre Eltern nicht als Sondereinrichtung<br />
Hochdorf<br />
Laupheim<br />
59<br />
Ummendorf<br />
Eberhardzell<br />
Maselheim<br />
KBZO<br />
Achstetten<br />
Mietingen<br />
Burgrieden<br />
Schwendi<br />
Ochsenhausen<br />
Steinhausen<br />
Gutenzell-Hürbel<br />
Erlenmoos<br />
38 Schüler wohnen privat<br />
Sprachheilschule<br />
82 Schüler wohnen privat<br />
Wain<br />
Rot an der Rot<br />
Erolzheim<br />
Kirchberg<br />
Berkheim<br />
Dettingen<br />
Tannheim<br />
Kirchdorf
36 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
betrachten. Die Dezentralisierung von Sonderschulen über Außenklassen schafft Wohnortnähe<br />
und Normalität.<br />
Im Schuljahr 2009/2010 hatte die Schwarzbach-Schule drei Außenklassen, die von<br />
15 Schülerinnen und Schülern besucht wurden. Zwei befinden sich in Rißegg, eine davon<br />
an der örtlichen Grundschule, die andere am Bischof-Sproll-Bildungszentrum. Zum Schuljahr<br />
2010/2011 werden die verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Außenklasse in<br />
Ummendorf inklusiv beschult.<br />
Handlungsempfehlungen<br />
Die Weiterentwicklung des Schulwesens bleibt der Schulentwicklungsplanung vorbehalten.<br />
Durch die aktuelle Diskussion zur Behindertenrechtskonvention und damit verbunden<br />
der modellhaften Erprobung von Kooperationen zwischen Schulen und der Weiterentwicklung<br />
der Sonderschulen sind für die Zukunft wesentliche Veränderungen der Sonderschullandschaft<br />
in Baden-Württemberg zu erwarten. Welche Konsequenzen sich daraus für<br />
Kinder mit Behinderung und ihre Familien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ergeben, ist noch nicht<br />
absehbar.<br />
Durch den Besuch einer allgemeinen Schule lassen sich die Möglichkeiten der Teilhabe<br />
von Kindern mit Behinderung am alltäglichen Leben an ihrem Wohnort verbessern.<br />
Mehr Kinder mit Behinderung in allgemeinen Schulen zu unterrichten bedeutet, dass allgemeine<br />
Schulen mehr Ressourcen und (sonderpädagogische) Kompetenzen zur Verfügung<br />
gestellt werden müssen. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sollte im Rahmen der modellhaften<br />
Erprobung von Alternativen von den Entscheidungsträgern in der Landespolitik einfordern,<br />
dass ausreichende Ressourcen für eine sonderpädagogische Begleitung an allgemeinen<br />
Schulen zur Verfügung stehen. Ob dies durch die geplante Weiterentwicklung der Sonderschulen<br />
zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren „automatisch“ der<br />
Fall sein wird, wird sehr sorgfältig zu beobachten sein. Ohne eine entsprechende Verlagerung<br />
von Ressourcen wird auch in Zukunft die integrative Beschulung nur schwer umzusetzen<br />
sein. Daneben ist es erforderlich, dass Träger von Kindertagesstätten und Schulen<br />
bei Baumaßnahmen auf die Belange von Menschen mit Behinderung achten.<br />
Es ist davon auszugehen, dass unter der Federführung des staatlichen Schulamtes ein<br />
Arbeitskreis unter Beteiligung des <strong>Landkreis</strong>es zur Umsetzung inklusiver Schul- und<br />
Betreuungsmodelle eingerichtet wird. Die dort besprochenen Themen sollten in den Arbeitskreis<br />
Eingliederungshilfe einfließen.<br />
2.4 Übergang Schule — Beruf<br />
Junge Menschen mit Behinderung erschließen sich mit dem Übergang von der Schule ins<br />
Berufsleben neue Lebensbereiche. Sie stehen in dieser Lebensphase vor der Herausforderung<br />
neue Entwicklungsaufgaben, wie zum Beispiel der Wechsel der Bezugspersonen<br />
(Lehrer) oder der Aufbau neuer Freundschaften, zu bewältigen. Die Eingliederung in das<br />
Arbeitsleben ist dabei gleichzeitig ein Teil der Vorbereitung auf das Erwachsenenleben.<br />
Neben der gezielten Vermittlung arbeitsrelevanter Fähigkeiten und Kompetenzen gewinnen<br />
deshalb in den letzten Schuljahren zunehmend solche Maßnahmen an Bedeutung,<br />
die darauf ausgerichtet sind, junge Menschen mit Behinderung auf ein selbständiges und<br />
selbstbestimmtes Leben vorzubereiten. Wichtig ist dabei die Begleitung auf der Suche<br />
nach neuen Lebensentwürfen. An der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf findet eine<br />
wichtige Weichenstellung statt, die oft entscheidend dafür ist, ob ein Mensch mit Behinderung<br />
als Erwachsener weitgehend selbständig leben kann oder dauerhaft auf Unterstützung<br />
angewiesen ist.
II.2 Kinder und Jugendliche 37<br />
Die intensive und gezielte Vorbereitung der Schüler mit einer geistigen Behinderung auf<br />
das Arbeitsleben erfolgt in der Regel in der Berufsschulstufe (frühere Werkstufe) unter<br />
Einbeziehung der Eltern, des Integrationsfachdienstes und der Agentur für Arbeit. Dazu<br />
gehört, dass für geeignete Schüler frühzeitig die berufliche Orientierung und Erprobung<br />
am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Praktika in Betrieben müssen sehr intensiv<br />
und unter möglichst realen Rahmenbedingungen stattfinden. Die Vorbereitung der Sonderschulen<br />
für Menschen mit geistiger Behinderung auf ein selbstbestimmtes Leben muss<br />
aber schon vor der Berufsschulstufe anfangen. Kleinere Erledigungen, Projekte außerhalb<br />
der Schule, Mobilitäts- und Verkehrstraining, das Wohntraining und der erste Kontakt zur<br />
Arbeitswelt sollten schon möglichst frühzeitig beginnen. Der zum Schuljahr 2009/2010 in<br />
Kraft getretene neue Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte erhöht den Stellenwert<br />
einer frühen Erziehung zur Selbständigkeit und möglichst frühzeitiger Schnupperpraktika<br />
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Inzwischen ist es auch üblich, dass Schüler<br />
der Berufsbildungsstufe ein Wohntraining noch während der Schulzeit absolvieren.<br />
Nach Schulabschluss absolvieren viele Schulabgänger der Sonderschulen für Geistigund<br />
Körperbehinderte eine zweijährige berufliche Förderung im Berufsbildungsbereich<br />
einer Werkstatt. 41 Dies war lange Jahre der scheinbar vorgezeichnete Weg. Mittlerweile<br />
gibt es vielfältige Initiativen und Bestrebungen, diesen Automatismus zu durchbrechen.<br />
Die Modellvorhaben Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) und Kooperative berufliche<br />
Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) wurden seit 2005 in<br />
verschiedenen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en erprobt. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es zudem die<br />
Vertiefte Berufsorientierung (VBO).<br />
Vertiefte Berufsorientierung (VBO)<br />
Eine Besonderheit im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist die Vertiefte Berufsorientierung (VBO). Ziel<br />
dabei ist, ebenso wie beim BVE, die Verbesserung der Integrationschancen auf dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt und die Erhöhung der Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben für<br />
Schülerinnen und Schüler der Berufsschulstufe von Sonderschulen für Geistigbehinderte.<br />
Sie richtet sich gezielt an Schülerinnen und Schüler, für die eine Beschäftigung auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt wird.<br />
Die praktische Erprobung findet in zwei Modulen statt. Beim ersten Modul geht es um die<br />
Verbesserung bei der Entscheidungsfindung. Dazu zählen gezielte Maßnahmen z. B. zur<br />
Mobilität, zum Sozialverhalten und von Schlüsselqualifikation für einen Arbeitsplatz. Beim<br />
zweiten Modul stehen die Vertiefung der Kenntnisse für ein Arbeitsfeld und der Erwerb<br />
von Erfahrungen im Mittelpunkt. Zentral ist dabei die Erprobung von Tätigkeiten in einem<br />
Betrieb.<br />
Der Integrationsfachdienst in Trägerschaft des Freundeskreis Schussenried e. V. führt in<br />
Kooperation mit der Schwarzbach-Schule, der Schule St. Franziskus und der Matthias-<br />
Erzberger-Schule (Berufsschule) die VBO durch. Die Finanzierung erfolgt über das Integrationsamt<br />
beim KVJS, die Agentur für Arbeit und der Eingliederungshilfe beim Landratsamt<br />
<strong>Biberach</strong>.<br />
Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE)<br />
Die Berufsvorbereitungseinrichtungen (BVE) sind schulische Angebote, die aus den Berufsschulstufen<br />
von Sonderschulen für Geistigbehinderte heraus entwickelt wurden. Ziel<br />
ist eine sehr intensive Vorbereitung von besonders leistungsfähigen Schülern mit geistiger<br />
Behinderung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in den letzten Schuljah-<br />
41 siehe Kapitel II 2.1.2 Werkstätten
38 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
ren. Diese Schüler wechseln in der Regel nach der 10. Klasse in die BVE. Die zweite<br />
Zielgruppe von BVE sind sehr schwache Schüler von Förderschulen an der Grenze zur<br />
geistigen Behinderung, die mit anderen Fördermaßnahmen allein den Sprung auf den<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt nicht schaffen würden. Beide Gruppen werden in den auf drei<br />
Jahren angelegten BVE zusammen unterrichtet und auf den Übergang zum allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt vorbereitet. Formal bleiben die Teilnehmer der BVE weiterhin Schüler der<br />
zuvor besuchten Schule.<br />
Die Unterstützung der Schulen durch den örtlichen Integrationsfachdienst ist mit Beginn<br />
der Berufswegeplanung verpflichtend. Nach dem Motto „Erst platzieren, dann qualifizieren“<br />
durchlaufen die Schüler mehrere Praktika und Arbeitsprojekte. Sie erhalten dadurch<br />
Einblicke in sehr unterschiedliche Tätigkeitsfelder. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes<br />
sind neben der Vorbereitung auf die Arbeit auch die Bereiche Wohnen, Nutzung des<br />
ÖPNV, Freizeit und Partnerschaft wichtige Handlungsfelder im BVE.<br />
Die Teilnehmer im BVE erhalten eine schulische Förderung unter Beibehaltung ihres<br />
Schülerstatus.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es die Berufsvorbereitungseinrichtung BVE seit dem Schuljahr<br />
2009/2010. Sie ist angegliedert an die Schwarzbach-Schule für Geistigbehinderte. Begonnen<br />
wurde im Schuljahr 2009/2010 mit einer Klasse mit 5 Schülern. Eine Erweiterung<br />
ist derzeit nicht geplant.<br />
Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
(KoBV)<br />
„Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“<br />
(KoBV) ist ein spezielles Angebot der beruflichen Bildung für leistungsstarke Abgänger<br />
von Sonderschulen für Menschen mit geistiger Behinderung und schwache Förderschüler<br />
an der Grenze zu einer geistigen Behinderung. Es ist als Folgeangebot für die Absolventen<br />
der „Berufsvorbereitenden Einrichtung“ (BVE) konzipiert. Das Besondere an KoBV ist,<br />
dass vorher getrennte und nacheinander ablaufende Angebote der schulischen und beruflichen<br />
Bildung von Arbeitsagentur, Integrationsfachdienst, Sonderschule und WfbM nun in<br />
einer Hand gebündelt und parallel nach einheitlichen Standards erbracht werden. Das<br />
Konzept orientiert sich an der Dualen Ausbildung. Eine wesentliche Rolle kommt neben<br />
dem örtlichen Integrationsfachdienst dem sogenannten „Jobcoach“ zu, der beim Maßnahmeträger<br />
von KoBV angestellt ist. Maßnahmeträger von KoBV sind in der Regel die<br />
regionalen Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Finanziert wird KoBV über das<br />
Integrationsamt, die jeweils zuständige Arbeitsagentur sowie das Kultusministerium.<br />
KoBV gibt es bisher an 10 Standorten in Baden-Württemberg, darunter auch im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong>.<br />
Die praktische Erprobung findet an drei Tagen in der Woche in Betrieben des allgemeinen<br />
Arbeitsmarktes statt. In Einzelfällen vermittelt vorher ein gezieltes Training in einer WfbM<br />
ergänzend notwendige Fertigkeiten und Kenntnisse, wie etwa den Umgang mit gefährlichen<br />
Werkzeugen und Maschinen. An den restlichen zwei Tagen besuchen die KoBV-<br />
Teilnehmer eine reguläre Berufsschule, an der nach einem eigens für KoBV entwickelten<br />
Lehrplan für die Zielgruppe unterrichtet wird. Der Unterricht orientiert sich dabei stark an<br />
den individuellen Lernbedarfen der Teilnehmer, die sich im Rahmen der Praktika in den<br />
Betrieben gezeigt haben. Das regionale Projektteam besteht aus einem Mitarbeiter des<br />
IFD, sowie aus zwei Lehrern - in der Regel einem Sonderpädagogen und einem Berufsschullehrer,<br />
die den Berufsschulunterricht sicherstellen.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hat das gestufte Konzept BVE / VBO / KoBV, das schulische und<br />
berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Schulabgänger mit einer geistigen und wesentlichen<br />
Lernbehinderung bündelt, sehr früh umgesetzt. KoBV startete im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
im September 2009. Der IFD in <strong>Biberach</strong> ist verantwortlich für das Fallmanagement.
II.2 Kinder und Jugendliche 39<br />
Die Werkstatt in Laupheim des Heggbacher Werkstattverbundes stellt als Maßnahmeträger<br />
den „Jobcoach“ und nutzt ihre Werkstatt für Qualifizierungsangebote, wenn in Zwischenphasen<br />
kein Praktikumsplatz zur Verfügung steht. Der Berufsschulunterricht findet<br />
in den Berufsschulen statt. Die Teilnahme an KoBV ist auf maximal 18 Monate begrenzt.<br />
Die Teilnehmer durchlaufen in dieser Zeit in der Regel mehrere Praktika. Diese finden<br />
zum Beispiel in Gärtnereien, Baufirmen, im Einzelhandel, in landwirtschaftlichen Betrieben,<br />
kommunalen Bauhöfen oder sozialen Einrichtungen statt. KoBV übernimmt derzeit<br />
als besondere Form der innerbetrieblichen Qualifizierung für Schulabgänger mit einer<br />
geistigen und wesentlichen Lernbehinderung auch die im Rahmen der Einführung der<br />
Unterstützten Beschäftigung vorgesehene betriebliche Qualifizierung für diese Zielgruppe.<br />
Aktuell (Stand 29.06.2010) werden seit dem Projektstart im September 2009 sieben Personen<br />
im KoBV betreut. Insgesamt erhielten seit dem Projektstart 17 Menschen mit Behinderung<br />
aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> eine Qualifizierung im Rahmen von KoBV. Bei<br />
den Teilnehmern handelt es sich überwiegend um Menschen mit geistiger Behinderung,<br />
vereinzelt sind Förderschüler darunter. Die Teilnehmer der KoBV besuchen an 2 Tagen<br />
die Schule und verbringen die übrigen 3 Tage der Woche in Praktika auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />
Bindeglied zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung sind die „Jobcoachs“.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wird der „Jobcoach“ von den Heggbacher Werkstätten<br />
gestellt, der als Maßnahmeträger in Kooperation mit dem IFD und der Schule agiert.<br />
Berufswegekonferenzen<br />
Berufswegekonferenzen an den Sonderschulen stellen sicher, dass für die Schüler frühzeitig<br />
eine individuelle Berufswegeplanung erfolgt, die die persönlichen Ressourcen und<br />
Lebensziele berücksichtigt. „Ziel der Berufswegekonferenz ist die verbindliche Planung,<br />
Umsetzung und Auswertung aller im Einzelfall erforderlichen Schritte, um den individuell<br />
„richtigen“ Weg für den jeweiligen Schüler zur beruflichen Bildung, Vorbereitung und Platzierung<br />
zu finden. Mit den Schülerinnen und den Eltern wird daran gearbeitet, dass das<br />
Ziel der beruflichen Teilhabe in jedem Fall erreicht wird - gleich ob es in der Werkstatt, in<br />
einem Integrationsprojekt oder am allgemeinen Arbeitsmarkt realisiert wird. Es geht also<br />
nicht um den besseren oder schlechteren Weg, sondern um den individuell geeigneten.<br />
Bei vielen Schülern weiß man erst, welche berufliche Perspektiven es gibt, wenn ausführliche<br />
praktische Erprobungen durchgeführt wurden. 42<br />
Einberufen wird die Konferenz von der jeweiligen Schule in Kooperation mit dem Integrationsfachdienst.<br />
Die Schule erfasst zuvor mit Unterstützung des Integrationsfachdienstes<br />
die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, um die es in der Berufswegekonferenz<br />
geht, durch eine Kompetenzanalyse nach einheitlichen Kriterien. Die Berufswegeplanung<br />
soll möglichst frühzeitig mit dem Eintritt in die Berufsschulphase erfolgen. In der Regel<br />
nehmen an der Konferenz neben der einladenden Schule die betroffenen Schüler und<br />
deren Eltern, der Integrationsfachdienst, ein Berufsberater der Agentur für Arbeit, der<br />
<strong>Landkreis</strong> als Träger der Eingliederungshilfe sowie ein Vertreter der Werkstatt beziehungsweise<br />
sonstiger spezieller beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen (zum Beispiel<br />
KoBV) teil.<br />
Im letzten Schuljahr fanden bereits an allen Sonderschulen für Geistigbehinderte und<br />
Körperbehinderte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in der Berufsschulstufe Berufswegekonferenzen<br />
unter Beteiligung der Eltern, Lehrer, des Integrationsfachdienstes, der Agentur für Arbeit,<br />
des Kreissozialamts, Behinderten- und Altenhilfe und der Werkstätten statt. Ziel ist eine<br />
frühzeitige individuelle Berufswegeplanung und die Abstimmung erforderlicher Einzelmaßnahmen.<br />
42 Vgl.: KVJS (Hg.) 2008, Handlungsempfehlungen im Rahmen der Gemeinsamen Grundlagen zur Förderung<br />
von Übergängen wesentlich behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, KVJS-Service<br />
Behindertenhilfe, Anlage 2, S. 47.
40 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
Voraussichtlicher beruflicher Werdegang der zukünftigen Schulabgänger<br />
Im Rahmen der Bedarfsvorausschätzung für den Erwachsenen-Bereich werden differenzierte<br />
Annahmen darüber getroffen, wie sich die Zahl der Schulabgänger mit einer geistigen<br />
Behinderung in den nächsten zehn Jahren entwickeln wird und welchen Unterstützungsbedarf<br />
zukünftige Schulabgänger haben werden. Basis ist eine Erhebung bei allen<br />
Sonderschulen für Geistigbehinderte beziehungsweise mit Bildungsgängen für Geistigbehinderte<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
Danach werden in den Jahren 2009 bis 2018 etwa 195 Schülerinnen und Schüler aus<br />
dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> die Sonderschulen für Geistigbehinderte und Körperbehinderte<br />
verlassen. Nach Einschätzung der Schulen werden voraussichtlich 150 (rund 77 Prozent)<br />
Schulabgänger als Erwachsene ein Tagesstrukturangebot der Eingliederungshilfe benötigen,<br />
ca. 90 (60 Prozent) davon in einer Werkstatt und 60 (rund 40 Prozent) in einer Förder-<br />
und Betreuungsgruppe. Es werden also wahrscheinlich 45 (rund 20 Prozent) der<br />
Schulabgänger mit geistiger Behinderung andere Wege gehen. Die Einschätzungen zum<br />
Unterstützungsbedarf variieren zwischen den Schulen teilweise deutlich. Hintergrund ist<br />
die teilweise sehr unterschiedliche Zusammensetzung der Schüler. Die Schule des Körperbehinderten-Zentrums<br />
wird beispielsweise zu einem großen Teil von Kindern und Jugendlichen<br />
mit einem höheren Unterstützungsbedarf und mit mehrfachen Behinderungen<br />
besucht. Entsprechend ist hier auch der Anteil der Schulabgänger, die später einen Platz<br />
in einer Förder- und Betreuungsgruppe benötigen, sehr hoch.<br />
Nur in wenigen Fällen ist nach Einschätzung der Schulen ein direkter Wechsel auf den<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt möglich. Vielmehr wird für relativ leistungsstarke Schüler ein<br />
Übergang in das Folgeangebot KoBV angenommen, um über die gezielte weitere Förderung<br />
durch diese Maßnahmen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.<br />
Handlungsempfehlung<br />
An der Schnittstelle Übergang Schule-Beruf zeichnen sich erste Erfolge der sehr intensiven<br />
Bemühungen der letzten Jahre ab. Die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten -<br />
Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienst, Schulen und Eingliederungshilfe - sollte weiter<br />
intensiviert werden. In regelmäßigen Netzwerkkonferenzen können gemeinsam Bedarfe<br />
festgestellt werden und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung konzeptioniert werden. Diese<br />
sollten dann in den Arbeitskreis Eingliederungshilfe eingebracht werden.<br />
Die Berufswegekonferenzen sollten regelmäßig stattfinden. Die Konferenzen sind auch für<br />
den <strong>Landkreis</strong> als Leistungsträger eine wichtige Gelegenheit, möglichst frühzeitig mit den<br />
betreffenden Familien in Kontakt zu kommen und gegebenenfalls über bestehende Alternativen<br />
und Unterstützungsangebote zu informieren.<br />
Die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE), die Vertiefte Berufsorientierung (VBO) und<br />
die Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
(KoBV) sind Maßnahmen zur Erhöhung der Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />
Sie steigern die Chancen auf Eingliederung der behinderten jungen Menschen auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich. Eine weitere gesicherte finanzielle Förderung dieser<br />
Maßnahmen ist notwendig.<br />
Die Kreisverwaltung <strong>Biberach</strong> sollte mit gutem Beispiel vorangehen und Praktikumsplätze<br />
für Menschen mit Behinderung in der Kreisverwaltung bereitstellen.
2.5 Stationäres Wohnen<br />
II.2 Kinder und Jugendliche 41<br />
Fast alle Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung<br />
wachsen bei ihren Eltern auf. In der Regel verändert sich erst ab dem Schulabschluss<br />
auch die Wohnsituation. Teilweise erfolgt aber auch schon vor dem Ende der Schulzeit<br />
ein Umzug in ein Wohnheim, in seltenen Einzelfällen auch in eine ambulant betreute<br />
Wohngemeinschaft. Dafür gibt es verschiedene Gründe, z. B. ein hoher pflegerischer Bedarf.<br />
Für die Eltern selbst stellt die Entscheidung, das eigene Kind „in fremde Hände“ zu<br />
geben, in der Regel einen schweren Schritt dar. In einigen Fällen kann sie jedoch die einzige<br />
mögliche Lösung sein - sowohl zum Wohle des Kindes als auch der Eltern.<br />
Die professionelle Unterstützung in Heimen kann die eigene Familie, den Kontakt zu Eltern<br />
und Geschwistern, nicht ersetzen. Sie kann aber ein familienähnliches Lebensumfeld<br />
schaffen und Geborgenheit vermitteln. Stationäre Wohnheime stellen die individuelle Basisversorgung,<br />
pflegerische Hilfen und die alltägliche Lebens- und Haushaltsführung sicher.<br />
Sie helfen und unterstützen bei der individuellen Lebens- und Freizeitgestaltung. Die<br />
Kinder werden in ihren sozialen Kompetenzen und lebenspraktischen Fähigkeiten gefördert,<br />
während der (Vor-)Schulzeit begleitet und auf das Erwachsenenleben vorbereitet. 43<br />
Bei anderen Kindern wäre eine Versorgung in der Familie aufgrund der Behinderung zwar<br />
grundsätzlich möglich, die Belastung für die übrigen Familienmitglieder wird jedoch so<br />
hoch, dass das Familiensystem droht, auseinander zu brechen. Das gilt vor allem dann,<br />
wenn die Belastung für die Hauptpflegeperson, in der Regel die Mutter, zu groß wird und<br />
durch die Überlastung deren Gesundheit dauerhaft gefährdet wird. Besonders hohe Belastungen<br />
entstehen dann, wenn die Behinderung mit herausfordernden Verhaltensweisen<br />
einhergeht oder wenn ein hoher Betreuungs- und Pflegebedarf rund um die Uhr, besonders<br />
nachts, erforderlich ist. Die Betreuung und Pflege von Kindern mit sehr schwerer<br />
Behinderung setzt, besonders wenn die Kinder größer werden, zudem pflegegerechten<br />
Wohnraum mit ausreichend Platz für Hilfsmittel voraus, der nicht in jeder Familie gegeben<br />
ist. 44<br />
Wie Kinder ohne Behinderung, lebt auch ein Teil der Kinder mit geistiger und mehrfacher<br />
Behinderung in instabilen Familien mit geringen ökonomischen und sozialen Ressourcen.<br />
Auch Eltern von Kindern mit Behinderung trennen sich oder lassen sich scheiden. Wesentlich<br />
dabei ist, dass die Überforderung nicht durch die Behinderung des Kindes allein<br />
verursacht, sondern vielmehr durch die Behinderung potenziert wird. Auch akute und drohende<br />
Fälle von Kindeswohlgefährdung treten unabhängig von der Behinderung des Kindes<br />
auf. Einige Kinder mit geistiger Behinderung leben in Verhältnissen, in denen sie unter<br />
Vernachlässigung und Verwahrlosung leiden, Gewalt oder sexuellem Missbrauch ausgesetzt<br />
sind oder in denen die Suchterkrankung eines oder beider Elternteile das Heranwachsen<br />
störend beeinflußt. 45 Der Schutz des Kindes hat hier absoluten und unabdingbaren<br />
Vorrang. Ist das Kindeswohl nicht auf anderem Wege zu gewährleisten, bringen die<br />
Jugendämter Kinder und Jugendliche auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten in<br />
einer Einrichtung unter. Die Behinderung des Kindes spielt in diesen Fällen meist keine<br />
oder zumindest eine untergeordnete Rolle für die Heimunterbringung. 46<br />
43 Rahmenvertrag nach § 79, Abs. 1 SGB XII vom 25. November 2003 zu den Leistungs-, Vergütungs- und<br />
Prüfungsvereinbarungen für stationäre und teilstationäre Einrichtungen in Baden-Württemberg<br />
44 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung<br />
in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 12<br />
45 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung<br />
in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 12<br />
46 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung<br />
in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 21
42 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
Ein Teil der Kinder kann nicht (mehr) im Elternhaus versorgt werden, weil dies aufgrund<br />
der Schwere der Behinderung nicht möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn Kinder auf ein<br />
hohes Maß an Pflege angewiesen sind oder deren Versorgung nur mit Hilfe aufwändiger<br />
Apparatemedizin möglich ist. Manche dieser Kinder haben nie ein Familienleben erlebt<br />
und nie im Elternhaus gewohnt, weil sie die ersten Lebensmonate oder -jahre in Kinderkliniken<br />
verbracht und nicht selten um das physische Überleben gekämpft haben.<br />
Wohnheime und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gibt es nur in<br />
knapp der Hälfte der baden-württembergischen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e. Internate haben<br />
außerdem einen anderen Auftrag als Wohnheime. Sie werden benötigt, wenn eine geeignete<br />
Sonderschule zu weit vom Wohnort entfernt ist. Vor allem blinde, sehbehinderte,<br />
hörgeschädigte und körperbehinderte Kinder müssen häufig eine Schule in einem anderen<br />
<strong>Landkreis</strong> besuchen und leben deshalb unter der Woche in einem an die Schule angegliederten<br />
Internat. 47 Die Kinder verbringen das Wochenende und die Schulferien jedoch<br />
in aller Regel im Elternhaus. Die Beziehungen zu den Eltern und Geschwistern bleiben<br />
somit erhalten und ein Teil dieser Kinder wohnt nach dem Schulbesuch wieder bei<br />
den Eltern. Bei anderen führt die Internatsunterbringung dazu, dass sie auch als Erwachsene<br />
nicht mehr ins Elternhaus zurückkehren und in der Folge als junge Erwachsene bereits<br />
ein unterstütztes Wohnangebot benötigen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Internat<br />
relativ weit vom Elternhaus entfernt ist und eine regelmäßige Heimfahrt am Wochenende<br />
doch nicht möglich ist. Junge Erwachsene, die bereits als Kind oder Jugendlicher in<br />
einem Wohnheim (nicht Internat) gelebt haben, wechseln fast immer nahtlos in eine unterstützte<br />
Wohnform für Erwachsene über. Eine Rückkehr ins Elternhaus kommt bei ihnen<br />
in der Regel nicht in Frage, weil die Gründe, die zum Umzug ins Heim führten, auch nach<br />
Schulabschluss fortbestehen.<br />
Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung, die in Baden-<br />
Württemberg in Heimen leben, waren zum 31.12.2007 zu zwei Dritteln männlich. Ein Drittel<br />
war 18 Jahre und älter, ein zweites Drittel zwischen 14 und unter 18 Jahre alt, das dritte<br />
Drittel 14 Jahre und jünger. Insgesamt waren nur zwei Prozent bzw. 23 Kinder mit geistiger<br />
Behinderung unter sechs Jahren in Heimen untergebracht. Insofern ist die stationäre<br />
Versorgung von jungen Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung eine Maßnahme,<br />
die sich weit überwiegend an junge Menschen ab der Pubertät richtet. Mit Eintreten<br />
der Pubertät geraten auch viele Familien mit Kindern ohne Behinderung in eine<br />
schwierige Phase. Die Behinderung kann diese Probleme noch potenzieren. Weiter nehmen<br />
mit zunehmendem Alter auch Körpergewicht und Körpergröße der Kinder zu. Das<br />
erschwert die Pflege von Kindern mit schwerer und mehrfacher Behinderung im Elternhaus<br />
beträchtlich, fordert die körperlichen Kräfte der Eltern und setzt geeignete Wohnverhältnisse<br />
voraus. 48<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es ein Wohnheim für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen<br />
oder mehrfachen Behinderung: Das Haus St. Franziskus der St. Elisabeth-Stiftung in<br />
Schemmerhofen-Ingerkingen.<br />
Leistungsträger<br />
Im Haus St. Franziskus lebten am Stichtag 30.06.2009 59 Kinder und Jugendliche mit<br />
geistiger und mehrfacher Behinderung, 10 (17 Prozent) davon stammen aus dem <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong>.<br />
47 siehe Kapitel II.1.3 Schulen<br />
48 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung<br />
in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 12
II.2 Kinder und Jugendliche 43<br />
Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Haus St. Franziskus<br />
am 30.06.2009 nach Leistungsträger<br />
Tübingen<br />
2%<br />
Bayern<br />
20%<br />
sonstige Kreise B.-W.<br />
7%<br />
Reutlingen<br />
3%<br />
Ravensburg<br />
7%<br />
andere Bundesländer<br />
3%<br />
Ulm<br />
17%<br />
<strong>Biberach</strong><br />
17%<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=59).<br />
Die übrigen 49 Kinder und Jugendlichen kamen aus verschiedenen anderen <strong>Landkreis</strong>en,<br />
aber auch anderen Bundesländern (35 aus anderen <strong>Landkreis</strong>en in Baden-Württemberg,<br />
14 aus anderen Bundesländern, davon 12 aus Bayern). Alle Kinder, die zum Stichtag der<br />
Erhebung im Wohnheim lebten, besuchten die Heimsonderschule des Trägers in unmittelbarer<br />
Nachbarschaft des Wohnheims.<br />
Bild: St. Elisbeth-Stiftung, Geschäftsbereich Kinder, Jugend und Familie<br />
Alb-Donau-Kreis<br />
24%<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Alb-Donau-Kreis<br />
Ulm<br />
Ravensburg<br />
Reutlingen<br />
Tübingen<br />
sonstige Kreise B.-W.<br />
Bayern<br />
andere Bundesländer
44 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
Alter<br />
Das Durchschnittsalter der Bewohner liegt bei 16 Jahren, die Spanne reicht von sieben<br />
bis 22 Jahren.<br />
Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Haus St. Franziskus<br />
am 30.06.2009 nach Alter<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=59).<br />
Nur drei der 59 Kinder sind jünger als 10 Jahre, 13 sind unter 14 Jahre alt und 46 Kinder<br />
und Jugendliche sind über 14 Jahre alt. Die Altersstruktur entspricht in etwa der durchschnittlichen<br />
Altersstruktur aller Wohnheime für Kinder mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg.<br />
Der Anteil der über 18-Jährigen ist etwas höher, davor der Anteil der<br />
Jüngeren etwas geringer.<br />
Hilfebedarf<br />
41%<br />
5%<br />
38 der Kinder und Jugendlichen im Haus St. Franziskus weisen eine sehr schwere Behinderung<br />
auf (insgesamt 64 Prozent in Hilfebedarfsgruppe 4 oder 5). Dagegen haben nur<br />
drei der 59 Kinder und Jugendlichen einen niedrigeren Hilfebedarf (5 Prozent in Hilfebedarfsgruppe<br />
1 oder 2).<br />
37%<br />
17%<br />
6 bis unter 10<br />
10 bis unter 14<br />
14 bis unter 18<br />
18 und älter
II.2 Kinder und Jugendliche 45<br />
Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Haus St. Franziskus<br />
am 30.06.2009 nach Hilfebedarfsgruppen<br />
62%<br />
2%<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=59).<br />
Kinder und Jugendliche als Leistungsempfänger des Kreises<br />
3%<br />
2%<br />
Am 31.12.2009 erhielten insgesamt 51 Kinder und Jugendliche, für die der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
zuständiger Leistungsträger im Rahmen der Eingliederungshilfe war, Hilfen zum<br />
Wohnen, davon 15 in einem stationären Wohnheim und 36 in einem Internat. Im Vergleich<br />
mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en lebt eine durchschnittliche Zahl von Kindern und Jugendlichen<br />
mit Behinderung aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in Wohnheimen und Internaten.<br />
Mit einem Wert von 0,30 Personen je 1.000 Einwohner lag der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> am<br />
31.12.2008 knapp über dem Durchschnitt aller baden-württembergischen Stadt- und<br />
<strong>Landkreis</strong>e.<br />
31%<br />
HBG 1<br />
HBG 2<br />
HBG 3<br />
HBG 4<br />
HBG 5
46 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
Kinder und Jugendliche im stationären Wohnen* und in Internaten** in Leistungsträgerschaft<br />
der Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e im Regierungsbezirk Tübingen pro 1.000 Einwohner am<br />
31.12.2008<br />
0,35<br />
0,30<br />
0,25<br />
0,20<br />
0,15<br />
0,10<br />
0,05<br />
0,00<br />
0,18<br />
0,3<br />
0,22<br />
0,21<br />
0,19<br />
RT TÜ BL Stadt Ulm Alb-Donau BC FN RV SIG<br />
0,3<br />
0,28<br />
Leistungsempfänger 2007 Leistungsempfänger 2008<br />
Landesdurchschnitt & Durchschnitt RP Tübingen<br />
Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>. Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem<br />
SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e in Baden-<br />
Württemberg. Stuttgart 2008. * Leistungstyp I.1.1 und I.1.2 ** Leistungstypen I.3.1 bis I.3.5<br />
Von den am 30.06.2009 41 auswärts wohnenden Kindern lebten 28 (68 Prozent) in den<br />
Internaten der Heimsonderschulen für Körper-, Sprach-, Hör- und Sehbehinderte im<br />
<strong>Landkreis</strong> Ravensburg. Ein Teil hat gleichzeitig eine geistige Behinderung, andere ausschließlich<br />
eine Sinnes-, Sprach- oder Körperbehinderung. Der Rest der Kinder und Jugendlichen<br />
in Wohnheimen und Internaten außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> verteilt<br />
sich auf wenige andere Kreise in Baden-Württemberg und lebt dort in weiteren Spezialangeboten<br />
oder auf besonderen Wunsch in einer anthroposophischen Einrichtung. Fünf<br />
Kinder leben in Einrichtungen in anderen Bundesländern.<br />
0,33<br />
0,29
II.2 Kinder und Jugendliche 47<br />
Kinder und Jugendliche mit Leistungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> für das stationäre Wohnen<br />
zum 30.06.2009<br />
Leistungstyp I.1.1/1.2 Schule am Heim (N=8)<br />
Leistungstyp I.3.1 - 3.5 Heimsonderschulen (N=36)<br />
Lörrach<br />
Ortenaukreis<br />
Emmendingen<br />
Freiburg<br />
Waldshut<br />
Karte: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009<br />
(N=44)<br />
Handlungsempfehlung<br />
Baden-Baden<br />
Stadt Karlsruhe<br />
Rastatt<br />
Breisgau-Hochschwarzwald<br />
Mannheim<br />
Rottweil<br />
Schwarzwald-Baar<br />
Heidelberg<br />
Karlsruhe<br />
Calw<br />
Rhein-Neckar<br />
Enzkreis<br />
Pforzheim<br />
Freudenstadt Tübingen<br />
Tuttlingen<br />
Böblingen<br />
Zollernalbkreis<br />
Konstanz<br />
Heilbronn<br />
Stadt Heilbronn<br />
Ludwigsburg<br />
Neckar-Odenwald<br />
Stuttgart<br />
Sigmaringen<br />
Esslingen<br />
Reutlingen<br />
Rems-Murr<br />
Bodenseekreis<br />
Main-Tauber<br />
Hohenlohekreis<br />
Göppingen<br />
Alb-Donau-Kreis<br />
Ravensburg<br />
Schwäbisch Hall<br />
<strong>Biberach</strong><br />
5 Kinder und Jugendliche wohnen stationär in anderen Bundesländern<br />
48 II.2 Kinder und Jugendliche<br />
Kinder und Jugendliche in Ingerkingen eine überregional belegte Einrichtung ist und ihre<br />
Größe weit über den Bedarf aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hinausgeht. Für den <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> ist es jedoch selbstverständlich, dass dieses Angebot auch zukünftig für Kinder<br />
und Jugendliche aus anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Baden-Württembergs oder aus anderen<br />
Bundesländern zur Verfügung steht. Eine Verkleinerung der Einrichtung ist nicht im<br />
Sinne des <strong>Landkreis</strong>es.<br />
Um die Zahl der stationären Aufenthalte von Kindern und Jugendlichen zukünftig geringer<br />
zu halten oder eine stationäre Aufnahme zu vermeiden, müssten die entsprechenden<br />
Kinder alternativ in integrativen Schulformen innerhalb des Kreises beschult werden 49 .<br />
Gleichzeitig ist es notwendig, für Kinder, Jugendliche und deren Eltern präventive Angebote<br />
aufzubauen, damit ein Verbleib im familiären Umfeld dauerhaft gelingen kann. Diese<br />
Beratung erfordert zusätzliche personelle Ressourcen, die vom Kreissozialamt nicht geleistet<br />
werden können. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erarbeitete deshalb bereits das präventive<br />
Angebot „Elternschule“ und beantragte hierfür Projektmittel im Rahmen der Projektförderung<br />
„Neue Bausteine in der Eingliederungshilfe“ beim KVJS. Das Angebot soll sich an<br />
Familien mit Kindern mit Behinderung in der Pubertät richten. Die Erfahrungen des <strong>Landkreis</strong>es<br />
zeigen, dass in Familien mit Kindern in diesem schwierigen Alter immer wieder<br />
Konflikte auftreten. Angebote für eine angemessene Unterstützung der Familien in dieser<br />
Situation fehlen. Deshalb ist die stationäre Aufnahme des Jugendlichen mit Behinderung<br />
nicht selten die Folge von länger anhaltenden Konflikten in den Familien. Neben der situationsbedingten<br />
Problemlösung sollen nach diesem Konzept aber auch die Familien Unterstützung<br />
bei der Inklusion außerhalb der Schule bekommen. So erhalten die Familien<br />
weitere entlastende Angebote und die Inklusion von Kindern und Jugendlichen wird gefördert.<br />
Das Angebot soll als eine Kooperation zwischen einem Träger der Behindertenhilfe<br />
und einem Träger der Jugendhilfe stattfinden. Die Laufzeit soll zwei Jahre betragen und<br />
das Projekt soll mit Beginn des neuen Schuljahres starten.<br />
Um Kindern und Jugendlichen, die bereits in jungen Jahren in einem Heim oder Internat<br />
leben, im Anschluss an ihre Schulzeit eine selbständigere Wohnform an ihrem ursprünglichen<br />
Wohnort oder in ihrem familiären Umfeld zu ermöglichen, sollte der <strong>Landkreis</strong> - zum<br />
Beispiel über die Berufswegekonferenzen - frühzeitig den Kontakt zu den Schülern und<br />
ihren Familien suchen, um sie über mögliche Anschlussangebote nach Schule und Internatsbesuch<br />
zu informieren. Es sollte vermieden werden, dass der Großteil der Schulabgänger<br />
unmittelbar in ein stationäres Wohnheim für Erwachsene wechselt. Diesem Ziel<br />
dient im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> unter anderem das ambulant betreute Wohnkonzept, in dem<br />
in einem sogenannten Hilfemix neben der sozialpädagogischen Begleitung weitere Unterstützung<br />
durch die Familienpflege und organisierte Nachbarschaftshilfe erfolgen. Durch<br />
die Einrichtung ambulanter Wohngemeinschaften im Hilfemix kann den zukünftigen Abgängern<br />
der Schulen mit Internatserfahrung oder Heimbewohnern eine selbständigere<br />
Wohnform ermöglicht werden.<br />
Ergänzend sollten alle Möglichkeiten zur Unterstützung von Familien, die ihr Kind mit Behinderung<br />
im häuslichen Bereich betreuen, genutzt und entlastende Angebote weiter ausgebaut<br />
werden. Dazu gehört auch die ausreichende Bereitstellung stationärer Plätze für<br />
die Kurzzeitunterbringung von Kindern und Jugendlichen.<br />
Auf weitere entlastende Angebote wird im Kapitel „Offene Hilfen“ eingegangen.<br />
49 Vgl. Kapitel II.2.4
3 Wohnen von Erwachsenen<br />
II.3 Wohnen von Erwachsenen 49<br />
Die Lebensqualität hängt entscheidend von der individuellen Wohnsituation ab. Die eigenen<br />
vier Wände vermitteln Sicherheit und Geborgenheit. Die Qualität des Wohnens bildet<br />
die Basis dafür, das eigene Leben selbstständig und eigenverantwortlich gestalten zu<br />
können und somit an der Gesellschaft teilzuhaben. Um selbstbestimmt zu leben, ist die<br />
größtmögliche Selbständigkeit beim Wohnen, z. B. in geeignetem Wohnraum in der gewohnten<br />
Umgebung mit gewachsenen sozialen Kontakten, Voraussetzung.<br />
Die Wünsche und Vorstellungen von Wohnen unterscheiden sich bei Menschen mit Behinderung<br />
so gut wie nicht von denen der Gesamtbevölkerung. Dies belegt eine großangelegte<br />
Untersuchung 1 , in deren Rahmen viele Gespräche mit Menschen mit Behinderung<br />
und ihren Familien geführt wurden. Das Zusammenleben mit einem Lebenspartner und<br />
das Wohnen in der Herkunftsfamilie beziehungsweise in einer eigenen Wohnung wurde<br />
von den befragten Menschen mit Behinderung selbst an oberster Stelle genannt. Die befragten<br />
Angehörigen stellten dagegen die unterstützten Wohnformen mit dem betreuten<br />
Wohnen und Wohnheime in den Vordergrund. Sie achten stärker als die Betroffenen<br />
selbst auf Aspekte wie Sicherheit und strukturelle Eingebundenheit.<br />
Menschen mit geistiger Behinderung sollen so selbständig wie möglich leben. Darauf zielt<br />
auch der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Die individuellen Voraussetzungen, und<br />
daraus resultierend der Bedarf an Unterstützung beim Wohnen, sind jedoch für jeden einzelnen<br />
Menschen sehr unterschiedlich. Entsprechend individuell und flexibel muss auch<br />
die Unterstützung sein. Teilhabe im Bereich des Wohnens kann deshalb verschiedene<br />
Formen annehmen. Ein Mensch mit geistiger Behinderung, der körperlich nicht wesentlich<br />
eingeschränkt, mobil und selbständig ist, kann eher allein in einer Wohnung und ambulant<br />
betreut leben. Ein Mensch mit schwerer und mehrfacher Behinderung benötigt eine andere<br />
Wohnform, die seinem Bedarf gerecht wird.<br />
Bei den Wohnformen von Menschen mit Behinderung wird im Bericht grundsätzlich zwischen<br />
privatem Wohnen ohne Unterstützung (in der Familie oder selbständig) und Wohnen<br />
mit Unterstützung unterschieden. Wohnen Menschen mit Behinderung in einem Privathaushalt<br />
ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe, so erhalten sie keine Leistungen<br />
der Eingliederungshilfe zum Wohnen, aber eventuell Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />
bei der Beschäftigung, z. B. für den Besuch der Werkstatt. Zu den unterstützten Wohnformen,<br />
die über die Eingliederungshilfe finanziert werden, gehören das betreute Wohnen<br />
(ambulant betreutes Wohnen oder begleitetes Wohnen in Familien) und das stationäre<br />
Wohnen in einem Wohnheim oder einer Außenwohngruppe. Stationäres Wohnen kann<br />
sowohl auf Dauer, als auch von vornherein zeitlich befristet angelegt sein (stationäre<br />
Kurzzeitunterbringung, stationäres Trainingswohnen). Ambulant betreutes Wohnen bedeutet,<br />
dass Menschen mit Behinderung selbst Mieter (oder seltener Eigentümer) ihrer<br />
Wohnung sind, aber zusätzlich fachliche Begleitung beim Wohnen erhalten. Im Gegensatz<br />
zum stationären Wohnen im Wohnheim erfolgt die Unterstützung jedoch nicht rund<br />
um die Uhr, sondern ein- bis zweimal in der Woche.<br />
11 Vergleiche: Metzler, Heidrun / Rauscher, Christine: Wohnen inklusiv, Projektbericht Universität Tübingen<br />
2004 (der Bericht kann über das Diakonische Werk Württemberg bezogen werden).
50 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />
3.1 Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />
Menschen mit wesentlicher Behinderung, die in einem Privathaushalt wohnen, erhalten in<br />
den meisten Fällen Unterstützung und Begleitung beim Wohnen, die aber nicht durch die<br />
Eingliederungshilfe finanziert wird, sondern z. B. von den Eltern übernommen wird. Für<br />
Menschen mit Behinderung stellt sich mit zunehmendem Alter die Frage, wie sie beim<br />
Nachlassen des elterlichen Hilfepotentials wohnen und die erforderlichen Hilfen erhalten<br />
können. Viele Eltern sorgen sich, dass ihr erwachsenes behindertes Kind an einem anderen<br />
Ort nicht so gut betreut wird wie zu Hause. Nicht selten wird die Fähigkeit der Kinder<br />
mit Behinderung, bestimmte Dinge selbständig zu erledigen, unterschätzt.<br />
Bei vielen jungen Menschen mit Behinderung entsteht heute zunehmend der Wunsch,<br />
möglichst bald nach Beendigung der schulischen Ausbildung „auf eigenen Füßen zu stehen“,<br />
das heißt unabhängig von der Herkunftsfamilie zu wohnen. Auch eine jüngere Elterngeneration<br />
scheint zunehmend bereit zu sein, ihr Kind mit Behinderung früher in die<br />
Selbständigkeit zu entlassen. Nicht zuletzt tragen entsprechende Angebote und Lernziele<br />
im Rahmen der Schulausbildung zu einer größeren Selbständigkeit der Menschen mit<br />
Behinderung bei. Jüngere Menschen mit Behinderung, die schon in der Schulzeit ein hohes<br />
Maß an Selbständigkeit erlernt und erlebt haben, haben daher eher die Chance, als<br />
Erwachsene in einer weniger intensiv betreuten ambulanten Wohnform zu leben, wenn<br />
sie später auf fachliche Unterstützung beim Wohnen angewiesen sind. Viele Eltern sind<br />
außerdem bereit, ihre Kinder auch nach dem Auszug weiterhin in vielen Belangen zu unterstützen.<br />
Dazu bedarf es flexibler passgenauer Angebote, die solche variablen Unterstützungsformen<br />
ermöglichen.<br />
Wohnen in Privathaushalten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Am 30.06.2009 lebten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 329 erwachsene Menschen mit geistiger,<br />
körperlicher und mehrfacher Behinderung in einem Privathaushalt und erhielten gleichzeitig<br />
eine Tagesstruktur in einer Werkstatt (Arbeits- oder Berufsbildungsbereich), einer Förder-<br />
und Betreuungsgruppe oder einer Tages- bzw. Seniorenbetreuung. Dies entspricht<br />
rund 17 Menschen mit Behinderung je 10.000 Einwohner und ist im Vergleich mit anderen<br />
Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en in Baden-Württemberg ein außergewöhnlich hoher Wert 2 . Bei<br />
anderen Kreisen, zu denen Daten vorliegen, liegt dieser Wert zwischen 6 und 14 Menschen<br />
mit Behinderung pro 10.000 Einwohner. Nicht berücksichtigt sind Menschen mit<br />
wesentlicher Behinderung, die privat wohnen und zum Beispiel einen Arbeitsplatz auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einem Integrationsbetrieb haben, aber auch Menschen<br />
mit Behinderung ohne eine regelmäßige Tagesstruktur. Die entsprechende Gruppe ist<br />
erfahrungsgemäß klein und kann nicht genau bestimmt werden.<br />
Wohnorte<br />
Menschen mit Behinderung, die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />
beim Wohnen leben, verteilen sich über nahezu alle Gemeinden. Das verdeutlicht,<br />
dass die Daseinsvorsorge für diesen Personenkreis Aufgabe aller Kommunen ist.<br />
2 Vergleichswerte ergeben sich aus dem internen Datenvergleich des KVJS im Rahmen der erarbeiteten<br />
Teilhabepläne, aber auch aus dem jährlich veröffentlichten KVJS-Statistikbericht.
II.3 Wohnen von Erwachsenen 51<br />
Privat wohnende Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit einer Tagesstruktur der Eingliederungshilfe (einschließlich Berufsbildungsbereich<br />
der Werkstätten) am 30.06.2009<br />
Langenenslingen<br />
52 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung mit einer Tagesstruktur<br />
der Eingliederungshilfe (einschließlich Berufsbildungsbereich in Werkstätten) im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong>: Privates Wohnen nach Alter am 30.06.2009 in Prozent<br />
30%<br />
9%<br />
5% 4%<br />
22%<br />
1%<br />
30%<br />
unter 30<br />
30 bis unter 40<br />
40 bis unter 50<br />
50 bis unter 55<br />
55 bis unter 60<br />
60 bis unter 65<br />
65 bis unter 75<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N= 329)<br />
Tagesstruktur<br />
Rund 92 Prozent der privat wohnenden Erwachsenen arbeiten in einer Werkstatt für Menschen<br />
mit Behinderung (inklusive Berufsbildungsbereich). Sieben Prozent besuchen eine<br />
Förder- und Betreuungsgruppe für Menschen mit schwerer Behinderung und lediglich ein<br />
Prozent eine Tages- bzw. Seniorenbetreuung.
II.3 Wohnen von Erwachsenen 53<br />
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung mit einer Tagesstruktur<br />
der Eingliederungshilfe (einschließlich Berufsbildungsbereich in Werkstätten) im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong>: Privates Wohnen nach Tagesstruktur am 30.06.2009 in Prozent<br />
7%<br />
1%<br />
17%<br />
76%<br />
I.4.4 Werkstatt<br />
I.4.5 Förder- und Betreuungsgruppe<br />
I.4.6 Seniorenbetreuung<br />
Berufsbildungsbereich Werkstatt<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N= 329)<br />
Leistungsträger<br />
304 (93 Prozent) Menschen mit Behinderung, die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ohne Unterstützung<br />
in einem Privathaushalt leben und einer Beschäftigung in einer Werkstatt (inklusive<br />
Berufsbildungsbereich), Förder- und Betreuungsgruppe oder Seniorenbetreuung nachgehen,<br />
stammen aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Lediglich 25 Personen (7 Prozent) kommen<br />
aus anderen Kreisen in Baden-Württemberg. Davon kommen wiederum alleine 17 aus<br />
dem benachbarten Alb-Donau-Kreis. Für sie sind die Wege, z. B. in die Werkstatt in Laupheim,<br />
kürzer als in die Werkstätten in Ehingen oder Ulm.<br />
Handlungsempfehlung<br />
Wohnen im Privathaushalt ohne Unterstützung durch die Eingliederungshilfe für Menschen<br />
mit Behinderung sollte - wenn von den Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen<br />
erwünscht - unabhängig von der Schwere und Art der Behinderung ermöglicht<br />
werden. Das Leben im vertrauten Umfeld innerhalb des Gemeinwesens birgt viele Möglichkeiten<br />
und Gelegenheiten zur Begegnung, sozialen Kontakten, Hilfestellung, Integration<br />
in den Alltag und Inklusion, ohne dass immer umfangreiche professionelle Hilfen notwendig<br />
sind.<br />
Neben der Unterstützung durch Angehörige sind aber auch die vorgefundenen Rahmenbedingungen<br />
im Wohnumfeld entscheidend für die Möglichkeiten und die Qualität des<br />
privaten Wohnens für Menschen mit Behinderung. Rahmenbedingungen sind zum Beispiel:<br />
Barrierefreiheit von Gebäuden und öffentlichen Räumen, Anbindung an den öffentlichen<br />
Nahverkehr, vorhandene Infrastruktur, eine intakte Nachbarschaft sowie die Integrationsbereitschaft<br />
von Vereinen und sonstigen Institutionen. Diese Rahmenbedingungen<br />
sollten von allen Beteiligten so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung das<br />
Leben in der Gemeinde ermöglicht wird.
54 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />
Von besonderer Bedeutung ist, dass ausreichend wohnortnahe flankierende integrative<br />
und spezielle Angebote zur Unterstützung zur Verfügung stehen.<br />
Auch aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements können Angebote und Unterstützung<br />
für diesen Personenkreis entstehen. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erfolgt bereits an<br />
vielen Stellen bürgerschaftliches Engagement für Menschen mit Behinderung, z. B. beim<br />
ABW Plus. Dies gilt es sowohl durch den <strong>Landkreis</strong> als auch durch die Gemeinden und<br />
Leistungserbringer der Behindertenhilfe und Altenhilfe zu pflegen und für Menschen mit<br />
Behinderung als eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung auszubauen. Bürgerschaftliches<br />
Engagement kann insbesondere das Wohnen im Privathaushalt mit möglichst geringer<br />
Unterstützung durch die Eingliederungshilfe ermöglichen.<br />
Menschen mit Behinderung können nur dann in einem Privathaushalt ohne Unterstützung<br />
der Eingliederungshilfe wohnen, wenn entsprechende tagesstrukturierende Angebote im<br />
Gemeinwesen vorhanden sind. Dies ist bisher vor allem bei älteren Menschen, die altershalber<br />
aus der Werkstatt austreten, nicht gegeben. Für den <strong>Landkreis</strong> entsteht hier erheblicher<br />
Handlungsbedarf, die Städte und Gemeinden auf diese Aufgabe vorzubereiten und<br />
örtliche Strukturen, z.B. mit bürgerschaftlichem Engagement aufzubauen. Dies kann mit<br />
dem vorhandenen Personal jedoch nicht geleistet werden. Deshalb wurde vom Landratsamt<br />
eine Konzeption erarbeitet und ein entsprechender Antrag auf Förderung bei der<br />
Landesstiftung Baden-Württemberg gestellt.<br />
3.2 Betreutes Wohnen<br />
Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung (ABW)<br />
Ambulant betreutes Wohnen richtet sich an Menschen mit wesentlicher Behinderung, die<br />
eine regelmäßige, aber zeitlich begrenzte Unterstützung benötigen und damit selbständig<br />
in ihrer eigenen Wohnung leben können. Ziel des ambulant betreuten Wohnens ist, Menschen<br />
mit Behinderung ein Höchstmaß an Selbständigkeit und Teilhabe an der Gesellschaft<br />
zu ermöglichen. Die Menschen mit Behinderung sind in der Regel Mieter der Wohnung.<br />
Vermieter können Privatpersonen, private, kommunale oder gemeinnützige Wohnungsunternehmen<br />
oder Träger der Behindertenhilfe sein. Die Unterstützung erfolgt punktuell<br />
und betrifft Themen, wie z. B. die Haushaltsorganisation, Behördenkontakte, Gesundheit,<br />
Finanzen, persönliche Fragen, soziale Kontakte und Freizeitgestaltung. Sie wird<br />
durch eine sozial- oder heilpädagogische Fachkraft erbracht, die beim Leistungserbringer<br />
des ambulant betreuten Wohnens angestellt ist. Der jeweilige individuelle Hilfebedarf wird<br />
im Rahmen der Hilfeplanung festgestellt. Zu den Aufgaben der Fachkraft gehören neben<br />
der direkten Beratung und Begleitung ihrer Klienten auch die Sicherstellung der erforderlichen<br />
Vernetzung mit der vorhandenen örtlichen Infrastruktur, die Koordination notwendiger<br />
Hilfen, die Mitwirkung bei der Hilfeplanung sowie die Leistungsdokumentation. Ist der<br />
Träger des ambulant betreuten Wohnens gleichzeitig Vermieter, müssen Miet- und<br />
Betreuungsverhältnis vertraglich voneinander unabhängig geregelt sein. Das ambulant<br />
betreute Wohnen ist als Einzelwohnen, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft möglich.<br />
Im ambulant betreuten Wohnen werden durch die Eingliederungshilfe die Kosten der<br />
Betreuung finanziert. Die Kosten für den notwendigen Lebensunterhalt werden im Rahmen<br />
des SGB XII 3 als Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei<br />
Erwerbsminderung gesondert finanziert, wenn ein persönlicher Anspruch darauf besteht.<br />
Sie beinhalten die Ernährung, die Unterkunft, die Kleidung, die Körperpflege, den Hausrat,<br />
die Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Allerdings erhalten die<br />
meisten Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung zusätzlich zur<br />
3 SGB XII, drittes und viertes Kapitel
II.3 Wohnen von Erwachsenen 55<br />
Eingliederungshilfe Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung. Die Kosten für die<br />
Lebenshaltung sind im stationären Bereich im von der Eingliederungshilfe finanzierten<br />
Pflegesatz enthalten.<br />
Die Grundlagen für das ambulant betreute Wohnen in Baden-Württemberg sind in einer<br />
Rahmenvereinbarung zwischen Leistungsträgern und –erbringern geregelt. 4 Durch eine<br />
gestufte Vergütung mit drei pauschalen Sätzen für unterschiedliche Hilfebedarfe sollen<br />
bedarfsgerechte flexible Angebote entstehen, die ambulantes Wohnen als Alternative<br />
ermöglichen sollen. Zeitlich befristet können höhere Vergütungssätze vereinbart werden,<br />
um bestimmte Fertigkeiten, die Voraussetzung für ein möglichst selbständiges Wohnen<br />
sind, in der Anfangsphase solcher Wohnformen intensiver einüben zu können.<br />
Ambulant betreutes Wohnen wird in der Regel, örtlich dezentral verteilt, in den Städten<br />
und Gemeinden eines <strong>Landkreis</strong>es angeboten. Dabei ist jedoch nicht jeder Ort gleichermaßen<br />
geeignet. Wichtig sind eine gute Infrastruktur im Wohnumfeld und die Akzeptanz<br />
der Nachbarschaft. Ein großer Vorteil ist, wenn der Weg zum Arbeitsplatz - z. B. einer<br />
Werkstatt - von der Wohnung aus selbständig zu bewältigen ist. Auch eine Anlaufstelle für<br />
Kontakte zu Fachkräften und anderen Menschen mit Behinderung in der näheren Umgebung<br />
ist sinnvoll. Dies kann eventuell ein Wohnheim, eine Außenwohngruppe oder ein<br />
Stützpunkt für ambulante Hilfen in der Nähe sein, die entsprechend qualifiziert sind. Eine<br />
schwerpunktmäßige Ansiedlung mehrerer betreuter Wohnungen in der Nachbarschaft<br />
bestehender größerer Wohnheime oder sogar im Gebäude des Wohnheimes ist aber vor<br />
dem Hintergrund einer gewünschten „Normalisierung“ und Inklusion nicht in größerer Anzahl<br />
wünschenswert. Als sehr positiv hat sich in der Praxis die Einrichtung günstig gelegener<br />
„Offener Treffs“ erwiesen, wo sich Menschen mit Behinderung nach ihrem Arbeitstag<br />
oder am Wochenende in gemütlicher Atmosphäre treffen können und einen Ansprechpartner<br />
vorfinden.<br />
Das ambulant betreute Wohnen wird im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit den Leistungserbringern<br />
des betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung - der St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher<br />
Wohnverbund und der Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> - durch eine Pauschale - unabhängig<br />
vom Hilfebedarf der betreuten Menschen mit Behinderung - finanziert.<br />
Im Rahmen des Projektes „Wohnen in der Gemeinde“ des Caritasverbandes der Diözese<br />
Rottenburg-Stuttgart und des Vereins „Zukunft Familie“ hat der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gemeinsam<br />
mit dem Heggbacher Wohnverbund, der Caritas <strong>Biberach</strong> und der Sozialstation<br />
Rottum-Rot-Iller von Oktober 2005 bis September 2008 den Hilfemix ehrenamtlicher und<br />
professioneller Assistenzkräfte erprobt. Ziel dieses Projektes war, Menschen mit Behinderung<br />
und höherem Hilfebedarf durch individuelle Unterstützung soziale Teilhabe zu gewährleisten.<br />
5 Hilfemix bedeutet, dass Menschen mit Behinderung, die in ihrer eigenen<br />
Wohnung leben, in Kooperation unterschiedlicher Dienste sowie durch Vernetzung von<br />
Fachkräften und bürgerschaftlich Engagierten bei ihrer Lebensgestaltung unterstützt werden.<br />
Kooperationspartner waren insbesondere der Leistungserbringer des ambulant betreuten<br />
Wohnens, die Familienpflege und die organisierte Nachbarschaftshilfe. Die Finanzierung<br />
erfolgte über den allgemeinen pauschalen Vergütungssatz des ambulant betreuten<br />
Wohnens. Zusätzlich dazu wurden im Einzelfall Stunden für Familienpflege und Nachbarschaftshilfe<br />
durch die Eingliederungshilfe finanziert. 34 Menschen mit Behinderung<br />
haben an diesem Projekt teilgenommen.<br />
4 Rahmenvereinbarung „Ambulant betreutes Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung“ beschlossen<br />
von der Vertragskommission nach § 24 des Rahmenvertrages nach § 79 Abs. 1 SGB XII am<br />
11.10.2006<br />
5 Projektbericht: Selbstbestimmte Teilhabe sichern, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Zukunft<br />
Familie e.V. - Projekt „Wohnen in der Gemeinde - Hilfemix ehrenamtlicher und professioneller Assistenzkräfte,<br />
2008
56 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />
Nach Ende des Projektes „Wohnen in der Gemeinde“ wurde im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> eine<br />
Leistungsvereinbarung „ABW Plus“ abgeschlossen. Die Begleitung von Menschen mit<br />
höherem Hilfebedarf wird so durch eine zusätzliche Finanzierung zusätzlich zur regulären<br />
Vergütung ermöglicht. So soll einerseits der Übergang vom stationären Wohnen im<br />
Wohnheim in das ambulant betreute Wohnen erleichtert und andererseits ein Umzug vom<br />
Wohnen in Privathaushalten in ein Wohnheim vermieden werden.<br />
Begleitetes Wohnen in Familien (BWF)<br />
Eine andere Form des betreuten Wohnens ist das begleitete Wohnen in Familien. Hier<br />
wohnen ein oder maximal zwei Menschen mit Behinderung in einer Familie. Die Familie<br />
übernimmt große Teile der Begleitung des Menschen mit Behinderung im Alltag. In einigen<br />
Fällen arbeiten die Menschen mit Behinderung im Haushalt oder im (landwirtschaftlichen)<br />
Betrieb der Familie mit. Die Familie erhält im Rahmen der Eingliederungshilfe eine<br />
Aufwandsentschädigung. Ein Leistungserbringer der Behindertenhilfe stellt eine sozialpädagogische<br />
Fachkraft, die die Familien kontinuierlich begleitet.<br />
Das begleitete Wohnen in Familien kann für einzelne Menschen mit Behinderung, die<br />
einen überschaubaren Rahmen und eine familiäre Anbindung suchen, eine gute und<br />
sinnvolle Lösung sein. Die sorgfältige Auswahl der Beteiligten und eine gute Vorbereitung<br />
auf das Zusammenleben sind wichtig, damit das Zusammenleben in der Familie auch auf<br />
Dauer gelingen kann. Quantitativ spielt das begleitete Wohnen in Familien eine eher geringere<br />
Rolle, auch weil die Vermittlung von Familien und die Zusammenführung mit Menschen<br />
mit Behinderung eine sehr schwierige Aufgabe ist.<br />
Die Regelungen für das begleitete Wohnen in Familien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> basieren<br />
auf den Richtlinien des früheren Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern.<br />
Die Praxis im betreuten Wohnen in Familien hat gezeigt, dass der Bedarf der Familien an<br />
begleitender Unterstützung in Form von Hausbesuchen durch einen Fachdienst unterschiedlich<br />
groß ist und im Zeitverlauf häufig abnimmt.<br />
Der Heggbacher Wohnverbund ist Träger des betreuten Wohnens in Familien für Menschen<br />
mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
Betreutes Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lebten am 30.06.2009 66 Menschen mit geistiger, körperlicher und<br />
mehrfacher Behinderung im ambulant betreuten Wohnen und 20 im begleiteten Wohnen<br />
in Familien. Dies entspricht 3,5 Personen pro 10.000 Einwohner im ambulant betreuten<br />
Wohnen und 1,1 im begleiteten Wohnen in Familien. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> befindet sich<br />
damit im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Baden-Württembergs im oberen<br />
Drittel. Bezogen auf alle Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung,<br />
die Eingliederungshilfe zum Wohnen erhalten, bedeutet dies, dass 15 Prozent in<br />
einer ambulant betreuten Wohnform leben (11 Prozent ABW, 4 Prozent BWF). Nach Angaben<br />
des Heggbacher Wohnverbundes kommt ein großer Anteil der zum Stichtag<br />
30.06.2009 ambulant betreuten Menschen aus dem stationären Bereich. Motivation für<br />
den Umzug ist vor allem der größere individuelle Freiraum und die höhere Selbständigkeit,<br />
den ambulantes Wohnen bietet.<br />
Wohnorte<br />
Menschen mit Behinderung, die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im betreuten Wohnen leben, verteilen<br />
sich über viele Gemeinden im <strong>Landkreis</strong>.<br />
Schwerpunkt der Wohnorte im betreuten Wohnen sind die Städte <strong>Biberach</strong> und Ochsenhausen.<br />
Bei beiden Städten handelt es sich um zentrale Standorte mit sehr guter Infra-
II.3 Wohnen von Erwachsenen 57<br />
struktur und vielen Freizeitangeboten. Außerdem betreute die Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> zum<br />
Stichtag 30.06.2010 14 Klienten ausschließlich in <strong>Biberach</strong>. Die Lebenshilfe betreibt in<br />
<strong>Biberach</strong> ein Wohnhaus für das ambulant betreute Wohnen. Die räumliche Konzentration<br />
mehrerer Wohnungen ermöglicht eine höhere Präsenz von Personal, sodass in der Regel<br />
an jedem Tag in der Woche ein Ansprechpartner im Haus ist. Außerdem wird dadurch ein<br />
„behutsamer“ Einstieg in eine ambulant betreute Wohnform und damit verbundene größere<br />
Selbständigkeit ermöglicht. Viele Menschen mit Behinderung bevorzugen beim Auszug<br />
aus dem Elternhaus oder dem Wohnheim einen Standort in der bereits vertrauten Umgebung.<br />
Wohnorte der Erwachsenen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im betreuten Wohnen: ambulant betreutes Wohnen und betreutes Wohnen<br />
in Familien am 30.06.2009<br />
Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=86)<br />
Alter<br />
Langenenslingen Riedlingen Unlingen<br />
58 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />
Menschen eine attraktive Wohnform sein kann und das Angebot in Zukunft noch weiter<br />
ausgebaut werden kann.<br />
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>:<br />
Betreutes Wohnen nach Alter am 30.06.2009 in Prozent<br />
100%<br />
80%<br />
60%<br />
40%<br />
20%<br />
0%<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=86)<br />
Tagesstruktur<br />
57 Personen (86 Prozent), die ambulant betreut Wohnen, und 17 Personen (85 Prozent)<br />
im begleiteten Wohnen in Familien besuchten eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung<br />
(inklusive Berufsbildungsbereich). Lediglich neun Personen (14 Prozent) im ambulant<br />
betreuten Wohnen und drei Personen (15 Prozent) im begleiteten Wohnen in Familien<br />
hatten eine andere Tagesstruktur ohne Unterstützung durch die Eingliederungshilfe.<br />
Bei den Bewohnern im betreuten Wohnen dürfte es sich eher um Menschen mit leichterer<br />
Behinderung handeln, die einer Beschäftigung in einer Werkstatt nachgehen können.<br />
Leistungsträger<br />
12<br />
46<br />
15<br />
15<br />
ABW Heggbach (N=52)<br />
12 10 9<br />
ABW Lebenshilfe (N=14)<br />
21<br />
14 30<br />
29<br />
36<br />
5<br />
15<br />
40<br />
BWF (N=20)<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ABW (N=66)<br />
Im ambulant betreuten Wohnen kommen 38 Personen (58 Prozent) aus dem <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong>. 24 Personen (36 Prozent) sind Selbstzahler. Sie haben aufgrund ihres Einkommens<br />
und Vermögens keinen Anspruch auf Sozialhilfe und bezahlen aus diesem<br />
Grund die von ihnen benötigte Unterstützung beim Wohnen selbst. Dieser Anteil ist im<br />
Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en hoch. Nur vier Personen kommen aus anderen<br />
<strong>Landkreis</strong>en in Baden-Württemberg. Dabei handelt es sich vermutlich um Personen,<br />
die aus einer stationären Einrichtung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in eine ambulante<br />
Wohnform gewechselt sind.<br />
15 Personen (75 Prozent) der Menschen mit Behinderung im begleiteten Wohnen in Familien<br />
kommen aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>, vier Personen (20 Prozent) aus anderen<br />
Kreisen in Baden-Württemberg. Eine Person hat einen sonstigen, nicht weiter bekannten<br />
Leistungsträger. Der hohe Anteil an Personen, die aus dem Standortkreis stammen, ist im<br />
betreuten Wohnen in Familien eher ungewöhnlich. Bei diesem Wohnangebot steht die<br />
14<br />
39<br />
18<br />
20<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gesamt (N=86)<br />
9<br />
12<br />
37<br />
17<br />
24<br />
60 und älter<br />
50 bis unter 60<br />
40 bis unter 50<br />
30 bis unter 40<br />
unter 30
II.3 Wohnen von Erwachsenen 59<br />
Passgenauigkeit bei der Vermittlung der Familien im Vordergrund und weniger die Nähe<br />
zum bisherigen Wohnort.<br />
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>:<br />
Betreutes Wohnen nach Leistungsträger am 30.06.2009 in Prozent<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
46<br />
8<br />
46<br />
ABW Heggbach<br />
(N=52)<br />
100<br />
ABW Lebenshilfe<br />
(N=14)<br />
5<br />
20<br />
75<br />
BWF<br />
(N=20)<br />
36<br />
6<br />
58<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
ABW<br />
(N=66)<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> andere <strong>Landkreis</strong>e B-W Selbstzahler sonstige<br />
1<br />
28<br />
9<br />
62<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
gesamt<br />
(N=86)<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=86)<br />
Handlungsempfehlung<br />
Die Angebote des ambulant betreuten Wohnens und des betreuten Wohnens in Familien<br />
bestehen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> bereits seit vielen Jahren. Sie sind gut ausgebaut und<br />
haben mit dem ABW Plus bereits ein differenziertes Angebot. 86 Personen lebten am<br />
30.06.2009 in dieser Wohnform im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
„Inklusives“ Wohnen von Geburt an in der Heimatgemeinde erhöht die Chancen, im Erwachsenenalter<br />
in guter Nachbarschaft selbständig zu wohnen. Die Städte und Gemeinden<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> haben die Aufgabe, den Weg für die Inklusion ihrer Bürger mit<br />
Behinderung zu ebnen, indem sie soziale und räumliche Barrieren reduzieren und Infrastrukturangebote<br />
auch für Menschen mit Behinderung öffnen. Neben Lokalpolitik und<br />
Verwaltung sind auch die Bürger selbst, die örtlichen Vereine, lokale Medien, Betriebe,<br />
Dienstleistungs- und Wohnungsunternehmen gefragt.<br />
Betreutes Wohnen kann die Aufnahme in ein Wohnheim verhindern. Deshalb sollte es<br />
noch weiter ausgebaut und ausdifferenziert werden. Ein Ausbau des ambulant betreuten<br />
Wohnens sollte bedarfsgerecht und kreisweit erfolgen.<br />
Damit junge Erwachsene mit Behinderung nach der Schulzeit nicht in ein Wohnheim umziehen<br />
müssen, sollten für diesen Personenkreis verstärkt ambulante Wohnformen entwickelt<br />
und ausgebaut werden. Es bieten sich ambulant betreute Wohngemeinschaften in<br />
einer Stadt oder Gemeinde an, weil in Wohngemeinschaften in der Regel täglich ein Ansprechpartner<br />
vor Ort sein kann.<br />
Damit ältere Menschen mit Behinderung im privaten oder betreuten Wohnen alt werden<br />
können, statt wie bisher aufgrund ihres Alters in ein Wohnheim umziehen zu müssen,<br />
sollten flexible ambulante Wohnformen in Kooperation mit den örtlichen Sozialstationen<br />
aufgebaut werden.<br />
Um betreutes Wohnen auch Menschen mit hohem Hilfebedarf zu ermöglichen, sind flankierende<br />
integrative und spezielle Angebote in den Städten und Gemeinden notwendig.
60 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />
Um die Übergänge zwischen den verschiedenen Wohnformen fließend zu gestalten, sollten<br />
individuelle Unterstützungsangebote ermöglicht werden. Insbesondere der Übergang<br />
vom Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe in das betreute<br />
Wohnen sollte individuell angemessen begleitet werden.<br />
3.3 Stationäres Wohnen<br />
Stationäres Wohnen bedeutet, in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung zu<br />
leben. Es bietet je nach Hilfebedarf umfassende Leistungen rund um die Uhr, z. B. die<br />
hauswirtschaftliche Versorgung, Unterstützung bei der Lebens- und Freizeitgestaltung,<br />
Förderung, Begleitung und Assistenz sowie Pflege und medizinische Hilfen. Stationäres<br />
Wohnen kann auf Dauer angelegt oder von vornherein zeitlich begrenzt sein (stationäres<br />
Trainingswohnen oder Kurzzeitunterbringung).<br />
In Baden-Württemberg sind die Leistungen des stationären Wohnens für Menschen mit<br />
geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung mit den Leistungstypen I.2.1 und I.2.2<br />
im Landesrahmenvertrag vereinbart. Die Leistungen, die der einzelne Bewohner erhält,<br />
sind gestaffelt nach dem tatsächlichen individuellen Hilfebedarf. Dieser Hilfebedarf wird im<br />
Auftrag der örtlichen Sozialhilfeträger für jeden neu ins stationäre Wohnen aufzunehmenden<br />
Bewohner vom Medizinisch-Pädagogischen Dienst (MPD) des KVJS anhand von fünf<br />
Hilfebedarfsgruppen ermittelt.<br />
Grundsätzliches Ziel des stationären Wohnens ist - wie bei allen Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
- die Förderung der Selbständigkeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen<br />
Leben. Die Bewohner sollen zu einer unabhängigeren Lebensform befähigt werden. Im<br />
Zuge der Ausweitung des ambulant betreuten Wohnens und der Angebote zum Wohntraining<br />
gab es seit Anfang der 2000er Jahre in allen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Umzüge aus<br />
stationären in ambulante Wohnangebote.<br />
Neben den auf Dauer angelegten Wohnformen gibt es zeitlich befristet die Kurzzeitunterbringung<br />
und das stationäre Trainingswohnen.<br />
Kurzzeitunterbringung<br />
Die stationäre Kurzzeitunterbringung richtet sich an Menschen mit wesentlicher Behinderung,<br />
die privat wohnen, aber vorübergehend nicht in ihrer häuslichen Umgebung betreut<br />
werden können. Gründe dafür können zum Beispiel Urlaub oder eine Erkrankung der Personen<br />
sein, die ansonsten das Wohnen begleiten, aber auch eine akute Krisensituation.<br />
Die Kurzzeitunterbringung findet in der Regel in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung<br />
statt. Dort werden einzelne Wohnplätze in einer bestehenden Wohngruppe<br />
freigehalten. Seltener gibt es (in größeren Einrichtungen) spezielle Kurzzeit-<br />
Wohnbereiche. Die stationäre Kurzzeitunterbringung ergänzt Angebote der Kurzzeitunterbringung<br />
im Rahmen der offenen und familienentlastenden Dienste. Diese beschränken<br />
sich im Gegensatz zur stationären Kurzzeitunterbringung häufig auf einen kurzen Zeitraum.<br />
Das stationäre Trainings- und Kurzzeitwohnen ist in den Leistungstypen I.5.1 und<br />
I.5.2 sowie I.6 geregelt.<br />
Stationäres Trainingswohnen<br />
Das stationäre Trainingswohnen soll erwachsenen Menschen mit Behinderungen ermöglichen,<br />
in eine selbständigere Wohnform zu wechseln, indem in der Trainingsphase Fähigkeiten<br />
zur alltäglichen Lebensführung vermittelt und Zugänge zu neuen Lebensräumen<br />
aufgezeigt werden.
Wohnheime<br />
II.3 Wohnen von Erwachsenen 61<br />
Stationäre Wohnheime für Menschen mit Behinderung unterscheiden sich deutlich im<br />
Hinblick auf Größe, Lage und Angebot.<br />
Sogenannte Komplexeinrichtungen, die vorwiegend in den 1960er und 1970er Jahren „auf<br />
der grünen Wiese“ neu errichtet wurden oder im Umfeld von Klöstern und ehemaligen<br />
„Anstalten“ entstanden, haben in Deutschland eine lange Tradition. Sie decken in der Regel<br />
das gesamte Angebot an unterschiedlichen Wohnformen und Angeboten der Tagesstruktur<br />
für alle Altersgruppen ab. Ein Teil der Einrichtungen ist für die Pflege im Sinne<br />
des SGB XI qualifiziert.<br />
An den Standorten der Komplexeinrichtungen leben in der Regel deutlich mehr als<br />
100 Menschen mit Behinderung. In diesen Einrichtungen blieben Menschen mit Behinderung<br />
oft jahrzehntelang weitgehend unter sich, da sie häufig an einem Ort ohne Anbindung<br />
an die öffentliche Infrastruktur errichtet wurden. Eine geschützte Lage mit einem<br />
großzügigen Angebot an Außenflächen kann für einzelne Menschen mit schwerer geistiger<br />
Behinderung oder zusätzlicher psychischer Beeinträchtigung ein beschützendes Umfeld<br />
bieten, das - zumindest zeitweise - Freiräume eröffnet. Komplexeinrichtungen haben<br />
meist einen überregionalen Einzugsbereich und - baujahresbedingt - einen teilweise beträchtlichen<br />
Sanierungsbedarf. Dies bietet zukünftig Chancen für eine Dezentralisierung<br />
von Angeboten.<br />
Die nächste Generation von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung wurde in<br />
der Regel als gemeindeintegrierte Wohnheime mit überschaubarer Größe (meist 20 bis<br />
50 Bewohner) geplant. Die Wohnheime liegen häufig in Wohngebieten. Der Standort in<br />
einer Gemeinde bietet Menschen mit Behinderung zahlreiche Möglichkeiten, die Angebote<br />
im Ort selbständig zu nutzen. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Integration<br />
in die Gemeinde. In manchen dieser Wohnheime wird ein Bereich für tagesstrukturierende<br />
Angebote für alte Menschen oder solche mit schwerer Behinderung eingeplant, die<br />
keine Werkstatt besuchen. So können auch Menschen mit schwerer Behinderung oder<br />
Pflegebedarf in der Gemeinde leben.<br />
Außenwohngruppen (AWG) sind kleine Wohneinheiten, in denen in der Regel vier bis<br />
zehn Personen in einer Wohngemeinschaft zusammenleben. Häufig werden bestehende<br />
Ein- oder Zweifamilienhäuser oder auch größere Wohnungen gekauft oder gemietet und<br />
als Außenwohngruppe eingerichtet. Die überschaubare Größe ermöglicht es den Bewohnerinnen<br />
und Bewohnern individueller zu leben und eigene Wohnvorstellungen umzusetzen.<br />
Voraussetzung für eine umfassende Teilhabe der Menschen mit Behinderung und<br />
eine möglichst selbständige Lebensführung ist (wie beim ambulant betreuten Wohnen<br />
auch) eine ausreichende Infrastruktur am Standort und die Akzeptanz seitens der Nachbarn<br />
im Wohnumfeld. Außenwohngruppen stellen aufgrund ihrer Größe, Lage, Konzeption<br />
und der meist höheren Selbständigkeit der Bewohner eine Zwischenform zwischen stationärem<br />
und ambulantem Wohnen dar. Sie sollen unter anderem den Übergang in ambulante<br />
Wohnformen durch das Einüben von Selbständigkeit in einem realistischen Umfeld<br />
erleichtern und den Menschen mit Behinderung Entscheidungshilfen vor einem Umzug in<br />
ein ambulant betreutes Wohnen geben.<br />
Als eine weitere Wohnform dürfte in nächster Zeit das Pflegeheim für alt gewordene Menschen<br />
mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung, bei denen der körperliche<br />
Pflegebedarf im Vordergrund steht, an Bedeutung gewinnen. Wie bei der Gesamtbevölkerung<br />
erhöht sich auch bei Menschen mit Behinderung das Risiko eines erhöhten körperlichen<br />
Pflegebedarfs mit zunehmendem Alter. Bei bestimmten Formen körperlicher und<br />
geistiger Behinderungen ist das Risiko typischer Alterserkrankungen, die mit Pflegebe-
62 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />
dürftigkeit einhergehen (zum Beispiel einer Demenzerkrankung), deutlich höher als in der<br />
Allgemeinbevölkerung und die Erkrankungen treten in einem früheren Lebensalter auf.<br />
Leistungsrechtlich ist dabei zwischen Pflegeheimen, die auch pflegebedürftige Menschen<br />
mit Behinderung aufnehmen, und den sogenannten „binnendifferenzierten Bereichen“ in<br />
größeren Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu unterscheiden. Letztere beruhen auf<br />
einer speziellen leistungsrechtlichen Konstruktion. Im Oktober 2009 verständigte sich die<br />
Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (LAG ÖFW) auf<br />
ein gemeinsames Positionspapier zur Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene<br />
Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf. Kernpunkte<br />
sind, dass auch für Senioren mit Behinderung und hohem Pflegebedarf individuell nach<br />
der besten Lösung (unter Einbeziehung von Pflegeheimen) gesucht werden muss und<br />
sich Eingliederungshilfe im Wohnheim und Pflege nicht grundsätzlich ausschließen dürfen.<br />
Gemeinsam ist allen stationären Wohnformen, dass sie unter die Regelungen des Heimrechts<br />
fallen - im Hinblick auf das Gebäude und das Personal - und leistungsrechtlich<br />
über eine Gesamtvergütung finanziert werden. Die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen<br />
an das Gebäude und die Personalausstattung müssen für eine Betriebsgenehmigung<br />
erfüllt sein.<br />
Die Schaffung von Außenwohngruppen wäre allerdings nicht realisierbar, wenn die gleichen<br />
baulichen Anforderungen gestellt würden wie an ein großes Wohn- oder gar Pflegeheim<br />
(z. B. individuelle Bäder, Aufzug etc.). Für den Betrieb von Außenwohngruppen birgt<br />
zudem die Frage der erforderlichen Nachtbereitschaft beziehungsweise Nachtwache wegen<br />
der geringen Bewohnerzahl Probleme. Hier lassen sich aber in der Regel Lösungen<br />
finden, die von allen Beteiligten getragen werden können. Dies setzt voraus, dass die zuständigen<br />
Behörden (vor allem Heimaufsicht, Brandschutz, Baurecht) bei Planungen frühzeitig<br />
einbezogen werden.<br />
Stationäres Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Am 30.06.2009 wohnten 495 erwachsene Menschen mit einer geistigen, körperlichen und<br />
mehrfachen Behinderung in einem Wohnheim der Behindertenhilfe oder einer Außenwohngruppe<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Das sind 26 Personen pro 10.000 Einwohner. Damit<br />
befindet sich der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en<br />
Baden-Württembergs im oberen Drittel.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> werden Wohnheime für Menschen mit geistiger, körperlicher und<br />
mehrfacher Behinderung von der St. Elisabeth-Stiftung - Heggbacher Wohnverbund und<br />
der Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> vorgehalten.<br />
In den Wohnheimen des Heggbacher Wohnverbundes lebten am Stichtag 30.06.2009<br />
465 Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung. Sie verteilen<br />
sich mit kleineren Wohnheimen und Außenwohngruppen auf die Gemeinden Reinstetten,<br />
Mietingen, Ochsenhausen, Schwendi, Riedlingen und <strong>Biberach</strong>. In Maselheim und in<br />
Schemmerhofen-Ingerkingen wird eine hohe Zahl von Wohnheimplätzen in der Komplexeinrichtung<br />
angeboten.
II.3 Wohnen von Erwachsenen 63<br />
Stationäre Wohnangebote im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit Belegungszahlen am 30.06.2009<br />
Gemeinde/Stadt<br />
Name des Wohnheims<br />
bzw. der AWG<br />
Platzzahl<br />
Summe pro<br />
Stadt/Gemeinde<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Wohnheim der<br />
Lebenshilfe<br />
Rosa-Bauer-Haus<br />
30<br />
33<br />
73<br />
AWG Simon 10<br />
Laupheim Haus Antonius 26 26<br />
Haus Anna 5<br />
Haus Bernhard 68<br />
Maselheim<br />
Haus Bonifatius<br />
Haus Georg<br />
50<br />
30<br />
263<br />
Haus Pankratius 23<br />
Haus Regina 87<br />
Mietingen AWG Aaron 11 11<br />
Ochsenhausen Colletta-Deußer-Haus 24 24<br />
Reinstetten<br />
AWG Kasimir<br />
AWG Heinrich<br />
10<br />
10<br />
20<br />
Riedlingen Haus Gabriel 10 10<br />
Schemmerhofen-<br />
Ingerkingen<br />
Haus Maria<br />
Haus Monika<br />
Haus St. Franziskus<br />
19<br />
18<br />
19<br />
56<br />
Schwendi AWG Felix 12 12<br />
Tabelle: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009<br />
(N=465)<br />
Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund
64 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />
Wohnheime für Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit Platzzahlen am 30.06.2009<br />
Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=495)<br />
Abgesehen von einigen kleineren Wohnheimen und Außenwohngruppen konzentrieren<br />
sich die stationären Wohnangebote für Menschen mit Behinderung weitgehend an drei<br />
Standorten (<strong>Biberach</strong>, Maselheim und Schemmerhofen) im zentralen <strong>Landkreis</strong>.<br />
Alter<br />
Langenenslingen<br />
Altheim<br />
10<br />
Riedlingen<br />
Ertingen<br />
Unlingen<br />
Dürnau<br />
Uttenweiler<br />
Dürmentingen Betzenweiler<br />
Seekirch<br />
Alleshausen<br />
Kanzach Moosburg<br />
Oggelshausen<br />
Bad Buchau<br />
Allmannsweiler<br />
Tiefenbach<br />
Attenweiler<br />
Bad Schussenried<br />
Die Menschen mit Behinderung, die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in stationären Wohnheimen<br />
leben, sind zwischen 19 und 94 Jahre alt.<br />
Mit einem Durchschnittsalter von 52 Jahren sind die Wohnheimbewohner im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> deutlich älter als in allen anderen Kreisen Baden-Württembergs, für die entsprechende<br />
Daten vorliegen. Dies spiegelt sich auch in der Altersstruktur wider: 24 Prozent<br />
der Wohnheimbewohner waren am 30.06.2009 65 Jahre und älter, weitere 28 Prozent<br />
sind zwischen 50 und 65 Jahre alt.<br />
Zwischen den einzelnen Wohnheimen gibt es teilweise große Unterschiede. Diese hängen<br />
mit den unterschiedlichen Baujahren (beziehungsweise dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme),<br />
aber vor allem mit den unterschiedlichen Konzepten der Wohnheime zusammen.<br />
Am ältesten sind die Bewohner des Wohnheims Haus Bernhard in Maselheim (Durchschnittsalter<br />
69 Jahre). Bei diesem Wohnheim handelt es sich um einen binnendifferenzierten<br />
Bereich, der speziell für älter gewordene Menschen mit Behinderung eingerichtet<br />
wurde. Dort wird bereits in relativ großem Umfang Pflege geleistet und das Wohnheim<br />
wurde baulich und personell qualifiziert, unter anderem dadurch, dass zusätzlich zu den<br />
Heilerziehungspflegerinnen ausgebildete Altenpflegerinnen eingestellt wurden. Am jüngsten<br />
sind die Bewohnerinnen und Bewohner in der Außenwohngruppe Kasimir in Reinstetten<br />
(Durchschnittsalter 32 Jahre). Dabei handelt es sich um eine Außenwohngruppe. Generell<br />
wohnen in den Außenwohngruppen im Vergleich zu den klassischen Wohnheimen<br />
deutlich mehr jüngere Menschen. Dies hängt auch damit zusammen, dass flexiblere<br />
Strukturen in den Außenwohngruppen ältere Menschen, die schon sehr lange in einem<br />
Wohnheim leben, eher überfordern.<br />
56<br />
Schemmerhofen<br />
Warthausen<br />
73<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Mittelbiberach<br />
Ingoldingen<br />
Hochdorf<br />
26<br />
Ummendorf<br />
Eberhardzell<br />
Laupheim<br />
11<br />
Maselheim<br />
263<br />
Achstetten<br />
Mietingen<br />
Burgrieden<br />
Schwendi<br />
44<br />
Ochsenhausen<br />
Steinhausen<br />
12<br />
Gutenzell-Hürbel<br />
Erlenmoos<br />
Wain<br />
Rot an der Rot<br />
Erolzheim<br />
Kirchberg<br />
Berkheim<br />
Dettingen<br />
Tannheim<br />
Kirchdorf
II.3 Wohnen von Erwachsenen 65<br />
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
im stationären Wohnen nach Alter am 30.06.2009 in Prozent<br />
100%<br />
80%<br />
60%<br />
40%<br />
20%<br />
0%<br />
RWG Kasimir (N=10)<br />
10<br />
10<br />
20<br />
60<br />
RWG Heinrich (N=10)<br />
30<br />
50<br />
10<br />
10<br />
4<br />
29<br />
13<br />
20<br />
20<br />
6<br />
28<br />
5<br />
5<br />
47<br />
42<br />
8<br />
4<br />
23<br />
9<br />
64<br />
17<br />
33<br />
8<br />
11<br />
17<br />
11<br />
21<br />
17<br />
50<br />
46 17<br />
29<br />
4<br />
Haus Gabriel (N=10)<br />
Coletta Deußer Haus (N=24)<br />
30<br />
11<br />
10 6<br />
Haus Maria (N=19)<br />
Haus Monika (N=18)<br />
32<br />
11<br />
47<br />
Haus Antonius (N=26)<br />
Haus St Franziskus (N=19)<br />
12<br />
8<br />
9<br />
18<br />
RWG Felix (N=12)<br />
RWG Aaron (N=11)<br />
33<br />
Haus Regina (N=87)<br />
24<br />
22<br />
22<br />
10<br />
14<br />
18<br />
27<br />
37<br />
11<br />
8 13<br />
7 6 3<br />
Haus Georg (N=30)<br />
Haus Bonifatius (N=50)<br />
7 9<br />
3<br />
10<br />
26<br />
Haus Pankratius (N=23)<br />
9<br />
30<br />
37<br />
31<br />
13<br />
22 12<br />
4 6<br />
1<br />
Haus Anna (N=5)<br />
Haus Bernhard (N=68)<br />
20<br />
20<br />
20<br />
40<br />
RWG Simon (N=10)<br />
10<br />
10<br />
40<br />
10<br />
9<br />
9<br />
42<br />
20 18<br />
Rosa Bauer Haus (N=33)<br />
Wohnheim Lebenshilfe (N=30)<br />
7<br />
30<br />
33<br />
17<br />
10<br />
14<br />
9<br />
19<br />
27<br />
11<br />
13 10<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> (N=495)<br />
unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 75 75 und älter<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)<br />
Ob und wie viele ältere pflegebedürftige Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
darüber hinaus in Altenpflegeheimen in den Gemeinden wohnen, ist nicht bekannt.<br />
Tagesstruktur<br />
Mit einem Anteil von 23 Prozent besuchen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich zu anderen<br />
Kreisen durchschnittlich viele Wohnheimbewohner eine Förder- und Betreuungsgruppe<br />
für Menschen mit schwerer Behinderung und mit 25 Prozent überdurchschnittlich viele<br />
eine Seniorenbetreuung. Eine Erklärung hierfür sind die schon beschriebenen Besonderheiten<br />
der Altersstruktur, z. B. im Haus Bernhard in Heggbach. Im Haus Gabriel leben<br />
z. B. ausschließlich Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs, die eine Hilfebedarfsgruppe<br />
4 oder 5 haben. In einigen Wohnheimen und Außenwohngruppen im <strong>Landkreis</strong><br />
leben dagegen ausschließlich Menschen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind. Dies<br />
hängt mit dem geringeren Alter der Bewohner in diesen Häusern zusammen, z. B. in der<br />
RWG Kasimir.<br />
Der Anteil der Wohnheimbewohner, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, ist mit 51 Prozent<br />
eher unterdurchschnittlich. Dies ist bedingt dadurch, dass im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> eine<br />
hohe Zahl an Werkstatt-Beschäftigten in einem Privathaushalt leben und erst in höherem<br />
Alter oder bei Eintreten eines höheren Hilfebedarfs in ein Wohnheim ziehen.
66 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
im stationären Wohnen nach Tagesstruktur am 30.06.2009 in Prozent<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
100 100<br />
4<br />
29<br />
4<br />
63<br />
100<br />
33<br />
67<br />
11<br />
84<br />
5<br />
11<br />
5<br />
RWG Kasimir (N=10)<br />
RWG Heinrich (N=10)<br />
Coletta Deußer Haus (N=24)<br />
Haus Gabriel (N=10)<br />
Haus Monika (N=18)<br />
Haus Maria (N=19)<br />
Haus St Franziskus (N=19)<br />
84<br />
100 100 100<br />
Haus Antonius (N=26)<br />
RWG Aaron (N=11)<br />
22<br />
38<br />
42<br />
16<br />
40 42<br />
13<br />
50<br />
37<br />
35<br />
65<br />
72<br />
13<br />
15<br />
3<br />
20 20 17<br />
80 80<br />
64<br />
33<br />
RWG Felix (N=12)<br />
Haus Regina (N=87)<br />
Haus Bonifatius (N=50)<br />
Haus Georg (N=30)<br />
Haus Pankratius (N=23)<br />
Haus Bernhard (N=68)<br />
Haus Anna (N=5)<br />
RWG Simon (N=10)<br />
Rosa Bauer Haus (N=33)<br />
Wohnheim Lebenshilfe (N=30)<br />
7<br />
77<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> (N=495)<br />
1<br />
25<br />
23<br />
51<br />
Sonstiges<br />
Tages-/<br />
Seniorenbetreuung<br />
Förder- und<br />
Betreuungsbereich<br />
Werkstatt<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)<br />
Leistungsträger<br />
Bei der Bewertung der 26 Leistungen zum stationären Wohnen pro 10.000 Einwohner im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist zu berücksichtigen, dass auch Menschen aus anderen Kreisen in<br />
Wohnheimen im <strong>Landkreis</strong> leben. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist nur für 190 (39 Prozent) der<br />
insgesamt 495 Menschen, die stationär im Kreisgebiet leben, zuständiger Leistungsträger.<br />
Historisch gewachsen hat der Heggbacher Wohnverbund einen überregionalen Einzugsbereich.<br />
Dies hängt damit zusammen, dass die Wohnheime dieses Leistungserbringers<br />
einerseits besondere Konzepte haben, z. B. für Menschen mit schwerer Behinderung und<br />
hohem Hilfebedarf, und andererseits ein Wohnheim für Kinder und Jugendliche im Kreisgebiet<br />
existiert. Viele der erwachsenen Bewohner sind ehemalige Schüler der Schule<br />
St. Franziskus, die schon als Kinder in den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gekommen sind. Da nicht<br />
alle Kreise über ein solches Angebot für diese Zielgruppe verfügen, werden die Wohnplätze<br />
über den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hinaus nachgefragt. Jedoch versucht der Träger bei<br />
freien Plätzen diese vorrangig mit Menschen mit Behinderung aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
zu belegen.<br />
Im Wohnheim der Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> für 28 von 30 Bewohnerinnen<br />
und Bewohner der Leistungsträger. Dies zeigt, dass das Wohnheim der Lebenshilfe<br />
ein strikt regionales Angebot zur Deckung des Bedarfs an stationären Plätzen im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist.
II.3 Wohnen von Erwachsenen 67<br />
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
im stationären Wohnen nach Leistungsträger am 30.06.2009 in Prozent<br />
sonstige Leistungsträger<br />
3%<br />
sonstige Bundesländer<br />
2%<br />
andere Kreise B.-W.<br />
24%<br />
<strong>Biberach</strong><br />
39%<br />
Stuttgart<br />
4%<br />
Ulm<br />
4%<br />
Bayern<br />
4%<br />
Alb-Donau-Kreis<br />
11%<br />
Ravensburg<br />
6%<br />
Ostalbkreis<br />
3%<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)<br />
Im Gegenzug wohnen auch erwachsene Menschen mit geistiger und/oder Körperbehinderung<br />
mit Herkunft aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in Wohnheimen außerhalb der Kreisgrenzen.<br />
Am 30.06.2009 waren dies 150 Personen. Dies sind 44 Prozent aller Leistungsempfänger<br />
im stationären Wohnen des <strong>Landkreis</strong>es. 68 davon leben in einer der Einrichtungen<br />
für Menschen mit Sinnesbehinderung im benachbarten <strong>Landkreis</strong> Ravensburg. Auf<br />
die Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>, die außerhalb des Kreises wohnen,<br />
wird in Kapitel III näher eingegangen.<br />
Hilfebedarf<br />
Die Einstufung der Bewohnerinnen und Bewohner in Hilfebedarfsgruppen und die Art der<br />
Tagesstruktur ermöglichen eine erste Einschätzung über die Höhe des Unterstützungsbedarfs.<br />
Anders als in vielen anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en, für die entsprechende Daten<br />
vorliegen, leben in den Wohnheimen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> eher Menschen mit einem<br />
tendenziell höheren Hilfebedarf. Lediglich 20 Bewohnerinnen und Bewohner (4 Prozent)<br />
sind in die Hilfebedarfsgruppen 1 oder 2 eingestuft. Dies gilt auch für die Außenwohngruppen<br />
und das Wohnheim der Lebenshilfe <strong>Biberach</strong>. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wurde die<br />
Ambulantisierung, das heißt der Umzug von Wohnheim in das betreute Wohnen, bereits<br />
in den vergangenen Jahren vollzogen. Bei hohen und sehr hohen Hilfebedarfen lassen<br />
sich von den Bewohnerinnen und Bewohnern am 30.06.2009 nur in wenigen Einzelfällen<br />
durch gezieltes Wohntraining die Potentiale für eine selbständigere Wohnform stärken, so<br />
dass ein Umzug in eine betreute Wohnform möglich wird.
68 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />
Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
im stationären Wohnen nach Hilfebedarf am 30.06.2009 in Prozent<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
90<br />
10<br />
20<br />
25<br />
80 71<br />
4<br />
20<br />
80<br />
6<br />
67<br />
22<br />
6<br />
11 7 6<br />
18<br />
26<br />
25<br />
31<br />
84<br />
RWG Kasimir (N=10)<br />
RWG Heinrich (N=10)<br />
Coletta Deußer Haus (N=24)<br />
Haus Gabriel (N=10)<br />
Haus Monika (N=18)<br />
Haus Maria (N=19)<br />
Haus St Franziskus (N=19)<br />
5<br />
74<br />
69<br />
64<br />
18<br />
67<br />
8<br />
70<br />
23<br />
60<br />
32<br />
Haus Antonius (N=26)<br />
RWG Aaron (N=11)<br />
RWG Felix (N=12)<br />
Haus Regina (N=87)<br />
Haus Bonifatius (N=50)<br />
13<br />
73<br />
13<br />
83<br />
56<br />
32<br />
13<br />
2 4 4<br />
7 3 5<br />
20<br />
100 50<br />
30<br />
61<br />
36<br />
Haus Georg (N=30)<br />
Haus Pankratius (N=23)<br />
Haus Bernhard (N=68)<br />
Haus Anna (N=5)<br />
RWG Simon (N=10)<br />
Rosa Bauer Haus (N=33)<br />
Wohnheim Lebenshilfe (N=30)<br />
40<br />
53<br />
48<br />
43<br />
7 4<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> (N=495)<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)<br />
Handlungsempfehlung<br />
Passgenaue flexible Wohnangebote tragen dazu bei, sowohl Über- als auch Unterversorgung<br />
zu vermeiden und sind damit auch wirtschaftlich sinnvoll. Angebote, die die Übergänge<br />
zwischen stationärem und ambulantem Wohnen fließend gestalten, sollten weiterentwickelt<br />
und ausgebaut werden.<br />
Viele Menschen mit Behinderung und ihre Familien wollen auch nach dem Umzug in ein<br />
unterstütztes Wohnangebot in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander wohnen. Wichtig<br />
sind Wahlmöglichkeiten sowohl bei der Wohnform insgesamt als auch beim stationären<br />
Wohnen. Diese setzen voraus, dass es ausreichend Angebote in den Städten und Gemeinden<br />
des <strong>Landkreis</strong>es gibt. Diese Angebote sind auch eine geeignete Grundlage für<br />
die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung.<br />
Zusätzliche benötigte stationäre Plätze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sollten nicht nur in kleinteiligen<br />
und flexiblen Wohnformen, sondern vor allem als Pflegeeinrichtung nach dem<br />
SGB XI geschaffen werden. Neue „klassische“ stationäre Wohnheime sollten derzeit nicht<br />
gebaut werden. Neue Angebote sollten nur dort entstehen, wo die vorhandene Infrastruktur<br />
die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.<br />
Auch unabhängig von konkretem Sanierungsbedarf sollten sich die stationären Wohnheime<br />
konzeptionell weiterentwickeln, damit sie auch innerhalb des Wohnheims unterschiedliches<br />
Wohnen - zum Beispiel in einem Einzelappartement, als Paar oder in einer kleinen<br />
Gruppe - ermöglichen. Vor allem müssen alle Wohnheime sich auf eine weiter wachsende<br />
Zahl älterer Menschen einstellen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass eine enge Vernetzung<br />
insbesondere mit offenen und ambulanten Angeboten der Altenhilfe in den jeweiligen<br />
Kommunen erforderlich ist.<br />
In Wohngruppen der Wohnheime in Maselheim lebt bereits heute zum Teil ein Personenkreis,<br />
der zusätzlich zur geistigen Behinderung auch psychische Beeinträchtigungen hat.<br />
Dies zeigt sich zum Teil durch (auto-)aggressives Verhalten. Für diese Zielgruppe sollte<br />
eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden. Dafür müssen auch die Gebäude für<br />
den Hilfebedarf der Menschen mit diesen Beeinträchtigungen angepasst werden.<br />
HBG 5<br />
HBG 4<br />
HBG 3<br />
HBG 2<br />
HBG 1
3.4 Bedarfsvorausschätzung<br />
II.3 Wohnen von Erwachsenen 69<br />
Mit Hilfe der Bedarfsprognose kann die voraussichtliche zahlenmäßige Entwicklung des<br />
Bedarfs an unterstützten Wohnangeboten für Menschen mit geistiger, körperlicher und<br />
mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> unter den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen<br />
abgeschätzt werden.<br />
Ausgangsbasis für die Prognose sind die Daten zur aktuellen Nutzung unterstützter<br />
Wohnformen für erwachsene Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum<br />
Stichtag 30.06.2009. Sie wurden anhand der Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes<br />
fortgeschrieben.<br />
Als Zugänge zum Wohnen in den kommenden 10 Jahren wurden zum einen diejenigen<br />
Menschen mit Behinderung berücksichtigt, die heute in einem Privathaushalt ohne Unterstützung<br />
der Eingliederungshilfe wohnen. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl derjenigen, die<br />
privat wohnen, jährlich um die Zahl der Schulabgänger. Die durchschnittlichen jährlichen<br />
Zugangsquoten beruhen auf Erfahrungswerten. Sie wurden an die Besonderheiten im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> - vor allem die hohe Zahl privat wohnender Erwachsener - angepasst.<br />
Die Quoten spiegeln in etwa die tatsächliche Entwicklung der Zugänge im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
in den letzten drei Jahren wider.<br />
Altersgruppe pro Jahrgang<br />
20 bis unter 22 1%<br />
22 bis unter 30 2%<br />
30 bis unter 40 5%<br />
40 bis unter 50 6%<br />
50 bis unter 60 8%<br />
60 bis unter 70 10%<br />
70 und älter 90%<br />
In einem zweiten Schritt werden Schulabgänger berücksichtigt, die - aufgrund der Besonderheiten<br />
ihrer Behinderung oder weil eine Betreuung durch die Familie aus anderen<br />
Gründen nicht möglich war - schon als Kinder stationär im Wohnheim St. Franziskus des<br />
Heggbacher Wohnverbundes gelebt haben: Für diese Schulabgänger wurde angenommen,<br />
dass sie unmittelbar nach Schulabschluss ein unterstütztes Wohnangebot für Erwachsene<br />
benötigen (75 Prozent stationär, 25 Prozent ambulant). Dies ergibt sich aus der<br />
Einschätzung der Schulen an den Heimen, die diese Kinder und Jugendlichen derzeit<br />
besuchen und den Erfahrungen der Vergangenheit. Abgänge ergeben sich ausschließlich<br />
durch Sterbefälle. Mögliche Wechselwirkungen mit anderen <strong>Landkreis</strong>en durch Zuzüge in<br />
den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> oder Umzüge in andere Kreise werden nicht berücksichtigt.<br />
Eine weitere Festlegung betrifft den Anteil ambulanter Wohnformen an der Gesamtheit<br />
des Unterstützungsbedarfs beim Wohnen. Hier wurden Varianten berechnet, die sich zwischen<br />
einem Anteil ambulanter Wohnformen von minimal 40 Prozent und maximal<br />
60 Prozent bewegen. Eine Einigung erfolgte auf die Variante jeweils 50 Prozent ambulant<br />
und stationär. Dieses Ziel war Konsens im begleitenden Arbeitskreis. Es ist sehr ambitioniert<br />
und nur durch vielfältige Anstrengungen und Aktivitäten aller Beteiligten erreichbar.<br />
Die Bedarfsprognose geht davon aus, dass die Zugänge in unterstützte Wohnangebote<br />
zukünftig etwa gleich hoch sein werden wie im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre<br />
und unterstellt, dass sich die Lebenserwartung von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
weitgehend an die der Normalbevölkerung angenähert hat.
70 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />
Unter diesen Voraussetzungen steigt der Bedarf an unterstützten Wohnangeboten im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> bis zum Jahr 2019 je nach Wohnform unterschiedlich stark an: Die<br />
Zahl der erwachsenen Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung,<br />
die Unterstützung beim Wohnen brauchen, würde sich insgesamt um 113 erhöhen. Davon<br />
benötigten 84 Menschen mit Behinderung ein ambulant betreutes Wohnangebot und 29<br />
ein stationäres. Die Zahl der im Privathaushalt lebenden Menschen mit Behinderung wird<br />
bis 2019 geringfügig um 27 Personen zurückgehen.<br />
Zugänge zum unterstützten Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 2009 bis 2019<br />
Jahr<br />
Wohnen im<br />
Privathaushalt<br />
betreutes Wohnen stationäres Wohnen<br />
2009 329 86 495<br />
2014 312 130 514<br />
2019 302 170 524<br />
Gesamt -27 84 29<br />
Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />
bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
Ein Anstieg des Bedarfs an unterstützten Wohnangeboten ist durch die demografische<br />
Entwicklung in nahezu allen Kreisen Baden-Württembergs festzustellen. Der Zuwachs im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist moderat, obwohl hier derzeit überdurchschnittlich viele ältere Menschen<br />
privat wohnen. Sie werden im Verlauf der nächsten zehn Jahre voraussichtlich<br />
ebenso fachliche Unterstützung beim Wohnen benötigen wie viele der zukünftigen Schulabgänger,<br />
die schon als Kinder in einem Wohnheim oder Internat gewohnt haben. Der<br />
Gesamtzuwachs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wird geringer ausfallen, wenn aufgrund der sehr<br />
alten Bewohnerschaft vieler Heime die Zahl der Sterbefälle deutlich höher als erwartet ist.<br />
Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund
II.3 Wohnen von Erwachsenen 71<br />
Der heute aufgrund der Euthanasie behinderter Menschen während des Dritten Reiches<br />
und der erhöhten Sterblichkeit von Menschen mit Behinderung noch nicht vollständige<br />
Altersaufbau wird für das stationäre Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wahrscheinlich bis<br />
zum Jahr 2020 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahl der Abgänge,<br />
z.B. durch Sterbefälle zum stationären Wohnen voraussichtlich höher sein als die zu erwartenden<br />
Aufnahmen.<br />
Fortschreibung der Bedarfsvorausschätzung für das stationäre Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
bis 2029<br />
550<br />
530<br />
510<br />
490<br />
470<br />
450<br />
430<br />
410<br />
390<br />
370<br />
350<br />
495<br />
499 501<br />
505<br />
510<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />
bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
Handlungsempfehlungen<br />
Wegen der demografischen Entwicklung wird in den nächsten Jahren die Zahl der Menschen,<br />
die fachliche Unterstützung beim Wohnen brauchen, in allen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en<br />
deutlich zunehmen. Zugänge sind vor allem aus der Gruppe der privat Wohnenden<br />
mit relativ alten Eltern und der Gruppe der jungen Schulabgänger, die bereits als Schüler<br />
in Wohnheimen und Internaten gewohnt haben, zu erwarten. Beide Gruppen sind im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich zu anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en relativ groß. Die tatsächliche<br />
Entwicklung bei den Zugängen in unterstütztes Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
in den kommenden Jahren sollte sorgfältig dokumentiert und ausgewertet werden.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass die Vervollständigung der Altersjahrgänge bei Menschen mit<br />
Behinderung bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein wird. Danach wird sich die demografische<br />
Entwicklung behinderter Menschen der Durchschnittsbevölkerung („Älter werdende<br />
Gesellschaft“) anpassen.<br />
Ziel sollte sein, individuell passgenaue Angebote zu schaffen, die den Menschen mit Behinderung<br />
ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe und Selbständigkeit beim Wohnen ermöglichen.<br />
Durch präventive und flankierende Maßnahmen kann der weitere Ausbau stationärer<br />
Wohnangebote begrenzt werden. Konkrete Steuerungsmöglichkeiten für den Kreis<br />
bieten sich vor allem durch den Ausbau der Beratung von Menschen mit Behinderung und<br />
ihren Angehörigen und durch die finanzielle Unterstützung familienentlastender Dienste 6 .<br />
6 Vgl. Kapitel II.1 Offene Hilfen und Vernetzung<br />
514 516 517 520 522 524 524<br />
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029<br />
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />
2027 2028 2029<br />
514<br />
504<br />
494<br />
484<br />
473<br />
463<br />
452<br />
441<br />
430
72 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
Die Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind für Erwachsene ohne<br />
Behinderungen eng mit einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt verbunden. Dabei dient<br />
die Teilnahme am Erwerbsleben nicht ausschließlich der Sicherung der materiellen Ansprüche.<br />
Häufig offenbart sich die Bedeutung der Beschäftigung erst durch den Ausschluss<br />
von dieser: Menschen, die durch Arbeitslosigkeit oder Behinderung unfreiwillig<br />
nicht am Erwerbsleben teilhaben können, erfahren neben dem Verlust materieller Sicherheit<br />
oft auch die begleitenden negativen Effekte dieser Ausgrenzung.<br />
Nur wenigen Menschen mit wesentlicher Behinderung gelingt bislang der Übergang auf<br />
den allgemeinen Arbeitsmarkt und die damit verbundene gesellschaftliche Zuschreibung<br />
von gelingenden Lebensentwürfen und Normalität. Für eine Integration von Menschen mit<br />
Behinderungen in die Gemeinschaft und in örtliche wohnortnahe Strukturen sind gerade<br />
Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als wichtiges Bindeglied zu bewerten.<br />
Seit März 2009 ist zudem die UN-Behindertenrechtskonvention auch für Deutschland verbindlich.<br />
Neben dem allgemeinen Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der vollen Teilhabe<br />
an der Gesellschaft formuliert diese unter anderem auch „das gleiche Recht von<br />
Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit,<br />
den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für<br />
Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt<br />
oder angenommen wird.“ 1 Neben einer gelungenen Inklusion tragen solche Arbeitsverhältnisse<br />
nicht zuletzt erheblich dazu bei, die Kosten der Eingliederungshilfe für die Stadtund<br />
<strong>Landkreis</strong>e zu senken.<br />
Um Menschen mit wesentlicher Behinderung Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt zu erschließen, bedarf es in aller Regel erhebliche Anstrengungen.<br />
Neben den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit übernehmen die Integrationsfachdienste<br />
hier eine wichtige Aufgabe. Sogenannte Integrationsunternehmen schließen<br />
die Lücke zwischen allgemeinem Arbeitsmarkt und Werkstatt. Vereinzelt gründen private<br />
Initiativen selbst Unternehmen und versuchen auf diesem Weg, Arbeitsmöglichkeiten auf<br />
dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen und zu sichern. Häufig werden diese auf Basis<br />
bürgerschaftlichen Engagements gegründet (z. B. Förderverein einer Sonderschule) oder<br />
entstehen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe heraus.<br />
Das Integrationsamt beim KVJS kann Zuschüsse zu behindertengerechter Ausstattung<br />
eines Arbeitsplatzes sowie zu Lohnkosten bei außergewöhnlichen Belastungen des Arbeitgebers<br />
gewähren (z. B. Minderleistung, Betreuungsaufwand). Dies gilt für Arbeitsplätze<br />
für Menschen mit einer Schwerbehinderung, nicht nur für Menschen mit wesentlicher<br />
Behinderung. Die Förderung von Menschen mit wesentlicher Behinderung, vor allem der<br />
Übergänger aus Sonderschulen und Werkstätten, hat jedoch Vorrang. Mit der Aktion 1000<br />
gelang es dem Integrationsamt, im Zeitraum von 2005 bis 2009 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten<br />
insgesamt 1.061 Vermittlungen von Menschen mit geistiger Behinderung<br />
aus Schulen, Werkstatt und aus Arbeitslosigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
zu erzielen. 2<br />
Für den Personenkreis der Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />
Behinderung kommt es sehr darauf an, individuelle Lösungen zu finden, die den individuellen<br />
Fähigkeiten und Interessen gerecht werden. Neben arbeitsrelevanten Kompe-<br />
1<br />
Artikel 27 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Bundesministerium für<br />
Arbeit und Soziales, Januar 2010.<br />
2<br />
Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg: Evaluation zur Aktion 1000, Stand<br />
31.12.2009
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 73<br />
tenzen ist Mobilität - das selbständige Erreichen des Arbeitsplatzes - häufig eine Grundvoraussetzung,<br />
um einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausfüllen zu<br />
können. Meist sind mehrere Anläufe notwendig, um den passenden Arbeitsplatz für eine<br />
bestimmte Person zu finden. Es braucht oft eine längere Zeit, um eine Person für einen<br />
bestimmten Arbeitsplatz zu qualifizieren. Ist dies jedoch gelungen, führt eine erfolgreiche<br />
Vermittlung meist zu tragfähigen Arbeitsverhältnissen.<br />
Eine Schwierigkeit besteht darin, nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - häufig<br />
wegen des Wechsels von Bezugspersonen oder der Umstrukturierung von Arbeitsabläufen<br />
- ein Anschlussarbeitsverhältnis zu finden. Arbeitslosigkeit bedeutet für die Betroffenen<br />
und Angehörigen eine erhebliche Unsicherheit, denn die Rückkehr in eine Werkstatt<br />
erfolgt nach längerem Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch. Aus diesem<br />
Grund ziehen einige Eltern die Werkstattbeschäftigung für ihr Kind mit Behinderung vor,<br />
weil damit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungs- und auch Betreuungsverhältnis<br />
auf Lebenszeit gesichert ist.<br />
4.1 Allgemeiner Arbeitsmarkt<br />
In der Statistik des Integrationsamtes wurden im Jahr 2008 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
1.334 Menschen mit Schwerbehinderung erfasst, die auf Arbeitsplätzen des allgemeinen<br />
Arbeitsmarktes tätig waren. Dies entspricht einer Quote von 3,36 Prozent auf insgesamt<br />
39.738 Arbeitsplätze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Eine Übereinstimmung der Menschen mit<br />
Schwerbehinderung und der Leistungsempfänger von Eingliederungshilfe ist in aller Regel<br />
nicht gegeben. Bei der Mehrzahl dieser Erwerbstätigen handelt es sich um Menschen, die<br />
- aufgrund körperlicher, oft durch Erkrankung verursachter Behinderung - eine eingetragene<br />
Schwerbehinderung erworben haben oder diesem Personenkreis gleichgestellt wurden.<br />
3 .<br />
Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung zählen<br />
nur sehr selten zu den in regulären Arbeitsverhältnissen des allgemeinen Arbeitsmarktes<br />
beschäftigten Personen. Häufig findet dieser Personenkreis Beschäftigung in Werkstätten<br />
für Menschen mit Behinderung oder Integrationsfirmen.<br />
Grundsätzlich können Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe<br />
erhalten, wenn sie schwerbehinderte Menschen oder Menschen einstellen, die zuvor<br />
in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (Werkstatt) beschäftigt waren.<br />
Durch Zuschüsse des Integrationsamtes beim KVJS zu behindertengerechter Ausstattung<br />
eines Arbeitsplatzes sowie zu Lohnkosten bei außergewöhnlichen Belastungen<br />
des Arbeitgebers soll die Quote der Menschen mit Behinderung in Arbeitsplätzen des allgemeinen<br />
Arbeitsmarktes erhöht werden.<br />
Die Vermittlung und Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Betrieben<br />
des allgemeinen Arbeitsmarktes ist Ziel vielfältiger Programme und Akteure:<br />
� Die Aktion 1000 (plus) des Integrationsamtes vermittelt wesentlich behinderte Menschen<br />
aus Schulen, Werkstatt und aus Arbeitslosigkeit auf den ersten Arbeitsmarkt. 4<br />
� Die „Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“<br />
(KoBV) und „Berufsvorbereitende Einrichtungen“ (BVE) bieten jungen Menschen<br />
nach der Förderschule und Schülerinnen der Berufsschulstufe der Schulen für<br />
3 Vgl. Kapitel I.3 Zielgruppe<br />
4 Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg: Evaluation zur Aktion 1000, Stand<br />
31.12.2009
74 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
Menschen mit geistiger Behinderung umfassende Unterstützung und Vorbereitung zur<br />
Aufnahme von Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />
� Unterstützte Beschäftigung qualifiziert Menschen im Grenzbereich von Lern- und geistiger<br />
Behinderung in betrieblichen Praktika mit dem Ziel der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger<br />
Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />
� DIA-AM der Bundesagentur für Arbeit diagnostiziert und stellt die Beschäftigungsfähigkeit<br />
„besonders betroffener“ behinderter Menschen fest, um eine Aufnahme in die<br />
Werkstatt, bei Eignung für den allgemeinen Arbeitsmarkt, im Vorfeld zu vermeiden. 5<br />
� Netzwerk- und Berufswegekonferenzen sollen die Zusammenarbeit der Akteure beruflicher<br />
Integration und Förderung vor Ort verbessern und zu einer gezielten individuellen<br />
Qualifizierung und Platzierung des Menschen mit Behinderung beitragen.<br />
Netzwerkkonferenzen<br />
Um Menschen mit geistiger Behinderung eine Möglichkeit zur Beschäftigung auf dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt zu erschließen, bedarf es gut vernetzter Strukturen vor Ort. Dazu<br />
wurden in Baden-Württemberg die regionalen Netzwerk- und Berufswegekonferenzen<br />
eingerichtet. In den Netzwerkkonferenzen schließen sich die lokalen und regionalen Institutionen<br />
und Akteure des Arbeitsmarktes zusammen, die an der beruflichen Integration<br />
von Menschen mit Behinderung beteiligt sind. Sie erarbeiten gemeinsam Verfahren und<br />
Kooperationen, um Leistungen zur beruflichen Bildung und Vorbereitung koordiniert sicherzustellen<br />
und aufeinander abzustimmen. 6<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> werden in regelmäßigen Abständen Netzwerkkonferenzen geführt.<br />
Handlungsempfehlung<br />
Die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Schwerbehinderung und wesentlicher Behinderung<br />
in Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollte angestrebt<br />
werden. Vielerorts gibt es durch das breite Instrumentarium und die unterschiedlichen<br />
Träger, in deren Durchführung die Maßnahmen erbracht werden, noch Reibungsund<br />
Informationsverluste an den Schnittstellen der Erbringung. Daher sollte es zur Vernetzung<br />
und Abstimmung der Umsetzung von Verfahren wie auch zur individuellen beruflichen<br />
Förderung gemeinsame Gespräche geben.<br />
Auch sollte überprüft werden, inwiefern der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> die Einstellung von Menschen<br />
mit Behinderung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes unterstützen kann.<br />
So können beispielsweise ergänzende Lohnkostenzuschüsse aus Mitteln der Eingliederungshilfe<br />
genutzt werden, um die Beschäftigungsquote zu erhöhen, aber auch um den<br />
Verbleib von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verlängern.<br />
Auch sollte der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> selbst an geeigneten Stellen Arbeitsplätze und Praktikumsplätze<br />
für Menschen mit Behinderung anbieten.<br />
5<br />
Der Fortbestand dieser Maßnahme ist nach Auskünften der Agentur für Arbeit zum Zeitpunkt der Erstellung<br />
dieser <strong>Teilhabeplan</strong>ung noch unklar.<br />
6<br />
www.kvjs.de/1000.0.html?&no_cache=1&sword_list[]=netzwerkkonferenz. 17.12.2008
4.2 Integrationsfachdienst (IFD)<br />
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 75<br />
Der Integrationsfachdienst ist ein Unterstützungsangebot für Menschen mit geistiger, körperlicher<br />
und mehrfacher Behinderung, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen<br />
oder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben.<br />
Er (IFD) berät, begleitet und unterstützt arbeitsuchende und berufstätige Menschen mit<br />
Behinderung, die aufgrund ihrer Behinderung Unterstützungsbedarf bei der Teilhabe am<br />
Arbeitsleben haben. Zielgruppen dieses Angebotes sind<br />
� Menschen, die schwerbehindert sind oder durch die Agentur für Arbeit schwerbehinderten<br />
Menschen gleichgestellt wurden,<br />
� Menschen mit wesentlicher Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe nach<br />
SGB XII,<br />
� sowie Menschen, die Leistungen eines Rehabilitationsträgers erhalten.<br />
Der Integrationsfachdienst wird für Menschen mit Behinderung kostenfrei tätig, wenn die<br />
Zuweisung eines Leistungsträgers vorliegt oder auf direkte Nachfrage des Klienten. Zu<br />
seinen Aufgaben gehört es, Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung<br />
zu beraten und sie über finanzielle Fördermöglichkeiten zu informieren. Finanziert<br />
wird diese Leistung über das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und<br />
Soziales, die Träger der Arbeitsvermittlung und die Rehabilitationsträger. Im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> hat der Integrationsfachdienst seinen Sitz in der Stadt <strong>Biberach</strong>.<br />
Der Integrationsfachdienst im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Der Integrationsfachdienst <strong>Biberach</strong> in Trägerschaft des Freundeskreis Schussenried e.V.<br />
betreute im Jahr 2009 insgesamt 333 Betreuungs- und Beratungsfälle mit knapp 4,2 Personalstellen.<br />
Mit 269 Personen in der längerfristigen Betreuung entspricht dies einer Quote<br />
von 64,6 Betreuungsfällen pro Personalstelle und 141,9 Betreuungsfällen je 100.000<br />
Einwohner. Damit entspricht der Betreuungsschlüssel des Integrationsfachdienstes in<br />
<strong>Biberach</strong> im baden-württembergischen Vergleich dem Durchschnittswert von 64,3 Fällen<br />
pro Stelle, liegt jedoch deutlich über dem Landesdurchschnitt von 93,7 Fällen je 100.000<br />
Einwohner.<br />
Im Jahr 2009 wurden 42 Menschen mit Schwerbehinderung durch den Integrationsfachdienst<br />
<strong>Biberach</strong> in Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse vermittelt. Dabei handelte es sich<br />
bei 21 der vermittelten Personen um Menschen mit geistiger Behinderung, sieben Personen<br />
wurden unmittelbar aus Werkstatt und Schulen vermittelt.<br />
Die Vermittlungsquote von 40,3 Personen mit geistiger Behinderung je Stelle und 11 Personen<br />
mit geistiger Behinderung je 100.000 Einwohner gegenüber 13 Personen je Stelle<br />
bzw. 2,3 Personen je 100.000 Einwohner im landesweiten Durchschnitt weist auf die sehr<br />
gute und zielgerichtete Tätigkeit des Integrationsfachdienstes im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hin.<br />
Dies bestätigt auch die hohe Quote in Arbeitsverhältnisse vermittelter Menschen insgesamt<br />
von 41 Prozent gegenüber 28 Prozent landesweit; die sicherlich auch von der stabilen<br />
Arbeitsmarktstruktur und Beschäftigungssituation im <strong>Landkreis</strong> begünstigt wird.<br />
Die Verteilung der eine Betreuung einleitenden Stellen weist auf gute bis sehr gute Vernetzung<br />
zu Trägern der Arbeitsvermittlung und Rehabilitation hin. Hier liegen die Quoten<br />
deutlich höher als im Landesdurchschnitt, so wurden insbesondere 2009 in <strong>Biberach</strong><br />
39 Prozent der Betreuungsfälle durch Träger der Arbeitsvermittlung eingeleitet (landesweit<br />
30 Prozent) und 16 Prozent direkt durch den Integrationsfachdienst oder das Integrationsamt<br />
(landesweit knapp 7 Prozent). Aufgrund der unterdurchschnittlichen Zahlen im<br />
Bereich der Einleitung durch Klienten oder deren Umfeld selbst (67 Prozent im Vergleich<br />
zu landesweit 13 Prozent), Betrieben (11 Prozent gegenüber landesweit 14 Prozent) oder
76 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
etwa Ärzten und Kliniken (9 Prozent gegenüber 10 Prozent) kann vermutet werden, dass<br />
noch Potentiale zur verbesserten Wahrnehmung des Integrationsfachdienstes in der Öffentlichkeit<br />
vorhanden sind.<br />
Auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung als einleitende Stelle einer weiterführenden<br />
Betreuung treten mit knapp 3 Prozent aller Betreuungsfälle im Landesvergleich<br />
(5 Prozent) deutlich unterdurchschnittlich in Erscheinung. 7 Dies kann entweder auch hier<br />
auf ein weiteres Potential zur Intensivierung bestehender Strukturen hinweisen oder aber<br />
Ausdruck der intensiven eigenständigen Bemühungen der Sozialdienste und Fachkräfte<br />
zur beruflichen Integration in der Werkstatt selbst sein, eine Vermittlung der Beschäftigten<br />
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Praktika oder Außenarbeitsplätze zu erzielen.<br />
Handlungsempfehlung<br />
Ein Instrument zur Stärkung der Vernetzung und verbesserten Wahrnehmung des Integrationsfachdienstes<br />
in der Öffentlichkeit kann die Einrichtung einer Börse für sozial engagierte<br />
Betriebe durch den IFD sein. Hierdurch entstünden neue Netzwerke zum allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt. Regelmäßige Netzwerkkonferenzen, an denen Integrationsfachdienst<br />
und Werkstatt-Träger teilnehmen, können zum standardisierten Austausch beitragen<br />
und die bereits gute Arbeit des Integrationsfachdienstes noch verbessern helfen, mit<br />
dem Ziel einer häufigeren Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt.<br />
4.3 Unterstützte Beschäftigung<br />
Das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung<br />
stellt Menschen mit Behinderung mit einem Potential für eine Beschäftigung auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt oder für eine Integration in eine sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung in den Mittelpunkt. 8 Als Zielgruppe definiert die Bundesagentur für Arbeit<br />
entsprechend Menschen mit Lernbehinderung im Grenzbereich zur geistigen Behinderung<br />
und Menschen mit geistiger Behinderung im Grenzbereich zur Lernbehinderung. Benannt<br />
werden auch behinderte Menschen mit nachhaltigen psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten<br />
(nicht im Akutstadium). 9 Im Vorfeld ist zu klären, dass kein Werkstattbedarf<br />
vorliegt. Ziel des Gesetzes ist, Menschen mit Behinderung und besonderem Unterstützungsbedarf<br />
angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />
zu ermöglichen und zu erhalten. 10 Dabei unterscheidet Unterstützte Beschäftigung<br />
zwei Phasen: die individuelle betriebliche Qualifizierung und die Berufsbegleitung.<br />
Im Rahmen der individuellen betrieblichen Qualifizierung werden geeignete betriebliche<br />
Tätigkeiten erprobt, um auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis<br />
vorzubereiten. Die Einarbeitung und Qualifizierung auf betrieblichen Arbeitsplätzen wird<br />
unterstützt. Leistungsträger sind die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung,<br />
die gesetzliche Rentenversicherung oder Kriegsopferversorgung bzw. -fürsorge.<br />
Die Dauer der Maßnahme ist auf 24 Monate begrenzt, kann aber im Bedarfsfall um weitere<br />
12 Monate verlängert werden. 11<br />
7<br />
Datenbasis: KVJS Baden-Württemberg, Integrationsamt, Eckdaten IFD <strong>Biberach</strong> gesamt 2007 / 2008 /<br />
2009.<br />
8<br />
Bundesagentur für Arbeit: Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX. Produktinformation der Zentrale<br />
(SP III 23) und der Einkaufsorganisation. 16.12.2008<br />
9<br />
Durchführungsanweisung der Arbeitsagentur zu §38a SGB IX, http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-<br />
Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-01-2009-Unterstuetzte-Besch-Anlage3.pdf.<br />
10<br />
§ 38a SGB IX Abs. 1<br />
11 § 38a SGB IX Abs. 2
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 77<br />
Die Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung setzt nach Begründung<br />
eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ein und dient zur Stabilisierung<br />
des Beschäftigungsverhältnisses. Sie soll die hierzu erforderliche Unterstützung<br />
und Krisenintervention gewährleisten. Kostenträger sind die gesetzliche Unfallversicherung<br />
und die Kriegsopferversorgung, nicht mehr die Bundesagentur für Arbeit und die<br />
Rentenversicherung. Das Integrationsamt gewährt die Berufsbegleitung im Rahmen seiner<br />
Zuständigkeit 12 , also für Menschen, die im Besitz eines Schwerbehinderten-<br />
Ausweises sind.<br />
Nur die Bundesagentur für Arbeit hat ein Produkt "Unterstützte Beschäftigung" entwickelt<br />
und ausgeschrieben 13 , andere Leistungsträger bisher nicht. Dieses Produkt umfasst das<br />
Modul „Individuelle betriebliche Qualifizierung“, nicht die Berufsbegleitung. In Baden-<br />
Württemberg wird die Unterstützte Beschäftigung mit Stand Ende 2009 an 27 Standorten<br />
umgesetzt.<br />
Unterstützte Beschäftigung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hat eine Zusage zur Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung<br />
für den Zeitraum vom 04.05.2009 bis 2013 erhalten. Gemeinsam mit dem <strong>Landkreis</strong> Ravensburg,<br />
der federführend agiert, in Verantwortung des Integrationsfachdienstes und in<br />
Kooperation mit der aus 4 Teilnehmern bestehenden Bietergemeinschaft wurden in einer<br />
ersten Ausschreibung den beiden <strong>Landkreis</strong>en insgesamt 10 Plätze oder 480 Teilnehmermonate<br />
zugeteilt. Im Rahmen einer zweiten Ausschreibung („UB 2“) mit der Bedingung,<br />
Angebote auch am Standort <strong>Biberach</strong> zu schaffen, wurden weitere 480 Teilnehmermonate,<br />
davon 240 für <strong>Biberach</strong>, mit Beginn zum Juni 2010 vergeben. Die Bietergemeinschaft<br />
besteht neben den IFD Ravensburg und <strong>Biberach</strong> aus dem bfz Bodensee-<br />
Oberschwaben (Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gemeinnützige<br />
GmbH) mit Standorten in <strong>Biberach</strong> und Riedlingen und dem ZFP Südwürttemberg.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sind seit Juni 2010 fünf Teilnehmer in Maßnahmen der Unterstützten<br />
Beschäftigung, davon haben vier Teilnehmer eine geistige Behinderung, ein Teilnehmer<br />
eine psychische Erkrankung. Die Teilnehmer besuchten in den ersten 3 Wochen der<br />
Maßnahme Vorbereitungskurse des Integrationsfachdienstes <strong>Biberach</strong> und sind zur Zeit<br />
in Praktika tätig, teils auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, teils in Werkstätten der beteiligten<br />
Kooperationspartner. 14 Aufgrund der erst kurzen Maßnahmedauer lassen sich noch<br />
keine Aussagen zur Nachhaltigkeit treffen.<br />
12 § 38a SGB IX Abs. 3<br />
13 Bundesagentur für Arbeit: Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX. Produktinformation der Zentrale<br />
(SP III 23) und der Einkaufsorganisation. 16.12.2008<br />
14 Telefonische Auskunft des Integrationsfachdienstes <strong>Biberach</strong> am 29.06.2010
78 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
4.4 Integrationsunternehmen<br />
Integrationsunternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen mit<br />
einer Beschäftigungsquote von mindestens 25 Prozent und in der Regel höchstens<br />
50 Prozent Menschen mit Schwerbehinderung. Diese Angebote stellen ein Brückenangebot<br />
zwischen Werkstatt und Arbeitsmarkt dar und beschäftigen Mitarbeiter zu den üblichen<br />
vertragsrechtlichen und Gehaltskonditionen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Durch<br />
die entrichteten Sozialversicherungsbeiträge erwerben die Mitarbeitenden Anwartschaften<br />
z. B. auf Renten, Arbeitslosengeld und Leistungen der Pflegeversicherung. Sie erhalten<br />
keine Eingliederungshilfe nach SGB XII. Integrationsfirmen bekommen über das Integrationsamt<br />
des Kommunalverbands für Jugend und Soziales investive Förderung und betriebswirtschaftliche<br />
Beratung. In der Regel erhalten Integrationsunternehmen auch Lohnkostenzuschüsse<br />
für ihre Beschäftigten mit Behinderung.<br />
Im Jahr 2009 gab es in Baden-Württemberg 54 Integrationsunternehmen mit insgesamt<br />
1.463 Arbeitsplätzen, davon 835 für Menschen mit Schwerbehinderung und 628 Menschen<br />
ohne Behinderung. Von diesen 835 Menschen wiederum waren 24 Prozent oder<br />
200 Menschen mit geistiger Behinderung. Damit stellte der Personenkreis mit geistiger<br />
Behinderung anteilig die zweitgrößte Gruppe der Beschäftigten mit Behinderung in Integrationsfirmen<br />
hinter den Menschen mit Körperbehinderung und noch vor Menschen mit<br />
seelischer Behinderung. 15<br />
Die Angebote der Integrationsunternehmen in Baden-Württemberg sind vielfältig und reichen<br />
vom Betrieb eines Campingplatzes oder Weingutes über Druckereien, sogenannte<br />
CAP-Lebensmittelmärkte, Bio-Bäckereien, Landschafts- und Gartenbau, Gebrauchtwarenmärkte,<br />
Betriebskantinen bis hin zum Café- und Gaststättenbetrieb.<br />
Integrationsunternehmen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gab es zum 30.06.2009 ein Integrationsunternehmen.<br />
Integrationsunternehmen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Firmenname Geschäftsbereiche<br />
Dornahof-<br />
Integrationsbetriebe<br />
gGmbH,<br />
Bad Buchau<br />
Zulieferbetrieb für die<br />
Metallindustrie<br />
CNC-Dreh- und Fräsbearbeitung<br />
Bohr- und Montagetätigkeiten<br />
Großküchenbetrieb<br />
Catering<br />
Arbeitsplätze<br />
gesamt<br />
davon<br />
Beschäftigte<br />
mit Schwer<br />
behinderung<br />
davon mit geistiger<br />
Behinderung<br />
46 23 5<br />
Datenbasis: Integrationsamt KVJS, Integrationsfachdienst, Stand 30.06.2010.<br />
Die DORNAHOF Integrationsbetriebe gGmbH ist eine Einrichtung des DORNAHOF, Verein<br />
für soziale Heimstätten in Baden-Württemberg und Mitglied im Diakonischen Werk der<br />
Evangelischen Kirche in Württemberg. Seit 1996 betreibt sie in Bad Buchau eine Metallwerkstatt<br />
für Kunden aus der Metallindustrie, für die in Klein- und Großserienfertigung<br />
Aufträge mit CNC-Technik, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten, sowie Laserbeschriftungen,<br />
Bohr- und Montageaufträge ausgeführt werden.<br />
15 KVJS Baden-Württemberg: Leistungsbilanz 2008/2009. Zahlen – Daten – Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes.<br />
Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg. August 2009.
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 79<br />
Die Beschäftigung verfolgt neben dem Ziel der Vorbereitung für ein Erwerbsleben auf dem<br />
allgemeinen Arbeitsmarkt auch die dauerhafte Schaffung von Angeboten versicherungspflichtiger<br />
Dauerarbeitsplätze, die individuell auf Neigungen und Fähigkeiten der Beschäftigten<br />
zugeschnitten sind.<br />
Mit seinem anspruchsvollen Produktionsprogramm wendet sich der DORNAHOF überwiegend<br />
an Menschen mit seelischer Behinderung, die mit 10 Beschäftigten die größte<br />
Personengruppe des Integrationsbetriebs stellen. Seit 2008 betreibt der DORNAHOF zusätzlich<br />
einen Großküchenbetrieb in Riedlingen, der auch Menschen mit geistiger Behinderung<br />
beschäftigt. Hier sind 5 Menschen mit geistiger Behinderung tätig.<br />
Von den insgesamt 23 Beschäftigten mit Schwerbehinderung sind vier Frauen und<br />
19 Männer. 16 Damit sind Frauen mit 17 Prozent in Integrationsarbeitsplätzen anteilig deutlich<br />
unterrepräsentiert.<br />
Handlungsempfehlung<br />
Die Schaffung weiterer Arbeitsangebote in Integrationsunternehmen für Menschen mit<br />
geistiger Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stellt eine Handlungsmaxime zur Verbesserung<br />
der beruflichen Integration dieser Zielgruppe dar. Durch das breit differenzierte Produktionsprogramm<br />
der Werkstätten für Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
ergeben sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu einer möglichen Auslagerung von Produktionsbereichen<br />
und Fortführung dieser in der Gesellschaftsform einer Integrationsfirma.<br />
4.5 Werkstätten für behinderte Menschen<br />
Ein wichtiges Beschäftigungsangebot für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />
Behinderung sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Sie erbringen<br />
Leistungen der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen,<br />
die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung ohne besondere Unterstützung<br />
nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt<br />
werden können. Aufgabe der Werkstätten ist es, Menschen mit Behinderung eine angemessene<br />
berufliche Bildung und Beschäftigung zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit<br />
zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und sie bei<br />
ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. 17 Außerdem fördern Werkstätten den<br />
Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit geeigneten Mitteln, etwa Betriebspraktika<br />
und ausgelagerten Arbeitsplätzen.<br />
Die Leistungen im Arbeitsbereich der Werkstatt sind Leistungen der Eingliederungshilfe.<br />
Werkstatt-Beschäftigte unterliegen der Sozialversicherungspflicht, deren Beiträge durch<br />
den Träger der Eingliederungshilfe erbracht werden, und erwerben dadurch nach 20jähriger<br />
Beschäftigung Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.<br />
Berufsbildungs- und Arbeitsbereich<br />
Werkstätten gliedern sich in Arbeits- und Berufsbildungsbereich. In der Regel werden<br />
Menschen mit Behinderung zunächst in eine zweijährige berufliche Rehabilitation im Berufsbildungsbereich<br />
(BBB) der Werkstatt aufgenommen, der ein bis zu dreimonatiges Eingangsverfahren<br />
zur Überprüfung der Eignung der Maßnahme vorgeschaltet ist. Leistungsträger<br />
für beides ist die Agentur für Arbeit. In Einzelfällen sind es aufgrund vorangegan-<br />
16 Telefonische Auskunft des IFD <strong>Biberach</strong>, Fr. Wunderlich am 29.06.10; Integrationsamt des KVJS.<br />
17 §136 Abs. 1 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen
80 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
gener Erwerbstätigkeit auch die Träger der Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften<br />
oder Unfallkassen. 18<br />
Menschen mit geistiger Behinderung nehmen häufig direkt nach dem Besuch der Sonderschule<br />
für Menschen mit geistiger Behinderung am Berufsbildungsbereich der Werkstatt<br />
teil. Nach zwei Jahren wechseln viele von ihnen in den Arbeitsbereich der Werkstatt,<br />
nachdem sie den Berufsbildungsbereich absolviert haben und bleiben in der Regel dann<br />
dauerhaft dort. Ob der Arbeitsbereich der Werkstatt das geeignete Angebot für einen<br />
Menschen mit Behinderung ist, entscheidet letztlich der zuständige Sozialhilfeträger.<br />
In der Regel orientiert er sich dabei an der Empfehlung des sogenannten Fachausschusses<br />
19 , der sich aus Vertretern der Leistungsträger (Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e, ggf. Renten-/<br />
Versicherungsträger, Agentur für Arbeit) sowie des Werkstatt-Trägers zusammensetzt.<br />
Voraussetzung für die Aufnahme im Arbeitsbereich ist die Fähigkeit des Beschäftigten,<br />
„ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ zu erbringen. 20<br />
Die verstärkte Umsetzung von Programmen wie BVE, KoBV, VBO und UB soll den Automatismus<br />
solcher Beschäftigungsverläufe durchbrechen und eine verbesserte Teilhabe<br />
von Menschen mit geistiger Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. 21<br />
Grundsätzlich ist der Besuch einer Werkstatt auch in Form einer Teilzeit-Beschäftigung<br />
möglich, dies kann jedoch zumeist nur in begründeten Einzelfällen vereinbart werden -<br />
z. B. wenn dies aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder zur Erfüllung des<br />
Erziehungsauftrages notwendig erscheint. 22 Eine Rahmenempfehlung für Baden-<br />
Württemberg zum Thema der Teilzeitbeschäftigung liegt vor, die auch die Vereinbarkeit<br />
von Teilzeit im Rahmen der Werkstatt aus sonstigen Gründen empfiehlt. 23<br />
Ausgelagerte Berufsbildungs- und Arbeitsplätze<br />
Werkstattarbeitsplätze können in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes verlagert<br />
werden. Dies gilt sowohl für einzelne Arbeitsplätze als auch für ganze Arbeitsgruppen. Da<br />
die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zum Aufgabenbereich<br />
der Werkstätten gehört, sollen diese auch ein Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen<br />
in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes vorhalten, die sowohl dauerhaft<br />
ausgelagert als auch zum Zwecke des Übergangs angeboten werden können. 24<br />
Ausgelagerte Arbeitsplätze unterliegen weiterhin den rechtlichen und vertraglichen Regelungen<br />
der Werkstatt. Sie erfüllen in der Regel den Anspruch, näher an den Bedingungen<br />
des allgemeinen Arbeitsmarktes zu sein, sollen das Selbstbewusstsein der Beschäftigten<br />
stärken, einen aktiven Beitrag zur Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung in<br />
die Arbeitsgesellschaft leisten und den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern.<br />
Im aktuellen Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich betont die<br />
Bundesagentur für Arbeit die besondere Bedeutung der Durchführung von Teilen des Berufsbildungsbereichs<br />
in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes und<br />
18<br />
§ 42 SGB IX<br />
19<br />
20<br />
21<br />
§§ 2 bis 5 der Werkstattverordnung - WVO<br />
§136 Abs. 2 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen<br />
Vgl. Kapitel II 2.4 Übergang Schule - Beruf<br />
22<br />
23<br />
Werkstättenverordnung § 6<br />
Rahmenempfehlung zur Umsetzung von Teilzeitbeschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen<br />
(Werkstatt); Beschluss der Vertragskommission vom 21.07.2009/16.10.2009<br />
24<br />
§136 Abs. 1 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 81<br />
weist darauf hin, dass diese als verbindlicher Teil der beruflichen Bildung vorzusehen und<br />
im Durchführungskonzept festzulegen sind. 25<br />
Bei ausgelagerten Plätzen im Rahmen des Berufsbildungsbereiches ist darauf hinzuweisen,<br />
dass auf diesen nach Stellungnahme der Arbeitsagentur aufgrund der gesetzlichen<br />
Vorgaben für den Berufsbildungsbereich ein dauerhafter Verbleib nicht möglich ist. Rehabilitationsziel<br />
des Berufsbildungsbereichs sei die Förderung und Herstellung dieses dauerhaften<br />
Leistungsvermögens und somit entfalle die Anspruchsgrundlage für die Teilnahme<br />
am Berufsbildungsbereich, wenn dieses Ziel bereits im Vorfeld durch die dauerhafte<br />
Inanspruchnahme eines Außenarbeitsplatzes im Berufsbildungsbereich erreicht sei. 26<br />
Werkstätten für behinderte Menschen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist die St. Elisabeth-Stiftung - Heggbacher Werkstattverbund Träger<br />
aller Werkstattangebote. Zum Heggbacher Werkstattverbund gehören Werkstätten für<br />
behinderte Menschen (WfbM) in Maselheim-Heggbach, <strong>Biberach</strong> und Laupheim sowie<br />
Werkgemeinschaften (WG) für Menschen mit einer psychischen Erkrankung in <strong>Biberach</strong><br />
und Bad Buchau. Ein breit differenziertes Produktionsspektrum und ein hohes Lohnniveau<br />
der Werkstattlöhne sind Kennzeichen der auch überregional aufgestellten Einrichtung.<br />
Die Werkstätten übernehmen Aufträge aus der Industrie in den Bereichen Metall- und<br />
Kunststoffbearbeitung, Montage, Verpackung und Kabelkonfektionierung und bieten auf<br />
dem Dienstleistungssektor Landschaftspflege für Privatpersonen, Unternehmen oder<br />
Kommunen, Aktenvernichtung und die digitale Archivierung von Geschäftsunterlagen an.<br />
In Eigenproduktion vermarktet der Heggbacher Werkstattverbund Gewächshäuser, Frühbeete,<br />
Komposter und Pflanzen aus der Gärtnerei der Werkstatt <strong>Biberach</strong> sowie Gartenmöbel<br />
aus der Werkstatt Laupheim.<br />
Die Werkstatt Heggbach als älteste Werkstatt bietet Menschen mit Behinderung seit über<br />
30 Jahren Beschäftigungsplätze. Im gesamten Werkstattverbund sind heute mehr als 900<br />
Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung beschäftigt.<br />
25 SP III 13 – HEGA 06/2010 – Fachkonzept EV/BBB der Bundesagentur für Arbeit vom 21.06.2010<br />
26 Schreiben der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Stuttgart vom 14.05.2010
82 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
Wohnorte der privat oder ambulant betreut wohnenden Werkstatt-Beschäftigten inkl. Berufsbildungsbereich<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> am 30.06.2009<br />
Langenenslingen<br />
Altheim<br />
ambulant Wohnende<br />
privat Wohnende<br />
Riedlingen<br />
Ertingen<br />
Unlingen<br />
Dürnau<br />
Uttenweiler<br />
Dürmentingen Betzenweiler<br />
Seekirch<br />
Alleshausen<br />
Kanzach Moosburg<br />
Oggelshausen<br />
Bad Buchau<br />
Allmannsweiler<br />
Tiefenbach<br />
Attenweiler<br />
Bad Schussenried<br />
Schemmerhofen<br />
Warthausen<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Mittelbiberach<br />
Ingoldingen<br />
Hochdorf<br />
Laupheim<br />
Ummendorf<br />
Eberhardzell<br />
Maselheim<br />
Achstetten<br />
Burgrieden<br />
Ochsenhausen<br />
Steinhausen<br />
Gutenzell-Hürbel<br />
Erlenmoos<br />
Rot an der Rot<br />
Karte: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.6.2009 (N=304).<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> arbeiteten am 30.06.2009 618 Erwachsene mit geistiger Behinderung<br />
in einer Werkstatt. Am Standort Maselheim-Heggbach waren 224 Menschen, in <strong>Biberach</strong><br />
220 Beschäftigte an den drei Standorten - Rindenmooserstraße, Aspachstraße<br />
und in der Werkstatt <strong>Biberach</strong> - und in der Werkstatt Laupheim weitere 174 Menschen mit<br />
geistiger Behinderung tätig.<br />
Wohnorte und Wohnformen<br />
304 Personen unter den Beschäftigten wohnten privat oder mit ambulanter Betreuung,<br />
teilweise in Familien, im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Der Blick auf die Karte der Wohnorte der<br />
privat und ambulant betreut wohnenden Werkstatt-Beschäftigten offenbart, dass zwar<br />
Einzugsbereiche zur nächstgelegenen Werkstatt erkennbar sind, jedoch müssen viele<br />
weite tägliche Fahrtwege zur Beschäftigungsstelle in Kauf nehmen. Einige wenige der im<br />
nord-westlichen <strong>Landkreis</strong> wohnenden Menschen mit Behinderung besuchen auch die<br />
Werkstatt des Heggbacher Werkstattverbundes in Ehingen im Alb-Donau-Kreis, da diese<br />
näher gelegen ist als die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> verfügbaren Werkstätten.<br />
52 Prozent der Beschäftigten der Laupheimer Werkstatt leben privat, neun Personen davon<br />
im Alb-Donau-Kreis. Auch die Besucher der <strong>Biberach</strong>er Beschäftigungsangebote leben<br />
zu über zwei Drittel in Privathaushalten, unter den Teilnehmern am Beschäftigungsangebot<br />
in der <strong>Biberach</strong>er Aspachstraße sind es sogar 82 Prozent. Auch hier wohnen drei<br />
Beschäftigte im Alb-Donau-Kreis, je einer in der Stadt Ulm und im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg.<br />
Lediglich in der Werkstatt in Heggbach wohnt mit 65 Prozent der überwiegende Anteil der<br />
Werkstattbeschäftigten in den Wohnheimen in Heggbach. Hier leben 26 Prozent der<br />
Werkstattbesucher privat. Von diesen 59 privat Wohnenden leben fünf Beschäftigte im<br />
Alb-Donau-Kreis.<br />
Mietingen<br />
Schwendi<br />
Wain<br />
Erolzheim<br />
Kirchberg<br />
Berkheim<br />
Tannheim<br />
Dettingen<br />
Kirchdorf
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 83<br />
Werkstatt-Beschäftigte mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> nach Wohnform am 30.06.2009 in Prozent<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
26<br />
1<br />
8<br />
65<br />
WfbM<br />
Heggbach<br />
(N=224)<br />
68 70<br />
3<br />
8<br />
9<br />
21 21<br />
WfbM <strong>Biberach</strong><br />
(N=154)<br />
Rindenmooserstr.<br />
<strong>Biberach</strong><br />
(N=33)<br />
82<br />
3<br />
6<br />
9<br />
Aspachstr.<br />
<strong>Biberach</strong><br />
(N=33)<br />
52<br />
5<br />
10<br />
33<br />
WfbM Laupheim<br />
(N=174)<br />
49<br />
3<br />
8<br />
40<br />
<strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong><br />
(N=618)<br />
privat<br />
betreut in<br />
Familien<br />
amb<br />
betreut<br />
stationär<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=618)<br />
Vergleicht man diese Verteilung mit denen anderer <strong>Landkreis</strong>e, so leben im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> mit 11 Prozent im ambulant betreuten Wohnen überdurchschnittlich viele Werkstattbesucher<br />
in dieser Wohnform. Jedoch liegt auch der Wert von 40 Prozent stationär<br />
wohnender Beschäftigter im oberen Drittel im Vergleich mit anderen Kreisen. Demgegenüber<br />
lebt mit 49 Prozent privat wohnender Werkstatt-Beschäftigter im Verhältnis zu anderen<br />
Kreisen ein geringerer Anteil der Beschäftigten ohne Hilfen beim Wohnen. Bezieht<br />
man diese Werte jedoch auf ihr Verhältnis zur Einwohnerzahl, so leben im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
mit 17 Leistungsempfängern je 10.000 Einwohner deutlich mehr Leistungsempfänger<br />
in privater Wohnform als in anderen <strong>Landkreis</strong>en. Dort liegt die Spanne zwischen 6<br />
und 14 Leistungsempfängern je 10.000 Einwohner.<br />
Alter<br />
Das durchschnittliche Alter der Beschäftigten in allen Werkstätten des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />
für Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung beträgt<br />
41 Jahre. Im Kennzahlenvergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en liegt <strong>Biberach</strong> damit deutlich<br />
im oberen Bereich. Diese Werte variieren in anderen <strong>Landkreis</strong>en, für die dem KVJS Daten<br />
vorliegen, zwischen 36 und 41 Jahren. Insbesondere die Werkstatt in Heggbach weist<br />
mit einem Durchschnittsalter von 45,5 Jahren einen besonders hohen Anteil älterer Beschäftigter<br />
auf. Hier sind über 40 Prozent der Werkstattbesucher zwischen 50 und 65 Jahre<br />
alt. Die Begründung hierfür liegt beim Alter der Bewohnerinnen und Bewohner der<br />
Wohnheime in Heggbach. 27 Der Schwerpunkt der Altersverteilung liegt in allen Werkstätten<br />
auf der Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen.<br />
27 Vgl. Kapitel II 3.4
84 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
Werkstatt-Beschäftigte mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> nach Alter am 30.06.2009 in Prozent<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
15<br />
16<br />
11<br />
30<br />
14<br />
14<br />
WfbM<br />
Heggbach<br />
(N=208)<br />
31<br />
3 6 3<br />
9<br />
3<br />
6<br />
14<br />
7<br />
3<br />
32<br />
26<br />
24<br />
WfbM <strong>Biberach</strong><br />
(N=154)<br />
18<br />
12<br />
55<br />
Rindenmooserstr.<br />
<strong>Biberach</strong><br />
(N=33)<br />
42<br />
33<br />
6<br />
Aspachstr.<br />
<strong>Biberach</strong><br />
(N=33)<br />
36<br />
20<br />
27<br />
WfbM Laupheim<br />
(N=174)<br />
7<br />
9<br />
10<br />
33<br />
20<br />
22<br />
<strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong><br />
(N=618)<br />
60 bis 65<br />
55 bis<br />
unter 60<br />
50 bis<br />
unter 55<br />
40 bis<br />
unter 50<br />
30 bis<br />
unter 40<br />
unter 30<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=618)<br />
Werkstätten mit einem höheren Anteil an jüngeren Menschen mit Behinderungen sind vor<br />
allem die Werkstatt in <strong>Biberach</strong>, Laupheim und die Einrichtung in der Rindenmooserstraße.<br />
In der Rindenmooserstraße sind über zwei Drittel jünger als 40 Jahre, mehr als die<br />
Hälfte sogar unter 30 Jahre. In der Werkstatt <strong>Biberach</strong> ist die Hälfte der Beschäftigten<br />
unter 40 Jahre, in der Werkstatt Laupheim sind dies 47 Prozent.<br />
Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Werkstattverbund
Leistungsträger<br />
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 85<br />
Für knapp 60 Prozent der Werkstattbeschäftigten in den Einrichtungen des Heggbacher<br />
Werkstattverbunds ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zuständiger Kostenträger. Durch die regionale<br />
Nähe der Angebote zu den angrenzenden <strong>Landkreis</strong>en, teils auch aufgrund der stationären<br />
Wohnangebote, sind 7 Prozent der Beschäftigten in Kostenträgerschaft des Alb-<br />
Donau-Kreises und insgesamt 16 Prozent in Trägerschaft der Kreise Ravensburg (21 Personen),<br />
Esslingen (8 Personen), der Stadt Ulm (11 Personen) oder anderer badenwürttembergischer<br />
<strong>Landkreis</strong>e (58 Personen).<br />
Die Bundesagentur für Arbeit ist für 13 Prozent der Werkstattbesucher für Maßnahmen<br />
der beruflichen Rehabilitation im Berufsbildungsbereich der Werkstätten verantwortlicher<br />
Kostenträger.<br />
Werkstatt-Beschäftigte mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> nach Leistungsträger am 30.06.2009 in Prozent<br />
Sonstige<br />
1%<br />
Rentenversicherung<br />
2%<br />
andere Bundesländer<br />
3%<br />
Alb-Donau-Kreis<br />
7%<br />
Agentur für Arbeit<br />
13%<br />
andere <strong>Landkreis</strong>e<br />
16%<br />
<strong>Biberach</strong><br />
58%<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=618)<br />
Im Vergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en liegt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit knapp 60 Prozent<br />
in eigener Kostenträgerschaft im unteren Bereich. Hier liegen die Vergleichswerte zwischen<br />
46 Prozent und 88 Prozent.<br />
Die Quote der Werkstattplätze insgesamt (inklusive Berufsbildungsbereich) ist im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> mit 33 je 10.000 Einwohner vergleichsweise hoch. Andere <strong>Landkreis</strong>e mit<br />
vergleichbarer Angebotsstruktur verfügen über eine Anzahl an Werkstattplätzen von 8 bis<br />
39 je 10.000 Einwohner.<br />
Einfluss auf die große Anzahl an Plätzen dürfte hier auch die Nähe zum Alb-Donau-Kreis<br />
haben, der eine sehr geringe Werkstattplatzdichte aufweist, sowie die hohe Anzahl überregionaler<br />
Belegung stationärer Plätze im <strong>Landkreis</strong> selbst.
86 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
Handlungsempfehlung<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zeichnet sich entsprechend ein baldiger Bedarf an Angeboten für<br />
ältere Menschen mit Behinderung nach dem Verlassen der Werkstätten ab. In der Folge<br />
sind - auch hier wieder insbesondere für die aktuell in der Heggbacher Werkstatt-<br />
Beschäftigten - alternative tagesstrukturierende Angebote für Senioren mit Behinderung<br />
zu entwickeln bzw. sind bestehende Angebote für Senioren im Hinblick auf eine Inklusion<br />
zu öffnen.<br />
Dabei sollte auch der Aspekt der Wohnform berücksichtigt werden: Aufgrund der hohen<br />
Anzahl nicht stationär wohnender Werkstattbesucher sind auch Betreuungsangebote für<br />
Senioren mit Behinderung vorzusehen, die ambulant betreut beziehungsweise in Familien<br />
oder ohne Unterstützung beim Wohnen privat leben.<br />
Modulare Angebote, die auch „Teilzeit“-Tagesstrukturen ermöglichen oder als Einzelleistung<br />
mit dem Persönlichen Budget eingekauft werden können, sind dabei aufgrund der<br />
flexiblen Anpassungsmöglichkeit an individuelle Lebensformen und –interessen besonders<br />
zu empfehlen. Auch die Öffnung und Nutzung bestehender Angebote für Senioren<br />
ohne Behinderung trägt zur Inklusion und sozialraumorientierten Begleitung von Menschen<br />
mit Behinderung ebenso bei wie zur Schonung öffentlicher Ressourcen. Das Landratsamt<br />
hat dazu bereits Projektmittel bei der Landesstiftung Baden-Württemberg beantragt<br />
28<br />
4.6 Förder- und Betreuungsbereich (FuB)<br />
Förder- und Betreuungsbereiche sind Angebote für Erwachsene mit schwerer Behinderung,<br />
die nicht das sogenannte „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“<br />
erbringen, das Voraussetzung für die Aufnahme in eine Werkstatt ist. Häufig sind sie<br />
schwer- oder mehrfach behindert und aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität auf einen<br />
Fahrdienst angewiesen.<br />
Ziel von Förder- und Betreuungsgruppen ist es, Erwachsenen einen ihrer schwereren<br />
Behinderung angemessenen Tagesablauf zu ermöglichen. Die pädagogische Arbeit orientiert<br />
sich an den individuellen Erfordernissen und den spezifischen Behinderungen der<br />
Besucher. Die Förderung einer größtmöglichen Selbstständigkeit in den verschiedenen<br />
Lebensbereichen soll die Abhängigkeit von Hilfen langfristig reduzieren. Darüber hinaus<br />
soll den Menschen mit schweren Behinderungen ein zweiter Lebensbereich neben dem<br />
Wohnen in der Familie oder im Wohnheim erschlossen werden. Die Förderung der motorischen<br />
Fähigkeiten, der Kommunikation und des Sozialverhaltens in der Gruppe sollen<br />
dazu beitragen, Autonomie und Selbständigkeit der Besucher zu vergrößern.<br />
In Förder- und Betreuungsbereichen sollen einfache Arbeitstätigkeiten angeboten werden.<br />
Dabei ist die (Re-)Integration in den Arbeitsbereich der Werkstatt anzustreben. Förderund<br />
Betreuungsbereiche sollten deshalb konzeptionell mit einer Werkstatt zusammenarbeiten,<br />
um die gegenseitige Durchlässigkeit der Angebote zu gewährleisten. So können<br />
Besucher von Förder- und Betreuungsgruppen in die Werkstatt wechseln, wenn sie durch<br />
entsprechende Förderung die erforderliche Arbeitsleistung erreichen. Umgekehrt können<br />
schwächere Werkstatt-Beschäftigte in den Förder- und Betreuungsbereich wechseln,<br />
wenn sie sich den Anforderungen des Arbeitsbereiches nicht (mehr) gewachsen fühlen.<br />
28<br />
Vgl. Kapitel II.3.1
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 87<br />
Förder- und Betreuungsbereiche können unter dem Dach der Werkstatt eingerichtet, an<br />
einen stationären Wohnbereich angegliedert sein oder für sich allein stehen:<br />
� Für jüngere Erwachsene, die noch zu Hause wohnen, ist in der Regel die Förder- und<br />
Betreuungsgruppe unter dem Dach der Werkstatt das richtige Angebot. Hier ist der<br />
Wechsel zwischen Werkstatt und Förder- und Betreuungsbereich leicht möglich. Dafür<br />
werden zum Teil Übergangsgruppen eingerichtet, die auf den Wechsel vorbereiten<br />
sollen. Neubauten von Werkstätten werden heute fast immer durch einen Förder- und<br />
Betreuungsbereich ergänzt, an älteren Werkstätten werden sie oft nachträglich angebaut.<br />
� Bei Neubauten von Wohnheimen für sehr schwer behinderte Menschen wird heute<br />
meist ein entsprechendes Angebot der Tagesstruktur von Beginn an mit eingeplant.<br />
Wohnheime werden heute vorwiegend für Menschen mit schweren Behinderungen<br />
oder Verhaltensproblematiken gebaut, wodurch der Anteil der sehr schwer behinderten<br />
Bewohner in den Wohnheimen erheblich ansteigt. Diese Kombination hat zwar<br />
den Nachteil, dass sich der zweite Lebensbereich auf das unmittelbare Wohnumfeld<br />
beschränkt. Die tägliche Fahrt an einen anderen Ort ist jedoch für einen Teil der Menschen<br />
mit sehr schweren Behinderungen strapaziös.<br />
Förder- und Betreuungsbereiche im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gab es zum 30.06.2009 150 Besucher von Förder- und Betreuungsgruppen.<br />
Mit 8 Plätzen im Förder- und Betreuungsbereich je 10.000 Einwohner gibt<br />
es im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en mit ähnlichen Angebotsstrukturen<br />
eine hohe Angebotszahl. Die Platzzahl in vergleichbaren <strong>Landkreis</strong>en variiert<br />
von einem bis zu 14 Plätzen je 10.000 Einwohner. Ein Grund hierfür dürfte im hohen Anteil<br />
an Wohnheimbewohnern im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zu finden sein, der auch einen hohen<br />
Anteil auswärtiger Nutzer zur Folge hat.<br />
Die Förder- und Betreuungsbereiche haben ihre Standorte in Angliederung an die Werkstatt<br />
in Heggbach (69 Plätze) und Laupheim (21 Plätze), zusätzlich werden Plätze an einigen<br />
Wohnheimen vorgehalten. So sind dem Haus Gabriel in Riedlingen 10 Plätze für<br />
alle dort lebenden Bewohner angegliedert, Haus Maria in Ingerkingen verfügt über<br />
15 Plätze für einen Teil der 19 Bewohner, ähnlich verfährt das Rosa-Bauer-Haus in <strong>Biberach</strong>,<br />
das für alle Wohnheimplätze auch ein entsprechendes Förder- und Betreuungsangebot<br />
vorhält; hier nutzen zur Zeit 27 der 33 Bewohner dieses Angebot. Im Haus Regina<br />
in Maselheim sind 8 der 87 Bewohner in der Förder- und Betreuungsgruppe.
88 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
Standorte der Förder- und Betreuungsbereiche im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> am 30.06.2009<br />
Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=150)<br />
Mit Ausnahme von Riedlingen ist an allen Standorten eine neigungsdifferenzierte Beschäftigung<br />
und Förderung innerhalb eines Standortes möglich.<br />
Wohnform<br />
10<br />
Langenenslingen Riedlingen Unlingen<br />
Altheim<br />
Ertingen<br />
Dürnau<br />
Uttenweiler<br />
Dürmentingen Betzenweiler<br />
Seekirch<br />
Alleshausen<br />
Kanzach Moosburg<br />
Oggelshausen<br />
Bad Buchau<br />
Allmannsweiler<br />
Tiefenbach<br />
Attenweiler<br />
Bad Schussenried<br />
85 Prozent der Besucher der Förder- und Betreuungsgruppen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lebten<br />
in einem Wohnheim, weil ihr Hilfebedarf entsprechend hoch ist.<br />
In der Werkstatt Heggbach wohnen 6 Prozent der Besucher der Förder- und Betreuungsgruppen<br />
privat, in der Werkstatt Laupheim sogar 71 Prozent. Es kann vermutet werden,<br />
dass es sich hierbei um jüngere Menschen mit schweren Behinderungen handelt, die in<br />
ihrem Privatbereich erhebliche Unterstützung durch ihre Herkunftsfamilien erfahren.<br />
Im Vergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en ist die Quote von 85 Prozent stationär lebenden<br />
Besuchern der Förder- und Betreuungsgruppen recht hoch. Die Werte variieren hier für<br />
die dem KVJS vorliegenden <strong>Landkreis</strong>e zwischen 27 Prozent und 88 Prozent.<br />
15<br />
Schemmerhofen<br />
Warthausen<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Mittelbiberach<br />
Ingoldingen<br />
27<br />
Hochdorf<br />
Laupheim<br />
Ummendorf<br />
Eberhardzell<br />
77<br />
21<br />
Maselheim<br />
Achstetten<br />
Mietingen<br />
Burgrieden<br />
Schwendi<br />
Ochsenhausen<br />
Steinhausen<br />
Gutenzell-Hürbel<br />
Erlenmoos<br />
Wain<br />
Rot an der Rot<br />
Erolzheim<br />
Kirchberg<br />
Berkheim<br />
Dettingen<br />
Tannheim<br />
Kirchdorf
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 89<br />
Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Wohnform am<br />
30.06.2009 in Prozent<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
100 100<br />
Haus<br />
Gabriel<br />
(N=10)<br />
Haus Maria<br />
(N=15)<br />
11<br />
89<br />
Rosa-Bauer-<br />
Haus<br />
(N=27)<br />
100<br />
Haus Regina<br />
(N=8)<br />
6<br />
94<br />
WfbM<br />
Heggbach<br />
(N=69)<br />
71<br />
5<br />
24<br />
WfbM<br />
Laupheim<br />
(N=21)<br />
15<br />
1<br />
85<br />
<strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong><br />
(N=150)<br />
privat<br />
Betreutes<br />
Wohnen in<br />
Familien<br />
stationär<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=150)<br />
Alter<br />
Das durchschnittliche Alter der Besucher von Angeboten in Förder- und Betreuungsgruppen<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en ist - ähnlich wie bei den<br />
Werkstattbesuchern - mit 43 Jahren recht hoch. Insbesondere die Altersklasse der über<br />
55-Jährigen ist mit 22 Prozent sehr stark vertreten.<br />
Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Alter am<br />
30.06.2009 in Prozent<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
20<br />
20<br />
20<br />
20<br />
20<br />
Haus<br />
Gabriel<br />
(N=10)<br />
33<br />
53 26<br />
13<br />
Haus Maria<br />
(N=15)<br />
4 6 3<br />
10<br />
7<br />
9<br />
4<br />
25 13<br />
5<br />
7<br />
10<br />
26<br />
26<br />
Rosa-Bauer-<br />
Haus<br />
(N=27)<br />
25<br />
50<br />
Haus Regina<br />
(N=8)<br />
17<br />
12<br />
30<br />
14<br />
7<br />
WfbM<br />
Heggbach<br />
(N=69)<br />
52<br />
5<br />
29<br />
WfbM<br />
Laupheim<br />
(N=21)<br />
9<br />
32<br />
20<br />
17<br />
<strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong><br />
(N=150)<br />
unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 55 55 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 75<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=150)<br />
Das Durchschnittsalter der Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs in der Werkstatt<br />
Heggbach liegt sogar bei 48 Jahren. Vereinzelt finden sich Teilnehmer, die die Altersgrenze<br />
von 65 Jahren und damit den Übergang in den Ruhestand überschritten haben.
90 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
Leistungsträger<br />
Die Quote der im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in Förder- und Betreuungsgruppen betreuten Menschen<br />
mit Behinderung in auswärtiger Kostenträgerschaft ist mit 59 Prozent vergleichsweise<br />
hoch. In anderen <strong>Landkreis</strong>en mit vergleichbarem Angebot liegen die Werte zwischen<br />
5 Prozent und 67 Prozent.<br />
Für 41 Prozent der Teilnehmenden an den Angeboten ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> auch<br />
zuständiger Kostenträger.<br />
So handelt es sich beim Haus Gabriel um ein überregionales Angebot, dessen Besucher<br />
der FuB ausschließlich in Kostenträgerschaft anderer <strong>Landkreis</strong>e oder Bundesländer sind.<br />
Dabei fällt das große Einzugsgebiet bei den - überwiegend stationär lebenden - Teilnehmern<br />
der Förder- und Betreuungsgruppen auf.<br />
Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Leistungsträgern<br />
am 30.06.2009 in Prozent<br />
Bayern<br />
3%<br />
Hessen<br />
1%<br />
Nordrhein-Westfalen<br />
2%<br />
Sonstige <strong>Landkreis</strong>e Ba-Wü<br />
27%<br />
Stuttgart<br />
5%<br />
Rentenversicherung<br />
1%<br />
Ulm<br />
4%<br />
Selbstzahler<br />
2%<br />
Alb-Donau-Kreis<br />
15%<br />
<strong>Biberach</strong><br />
40%<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=150).<br />
Für 15 Prozent der Besucher ist der Alb-Donau-Kreis zuständiger Kostenträger. Die Stadt<br />
Ulm ist für 4 Prozent, die Stadt Stuttgart für 5 Prozent und sonstige <strong>Landkreis</strong>e in Baden-<br />
Württemberg sind für 27 Prozent der Teilnehmenden am Angebot im Förder- und Betreuungsbereich<br />
zuständige Kostenträger. Aber auch andere Bundesländer wie Bayern mit<br />
3 Prozent und Nordrhein-Westfalen und Hessen mit insgesamt 3 Prozent nutzen die Angebotstrukturen<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
Handlungsempfehlung<br />
Ein gemäßigter Ausbau des Förder- und Betreuungsbereiches ist anzuraten. Eine dezentrale<br />
Ausrichtung ist zu prüfen, um die bessere Verteilung der Angebote im <strong>Landkreis</strong> zu<br />
gewährleisten. Dabei sind neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Angeboten der<br />
Seniorenbetreuung und des Förder- und Betreuungsbereich zu prüfen.
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 91<br />
Außerdem wird es für die älteren Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs in den<br />
nächsten Jahren verstärkt darum gehen, den Übergang in die neue Lebensphase zu gestalten.<br />
Hier gilt es, das Prinzip der Normalität zu achten und Angebote zu konzipieren,<br />
die sich deutlich von der an die Arbeitsbereiche angelehnten Beschäftigungsstruktur der<br />
Förder- und Betreuungsgruppen abheben.<br />
4.7 Tages- und Seniorenbetreuung<br />
Wenn Werkstatt-Beschäftigte oder Besucherinnen und Besucher von Förder- und Betreuungsgruppen<br />
die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten und ins Rentenalter kommen,<br />
erhalten sie in der Regel statt der bisherigen Leistung eine Tagesbetreuung für Senioren.<br />
Jüngere Erwachsene besuchen nur in seltenen Fällen eine Tages- bzw. Seniorenbetreuung.<br />
Bei der Tages- bzw. Seniorenbetreuung steht die Begleitung eines gelingenden Alter(n)s<br />
und die aktive Gestaltung des Ruhestands im Mittelpunkt. Der betreute Personenkreis<br />
umfasst Erwachsene mit wesentlichen Behinderungen, die alters- oder behinderungsbedingt<br />
auf umfassende Betreuungs- und Hilfeleistungen im Bereich der alltäglichen Lebensführung,<br />
der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und im Bereich der Gesundheitsförderung<br />
angewiesen sind. Die Tages- bzw. Seniorenbetreuung soll dazu beitragen, dass<br />
die Menschen trotz des fortgeschrittenen Alters oder der Beeinträchtigung so selbständig<br />
wie möglich leben können. So versucht man, die Senioren in die Aufgaben und Geschehnisse<br />
des Alltags einzubeziehen, z. B. durch gemeinsames Einkaufen, Kochen oder Backen.<br />
Häufig und analog zum Bedarf befindet sich die Tages- bzw. Seniorenbetreuung in Angliederung<br />
an Wohnheime für ältere Bewohner. Vereinzelt besuchen diese Personen<br />
auch weiterhin eine Seniorengruppe in der Werkstatt, wenn der Bedarf an solcher Betreuung<br />
in einer (Wohn-)Einrichtung nur gering ist. Das kann für eine Übergangszeit sinnvoll<br />
sein, da Werkstätten in der Regel den Lebensmittelpunkt von Menschen mit Behinderung<br />
darstellen, an dem sie auch ihre sozialen Kontakte pflegen. Wichtig ist ein fließender<br />
Übergang zwischen Werkstatt und Förder- und Betreuungsgruppe einerseits und dem<br />
Ruhestand andererseits. Der Schwerpunkt der Betreuung im Ruhestand sollte jedoch<br />
nicht in der Werkstatt liegen. Dies würde dem Prinzip der Normalität und der Angleichung<br />
der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung an übliche Alltagsstrukturen widersprechen.<br />
Grundsätzlich stellt sich die Frage, welche Angebote jenseits einer Ganztagsbetreuung an<br />
allen Wochentagen für Menschen mit Behinderung im Seniorenalter möglich sind. Entsprechende<br />
gestufte Angebote sind notwendig und sollten am individuellen Bedarf und<br />
der jeweiligen Wohnform (privat, ambulant betreut, Wohnheim) ausgerichtet sein.<br />
In der Vergangenheit wurde die Tages- bzw. Seniorenbetreuung als Leistung der Eingliederungshilfe<br />
in der Regel nur für Personen gewährt, die in einem Wohnheim stationär<br />
leben. Künftig wird es mit der deutlich steigenden Zahl älterer Menschen mit Behinderung<br />
jedoch notwendig werden, auch für diejenigen Personen passende Angebote zu schaffen,<br />
die in Privathaushalten oder im ambulant betreuten Wohnen leben. Dabei kann es unter<br />
Umständen ausreichend sein, eine Betreuung an einem oder wenigen Wochentagen anzubieten,<br />
wie dies auch in der Tagespflege für Senioren ohne Behinderung der Fall ist. Es<br />
sind also gestufte Konzepte zu entwickeln, die den individuellen Voraussetzungen gerecht<br />
werden, die sich im Laufe des Seniorenalters mit zunehmender Gebrechlichkeit individuell<br />
verändern können.
92 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
Bei der Versorgung alt gewordener und jüngerer pflegebedürftiger Menschen mit Behinderungen<br />
stellt sich auch immer wieder die Frage nach der pflegerischen Versorgung<br />
nach dem SGB XI (Pflegeversicherung). Dazu wurden bislang in Baden-Württemberg sogenannte<br />
„binnendifferenzierte“ Bereiche in Einrichtungen der Behindertenhilfe eingerichtet.<br />
Weit überwiegend werden alt gewordene Menschen mit Behinderung jedoch - wie<br />
Menschen ohne Behinderung auch - dort versorgt, wo sie ein Leben lang gewohnt haben.<br />
Tages- und Seniorenbetreuung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sind zum 30.06.2009 nur wenige Standorte der Tages- und Seniorenbetreuung<br />
für Menschen mit Behinderung vorhanden. Das Angebot sammelt sich stark<br />
im Zentrum des <strong>Landkreis</strong>es mit 10 Plätzen der Lebenshilfe in <strong>Biberach</strong> und 146 Plätzen<br />
in den Wohnhäusern des Heggbacher Wohnverbundes in Maselheim. Weitere 6 Plätze<br />
werden im Haus Monika in Schemmerhofen-Ingerkingen und 10 im Coletta-Deußer-Haus<br />
in Ochsenhausen vorgehalten, beide ebenfalls in Trägerschaft der Heggbacher Einrichtungen.<br />
Standorte der Seniorenbetreuungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> am 30.06.2009<br />
Langenenslingen Riedlingen Unlingen<br />
Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=174)<br />
Wohnformen<br />
Altheim<br />
Ertingen<br />
Dürnau<br />
Uttenweiler<br />
Dürmentingen Betzenweiler<br />
Seekirch<br />
Alleshausen<br />
Kanzach Moosburg<br />
Oggelshausen<br />
Bad Buchau<br />
Allmannsweiler<br />
Tiefenbach<br />
Attenweiler<br />
Bad Schussenried<br />
6<br />
Schemmerhofen<br />
Warthausen<br />
10<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Mittelbiberach<br />
Ingoldingen<br />
Ummendorf<br />
Eberhardzell<br />
Bei nahezu allen Besuchern der Tages- und Seniorenbetreuung handelt es sich um Bewohner<br />
stationärer Einrichtungen (171 von 174 Besuchern). Lediglich die beiden Besucher<br />
der Tagesstruktur in der Werkstatt Laupheim leben in einem Privathaushalt, so wie<br />
auch ein Besucher des Angebots der Lebenshilfe in <strong>Biberach</strong>. Mit nur zwei Prozent privat<br />
wohnenden Besuchern ohne ambulante Betreuung unterscheidet sich der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
von anderen <strong>Landkreis</strong>en mit vergleichbaren Angebotstrukturen, bei denen diese<br />
Quote zum Teil deutlich höher ist. Hier variieren die Werte zwischen 2 Prozent und 45<br />
Prozent.<br />
Hochdorf<br />
Laupheim<br />
Maselheim<br />
Achstetten<br />
Mietingen<br />
146<br />
Burgrieden<br />
Schwendi<br />
10<br />
Ochsenhausen<br />
Steinhausen<br />
Gutenzell-Hürbel<br />
Erlenmoos<br />
Wain<br />
Rot an der Rot<br />
Erolzheim<br />
Kirchberg<br />
Berkheim<br />
Dettingen<br />
Tannheim<br />
Kirchdorf
Alter<br />
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 93<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> besuchten zum 30.06.2009 174 Teilnehmer tagesstrukturierende<br />
Angebote. Mit 9,2 Plätzen je 10.000 Einwohner liegt <strong>Biberach</strong> im Vergleich zu anderen<br />
<strong>Landkreis</strong>en, die eine ähnliche Angebotsstruktur aufweisen, mit dieser Quote deutlich an<br />
erster Stelle. Die Werte variieren hier zwischen 0 und 6,5 Plätzen je 10.000 Einwohner.<br />
Dies ist vermutlich auf die Alterstruktur, insbesondere der Teilnehmer aus dem Heggbacher<br />
Wohnverbund, zurückzuführen. Mit einem großen binnendifferenzierten Bereich in<br />
Heggbach - dem Haus Bernhard - leben dort sehr alte Menschen.<br />
Die folgende Grafik verdeutlicht das hohe Alter der Besucher der Tagesstruktur für Senioren<br />
in den Häusern in Maselheim, Ingerkingen und Ochsenhausen. Lediglich bei den Teilnehmern<br />
am Angebot der Werkstatt Laupheim und der Lebenshilfe in <strong>Biberach</strong> ist die<br />
Altersverteilung etwas „jünger“, da sich hier sehr vereinzelt auch Besucher zwischen 30<br />
und 50 Jahren finden.<br />
Besucher der Seniorenbetreuung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Alter am 30.06.2009 in Prozent<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
Haus Monika (N=6)<br />
17<br />
83<br />
Coletta Deußer Haus (N=10)<br />
80<br />
47<br />
5<br />
10 5<br />
10<br />
5<br />
5<br />
Haus Regina (N=19)<br />
32<br />
Haus Bonifatius (N=21)<br />
52<br />
43<br />
5<br />
Haus Georg (N=4)<br />
50<br />
25<br />
25<br />
Haus Pankratius (N=8)<br />
13<br />
88<br />
Haus Bernhard (N=51)<br />
49<br />
43<br />
100<br />
40<br />
50<br />
2<br />
4<br />
2 5<br />
2<br />
WfbM Heggbach (N=42)<br />
50<br />
50<br />
Lebenshilfe (N=10)<br />
10<br />
10<br />
20<br />
30<br />
30<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> (N=174)<br />
unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 55 55 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 75 75 und älter<br />
Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=174)<br />
Der Altersdurchschnitt der Besucher tagesstrukturierender Angebote für Senioren liegt im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> bei 71 Jahren, dies ist - wieder in der Gegenüberstellung zu anderen<br />
<strong>Landkreis</strong>en mit vergleichbarer Angebotsstruktur - eine auffallend hohe Kennziffer. Insbesondere<br />
bei den über 75-Jährigen weist <strong>Biberach</strong> mit 37 Prozent einen sehr hohen Anteil<br />
älterer Teilnehmer auf. Dieser Wert wird in vergleichbaren <strong>Landkreis</strong>en, für die dem KVJS<br />
Zahlen vorliegen, kaum erreicht: die Werte differieren zwischen 0 Prozent und 20 Prozent<br />
für diese Altersgruppe.<br />
Mit insgesamt 48 Prozent ist die Altersklasse der 65- bis unter 75-Jährigen vertreten. Lediglich<br />
15 Prozent sind unter 60 bis 65 Jahre. Dies ist im Vergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en<br />
im Umkehrschluss ein auffallend niedriger Wert.<br />
Leistungsträger<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sind lediglich 39 Prozent der Besucher tagesstrukturierender Angebote<br />
auch in Leistungsträgerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>, für 61 Prozent sind andere<br />
<strong>Landkreis</strong>e Kostenträger. In 7 der 11 Einrichtungen ist der Anteil der in fremder Trä-<br />
37<br />
48<br />
3<br />
4<br />
3<br />
1 14
94 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
gerschaft finanzierten Besucher über 50 Prozent bis zu 75 Prozent hoch. Die Angebote<br />
der Lebenshilfe <strong>Biberach</strong>, der Werkstatt Laupheim und im Haus Anna dienen ausschließlich<br />
Besuchern in Kostenträgerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>.<br />
Ein Zusammenhang mit dem hohen Anteil stationär lebender Teilnehmer kann vermutet<br />
werden, da viele von diesen aus anderen <strong>Landkreis</strong>en stammen und in Angebote im<br />
<strong>Landkreis</strong> übersiedelten. Vergleichbar hohe Werte werden in anderen <strong>Landkreis</strong>en überwiegend<br />
dort erzielt, wo große stationäre Einrichtungen geschichtlich gewachsen für die<br />
überregionale Versorgung zur Verfügung stehen.<br />
Für die meisten der Tagesstruktur-Besucher in fremder Trägerschaft sind benachbarte<br />
und andere <strong>Landkreis</strong>e Baden-Württembergs zuständige Kostenträger. So sind 10 Prozent<br />
aus dem benachbarten <strong>Landkreis</strong> Ravensburg, je 6 Prozent aus dem benachbarten<br />
Alb-Donau-Kreis und dem <strong>Landkreis</strong> Esslingen und weitere insgesamt 35 Prozent aus<br />
den baden-württembergischen <strong>Landkreis</strong>en stammend. 3 Prozent nehmen die Angebote<br />
als Selbstzahler war und für 2 Prozent sind andere Bundesländer Träger der Kosten.<br />
Leistungsträger der Angebote der Tages- und Seniorenbetreuung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
am 30.06.2009<br />
andere Bundesländer<br />
2%<br />
Esslingen<br />
6%<br />
andere <strong>Landkreis</strong>e BW<br />
35%<br />
Alb-Donau-Kreis<br />
6%<br />
Selbstzahler<br />
3%<br />
<strong>Biberach</strong><br />
38%<br />
Ravensburg<br />
10%<br />
Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=174).<br />
Handlungsempfehlung<br />
Bei der weiteren Gestaltung der tagesstrukturierenden Angebote für Senioren im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> wird es erforderlich sein, verstärkt Aspekte der Sozialraumorientierung in<br />
die zukünftige Planung einzubeziehen. So kann eine dezentralere Angebotsstruktur die<br />
Erreichbarkeit gerade für ältere Menschen mit Behinderung in privaten Wohnformen<br />
verbessern. Dabei können insbesondere flexible Angebotsmodule, so etwa Betreuungsangebote<br />
in Teilzeit oder einzelne Angebotskomponenten (Nachmittage, Kurse, oder ähnliches)<br />
eine individuellere Ausrichtung begünstigen und ließen sich auch mit dem „Persönlichen<br />
Budget“ selbstverantwortlich und je nach persönlichem Interesse durch die Senioren<br />
mit Behinderung „einkaufen“.
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 95<br />
Für Senioren mit Behinderung, die ambulant oder ohne Unterstützung privat leben, sollten<br />
entsprechende Angebote vorgehalten werden, die durch eine breite räumliche Verteilung<br />
im <strong>Landkreis</strong> gut zu erreichen sind. Um die inklusive sozialräumliche Vernetzung zu fördern,<br />
sollten auch bestehende Angebote oder Dienstleister für Senioren ohne Behinderung<br />
für solche mit Behinderung erschlossen werden. Dies ermöglicht zum einen die Nutzung<br />
bestehender Angebotsstrukturen und vermeidet den Aufbau paralleler separierter<br />
Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung; zum andern trägt die Öffnung allgemein<br />
zugänglicher Angebote und Einrichtungen zu einer inklusiven Versorgung bei.<br />
4.8 Bedarfsvorausschätzung<br />
Mit Hilfe der Bedarfsvorausschätzung lassen sich Aussagen über die voraussichtliche<br />
Entwicklung des Bedarfs an Werkstatt-Arbeitsplätzen, Angeboten in Förder- und Betreuungsgruppen<br />
und in der Tages-/Seniorenbetreuung für Menschen mit geistiger, körperlicher<br />
und mehrfacher Behinderung machen. Die Vorrausschätzung geht von gegebenen<br />
Rahmenbedingungen und Annahmen aus. Ändern sich diese, können sich auch die Bedarfe<br />
ändern. Auf grundlegende Aspekte der Bedarfsvorausschätzung wurde bereits in<br />
Kapitel I eingegangen.<br />
Ausgangsbasis der Vorausschätzung sind die Daten zur Nutzung der Angebote am<br />
30.06.2009. Sie werden unter Berücksichtigung von Alterung und Sterbefällen fortgeschrieben.<br />
Dabei werden altersbedingte Übergänge von der Werkstatt oder Förder- und<br />
Betreuungsgruppe in die Tages-/Seniorenbetreuung berücksichtigt.<br />
Potentielle Zugänge ergeben sich durch Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die in<br />
den Jahren 2009 bis 2018 voraussichtlich die Schule verlassen werden.<br />
Berücksichtigt werden alle Schulabgänger - drei Sonderschulen für Geistigbehinderte und<br />
Körperbehinderte im Schultyp Geistigbehinderte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> (Schwarzbach-<br />
Schule, Schule St. Franziskus und Schule des KBZO)<br />
Die Zahl der Abgangsschüler und der voraussichtliche Unterstützungsbedarf wurde bei<br />
den Schulen abgefragt. Zeitversetzt wird ab 2010 angenommen, dass von 195 Schulabgängern<br />
61 Prozent der Schüler eine Beschäftigung in der Werkstatt aufnehmen, 39 Prozent<br />
einen Förder- und Betreuungsbereich besuchen werden und 22 Prozent nach Beendigung<br />
der Schulzeit keine Tagesstruktur oder Beschäftigung durch die Eingliederungshilfe<br />
benötigen werden.<br />
Nicht berücksichtigt wurden:<br />
� Schülerinnen und Schüler, die derzeit in speziellen Wohnheimen außerhalb der Region<br />
(zum Beispiel Einrichtungen für Menschen mit geistiger und zusätzlicher Sinnesbehinderung<br />
in den <strong>Landkreis</strong>en Ravensburg) wohnen, weil diese nach einem langjährigen<br />
Aufenthalt am Schulort als Erwachsene meistens ebenfalls ein Spezialangebot<br />
am Schulort nutzen;<br />
� Förderschüler, weil diese unmittelbar nach Schulabschluss in der Regel kein Angebot<br />
der Eingliederungshilfe benötigen;<br />
� Schüler, die ausschließlich körperliche oder Sinnesbehinderungen ohne zusätzliche<br />
intellektuelle Beeinträchtigungen aufweisen, da sie in der Regel einen allgemeinbildenden<br />
Schulabschluss erreichen und danach in der Regel weitere Qualifizierungsmaßnahmen<br />
mit dem Ziel einer Beschäftigung auf dem Regelarbeitsmarkt durchlaufen.<br />
Abgänge ergeben sich in den Werkstätten und Förder- und Betreuungsgruppen vor allem<br />
durch das Erreichen der Altersgrenze. Es wurde angenommen, dass die Menschen im<br />
Durchschnitt mit 63 Jahren aus der Werkstatt und mit 65 Jahren aus der Förder- und Be-
96 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
treuungsgruppe ausscheiden. Sie werden als Zugänge der Seniorenbetreuung zugerechnet.<br />
Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Abgänge durch Sterbefälle.<br />
Die wesentlichen Zu- und Abgänge in Tagesstrukturangebote werden mit diesem Vorgehen<br />
erfasst. In der Praxis wird es darüber hinaus weitere Zu- und Abgänge geben, zum<br />
Beispiel durch Quereinstieg, Zuzug/Wegzug oder vorzeitiges Altern, die nicht von vornherein<br />
berücksichtigt werden können. Es wird angenommen, dass solche Zugänge und<br />
Abgänge sich gegenseitig ausgleichen und daher quantitativ nicht ins Gewicht fallen<br />
(Ausgleichsannahme).<br />
Ob die Annahmen der tatsächlichen Entwicklung entsprechen, muss laufend überprüft<br />
werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Schnittstelle zum allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />
Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)<br />
Für den Werkstatt-Bereich ergibt sich unter den genannten Annahmen bis zum Jahr 2018<br />
ein leicht abnehmender Bedarf. Ausgehend von 618 Plätzen im Jahr 2009 ist für das Jahr<br />
2014 bereits nur noch ein Bedarf an 604 Plätzen und für das Jahr 2019, bedingt durch<br />
Neuzugänge aus Schulen, ein Bedarf von 612 Plätzen zu erwarten. Dies entspricht einem<br />
Rückgang von 6 Plätzen.<br />
Ursache für die relativ hohe Zahl von Abgängen ist das im Vergleich zu anderen Kreisen<br />
schon heute sehr hohe Alter der Werkstattbeschäftigten und die gleichzeitig hohe Zahl an<br />
Werkstatt-Arbeitsplätzen. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden sich Zugänge<br />
und Abgänge bei den Werkstätten für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />
Behinderung ausgleichen.<br />
Förder- und Betreuungsgruppen (FuB)<br />
Im Bereich der Förder- und Betreuungsgruppen steigt die voraussichtliche Zahl der Nutzer<br />
zwischen 2009 und 2019 unter den Prognoseannahmen von 150 Plätzen im Jahr 2009<br />
auf 162 Plätze im Jahr 2014, auf 174 Plätze im Jahr 2019. Dies entspricht einem Anstieg<br />
von 24 Plätzen.<br />
Die weitere tatsächliche Bedarfsentwicklung im Förder- und Betreuungsbereich ist sehr<br />
sorgfältig zu beobachten. Ein erheblicher Teil des Zusatzbedarfs ergibt sich für Schulabgänger<br />
mit schweren und mehrfachen Behinderungen der Schule des KBZO. Ein Augenmerk<br />
ist auch auf die zukünftige Zahl der Sterbefälle zu legen, die eventuell höher sein<br />
könnte als im Rahmen der Bedarfsvorausschätzung angenommen. Zusätzlicher Bedarf an<br />
Förder- und Betreuungsgruppen-Plätzen könnte sich ergeben, wenn Jugendliche und<br />
junge Erwachsene, die derzeit in den Internaten spezieller Sonderschulen außerhalb der<br />
Region wohnen, als Erwachsene in Zukunft doch vermehrt in den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
zurückziehen.<br />
Tages- und Seniorenbetreuung<br />
Für die Tagesbetreuung der Senioren wird für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre ein<br />
Anstieg prognostiziert. Ausgehend von 174 Plätzen in 2009, wird der voraussichtliche<br />
Bedarf in 2014 210 Plätze, in 2019 218 Plätze betragen. Dies entspricht einem Anstieg<br />
von 44 Plätzen.<br />
Beim Zuwachs werden lediglich Senioren berücksichtigt, die aus Werkstätten und Förderund<br />
Betreuungsgruppen ausscheiden. Wenn zukünftig wachsende Anteile älterer Menschen<br />
im Alter in ambulant betreuten Wohnformen wohnen, wird der dezentrale Bedarf<br />
am jeweiligen Wohnort berücksichtigt werden müssen. Wegen der zukünftig kleinen Fall-
II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 97<br />
zahlen pro Gemeinde werden sehr individuelle Lösungen in Kooperation mit örtlichen<br />
Trägern von Angeboten der Altenhilfe erforderlich sein.<br />
Zusammengefasst entwickelt sich der Bedarf an Angeboten zur Tagesstruktur im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> folgendermaßen:<br />
Entwicklung der Tagesstruktur im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 2009 bis 2019<br />
Jahr<br />
Werkstatt für behinderte<br />
Menschen<br />
Förder- und<br />
Betreuungsbereich<br />
Tages-/<br />
Seniorenbetreuung<br />
2009 618 150 174<br />
2014 604 162 210<br />
2019 612 164 218<br />
Gesamt -6 24 44<br />
Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />
bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
Handlungsempfehlung<br />
Bei der weiteren Gestaltung der Werkstätten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist darauf zu achten,<br />
Werkstattplätze möglichst in der Form von Außenarbeitsplätzen oder -gruppen anzubieten,<br />
um der Abnahme in der stationären Werkstattstruktur begegnen zu können. Gleichzeitig<br />
sollten Maßnahmen gezielt den Verbleib von Menschen mit Behinderung auf Arbeitsplätzen<br />
des allgemeinen Arbeitsmarktes sichern, etwa durch ergänzende Lohnkostenzuschüsse,<br />
und Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung von<br />
Menschen mit Behinderung beraten werden. Hier kann auch der <strong>Landkreis</strong> selbst als Arbeitgeber<br />
eine Vorbildfunktion einnehmen und Menschen mit wesentlichen Behinderungen<br />
auf Arbeitsplätzen im Landratsamt beschäftigen.<br />
Um die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt zu intensivieren,<br />
können Integrationsbetriebe als Bindeglied fungieren und geeignete Übergänger auf<br />
die Beschäftigung unter Arbeitsmarktbedingungen vorbereiten. Hierzu sollten zusätzliche<br />
Integrationsbetriebe mit einem breiten, speziell für den Personenkreis der Menschen mit<br />
wesentlicher geistiger und mehrfacher bzw. körperlicher Behinderung geeigneten Arbeitsangebot<br />
geschaffen werden.<br />
Bei der Deckung des Mehrbedarfs im Förder- und Betreuungsbereich sollte auf eine sozialräumliche<br />
Ausrichtung der Angebote geachtet werden. Auch könnten vorhandene<br />
Werkstatt-Strukturen mit einbezogen werden, die durch Rückgang und Intensivierung von<br />
Außenarbeitsplätzen bzw. Vermittlung frei werdender Kapazitäten den Mehrbedarf abdecken<br />
könnten. Auf die Anpassung geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten sollte geachtet<br />
werden.<br />
Aus der Werkstatt heraus sollten Übergänge in den Ruhestand angemessen begleitet<br />
werden und flankiert sein von neuen modularen (Teilzeit-)Angeboten für Senioren mit Behinderung.<br />
Diese sollten auch über ein persönliches Budget eingekauft werden können<br />
und Menschen mit Behinderung offenstehen, die nicht stationär betreut leben. Es sollten<br />
für Rentnerinnen und Rentner, die zukünftig verstärkt ambulant betreut leben, integrative,<br />
sozialraumorientierte Angebote im bestehenden Netz der offenen Altenhilfe erschlossen<br />
werden. Hier gilt es, inklusive Angebote für Menschen mit Behinderung zu fördern und zu<br />
initiieren.
98<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />
In diesem Kapitel wird dargestellt, für wie viele Menschen mit wesentlicher Behinderung<br />
der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>, unabhängig vom Ort der Leistungserbringung, Leistungsträger<br />
von Leistungen der Eingliederungshilfe ist. Die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger<br />
von Eingliederungshilfe des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> ist entscheidend für den zukünftigen<br />
Finanzbedarf des <strong>Landkreis</strong>es im Bereich der Behindertenhilfe. Insbesondere die im<br />
<strong>Teilhabeplan</strong> berücksichtigten Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sind<br />
in der Regel im Laufe ihres Lebens dauerhaft auf Eingliederungshilfe angewiesen.<br />
1 Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />
Am Stichtag 30.06.2009 war der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> für insgesamt 1.544 Menschen mit<br />
einer wesentlichen Behinderung Leistungsträger von Leistungen der Eingliederungshilfe.<br />
Entwicklung der Fallzahlen in der Eingliederungshilfe nach Art der Behinderung im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> 2005 bis 2010<br />
Menschen mit<br />
geistiger Behinderung<br />
Menschen mit<br />
körperlicher<br />
Behinderung<br />
Menschen mit<br />
Sinnes- oder<br />
Sprachbehinderung<br />
Menschen mit<br />
seelischer<br />
Behinderung Gesamt<br />
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut<br />
30.06.2010 746 46,2 269 16,7 252 15,6 346 21,5 1613<br />
31.12.2009 750 47,6 265 16,8 222 14,1 338 21,5 1575<br />
30.06.2009 753 48,8 266 17,2 185 12,0 340 22,0 1544<br />
31.12.2008 741 48,7 267 17,6 184 12,1 329 21,6 1521<br />
30.06.2008 737 49,2 312 20,8 160 10,7 289 19,3 1498<br />
31.12.2007 723 50,0 303 20,9 151 10,4 270 18,7 1447<br />
31.12.2006 648 46,9 327 23,7 153 11,1 253 18,3 1381<br />
31.12.2005 626 47,4 318 24,1 129 9,8 248 18,8 1321<br />
Tabelle: KVJS 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />
Art der Behinderung<br />
Knapp die Hälfte (48,8 Prozent) der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> hatte<br />
am Stichtag 30.06.2009 eine geistige Behinderung. Die zweitgrößte Gruppe war mit 22<br />
Prozent die der Menschen mit seelischer Behinderung, gefolgt von 17 Prozent Menschen<br />
mit körperlicher und 12 Prozent Menschen mit Sinnes- bzw. Sprachbehinderung.
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 99<br />
Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe insgesamt pro 1.000 Einwohner im Regierungsbezirk<br />
Tübingen 2005 bis 2008<br />
10,00<br />
9,00<br />
8,00<br />
7,00<br />
6,00<br />
5,00<br />
4,00<br />
3,00<br />
2,00<br />
1,00<br />
0,00<br />
Leistungsempfänger insgesamt pro 1000 EW 2005 - 2008<br />
6,65<br />
5,06<br />
5,35<br />
5,11<br />
RT TÜ BL Stadt<br />
Ulm<br />
4,67<br />
Alb-<br />
Donau<br />
7,76<br />
7,45<br />
9,36<br />
BC FN RV SIG<br />
Leistungsempfänger pro 1000 EW 2005 Leistungsempfänger pro 1000 EW 2006<br />
Leistungsempfänger pro 1000 EW 2007 Leistungsempfänger pro 1000 EW 2008<br />
Durchschnitt RP Tübingen Landesdurchschnitt<br />
Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe<br />
nach dem SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und<br />
<strong>Landkreis</strong>e in Baden-Württemberg. KVJS, Stuttgart 2009<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> liegt die Zahl der Leistungsempfänger mit 7,76 je 1.000 Einwohner<br />
am 31.12.2008 deutlich über dem Landesdurchschnitt von 5,18 pro 1.000 Einwohner.<br />
2 Leistungsempfänger mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />
Behinderung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />
Nachfolgend wird die Zahl und Struktur der Leistungsempfänger mit einer wesentlichen<br />
geistigen, körperlichen und mehrfachen Behinderung dargestellt.<br />
Zum Stichtag 30.06.2009 benötigten:<br />
� 753 Menschen mit einer geistigen Behinderung und mehrfachen Behinderungen Leistungen<br />
der Eingliederungshilfe.<br />
� 451 Menschen mit einer wesentlichen körperlichen oder Sinnesbehinderung Leistungen<br />
der Eingliederungshilfe.<br />
8,96
100<br />
Alter<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />
Leistungsempfänger mit geistiger Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Alter am<br />
30.06.2009 (N=753)<br />
18,9%<br />
27,0%<br />
5,2%<br />
14,5%<br />
17,5%<br />
17,0%<br />
unter 20 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 65 über 65<br />
Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />
Über 200 Leistungsempfänger mit geistiger Behinderung (27 Prozent) sind zwischen 40<br />
und 50 Jahre alt, 181 Menschen (24 Prozent) sind zum Stichtag 30.06.2009 über 50 Jahre<br />
alt.<br />
In folgender Grafik werden die Leistungsempfänger betrachtet, bei denen eine körperliche<br />
oder Sinnesbehinderung im Vordergrund steht. Der überwiegende Anteil der Leistungsempfänger<br />
mit körperlicher und Sinnesbehinderung ist aufgrund der Unterstützung zum<br />
Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen auf Eingliederungshilfe angewiesen.<br />
Deshalb sind über 370 (82 Prozent) der insgesamt 451 Menschen mit körperlicher und<br />
Sinnesbehinderung unter 20 Jahre alt. Dies verdeutlicht, dass ein Großteil dieser Personengruppe<br />
im Erwachsenenalter wahrscheinlich keine Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
mehr benötigt.
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 101<br />
Leistungsempfänger mit körperlicher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Alter am<br />
30.06.2009 (N=451)<br />
6,9%<br />
3,3%<br />
3,8%<br />
3,1%<br />
0,7%<br />
82,3%<br />
unter 20 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 65 über 65<br />
Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />
Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund
102<br />
Geschlecht<br />
41%<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />
Mehr Männer als Frauen bezogen zum Stichtag 30.06.2009 Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Diese Verteilung ist in anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en,<br />
für die mit Unterstützung des KVJS ein <strong>Teilhabeplan</strong> erstellt wurde, vorzufinden und<br />
auch im bundesweiten Vergleich die Regel.<br />
Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Geschlecht am<br />
30.06.2009 (N=1204)<br />
Weiblich Männlich<br />
Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />
Leistungen für Kinder und Jugendliche<br />
Insgesamt 470 Kinder und Jugendliche mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />
Behinderung haben zum Stichtag 30.06.2009 Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> bezogen. Davon besuchten:<br />
� 111 Kinder allgemeinen Kindergärten und Kindertagesbetreuungen,<br />
� 3 Schüler allgemeine Schulen,<br />
� 37 Schüler Heimsonderschulen außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>,<br />
� 302 Schüler Sonderschulen oder (Sonder)Schulkindergärten, 214 Schüler davon besuchten<br />
eine solche Einrichtung innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> und 88 davon<br />
außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es,<br />
� 17 Schüler Schulen am Heim, davon 10 Schüler im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
59%
Wohnen von Erwachsenen<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 103<br />
Insgesamt 784 Erwachsene mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />
haben zum Stichtag 30.06.2009 Leistungen der Eingliederungshilfe vom <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> bezogen:<br />
� 329 erwachsene Leistungsempfänger in stationären Wohnformen<br />
� 83 erwachsene Leistungsempfänger in betreuten Wohnformen<br />
� 372 erwachsene Leistungsempfänger privat ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe.<br />
Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Wohnort am<br />
30.06.2009<br />
Stationär (N=329)<br />
BWF (N=23)<br />
ABW (N=60)<br />
54,4<br />
87,0<br />
91,7<br />
0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> Außerhalb <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />
Von den in betreuten (ambulant betreutes Wohnen (ABW) und betreutes Wohnen in Familien<br />
(BWF)) lebenden Menschen, wohnte der Großteil (90 Prozent) im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
45,6<br />
13,0<br />
8,3
104<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />
Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe mit geistiger und körperlicher<br />
Behinderung nach Wohnformen im Regierungsbezirk Tübingen am 31.12.2008<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
70%<br />
60%<br />
50%<br />
40%<br />
30%<br />
20%<br />
10%<br />
0%<br />
31% 31% 38% 37%<br />
18% 13% 4% 8%<br />
51% 56% 58% 55%<br />
RT TÜ BL Stadt<br />
Ulm<br />
46%<br />
6% 12%<br />
48% 44%<br />
Alb-<br />
Donau<br />
44%<br />
30% 33% 38%<br />
15%<br />
17% 14%<br />
55% 50% 48%<br />
BC FN RV SIG<br />
Stationäres Wohnen Erwachsener gbM/kbM Ambulantes Wohnen Erwachsener gbM/kbM<br />
Privates Wohnen gbM/kbM<br />
Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe<br />
nach dem SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und<br />
<strong>Landkreis</strong>e in Baden-Württemberg. KVJS, Stuttgart 2009.<br />
Die Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es leben zu einem sehr hohen Prozentsatz privat<br />
ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe beim Wohnen in ihrem vertrauten Umfeld.<br />
Bild: Schwarzbach-Schule <strong>Biberach</strong>, Hochbeete
Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
3,23<br />
2,06<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 105<br />
716 erwachsenen Menschen erhielten Leistungen zur Tagesstrukturierung in Leistungsträgerschaft<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>. Davon besuchten<br />
� 566 Personen Werkstätten für behinderte Menschen (79 Prozent)<br />
� 111 Personen einen Förder- und Betreuungsbereich (16 Prozent)<br />
� 39 Personen Angebote der Seniorenbetreuung (5 Prozent)<br />
Leistungsempfänger mit geistiger und körperlicher Behinderung in der Werkstatt im Regierungsbezirk<br />
Tübingen pro 1.000 Einwohner am 31.12.2008<br />
5<br />
4,5<br />
4<br />
3,5<br />
3<br />
2,5<br />
2<br />
1,5<br />
1<br />
0,5<br />
0<br />
3,25<br />
2,02<br />
2,8<br />
2,8<br />
2,87<br />
3,01<br />
RT TÜ BL Stadt<br />
Ulm<br />
3,17<br />
3,12<br />
Alb-<br />
Donau<br />
4,23<br />
4,25<br />
3,25<br />
3,3<br />
4,19<br />
4,23<br />
4<br />
4,18<br />
BC FN RV SIG<br />
WfbM-Beschäftigte gbM/kbM 2007 WfbM-Beschäftigte gbM/kbM 2008<br />
Durchschnitt RP Tübingen Landesdurchschnitt<br />
Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe<br />
nach dem SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und<br />
<strong>Landkreis</strong>e in Baden-Württemberg. KVJS, Stuttgart 2009.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> besuchen im Vergleich zum Landes- und Regierungsbezirksdurchschnitt<br />
überdurchschnittlich viele Menschen Werkstätten für behinderte Menschen.<br />
3 Bedarfsvorausschätzung der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />
bis 2019<br />
Bereich Wohnen<br />
Die Anzahl der privat wohnenden Menschen wird von 372 im Jahr 2009 auf 328 Personen<br />
im Jahr 2019 leicht zurückgehen. Sie erhalten ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
zur Tagestrukturierung.<br />
Zukünftig werden — bedingt durch das steigende Alter der betreuenden Angehörigen (in<br />
der Regel die Eltern) — weniger Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen,<br />
privat und ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe leben. Diese Entwicklung
106<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />
führt zu einer Steigerung der Leistungsempfänger des ambulanten und vor allem stationären<br />
Wohnens.<br />
Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />
Vorausschätzung für das private Wohnen der Leistungsempfänger<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> bis 2019<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
372<br />
340<br />
2009 2014 2019<br />
Privates Wohnen<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />
bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
Für das betreute Wohnen (ABW und BWF) wird sich voraussichtlich eine Steigerung der<br />
Zahl der Leistungsempfänger um 102 Personen (123%) von 83 auf 167 ergeben.<br />
Betreutes Wohnen<br />
Vorausschätzung für das betreute Wohnen der Leistungsempfänger<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> bis 2019<br />
200<br />
100<br />
0<br />
83<br />
128<br />
2009 2014 2019<br />
Betreutes Wohnen<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />
bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
328<br />
167
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 107<br />
Trotz der deutlichen Fallsteigerungen im Bereich des betreuten Wohnens werden bis<br />
2019 zusätzlich 92 Leistungsempfänger stationäre Wohnangebote benötigen (28%).<br />
Stationäres Wohnen<br />
Vorausschätzung für das stationäre Wohnen der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />
bis 2019<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
329<br />
393<br />
2009 2014 2019<br />
Stationäres Wohnen<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />
bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
Bereich Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
Das steigende Alter der Leistungsempfänger im Bereich der tagesstrukturierenden Angebote<br />
wird zukünftig eine veränderte Angebotsstruktur notwendig machen.<br />
Es werden voraussichtlich deutlich mehr Menschen mit Behinderung Angebote der Seniorenbetreuung<br />
benötigen als bisher. Wie bereits bei den Ausführungen zum Standort <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> dargestellt, sollten allgemein zugängliche Angebote der Altenhilfe auch<br />
Menschen mit Behinderung offen stehen. Der Leitgedanke der <strong>Teilhabeplan</strong>ung — weitestgehend<br />
inklusive Angebote zu ermöglichen — hat auch in der Alltagsgestaltung für<br />
Senioren mit Behinderung einen besonderen Stellenwert. Neben den Leistungsempfängern<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> im <strong>Landkreis</strong> betrifft dies auch die Leistungsempfänger<br />
außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es, für die jedoch die Steuerungsmöglichkeiten des <strong>Landkreis</strong>es<br />
eingeschränkt sind.<br />
Durch eine Angleichung der Altersstruktur an die der Gesamtbevölkerung ergibt sich auch<br />
innerhalb der bestehenden Angebote der Eingliederungshilfe Veränderungsbedarf. Insbesondere<br />
die Arbeitsplätze in Werkstätten müssen sich den Belangen von älteren Menschen<br />
mit Behinderung anpassen, um diesen bis zum Rentenalter einen Verbleib in der<br />
Werkstatt zu ermöglichen, auch wenn altersbedingt ein höherer Hilfebedarf vorhanden<br />
sein sollte.<br />
439
108<br />
Werkstatt<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />
Vorausschätzung für Werkstattleistungen (inkl. BBB) der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Biberach</strong> bis 2019<br />
700<br />
600<br />
500<br />
400<br />
300<br />
200<br />
100<br />
0<br />
566<br />
569<br />
2009 2014 2019<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />
bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
Die Anzahl der Werksattbesucher in Leistungsträgerschaft des <strong>Landkreis</strong>es wird bis zum<br />
Jahr 2019 voraussichtlich um 23 Personen leicht ansteigen (4%).<br />
Förder- und Betreuungsbereich<br />
Vorausschätzung für Leistungen im Förder- und Betreuungsbereich der Leistungsempfänger<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> bis 2019<br />
200<br />
100<br />
0<br />
111<br />
125<br />
2009 2014 2019<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />
bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
Aus den Befragungen der Lehrkräfte der Sonderschulen ergibt sich, dass der Anteil der<br />
Schulabgänger mit einer sehr schweren und mehrfachen Behinderung in den nächsten<br />
Jahren ansteigen wird. Die Zahl der Leistungsempfänger wird um 23 Personen (21%)<br />
ansteigen.<br />
589<br />
134
Angebote für Senioren<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 109<br />
Vorausschätzung für Leistungen im Seniorenbereich der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Biberach</strong> bis 2019<br />
100<br />
0<br />
39<br />
86<br />
2009 2014 2019<br />
Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />
bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
Die Zahl der Leistungsempfänger im Seniorenbereich wird um 77 Fälle am deutlichsten<br />
ansteigen (197%). Hierbei handelt es sich vor allem um Rentnerinnen und Rentner, die in<br />
einer Werkstatt beschäftigt waren.<br />
116
110<br />
III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />
Die folgende Tabelle stellt die Veränderungen der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es<br />
im Planungszeitraum bezogen auf die einzelnen Hilfsangebote der Eingliederungshilfe,<br />
dar.<br />
Bedarfsvorausschätzung der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> 2009-2019<br />
Stationäres<br />
2009 2014 2019 Saldo Zugänge Abgänge<br />
Bestand<br />
abs. abs. abs. abs. % ges.<br />
davon<br />
Kinder<br />
davon<br />
privat ges.<br />
Über-<br />
gänge Tod<br />
Wohnen 329 384 421 92 28% 131 37 94 -39 39<br />
Betreutes<br />
Wohnen 83 138 185 102 123% 109 15 94 -7 7<br />
Privates<br />
Wohnen 372 340 328 -44 -12% 153 153 -197 187 10<br />
Wohnen<br />
gesamt 784 862 934 150 19% 393 52 341 -243 187 56<br />
Werkstatt 566 569 589 23 4% 128 -105 77 28<br />
FuB 111 125 134 23 21% 42 -19 13 6<br />
Tages-/<br />
Senioren-<br />
betreuung 39 86 116 77 197% 90 -13 13<br />
Tages-<br />
struktur<br />
gesamt 716 780 839 123 17% 260 0 0 -137 90 47<br />
Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009.<br />
Erhebung bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
Zusammenfassung<br />
Im Planungszeitraum vom Jahr 2009 bis 2019 wird<br />
� die Zahl der Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe weiter ansteigen<br />
� die demografische Entwicklung keine Entlastung bei der Zahl der Leistungsempfänger<br />
in der Eingliederungshilfe ergeben, da<br />
o die Anzahl der Kinder mit Behinderung in Sonderschulen— im Gegensatz zu<br />
der allgemeinen Entwicklung an Grundschulen — nicht zurückgeht<br />
o erstmals ältere Menschen mit Behinderung in großer Zahl dauerhaft Leistungen<br />
der Eingliederungshilfe benötigen werden<br />
� trotz sehr ehrgeiziger Ziele in diesem <strong>Teilhabeplan</strong> ein deutlicher Anstieg an Leistungen<br />
im stationären Wohnen nicht vermeidbar sein<br />
� der weitere Ausbau und die schnelle Umsetzung der dargestellten Handlungsempfehlungen<br />
— insbesondere derjenigen zu den Angeboten der „Offenen Hilfen“ — dringend<br />
erforderlich sein, um<br />
o die Ziele der <strong>Teilhabeplan</strong>ung zu erreichen,<br />
o auch Menschen mit einem hohen Hilfebedarf ambulant versorgen zu können<br />
o durch die dargestellten Handlungsempfehlungen die Voraussetzungen zu<br />
schaffen, um insbesondere den Bereich des betreuten Wohnens soweit stärken,<br />
dass eine Aufnahme in ein Wohnheim dauerhaft vermieden wird und das<br />
Zusammenleben in der Gemeinde gelingen kann.
IV Zusammenfassung<br />
IV Zusammenfassung 111<br />
Der vorliegende <strong>Teilhabeplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> befasst sich mit der Zielgruppe<br />
der Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung.<br />
Er soll der Politik und der Verwaltung als sozialplanerische Entscheidungsgrundlage dienen.<br />
Ausgangssituation<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gehört zu den Kreisen in Baden-Württemberg, die für die Planung<br />
im Bereich der Behindertenhilfe eine differenzierte Angebotsstruktur mit zum Teil sehr<br />
langer Tradition aufweisen. Die Angebote der St. Elisabeth-Stiftung und der Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong> prägen das Unterstützungssystem für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher<br />
und mehrfacher Behinderung.<br />
Offene Hilfen<br />
Die Offenen Hilfen haben die Aufgabe, Menschen mit wesentlicher Behinderung, die in<br />
einem Privathaushalt ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe oder mit ambulanter<br />
Betreuung leben, sowie deren Angehörigen bei der Förderung der Teilhabe am Leben in<br />
der Gesellschaft zu begleiten und zu unterstützen. Ziel der Offenen Hilfen ist der Verbleib<br />
im vertrauten Umfeld, Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Entlastung von Angehörigen.<br />
Zu den Angeboten zählen: Beratung und Information, Familienentlastende Dienste,<br />
Freizeitangebote und Kurzzeit-Unterbringung.<br />
Der Bereich der Offenen Hilfen ist ein wichtiger Baustein im Hilfespektrum von Menschen<br />
mit Behinderung und ihren Angehörigen. Eine bessere Koordination und Kooperation zwischen<br />
den Leistungserbringern der Angebote und ein weiterer am Bedarf orientierter Ausbau<br />
inklusiver sozialraumorientierter Angebote im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist empfehlenswert.<br />
Auch der Ausbau an Angeboten, die mit einem Persönlichen Budget finanziert werden<br />
können, ist notwendig. Die Planung der Angebote sollte deshalb im Arbeitskreis Eingliederungshilfe<br />
erfolgen und in einer gemeinsamen Übersicht veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung<br />
sollte unbedingt barrierefrei sein.<br />
Um betroffene Familien umfassend und frühzeitig zu informieren, sollte sich das Landratsamt<br />
in Zukunft noch stärker als trägerneutrale Beratungs- und Vermittlungsstelle bei<br />
präventiven Anliegen und in Krisensituationen verstehen, damit der Verbleib in der Familie<br />
möglich wird bzw. eine stationäre Unterbringung nicht sein muss.<br />
Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil der Offenen Hilfen. Es sollte<br />
in den Städten und Gemeinden mit Unterstützung des <strong>Landkreis</strong>es aus- und aufgebaut<br />
und gepflegt werden. Angebote für Menschen ohne Behinderung müssen sich für Menschen<br />
mit Behinderung öffnen. 1<br />
Kinder und Jugendliche<br />
Frühförderung<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es drei Sonderpädagogische Beratungsstellen für Kinder mit<br />
(drohender) geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung. Darüber hinaus gibt es<br />
1 Siehe Kapitel II.1 Offene Hilfen und Vernetzung
112 IV Zusammenfassung<br />
im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg zwei Sonderpädagogische Beratungsstellen für Kinder mit (drohender)<br />
Hör- und Sehbehinderung, die auch für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zuständig sind.<br />
Eine weitergehende Vernetzung und Koordination der Angebote der Frühförderung und<br />
Integration von behinderten Kindern in Regeleinrichtungen sollte zukünftig vom Arbeitskreis<br />
Eingliederungshilfe vorgenommen werden.<br />
Kindergärten<br />
In Baden-Württemberg besteht für Kinder mit Behinderung ein zweigliedriges System:<br />
Zum einen die Integration in allgemeine Kindergärten, zum anderen der Besuch von speziellen<br />
Schulkindergärten für Kinder mit Behinderung. Für die Integration behinderter Kinder<br />
in allgemeine Kindergärten können Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt werden.<br />
Im Jahr 2009 erhielten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 118 Kinder eine Integrationsbegleitung.<br />
Dabei lag der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich der Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e Baden-<br />
Württembergs deutlich über dem Landesdurchschnitt. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es vier<br />
Schulkindergärten mit insgesamt 79 Plätzen.<br />
Die hohe Zahl der Integrationen im allgemeinen Kindergarten zeigt, dass den Trägern von<br />
Angeboten der Kindertagesbetreuung im Kreis bewusst ist, dass die Betreuung von Kindern<br />
mit Behinderung grundsätzlich Aufgabe aller Kindergärten ist. Der Ausbau der Integration<br />
in allgemeine Kindergärten sollte trotzdem weiter gefördert und ausgebaut werden.<br />
Auch das Angebot an Schulkindergärten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist sehr gut ausgebaut.<br />
Eltern sollten sich auch in Zukunft frei entscheiden können, ob ihr Kind mit Behinderung in<br />
einem allgemeinen oder Schulkindergarten betreut werden soll. Der Entscheidungsprozess<br />
sollte auf Wunsch der Eltern von allen beteiligten Stellen — dem Kreisjugend- und<br />
Kreissozialamt, den Städten und Gemeinden, der Schulverwaltung und den Einrichtungen<br />
und Diensten der Frühförderung, Schulkindergärten und Kindertagesbetreuung begleitet<br />
werden. 2<br />
Schulen<br />
Kinder und Jugendliche mit Behinderung besuchen in Baden-Württemberg in der Regel<br />
Sonderschulen. Nur wenige besuchen allgemeine Schulen. Sie werden dabei durch die<br />
sonderpädagogischen Dienste der Sonderschulen im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />
unterstützt. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es zwei sonderpädagogische Dienste. Zum Stichtag<br />
21.10.2010 erhielten 28 Kinder mit geistiger Behinderung oder Sprachbehinderung<br />
aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> an allgemeinen Schulen eine Förderung durch einen sonderpädagogischen<br />
Dienst.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist Modelllandkreis zur Erprobung von Alternativen zum bisherigen<br />
Schulsystem. Er sollte diese Chance nutzen und einfordern, dass ausreichende Ressourcen<br />
für eine sonderpädagogische Begleitung an allgemeinen Schulen zur Verfügung<br />
stehen. Die Umsetzung der integrativen Beschulung wird ohne eine entsprechende Verlagerung<br />
von Ressourcen kaum umzusetzen sein. Daneben ist es erforderlich, dass Träger<br />
von Kindertagesstätten und Schulen bei Baumaßnahmen auf die Belange von Menschen<br />
mit Behinderung achten und z.B. barrierefrei geplant werden. 3<br />
2 Siehe Kapitel II.2.2 Kindergärten und Kindertagesbetreuung<br />
3 Siehe Kapitel II.2.3 Schule
Übergang Schule-Beruf<br />
IV Zusammenfassung 113<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zeichnen sich erste Erfolge damit ab, Schülerinnen und Schüler<br />
mit geistiger Behinderung so zu unterstützen und zu fördern, dass sie sich die Erprobung<br />
einer Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zutrauen.<br />
Netzwerkkonferenzen, Berufswegekonferenzen, die Berufsvorbereitende Einrichtung<br />
(BVE), die Vertiefte Berufsorientierung (VBO) und die Kooperative berufliche Bildung und<br />
Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) sind Maßnahmen zur Erhöhung<br />
der Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit<br />
der Beteiligten, z.B. im Arbeitskreis Eingliederungshilfe, und die Sicherung<br />
der finanziellen Förderung dieser Maßnahmen ist notwendig, um auch weiterhin möglichst<br />
viele junge Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt zu ermöglichen.<br />
Die Kreisverwaltung <strong>Biberach</strong> sollte mit gutem Beispiel vorangehen und Praktikumsplätze<br />
für Menschen mit Behinderung in der Kreisverwaltung bereitstellen. 4<br />
Stationäres Wohnen Kinder und Jugendlicher<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lebten am 30.06.2009 59 Kinder und Jugendliche mit Behinderung<br />
stationär im Haus St. Franziskus der St. Elisabeth-Stiftung. Davon stammen 10 Kinder<br />
und Jugendliche aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. 44 weitere Kinder und Jugendliche mit<br />
Behinderung aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lebten in einem Internat oder Wohnheim außerhalb<br />
des <strong>Landkreis</strong>es, weil dort ihr spezieller Förderbedarf gedeckt werden kann.<br />
Zur Vermeidung stationärer Aufenthalte von Kindern und Jugendlichen ist es notwendig,<br />
für Kinder, Jugendliche und deren Eltern präventive Angebote aufzubauen. Der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong> erarbeitete deshalb das präventive Angebot „Elternschule“ und beantragte Projektmittel<br />
beim KVJS. Das Angebot soll sich vor allem an Familien mit Kindern mit Behinderung<br />
in der Pubertät richten. Zur weiteren Entlastung der Familie sollen sie auch Unterstützung<br />
bei der Inklusion außerhalb der Schule bekommen.<br />
Um Kindern und Jugendlichen, die außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es ihre Schulzeit beenden,<br />
eine selbständigere Wohnform an ihrem ursprünglichen Wohnort oder in ihrem familiären<br />
Umfeld zu ermöglichen, sollte der <strong>Landkreis</strong> frühzeitig den Kontakt zu den Schülern und<br />
ihren Familien suchen, um sie über mögliche Anschlussangebote nach Schule und Internatsbesuch<br />
zu informieren. Es sollte vermieden werden, dass der Großteil der Schulabgänger<br />
unmittelbar in ein stationäres Wohnheim für Erwachsene wechselt. 5<br />
Wohnen von Erwachsenen<br />
Wohnen in Privathaushalten<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> leben im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en überdurchschnittlich<br />
viele Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung in<br />
Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe beim Wohnen., d.h. überwiegend<br />
bei ihren Eltern. Am 30.06.2009 waren dies 329 Menschen mit Behinderung, die<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe zur Tagesstrukturierung erhielten. Darin nicht enthalten<br />
sind Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder gar nicht<br />
4 siehe Kapitel II.2.4 Übergang Schule-Beruf<br />
5 Siehe Kapitel II.2.5 Stationäres Wohnen
114 IV Zusammenfassung<br />
arbeiten. Die Wohnorte verteilen sich über fast alle Städte und Gemeinden im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Biberach</strong>.<br />
Die Möglichkeiten zum Wohnen im Privathaushalt und die Lebensqualität steigen, wenn<br />
die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen im<br />
Wohnumfeld geeignet sind. Die Gestaltung der Rahmenbedingungen ist Aufgabe aller<br />
Beteiligten.<br />
Die Familien sollten auch in Zukunft kompetent, zuverlässig und individuell unterstützt<br />
werden. Weitere oder neue Angebote können aus dem bürgerschaftlichen Engagement<br />
heraus entstehen. Dies gilt es weiterhin zu pflegen und auszubauen.<br />
Damit Menschen mit Behinderung solange wie möglich in einem Privathaushalt leben<br />
können, benötigen sie Angebote zur Tagesstrukturierung vor Ort. Vor allem für Seniorinnen<br />
und Senioren sollten diese Angebote aufgebaut werden. Hierbei sollten die vorhandenen<br />
Strukturen, z.B. der offenen Altenhilfe, genutzt und auch das bürgerschaftliche Engagement<br />
einbezogen werden. 6<br />
Betreutes Wohnen<br />
Am 30.06.2009 lebten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 66 Erwachsene mit geistiger, körperlicher<br />
und mehrfacher Behinderung im ambulant betreuten Wohnen und 20 im betreuten Wohnen<br />
in Familien. Obwohl der <strong>Landkreis</strong> im Vergleich mit anderen Kreisen damit im oberen<br />
Drittel liegt, sollte das betreute Wohnen weiter bedarfsgerecht im gesamten <strong>Landkreis</strong><br />
ausgebaut und ausdifferenziert werden. Gerade für junge Menschen nach Beendigung<br />
ihrer Schulzeit sollten betreute Wohngemeinschaften weiter ausgebaut werden. Für ältere<br />
Menschen, die Pflege benötigen, sollte die Kooperation mit den örtlichen Sozialstationen<br />
im betreuten Wohnen weiter ausgebaut werden. Außerdem sind gerade für Menschen mit<br />
hohem Hilfebedarf im betreuten Wohnen flankierende, inklusive und spezielle Angebote<br />
der Offenen Hilfen und Tagesstrukturierung besonders wichtig.<br />
Für die Gestaltung von fließenden Übergängen zwischen den verschiedenen Wohnformen<br />
sollten eine angemessene Begleitung dieses Prozesses ermöglicht werden. 7<br />
Stationäres Wohnen Erwachsener<br />
Am 30.06.2009 wohnten 495 erwachsene Menschen mit einer geistigen, körperlichen und<br />
mehrfachen Behinderung in einem Wohnheim der Behindertenhilfe oder einer Außenwohngruppe<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Damit gehört der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zu den Stadtund<br />
<strong>Landkreis</strong>en mit hoher Versorgungsdichte.<br />
Um den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung<br />
und ihren Familien beim Wohnen gerecht zu werden, z.B. das Wohnen in räumlicher Nähe<br />
zu Angehörigen, sollten Wahlmöglichkeiten sowohl bei der Wohnform insgesamt als<br />
auch beim stationären Wohnen geschaffen werden. Diese setzen ein ausreichendes Angebot<br />
in den Städten und Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es voraus.<br />
Im Hinblick auf die steigende Zahl alter Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
sollten zusätzlich benötigte stationäre Plätze neben kleinräumigen und flexiblen Wohnangeboten<br />
vor allem auch als Pflegeeinrichtung nach dem SGB XI geschaffen werden.<br />
Außerdem sollten für die im <strong>Landkreis</strong> vorhandenen Wohnangebote für Menschen mit<br />
geistiger Behinderung und zusätzlicher psychischer Beeinträchtigung eine Leistungsvereinbarung<br />
abgeschlossen werden.<br />
6 siehe Kapitel II.3.1 Wohnen in Privathaushalten<br />
7 siehe Kapitel II.3.2 Betreutes Wohnen
Bedarfsvorausschätzung Wohnen von Erwachsenen<br />
IV Zusammenfassung 115<br />
Der Bedarf an Wohnangeboten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> für die kommenden 10 Jahre wurde<br />
unter den vereinbarten Annahmen 8 berechnet. Der zukünftige Bedarf für die jeweilige<br />
Wohnform wächst unterschiedlich stark an:<br />
Zugänge zum unterstützten Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 2009 bis 2019<br />
Jahr<br />
Wohnen im<br />
Privathaushalt<br />
betreutes Wohnen stationäres Wohnen<br />
2009 329 86 495<br />
2014 312 130 514<br />
2019 302 170 524<br />
Gesamt -27 84 29<br />
Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />
bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
Aufgrund der demografischen Entwicklung sind in den nächsten 10 Jahren in fast allen<br />
Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Baden-Württembergs Zuwächse in den Wohnformen zu erwarten.<br />
Vor allem Menschen mit Behinderung, die in einem Privathaushalt leben und Kinder und<br />
Jugendliche, die bereits als Kinder in einem Wohnheim lebten, werden unterstützte Wohnformen<br />
benötigen.<br />
Um den Anstieg an Plätzen so moderat wie möglich zu halten, sollten individuelle, flexible<br />
und passgenaue Angebote geschaffen werden. Vor allem durch die Angebote der Offenen<br />
Hilfen kann der weitere Ausbau stationärer Wohnangebote begrenzt werden.<br />
Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
Allgemeiner Arbeitsmarkt<br />
Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind ein erfolgversprechender Weg Menschen<br />
mit Behinderung zu integrieren. Deshalb sollte die Erhöhung des Anteils von Menschen<br />
mit Behinderung in Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> angestrebt werden. Dafür ist eine noch stärkere Vernetzung und<br />
Abstimmung an den Schnittstellen — z.B. Schule – Arbeitsmarkt — und der einzelnen<br />
Angebote zur Vorbereitung notwendig. Außerdem sollten die Möglichkeiten der Eingliederungshilfe,<br />
z.B. durch Lohnkostenzuschüsse, weiterhin genutzt werden. Auch sollten zusätzliche<br />
Beschäftigungsmöglichkeiten und Praktika-Plätze eingerichtet werden, z.B. beim<br />
Landratsamt <strong>Biberach</strong>.<br />
Der Integrationsfachdienst vermittelt Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt. Durch die Einrichtung einer Börse für sozial engagierte Betriebe durch den<br />
Integrationsfachdienst könnten neue Netzwerke und ein besserer Überblick über die Möglichkeiten<br />
der Beschäftigung für Menschen mit Behinderung entstehen.<br />
Für Menschen mit geistiger Behinderung sollten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> weitere Arbeitsangebote<br />
in Integrationsunternehmen entstehen. Wünschenswert wäre die Anlehnung an<br />
das breite Produktionsspektrum der Werkstätten oder die Umstrukturierung einzelner<br />
Produktionsbereiche der Werkstatt in ein Integrationsunternehmen. 9<br />
8 Siehe Kapitel I.4 Planungsprozess und II.3.4 Bedarfsvorausschätzung<br />
9 Siehe Kapitel II.4.1, II.4.2, II.4.3 und II.4.4
116 IV Zusammenfassung<br />
Werkstätten<br />
Am 30.06.2009 arbeiteten 618 Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in einer der fünf Werkstätten. 304 Werkstatt-<br />
Beschäftigte leben in einem Privathaushaushalt und erhalten dafür keine Leistung der<br />
Eingliederungshilfe zum Wohnen. Dies ist im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en<br />
Baden-Württembergs ein sehr hoher Wert. Eine größere Anzahl dieser Menschen<br />
wird zukünftig eine Leistung der Eingliederungshilfe zum Wohnen benötigen. Das Durchschnittsalter<br />
der Werkstatt-Beschäftigten ist im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en<br />
mit 41 Jahren hoch. Mit einer größeren Zahl an zukünftigen Rentnern mit Behinderung<br />
ist deshalb zu rechnen, von denen ein Teil eine alternative Tagesstruktur benötigen<br />
wird. Modulare Angebote, die auch „Teilzeit“-Tagesstrukturen ermöglichen oder als<br />
Einzelleistung mit dem Persönlichen Budget eingekauft werden können, sind flexibel und<br />
deshalb besonders zu empfehlen. Auch die Öffnung und Nutzung von Regelangeboten<br />
der Altenhilfe trägt zur Inklusion von Senioren mit Behinderung bei und schont öffentliche<br />
Ressourcen. 10<br />
Förder- und Betreuungsbereiche<br />
Am 30.06.2009 besuchten 150 Menschen mit Behinderung einen der fünf Förder- und<br />
Betreuungsbereiche im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. 85 Prozent der Besucher dieser Tagesstruktur<br />
lebten in einem Wohnheim. Auch hier ist das Durchschnittsalter mit 43 Jahren sehr<br />
hoch. Deshalb ist auch für diesen Personenkreis die Gestaltung des Überganges in den<br />
Ruhestand ein dringliches Thema. Neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Angeboten<br />
der Seniorenbetreuung und des Förder- und Betreuungsbereich werden notwendig. 11<br />
Tages- und Seniorenbetreuung<br />
Am 30.06.2010 besuchten 174 Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> eine<br />
der vier Seniorenbetreuungen.<br />
Wichtig ist, neue Wege zur Gestaltung der tagesstrukturierenden Angebote zu finden, die<br />
auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmt sind und die vorhandenen Ressourcen im Sozialraum<br />
sinnvoll nutzen und kombinieren. Attraktive und gute Angebote müssen geschaffen<br />
werden, die Menschen mit Behinderung im Alter begleiten und deren Familien unterstützten<br />
und entlasten. Gerade weil immer sehr individuelle Lösungen gesucht werden müssen,<br />
bietet es sich hier an, Wege über flexible Angebotsmodule, z.B. „Teilzeit-Lösungen“<br />
zu suchen, die sich mit dem Persönlichen Budget finanzieren lassen. Um die inklusive<br />
sozialräumliche Vernetzung zu fördern, sollten auch bestehende Angebote oder<br />
Dienstleister für Senioren ohne Behinderung für solche mit Behinderung erschlossen werden.<br />
Dies trägt wesentlich zur Inklusion von Menschen mit Behinderung bei. 12<br />
10 Siehe Kapitel II.4.5<br />
11 Siehe Kapitel II.4.6<br />
12 Siehe Kapitel II.4.7
IV Zusammenfassung 117<br />
Bedarfsvorausschätzung Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
Der Bedarf an Angeboten zur Tagesstrukturierung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> für die kommenden<br />
10 Jahre wurde mit der Bedarfsvorausschätzung berechnet. Der zukünftige Bedarf<br />
für die jeweilige Tagesstruktur wächst unterschiedlich stark an:<br />
Entwicklung der Tagesstruktur im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 2009 bis 2019<br />
Jahr<br />
Werkstatt für behinderte<br />
Menschen<br />
Förder- und<br />
Betreuungsbereich<br />
Tages-/<br />
Seniorenbetreuung<br />
2009 618 150 174<br />
2014 604 162 210<br />
2019 612 164 218<br />
Gesamt -6 24 44<br />
Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />
bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />
Aufgrund des hohen Altersdurchschnitts der Beschäftigten der Werkstatt und der daraus<br />
resultierenden Berentung einer größeren Zahl der Beschäftigten in den kommenden 10<br />
Jahren, ist in diesem Bereich nicht mit einem Zuwachs zu rechnen. Werkstattplätze sollten<br />
deshalb verstärkt als Außenarbeitsplätzen oder -gruppen angeboten werden, um mehr<br />
Flexibilität zu erreichen. Gleichzeitig sollten Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt angeboten und gesichert werden.<br />
Der Mehrbedarf im Förder- und Betreuungsbereich sollte sozialräumlich ausgerichtet werden.<br />
Aus der Werkstatt heraus sollten Übergänge in den Ruhestand angemessen begleitet<br />
werden und flankiert sein von neuen modularen und flexiblen (Teilzeit-)Angeboten für Senioren<br />
mit Behinderung. Inklusive, sozialraumorientierte Angebote im bestehenden Netz<br />
der offenen Altenhilfe müssen erschlossen werden. 13<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />
Am 30.06.2009 erhielten 1.544 Menschen mit wesentlicher Behinderung Leistungen der<br />
Eingliederungshilfe vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Davon waren 753 Menschen geistig behindert<br />
und 451 Menschen körper- oder sinnesbehindert. Von den 753 Personen mit geistiger<br />
Behinderung lebten 329 in stationären, 83 in ambulanten und 372 privat ohne Unterstützung<br />
der Eingliederungshilfe. 90 Prozent der betreut lebenden Menschen und 55 Prozent<br />
der in einem Wohnheim lebenden, wohnten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. 716 erwachsenen<br />
Menschen erhielten Leistungen zur Tagesstrukturierung in Leistungsträgerschaft des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>. Davon waren 566 Personen in einer Werkstatt beschäftigt, 111<br />
besuchten einen Förder- und Betreuungsbereich und 39 eine Seniorenbetreuung. 14<br />
Bedarfsvorausschätzung Leistungsempfänger<br />
Die Zahl der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> wurde für die kommenden 10<br />
Jahre vorausgeschätzt. Der Zahl der Leistungsempfänger in den einzelnen Angeboten<br />
wächst unterschiedlich stark an. Im betreuten Wohnen wird der Zuwachs mit 102 zusätzlichen<br />
Leistungsempfängern am stärksten ausfallen. Im stationären Bereich ist der Zu-<br />
13 Siehe Kapitel II.4.8<br />
14 Siehe Kapitel III
118 IV Zusammenfassung<br />
wachs mit 92 Leistungsempfängern ebenfalls recht hoch. Die Zahl der privat wohnenden<br />
Leistungsempfänger wird dagegen um 44 Personen zurückgehen.<br />
Im Bereich der Tagesstruktur ist durchgängig mit einer Zunahme der Zahl der Leistungsempfänger<br />
zu rechnen. In der Werkstatt werden 2019 23 zusätzliche Leistungsempfänger<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> sein. Den Förder- und Betreuungsbereich werden ebenfalls 23<br />
zusätzliche Leistungsempfänger besuchen. 77 zusätzliche Leistungsempfänger werden<br />
die Seniorenbetreuung besuchen. 15<br />
Bild: Schwarzbach-Schule <strong>Biberach</strong>, Unterricht<br />
15 Siehe Kapitel III
V Anhang<br />
1 Maßnahmeempfehlungen<br />
V.1 Maßnahmeempfehlungen 119<br />
Im Berichtsteil des <strong>Teilhabeplan</strong>s für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher<br />
und mehrfacher Behinderung wurden immer am jeweiligen Ende eines Kapitels Handlungsempfehlungen<br />
ausgegeben und begründet. Im Maßnahmenkatalog werden diese<br />
Handlungsempfehlungen für die jeweiligen Themenfelder kurz und konkret zusammengefasst.<br />
Allgemeine Maßnahmeempfehlung<br />
� Überführung des begleitenden Arbeitskreises des <strong>Teilhabeplan</strong>es in einen „Arbeitskreis<br />
Eingliederungshilfe“ für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />
zur Besprechung aktueller Themen und Planungen. Die Beteiligung von<br />
Menschen mit Behinderung und Angehörigen wird empfohlen.<br />
� Im Arbeitskreis Eingliederungshilfe sollen verbindliche Absprachen zur Angebotsentwicklung<br />
zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer getroffen werden. Planungsprozesse<br />
sollen transparent und entsprechend dem Bedarf entwickelt werden.<br />
Maßnahmeempfehlungen Offene Hilfen und Vernetzung<br />
� Weiterer sukzessiver und bedarfsorientierter Ausbau der Angebote der Offenen Hilfen.<br />
� Planung und Koordination der Angebote im neu zu schaffenden „Arbeitskreis Eingliederungshilfe“.<br />
� Gemeinsame Information und Übersicht über die Angebote in Broschüren und im Internet.<br />
� Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements für Menschen mit Behinderung.<br />
� Erschließung von allgemeinen Angeboten des Sozialraumes für Menschen mit Behinderung.<br />
� Sensibilisierung der Gesellschaft für die Belange von Menschen mit Behinderung, z.B.<br />
Barrierefreiheit, als Aufgabe des <strong>Landkreis</strong>es.<br />
� Ausbau der Angebote, die mit einem Persönlichen Budget finanziert werden können.<br />
� Anpassung der Freizeitrichtlinien, um den Vorrang ambulanter Angebote zu stärken.<br />
� Auf- und Ausbau einer unabhängigen und transparenten Beratung von Menschen mit<br />
Behinderung und ihren Angehörigen — präventiv und in schwierigen Situationen —<br />
durch den <strong>Landkreis</strong>, um den Verbleib der Menschen mit Behinderung im vertrauten<br />
Umfeld zu ermöglichen.<br />
Maßnahmeempfehlungen Frühförderung<br />
� Fortsetzung der bewährten Vernetzung aller Frühförderstellen.<br />
� Sicherstellung einer gemeinsamen Förderplanung.<br />
� Weiterer Ausbau dezentraler mobiler und aufsuchender Förder- und Begleitangebote.<br />
Maßnahmeempfehlungen Kindergarten und Kindertagesbetreuung<br />
� Die Situation von Kindern mit Behinderung im Vorschulalter ist im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung<br />
des <strong>Landkreis</strong>es zu berücksichtigen.<br />
� Weiterer Ausbau und Förderung der Integrationen in den allgemeinen Kindergarten.<br />
� Wahlmöglichkeiten bei der Entscheidung zwischen allgemeinem Kindergarten und<br />
Schulkindergarten für Familien mit einem Kind mit Behinderung ermöglichen.
120 IV.1 Maßnahmeempfehlungen<br />
Maßnahmeempfehlung Schule<br />
� Erhöhung des Anteils an Kinder und Jugendlichen mit inklusiver Beschulung.<br />
� Schaffen angemessener Rahmenbedingung für die Integration an allgemeinen Schulen,<br />
z.B. barrierefreie Schulgebäude.<br />
� Teilnahme des Kreissozialamtes an Veranstaltungen und Arbeitskreisen der Schulverwaltung<br />
zur Modellregion „Inklusive Beschulung“ und Rückkoppelung der Inhalte<br />
an den Arbeitskreis Eingliederungshilfe.<br />
Maßnahmeempfehlung Übergang Schule — Beruf<br />
� Die Finanzierung von berufsvorbereitenden Angeboten, wie BVE, KoBV und VBO weiterhin<br />
sicherstellen.<br />
� Intensivierung der Zusammenarbeit aller Beteiligten in Netzwerkkonferenzen.<br />
� Bereitstellung von Praktikumsplätzen für junge Menschen mit Behinderung in der<br />
Kreisverwaltung.<br />
Maßnahmeempfehlung Stationäres Wohnen von Kindern und Jugendlichen<br />
� Verbleib von Kindern in der Herkunftsfamilie durch den Aufbau präventiver Angebote,<br />
z.B. Projekt Elternschule.<br />
� Frühe Kontaktaufnahme zu Schülern, die außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es in einem Internat<br />
sind, um einen Wechsel in ein Wohnheim für Erwachsene nach Beendigung der<br />
Schulzeit zu vermeiden.<br />
� Aufbau weiterer dezentraler ambulanter Wohngemeinschaften für junge Menschen.<br />
Maßnahmeempfehlungen Wohnen von Erwachsenen<br />
� Bereitstellung ausreichend wohnortnaher flankierender integrativer und spezieller Angebote<br />
zur Unterstützung des privaten und ambulant betreuten Wohnens.<br />
� Fließende Übergänge zwischen den Wohnformen durch individuelle Unterstützungsangebote<br />
ermöglichen.<br />
� Bürgerschaftliches Engagement weiterhin pflegen und ausbauen.<br />
� Rahmenbedingungen im Wohnumfeld, z.B. Barrierefreiheit, öffentlicher Personennahverkehr,<br />
Infrastruktur, Nachbarschaft, Vereine, etc. gestalten.<br />
� Ausbau des ambulant betreuten Wohnens einschließlich des betreuten Wohnens in<br />
Familien.<br />
� Betreutes Wohnen für junge Erwachsene weiterentwickeln, erproben und ausbauen.<br />
� Betreutes Wohnen für ältere Menschen weiter qualifizieren, z.B. in Kooperation mit<br />
den örtlichen Sozialstationen.<br />
� Erprobung neuer Formen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, stationärem<br />
Wohnen und integrierten Wohnens von Menschen mit und ohne Behinderung.<br />
� Wahlmöglichkeiten bei den Wohnformen und Wohnorten schaffen.<br />
� Abdeckung des zusätzlichen Bedarfs an stationären Wohnangeboten möglichst in<br />
Form dezentraler kleiner Einheiten (Außenwohngruppen) oder neuer flexibler Angebote<br />
zwischen ambulant und stationär und durch Angebote im Rahmen des SGB XI.<br />
� Standortwahl für neue Wohnangebote grundsätzlich unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />
Infrastruktur, Akzeptanz der Nachbarschaft und möglichst selbständigen Erreichbarkeit<br />
von Arbeitsmöglichkeiten.<br />
� Abschluss einer Leistungsvereinbarung für Menschen mit geistiger Behinderung und<br />
zusätzlicher psychischer Beeinträchtigung, die bereits heute in Heggbach leben.
V.1 Maßnahmeempfehlungen 121<br />
Maßnahmeempfehlungen Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />
� Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung durch Qualifizierung und Anpassung<br />
von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, dezentrale Außenarbeitsplätze<br />
von Werkstätten und Arbeitsplätze in Integrationsbetrieben weiterentwickeln.<br />
� Erhöhung der Anzahl von Beschäftigten mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />
� Einstellung von Menschen mit Behinderung in Arbeitsverhältnisse und Praktikumsplätze<br />
beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
� Einrichtung einer Börse für sozial engagierte Betriebe durch den Integrationsfachdienst.<br />
� Schaffung weiterer Arbeitsangebote in Integrationsunternehmen an geeignetem<br />
Standort im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
� Einführung von modularen Angeboten und Teilzeit-Beschäftigung in den Werkstätten<br />
im <strong>Landkreis</strong>.<br />
� Mittelfristig leichter dezentraler Ausbau des Angebots von Tagesstrukturplätzen für<br />
Menschen mit schwerer oder Mehrfachbehinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> unter Berücksichtung<br />
der unterschiedlichen Neigungen und Fähigkeiten.<br />
� Mit steigender Zahl von Senioren mit Behinderung, Ausbau dezentraler Angebote in<br />
den Kommunen.<br />
� Öffnung von Regelangeboten der offenen Altenhilfe für Menschen mit Behinderung im<br />
Rentenalter.<br />
� Enge Zusammenarbeit mit Kommunen und Trägern der Altenhilfe.<br />
Maßnahmeempfehlungen für den <strong>Landkreis</strong> als Leistungsträger<br />
� Regelmäßige Dokumentation und Auswertung der Neuzugänge in das Hilfesystem.<br />
� Ausreichend personelle Ressourcen für eine individuelle sozialraum- und ressourcenorientierte<br />
Hilfeplanung und Sozialplanung zur Sicherstellung der Vernetzung und Begleitung<br />
der Umsetzung der <strong>Teilhabeplan</strong>ung und zur Fortschreibung der Datenbasis.
122 V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Zielgruppe<br />
Anzahl<br />
Teilnehmer<br />
Zeit Rhythmus<br />
Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Angebot 2009<br />
Ort /<br />
Barrierefreiheit<br />
Angebotsbeschreibung<br />
Angebotsbezeichnung<br />
Anbieter<br />
1. Einzelbetreuung von<br />
Menschen mit Behinderung<br />
unabhängig ob nach Vw FED<br />
förderbar<br />
Kinder &<br />
Jugendliche mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Je nach Angebot - - 6<br />
Begleitung von Kindern<br />
Jugendlichen mit einer Behinderung<br />
zu Angeboten der Stadt Riedlingen im Rahmen<br />
des Sommerferienprogrammes. Grundsätzlich besteht dieses<br />
Angebot für alle Ferienprogramme in den Kreisgemeinden. Zentrale<br />
Anlaufstelle ist das Service-Haus<br />
St. Elisabeth-Stiftung Ferienprogramm Riedlingen<br />
Kinder,<br />
Jugendliche und Erwachsene,<br />
mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen Behinderung,<br />
die zu Hause leben<br />
Hilfe in der Familie In den Familien - Je nach Bedarf 39<br />
Familienentlastender<br />
Dienst<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
ganzjährig -<br />
4-6 Monate vor dem<br />
gewünschten Reisetermin<br />
St. Elisabeth-Stiftung Wunsch- Urlaub Wir planen mit Ihnen Ihren Urlaub Service- Haus <strong>Biberach</strong>,<br />
barrierefrei<br />
Alle<br />
Altersgruppen<br />
1700 Std./ Jahr - -<br />
unterschiedliche Orte, je<br />
nach Vereinbarung<br />
Betreuung während der schulu.<br />
WfbM-freien Zeit,<br />
am Wochenende nach Vereinbarung<br />
Familienentlastende Dienste<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
2. Gruppenbetreuung von<br />
Menschen mit Behinderung<br />
welche grd. nach Vw FED<br />
förderbar sind<br />
2.1 Angebote zur<br />
stundenweisen Betreuung<br />
2.1.1 Einmalige Angebote<br />
für alle Menschen<br />
(mit und ohne Behinderung, deren Angehörige und alle anderen Interessierten),<br />
geeignet für Menschen mit köperlicher (Rollstuhlgerechte Ausstattung),<br />
seelischer und geistiger Behinderung, Sprachbehinderung und Sehbehinderung<br />
24.04. und 16.10.2009 2x jährlich unbegrenzt<br />
Kulturhalle Abdera, <strong>Biberach</strong>,<br />
Barrierefrei<br />
Nähere Informationen über die Tagespresse<br />
Mittendrin-Aktionstage der.:<br />
-fiB.e.V.<br />
-Heggbacher Einrichtungen<br />
-Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />
fiB.e.V.<br />
Kinder und<br />
Jugendliche<br />
(mit- und ohne Behinderung)<br />
ab 10 Jahren, geeignet für Menschen mit leichter geistiger Behinderung oder<br />
Lernbehinderung, seelischer Behinderung, leichten körperlichen Handicaps,<br />
nicht geeignet für Rollstuhlfahrer<br />
Kinder und<br />
Jugendliche<br />
(mit- und ohne Behinderung)<br />
ab 10 Jahren; Angebot ist geeignet für Kinder mit Köperbehinderung<br />
(Rollstuhlgerechte Ausstattung), Sehbehinderung, Seelischer Behinderung,<br />
Sprachbehinderung und geistiger Behinderung<br />
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung<br />
ab 6 Jahren, (mit- und ohne Behinderung), geeignet für Menschen mit<br />
Körperbehinderung (Rollstuhlfahrer), geistiger Behinderung, seelischer<br />
Behinderung, Sprachbehinderung und geistiger Behinderung,<br />
Kinder und Jugendliche,<br />
ab 6 Jahren (mit- und ohne Behinderung), geeignet für Rollstuhlfahrer,<br />
Teilnehmer mit geistiger und körperlicher Behinderung, Sprachbehinderung,<br />
Sehbehinderung, seelischer Behinderung<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
1x jährlich max. 9<br />
16.05.2009<br />
10:00-18:00 Uhr<br />
Hochseilgarten<br />
Immenstaad, nicht<br />
Rollstuhlgerecht<br />
Tagesausflug zum<br />
Hochseilgarten Immenstaad<br />
fiB.e.V. Kletterpark mit Fibi&Fabi<br />
1x jährlich max. 8<br />
07.03.2009<br />
14:00-<br />
17:30 Uhr<br />
Familie Geißer in der<br />
Fischbacherstraße 46<br />
88444 Ummendorf Zugang und<br />
Haus sind barrierefrei<br />
Filzen ist ein Erlebnis der Sinne<br />
(Familie Geißer in Ummendorf)<br />
fiB.e.V. Fibi&Fabi treffen sich zum Filzen<br />
1x jährlich max. 10<br />
15. Juli 2009<br />
15:00-<br />
18:00 Uhr<br />
Gigelberg in <strong>Biberach</strong>,<br />
Barrierefreie Gaststätten und<br />
Plätze werden aufgesucht<br />
fiB.e.V. Schützenfestbesuch mit Fibi&Fabi Am Schützenmittwoch besuchen wir mit Fibi&Fabi das Schützenfest<br />
12.12.2009/Nachmittags 1x jährlich max.10<br />
Sternenpalast <strong>Biberach</strong>,<br />
Barrierefrei<br />
Gemeinsam schauen wir uns einen Kinder- bzw. Jugendfilm an<br />
Ins Kino mit Fibi&Fabi<br />
-Wer geht mit?-<br />
fiB.e.V.<br />
Turnhalle Heggbach - Im Frühjahr 2009 -<br />
Tänze aus verschiedenen Ländern an einem Nachmittag kennen<br />
und - tanzen lernen<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
mit Boehringer Ingelheim Folkloretanznachmittag<br />
alle Interessierten mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
- So., 20.09.2009 -<br />
Treffpunkt: Fahrdienst nach Ulm<br />
wird organisiert<br />
Laufen für einen guten Zweck<br />
in verschiedenen Disziplinen (Marathon, Halbmarathon, Walking)<br />
St. Elisabeth-Stiftung Einsteinmarathon in Ulm<br />
- Alle/ besonders Menschen mit einer Schweren Behinderung und Senioren<br />
Mo., 06.04.-<br />
Mi., 08.04.2009<br />
Gruppe 1: 08:45- 09:45 Uhr<br />
Gruppe 2: 10:15- 11:15 Uhr<br />
Gruppe 3:13:00- 14:00 Uhr<br />
Gruppe 4:14:30- 15:30 Uhr<br />
Treffpunkt:<br />
Heggbach Kirche, barrierefrei<br />
Pedro Jiménez Laux (Gesang)<br />
Claus Machleidt<br />
(Gitarre)<br />
Musik kann wie Beten sein.<br />
Musikalische Kreuzwegandacht/<br />
Heggbach<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
Erwachsene im ABW und BWF sowie Interessierte mit einer geistigen und<br />
körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />
-<br />
je 4 Dienstage in Folge ab dem<br />
20.10.2009<br />
17:15-18:45 Uhr<br />
Treffpunkt: Service-Haus<br />
<strong>Biberach</strong>. Bei Bedarf findet diese<br />
Veranstaltung auch in Ehingen<br />
statt.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Rechnen mit Geld Auffrischung der Grundrechenarten an 5 Abenden<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
-<br />
18.01.2009<br />
Treffpunkt:<br />
Service- Haus <strong>Biberach</strong><br />
9:30 - 15:30 Uhr<br />
im Café la nuit Alcazar<br />
Leutkirch/ Ellerazhofen<br />
Schlemmerfrühstück<br />
im Preis sind kaltes/warmes Essen,<br />
alle kalten/ warmen Getränke<br />
und ein Glas Sekt<br />
Einem Pferdeflüsterer über die Schultern schauen und unter der<br />
Anleitung im Roundpen der Zirkusschule die ersten Runden reiten.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Schlemmerfrühstück<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Treffpunkt: Pferdehof in Aichbühl 14:00-18:00 Uhr 17.10.2009 -<br />
St. Elisabeth-Stiftung Pferdeflüstern in Aichbühl<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Im Oktober 2009 -<br />
der genaue Termin steht<br />
noch nicht fest<br />
Treffpunkt: Heggbach<br />
Gemeinsam Walken wir eine Strecke von 8-10 km. Dazwischen gibt<br />
es eine kleine Pause mit einer Stärkung<br />
St. Elisabeth-Stiftung Nordic-Walking-Treff
Anzahl<br />
Teilnehmer<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Zeit Rhythmus<br />
Zielgruppe<br />
genaue Abfahrtszeiten,<br />
werden im August 2009<br />
12.09.2009 -<br />
bekannt gegeben<br />
wird bei der genauen<br />
Ausschreibung im Herbst voraussichtlich am 12.12.2009 -<br />
09 bekannt gegeben<br />
nachmittags Do., 20.08.2009 - Erwachsene mit einer geistigen und/oder seelischen Behinderung<br />
Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Angebot 2009<br />
AngebotsAngebots-<br />
Ort /<br />
Anbieter<br />
bezeichnungbeschreibung<br />
Barrierefreiheit<br />
Fahrt mit dem Kleinbus in das Bauernhofmuseum nach Illerbeuren<br />
St. Elisabeth-Stiftung Schwäbisches Bauernhofmuseum Illerbeuren Treffpunkt: Service-Haus<br />
mit Führung.<br />
wird bei der genauen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Besuch auf dem Weihnachtsmarkt Gemeinsamer Besuch des <strong>Biberach</strong>er Weihnachtsmarktes<br />
Ausschreibung im Herbst 09<br />
bekannt gegeben, barrierefrei<br />
Fahrt mit dem Öchsle von Warthausen nach Ochsenhausen und<br />
Treffpunkt: Pforte Heggbach,<br />
St. Elisabeth-Stiftung Fahrt mit dem Öchsle<br />
wieder zurück, leider nicht für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte<br />
nicht barrierefrei<br />
Menschen mit Rollatoren geeignet<br />
Erwachsene, Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
-<br />
Mi., 19.08.2009<br />
Fr., 21.08.2009<br />
Mi., 09:00-12:00 oder 13:00-<br />
16:00 Uhr<br />
Fr., 09:00- 12:00<br />
Wirtschaftshof Heggbach, nicht<br />
barrierefrei<br />
Eine gemütliche Kutschfahrt von ca. 3 Stunden durch die nähere<br />
Umgebung.<br />
Die Teilnehmer sollten von der Kutsche auf- und absteigen können<br />
St. Elisabeth-Stiftung Kutschfahrten/ Heggbach Halbtagesfahrten<br />
oder 13:00-16:00 Uhr<br />
Jugendliche und<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Mo., 19.10.2009 -<br />
08:30-11:30 Uhr<br />
oder<br />
13:00-16:00 Uhr<br />
Treffpunkt: Disco/<br />
Begegnungszentrum Heggbach,<br />
Mit etwas Ausdauer und Geduld werden mit verschiedenen<br />
Techniken Ketten hergestellt.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Von der Perle zur Kette<br />
barrierefrei<br />
V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 123<br />
- Sa., 12.09.2009 -<br />
Treffpunkt: <strong>Biberach</strong>/ Heggbach/<br />
Ochsenhausen, nicht barrierefrei<br />
Wir fahren mit dem Bus ins Allgäu. Dort werden wir gemeinsam<br />
einen Tag wandern gehen, die Kondition sollte für 3- 4 Stunden<br />
reine Gehzeit reichen.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Ein Wandertag in den Bergen<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
- September/ Oktober 2009 -<br />
Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />
Stadthalle <strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />
St. Elisabeth-Stiftung Musicalbesuch in <strong>Biberach</strong> Wir besuchen ein Musical in der Stadthalle in <strong>Biberach</strong><br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
Mi., 23.09.2009 -<br />
13:00-15:00<br />
in Heggbach<br />
17:00-19:00<br />
im Service-Haus <strong>Biberach</strong><br />
13:00 in Heggbach<br />
17:00 im Service-Haus <strong>Biberach</strong><br />
Zusammenstellen einer Bildershow, welche nachher auf CD<br />
gebrannt wird und überall gezeigt werden kann.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Digitale Bildershow<br />
Abholung vorher in den<br />
Werkstätten <strong>Biberach</strong>, Heggbach,<br />
Es wird gelernt, wie man damit umgeht, wenn man in<br />
15:30-<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung Selbstverteidigung<br />
Ehingen, Laupheim möglich.<br />
17.04.2009 oder 24.04.2009 -<br />
Alltagssituationen bedrängt wird.<br />
17:30 Uhr<br />
seelischen Behinderung<br />
Shotokan Karate- Dojo<br />
Mittelbiberach e. V.<br />
Gemütliches Beisammensein im mittelalterlichen Flair, die<br />
Treffpunkt: Hirschgraben<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung <strong>Biberach</strong>er Schützenfest Hirschgraben<br />
ab 20:00 Uhr 18.07.2009 -<br />
besondere Atmosphäre des Schützenfestes <strong>Biberach</strong> erleben <strong>Biberach</strong> (beim weißen Turm)<br />
seelischen Behinderung<br />
Juli 2009, genauer Termin<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung Freilichttheater Illertissen, Schwaben-Bühne Roth-/ Illertal Treffpunkt: Pforte Heggbach abends<br />
-<br />
steht noch nicht fest<br />
seelischen Behinderung<br />
Fahrtwind und die Kurven spüren wie auf einem Motorrad, dazu das<br />
entweder<br />
Mo. 17.08.2009<br />
Treffpunkt: Marktplatz Heggbach,<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung Trike fahren<br />
Motorengeräusch dieses 3-rädrigen Motorrads und das Erlebnis ist<br />
kurze(20 min.)<br />
oder<br />
-<br />
barrierefrei<br />
seelischen Behinderung<br />
perfekt<br />
oder lange(40 min) Fahrt Di. 18.08.2009<br />
Gemeinsam mit vielen anderen großen und kleinen Sportlern der<br />
Turngemeinde <strong>Biberach</strong> e.V. werden wir beim Staffellauf des<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung Stadtlauf in <strong>Biberach</strong><br />
Treffpunkt: Service-Haus - So., 20.09.2009 -<br />
Stadtlauf in <strong>Biberach</strong> teilnehmen.<br />
seelischen Behinderung<br />
Man kann sich als Staffel oder einzeln anmelden.<br />
Gemeinsam mit vielen anderen großen und kleinen Sportlern der<br />
Turngemeinde <strong>Biberach</strong> e. V. und aus dem ganzen schwäbischen Treffpunkt: Service- Haus<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung Gymfestival in <strong>Biberach</strong><br />
- Sa. 11.07.2009 -<br />
Turnverbund werden wir gemeinsam an den verschiedenen<br />
<strong>Biberach</strong><br />
seelischen Behinderung<br />
sportlichen Aktivitäten teilnehmen<br />
Die Mitarbeiter der Firma Boehringer Ingelheim laden zu einem Treffpunkt: Sportgelände<br />
Juni/ Juli 2009,<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung Miteinanderfest<br />
Fest, mit Spiel, Spaß, Unterhaltung und Bewirtung auf das<br />
Alberweiler, Fahrdienst wird<br />
-<br />
genaueres wird noch bekannt -<br />
seelischen Behinderung<br />
Sportgelände Alberweiler.<br />
organisiert, barrierefrei<br />
gegeben<br />
Gemütliches Beisammensein auf dem Laupheimer Kinder- und<br />
Treffpunkt: wird noch bekannt<br />
16:30-<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung Laupheimer Kinder- und Heimatfest Heimatfest in einem der schönsten Bierzelte Oberschwabens, kein<br />
26.06.2009 -<br />
gegeben, barierrefrei<br />
18:30 Uhr<br />
seelischen Behinderung<br />
Fahrdienst, es steht der Heimatfestbus zur Verfügung<br />
Treffpunkt: wird noch bekannt<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung Leichtathletik Weltklasse in <strong>Biberach</strong> Internationales Leichtathletik Sportfest in <strong>Biberach</strong><br />
ab ca. 16:00 Uhr Mi. 24.06.2009 -<br />
gegeben<br />
seelischen Behinderung<br />
Wir werden im Juli am Wochenende eine Kanufahrt auf der Donau<br />
unternehmen, die Fahrt geht ca. 3-4 Stunden, wir haben immer eine<br />
Begleitperson des Kanuverleihs dabei, Vorraussetzungen: die<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder seelischen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Donau-Kanutour<br />
Treffpunkt: WfbM <strong>Biberach</strong> - Juli 09 -<br />
Teilnehmer müssen schwimmen können, fähig sein, Gefahren<br />
Behinderung<br />
einzuschätzen und sie sollten körperlich so fit sein, dass sie 4<br />
Stunden lang rudern können.<br />
Einen Vormittag lang eintauchen und die Schwaben Therme<br />
Treffpunkt: WfbM <strong>Biberach</strong>,<br />
09:00-<br />
Jugendliche und Erwachsene mit und ohne einer geistigen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung Schwaben Therme Aulendorf<br />
Aulendorf erleben. Die Teilnehmer sollten sich selbstständig im<br />
04.04.2009 -<br />
barrierefrei<br />
15:00 Uhr<br />
körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />
Wasser bewegen können<br />
Freitag:<br />
Wenn der Himmel klar ist, besuchen wir das Planetarium und Treffpunkt: WfbM <strong>Biberach</strong>,<br />
Jugendliche und Erwachsene, mit und ohne einer geistigen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung Planetarium Laupheim<br />
-<br />
13.03./ 20.03 oder<br />
8<br />
schauen uns die Sterne mal genauer an<br />
barrierefrei<br />
körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />
27.03.2009<br />
Eine abwechslungsreiche Tour, mit einer Fahrtdauer von ca. 3<br />
Mi., 09:00-12:00 oder 13:00-<br />
Stunden,<br />
Treffpunkt: Wirtschaftshof<br />
16:00 Uhr<br />
Mi. 10.06.2009<br />
St. Elisabeth-Stiftung Kutschfahrten für Rollstuhlfahrer/ Heggbach<br />
- Jugendliche, Erwachsene und Senioren im Rollstuhl<br />
nur für Rollstuhlfahrer geeignet, da keine Sitzplätze auf der Kutsche Heggbach, barrierefrei Fr., 09:00- 12:00<br />
Fr. 12.06.2009<br />
vorhanden sind.<br />
oder 13:00-16:00 Uhr<br />
Mit einem Tempo von 5 km/h den hektischen Alltag einfach<br />
09:00-<br />
Treffpunkt: Eingang<br />
vergessen.<br />
12:00 Uhr<br />
Jugendliche, Erwachsene und Senioren mit einer geistigen und/oder<br />
St. Elisabeth-Stiftung Kutschfahrten am Rosa- Bauer- Haus<br />
Rosa-Bauer-Haus,<br />
Fr. 15.05.2009 -<br />
Die Fahrzeiten können auf Wunsch auch verändert werden, z. B.:<br />
13:00-<br />
körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />
<strong>Biberach</strong><br />
von 3 h auf 2x1 h<br />
16:00 Uhr<br />
Ein "fast echter" Indianer begleitet euch einen ganzen Nachmittag.<br />
Kinder mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Reiten wie die Indianer<br />
Ein gemeinsamer Ausritt, eine Planwagenfahrt und weitere Treffpunkt: Pferdehof in Aichbühl 14:00-18:00 Uhr 10.10.2009 -<br />
Behinderung<br />
Programmpunkte<br />
Teilnahme und Mitgestaltung am großen Sportfest in Riedlingen. Treffpunkt: wird noch bekannt<br />
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Behindertensportfest Riedlingen<br />
- 18.07.2009 -<br />
Weitere Infos folgen im Frühjahr 2009<br />
gegeben<br />
und/oder seelischen Behinderung<br />
Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen<br />
und/oder seelischen Behinderung<br />
Mi., 24.06.2009 -<br />
09:00-12:00<br />
oder 13:00-16:00 Uhr<br />
Treffpunkt: Pforte Ingerkingen<br />
Eine abwechslungsreiche Tour mit einer Fahrdauer von ca. 3<br />
Stunden<br />
St. Elisabeth-Stiftung Kutschfahrten in Ingerkingen
124 V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Anzahl<br />
Zielgruppe<br />
Teilnehmer<br />
- Menschen mit schwerer geistiger und/oder körperlicher Behinderung<br />
Zeit Rhythmus<br />
Angebot 2009<br />
Ort /<br />
Barrierefreiheit<br />
Angebotsbeschreibung<br />
Sich ein paar Stunden wohlfühlen, entspannen und verwöhnen<br />
lassen.<br />
(Geschichten, Massagen, Düften und Musik)<br />
Angebotsbezeichnung<br />
Anbieter<br />
Mo., 06.04.2009<br />
Di., 07.04.2009<br />
Mo. 13:00- 16:00 Uhr<br />
Di. 08:00- 11:30<br />
13:00- 16:00 Uhr<br />
Treffpunkt: Turnhalle Heggbach,<br />
barrierefrei<br />
St. Elisabeth-Stiftung Wohlfühlen und mehr…<br />
Menschen mit sehr schweren,<br />
körperlichen Einschränkungen mit oder ohne geistiger Behinderung<br />
Mi. 19.08.2009 -<br />
09:30-11:30 Uhr<br />
und/ oder<br />
14:00-16:00 Uhr<br />
Begegnungszentrum<br />
Heggbach<br />
Bei dieser Veranstaltung können gerade sehr eingeschränkte<br />
Menschen viel ausprobieren und aktiv etwas tun, was ihnen sonst<br />
schwer fällt. Und es gibt sehr viele verschiedene Angebote.<br />
Begleitung von Mitarbeitern gewünscht, aber für die Teilnahme nicht<br />
Voraussetzung<br />
St. Elisabeth-Stiftung "Ich kann das auch!"<br />
Bei dieser Veranstaltung können gerade sehr eingeschränkte<br />
09:30-11:30 Uhr<br />
Menschen viel ausprobieren und aktiv etwas tun, was ihnen sonst<br />
Menschen mit sehr schweren,<br />
St. Elisabeth-Stiftung "Ich kann das auch!"<br />
Service- Haus <strong>Biberach</strong><br />
und/ oder<br />
Mi. 19.09.2009 -<br />
schwer fällt. Und es gibt sehr viele verschiedene Angebote.<br />
körperlichen Einschränkungen mit oder ohne geistiger Behinderung<br />
14:00-16:00 Uhr<br />
Begleitung von Mitarbeitern gewünscht<br />
Krämermarkt in Ochsenhausen, Bad Wurzach, Bad Waldsee, Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />
April- Oktober 2009<br />
Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
09:30-<br />
St. Elisabeth-Stiftung Marktbesuch<br />
<strong>Biberach</strong> oder Illertissen,<br />
e.V.entuell gewünschte Stadt mit<br />
genaue Termine werden noch - Behinderung<br />
13:30 Uhr<br />
Anschließend gehen wir Mittagessen<br />
angeben, barrierefrei<br />
bekannt gegeben<br />
(auch Rolli möglich)<br />
Aufgaben, Rechte, Pflichten und vieles mehr wird bei dieser<br />
jeweils im Frühjahr und im<br />
St. Elisabeth-Stiftung Schulungen für Werkstatträte<br />
wird bekannt gegeben -<br />
- Werkstatträte<br />
Schulung besprochen<br />
Herbst 2009<br />
Lebenshilfe<br />
Jugendliche &<br />
MittenDr!n Integrative Party Abdera <strong>Biberach</strong>, barrierefrei 19-02.00 Uhr 1x im Jahr offen<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Erwachsene<br />
Lebenshilfe<br />
Jugendliche &<br />
Hirschgarben Mittelalterliches Spektakulum Hirschgarben 18.30-03.00 Uhr 1x im Jahr offen<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Erwachsene<br />
Lebenshilfe<br />
Seminar rund um Liebe<br />
Räume der Lebenshilfe<br />
Liebe und mehr…<br />
10.00- 16.00 Uhr 2 Tage 16 Jugendliche/ Erwachsene<br />
<strong>Biberach</strong><br />
und Sexualität<br />
Ziegelhausstr. 34,<br />
2.1.2 Wiederkehrende Angebote<br />
Beschäftigte der WfbM <strong>Biberach</strong>, interessierte Erwachsene mit seelischer und/<br />
oder geistiger und/oder körperlicher Behinderung<br />
Bewohner im ABW und BWF sowie Interessierte Erwachsene mit geistiger<br />
und/oder seelischer und/oder körperlicher Behinderung<br />
Bewohner im ABW und BWF sowie Interessierte Erwachsene mit geistiger<br />
und/oder seelischer und/oder körperlicher Behinderung<br />
Bewohner im ABW und BWF sowie Interessierte Erwachsene mit geistiger<br />
und/oder seelischer und/oder körperlicher Behinderung<br />
1x monatlich Samstags oder<br />
Sonntags<br />
unterschiedlich<br />
Treffpunkt WfbM <strong>Biberach</strong><br />
,barrierefrei<br />
Gaststätten in <strong>Biberach</strong>, bei<br />
Bedarf barrierefrei<br />
Gaststätten in Laupheim, bei<br />
Bedarf barrierefrei<br />
Gaststätten in Laupheim, bei<br />
Bedarf barrierefrei<br />
St. Elisabeth-Stiftung Freizeitclub <strong>Biberach</strong> Gemischtes Ausflugsprogramm<br />
1x monatlich<br />
St. Elisabeth-Stiftung ABW/BWF Stammtisch <strong>Biberach</strong> Ein Kneipenabend in <strong>Biberach</strong><br />
1x monatlich<br />
St. Elisabeth-Stiftung ABW/BWF Stammtisch Laupheim Ein Kneipenabend in Laupheim<br />
1x monatlich<br />
St. Elisabeth-Stiftung ABW/BWF Stammtisch Ochsenhausen Ein Kneipenabend in Ochsenhausen<br />
Erwachsene & Jugendliche mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
-<br />
28.03.2009/<br />
26.09.2009<br />
Abends<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben<br />
An einem Samstag Abend gehen wir zum Bowling.<br />
Verbringen ein paar gemütliche Stunden mit Essen, Trinken, und<br />
natürlich Bowlen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Bowling<br />
Erwachsene Frauen mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung,<br />
-<br />
Mi. 08.04.2009<br />
Do. 09.04.2009<br />
08:30-<br />
15:30 Uhr<br />
Treffpunkt: wird noch bekannt<br />
gegeben<br />
Wir lassen uns von Kopf bis Fuß verwöhnen,<br />
Zwei Tage für die Schönheit und das<br />
Wohlbefinden<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
die sich gerne pflegen und verwöhnen lassen<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
nicht mehr<br />
viele Plätze<br />
frei<br />
immer<br />
Donnerstags<br />
17:30-<br />
18:45 Uhr<br />
TSV Halle, Lange Straße,<br />
Laupheim<br />
Schwimmen, Ausflüge und natürlich auch Sport.<br />
Für die Teilnahme ist eine Mitgliedschaft im TSV Laupheim<br />
erforderlich<br />
Erlernen von unterschiedlichen Körper- und Atemübungen,<br />
Massage, Tanz und Fantasiereisen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Sportgruppe Laupheim<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
-<br />
16.01.-<br />
20.02.2009<br />
6 Freitage in Folge<br />
16:00-<br />
17:00 Uhr<br />
Treffpunkt: Service-Haus,<br />
barrierefrei<br />
Treffpunkt: Service-Haus,<br />
barrierefrei<br />
St. Elisabeth-Stiftung Wellness und Entspannung<br />
11.09.-23.10.2009 -<br />
16:00-<br />
17:00 Uhr<br />
Erlernen von unterschiedlichen Körper- und Atemübungen,<br />
Massage, Tanz und Fantasiereisen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Wellness und Entspannung<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
-<br />
8 Donnerstage in<br />
Folge ab dem<br />
16:30-<br />
18:00 Uhr<br />
Service- Haus <strong>Biberach</strong>,<br />
barierrefrei<br />
Neues über Stress<br />
erfahren und wie man diesen verhindert; 8 x jährlich<br />
St. Elisabeth-Stiftung Stress nicht als Katastrophe erleben<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
-<br />
22.01.2009<br />
27.02.-<br />
03.04.2009<br />
6 Freitage in<br />
Folge<br />
06.11.-<br />
11.12.2009<br />
6 Freitage in<br />
Folge<br />
15:00-<br />
16:15 Uhr<br />
Turnhalle WfbM Laupheim,<br />
barrierefrei<br />
Erlernen von unterschiedlichen Körper- und Atemübungen,<br />
Massage, Tanz und Fantasiereisen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Wellness und Entspannung<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
-<br />
15:00-<br />
16:15 Uhr<br />
Turnhalle WfbM Laupheim,<br />
barrierefrei<br />
Erlernen von unterschiedlichen Körper- und Atemübungen,<br />
Massage, Tanz und Fantasiereisen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Wellness und Entspannung<br />
Erwachsene mit geistiger und/oder seelischer und/oder körperlicher<br />
Behinderung<br />
Erwachsene und Jugendliche mit und ohne geistiger und/oder seelischer<br />
und/oder körperlicher Behinderung<br />
1x monatlich samstags<br />
Riedlingen und Umgebung,<br />
barrierefrei, Treffpunkt Parkplatz<br />
Sportheim Riedlingen, barrierefrei<br />
St. Elisabeth-Stiftung Riedlinger Freizeitclub Kneipenbummel, Essen gehen, Kulturveranstaltungen<br />
16-19 wöchentlich donnerstags<br />
Service- Haus <strong>Biberach</strong>,<br />
barierefrei<br />
Offener Treff, Cafebetrieb, gemeinsames Kochen, Unterhalten,<br />
Kontakte knüpfen<br />
Themen besprechen, welche<br />
Frauen im Alltag beschäftigen,<br />
wir wollen aber auch Spaß haben und<br />
gemeinsam Lachen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Café Kaktus<br />
Frauen ab 30 Jahren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
ab Februar<br />
genauer Termin, nach<br />
Anmeldeschluss<br />
18:00-<br />
20:00 Uhr<br />
Service- Haus <strong>Biberach</strong>,<br />
barrierefrei<br />
St. Elisabeth-Stiftung Gemeinsam "Frau Sein"<br />
Jugendliche &<br />
Erwachsene mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
-<br />
Freitag, 24.04.2009<br />
Freitag, 16.10.2009<br />
ab 19:30 Uhr<br />
Kulturhalle Abdera <strong>Biberach</strong>,<br />
barrierefrei<br />
2x im Jahr findet eine Mega- Party für alle jung gebliebenen<br />
Menschen statt.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Mittendr!n<br />
1x monatlich<br />
Treffpunkt: Jugendraum der e.V..<br />
Kirche im Johannes-Zwick-Haus<br />
St. Elisabeth-Stiftung Riedlinger Jugendclub Spiele, Wandern, Ausflüge, etc.<br />
Jugendliche mit geistiger und/oder seelischer und/oder körperlicher Behinderung<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
-<br />
ab dem 28.05.2009<br />
(6 mal in Folge)<br />
16:30-<br />
18:00 Uhr<br />
in Riedlingen<br />
Service- Haus <strong>Biberach</strong>,<br />
barierefrei<br />
An 6 Abenden lernen wir mit Gefühlen besser umzugehen<br />
Gefühle besser verstehen und verständlich<br />
machen<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
-<br />
7 Donnerstage in Folge ab dem<br />
01.10.2009<br />
16:30-<br />
18:00 Uhr<br />
Treffpunkt: Service-Haus<br />
<strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />
Wir treffen uns einmal in der Woche, um selbstsicheres Verhalten<br />
zu üben. (Wie man Wünsche durchsetzt oder Probleme klärt)<br />
St. Elisabeth-Stiftung Den Alltag meistern - Besser handeln
Zielgruppe<br />
Anzahl<br />
Teilnehmer<br />
Zeit Rhythmus<br />
Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Angebot 2009<br />
Ort /<br />
Barrierefreiheit<br />
Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />
geritten wird in der Reithalle in<br />
Sulmingen unter der Leitung vom<br />
Christina Fischer<br />
Angebotsbeschreibung<br />
Angebotsbezeichnung<br />
Anbieter<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
-<br />
Fr., 24.04.09<br />
Fr., 08.05.09<br />
Fr., 29.05.09<br />
jeweils von<br />
13:00-<br />
16:00 Uhr<br />
St. Elisabeth-Stiftung Rund ums Pferd Pferde putzen, satteln und reiten<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
-<br />
3 Samstage,<br />
(14.03./ 28.03./ 09.05.2009)<br />
10:00-<br />
14:00 Uhr<br />
Treffpunkt: nach Absprache<br />
Selber mit dem Bus/ Zug was unternehmen<br />
(Wann fährt der Zug?<br />
Muss ich umsteigen, Welches Gleis… Verschiedene Fragen<br />
werden beantwortet)<br />
Es wird der Umgang mit dem PC und einigen wichtigen<br />
Anwendungen geübt.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Selber mit Bus und Zug unterwegs<br />
Jugendliche und Erwachsene, mit und ohne einer geistigen und/oder<br />
körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />
Jugendliche und Erwachsene,<br />
die Teilnehmer sollten sich selbst an-/ ausziehen können<br />
und sie sollten in der Lage sein alleine im Wasser zu bewegen<br />
Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher und/oder<br />
seelischer Behinderung<br />
begrenzt<br />
ab März,<br />
wöchentlich<br />
-<br />
Service-Haus <strong>Biberach</strong>,<br />
barrierefrei<br />
St. Elisabeth-Stiftung Computer Anfängerkurs<br />
-<br />
Do. 12.02.2009<br />
Fr. 20.03.2009<br />
8:30-<br />
16:00 Uhr<br />
Begegnungszentrum<br />
Heggbach<br />
Treffpunkt Service-Haus,<br />
barrierefrei<br />
Treffpunkt: Service- Haus<br />
<strong>Biberach</strong><br />
dann geht’s nach Ulm,<br />
Memmingen, Ravensburg oder<br />
wir bleiben in <strong>Biberach</strong>,<br />
barrierefrei<br />
St. Elisabeth-Stiftung Thermalbad Ein Tag Badespaß im Jordanbad<br />
19-23 Uhr 1x monatlich Samstag<br />
Samstag Abend ohne Eltern ins Kino, Essen gehen,<br />
Kneipenbummel, Kulturveranstaltungen<br />
St. Elisabeth-Stiftung <strong>Biberach</strong>er Treff<br />
V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 125<br />
junge Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
? 6x Jährlich -<br />
Besuch von verschienen Discos in der Umgebung.<br />
Ihr könnt auch selber Vorschläge machen.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Discobus<br />
Kinder &<br />
Jugendliche mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
-<br />
immer<br />
Mittwochs<br />
17:00-<br />
18:30 Uhr<br />
Städtische Turnhalle<br />
Riedlingen, barrierefrei<br />
Spiel, Spaß, Spannung durch Sport, allerdings ist für die Teilnehmer<br />
die Mitgliedschaft im TSV Riedlingen notwendig<br />
Happy Dinos Sportgruppe<br />
Riedlingen<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
Spiel und Sport, bei dem der<br />
15:30-<br />
immer<br />
Kinder mit einer körperlichen und/oder geistigen und/oder seelischen<br />
Spaß immer an 1. Stelle steht.<br />
-<br />
17:00 Uhr<br />
Freitags<br />
Behinderung<br />
Einzige Vorraussetzung ist die Mitgliedschaft beim TSV Laupheim<br />
Kloster Ochsenhausen,<br />
16-18 Uhr 1x monatlich<br />
barrierefrei<br />
Kinder mit geistiger und/oder seelischer und/oder körperlicher Behinderung<br />
Die Teilnehmer werden mit einer Geschichte in die Welt des Orients Ingerkingen Turnhalle oder<br />
Mo, Di, Mi in Ingerkingen<br />
kommt auf Termin an<br />
- Menschen mit schwerer geistiger Behinderung<br />
entführt<br />
Heggbach Turnhalle, barrierefrei<br />
Do, Fr, Mi in Heggbach<br />
Ingerkingen Turnhalle oder<br />
kommt auf Termin an 8 x jährlich - Menschen mit schwerer geistiger und/oder körperlicher Behinderung<br />
Heggbach Turnhalle, barrierefrei<br />
jeweils von<br />
Termin A: 06.04.2009<br />
Zuerst besuchen wir verschiedene Museen in der näheren<br />
Treffpunkt:<br />
Senioren mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung<br />
09:30-<br />
Termin B: 07.04.2009<br />
-<br />
Umgebung und danach gehen wir zum Mittag essen<br />
Pforte Heggbach, barrierefrei<br />
(auch Rolli möglich)<br />
13:30 Uhr<br />
Termin C: 08.04.2009<br />
Erwachsene und Jugendliche mit und ohne geistiger und/oder seelischer<br />
Integrative Kneipe Tuvalu Integrativer Kneipenbetrieb Tuvalu (Abdera) <strong>Biberach</strong> 19:30-23 Uhr 1x monatlich mittwochs<br />
und/oder körperlicher Behinderung<br />
16:00-<br />
Spiele/ Bastelnachmittag<br />
Es wird gebastelt,<br />
Räume der Lebenshilfe<br />
alle 2 Wochen<br />
18:30<br />
6 Erwachsene<br />
für Erwachsene<br />
gespielt und getratscht.<br />
Ziegelhausstr. 34, barrierefrei<br />
montags<br />
Uhr<br />
19:30unterschiedlich,<br />
barrierefrei<br />
Nachtschwärmer Kneipentour, zu einem Konzert im Tweety oder Abdera<br />
00:00<br />
1x im Monat 9 Erwachsene<br />
möglich<br />
Uhr<br />
Gemeinsam dichten, Texte schreiben<br />
Räume der Lebenshilfe<br />
alle 2 Wochen<br />
Literaturwerkstatt<br />
14.00-16.60 Uhr<br />
4 Erwachsene<br />
und uns literarisch austoben<br />
Ziegelhausstr. 34, barrierefrei<br />
samstags<br />
Laupheim, Bronnerberg<br />
Turnhalle<br />
(Nähe Krankenhaus)<br />
St. Elisabeth-Stiftung Rollifanten Laupheim<br />
St. Elisabeth-Stiftung Kinderclub Ochsenhausen Spiele, Wandern und vieles mehr<br />
St. Elisabeth-Stiftung Sinntheater "Im Orient"<br />
St. Elisabeth-Stiftung Klangwelten "Ganz Ohr" Sich in die Welt des Klanges begeben und entspannen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Museumsbesuch<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
Lebenshilfe Liliental<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
16 Erwachsene<br />
jeden Dienstag außerhalb der<br />
Schulferien<br />
kurz vor 16:00 Uhr<br />
Fahrdienst ab der Werkstatt<br />
Saulgauerstraße.<br />
Räume der Lebenshilfe<br />
Ziegelhausstr. 34, barrierefrei<br />
Dienstagsclub Das Programm wird von den Teilnehmern selbst gestaltet<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
6 Erwachsene<br />
1x im Monat<br />
mittwochs<br />
Beginn ist um 16:00, Ende<br />
gegen 19:00 Uhr<br />
Räume der Lebenshilfe<br />
Ziegelhausstraße. 34, barrierefrei<br />
inkl. Fahrdienst<br />
Gemeinsames Kochen,<br />
Essen und Bewegen,<br />
wir befassen uns näher mit dem Thema Ernährung und unserer<br />
Gesundheit<br />
Gemeinsames Kochen,<br />
Essen und Bewegen,<br />
wir befassen uns näher mit dem Thema Ernährung und unserer<br />
Gesundheit<br />
Kochen 1 -<br />
gesund und trotzdem gut<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
6 Erwachsene<br />
1x im Monat<br />
mittwochs<br />
Beginn ist um 16:00, Ende<br />
gegen 19:00 Uhr<br />
Räume der Lebenshilfe<br />
Ziegelhausstraße. 34, barrierefrei<br />
inkl. Fahrdienst<br />
Kochen 2 -<br />
gesund und trotzdem gut<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />
(Unternehmungen<br />
14:00-18:00 Uhr<br />
an verschiedenen<br />
1x im Monat 7 Erwachsene<br />
(Änderungen vorbehalten)<br />
Orten)<br />
barrierefrei<br />
Treffpunkt Veranstaltungsraum 16.30-19.30 Uhr<br />
1x in der Woche<br />
Erwachsene<br />
7<br />
der Lebenshilfe<br />
bei guter Witterung<br />
13 Termine<br />
verkehrssichere Radfahrer<br />
unterschiedlich<br />
19.00-23.00 Uhr 1x im Monat 6 Für Jugendliche mit geistiger Behinderung, auch für Rollstuhlfahrer<br />
barrierefrei<br />
Kindergarten Kirchdorf 14:00-16:00 Uhr 1x im Monat 4 Jugendliche<br />
Einen gemeinsamen Wochenendtag mit unterschiedlichen<br />
Unternehmungen und Ausflügen verbringen<br />
Angebote für Erwachsene<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Radlertreff Radtouren von <strong>Biberach</strong> aus in die Umgebung<br />
Samstagabendtreff Gemeinsam ausgehen, auf Partys, ins Kino, zum Grillen,…<br />
Ob Stepp-Tanz, HipHop, Volkstänze, Kreistänze, hier ist für jeden<br />
etwas dabei<br />
Tanzgruppe Kirchdorf<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Jugendliche<br />
&<br />
alle 2 Wochen ca. mittwochs 24<br />
um 18:00 Uhr am<br />
Keglerheim bis 20:00 Uhr<br />
Keglerheim im Erlenweg 16 in<br />
<strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />
Kegeltreff <strong>Biberach</strong> Wir treffen uns zum gemeinsamen Kegeln und Spaß haben<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Erwachsene<br />
Jugendliche<br />
&<br />
Erwachsene<br />
10<br />
ca. alle 3 Wochen<br />
montags<br />
von 18:00<br />
bis 19:45 Uhr<br />
Gaststätte "Schinder Hannes"<br />
in Bad Schussenried<br />
Kegeltreff Bad Schussenried Wir treffen uns zum gemeinsamen Kegeln und Spaß haben<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Jugendliche<br />
&<br />
17:30-20:00 Uhr 1x im Monat 10<br />
Treffpunkt an der Kasse im<br />
Jordanbad<br />
barrierefrei<br />
Gemeinsames Schwimmen,<br />
Plantschen, Spielen,<br />
Entspannen<br />
Jordanbad<br />
-Schwimmer und Nichtschwimmer-<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Erwachsene<br />
und Spaß haben<br />
Jugendliche<br />
&<br />
Erwachsene<br />
17:00-18:30 Uhr ca. alle 2 Wochen, donnerstags 11<br />
Treffpunkt an der Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Gemeinsam zum Walken gehen, wer keine eigenen Walkingstöcke<br />
hat, bitte Bescheid geben<br />
Walkingtreff<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong>
126 V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Zielgruppe<br />
Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Angebot 2009<br />
AngebotsAngebots-<br />
Ort /<br />
Anzahl<br />
Zeit Rhythmus<br />
bezeichnungbeschreibung<br />
Barrierefreiheit<br />
Teilnehmer<br />
Treffpunkt an der<br />
Jugendliche<br />
Für alle Trommelbegeisterten, egal ob Anfänger oder<br />
Trommeln/ Percussion<br />
Schwarzbachschule<br />
17:00-19:00 Uhr ca. alle 2 Wochen donnerstags 16 &<br />
Fortgeschrittene<br />
barrierefrei<br />
Erwachsene<br />
in der Breslauerstraße,<br />
Cafe Tuvalu<br />
Eine Kooperationsveranstaltung der Heggbacher Einrichtung und<br />
beim Abdera<br />
Jugendliche &<br />
19:30-22:00 Uhr 1x im Monat ca.10<br />
- Die integrative Kneipe<br />
der Lebenshilfe<br />
(in <strong>Biberach</strong>)<br />
Erwachsene<br />
barrierefrei<br />
Treffpunkt in Ochsenhausen,<br />
Sporttreff Ochsenhausen für Kinder Bewegung, Sport, Spiel und worauf ihr sonst noch so Lust habt genaueres wird noch bekannt ab August alle 3 Wochen min. 6 Kinder<br />
gegeben<br />
Ob Stepp-Tanz, HipHop, Volkstänze, Kreistänze, hier ist für jeden<br />
Tanzgruppe Kirchdorf<br />
Kindergarten Kirchdorf 16:00-17:00 Uhr 1x im Monat 8 Kinder<br />
etwas dabei<br />
Fr. Durach<br />
Lesen, Schreiben, Lernen durch Begreifen und Erfahren mit<br />
Alte Steige 23<br />
Kinder<br />
Spielend Lernen lernen<br />
16:00-17:30 Uhr ca. 3-5x im Monat 2<br />
möglichst allen Sinnen und mit Bewegung<br />
88450 Berkheim<br />
von 7-10 Jahren<br />
barrierefrei<br />
Wir erleben gemeinsam<br />
Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />
aktionsreiche und lustige<br />
(Unternehmungen<br />
12:45 - 16:30 Uhr<br />
ca. alle<br />
Kinder &<br />
Angebote für Schüler<br />
Nachmittage. Nach Schulschluss besteht ein<br />
an verschiedenen<br />
6<br />
(Änderungen vorbehalten)<br />
2 Wochen<br />
Jugendliche<br />
Fahrdienst zur Lebenshilfe, dann wird gemeinsam<br />
Orten)<br />
gegessen und schon geht es los...<br />
barrierefrei<br />
Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />
(Unternehmungen<br />
Wochenend- Angebote<br />
Einen gemeinsamen Wochenendtag mit unterschiedlichen<br />
14:00-18:00 Uhr<br />
Kinder &<br />
an verschiedenen<br />
1x im Monat 6<br />
für Schüler<br />
Unternehmungen und Ausflügen verbringen<br />
(Änderungen vorbehalten)<br />
Jugendliche<br />
Orten)<br />
barrierefrei<br />
von 12:30<br />
Schwarzbach Schule<br />
Kinder & Jugendliche<br />
Mittwochsbetreuung Freizeitspaß für Kinder und Jugendliche in der Schwarzbachschule<br />
bis 16:00 Uhr<br />
jede Woche 5<br />
barrierefrei<br />
ab 6 Jahren<br />
in der Schwarzbachschule<br />
Räume der Lebenshilfe<br />
von 12:30<br />
Kinder & Jugendliche<br />
Freitagsbetreuung Freizeitspaß für Kinder und Jugendliche in der Lebenshilfe Ziegelhausstraße. 34, barrierefrei bis 16:00 Uhr<br />
ca. alle 2 Wochen 7<br />
ab 6 Jahren<br />
inkl. Fahrdienst<br />
an der Lebenshilfe<br />
Anbieter<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Kinder & Jugendliche<br />
ab 6 Jahren<br />
1-2 mal im Monat 6<br />
von 12:30<br />
bis 16:00 Uhr<br />
an der Lebenshilfe<br />
Räume der Lebenshilfe<br />
Ziegelhausstraße. 34, barrierefrei<br />
inkl. Fahrdienst<br />
Kreativ- Treff Gemeinsam basteln, backen, kochen und die Natur erkunden<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Kinder & Jugendliche<br />
mit und ohne Behinderung<br />
5<br />
Kindergarten Kirchdorf 13:00-17:00 Uhr 1 x im Monat,<br />
samstags<br />
Kooperation mit dem Förderkreis für integrative Erziehung Illertal<br />
e.V.<br />
Gemeinsam Turnen, Spielen, Tanzen und Basteln<br />
Freizeitspaß für Kinder und Jugendliche in der Lebenshilfe<br />
Bei diesem Angebot werden die Sinne angeregt, sei es im Wald,<br />
beim Trommeln oder bei Märchenspielen<br />
Die Wilden Hühner<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
2-4x im Monat, freitags 6 Kinder und Jugendliche<br />
15:30-17:00 Uhr<br />
Uhrzeiten können je nach<br />
Aktivität variieren<br />
Kindergarten Kirchdorf<br />
Freitag- Aktiv im Illertal<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Kinder, Jugendliche &<br />
Erwachsene<br />
ca. alle 2 Wochen donnerstags 10<br />
von 16:00<br />
bis 17:45 Uhr an der<br />
Turnhalle<br />
Räume der Lebenshilfe<br />
Ziegelhausstraße. 34, barrierefrei<br />
inkl. Fahrdienst<br />
Sport für Jung und Alt<br />
Fußball, Ballspiele, Gymnastik, Turnen, Spielen…<br />
Bewegung, Sport und Spiel<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
2.2 Angebote der<br />
Tagesbetreuung<br />
Kinder und Jugendliche<br />
(mit und ohne Behinderung ab 8 Jahren), geeignet für Teilnehmer mit<br />
körperlicher (Rollstuhlfahrergerecht), geistiger, seelischer Behinderung,<br />
Sehbehinderte (es gibt Kommentatoren speziell für Sehbehinderte und Blinde),<br />
Sprachbehinderte<br />
Kinder und Jugendliche<br />
(mit und ohne Behinderung ab 8 Jahren) geeignet für Teilnehmer mit<br />
körperlicher (auch für Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer<br />
Behinderung, Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />
noch offen 1 x jährlich max. 30<br />
Allianz-Arena München oder<br />
Gottlieb-Daimler Stadion Stuttgart,<br />
beides barrierefrei<br />
Es wird versucht, Karten für den FC Bayern München oder den VFB<br />
Stuttgart zu bekommen<br />
Fußball- Bundesligaspiel<br />
mit Fibi & Fabi<br />
fiB.e.V.<br />
Kuhberghalle Ulm, barrierefrei noch offen 1x jährlich max. 10<br />
Sicher ist aber das wir viel Spaß haben werden diese Spiele finden<br />
samstags um 19:00 Uhr statt d.h. wir kommen erst spät nach<br />
Basketball- Bundesligaspiel<br />
mit Fibi & Fabi<br />
fiB.e.V.<br />
Hause<br />
Fr. 22.05.2009 - Angehörige, Paten und gesetzliche Betreuer<br />
09:00-<br />
17:00 Uhr<br />
Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />
Tagesausflug für Menschen mit Behinderung in Begleitung ihrer<br />
Angehörigen, Paten und gesetzlichen Betreuer, wir bitten um<br />
Absprache der Rollstuhlfahrer mit der Wohngruppe, ob eine<br />
St. Elisabeth- Stiftung Fahrt ins Blaue<br />
Teilnahme möglich ist<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
(auch für Rollstuhlfahrer geeignet)<br />
08:00-18:00 Uhr Mo., 05.10.2009 -<br />
Treffpunkt: Pforte Heggbach,<br />
barrierefrei<br />
Von der Kutsche mit Motor bis hin zum Formel 1 Wagen, diese<br />
Fahrt nach Stuttgart ist dennoch nicht nur für Auto- Fans interessant<br />
St. Elisabeth- Stiftung Tagesausflug Daimler- Benz- Museum<br />
Erwachsene<br />
-auch Rolli-<br />
Mi., 29.04.2009 -<br />
08:30-<br />
18:00 Uhr<br />
Treffpunkt: Pforte Heggbach,<br />
Friedrichshafen/ Konstanz,<br />
barrierefrei<br />
von Friedrichshafen nach Konstanz zum Mittagessen und wieder<br />
zurück<br />
St. Elisabeth- Stiftung Tagesausflug mit dem Katamaran<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
-<br />
09.05.2009<br />
und 06.06.2009<br />
Lindau -<br />
Fahrt mit dem Zug nach Lindau, Stadtbummel und Aufenthalt am<br />
See<br />
Taschengeld: für Mittagessen, evtl. Kaffee oder Souvenirs<br />
von Action pur bis pure Erholung bietet das Jordanbad in <strong>Biberach</strong><br />
alles, Schwimmkenntnisse oder geeignete Schwimmhilfen sind<br />
unbedingt erforderlich<br />
Dieser Ausflug ist vor allem für Rollstuhlfahrer geeignet, da wir<br />
einen Reisebus für Rollstuhlfahrer buchen, 9 Rollis können vom<br />
Fachdienst betreut werden.<br />
St. Elisabeth- Stiftung Tagesausflug nach Lindau<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Treffpunkt: Jordanbad - 07.11.2009 -<br />
St. Elisabeth- Stiftung Wellnesstag im Jordanbad<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung. Besonders für Rollstuhlfahrer geeignet<br />
Mai oder Juni 2009 -<br />
09:30-<br />
17:30 Uhr<br />
Treffpunkt: Heggbach/<br />
Wirtschaftshof, barrierefrei<br />
St. Elisabeth- Stiftung Augsburger Zoo
Zielgruppe<br />
Anzahl<br />
Teilnehmer<br />
Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Angebot 2009<br />
Ort /<br />
Zeit Rhythmus<br />
Barrierefreiheit<br />
wird nach Anmeldung bekannt<br />
je nach Angebot/ Konzert noch unklar<br />
gegeben<br />
Angebotsbeschreibung<br />
Gemeinsam besuchen wir ein Volksmusik - Konzert<br />
Angebotsbezeichnung<br />
Anbieter<br />
Erwachsene und Jugendliche<br />
mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
begrenzt<br />
St. Elisabeth- Stiftung Volksmusik - Konzert<br />
Behinderung<br />
Erwachsene und Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
Treffpunkt: Pforte Heggbach 08:00-17:00 Uhr Mi., 23.09.2009 -<br />
Wir fahren nach Hindelang ins Allgäu, Nach einer Wanderung<br />
besuchen wir ein uriges Kutschenmuseum. Auf der Heimfahrt<br />
wollen wir noch einkehren<br />
St. Elisabeth- Stiftung Ausflug ins Allgäu<br />
Jugendliche &<br />
Erwachsene mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
Sa. 21.03.2009 -<br />
ca. 11:30ca.<br />
20:00 Uhr<br />
Pforte Heggbach oder<br />
Bahnhof Laupheim<br />
VfB- Stuttgart -<br />
Hertha BSC Berlin<br />
St. Elisabeth- Stiftung<br />
seelischen Behinderung<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
Mi. 20.05.2009 -<br />
08:30-<br />
16:00 Uhr<br />
Treffpunkt: Begegnungszentrum<br />
Heggbach<br />
Fahrt mit dem Zug zum Bundesligaspiel. Zustieg in<br />
Laupheim möglich<br />
Fahrt mit einem Kleinbus nach Bad Waldsee. Von dort aus eine<br />
ganztägige Wanderung, Vesper und Getränke sind im Preis<br />
enthalten<br />
Im Apollo Theater spielen leidenschaftliche Darsteller 21 der<br />
weltweit bekanntesten<br />
Lieder von Queen<br />
St. Elisabeth- Stiftung Wandertag<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
- Sonntag im Frühjahr -<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben, barrierefrei<br />
St. Elisabeth- Stiftung Musical- We Will Rock You<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben,<br />
wir gehen in den neuen<br />
Kletterwald in <strong>Biberach</strong>, im<br />
Burrenwald, alternativ:<br />
V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 127<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
- So. 28.06.2009 -<br />
Einmal richtig abheben, sich empor hangeln oder am Seil hängen,<br />
genau das richtige Angebot für jemanden, der einen Nervenkitzel<br />
erleben möchte<br />
St. Elisabeth- Stiftung Klettern im Hochseilgarten<br />
Hochseilgarten im Allgäu<br />
Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung<br />
(nicht für Rollstuhlfahrer geeignet)<br />
- 21.05.2009 und 28.06.09 -<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben<br />
die Go-Kart Bahn ist in Günzburg<br />
Die Bahn gibt jedem die Möglichkeit sein Fahrkönnen unter Beweis<br />
zu stellen, ein Führerschein wird nicht benötigt, man sollte aber gute<br />
Fahrroutine und Sicherheit mitbringen, sonst gefährdet man sich<br />
und andere.<br />
St. Elisabeth- Stiftung In- und Outdoor Go-Kart<br />
Jugendliche und Erwachsene, mit und ohne einer geistigen und/oder<br />
körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />
6<br />
Frühjahr an einem Sa. Oder So.<br />
genaueres wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben<br />
-<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben<br />
Kleine Radtour im Umkreis von <strong>Biberach</strong><br />
die Teilnehmer müssen ein eigenes Rad besitzen und damit sicher<br />
umgehen können<br />
St. Elisabeth- Stiftung Tagesausflug mit dem Fahrrad<br />
Jugendliche und Erwachsene, mit und ohne einer geistigen und/oder<br />
körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />
- 25.04.2009<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben, barrierefrei<br />
- Menschen mit schwerer geistiger und/oder körperlichen Behinderung<br />
Do. 09.07.2009<br />
(Ersatztermin: 13.07.2009)<br />
09:30-<br />
15:30 Uhr<br />
Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />
Menschen mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
- Mai 09 -<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben<br />
Menschen mit und ohne Behinderung<br />
(nicht für Rollstuhlfahrer geeignet)<br />
Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
(auch Rolli möglich)<br />
- 2009 -<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben<br />
-<br />
April - September 2009<br />
Genaue Termine werden noch<br />
Treffpunkt: Pforte Heggbach -<br />
bekannt gegeben<br />
Kinder &<br />
Jugendliche<br />
9<br />
02.01.2009<br />
-<br />
09.01.2009<br />
09:00-17:00 Uhr<br />
St. Elisabeth- Stiftung Schwabenpark Ein moderner Freizeitpark mit über 70 verschiedenen Attraktionen<br />
An einem schönen Tag können wir auf dem Waldboden, in der<br />
St. Elisabeth- Stiftung Erlebnistag im Wald<br />
Hängematte oder im Rolli, Geräusche, Düfte, Tiere, Pflanzen und<br />
die Stimmung an einem schönen Waldfleck wahrnehmen.<br />
Wir wandern auf das Rubihorn (1952 Hm), einer der schönsten<br />
St. Elisabeth- Stiftung Wandertag im Allgäu<br />
Allgäuer Aussichtsberge, mit tollem Panoramablick, wir werden ca.<br />
3.5 Stunden hin- und ca. 2,5-3 Stunden zurück laufen<br />
Fußball-<br />
Bundesligaspiel des FC Bayern München, vor dem Spiel kann die<br />
St. Elisabeth- Stiftung<br />
1. Bundesliga<br />
Arena besichtigt werden<br />
Gemütlicher Ausflug, mit einem kleinen Spaziergang und einem<br />
St. Elisabeth- Stiftung Fahrt ins Blaue<br />
Cafe-Besuch<br />
Zustiegsmöglichkeit auch in Ochsenhausen<br />
Vielfältiges Programm mit Spielen,<br />
Lebenshilfe Ferienprogramm<br />
Basteln, Ausflügen<br />
<strong>Biberach</strong> in den Weihnachtsferien<br />
usw. wird geboten.<br />
von 10:00-17:00 Uhr 25.05.2009-29.05.2009 9 Kinder & Jugendliche<br />
KBZO Kindergarten<br />
<strong>Biberach</strong><br />
barrierefrei<br />
Mittelbergstraße 42, BC und<br />
Ziegelhaustraße 34, BC<br />
Barrierefrei<br />
Hölzle<br />
Eingeschränkt barrierefrei<br />
Veranstaltungsraum der<br />
Lebenshilfe<br />
barrierefrei<br />
kommt darauf an wo die<br />
Unternehmungen statt finden<br />
barrierefrei<br />
Pfingstferienprogramm Ganztagesbetreuung<br />
mit viel Spiel und Spaß<br />
9 Kinder & Jugendliche<br />
31.08.2009-<br />
12.09.2009<br />
13 Tage, ohne<br />
Übernachtung<br />
Die Kinder werden morgens abgeholt und abends wieder gebracht<br />
(Gruppenprogramm+ Wahlgruppen-Angebot am Nachmittag)<br />
<strong>Biberach</strong>er Hölzle<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
ca. 7 Kinder & Jugendliche<br />
26.10.2009-<br />
30.10.2009<br />
von 09:30-<br />
16:30 Uhr<br />
Ganztagesbetreuung<br />
mit viel Spiel und Spaß<br />
Herbstferienprogramm<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Kinder von 4-12 Jahren (mit Behinderung),<br />
Kinder von 4-10 Jahren (ohne Behinderung)<br />
22<br />
03.08.2009-<br />
14.08.2009<br />
12 Tage, ohne<br />
Übernachtung<br />
Integratives Ferienprogramm Ausflüge, baden, basteln, …<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
KW 34/ 35 ca. 7 Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung<br />
6 Tage ohne Übernachtung,<br />
barrierefrei<br />
Gemeindehaus Kirchberg an der<br />
Iller<br />
Integratives Ferienprogramm Tagesbetreuung mit buntem Programm<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong> in Kooperation mit<br />
der Gemeinde Kirchberg<br />
2.3 Angebote zur<br />
Wochenendbetreuung<br />
Kinder und Jugendliche<br />
(mit einer schweren Behinderung ab 6 Jahren), besonders geeignet für schwermehrfachbehinderte<br />
Menschen, Einzelbetreuung bei Bedarf möglich<br />
1x jährlich max. 6<br />
02.10.-<br />
04.10.2009<br />
Förder- und Betreuungsbereich in<br />
der OWB Sigmaringen,<br />
Barrierefrei<br />
Bei Bedarf mit Einzelbetreuung, erleben wir die tollsten Sachen und<br />
legen den Schwerpunkt in den basalen Bereich<br />
fiB.e.V. Freizeitspaß in Sigmaringen<br />
Menschen mit- und<br />
ohne Behinderung,<br />
jeden Alters, geeignet für Teilnehmer mit körperlicher (auch für Rollstuhlfahrer<br />
geeignet), geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />
1x jährlich max. 30<br />
23.01.-<br />
25.01.2009<br />
in der Landesakademie für<br />
Musik in Ochsenhausen<br />
fiB.e.V. Rock und Pop- Open End Für musikbegeisterte Menschen<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
- 27.-29.03.2009 -<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben<br />
Gemeinsam mit der Leichtathletik- Abteilung der Turngemeinde<br />
<strong>Biberach</strong> und dem Partnerschaftsverein <strong>Biberach</strong>, werden wir in Asti<br />
zu einem 24-Stunden-Lauf mit Pegasus, einer Einrichtung für<br />
St. Elisabeth-Stiftung 24-Stunden-Lauf in Asti/ Italien<br />
Menschen mit Behinderung aus Asti, eine Mannschaft aufstellen<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
- 26.09.-27.09.2009 -<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben<br />
Wir verbringen dieses Jahr 2 Tage in der Pfalz, im Holiday Park in<br />
Hassloch, bei solch vielen Angeboten ist bestimmt für jeden etwas<br />
dabei.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Holiday Park Hassloch<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung. Keine Rollstuhlfahrer<br />
- 20.-22.02.2009 -<br />
Treffpunkt: Wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben,<br />
Obere Kalle im Allgäu, nicht<br />
barrierefrei<br />
Wir verbringen ein<br />
Hüttenwochenende im Schnee<br />
ca. 20 min. durch den Schnee zur Hütte<br />
St. Elisabeth-Stiftung Winterfreizeit auf der Oberen Kalle
128 V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Angebot 2009<br />
Angebots-<br />
Ort /<br />
Anzahl<br />
Zeit Rhythmus<br />
Zielgruppe<br />
beschreibung<br />
Barrierefreiheit<br />
Teilnehmer<br />
Wir verbringen ein Wochenende mit Stadtbummel, Kneipenbesuch,<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
Wochenende im<br />
Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher und/oder<br />
gutem Essen und Entspannung, bei Interesse ist auch Zelten mit<br />
-<br />
-<br />
bekannt gegeben<br />
Frühsommer<br />
seelischer Behinderung<br />
Lagerfeuer denkbar.<br />
Verschiedene Radtouren und Einiges besichtigen<br />
verschiedene Orte 2 Übernachtungen 15.05.2009-17.05.2009 9 Erwachsene<br />
(!ACHTUNG!: geplant sind rund 30 km pro Tag auf dem Rad)<br />
Traumreisen, Spaziergänge,<br />
?<br />
13.11.2009-<br />
Duftbad, Massagen, Entspannung<br />
2 Übernachtungen<br />
ca. 7 Erwachsene<br />
Barrierefrei<br />
15.11.2009<br />
Masken usw.<br />
Jede Menge Spaß und Action<br />
Europapark in Rust bei Freiburg<br />
26.06.2009-<br />
2 Übernachtungen<br />
10 Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene<br />
im größten Freizeitpark Europas<br />
barrierefrei<br />
28.06.2009<br />
Silvesterparty ohne Eltern<br />
Indelhausen<br />
30.12.2009-<br />
3 Übernachtungen<br />
15 Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene<br />
(gemeinsam planen wir ein Programm und unseren Silvesterabend)<br />
barrierefrei<br />
02.01.2010<br />
Angebotsbezeichnung<br />
Anbieter<br />
St. Elisabeth-Stiftung Wochenende für junge Erwachsene<br />
Lebenshilfe<br />
Radtour<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
Wellness- Wochenende<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
Europapark Rust<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Silvesterfreizeit<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Kinder &<br />
Jugendliche<br />
3 Übernachtungen 14.04.2009-17.04.2009 6<br />
Reiterhof Bopfingen<br />
barrierefrei<br />
(4 therapeutische Reitstunden)<br />
reiten, putzen, streicheln, füttern…<br />
und andere Freizeit- und Ausflugsmöglichkeiten<br />
Wir schauen uns das kunterbunte Programm im Schwarzwald an,<br />
mit Fasnachtsumzug, Hexenfeuer, "Würstleschmeißen",<br />
Verkleidung herstellen usw.<br />
Reiterferien<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Kinder, Jugendliche &<br />
Erwachsene<br />
6<br />
23.02.2009<br />
-<br />
26.02.2009<br />
3 Übernachtungen<br />
Oberkirch<br />
barrierefrei<br />
Faschingsfreizeit<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
3. Gruppenbetreuung von<br />
Menschen mit Behinderung,<br />
welche nicht nach Vw FED<br />
förderbar sind<br />
16.30-18.00 Uhr ca. alle 2 Wochen ca. 10 Erwachsene<br />
Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />
Ziegelhausstr.36, <strong>Biberach</strong><br />
barrierefrei<br />
Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />
Ziegelhausstr.36, <strong>Biberach</strong><br />
barrierefrei<br />
Theatergruppe<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
16.30-18.00 Uhr ca. alle 2 Wochen ca.15 Erwachsene<br />
Singkreis<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
3.1 Einmalige Angebote<br />
z.B. Ferienfreizeiten<br />
Erwachsene mit und ohne Behinderung, geeignet für Teilnehmer mit leichter<br />
körperlicher , geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />
Sprachbehinderte, nicht geeignet für Rollstuhlfahrer<br />
Jugendliche ab 15 Jahren mit und ohne Behinderung, geeignet für Teilnehmer<br />
mit leichter körperlicher , geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />
Sprachbehinderte, nicht geeignet für Rollstuhlfahrer<br />
Kinder und<br />
Jugendliche<br />
(mit- und ohne Behinderung)<br />
ab 6 Jahren, geeignet für Teilnehmer mit körperlicher (besonders gut für<br />
Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />
Sprachbehinderte<br />
Kinder und Jugendliche<br />
(mit und ohne Behinderung ab 10 Jahren), geeignet für Teilnehmer mit<br />
körperlicher (besonders gut für Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer<br />
Behinderung, Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung<br />
ab 6 Jahren, geeignet für Menschen mit leichter Körperbehinderung (nur<br />
bedingt für Rollstuhlfahrer geeignet, Teilnehmer muss Restfunktionen besitzen,<br />
z.B. Aufstehen können, 1-2 Stufen mit Unterstützung steigen können), geistiger<br />
Behinderung, seelischer Behinderung, Sprachbehinderung und geistiger<br />
Behinderung,<br />
Kinder und Jugendliche<br />
(mit einer schweren Behinderung ab 6 Jahren), besonders geeignet für schwermehrfachbehinderte<br />
Menschen, Einzelbetreuung bei Bedarf möglich<br />
Kinder und Jugendliche<br />
(mit und ohne Behinderung ab 10 Jahren), geeignet für Teilnehmer mit<br />
körperlicher ( für Rollstuhlfahrer bedingt geeignet, Restfunktionen müssen<br />
vorhanden sein), geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />
Sprachbehinderte<br />
Kinder und Jugendliche<br />
(mit und ohne Behinderung ab 6 Jahren), geeignet für Teilnehmer mit<br />
körperlicher (besonders gut für Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer<br />
Behinderung, Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />
Kinder und Jugendliche<br />
(mit und ohne Behinderung ab 8 Jahren), geeignet für Teilnehmer mit<br />
körperlicher ( für Rollstuhlfahrer bedingt geeignet, Restfunktionen müssen<br />
vorhanden sein), geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />
Sprachbehinderte<br />
Kinder, Jugendliche und<br />
Erwachsene mit Behinderung, geeignet für Teilnehmer mit körperlicher ( für<br />
Rollstuhlfahrer bedingt geeignet, Restfunktion muss vorhanden sein, z.B.<br />
Treppen steigen mit Unterstützung), geistiger, seelischer Behinderung,<br />
Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />
Kinder, Jugendliche,<br />
(mit einer Behinderung)<br />
ab 6 Jahren, geeignet für Teilnehmer mit leichter körperlicher (nicht für<br />
Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />
Sprachbehinderte<br />
1 x jährlich max. 6<br />
08.08.-<br />
22.08.2009<br />
am Ortasee in der Nähe des Lago<br />
Maggiore, nicht Barrierefrei<br />
Einfach Entspannen und die italienische Luft genießen<br />
Erwachsenenfreizeit am Ortasee<br />
fiB.e.V.<br />
1x jährlich max. 6<br />
23.05.-<br />
30.05.2009<br />
im Städtchen Orta,<br />
am Ortasee, nicht Barrierefrei<br />
Eine Woche gefüllt mit<br />
Malen und Gestalten<br />
fiB.e.V. Kunstwoche am Ortasee<br />
1x jährlich max. 24<br />
23.05.-<br />
04.06.2009<br />
KBZO in Weingarten, Barrierefrei<br />
Ausflüge, Spiel,<br />
Spaß, Bildung…<br />
fiB.e.V. Integrative Pfingstfreizeit<br />
1x jährlich max. 6<br />
24.10.-<br />
31.10.2009<br />
Altötting, Barrierefrei<br />
Fackelwanderungen, Laubspiele, Kürbisgeister und vielleicht eine<br />
kleine Halloween- Party…<br />
fiB.e.V. Integrative Herbstfreizeit<br />
1x jährlich max. 24<br />
13.04.-<br />
18.04.2009<br />
Deggenhausertal, bedingt<br />
Barrierefrei<br />
Unsere diesjährige Osterfreizeit<br />
genießen wir in der Nähe vom Bodensee<br />
Integrative Osterfreizeit<br />
auf dem Höchsten<br />
fiB.e.V.<br />
1x jährlich max. 6<br />
24.10.-<br />
28.10.2009<br />
Zußdorf, Barrierefrei<br />
Bei Bedarf mit Einzelbetreuung verbringen wir diese 5 Tage in den<br />
Räumlichkeiten des Kinderheims St. Johann<br />
fiB.e.V. Freizeitspaß in Zußdorf<br />
1 x jährlich max. 36<br />
17.08.-<br />
30.08.2009<br />
Waldeck-Schnattern, bedingt<br />
Barrierefrei<br />
Grüne Wiesen, plätschernder Bach…<br />
Viel Ideen und Spaß<br />
Integrative Kinder- und Jugendfreizeit<br />
in Waldeck- Schnattern (2)<br />
fiB.e.V.<br />
1x jährlich max. 36<br />
22.08.-<br />
05.09.2009<br />
fiB.e.V. Integrative Sommerfreizeit in Altötting In der Nähe von München mit viel Sport, Spaß und tollen Ausflügen Altötting, Barrierefrei<br />
1x jährlich max. 36<br />
01.08.-<br />
15.08.2009<br />
Waldeck-Schnattern, bedingt<br />
Barrierefrei<br />
Grüne Wiesen, plätschernder Bach…<br />
Viel Ideen und Spaß<br />
Integrative Kinder- und Jugendfreizeit<br />
Waldeck-<br />
Schnattern (1)<br />
fiB.e.V.<br />
1x jährlich max. 6<br />
11.04.2009-<br />
18.04.2009<br />
Strettoia,<br />
Dorf in der Toskana, bedingt<br />
Barrierefrei<br />
Urlaubsreise nach Strettoia,<br />
einem toskanischen Dorf,<br />
dessen Landschaft uns zum Träumen bringt<br />
fiB.e.V. Italienfreizeit<br />
1 x jährlich max. 6<br />
26.02.-<br />
01.03.2009<br />
Eisenharz (im Allgäu), nicht barrierefrei<br />
Schlitten fahren,<br />
Schneemänner bauen<br />
fiB.e.V. Schneespaß in Eisenharz
Zielgruppe<br />
Anzahl<br />
Teilnehmer<br />
Zeit Rhythmus<br />
Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Angebot 2009<br />
Ort /<br />
Barrierefreiheit<br />
in der tschechischen Hauptstadt<br />
Prag,<br />
Zentrumsnah, bedingt Barrierefrei<br />
Angebotsbeschreibung<br />
Angebotsbezeichnung<br />
Anbieter<br />
Kinder, Jugendliche, Erwachsene<br />
(mit und ohne Behinderung) geeignet für Teilnehmer mit leichter körperlicher<br />
(nicht für Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer Behinderung,<br />
Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
1x jährlich max.6<br />
21.02.-<br />
27.02.2009<br />
fiB.e.V. Städtereise nach Prag Für alle Faschingsmuffel<br />
1 Woche wollen wir im Süden verbringen, noch einmal etwas Sonne<br />
tanken, bevor es endgültig Winter wird.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Flugreise im Herbst<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
- Oktober/ November 2009 -<br />
bekannt gegeben<br />
Treffpunkt: Heggbach<br />
Unterbringung im Ferienhaus<br />
- 20.-25.04.2009 -<br />
Birkenau in Diessen-<br />
Dettenschwang am Ammersee<br />
Treffpunkt: Heggbach - Oktober 09 -<br />
Von dem Ferienhaus kann man das Kloster Andechs,<br />
München, Landsberg, und Augsburg besuchen. Halbpension ist<br />
gebucht<br />
St. Elisabeth-Stiftung Freizeit in Diessen/ Ammersee<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Im Oktober 2009 fahren wir mit einem bewährten Busunternehmen<br />
für ca. 5 Tage in den Süden. Das Ziel ist noch nicht bekannt<br />
St. Elisabeth-Stiftung "Ab in den Süden"<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
- 20.-25.04.2009 -<br />
Treffpunkt: Heggbach<br />
Das Hotel zum Hirschen liegt im<br />
Lamer Viertel/ Bayerischen Wald,<br />
Halbpension mit Frühstück und<br />
Es können Ausflüge nach Passau, Regensburg<br />
oder in den Bayerischen Nationalpark gemacht werden,<br />
Außerdem hat das Hotel ein Schwimmbad<br />
St. Elisabeth-Stiftung Freizeit in Lam/ Bayerischer Wald<br />
V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 129<br />
Abendessen.<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
-<br />
29.05.-<br />
01.06.2009<br />
-<br />
Unser diesjähriges Ferienhaus<br />
wird wieder im Allgäu oder in<br />
'Vorarlberg sein.<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben<br />
St. Elisabeth-Stiftung Pfingsthütte Für Alle, die mal wieder frische Bergluft schnuppern wollen<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
- 01.08.-15.08.2009 -<br />
südliche Toskana/ Maremma<br />
Alberese, bedingt barrierefrei<br />
Unser Ferienhaus "Casa Bausini" liegt an der Grenze zum<br />
"Naturpark Uccellina" in Alberese, wo es die schönsten freien<br />
Sandstrände der Toskana gibt, Außenpool, Grill und ein<br />
St. Elisabeth-Stiftung Bella Italia<br />
wunderschöner Garten erwarten uns in unserem Ferienhaus<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Wir werden in dem<br />
Selbstversorgerhaus/ Schloss<br />
- 03.-14.08.2009 -<br />
Reimlingen, mit Einzel- und<br />
Mehrbettzimmern wohnen<br />
Treffpunkt: Heggbach<br />
Ferienhof Birkenau in<br />
20.04.-<br />
-<br />
-<br />
Diessen- Dettenschwang am<br />
25.04.2009<br />
Ammersee<br />
Ettensberg im Allgäu 03.08.-14.08.09<br />
In der nahen Umgebung befinden sich ein Naturfreibad, das Steiff-<br />
Museum und viele Grillplätze. Ebenso bieten die umliegenden<br />
Städte eine Fülle an Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung<br />
St. Elisabeth-Stiftung Sommerfreizeit auf der Schwäbischen Alb<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Halbpension,<br />
man kann das Kloster Andechs, München, Landsberg, Augsburg<br />
St. Elisabeth-Stiftung Freizeit in Diessen/ Ammersee<br />
besuchen<br />
Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />
Behinderung<br />
Für Alle, die mal wieder frische Bergluft schnuppern wollen.<br />
Ausflüge in die Nahe Umgebung, gemütliche Hüttenabende<br />
St. Elisabeth-Stiftung Sommerfreizeit im Allgäu<br />
Erwachsene und Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
- 19.-23.04.2009 7<br />
Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />
Kloster Schöntal befindet sich in<br />
der Nähe von Heilbronn/<br />
Schwäbisch Hall<br />
Treffpunkt: Heggbach<br />
Unterbringung: Ferienhaus<br />
Scherer<br />
Treffpunkt: Kinder- und<br />
Jugendbereich Ingerkingen,<br />
Parkplatz<br />
Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />
bekannt gegeben<br />
im Ferienhof Tieringen in<br />
Meßstetten im Donautal, das<br />
Haus ist rollstuhlgerecht<br />
eingerichtet<br />
4 Übernachtungen, die Tage verbringen wir mit Besinnung, Gebet,<br />
"Gottesdienst" Ausflügen und Musik<br />
St. Elisabeth-Stiftung Besinnliche Tage im Kloster Schöntal<br />
Erwachsene, Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung, Rollifahrer<br />
- 14.09-18.09.2009 -<br />
Ausflüge zur Insel Mainau, nach Meersburg usw.<br />
das Ferienhaus besitzt ein eigenes Schwimmbad,<br />
es können 2 Rollstuhlfahrer teilnehmen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Seniorenfreizeit im Deggenhausertal<br />
- 24.08.-04.09.2009 - Jugendliche mit und ohne Behinderung ab 12 Jahren<br />
St. Elisabeth-Stiftung Jugendfreizeit Integrativ Spaß haben<br />
Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
seelischen Behinderung<br />
- 10.-14.08-2009 -<br />
Wir verbringen einen 5-tägigen Sommerurlaub mit Städtetouren,<br />
Grillen, Wandern und Entspannen<br />
St. Elisabeth-Stiftung 5-tägiger Urlaub im Sommer<br />
Kinder und Jugendliche mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen<br />
und/oder seelischen Behinderung ab 6 Jahren<br />
- 01.-12.06.2009 -<br />
wie in den vergangenen Jahren<br />
findet die integrative Ferienfreizeit<br />
wieder in den Räumen der zum<br />
Kinder- und Jugendbereich<br />
gehörenden Schule St.<br />
Franziskus in Ingerkingen statt.<br />
Spiel, Spaß, Entspannung und Action - Wird all jenen geboten, die<br />
ihre Pfingstferien nicht zu Hause, sondern gemeinsam mit anderen<br />
Kindern und Jugendlichen verbringen wollen.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Pfingstfreizeit<br />
Kinder und Jugendliche mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen<br />
und/oder seelischen Behinderung zw. 6 und 12 Jahren<br />
- 03.-14.08.2009 -<br />
wie in den vergangenen Jahren<br />
findet die integrative Ferienfreizeit<br />
wieder in den Räumen der zum<br />
Kinder- und Jugendbereich<br />
gehörenden Schule St.<br />
Franziskus in Ingerkingen statt.<br />
Spiel, Spaß, Entspannung und Action - Wird all jenen geboten, die<br />
ihre Sommerferien nicht zu Hause, sondern gemeinsam mit<br />
anderen Kindern und Jugendlichen verbringen wollen.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Integrativer Ferien- und Freizeitspaß<br />
Kinder, Jugendliche und Erwachsene m. schwerer geistiger u./o. körperlicher<br />
Behinderung<br />
- 03.08.-14.08.2009 -<br />
Treffpunkt:<br />
Rosa-Bauer-Haus <strong>Biberach</strong><br />
Wohlfühlen, entspannen, die Seele baumeln lassen,<br />
ob im Snoezelen-Raum,<br />
auf dem Air- Tramp oder bei Massagen, dieses Programm spricht in<br />
erster Linie Körper und Sinne an.<br />
St. Elisabeth-Stiftung Freizeit im Rosa-Bauer-Haus<br />
4 Übernachtungen 01.06.2009-05.06.2009 9 - Erwachsene<br />
02.05.2009<br />
7 Übernachtungen<br />
-<br />
7 Erwachsene<br />
09.05.2009<br />
7 Übernachtungen 13.06.2009-20.06.2009 7 Erwachsene<br />
Allmannsried<br />
barrierefrei<br />
Toskana<br />
eingeschränkt barrierefrei<br />
Ausflüge, baden, basteln, feiern<br />
Erlebnisfreizeit am Bodensee<br />
Echte italienische Pizza backen,<br />
Wald erkunden, usw.<br />
Toskana-<br />
Fahrt<br />
Lazise<br />
barrierefrei<br />
Tunesien<br />
barrierefrei<br />
Schelklingen<br />
barrierefrei<br />
Urlaub machen im<br />
kleinen Städtchen Lazise direkt am See<br />
Gardasee- Freizeit<br />
7 Übernachtungen Anfang Oktober 7 Erwachsene<br />
Flugreise Sonne, Strand, Meer<br />
ca. 25 Jugendliche ab 12 Jahren<br />
17.08.2009-<br />
28.08.2009<br />
11 Übernachtungen<br />
Integrative Jugendfreizeit Ein kunterbuntes Programm ist garantiert<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong>
130 V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Zielgruppe<br />
Anzahl<br />
Teilnehmer<br />
ca. 10 Kinder ab 6 Jahren<br />
Zeit Rhythmus<br />
17.08.2009-<br />
11 Übernachtungen<br />
28.08.2009<br />
Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
Angebot 2009<br />
Ort /<br />
Barrierefreiheit<br />
Schelklingen<br />
barrierefrei<br />
Angebotsbeschreibung<br />
Angebotsbezeichnung<br />
Anbieter<br />
Ein kunterbuntes Programm ist garantiert<br />
Integrative<br />
Kinderfreizeit<br />
Lebenshilfe<br />
<strong>Biberach</strong><br />
3.2 Wiederkehrende<br />
Angebote<br />
4. Netzwerkarbeit /<br />
Kooperationsangebote,<br />
unabhängig ob nach Vw FED<br />
förderbar<br />
Kinder, Jugendliche,<br />
Psychologische Beratungsstelle<br />
Beratung und Therapie für<br />
Service- Haus<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
-<br />
Erwachsene, Familien mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />
Service- Haus<br />
Menschen mit Behinderung und deren Angehörige<br />
Frau Sabrina Hecht<br />
seelischen Behinderung<br />
Kinder, Jugendliche,<br />
Beratung und Therapie für<br />
Beratungsstelle für<br />
Service- Haus<br />
Erwachsene, Familien,<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
alle Menschen, die nicht<br />
-<br />
unterstützte Kommunikation<br />
Frau Rita Schultheiß<br />
auch für Menschen<br />
oder nicht gut sprechen können<br />
ohne geistige Behinderung<br />
St. Elisabeth-Stiftung Arbeitskreis Offene Hilfen Treff aller Anbieter wechselnd - 2x Jährlich 10 Mitarbeiter Offene Hilfen<br />
Netzwerk Offene Hilfen in der<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
wechselnd - 2x Jährlich ca. 10-15 Mitarbeiter Offene Hilfen<br />
Diözese Rottenburg- Stuttgart<br />
Mitarbeiter<br />
Austausch mit<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
wechselnd - 2 x Jährlich je 6 Lebenshilfe/<br />
Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />
Mitarbeiter Offene Hilfen<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
10:00-<br />
6 Termine,<br />
VHS- Kooperation Malerei in Großformat VHS- <strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />
5-8 Teilnehmer Erwachsene mit geistiger und/ oder seelischer Behinderung<br />
Lebenshilfe, VHS<br />
11:30 Uhr<br />
mittwochs<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
13:30-<br />
20 Termine,<br />
VHS- Kooperation Lesen und Schreiben VHS- <strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />
6-10 TeilnehmerErwachsene mit geistiger und/ oder seelischer Behinderung<br />
Lebenshilfe, VHS<br />
15:00 Uhr<br />
Freitags<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
15:00-<br />
20 Termine,<br />
VHS- Kooperation Lesen und Schreiben VHS- <strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />
7-10 TeilnehmerErwachsene mit geistiger und/ oder seelischer Behinderung<br />
Lebenshilfe, VHS<br />
16:30 Uhr<br />
Freitags<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
Sinnhaftes Lesen<br />
16:30-<br />
18 Termine,<br />
Kinder &<br />
VHS- Kooperation<br />
VHS- <strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />
6-8 Teilnehmer<br />
Lebenshilfe, VHS<br />
und Schreiben<br />
18:00 Uhr<br />
mittwochs<br />
Jugendliche mit geistiger und/ oder seelischer Behinderung<br />
Lebenshilfe<br />
10:00-<br />
6 Termine,<br />
VHS- Kooperation Malerei in Großformat VHS- <strong>Biberach</strong><br />
5-8 Teilnehmer Erwachsene<br />
<strong>Biberach</strong><br />
11:30 Uhr<br />
mittwochs<br />
Lebenshilfe<br />
Wellness<br />
16:30-<br />
6 Termine,<br />
VHS- Kooperation<br />
Service- Haus <strong>Biberach</strong><br />
6-8 Teilnehmer Erwachsene<br />
<strong>Biberach</strong><br />
Entspannungsseminar<br />
17:30 Uhr<br />
mittwochs<br />
Lebenshilfe<br />
13:30-<br />
20 Termine,<br />
VHS- Kooperation Lesen und Schreiben VHS- <strong>Biberach</strong><br />
6-10 TeilnehmerErwachsene<br />
<strong>Biberach</strong><br />
15:00 Uhr<br />
freitags<br />
Lebenshilfe<br />
15:00-<br />
20 Termine,<br />
VHS- Kooperation Lesen und Schreiben VHS- <strong>Biberach</strong><br />
7-10 TeilnehmerErwachsene<br />
<strong>Biberach</strong><br />
16:30 Uhr<br />
freitags<br />
Lebenshilfe<br />
Sinnhaftes Lesen<br />
16:30-<br />
18 Termine,<br />
Kinder &<br />
VHS- Kooperation<br />
VHS- <strong>Biberach</strong><br />
6-8 Teilnehmer<br />
<strong>Biberach</strong><br />
und Schreiben<br />
18:00 Uhr<br />
mittwochs<br />
Jugendliche<br />
5. Angebote für Angehörige und<br />
externe Fachkräfte<br />
Erlernen lautsprach-unterstützender Gebärden aus der Sammlung<br />
St. Elisabeth-Stiftung Gebärden-Seminar<br />
Service-Haus, barrierefrei 1x jährlich 2 Abende Angehörige und Fachpersonal<br />
"Schau doch meine Hände an"<br />
Elternfrühstück und Sprechstunde Autismus<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
Beratende Gespräche, Austausch, Psychologische Beratung Service-Haus, barrierefrei 1x monatlich Angehörige von autistischen Menschen<br />
FED Vortrag am Elternabend der Schule St. Vortrag und Gespräch über Finanzierung und Einsatz von<br />
Schule St. Franziskus,<br />
St. Elisabeth-Stiftung<br />
1x jährlich Angehörige von geistig behinderten Kindern und Jugendlichen<br />
Franziskus, Ingerkingen<br />
Familienentlastenden Diensten<br />
Ingerkingen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Vortrag Kinästhetik in der Pflege Vermittlung erster Informationen über Kinästhetik Service-Haus, barrierefrei 1x jährlich Angehörige von pflegebedürftigen Personen<br />
Kurs zur Anwendung von Kinästhetik im Alltag mit praktischen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Einführungskurs Kinästhetik<br />
Service-Haus, barrierefrei 1 x jährlich Angehörige von pflegebedürftigen Personen<br />
Übungen<br />
Austausch und Kontaktermöglichung mit anderen Betroffenen u.<br />
St. Elisabeth-Stiftung "Sekunden die mein Leben verändern"<br />
Service-Haus, barrierefrei 1x jährlich Angehörige, Fachpersonal und sonstige Interessierte<br />
Angehörigen. Behinderungsbewältigung bei Angehörigen<br />
St. Elisabeth-Stiftung Workshop für Gastfamilien Themennachmittag BWF Service-Haus, barrierefrei 1x jährlich Gastfamilien und am Thema BWF Interessierte Personen<br />
Kinder- und Jugendbereich (Keine<br />
St. Elisabeth-Stiftung Feldenkraisgruppe Vorbeugung von Rücken- und Gelenkbeschwerden<br />
Pflegende Angehörige<br />
Vorschläge), barrierefrei<br />
Alfons-Auer Haus, <strong>Biberach</strong> 1x jährlich Nachbarschaftshelferinnen<br />
Sensibilisierung für die Belange behinderter und psychisch kranker<br />
Menschen und Vorbereitung auf mögliche Einsätze im ABW Plus<br />
Fortbildung für Nachbarschaftshelferinnen<br />
St. Elisabeth-Stiftung in<br />
Kooperation mit Caritas BC
3 Abkürzungsverzeichnis<br />
A<br />
ABW Ambulant betreutes Wohnen<br />
AWG Außenwohngruppe<br />
B<br />
BA Bundesagentur für Arbeit<br />
BBB Berufsbildungsbereich<br />
BVE Berufsvorbereitende Einrichtung<br />
BWF Betreutes Wohnen in Familien<br />
F<br />
FED Familienentlastender Dienst<br />
FuB Förder- und Betreuungsbereich<br />
H<br />
HBG Hilfebedarfsgruppe<br />
I<br />
IFD Integrationsfachdienst<br />
V.3 Abkürzungsverzeichnis 131<br />
K<br />
KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg<br />
KoBV Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt<br />
L<br />
LT Leistungstyp<br />
M<br />
MPD Medizinisch-Pädagogischer Dienst<br />
P<br />
PB Persönliches Budget<br />
S<br />
SGB Sozialgesetzbuch<br />
U<br />
UB Unterstützte Beschäftigung<br />
V<br />
VBO Vertiefte Berufsorientierung<br />
W<br />
WfbM Werkstatt für behinderte Menschen<br />
WVO Werkstattverordnung