01.11.2012 Aufrufe

Teilhabeplan - Landkreis Biberach

Teilhabeplan - Landkreis Biberach

Teilhabeplan - Landkreis Biberach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Teilhabeplan</strong><br />

für Menschen mit wesentlicher geistiger,<br />

körperlicher und mehrfacher Behinderung


Herausgeber<br />

Landratsamt <strong>Biberach</strong><br />

Dezernat 4, Arbeit, Jugend und Soziales<br />

Rollinstr.9<br />

88400 <strong>Biberach</strong><br />

E-Mail:<br />

Internet: www.biberach.de<br />

Bearbeitung<br />

Julia Lindenmaier Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />

Christian Gerle Baden-Württemberg, Dezernat Soziales,<br />

Dorothee Haug-von-Schnakenburg Referat 22<br />

Bettina Süßmilch<br />

Frank Gmeinder Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Dezernat 4, Kreissozialamt<br />

August 2010


Vorwort<br />

Vorwort<br />

Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist eine der wichtigsten und bedeutendsten<br />

sozialen Aufgaben des <strong>Landkreis</strong>es und steht vor großen Herausforderungen.<br />

Die Zahl behinderter Menschen wird in den nächsten Jahren noch ansteigen. Diese<br />

Entwicklung hat mehrere Gründe. Zum einen die höhere Lebenserwartung auf Grund der<br />

Möglichkeiten der medizinischen Behandlung, zum anderen die Tatsache, dass aufgrund<br />

der „Generationslücke“ bedingt durch die Ermordung behinderter Menschen im Nationalsozialismus<br />

erstmals Menschen mit Behinderungen das Seniorenalter erreichen.<br />

Familienstrukturen verändern sich, familiäre Unterstützungsleistungen für behinderte<br />

Menschen werden geringer. Gleichzeitig vollzieht sich in der Behindertenhilfe ein längst<br />

überfälliger Paradigmenwechsel hin zu ambulanten Leistungsformen und zu mehr Selbständigkeit<br />

und Selbstverantwortung. Angehörige und Betroffene fordern dies ein und<br />

drängen auf eine Veränderung in den Angebotsstrukturen. Selbständigkeit, Teilhabe und<br />

ein Leben in der Gemeinde sind berechtigte Forderungen. Die UN – Behindertenrechtskonvention<br />

spricht eine deutliche Sprache. Alle gesellschaftlichen Kräfte sind gefordert.<br />

Bei der Aufgabenerfüllung befindet sich der <strong>Landkreis</strong> im Spannungsfeld zwischen den<br />

Zielen der Eingliederungshilfe, den Wünschen der Betroffenen und ihrer Angehöriger und<br />

der Sicherstellung der Finanzierbarkeit der Behindertenhilfe auf Dauer. Ziel aller Verantwortlichen<br />

muss es sein, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ein möglichst flexibles,<br />

qualitativ gutes und individuell angepasstes Hilfesystem zu erzielen. Seit 2005 konnte der<br />

Fachbereich Soziales durch verschiedenste Maßnahmen und Konzepte in enger Zusammenarbeit<br />

mit den Trägern den Prozess der Umgestaltung von Angebotsstrukturen mit<br />

vorantreiben.<br />

Der nun vorliegende <strong>Teilhabeplan</strong> ist eine wichtige Planungsgrundlage für weitere Entscheidungen.<br />

Erstmals werden umfassend die Angebotsstrukturen und die voraussichtlichen<br />

Entwicklungen aufgezeigt. Die Handlungsempfehlungen haben eine deutliche Richtung<br />

hin zu mehr ambulanten und wohnortnahen Wohnangeboten. Die gesetzten Ziele<br />

sind hoch. Mehr Menschen auch mit schwereren Behinderungen sollen außerhalb stationärer<br />

Wohnangebote betreut werden, behinderte Menschen sollen in unseren Städten<br />

und Gemeinden leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der vorliegende<br />

Plan mit seinen Handlungsempfehlungen ist eine gute Grundlage, die es uns ermöglicht,<br />

die künftigen Anforderungen der Eingliederungshilfe erfolgreich zu bewältigen und<br />

mehr Teilhabe behinderter Menschen zu ermöglichen.<br />

Der einjährige Planungsprozess wurde vom Arbeitskreis <strong>Teilhabeplan</strong>ung intensiv begleitet.<br />

In ihm waren Kosten- und Leistungsträger, Angehörige behinderter Menschen und<br />

Betroffene sowie Verbände und weitere Experten vertreten. Unter Leitung des Sozialdezernats<br />

wurden in mehreren Sitzungen Plandaten diskutiert, fachlich bewertet und Handlungsempfehlungen<br />

erarbeitet. Für die engagierte Arbeit des Begleitarbeitskreises bedanke<br />

ich mich ganz herzlich. Mein besonderer Dank geht an den Kommunalverband für Jugend<br />

und Soziales, Frau Lindenmaier und Herrn Gerle, die die Planung hervorragend<br />

begleitet und unterstützt haben.<br />

Dr. Heiko Schmid<br />

Landrat<br />

I


Inhalt<br />

I Grundlagen 1<br />

1 Aufgabe, Auftrag und Ziele 1<br />

2 Ausgangssituation und Besonderheiten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 2<br />

3 Zielgruppe 4<br />

4 Planungsprozess 7<br />

5 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von<br />

Menschen mit Behinderung 11<br />

6 Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 12<br />

7 Persönliches Budget 13<br />

II Angebote für Menschen mit geistiger, körperlicher und<br />

mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 14<br />

1 Offene Hilfen und Vernetzung 14<br />

1.1 Beratung und Information 15<br />

1.2 Familienentlastende Dienste und Freizeitangebote 15<br />

1.3 Kurzzeit-Unterbringung 16<br />

2 Kinder und Jugendliche 19<br />

2.1 Frühförderung 19<br />

2.2 Kindergärten und Kindertagesbetreuung 24<br />

2.3 Schule 30<br />

2.4 Übergang Schule — Beruf 36<br />

2.5 Stationäres Wohnen 41<br />

3 Wohnen von Erwachsenen 49<br />

3.1 Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe 50<br />

3.2 Betreutes Wohnen 54<br />

3.3 Stationäres Wohnen 60<br />

3.4 Bedarfsvorausschätzung 69<br />

II


Inhalt<br />

4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 72<br />

4.1 Allgemeiner Arbeitsmarkt 73<br />

4.2 Integrationsfachdienst 75<br />

4.3 Unterstützte Beschäftigung 76<br />

4.4 Integrationsunternehmen 78<br />

4.5 Werkstätten für behinderte Menschen 79<br />

4.6 Förder- und Betreuungsbereich 86<br />

4.7 Tages- und Seniorenbetreuung 91<br />

4.8 Bedarfsvorausschätzung 95<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 98<br />

1 Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> 98<br />

2 Leistungsempfänger mit wesentlicher geistiger, körperlicher<br />

und mehrfacher Behinderung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> 99<br />

3 Bedarfsvorausschätzung der Leistungsempfänger<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> bis 2019 105<br />

IV Zusammenfassung 111<br />

V Anhang 119<br />

1 Maßnahmeempfehlungen 119<br />

2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 122<br />

3 Abkürzungsverzeichnis 131<br />

III


I Grundlagen<br />

1 Aufgabe, Auftrag und Ziele<br />

I Grundlagen 1<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist Leistungsträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher<br />

Behinderung, die aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stammen. Er ist außerdem verantwortlich<br />

für Planung, Koordinierung und Weiterentwicklung der Angebote der Behindertenhilfe,<br />

die ihren Standort im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> haben. Als Leistungs- und Planungsträger<br />

muss er dafür Sorge tragen, dass bei Bedarf ein entsprechendes Angebot zur Verfügung<br />

steht. § 17 Abs. 1 SGB I verpflichtet ihn als Leistungsträger darauf hinzuwirken,<br />

„dass<br />

1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise umfassend<br />

und zügig erhält und<br />

2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen<br />

rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.“ 1<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist auch für die Vereinbarung der Entgelte, die die Einrichtungen<br />

mit Standort im <strong>Landkreis</strong> für ihre Leistung erhalten, verantwortlich. Beantragt eine Einrichtung<br />

eine investive Förderung durch das Land Baden-Württemberg und den Kommunalverband<br />

für Jugend und Soziales (KVJS), bestätigt er den Bedarf sowie Standort und<br />

Konzeption.<br />

Der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2 kommt im Aufgabenspektrum des<br />

<strong>Landkreis</strong>es sowohl in Bezug auf die Fallzahlen wie auf das Ausgabenvolumen eine ständig<br />

wachsende Bedeutung zu. Die Zahl der Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

erhalten haben, hat sich im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 1.312 am 31.12.2005 auf 1.554<br />

am 31.12.2009 (plus 18,4 Prozent) kontinuierlich gesteigert. Mit Brutto-Gesamtausgaben<br />

für die Einzelfallhilfe von 27,7 Mio. Euro im Jahr 2009 (2006 waren es 23,8 Mio., 2007<br />

24,0 Mio., 2008 24,8 Mio. Euro) macht die Eingliederungshilfe die Hälfte des Sozialhaushaltes<br />

des <strong>Landkreis</strong>es aus. Die Kostensteigerung in diesem Bereich ist hoch.<br />

Aus dem Etat der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit wesentlicher Behinderung<br />

jeder Altersstufe die für sie notwendige Unterstützung, um ein selbstbestimmtes und möglichst<br />

selbständiges Leben führen und am Leben der Gesellschaft teilhaben zu können.<br />

Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung sind dabei die größte<br />

Gruppe.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> steht vor der Aufgabe, die bestehenden Angebote so weiterzuentwickeln,<br />

dass diese den zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Neben den qualitativen<br />

Aspekten ist dabei auch die Frage nach dem Bedarf in quantitativer Hinsicht von<br />

Bedeutung.<br />

Eine Vielzahl von differenzierten und spezialisierten Angeboten für Menschen mit geistiger,<br />

körperlicher und mehrfacher Behinderung sind im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> vorhanden. In<br />

allen Bereichen bestehen jedoch strukturelle Unterschiede. Wie bisher auch sollten das<br />

Kreissozialamt, das Kreisjugendamt und das Gesundheitsamt ihre Hilfen und Angebote<br />

koordinieren und eng zusammenarbeiten. Denn in diesem Aufgabenbereich werden<br />

schon früh wesentliche Weichen für die Menschen gestellt, die später als Erwachsene zu<br />

einem Teil auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sein werden.<br />

Auch die Angebote für Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />

sollten neu strukturiert und an zukünftige Anforderungen angepasst werden. Die vor-<br />

1 SGB I, Allgemeiner Teil, § 17, Abs. 1.<br />

2 SGB XII, Sozialhilfe, Sechstes Kapitel §§ 53 bis 60.


2 I Grundlagen<br />

handene Struktur bietet gute Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung der Angebote in<br />

der Zukunft.<br />

Weil die Angebotsdichte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hoch ist, sind viele Plätze mit Menschen<br />

mit Behinderung aus anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en belegt. Diese Belegungsstruktur ist<br />

historisch gewachsen und nur langfristig veränderbar.<br />

Aufgrund dieser Ausgangslage hat sich der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> entschieden, einen <strong>Teilhabeplan</strong><br />

für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />

zu erstellen. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg<br />

(KVJS) wurde beauftragt, den Planungsprozess fachlich zu begleiten, eine Datengrundlage<br />

zu schaffen und einen Bericht zu erstellen. Der <strong>Teilhabeplan</strong> wurde in enger Kooperation<br />

zwischen dem Sozialdezernat des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>, den begleitenden Arbeitskreisen<br />

und dem KVJS konzipiert, ausgearbeitet und fertig gestellt.<br />

Ziel des <strong>Teilhabeplan</strong>s für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />

ist, die Angebote zur Unterstützung der Menschen zu analysieren, zu bewerten und<br />

Empfehlungen und Vorschläge zu deren Weiterentwicklung zu erarbeiten. Der <strong>Teilhabeplan</strong><br />

soll der Politik und der Verwaltung als sozialplanerische Entscheidungsgrundlage<br />

dienen, um den Bedarf zukünftiger Vorhaben auf fundierter Basis bewerten zu können.<br />

Dabei ersetzt der Bericht nicht die Entscheidung selbst, sondern dient dazu, eine Entscheidung<br />

auf gut abgestimmter Grundlage zu treffen. Ziel ist es, Politik und Öffentlichkeit<br />

über die Situation von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> empirisch und fachlich fundiert zu informieren und sie für deren Belange zu sensibilisieren.<br />

Der Bericht bildet eine Grundlage für die zukünftige Gestaltung der Angebote im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong>. Die Ergebnisse des <strong>Teilhabeplan</strong>s, wie sie in diesem Bericht dargelegt<br />

werden, basieren auf den Rahmenbedingungen und Annahmen, die zum Zeitpunkt der<br />

Erstellung vorhersehbar waren. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sollte daher die in diesem <strong>Teilhabeplan</strong><br />

enthaltenen Daten bei Bedarf aktualisieren, um zu prüfen, ob sich die Entwicklung<br />

tatsächlich so vollzieht, wie zum Zeitpunkt der Erstellung des <strong>Teilhabeplan</strong>s angenommen<br />

wurde.<br />

2 Ausgangssituation und Besonderheiten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zeichnet sich als Standort von differenzierten und spezialisierten<br />

Einrichtungen für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung aus,<br />

die eine lange Tradition haben.<br />

Das Unterstützungssystem ist geprägt von Angeboten der St. Elisabeth-Stiftung - Heggbacher<br />

Wohn- und Werkstattverbund und Geschäftsbereich „Kinder, Jugend und Familie“.<br />

Dieser Träger hält sowohl Angebote zur wohnortnahen Grundversorgung für Einwohner<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>, als auch überregional belegte spezialisierte Angebote für Personen<br />

mit besonderem Hilfebedarf vor 3 .<br />

Zweiter Träger im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist die Lebenshilfe <strong>Biberach</strong>, die ein Wohnheim und<br />

Plätze in einer Seniorenbetreuung, ambulant betreutes Wohnen und Angebote der Offenen<br />

Hilfen betreibt 4 . Dabei handelt es sich um Angebote, die den regionalen Bedarf im<br />

<strong>Landkreis</strong> abdecken.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stehen insgesamt vier Schulkindergärten an unterschiedlichen<br />

Standorten für Kinder mit geistiger, körperlicher, mehrfacher oder Sprachbehinderung zur<br />

Verfügung. Außerdem besucht im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Baden-<br />

3 www.st-elisabeth-stiftung.de<br />

4 www.lebenshilfe-bc.de


I Grundlagen 3<br />

Württembergs eine sehr hohe Anzahl von Kindern mit wesentlicher Behinderung allgemeine<br />

Kindergärten.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist Standort von vier Sonderschulen für Schülerinnen und Schüler<br />

mit geistiger, körperlicher, mehrfacher oder Sprachbehinderung.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es fünf Werkstätten für Menschen mit geistiger, körperlicher<br />

und mehrfacher Behinderung. Drei befinden sich in <strong>Biberach</strong>, eine in Maselheim und eine<br />

in Laupheim. Die Platzzahlen je Standort sind unterschiedlich hoch. Die Produktionsangebote<br />

sind vielfältig und innovativ. Ein ähnlich differenziertes Angebot besteht für die<br />

Förder- und Betreuungsbereiche, die von Menschen mit geistiger Behinderung besucht<br />

werden, die aufgrund der Schwere ihrer Beeinträchtigung nicht in einer Werkstatt beschäftigt<br />

sind. Auch Angebote der Tages- bzw. Seniorenbetreuung sind mit vielseitigen Konzepten<br />

vorhanden.<br />

Der überwiegende Teil der Erwachsenen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wohnt in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />

zum Wohnen und wird dort meist von den Eltern versorgt. Im Vergleich<br />

mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en in Baden-Württemberg und im Landesdurchschnitt ist<br />

die Zahl der Menschen mit Behinderung, die privat ohne Unterstützung leben, überdurchschnittlich<br />

hoch. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lebten am 31.12.2008 4,28 Menschen mit Behinderung<br />

pro 1.000 Einwohner ohne Unterstützung. Im Landesdurchschnitt waren dies 2,31.<br />

Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im stationären, ambulanten und privaten<br />

Wohnen pro 1000 Einwohner im Regierungsbezirk Tübingen am 31.12.2008<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

2,75 2,08<br />

1,28 1,01<br />

2,89<br />

0,51<br />

2,46 1,88 1,94<br />

1,85<br />

0,74<br />

2,27<br />

2,35 4,28 3,62 4,92<br />

0,52<br />

1,78<br />

1,02<br />

1,17 1,51<br />

5,57<br />

0,97<br />

2,39 2,43 2,84 2,30<br />

RT TÜ BL Stadt Ulm Alb-Donau BC FN RV SIG<br />

Stationäres Wohen pro 1.000 EW Ambulantes Wohnen pro 1.000 EW Privates Wohnen pro 1.000 EW<br />

Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>. Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem<br />

SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e in Baden-<br />

Württemberg. Stuttgart 2009.<br />

Das betreute Wohnen, bei dem Menschen mit Behinderung mit Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />

in ihrer eigenen Wohnung leben, ist im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> bereits sehr<br />

gut ausgebaut.<br />

Das stationäre Wohnen in Wohnheimen und Außenwohngruppen wird an acht Standorten<br />

angeboten. Insgesamt ist die Platzzahl, gemessen am Bedarf für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>,<br />

hoch und das Angebot sehr differenziert und spezialisiert. Die Zahl der Wohnheimplätze<br />

im <strong>Landkreis</strong> geht weit über den regionalen Bedarf hinaus. Historisch bedingt, werden vor<br />

allem Menschen mit einer zusätzlichen Sinnesbehinderung außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es<br />

betreut. Durch eine enge Kooperation zwischen den Einrichtungen und dem Sozialhilfe-<br />

Träger gelingt es jedoch zunehmend, diese Menschen wohnortnah im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

zu versorgen. Auch das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen nach § 9 SGB IX


4 I Grundlagen<br />

und ihrer Angehörigen spielt eine Rolle, z. B. wenn ein Wohnheim mit anthroposophischem<br />

Konzept gewünscht wird. Im benachbarten <strong>Landkreis</strong> Ravensburg wird eine Vielzahl<br />

von Angeboten für Menschen mit speziellem Hilfebedarf vorgehalten, was dazu führt,<br />

dass eine gewisse Anzahl von Menschen mit Behinderung aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg und vereinzelt auch in Einrichtungen in anderen Stadt- und<br />

<strong>Landkreis</strong>en Baden-Württembergs versorgt wird.<br />

Entwicklung der Leistungsempfänger mit geistiger und körperlicher Behinderung des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Biberach</strong> 2005 bis 2009<br />

Stichtag<br />

(31.12.)<br />

Privates<br />

Wohnen<br />

Erw.<br />

2009 649 122 63 294 54 1182 5,3%<br />

Datenbasis: KVJS-Erhebung „Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Planungs-<br />

und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e in Baden-Württemberg.“ Stuttgart 2010.<br />

Zum 31.12.2009 erhielten vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> insgesamt 1.554 Menschen Eingliederungshilfeleistungen,<br />

davon 1.182 (76 Prozent) aufgrund einer geistigen oder körperlichen<br />

Behinderung. Von 2005 und 2009 gab es bei dieser Personengruppe eine Zunahme von<br />

125 Leistungsfällen. Dies entspricht einer Steigerung seit dem Jahr der Verwaltungsstrukturreform<br />

und der örtlichen Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe 2005 von 10,6 Prozent.<br />

Die Steigerung der Leistungsempfänger ist am höchsten vom Jahr 2008 auf das<br />

Jahr 2009. In diesem Jahr kamen 60 Leistungsempfänger hinzu.<br />

Aus obiger Tabelle wird sichtbar, welche Art von Leistungen Zuwächse zu verzeichnen<br />

haben: Die Zahl der Leistungsempfänger im ambulant betreuten Wohnen und im betreuten<br />

Wohnen in Familien erhöhte sich um 14 Personen von 2005 auf 2009. Vor allem die<br />

Zahl der Empfänger von teilstationären Leistungen (v. a. Besuch einer Werkstatt für behinderte<br />

Menschen), die in einem Privathaushalt ohne Unterstützung beim Wohnen durch<br />

die Eingliederungshilfe lebten, ist um 86 Personen in diesem Zeitraum gestiegen. Dagegen<br />

hat die Zahl der Personen, die stationär in einem Wohnheim leben, um 30 Personen<br />

in diesem Zeitraum abgenommen. Dies ist ein erstes Indiz für eine erfolgreiche Steuerung<br />

durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Sinne des Paradigmenwechsels „ambulant vor stationär“<br />

und auch im landesweiten Vergleich ein beachtliches Ergebnis.<br />

3 Zielgruppe<br />

Privates<br />

Wohnen<br />

Kinder<br />

betreutes<br />

Wohnen<br />

stationäres<br />

Wohnen<br />

Eine allgemein gültige Definition von „Behinderung“ gibt es nicht. Die Feststellung, wer<br />

der Gruppe der Menschen mit Behinderungen zugerechnet wird bzw. was als Behinderung<br />

gilt, wandelt sich im Zusammenhang gesellschaftlicher Entwicklungen und historisch<br />

bedingter Veränderungen. Aktuelle Definitionen betonen die Wechselwirkung von Individuum<br />

und Gesellschaft. Behinderte Menschen sind danach Menschen mit eingeschränkten<br />

Möglichkeiten zur Teilhabe, wobei die Einschränkungen sowohl im Umfeld des Menschen<br />

mit Behinderung wie in ihm selbst begründet liegen. Die Grenzen zwischen Behinderung<br />

und chronischer Erkrankung sind fließend. Meist wird eine Behinderung erst dann<br />

Erw.<br />

stationäres<br />

Wohnen<br />

Kinder<br />

2005 563 67 49 318 60 1057<br />

Gesamt Steigerung<br />

pro Jahr<br />

2006 594 80 54 323 56 1107 4,7%<br />

2007 602 78 53 294 56 1083 -2,2%<br />

2008 607 104 56 298 57 1122 3,6%<br />

in %


I Grundlagen 5<br />

„amtlich“ festgestellt, wenn Leistungen beantragt werden (Schwerbehindertenausweis,<br />

Eingliederungshilfe) oder Entscheidungen getroffen werden müssen (Einschulung). 5<br />

Die sozialrechtliche Definition findet sich im SGB IX. Danach sind Menschen „…behindert,<br />

wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand<br />

abweichen und daher die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.<br />

Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ 6 Für den<br />

Erhalt eines Schwerbehindertenausweises oder für den Erhalt von Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

ist dies allein jedoch noch nicht ausreichend.<br />

Schwerbehinderung<br />

Als schwerbehindert werden in der amtlichen Statistik 7 alle Personen gezählt, die im Besitz<br />

eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Laut SBG IX gelten Menschen als<br />

schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung 8 von wenigstens 50 festgestellt wird. 9<br />

Diese Feststellung treffen nach bundesweit einheitlichen Kriterien die Versorgungsämter<br />

bei den Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en. Schwerbehinderten gleichgestellt sind Menschen mit<br />

einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, wenn sie infolge<br />

ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erhalten oder erlangen können.<br />

In Baden-Württemberg gab es am 31.12.2007 bei einer Gesamtbevölkerung von<br />

10.749.755 Menschen 780.177 schwerbehinderte Menschen, das entspricht einem Anteil<br />

von 7,3 Prozent. 10 Allerdings bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Der Neckar-<br />

Odenwald-Kreis hat mit einem Anteil von 11,2 Prozent den höchsten Wert; im Alb-Donau-<br />

Kreis ist der Anteil Schwerbehinderter mit 5,4 Prozent nicht einmal halb so hoch. Die regionalen<br />

Unterschiede stehen in direktem Zusammenhang mit der Altersstruktur der Bevölkerung:<br />

In Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en mit einem hohen Anteil alter Menschen leben anteilig<br />

mehr schwerbehinderte Personen.<br />

Die häufigste Ursache für eine Schwerbehinderung sind allgemeine Krankheiten. Sie machen<br />

einen Anteil von 90 Prozent aller Schwerbehinderungen aus. Lediglich 4 Prozent der<br />

Schwerbehinderungen sind angeboren. Bei der Art der Behinderung entfällt mit 70 Prozent<br />

der größte Anteil auf körperliche Einschränkungen. Nur 0,3 Prozent entfallen auf<br />

„Störungen der geistigen Entwicklung“.<br />

Mehr als die Hälfte der schwerbehinderten Menschen ist über 65 Jahre alt. Überwiegend<br />

handelt es sich dabei um Menschen mit altersbedingten Behinderungen, nicht um alt gewordene<br />

behinderte Menschen. Bei Kindern und Jugendlichen ist eine von hundert Personen<br />

im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, bei den über 65-Jährigen hingegen<br />

jede fünfte Person. 11 Bei den 0- bis unter 4-Jährigen ist der Anteil noch geringer, weil eine<br />

Behinderung in den ersten drei Lebensjahren selten eindeutig feststellbar und nicht immer<br />

von einer Entwicklungsverzögerung zu unterscheiden ist.<br />

5<br />

Arbeitsförderung (SGB III), Rentenversicherung (SGB VI), Schwerbehindertenausweis (SGB IX), Pflegeversicherung<br />

(SGB XI), Eingliederungshilfe (SGB XII), landesrechtliche Regelungen zum Schulrecht<br />

6<br />

§ 2 Abs. 1 SGB IX<br />

7<br />

Als Stichtag wird hier der 31.12.2007 verwendet.<br />

8<br />

Der Grad der Behinderung ist das Maß für körperliche, geistige, seelische und soziale Auswirkungen der<br />

Funktionsbeeinträchtigung durch eine Behinderung. (www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de9216)<br />

9<br />

§ 2 Abs. 2 SGB IX<br />

10<br />

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg. In:<br />

www.statistik-bw.de/GesundhSozRecht/Landesdaten/Schwerbehinderte/SchB_02.asp (Stand 2007)<br />

11<br />

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, s. o.


6 I Grundlagen<br />

Wesentlich behinderte Menschen<br />

Der <strong>Teilhabeplan</strong> befasst sich mit dem Personenkreis der Menschen mit wesentlicher<br />

geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung. Diese Gruppe ist sehr viel kleiner als<br />

die der behinderten oder schwerbehinderten Menschen. Im Gegensatz zu den Schwerbehinderten<br />

handelt es sich hier weit überwiegend um angeborene Behinderungen.<br />

Laut SGB XII 12 erhalten Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von SGB IX wesentlich<br />

in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer<br />

solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, Leistungen der Eingliederungshilfe. Voraussetzung<br />

ist, dass die Aussicht besteht, die Aufgabe der Eingliederungshilfe zu erfüllen.<br />

Das SGB IX nennt folgende drei Behinderungsarten:<br />

� geistig oder mehrfach Behinderte<br />

� körperlich Behinderte, Sinnesbehinderte oder mehrfach Behinderte<br />

� seelisch Behinderte<br />

Die Eingliederungshilfe-Verordnung konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen wesentliche<br />

Behinderungen im körperlichen, geistigen und seelischen Bereich vorliegen und<br />

bezieht auch Sinnesbehinderungen mit ein.<br />

Die größte Gruppe stellen Menschen mit geistigen Behinderungen mit circa 55 Prozent<br />

dar, gefolgt von Menschen mit einer Körper-, Sinnes-, Mehrfachbehinderung (circa 20<br />

Prozent) und Menschen mit seelischen Behinderungen (circa 25 Prozent).<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> waren am 31.12.2007 10.894 Menschen im Besitz eines Schwerbehindertenausweises.<br />

Das waren 5,8 Prozent bezogen auf die Gesamtbevölkerung (am<br />

31.12.2007 189.089 Personen). 13 Am 30.06.2009 erhielten 995 Menschen mit wesentlicher<br />

Behinderung bzw. 0,5 Prozent der Bevölkerung Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

Zielgruppe der vorliegenden Planung<br />

Der Personenkreis, mit dem sich dieser <strong>Teilhabeplan</strong> befasst, sind Menschen mit wesentlicher<br />

geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung.<br />

Nicht einbezogen in den vorliegenden Bericht wurden Menschen mit psychischer Erkrankung<br />

und seelischer Behinderung. Für diese Zielgruppe soll eine eigenständige Planung<br />

gemacht werden.<br />

Ebenfalls nicht berücksichtigt werden außerdem ausschließlich körperlich behinderte<br />

Menschen ohne zusätzliche Behinderung, die in der Regel nicht auf Eingliederungshilfe<br />

angewiesen sind, sowie wesentlich behinderte Menschen, die trotz Anspruch auf Eingliederungshilfe<br />

keine Leistungen in Anspruch nehmen.<br />

Berücksichtigt werden in der vorliegenden Planung dagegen auch diejenigen wesentlich<br />

behinderten Menschen, die zwar derzeit keine Eingliederungshilfe erhalten, aber voraussichtlich<br />

zukünftig Anspruch auf Hilfen haben. Dies sind die Schülerinnen und Schüler der<br />

öffentlichen Sonderschulen und Schulkindergärten 14 , sowie die Besucher des Berufsbildungsbereichs<br />

der Werkstätten. 15<br />

12<br />

§ 53 Abs.1 SGB XII<br />

13<br />

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, s. o.<br />

14<br />

Nur beim Besuch einer privaten Sonderschule bzw. eines privaten Schulkindergartens entstehen Kosten für<br />

die Eingliederungshilfe.<br />

15<br />

Die Kosten für den Besuch des Berufsbildungsbereichs übernehmen die Agenturen für Arbeit.


4 Planungsprozess<br />

I Grundlagen 7<br />

Sozialplanung für Menschen mit Behinderung ist ein Prozess, der mit allen Beteiligten<br />

weiterentwickelt werden muss. Der vorliegende <strong>Teilhabeplan</strong> ist eine umfassende und<br />

detaillierte Bestandsaufnahme aus heutiger Sicht. Weil sich laufend gesellschaftliche<br />

Rahmenbedingungen verändern, neue Entwicklungen eintreten oder politische Prioritäten<br />

neu gesetzt werden, ist eine kontinuierliche Fortschreibung notwendig.<br />

Begleitender Arbeitskreis<br />

Eine zentrale Rolle im Planungsprozess spielte der begleitende Arbeitskreis. Es wurden<br />

insgesamt sieben Sitzungen durchgeführt. Die Federführung lag beim Sozialdezernat des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>. Der KVJS hat die Sitzungen fachlich begleitet. Je nach Thema und<br />

Anlass wurden sachkundige Personen aus unterschiedlichen Institutionen hinzugezogen.<br />

In den Sitzungen wurden Vorgehensweise und Inhalte der jeweils anstehenden Planungsschritte<br />

ebenso besprochen wie grundsätzliche Fragen der Behindertenhilfe. Die<br />

Treffen waren geprägt von einer großen Offenheit und Kooperationsbereitschaft.<br />

Mitwirkende am Planungsprozess<br />

� Dezernat Arbeit, Jugend und Soziales<br />

� Agentur für Arbeit <strong>Biberach</strong><br />

� Amt für Bildung und Schulentwicklung<br />

� Frühförderstelle<br />

� Integrationsfachdienst <strong>Biberach</strong><br />

� Körperbehindertenzentrum Oberschwaben (KBZO)<br />

� Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />

� Liga der freien Wohlfahrtspflege<br />

� Schwarzbachschule<br />

� Staatliches Schulamt<br />

� St. Elisabeth-Stiftung<br />

� Sozialverband VdK<br />

� Vertreter der Angehörigen, Bereich Einrichtungen<br />

� Vertreter der Angehörigen, Bereich Schule<br />

� Vertreter Betroffene, Bereich stationäres Wohnen<br />

� Vertreter Betroffene, Bereich Werkstatt<br />

� Zieglersche Anstalten e.V., Sprachheilzentrum Ravensburg gGmbH<br />

� Kommunalverband für Jugend und Soziales<br />

Handlungsempfehlung<br />

Der mit der <strong>Teilhabeplan</strong>ung begonnene Dialog im Begleitenden Arbeitskreis sollte auch<br />

nach Beendigung des Planungsprozesses weitergeführt werden. Die Überführung des<br />

begleitenden Arbeitskreises in einen „Arbeitskreis Eingliederungshilfe“ für Menschen mit<br />

geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung wird dazu empfohlen. Dort sollten alle<br />

aktuellen Themen und Planungen zum Personenkreis besprochen werden. Empfohlen<br />

wird die Beteiligung von Menschen mit Behinderung und Angehörigen. Zur grundlegenden<br />

Erarbeitung von bestimmten, klar begrenzten Themen, z.B. Freizeitangebote, sollten Arbeitsaufträge<br />

in dazu eingerichteten zeitlich befristeten „Unterarbeitsgruppen“ vergeben<br />

werden.


8 I Grundlagen<br />

Datenerhebung<br />

Die Erhebung der Gebäude- und Leistungsdaten aller Wohn- und Tagesstrukturangebote<br />

für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

zum Stichtag 30.06.2009 ist zentraler Bestandteil des <strong>Teilhabeplan</strong>s. Sie ermöglicht<br />

einen Überblick über die grundlegende Versorgungsstruktur im <strong>Landkreis</strong> und ist Basis für<br />

eine fundierte Bedarfsvorausschätzung. Im Gegensatz zur Leistungsstatistik des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Biberach</strong> berücksichtigt sie auch Menschen mit Behinderung, für die der Kreis<br />

nicht selbst Leistungsträger ist. Damit liegen jetzt umfassende und differenzierte Daten<br />

über die tatsächliche Belegung der Einrichtungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> vor. Die Erhebung<br />

wurde zweistufig durchgeführt. In einem ersten Schritt wurden alle Gebäude mit<br />

Platzzahlen erhoben, in einem zweiten Schritt wurden alle Leistungen erhoben, die in einem<br />

Gebäude erbracht werden. Für jede Leistung wurden Geburtsjahr, Geschlecht, Hilfebedarfsgruppe,<br />

Leistungsträger und Wohnort erfragt. Bei den Leistungen handelte es sich<br />

in der Regel um Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Bei der Belegung der<br />

Werkstatt wurden auch Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />

berücksichtigt, die den Berufsbildungsbereich der Werkstatt besuchen (Leistungsträger ist<br />

die zuständige Agentur für Arbeit bzw. die Rentenversicherung).<br />

In einem weiteren Schritt wurden anhand der amtlichen Schulstatistik zum Stichtag<br />

15.10.2009 die Kinder- bzw. Schülerzahlen in Sonderschulkindergärten und Sonderschulen<br />

in Verbindung mit einer Einschätzung der voraussichtlichen zukünftigen Schulabgängerzahlen<br />

ermittelt. Begleitet wurde diese Erhebung durch eine Sitzung des begleitenden<br />

Arbeitskreises mit den Leitungen aller Sonderschulen für Geistig- und Körper- und<br />

Sprachbehinderte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> und dem Schulamt.<br />

Eine dritte Umfrage, die sich an die Leistungserbringer dieser Angebote richtete, erfasste<br />

die offenen und familienentlastenden Angebote im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

Dank der großen Bereitschaft der Beteiligten, an der Erhebung teilzunehmen, konnte eine<br />

fundierte Datenbasis als Planungsgrundlage geschaffen werden.<br />

Die Belegung der Angebote im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> am 30.06.2010 ist in den folgenden<br />

Tabellen aufgeführt:<br />

Leistungen in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger,<br />

körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> – Belegung am 30.06.2009<br />

Wohnen Kindergarten und Schule<br />

stationär<br />

LT I.1.1<br />

Integration in allgemeinen<br />

Kindergärten<br />

Private und öffentliche<br />

Schulkindergärten<br />

Kinder, Jugendliche<br />

und junge Erwachsene<br />

gesamt: 59 gesamt: 556<br />

Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009.<br />

Schülerinnen und<br />

Schüler an Sonderschulen<br />

59 107 79 370<br />

Leistungen in Einrichtungen für erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und<br />

mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> – Belegung am 30.06.2009<br />

Wohnen Tagesstruktur<br />

stationär<br />

betreut<br />

Werkstatt Förder- und Tages-<br />

LT I.2.1 ambulant in Familien LT I.4.4 Betreuungs/Senioren- inkl. Berufsbereichbetreuungbildungsbereich LT I.4.5 a LT I.4.6<br />

Erwachsene<br />

495 66<br />

gesamt: 581<br />

20 618 150<br />

gesamt: 942<br />

174<br />

Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009.


Grundlagen der Bedarfsvorausschätzung<br />

I Grundlagen 9<br />

Um für die künftige Entwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> fundierte Antworten zu finden,<br />

werden im vorliegenden Bericht umfangreiche, im Kreis erhobene Daten sowie sozialplanerische<br />

Annahmen und konzeptionelle Festlegungen zu einer Bedarfsvorausschätzung<br />

verknüpft. Die Bedarfsvorausschätzung beschreibt dabei die voraussichtliche Entwicklung.<br />

Sie stellt einen inhaltlich begründeten und mit den Beteiligten abgestimmten Orientierungsrahmen<br />

für Planungsentscheidungen des <strong>Landkreis</strong>es in den folgenden Bereichen<br />

dar:<br />

Die Bewertung von Sanierungs- und Neubauvorhaben, Entscheidungen zur Standortwahl<br />

für neue Angebote und Weiterentwicklung der gesamten Versorgungsstruktur der Eingliederungshilfe<br />

nach aktuellen fachlichen Gesichtspunkten.<br />

Die Bedarfsvorausschätzung entspricht mit der Kombination aus einzelnen zuvor festgelegten<br />

Annahmen und Planungszielen sowie Berechnungen von wahrscheinlichen Entwicklungen<br />

sozialplanerischen Grundsätzen. In welchem Umfang die Aussagen der Prognose<br />

tatsächlich eintreffen, hängt dabei auch von einer Reihe von Faktoren ab, die auf<br />

regionaler Ebene nur begrenzt beeinflusst werden können (z. B. gesetzliche Regelungen,<br />

Entwicklungen in anderen Kreisen). Ändern sich die derzeitigen Rahmenbedingungen,<br />

ändert sich u. U. auch der Bedarf in den betroffenen Angebotssegmenten. Deshalb sind<br />

die prognostizierten Zahlen ebenso wie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen<br />

in regelmäßigen Abständen anhand der tatsächlichen Entwicklung zu überprüfen und<br />

gegebenenfalls zu aktualisieren. Der vorliegende Bericht stellt die Erkenntnisse aus heutiger<br />

Sicht dar. Neue Entwicklungen bedürfen der erneuten Bewertung und erfordern Konsequenzen<br />

für die weitere Vorausschätzung. Sozialplanung kann nur dann ihre Wirkung<br />

entfalten, wenn sie in diesem Sinne als fortlaufender Prozess verstanden und betrieben<br />

wird.<br />

Der Prognosezeitraum der vorliegenden Planung umfasst die Zeit von 2009 bis 2018.<br />

Stichtag für die Datenerhebung war der 30.06.2009.<br />

Annahmen und Festlegungen<br />

Bei der Erarbeitung der Bedarfsvorausschätzung wird von bestimmten Grundannahmen<br />

ausgegangen. Dazu gehört zunächst die Annahme, dass die derzeit gültigen gesetzlichen<br />

und leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen auch in Zukunft weiter bestehen.<br />

Es kann außerdem davon ausgegangen werden, dass sich die Lebenserwartung geistig<br />

behinderter Menschen zunehmend der Lebenserwartung nicht behinderter Menschen<br />

annähert. Nur einige wenige Behinderungsformen gehen nach wie vor mit einer verkürzten<br />

Lebenserwartung einher. Um die etwas geringere durchschnittliche Lebenserwartung<br />

behinderter Menschen zu berücksichtigen, werden die Leistungsempfängerzahlen des<br />

Planungsgebiets anhand der allgemeinen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes von<br />

1991 und nicht anhand der Sterbetafel von Baden-Württemberg (in der die durchschnittliche<br />

statistische Lebenserwartung aktuell um rund ein Jahr über dem Bundesdurchschnitt<br />

liegt) fortgeschrieben.<br />

Im Bereich „Tagesstruktur“ (Werkstätten, Förder- und Betreuungsgruppen) führen die Erfahrungen<br />

aus anderen Kreisen zu der Annahme, dass sich die Zahl von Abgängern und<br />

Quereinsteigern in etwa die Waage hält. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stellt sich dies anders dar.<br />

Die Zahl der Zugänge durch Schulabgänger und Quereinsteiger übersteigt hier deutlich<br />

die Zahl der Abgänge. Eine gesonderte Erhebung bei den Werkstätten belegt dies.<br />

Für die Bedarfsvorausschätzung wird vorausgesetzt, dass erwachsene Menschen mit<br />

Behinderung, die heute eine Leistung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhalten, dies in der Regel


10 I Grundlagen<br />

auch künftig tun werden. Sie werden daher - unabhängig vom zuständigen Leistungsträger<br />

- vollständig in die Bedarfsvorausschätzung einbezogen.<br />

Erwachsene behinderte Menschen aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>, die heute ein stationäres<br />

Wohnangebot außerhalb des Kreises nutzen, werden in der Regel am derzeitigen Wohnort<br />

bleiben. Sie haben dort ihren Lebensmittelpunkt und ihre sozialen Beziehungen und<br />

werden daher bei der Berechnung der künftigen Angebotsentwicklung nicht berücksichtigt.<br />

Kinder und Jugendliche, die ein externes stationäres Wohnangebot nutzen und daher<br />

voraussichtlich auch als Erwachsene Unterstützung beim Wohnen benötigen, werden nur<br />

in seltenen Fällen nach der Schulzeit wieder zu ihren Angehörigen in den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

ziehen, so dass sie bei der vorliegenden Bedarfsberechnung unberücksichtigt bleiben<br />

können. Sonderschüler aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>, die Schulen außerhalb des<br />

Kreisgebietes besuchen, werden jedoch, soweit ihre Daten bekannt sind, in die Bedarfsvorausschätzung<br />

einbezogen, da sie in der Regel auch nach Beendigung des Schulbesuchs<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wohnen werden.<br />

Im Bereich „Wohnen mit Leistung der Eingliederungshilfe“ wurde im begleitenden Arbeitskreis<br />

vereinbart, den Anteil der ambulant betreut Wohnenden bis zum Jahr 2018 deutlich<br />

zu erhöhen. Mindestens 50 Prozent aller Neuanträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

beim Wohnen sollen in ambulanter Form gewährt werden. Diese Quote wird bei der<br />

Berechnung des künftigen Bedarfs an unterstützten Wohnangeboten zu Grunde gelegt.<br />

Dies ist ein ehrgeiziges Ziel, das nur in wenigen anderen <strong>Teilhabeplan</strong>ungen, an denen<br />

der KVJS beteiligt war oder von denen Grundlagen vorliegen, angestrebt wurde. Es erfordert<br />

erhebliche Anstrengungen des <strong>Landkreis</strong>es und aller Beteiligten.<br />

Berechnungsgrundlage<br />

Die Berechnung der Bedarfsvorausschätzung an Eingliederungshilfeleistungen im Prognosezeitraum<br />

basiert auf einer Fortschreibung der Daten der aktuellen Leistungsempfänger<br />

sowie der Daten der Schüler in den Mittel-, Ober- und Werkstufen der Sonderschulen<br />

für Geistigbehinderte. Für die Vorausschätzung des Bedarfs wurde die Altersentwicklung<br />

der Leistungsempfänger in den Einrichtungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> unter Berücksichtigung<br />

ihrer voraussichtlichen Lebenserwartung fortgeschrieben.<br />

In einem zweiten Schritt wurden die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wohnenden Sonderschüler,<br />

die voraussichtlich im Prognosezeitraum die Schule verlassen werden, als potentielle<br />

künftige Empfänger von Leistungen der Eingliederungshilfe im <strong>Landkreis</strong> in die Bedarfsvorausschätzung<br />

und Altersfortschreibung einbezogen. Die Feststellung des voraussichtlichen<br />

Entlasszeitpunkts und des damit verbundenen nachschulischen Eingliederungshilfebedarfs<br />

basiert auf den Erfahrungswerten der befragten Sonderschulen aus den vergangenen<br />

fünf Jahren sowie auf den Einschätzungen der Schulleitungen für den Prognosezeitraum<br />

und ist damit bestmöglich abgesichert.<br />

Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> in anderen Kreisen werden nicht in die<br />

Bedarfsvorausschätzung einbezogen, da es keine hinreichend zuverlässigen Anhaltspunkte<br />

für eine quantitative Vorausschätzung ihres künftigen Bedarfes gibt.<br />

Die für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhobenen Daten, die Angaben aus der amtlichen Bevölkerungsstatistik<br />

und aus der Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Landesamtes<br />

Baden-Württemberg 16 sowie die Anwendung der Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes,<br />

ermöglichen die Berechnung von Bedarfswerten für die einzelnen Leistungsbereiche<br />

der Eingliederungshilfe im Prognosezeitraum. Die genannten Annahmen werden<br />

dabei berücksichtigt.<br />

16 11. koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg von<br />

2007


I Grundlagen 11<br />

Quantitative Bedarfswerte allein reichen jedoch nicht aus, um eine zukunftsfähige Angebotsstruktur<br />

sicherzustellen. Sie können lediglich Anhaltswerte liefern für die anstehende<br />

qualitative Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, die auf eine möglichst wohnortnahe<br />

und an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Angebotsstruktur ausgerichtet sein<br />

sollte. Für Leistungsträger und Leistungserbringer im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stellt sich die<br />

gemeinsame Aufgabe, auf den festgestellten Bedarf in zeitgemäßer und planvoller Weise<br />

zu reagieren und damit ein wirtschaftliches System der Eingliederungshilfe für die Zukunft<br />

abzusichern.<br />

Im vorliegenden Bericht werden die für die Tagesstruktur und das Wohnen errechneten<br />

Bedarfswerte am Ende des jeweiligen Kapitels beschrieben, grafisch dargestellt und auf<br />

dem Hintergrund der für die <strong>Teilhabeplan</strong>ung beschlossenen konzeptionellen Annahmen<br />

und Ziele kommentiert. Die sich aus der Bestandsanalyse und der Bedarfsvorausschätzung<br />

ergebenden Handlungsempfehlungen werden für jeden Leistungsbereich abschließend<br />

dargestellt.<br />

5 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit<br />

Behinderung (Behindertenrechtskonvention)<br />

Seit 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

17 auch für Deutschland verbindlich. Sie ist ein Meilenstein in der Behindertenpolitik,<br />

indem sie das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz<br />

für Menschen mit Behinderungen formuliert sowie eine barrierefreie und<br />

inklusive Gesellschaft fordert.<br />

Damit verbunden ist ein Perspektivenwechsel:<br />

� vom Konzept der Integration zum Konzept der Inklusion,<br />

� von der Fürsorge zur Selbstbestimmung,<br />

� Menschen mit Behinderungen werden von Objekten staatlicher Fürsorge zu Subjekten,<br />

� von der Patientin oder dem Patienten zur Bürgerin oder zum Bürger,<br />

� von „Problemfällen“ zur Trägerin oder zum Träger von Rechten.<br />

Jedoch wurden mit der Behindertenrechtskonvention keine neuen Rechte geschaffen,<br />

sondern die existierenden Menschenrechte auf die Lebenssituation von Menschen mit<br />

Behinderungen übertragen.<br />

In den meisten Staaten wird Behinderung aus medizinischer Sicht definiert. Behinderung<br />

hat dabei aufgrund der physischen oder psychischen Disfunktion eine mangelnde Teilhabe<br />

am Leben in der Gesellschaft zur Folge. Nach dem sozialen Modell von Behinderung<br />

entsteht Behinderung durch gesellschaftliche Ausgrenzung, z. B. unzugängliche Verkehrsmittel<br />

oder fehlende Übersetzungen für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung. In<br />

der Präambel der Behindertenrechtskonvention wird „Behinderung aus der Wechselwirkung<br />

zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten<br />

Barrieren“ 18 beschrieben. Sie stellt damit in ihrer Begriffsbeschreibung einen Perspektivenwechsel<br />

hin zu Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Teilhabe in den Vordergrund.<br />

In der Behindertenrechtskonvention sind alle bestehenden Menschenrechte hinsichtlich<br />

der Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung konkretisiert.<br />

Bund und Länder haben sich rechtlich verpflichtet,<br />

17 http://www.un.org/disabilities/default.asp?id=259, http://files.institut-fuer-menschen-rechte.de/437/Behindertenrechtskonvention.pdf,<br />

beide zuletzt aufgerufen am 08.06.2010<br />

18 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr.35, ausgegeben zu Bonn am 31.12.2008, S. 1420


12 I Grundlagen<br />

� die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen,<br />

� Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern,<br />

� geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zu treffen,<br />

damit die Vorgaben der Konvention realisiert werden. 19<br />

In Baden-Württemberg wurde bisher im Rahmen der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention<br />

schwerpunktmäßig über die bestehende Sonderschulpflicht für Schülerinnen<br />

und Schüler mit Behinderung diskutiert. Der Expertenrat „Schulische Bildung und Erziehung<br />

von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, Beeinträchtigungen, Benachteiligungen<br />

oder chronischen Erkrankungen und einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches<br />

Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot in Baden-Württemberg“ hat hierzu<br />

Empfehlungen abgegeben:<br />

� Eltern sollen ein Wahlrecht erhalten. Es besteht ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches<br />

Bildungsangebot. Eine Entscheidung wird im Einzelfall getroffen.<br />

� Ein Ansprechpartnersystem soll aufgebaut werden. In diesem Rahmen soll in jeder<br />

Schule eine Lehrkraft entsprechend qualifiziert werden.<br />

� Ein Netzwerk zwischen allgemeinen Schulen, Einrichtungen und Angeboten im Sozialraum<br />

und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren soll gebildet werden.<br />

� Entwicklung der Sonderschulen zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.<br />

� Regelungen der Struktur- und Kostenfrage sollen getroffen werden.<br />

� Die Lehrerbildung soll Fragen der Individualisierung, Differenzierung, Haltung und<br />

Kooperationsbereitschaft aufnehmen.<br />

� Eine modellhafte Erprobung in ausgewählten Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en wird empfohlen.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nimmt an der Erprobung als Modell-<strong>Landkreis</strong> teil. 20<br />

6 Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Als Leistungsträger hat der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> die Aufgabe, allen Bürgern des <strong>Landkreis</strong>es<br />

mit wesentlicher Behinderung die ihnen zustehende und für ihre gesellschaftliche<br />

Teilhabe und Lebensqualität erforderliche Hilfe bedarfsgerecht und zielgerichtet zukommen<br />

zu lassen. Hierfür ist zunächst eine individuelle Hilfeplanung erforderlich, die möglichst<br />

mit dem betroffenen Menschen in einem Verständigungs- und Verhandlungsprozess<br />

entwickelt wird. Eine Hilfeplanung nimmt alle relevanten Lebensbereiche in den Blick und<br />

beschreibt im Ergebnis unabhängig von bestehenden Angeboten konkreter Leistungserbringer<br />

oder Zuständigkeitsbereiche beim Leistungsträger den Hilfebedarf und die Ziele<br />

der Hilfeleistung. Ausgangspunkt aller Überlegungen für eine zeitgemäße Eingliederungshilfe<br />

ist der einzelne Mensch mit seinen jeweiligen individuellen Lebensumständen, Wünschen,<br />

Fähigkeiten und Ressourcen. Hilfeplanung geht jedoch über die reine Hilfebedarfsermittlung<br />

im Einzelfall hinaus, weil mit ihr im Rahmen der Gestaltung der Gesamtstruktur<br />

bestimmte Entwicklungen festgestellt werden können. Diese gilt es sozialplanerisch<br />

zu beschreiben und zu koordinieren und für eine mögliche Erbringung der notwendigen<br />

Leistungen Sorge zu tragen.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> versteht seine Planungsverantwortung in diesem Sinne und stellt<br />

dabei das Prinzip der Normalisierung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderung in<br />

den Vordergrund. Bevorzugt werden unter diesem Aspekt Unterstützungsangebote, die<br />

am Wohnort der behinderten Menschen angesiedelt und in das Gemeindeleben integriert<br />

sind, sowie Beschäftigungsmöglichkeiten, die sich möglichst weitgehend dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt angleichen. Die Öffnung vorhandener Angebote vor Ort (Vereine, Kirchen-<br />

19 http://www.behindertenbeauftragter.de/cln_115/nn_136958/Al/Konvention/Was ist die UN-Konvention_node.html?<br />

Nnn=true, zuletzt aufgerufen am 08.06.2010<br />

20 http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1263897/, zuletzt aufgerufen am 08.06.2010


I Grundlagen 13<br />

gemeinden u. a.) und die gezielte Aktivierung ehrenamtlichen Engagements können darüber<br />

hinaus einen wesentlichen Beitrag zu einer besseren Teilhabe behinderter Menschen<br />

in der Gesellschaft leisten.<br />

Das Verfahren für die Hilfeplanung wurde im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> standardisiert und laufend<br />

weiterentwickelt. Es ist differenziert nach folgenden Lebensbereichen:<br />

� Integrative Erziehung in Kindergarten und Schule<br />

� Kinder und Jugendliche<br />

� Erwachsene<br />

Im Prozess der Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> werden die bisherigen Maßnahmen,<br />

die aktuelle Situation in bestimmten Lebensbereichen, z. B. beim Wohnen, die Wünsche,<br />

die Ressourcen und die individuellen Ziele der Menschen mit Behinderung aufgenommen.<br />

Die Umsetzung der Hilfeplanung erfordert danach die Vereinbarung der konkreten und<br />

realistischen Ziele im jeweiligen Lebensbereich und die Festlegung der notwendigen Hilfen<br />

in einem bestimmten Zeitrahmen. Zum Abschluss des Hilfeplanprozesses wird vereinbart,<br />

wer die notwendigen Hilfen erbringen wird (Dienst, Einrichtung, bürgerschaftlich Engagierte<br />

etc.) und wann die Hilfeplanung fortgeschrieben werden muss.<br />

Die Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hat sich bewährt. Sie trägt dazu bei, möglichst<br />

passgenaue Lösungen im Einzelfall zu finden. Wenn dies gelingt und sowohl eine Unterals<br />

auch eine Überversorgung vermieden werden, dient dies nicht nur dem Menschen mit<br />

Behinderung, sondern hinsichtlich der Kostenentwicklung auch dem Leistungsträger.<br />

7 Persönliches Budget<br />

Mit dem Inkrafttreten des SGB IX, „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ im<br />

Jahr 2001 wurden erste Schritte zu einem Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe<br />

eingeleitet. Neue gesetzliche Regelungen im SGB IX zielten darauf ab, die Selbständigkeit,<br />

Selbstbestimmung sowie das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung<br />

auszubauen und zu fördern. Eine neue Regelung im SGB IX war die Einführung des<br />

Persönlichen Budgets. In Deutschland besteht seit 01.01.2008 ein Rechtsanspruch (seit<br />

2001 Kann-Leistung). Dabei handelt es sich nicht um eine neue Leistungsart, sondern<br />

lediglich um eine neue Form der Leistungsgewährung. Menschen mit Behinderung können<br />

sich anstelle einer Sachleistung einen monatlichen Geldbetrag ausbezahlen lassen,<br />

mit dem sie Leistungen und Dienste einkaufen können. Leistungsberechtigt sind - wie bei<br />

der Sachleistung - Menschen mit wesentlicher Behinderung nach § 53 SGB XII. 21<br />

Das Persönliche Budget stellt hohe Anforderungen an die Selbständigkeit und die Eigenverantwortung<br />

der Betroffenen. Grundsätzlich können Menschen unabhängig vom Schweregrad<br />

ihrer Behinderung zu Budgetnehmern werden.<br />

Leistungsträger Persönlicher Budgets sind die Rehabilitationsträger, Pflegekassen und<br />

Integrationsämter. Wenn mehrere Leistungsträger an einem Persönlichen Budget beteiligt<br />

sind, soll dieses als trägerübergreifende Komplexleistung erbracht werden. 22<br />

In Baden-Württemberg waren mit Stand vom 31.12.2008 489 Persönliche Budgets bewilligt.<br />

Am 31.12.2009 gab es im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 27 Budgetnehmer.<br />

21 siehe Kapitel I 1 Auftrag und Ziele<br />

22 Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetver-<br />

ordnung – BudgetV) vom 27.05.2004


14 II.1 Offene Hilfen und Vernetzung<br />

II Angebote für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />

Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

1 Offene Hilfen und Vernetzung<br />

Die „Offenen Hilfen“ haben die Aufgabe, wesentlich behinderten Menschen,<br />

� die privat oder ambulant wohnen,<br />

� die in ihrer Herkunftsfamilie, eigenständig oder in Gruppen zusammen wohnen,<br />

� sowie deren Angehörigen<br />

begleitende und unterstützende Angebote zur Förderung der Teilhabe an der Gesellschaft<br />

anzubieten. Sie sind damit die Gesamtheit aller ambulanten personenbezogenen Dienste<br />

für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen.<br />

Ziel der Offenen Hilfen ist es,<br />

� behinderten Menschen den Verbleib im vertrauten Umfeld zu ermöglichen,<br />

� die Selbstbestimmung und Selbständigkeit der betroffenen Menschen zu stärken,<br />

� die Inklusion im Gemeinwesen für Menschen mit Behinderung zu erhalten oder zu<br />

ermöglichen,<br />

� und Angehörige von Menschen mit Behinderung zu entlasten.<br />

Diese Angebote ermöglichen es vielen Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong>, inklusiv<br />

in ihrem vertrauten Umfeld zu wohnen, ohne auf stationäre Hilfen angewiesen zu sein. Sie<br />

sind ein wichtiger Baustein, um das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung<br />

zu unterstützen.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wohnen landesweit die meisten Beschäftigten von Werkstätten für<br />

Menschen mit Behinderung in privaten Wohnformen, meist bei nahen Angehörigen. Der<br />

Altersschnitt dieser Personen und auch der ihrer Angehörigen steigt kontinuierlich an.<br />

Insbesondere die Angehörigen der betroffenen Menschen leisten Beachtliches und ermöglichen<br />

durch ihre Unterstützung diese Form des Wohnens.<br />

Die gesetzlichen Vorschriften des SGB XII unterstreichen den Vorrang offener Hilfen gegenüber<br />

stationären Hilfen. Die offenen Hilfen sind auch ein wichtiger Baustein in der<br />

Zielsetzung „ambulant vor stationär“ und bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen.<br />

Dieser Vorrang wird im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> durch vielfältige Angebote mit Leben gefüllt.<br />

Im Rahmen der <strong>Teilhabeplan</strong>ung hat das Kreissozialamt eine umfassende Erhebung<br />

der Angebote im <strong>Landkreis</strong> durchgeführt und mit allen Anbietern, auch im ehrenamtlichen<br />

Bereich (z.B. Vereine), Gespräche geführt. So konnte erstmals ein umfassender Überblick<br />

über die zahlreichen Angebote erreicht werden. Eine Aufstellung aller Angebote liegt dem<br />

Bericht als Anhang bei. Konstruktiv im Planungsprozess waren auch die vielen Rückmeldungen,<br />

Wünsche und Anregungen vor allem nicht professioneller Anbieter.<br />

Infrastruktur<br />

Menschen mit Behinderung benötigen eine öffentliche und private Infrastruktur, die ihren<br />

besonderen Bedürfnissen, zum Beispiel im Öffentlichen Personennahverkehr, gerecht<br />

wird, um an gesellschaftlichen Angeboten möglichst selbständig und selbstbestimmt teilhaben<br />

zu können. Im Planungsprozess wurde von vielen Menschen mit Behinderung,<br />

deren Angehörigen und von Vertretern der befragten Selbsthilfegruppen artikuliert, dass<br />

sich diese Gruppen ein stärkeres Engagement des <strong>Landkreis</strong>es und der Städte und Gemeinden<br />

in diesem Bereich wünschen.


II.1 Offene Hilfen und Vernetzung 15<br />

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung erfordert, dass die Regelangebote im Sozialraum<br />

für diese nutzbar sind und deren besondere Belange (wie z.B. barrierefreie Zugangsmöglichkeiten)<br />

berücksichtigt. Dazu bedarf es professioneller „Brückenbauer“, um<br />

zusammen mit den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden das Gemeinwesen in<br />

diesem Sinne weiter zu entwickeln. Inklusion erfordert einen Entwicklungsprozess und ein<br />

gemeinsames Handeln aller gesellschaftlichen Gruppen.<br />

1.1 Beratung und Information<br />

Neben dem Kreissozialamt beraten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> folgende Einrichtungen und<br />

Dienste Menschen mit Behinderung und deren Angehörige:<br />

� Die St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund, berät vorwiegend Menschen<br />

mit einer geistigen oder einer mehrfachen Behinderung sowie Menschen<br />

mit einer körperlichen Behinderung und deren Angehörige in allen Fragen der Lebensgestaltung.<br />

� Für geistig behinderte Menschen bietet die Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> e.V. ebenfalls<br />

ein Beratungsangebot an.<br />

� Der Verein fiB e.V. berät vorwiegend geistig- und mehrfachbehinderte Menschen.<br />

Diese Beratungsstellen sind gleichzeitig Anbieter von Familienentlastenden Diensten,<br />

Freizeitangeboten und überwiegend auch von stationären Wohnangeboten. Alle Leistungserbringer<br />

legen eigene Informationsbroschüren auf und informieren so über ihre Beratungs-<br />

und Dienstleistungsangebote.<br />

Das Beratungsangebot des <strong>Landkreis</strong>es wird von den Mitarbeitern des Kreissozialamtes<br />

erbracht und sollte aufgrund der gestiegenen Nachfrage und der zunehmenden Bedeutung<br />

von nichtstationären Wohnformen ausgebaut werden. Insbesondere sollten verstärkt<br />

privat wohnende Werkstattbeschäftigte auch aufsuchend über Alternativen zu stationären<br />

Wohnformen beraten werden.<br />

Daneben bieten die Träger der Sonderschulen für Menschen mit Körperbehinderung,<br />

geistiger und Sprachbehinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> Beratungsleistungen an.<br />

1.2 Familienentlastende Dienste und Freizeitangebote<br />

Familienentlastende Dienste unterstützen Angehörige behinderter Menschen durch regelmäßige<br />

Angebote. Sie entlasten und unterstützen die Angehörigen damit dauerhaft<br />

und kurzfristig im Notfall und bei Krisen. Diese Dienste tragen daher maßgeblich dazu bei,<br />

Menschen mit Behinderung ein inklusives Leben in ihrer Herkunftsfamilie zu ermöglichen.<br />

Familienentlastende Angebote werden stunden- und/oder tageweise, für einzelne Personen<br />

oder für Personengruppen, angeboten.<br />

Es hat sich gezeigt, dass Angehörige regelmäßige Angebote als besonders entlastend<br />

empfinden. Solche Angebote, wie zum Beispiel ein regelmäßiges Freizeitangebot für Jugendliche<br />

mit Behinderung, ermöglichen den Angehörigen Freiräume, die sie zu ihrer Entlastung<br />

benötigen und den betroffenen Menschen eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung.<br />

Urlaubsfreizeitangebote wie z.B. Reisen entlasten Familiensysteme insbesondere<br />

auch in den Ferien.


16 II.1 Offene Hilfen und Vernetzung<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es flächendeckend über 200 Angebote der Familieentlastenden<br />

Dienste. Eine Übersicht der Angebote des Jahres 2009 ist als Anhang beigefügt.<br />

Im Planungsprozess wurde deutlich, dass diese Dienste weiter ausgebaut, ergänzt und<br />

laufend den Erfordernissen der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden müssen. Insbesondere<br />

sollte verstärkt eine Koordinierung der Angebote zwischen den verschiedenen<br />

Anbietern angestrebt werden. Angebote sollten darüber hinaus möglichst wohnortnah<br />

stattfinden.<br />

Das Land Baden-Württemberg und der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> finanzieren diese Angebote<br />

der Familienentlastenden Dienste pauschal mit jährlich jeweils 45.600 Euro. Die Landesförderung<br />

ist abhängig von der Einwohnerzahl und wird nur geleistet, wenn der <strong>Landkreis</strong><br />

sich mit dem gleichen finanziellen Beitrag beteiligt; was im Kreis <strong>Biberach</strong> der Fall ist. Dadurch<br />

können die Landesmittel voll ausgeschöpft werden. Weitere Finanzierungsquellen<br />

sind insbesondere Eigenmittel der Anbieter, Leistungen der Eingliederungshilfe für Einzelfälle,<br />

Leistungen der Kranken- und Pflegekassen sowie Nutzungsentgelte der Teilnehmenden.<br />

Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund<br />

1.3 Kurzzeit-Unterbringung<br />

Kurzzeit-Unterbringung ist eine Maßnahme, die es Angehörigen erlaubt, ihre von Behinderung<br />

betroffenen erwachsenen oder minderjährigen Verwandten während ihres eigenen<br />

Urlaubes oder während Krankheitszeiten außerhalb ihres Haushaltes versorgen zu lassen.<br />

Kurzeit-Unterbringungen werden im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von der St. Elisabeth-<br />

Stiftung angeboten.<br />

Die Kosten einer solchen Unterbringung können von den Kranken-/Pflegekassen und dem<br />

Kreissozialamt getragen werden. Erwachsene Menschen haben Anspruch auf 28 Tage<br />

Verhinderungspflege im Jahr.


Handlungsempfehlungen<br />

II.1 Offene Hilfen und Vernetzung 17<br />

Der Bereich der offenen Hilfen ist ein wichtiger Baustein im Hilfespektrum von Menschen<br />

mit Behinderung und ihren Angehörigen. Der künftig noch stärkere Ausbau inklusiver sozialraumorientierter<br />

Angebote, aber auch die Tatsache, dass im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sehr<br />

viele Menschen mit einer wesentlichen geistigen oder körperlichen Behinderung privat<br />

oder ambulant wohnen, erfordern einen sukzessiven, am Bedarf orientierten Ausbau dieser<br />

Hilfsangebote.<br />

Betroffene fordern mehr Information und Transparenz bei den Angeboten und eine möglichst<br />

wohnortnahe Ausrichtung. Dies erfordert eine verstärkte Kooperation der Leistungsanbieter.<br />

Um dies zu erreichen, sollte künftig im Arbeitskreis Eingliederungshilfe eine koordinierte<br />

Planung der Angebote erfolgen. Die verschiedenen Angebote werden außerdem<br />

in gemeinsamen Broschüren und Angebotsübersichten der Öffentlichkeit vorgestellt.<br />

Weiter sollten die Angebote auch im Internet bereit gestellt und die Plattform barrierefrei<br />

gestaltet werden.<br />

Offene Hilfen erfordern ein vielfältiges ehrenamtliches Engagement. Dies sollte in den<br />

Städten und Gemeinden auf- und ausgebaut und gepflegt werden. Dabei ist es erforderlich,<br />

Angebote für Menschen ohne Behinderung auch für Menschen mit Behinderung zu<br />

erschließen. Hier steht der <strong>Landkreis</strong> auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention<br />

und die Inklusion von Menschen mit Behinderung erst am Anfang eines wichtigen<br />

Prozesses. Es wird empfohlen, dass der <strong>Landkreis</strong> die Städte und Gemeinden bei<br />

diesem Prozess unterstützt.<br />

Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, so das Ergebnis der Planung, schätzen<br />

die vielfältigen Beratungsangebote der Leistungserbringer. Sie wünschen sich aber<br />

auch ein stärkeres Engagement des <strong>Landkreis</strong>es und erhoffen sich dadurch insbesondere<br />

auch Transparenz und Unabhängigkeit in der Beratung. Genannt wurde hier vor allem die<br />

Beratung über Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige und Strukturen vor Ort.<br />

Ein barrierefreies Umfeld im öffentlichen und privaten Raum ist für Menschen mit Behinderung<br />

Vorraussetzung, um sozialräumliche Angebote nutzen zu können. Dies erfordert<br />

eine Sensibilisierung aller gesellschaftlichen Gruppen für die Belange behinderter Menschen.<br />

Hierzu sollte der <strong>Landkreis</strong> die Belange der Menschen mit Behinderung auf allen<br />

Ebenen ins Blickfeld rücken.<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe sollten dem veränderten Bedarf der betroffenen Menschen<br />

angepasst werden. Insbesondere durch Leistungen des Persönlichen Budgets sollen<br />

Menschen mit Behinderung mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Durch die Anpassung<br />

der Freizeitrichtlinien soll der Vorrang ambulanter Angebote noch deutlicher werden.


18 II.1 Offene Hilfen und Vernetzung<br />

Bild: Schwarzbach-Schule <strong>Biberach</strong>, Tag der offenen Tür<br />

Immer wichtiger wird die Beratung von Eltern behinderter Kinder bei familiären Krisenund<br />

Konfliktsituationen. Nur durch die Finanzierung solcher Beratungsangebote wird es in<br />

manchen Fallkonstellationen gelingen, den Verbleib im vertrauten familiären Umfeld zu<br />

ermöglichen und eine stationäre Unterbringung des Kindes mit Behinderung zu verhindern.<br />

Wünschenswert ist auch eine Öffnung und Qualifizierung vorhandener Beratungsangebote<br />

für die Belange von Eltern von Kindern mit Behinderung. Das Kreissozialamt<br />

sollte auch in diesen Bereichen verstärkt tätig werden und ein entsprechendes Angebot<br />

vorhalten.<br />

Die vorhandenen personellen Ressourcen erlauben es derzeit nicht, die empfohlenen<br />

Maßnahmen umzusetzen; auch ist mit weiter steigenden Fallzahlen und einem insgesamt<br />

höheren Aufwand und Personaleinsatz aufgrund aufwändiger ambulanter Hilfesysteme zu<br />

rechnen. Die Verwaltung hat daher Projektanträge beim Kommunalverband für Jugendund<br />

Soziales und bei der Landesstiftung Baden-Württemberg gestellt. Ziel ist es, über<br />

Fördermittel eine zusätzliche Stelle für den Bereich der Offenen Hilfen beim Fachbereich<br />

Soziales einzurichten. Mittelfristig ist zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen eine<br />

zusätzliche Stelle in diesem Bereich notwendig.


2 Kinder und Jugendliche<br />

II.2 Kinder und Jugendliche 19<br />

Inklusion von Menschen mit Behinderung im Sinne der Behindertenrechtskonvention beginnt<br />

mit der Geburt eines Kindes. Wenn alle Eltern und Kinder von Anfang an die Angebote<br />

für Familien und Kinder vor Ort ganz selbstverständlich nutzen können, ist dies der<br />

erste Schritt zu ausgeglichenen Lebensbedingungen. Das gleichberechtigte Zusammenleben<br />

in der Gemeinde von Geburt an ermöglicht nicht nur Kindern und Jugendlichen mit<br />

Behinderung wichtige Erfahrungen und Kontakte, sondern auch ihren Spielkameraden<br />

und Mitmenschen ohne Handicaps. Neben der Akzeptanz des sozialen Umfelds und allgemeinen<br />

Angeboten in der Gemeinde sind jedoch gezielte familienunterstützende Dienste<br />

und offene Hilfen zur Entlastung der Familien unentbehrlich. 1<br />

Familien mit einem Kind mit Behinderung brauchen besondere Begleitung und gezielte<br />

Förderangebote. Gleichzeitig können diese Familien dieselben Sorgen und Nöte haben<br />

wie andere Familien auch: finanzielle Probleme, Arbeitslosigkeit, Partnerschaftskonflikte,<br />

unzureichende Wohnverhältnisse, eine psychische Erkrankung oder Suchterkrankung<br />

eines Elternteils und eine Überforderung bei der Erziehung der Kinder. In diesen Fällen<br />

besteht auch unabhängig von der Behinderung ein Bedarf an Beratung und Begleitung.<br />

Daher müssen ergänzend zu den gezielten Angeboten für Kinder und Jugendliche mit<br />

Behinderung und deren Familien weitere Unterstützungsangebote, vor allem des Jugendamts,<br />

zur Verfügung stehen. Nur wenn beide Unterstützungssysteme eng zusammenarbeiten<br />

und ihre jeweiligen Kompetenzen einbringen, ergeben sich für die betroffenen Familien<br />

und Kinder mit Behinderung langfristig gute Lösungen.<br />

2.1 Frühförderung<br />

Diagnosen können in den ersten Lebensjahren oft nicht eindeutig und abschließend gestellt<br />

werden. Insofern ist die Situation von Eltern mit einem entwicklungsauffälligen Kind<br />

besonders in den ersten Lebenswochen und -monaten durch Unsicherheit, Angst und<br />

Sorge um die Zukunft geprägt. Wird schließlich eine Behinderung bei ihrem Kind festgestellt,<br />

bedeutet dies häufig eine Krise in der Lebensplanung. Das soziale Umfeld kann sich<br />

zurückziehen, materielle Auswirkungen können gravierend sein, wenn sich ein Elternteil<br />

teilweise oder ganz aus dem Arbeitsleben zurückziehen muss. Deshalb benötigen Eltern<br />

von Beginn an eine fachlich kompetente, umfassende, zeitnahe und engmaschige Unterstützung.<br />

Qualifizierte und leicht zugängliche Angebote der Frühförderung können Eltern<br />

helfen, diese Situation zu meistern und sie können die Chancen des Kindes, später ein<br />

selbstbestimmtes und möglichst selbständiges Leben zu führen, erheblich verbessern.<br />

Frühförderung trägt dazu bei, die Ressourcen und Fähigkeiten des Kindes so früh wie<br />

möglich in den Blick zu nehmen, um eine Behinderung durch gezielte und individuelle<br />

Förderung abzumildern oder eine bleibende Behinderung zu vermeiden. Dienste der<br />

Frühförderung informieren, beraten und begleiten daneben auch Eltern und andere Erziehungspartner.<br />

Zu den Aufgaben der Frühförderung zählen Diagnostik und Therapie - wie<br />

z. B. medizinische Diagnostik, Entwicklungsdiagnostik und -förderung, sonderpädagogische<br />

Förderung, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie - sowie Beratung<br />

und Begleitung bei der Integration und Vermittlung von Unterstützung.<br />

In Baden-Württemberg wurde 1998 eine Rahmenkonzeption Frühförderung verabschiedet,<br />

die bis heute gültig ist. Sie baut auf die Kooperation und Zusammenarbeit medizini-<br />

1 Vgl. Kapitel II 1


20 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

scher, psychologischer, pädagogischer und sozialer Dienste auf. 2 Frühförderung soll danach<br />

ganzheitlich, familienorientiert, interdisziplinär, regional und koordinierend arbeiten. 3<br />

Einrichtungen der Frühförderung sollen in den einzelnen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en überschaubare<br />

Gebiete versorgen, die Eltern und Kinder regelmäßig erreichen können. 4 Ein<br />

gut abgestimmtes Unterstützungssystem vor Ort trägt wesentlich zum Erfolg der Frühförderung<br />

bei.<br />

Zielgruppe<br />

Die Angebote der Frühförderung richten sich an Kinder im Vorschulalter. Ungefähr sechs<br />

Prozent dieser Zielgruppe benötigen Angebote der Frühförderung. 5<br />

Dazu gehören z. B. Kinder<br />

� deren Entwicklung verzögert ist<br />

� die vor, während oder nach der Geburt besonderen Gefährdungen ausgesetzt waren<br />

(„Risikokinder“)<br />

� mit geistigen oder mehrfachen Behinderungen<br />

� mit Körperbehinderungen<br />

� mit Seh- und Hörschädigungen<br />

� deren Sprachentwicklung oder Sprachfähigkeit beeinträchtigt ist<br />

� mit herausforderndem Verhalten (erziehungsauffällige Kinder) und<br />

� sozial benachteiligte Kinder. 6<br />

Nur ein kleiner Teil dieser Kinder wird später zum Personenkreis der Menschen mit wesentlicher<br />

Behinderung gehören, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch<br />

nehmen.<br />

Frühförderung in Baden-Württemberg wird erbracht durch niedergelassene Ärzte und<br />

Therapeuten, Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin sowie Sozialpädiatrische Zentren,<br />

dem öffentlichen Gesundheitsdienst, den Sonderpädagogischen Beratungsstellen, den<br />

Interdisziplinären Frühförderstellen und den regionalen und überregionalen Arbeitsstellen<br />

Frühförderung. 7<br />

Zu den Angeboten der Frühförderung zählen sowohl medizinisch-therapeutische als auch<br />

sonder-, sozial- und heilpädagogische Maßnahmen. Die Maßnahmen sollen so früh wie<br />

möglich einsetzen, wohnortnah sein und interdisziplinär erbracht werden. 8 Die Zugänge<br />

erfolgen meist über niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte und Kindergärten.<br />

Ärztliche Versorgung<br />

Medizinische Maßnahmen haben zum Ziel, den Eintritt einer folgenschweren Krankheit<br />

oder Behinderung möglichst zu verhindern (z. B. Impfungen, humangenetische Beratung).<br />

Darüber hinaus können sie durch Früherkennung und frühzeitige Behandlung deren Folgen<br />

abmildern oder eine bleibende Behinderung vermeiden. Bei einer bleibenden Behinderung<br />

können sie die bestmögliche Rehabilitation sicherstellen. 9 Medizinische Maßnahmen<br />

werden vorrangig von niedergelassenen Ärzten und Therapeuten und in Krankenhäusern<br />

sichergestellt.<br />

2 Sozialministerium Baden-Württemberg: Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter<br />

Kinder in Baden-Württemberg. Rahmenkonzeption 1998, Stuttgart 1998, Vorwort (im<br />

Folgenden zitiert als „Rahmenkonzeption Frühförderung 1998“)<br />

3 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 19<br />

4 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 20<br />

5 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 7<br />

6 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 18<br />

7 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 21<br />

8 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 13<br />

9 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 10


II.2 Kinder und Jugendliche 21<br />

Die Grundversorgung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder wird durch niedergelassene<br />

Kinderärzte und Therapeuten sichergestellt. Zu den Aufgaben der Kinderärzte<br />

gehören die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis J1. Dadurch sind<br />

Kinderärzte - nach den Hebammen - meist die ersten Ansprechpartner der Eltern und<br />

nehmen damit eine wichtige Stellung im Unterstützungssystem ein. Kinderärzte verordnen<br />

geeignete Therapien (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) oder leiten Fördermaßnahmen<br />

in z. B. Frühförderstellen ein. Bei unklaren Diagnosen und schwierigen Bedingungen<br />

überweisen sie in der Regel an eine Klinik für Kinder- und Jugendmedizin oder<br />

ein Sozialpädiatrisches Zentrum. In Baden-Württemberg gab es zum Stichtag 31.12.2008<br />

826 niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte, davon 9 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

In Baden-Württemberg gibt es 36 Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin 10 in 29 Stadtund<br />

<strong>Landkreis</strong>en, von denen sich einige als kinderklinische Spezialeinrichtungen etabliert<br />

haben. 11 Interdisziplinäre Teams und eine spezielle apparative Ausstattung ermöglichen<br />

eine weiterführende Diagnostik auch in schwierigen Fällen. Überwiegend werden diese<br />

Leistungen ambulant erbracht, eine stationäre Aufnahme ist meist nicht notwendig. In den<br />

Kliniken können zudem die Akutversorgung und eine stationäre Behandlung erfolgen. Die<br />

16 Sozialpädiatrischen Zentren in Baden-Württemberg sind meist an Kliniken für Kinderund<br />

Jugendmedizin oder an entsprechende Abteilungen in allgemeinen Kliniken angesiedelt.<br />

12 Sie arbeiten ausschließlich ambulant und können durch ihr interdisziplinäres Team<br />

eine besonders qualifizierte Diagnostik leisten. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es keine Klinik<br />

für Kinder- und Jugendmedizin oder Abteilung für Kinder an einem Kreiskrankenhaus. Die<br />

Versorgung wird deshalb durch das Klinikum Memmingen, Klinik für Kinderheilkunde und<br />

Jugendmedizin und durch das Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin,<br />

erbracht. Dort befinden sich auch die für den <strong>Landkreis</strong> zuständige Sozialpädiatrischen<br />

Zentren. Eine weitere Alternative ist das Krankenhaus St. Elisabeth der Oberschwabenklinik<br />

in Ravensburg, Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin.<br />

Kliniken und niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie werden oft bei<br />

Vorliegen von Mehrfachbehinderungen, Entwicklungsstörungen, tiefgreifenden Entwicklungsstörungen<br />

(z. B. Autismus) und erheblichen Verhaltensproblemen zur Diagnostik,<br />

Erstellung des Behandlungsplans und Mitbehandlung hinzugezogen. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

wird diese Versorgung von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie<br />

am Universitätsklinikum Ulm wahrgenommen. Das Zentrum für Psychiatrie<br />

Südwürttemberg führt in Aulendorf im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg außerdem eine Tagesklinik<br />

für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dort werden auch Kinder und Jugendliche<br />

aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> behandelt.<br />

Sonderpädagogische Beratungsstellen<br />

Die Beratung, Diagnostik und Förderung in Sonderpädagogischen Beratungsstellen wird<br />

von Lehrern mit sonderpädagogischer Qualifikation geleistet. Die Lehrerstunden werden<br />

über die Kultusverwaltung des Landes finanziert. 13 Förderung und Beratung erfolgen in<br />

der Beratungsstelle, überwiegend aber im Lebensumfeld der Kinder, wie z. B. im Elternhaus<br />

(Hausfrühförderung) oder im allgemeinen Kindergarten (mobile Frühförderung). Es<br />

besteht landesweit ein flächendeckendes Netz an Sonderpädagogischen Beratungsstellen<br />

für Lernförderbedürftige, Geistigbehinderte, Sprachbehinderte und Erziehungshilfe.<br />

Sonderpädagogische Beratungsstellen für Körperbehinderte, Blinde, Sehbehinderte und<br />

Hörgeschädigte arbeiten aufgrund der geringen Größe der Zielgruppen überregional.<br />

10 bzw. Kinderabteilungen an Kliniken<br />

11 Sozialministerium Baden-Württemberg, schriftliche Auskunft 12/2006; Berechnungen: KVJS<br />

12 Situation der Interdisziplinären Frühförderstellen und der Sozialpädiatrischen Zentren. Landtag von Baden-<br />

Württemberg. Drucksache 14/931 vom 15.02.2007. S. 5<br />

13 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 32. Die Lehrerstunden sowie die Fahrtkosten werden vom<br />

Land finanziert. Darüber hinaus erhält der Schulträger einen pauschalierten Sachkostenbeitrag.


22 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

Sonderpädagogische Beratungsstellen sind für die Familien kostenlos und es muss weder<br />

eine ärztliche Verordnung noch ein Nachweis über eine bestehende Behinderung vorgelegt<br />

werden. Dennoch kann es Eltern schwer fallen, eine Sonderpädagogische Beratungsstelle<br />

aufzusuchen, weil die Beratungsstellen vielfach räumlich in einer Sonderschule<br />

integriert sind und dadurch als „Sondereinrichtungen“ wahrgenommen werden.<br />

Die Gesamtzahl der Lehrerwochenstunden für die sonderpädagogische Frühförderung<br />

wird vom Kultusministerium festgelegt und den jeweiligen Schulaufsichtsbehörden bzw.<br />

Heimsonderschulen zugewiesen. 14 Eine Neuverteilung wurde 2005 aufgrund der Verwaltungsreform<br />

vorgenommen. Die Zuweisung orientiert sich am Anteil der förderungsbedürftigen<br />

Bevölkerungsgruppe von 0 bis 6,5 Jahre unter Berücksichtigung der jeweiligen Anzahl<br />

der Kinder in Schulkindergärten. 15 Etwa sechs Prozent der Kinder in diesem Alter<br />

haben einen Förderbedarf. Dabei erhalten alle 44 Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e in Baden-<br />

Württemberg ein Kontingent an Lehrerwochenstunden für die Sonderpädagogischen Beratungsstellen<br />

an öffentlichen Förderschulen, Sonderschulen für Geistigbehinderte,<br />

Sprachbehinderte und Erziehungshilfe.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> arbeiten neun Sonderpädagogische Beratungsstellen. Von den<br />

neun Beratungsstellen sind fünf an Förderschulen und Schulen für Erziehungshilfe angesiedelt.<br />

Sie stehen als Anlaufstelle für alle Eltern zur Verfügung, wenn jedoch eine andere<br />

Beeinträchtigung des Kindes zu vermuten ist, verweisen diese Beratungsstellen an eine<br />

der großen Sonderpädagogischen Beratungsstellen für geistig, körperlich oder sprachbehinderte<br />

Kinder. Die Sonderpädagogische Frühberatung an der Schwarzbach-Schule in<br />

<strong>Biberach</strong> betreute im Schuljahr 2008/2009 124 Kinder. Sie hat in Riedlingen, in Berkheim<br />

und in Erolzheim eine Außenstelle. Dort wird bedarfsorientiert an bestimmten Tagen und<br />

nach Terminvereinbarung Frühförderung durchgeführt. Diese Beratungsstelle führt auch<br />

mobile Hausfrühförderung im Elternhaus durch. Die Frühberatung des Körperbehinderten-<br />

Zentrums Oberschwaben in <strong>Biberach</strong> betreute in dieser Zeit 201 Kinder. Sie hat in Erolzheim<br />

und in Burgrieden eine Außenstelle und führt ebenfalls mobile Hausfrühförderung<br />

durch. In der Beratungsstelle des Hör-Sprachzentrums der Sprachheilschule <strong>Biberach</strong> in<br />

Trägerschaft der Zieglerschen wurden im Schuljahr 2008/2009 845 Kinder betreut. Zusätzlich<br />

zu diesen Sonderpädagogischen Beratungsstellen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es<br />

auch die Möglichkeit, die Sonderpädagogische Beratungsstelle der Heimsonderschule<br />

Haslachmühle in Horgenzell im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg aufzusuchen. Dort werden<br />

schwerpunktmäßig Kinder mit Hörschädigung betreut. Außerdem betreut die Schule für<br />

Blinde und Sehbehinderte in Trägerschaft der Stiftung St.-Franziskus Heiligenbronn in<br />

Baindt im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg ebenfalls Kinder aus einem überregionalen Einzugsbereich.<br />

14<br />

Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2008/2009. Verwaltungsvorschrift<br />

vom 13. Februar 2008, Abschnitt 5.5<br />

15<br />

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Schreiben vom 19.04.2005 an die unteren<br />

Schulaufsichtsbehörden und die Regierungspräsidien


II.2 Kinder und Jugendliche 23<br />

Sonderpädagogische Beratungsstellen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> und überregionale Beratungsstellen<br />

im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg<br />

Lehrer-<br />

Schuljahr 2008/2009 Stichtag 21.10.2009 wochenstunden<br />

Schule<br />

Beratungsstelle im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Sonderpädagogische Frühberatung<br />

Zahl der<br />

betreuten<br />

Kinder<br />

Zahl der<br />

Kinder mit<br />

Kurzberatung*<br />

Zahl der<br />

betreutenKinder<br />

darunter besuchten<br />

gleichzeitig<br />

allg. GrundKinderschulförgartenderklasse<br />

Schuljahr<br />

2009 2008<br />

/ /<br />

2010 2009<br />

Schwarzbach-Schule <strong>Biberach</strong> (Geistigbehinderte)<br />

Frühberatung des Körperbehinderten-<br />

90 34 62 53 - 72 72<br />

Zentrums Oberschwaben in <strong>Biberach</strong><br />

(Körperbehinderte)<br />

Beratungsstelle des Hör-<br />

175 26 69 55 - 69 68<br />

Sprachzentrums der Sprachheilschule<br />

<strong>Biberach</strong>, Träger Zieglersche Anstalten<br />

e.V.<br />

Beratungsstellen für Bedarf aus dem<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im <strong>Landkreis</strong><br />

Ravensburg<br />

Frühförder- und Beratungsstelle der<br />

381 464 53 52 1 12 12<br />

Heimsonderschule Haslachmühle in<br />

Horgenzell (Hörgeschädigte)<br />

Frühförderung der Schule für Blinde und<br />

36 85 14 - - 14 14<br />

Sehbehinderte in Baindt, Träger Stiftung<br />

St. Franziskus Heiligenbronn<br />

73 18 63 9 1 39 39<br />

Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Schulbögen 3 für Sonderschulen.<br />

Die Lehrerwochenstunden für die sonderpädagogische Frühförderung an Sonderschulen<br />

für Körperbehinderte, Sehbehinderte und Hörgeschädigte werden nicht gleichmäßig über<br />

alle Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e verteilt, weil es diese Schultypen nicht in jedem Stadt- und<br />

<strong>Landkreis</strong> gibt. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es keine Schule für Hörgeschädigte oder Blinde<br />

und Sehbehinderte. Deshalb setzen die entsprechenden Schulen im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg<br />

einen Teil der Lehrerwochenstunden für Kinder aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

ein.<br />

Vernetzung<br />

Nach der Rahmenkonzeption Frühförderung des Landes Baden-Württemberg sollen die<br />

Frühförderstellen in jedem Kreis konzeptionell und fachlich eng zusammenarbeiten.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> moderiert der <strong>Landkreis</strong> darüber hinaus einen sogenannten „Runden<br />

Tisch“ zu Fragestellungen bezüglich der Förderung von Kindern mit Behinderungen in<br />

Regel-Einrichtungen.<br />

Handlungsempfehlung<br />

Der neu einzurichtende Arbeitskreis Eingliederungshilfe sollte sich dem Thema Frühförderung<br />

annehmen und die Vernetzung und Zusammenarbeit der Frühförderstellen im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> weiter forcieren.<br />

Die Aufgabe des bisherigen „Runden Tisches“ Integration in Regel-Einrichtungen sollte<br />

vom Arbeitskreis Eingliederungshilfe wahrgenommen werden. Bei Bedarf kann dazu eine<br />

Unterarbeitsgruppe eingerichtet werden.


24 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

2.2 Kindergärten und Kindertagesbetreuung<br />

In Deutschland besuchen spätestens mit drei Jahren nahezu alle Kinder einen Kindergarten.<br />

Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />

für Kinder im Alter ab drei Jahren bis zur Einschulung. Ab 2013 wird der Rechtsanspruch<br />

auf Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren erweitert. Diese grundlegenden<br />

Rechte gelten auch für Kinder mit einer Behinderung. Der Orientierungsplan für Kindertageseinrichtungen<br />

in Baden-Württemberg, der seit September 2009 für alle Einrichtungen<br />

verbindlich ist, sieht vor, dass Kinder mit unterschiedlichen Entwicklungsniveaus gemeinsam<br />

spielen, lernen und gefördert werden: „Von der gemeinsamen Erziehung von Kindern<br />

mit und ohne Behinderung profitieren alle. Sie werden in ihrer Entwicklung gefördert und<br />

bereichert.“ 16 Ebenso fordern das Kinder- und Jugendhilfegesetz 17 und das aktuelle Kindertagesbetreuungsgesetz<br />

in Baden-Württemberg 18 grundsätzlich zu einer gemeinsamen<br />

Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung auf.<br />

Während sich Eltern von Kindern ohne Behinderung meist für einen Kindergarten in der<br />

Nähe des Wohnortes entscheiden, ist die Entscheidung für Familien mit einem Kind mit<br />

Behinderung in der Praxis oft schwierig. In Baden-Württemberg besteht für Kinder mit<br />

Behinderung traditionell ein zweigliedriges System:<br />

Zum einen die Integration in einen allgemeinen Kindergarten. Der Kindergarten muss<br />

die personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllen. Nicht immer<br />

setzt die Integration eines Kindes mit Behinderung voraus, dass zusätzliche Hilfen erforderlich<br />

sind. Wird zusätzliche Unterstützung benötigt, stehen die Frühförderstellen (Sonderpädagogische<br />

Beratungsstellen, Interdisziplinäre Frühförderstellen), die Kindergartenfachberatung<br />

des Trägers, Heilpädagogische Fachdienste sowie Integrationshilfe im<br />

Rahmen der Leistungen der Jugend- oder Eingliederungshilfe zur Verfügung. 19<br />

Zum anderen kommt für Kinder mit einem umfassenden sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf<br />

der Besuch eines Schulkindergartens für Kinder mit Behinderung in Frage.<br />

Die Aufnahme in einen Schulkindergarten setzt ein sonderpädagogisches Gutachten und<br />

das Einverständnis der Eltern voraus. Meist ist eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich.<br />

Allgemeine Kindergärten<br />

In Baden-Württemberg regelt das Kindertagesbetreuungsgesetz auf der einen sowie die<br />

Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für Kinder mit einer geistigen oder körperlichen<br />

Behinderung auf der anderen Seite die Integration von Kindern mit einer Behinderung in<br />

allgemeine Kindergärten.<br />

Eltern, die ihr Kind mit Behinderung im Kindergarten anmelden wollen, wenden sich in der<br />

Regel zunächst an die betreffende Einrichtung. Im gemeinsamen Gespräch muss abgeschätzt<br />

werden, welchen Unterstützungsbedarf das Kind hat und wie der Kindergarten<br />

gegebenenfalls darauf eingehen kann. Nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz soll die<br />

gemeinsame Förderung in einer integrativen Gruppe ermöglicht werden, wenn der Hilfebedarf<br />

dies zulässt. Der Kindergartenträger erhält für integrative Gruppen höhere Zuschüsse,<br />

die den zusätzlichen Betreuungsbedarf berücksichtigen. Diese Art der Integration<br />

von Kindern mit Behinderung hat Vorrang vor der Einzelintegration im Rahmen der<br />

Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Der Kindergartenträger muss gegenüber dem<br />

Landesjugendamt nachweisen, dass er die erforderlichen personellen und sachlichen<br />

16 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Orientierungsplan für Bildung und Erziehung<br />

für die baden-württembergischen Kindergärten. Pilotphase. Weinheim und Basel 2006, S. 42.<br />

17 SGB VIII, § 24<br />

18 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG), § 2, Abs. 2<br />

19 siehe Kapitel II.1.1.1 Frühförderung


II.2 Kinder und Jugendliche 25<br />

Voraussetzungen erfüllt. Als Orientierung gilt, die Gruppenstärken pro Kind mit Behinderung<br />

um 2 bis 3 Plätze zu reduzieren und eine Besetzung mit zwei vollzeitbeschäftigten<br />

Fachkräften umzusetzen. 20 Dies erfordert einen entsprechenden Beitrag des Trägers.<br />

Zusätzlich ist eine Unterstützung durch die Fachdienste der Frühförderung möglich, zu<br />

deren Aufgaben unter anderem die Mitwirkung bei der Klärung des Unterstützungsbedarfs<br />

eines Kindes und die Beratung von Eltern und Erzieherinnen gehören. Eine weitere Möglichkeit<br />

ist die fachliche Begleitung des allgemeinen Kindergartens durch einen Schulkindergarten.<br />

Wenn ein Kind einen zusätzlichen individuellen Förderbedarf hat, kann von den Eltern<br />

zusätzliche Integrationshilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe beantragt werden. Grundlage<br />

hierfür ist der Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich<br />

der Vorbereitung hierzu 21 in Verbindung mit der Regelung, dass Leistungen für Kinder<br />

und Jugendliche so geplant und gestaltet sein sollen, „dass nach Möglichkeit Kinder nicht<br />

von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut<br />

werden können.“ 22 Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist,<br />

dass eine wesentliche Behinderung vorliegt oder droht. Dies wird in der Regel vom Gesundheitsamt<br />

festgestellt. Die Feststellung des Förderbedarfs erfolgt nach einem Gesamtplan,<br />

der vom Sozialamt in enger Abstimmung mit allen Beteiligten (in der Regel<br />

Runde Tische mit Gesundheitsamt, Frühförderstellen, Eltern und Kindertageseinrichtung)<br />

erstellt wird. Konkretisiert werden die Integrationshilfen im Rahmen der Sozialhilferichtlinien<br />

Baden-Württemberg. Integrationshilfen können zukünftig bereits für Kinder ab einem<br />

Jahr in Kindertagesstätten oder Familienpflegestellen gewährt werden. 23<br />

Grundsätzlich kann ein zusätzlicher Bedarf an pädagogischer Anleitung (durch Integrationskräfte)<br />

und an begleitender Hilfe (durch Pflegekräfte oder geeignete Hilfskräfte) bestehen.<br />

Beide Hilfen können kombiniert werden.<br />

Die pädagogischen Hilfen sollen dazu beitragen, dass das Kind mit Behinderung aktiv am<br />

Gruppengeschehen im Kindergarten teilhaben kann. Die individuelle heilpädagogische<br />

Einzelförderung steht dabei nicht im Vordergrund. Gelingt die Integration in die Gruppe,<br />

werden gleichzeitig wesentliche individuelle Förderziele erreicht. 24 Im Vordergrund steht<br />

die Beratung und Anleitung der Erzieherinnen, damit diese - auch unabhängig von der<br />

Anwesenheit einer Integrationsfachkraft - Bedingungen herstellen können, die die Teilhabe<br />

ermöglichen.<br />

Am 31.12.2008 wurden in Baden-Württemberg für rund 4.800 Kinder Integrationshilfen im<br />

Rahmen der Eingliederungshilfe in allgemeinen Kindergärten gewährt.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhielten im Jahr 2009 118 Kinder mit geistiger, körperlicher oder<br />

mehrfacher Behinderung eine ambulante Integrationsbegleitung im Kindergarten mit Integrationshilfen<br />

der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Wie viele Kinder mit Behinderung<br />

gegebenenfalls ohne zusätzliche Leistungen der Eingliederungshilfe allgemeine Kindergärten<br />

besuchten, ist nicht bekannt.<br />

Bei der Einzelintegration durch Integrationshilfen nach dem SGB XII hatte der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en in Baden-Württemberg am<br />

31.12.2008 mit 0,53 Kindern je 1.000 Einwohner den zweit höchsten Wert in Baden-<br />

20<br />

Vergleiche KVJS Baden-Württemberg: Informationen zur Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung<br />

in Kindertageseinrichtungen, 2009, S. 5<br />

21<br />

22<br />

23<br />

§ 54 SGB XII<br />

§ 4, Abs. 3 SGB IX<br />

Vergleiche KVJS Baden-Württemberg: Informationen zur Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung<br />

in Kindertageseinrichtungen, 2009, S. 9<br />

24<br />

Vergleiche: KVJS Baden-Württemberg, 2009: Informationen zur Betreuung und Förderung von Kindern mit<br />

Behinderung in Kindertageseinrichtungen.


26 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

Württemberg. Der Landesdurchschnitt lag bei 0,24. je 1.000 Einwohner. Im Vergleich zum<br />

Jahr 2008 konnte im Jahr 2009 sogar noch ein Anstieg von 11 Kindern bzw. 9 Prozent<br />

erzielt werden.<br />

Betreute Kinder mit Bezug von Eingliederungshilfe in allgemeinen Kindergärten in Leistungsträgerschaft<br />

der Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e Baden-Württembergs im Regierungsbezirk<br />

Tübingen pro 1.000 Einwohner am 31.12.2008<br />

0,60<br />

0,50<br />

0,40<br />

0,30<br />

0,20<br />

0,10<br />

0,00<br />

RT<br />

0,33<br />

TÜ<br />

0,24<br />

BL<br />

0,07<br />

Stadt Ulm<br />

0,25<br />

0,55<br />

Alb-Donau<br />

0,53<br />

BC<br />

FN<br />

0,31<br />

RV<br />

0,27<br />

Integration Kinder pro 1000 EW<br />

0,15<br />

SIG<br />

0,30<br />

RP Tübingen<br />

Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>. Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem<br />

SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e in Baden-<br />

Württemberg. Stuttgart 2009<br />

Die allgemeinen Kindertageseinrichtungen, die zum Stand 31.12.2008 mit Integrationshilfen<br />

der Eingliederungshilfe Kinder mit einer Behinderung betreuen, verteilen sich auf insgesamt<br />

34 Gemeinden im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Meist werden in einer Einrichtung nur einzelne<br />

Kinder betreut.<br />

0,24<br />

BW


II.2 Kinder und Jugendliche 27<br />

Kinder im Vorschulalter in Kindertageseinrichtungen mit Integrationshilfen der Eingliederungshilfe<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stand 31.12.2008<br />

Langenenslingen Riedlingen Unlingen<br />

Altheim<br />

Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> zum Stand 30.06.2009<br />

(N=107)<br />

Schulkindergärten<br />

Ertingen<br />

4<br />

Dürnau<br />

Uttenweiler<br />

Dürmentingen Betzenweiler<br />

Seekirch<br />

Alleshausen<br />

Kanzach Moosburg<br />

Oggelshausen<br />

Bad Buchau<br />

Allmannsweiler<br />

Tiefenbach<br />

Attenweiler<br />

Bad Schussenried<br />

Schemmerhofen<br />

Warthausen<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Mittelbiberach<br />

Ingoldingen<br />

Ummendorf<br />

Eberhardzell<br />

Ein allgemeiner Kindergarten ist eine Einrichtung der Jugendhilfe. Ein Schulkindergarten<br />

ist dagegen eine schulische Einrichtung. In Schulkindergärten werden Kinder mit Behinderung<br />

aufgenommen, bei denen ein umfassender sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt<br />

wurde, der in allgemeinen Kindertagseinrichtungen auch mit begleitenden Hilfen<br />

nicht gewährleistet werden kann. 25 Bisher erfolgt die Aufnahme in der Regel ab dem dritten<br />

Lebensjahr, bei körperbehinderten Kindern bereits ab dem zweiten Lebensjahr. Es<br />

gibt Schulkindergärten für blinde, hörgeschädigte, geistig behinderte, körperbehinderte,<br />

besonders förderungsbedürftige (lernbehinderte), sehbehinderte, sprachbehinderte und<br />

verhaltensauffällige (Erziehungshilfe) Kinder. 26<br />

Aufgabe der Schulkindergärten ist es, die Kinder durch gezielte pädagogische Maßnahmen<br />

und spezielle Methoden individuell auf die Anforderungen in der Schule vorzubereiten.<br />

Dabei soll immer das Ziel sein, die Beschulung in einer allgemeinen Grundschule zu<br />

erreichen.<br />

Öffentliche Schulkindergärten befinden sich in Trägerschaft der Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e<br />

und sind meist auch baulich in Sonderschulen integriert. Private Schulkindergärten in freier<br />

Trägerschaft sind überwiegend eigenständige Einrichtungen, d. h. ohne Angliederung<br />

an eine Sonderschule. Als schulische Einrichtungen werden Schulkindergärten im Wesentlichen<br />

durch das Land finanziert (Übernahme Personalkosten und Pauschalbetrag für<br />

Sachkosten). Bei privaten Schulkindergärten werden die restlichen Betriebskosten über<br />

die Eingliederungshilfe finanziert.<br />

Hochdorf<br />

Maselheim<br />

Ochsenhausen<br />

Steinhausen<br />

25 Verwaltungsvorschrift zu den Öffentlichen Schulkindergärten, zuletzt geändert 1991<br />

26 Verwaltungsvorschrift zu den Öffentlichen Schulkindergärten, zuletzt geändert 1991<br />

7<br />

7<br />

Laupheim<br />

14<br />

5<br />

3<br />

5<br />

Achstetten<br />

Mietingen<br />

3<br />

Burgrieden<br />

7<br />

Schwendi 4<br />

4<br />

Gutenzell-Hürbel 4<br />

Erlenmoos<br />

Wain<br />

4<br />

Rot an der Rot<br />

Erolzheim<br />

Kirchberg 5<br />

Berkheim<br />

Dettingen<br />

Tannheim<br />

Kirchdorf<br />

4


28 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

Schulkindergärten für Kinder mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Zahl der betreuten<br />

Kinder zum Stichtag 21.10.2009<br />

Zahl der betreuten davon<br />

Schulkindergarten Behinderung Kinder insgesamt ausländische davon davon<br />

am 21.10.2009 Kinder Jungen Mädchen<br />

Schulkindergarten des Körperbehinderten-Zentrum<br />

Oberschwaben in <strong>Biberach</strong><br />

Körperbehinderung<br />

27 0 16 11<br />

Schulkindergarten der Schule für<br />

Sprachbehinderte in <strong>Biberach</strong><br />

Schulkindergarten für<br />

Sprachbehinderung<br />

26 0 20 6<br />

geistig behinderte Kinder<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> in<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Schulkindergarten St. Maria der<br />

Geistige<br />

Behinderung<br />

17 3 7 10<br />

St. Elisabeth-Stiftung, Geschäftsbereich<br />

Kinder, Jugend und Familie,<br />

in Riedlingen<br />

Körperbehinderung<br />

9 0 4 5<br />

Gesamt 79 3 47 32<br />

Datenbasis: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Schulbogen 2 für Grundschulförderklassen und<br />

Schulkindergärten.<br />

In Baden-Württemberg gibt es im Schuljahr 2009/2010 insgesamt 249 öffentliche und private<br />

Schulkindergärten, in denen 4.699 Kinder betreut werden, davon rund zwei Drittel<br />

Jungen und 11 Prozent ausländische Kinder. 27<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es vier Schulkindergärten für Kinder mit geistiger, körperlicher<br />

und mehrfacher Behinderung am Stichtag 21.10.2009 mit insgesamt 79 belegten Plätzen.<br />

Davon haben drei ihren Standort in <strong>Biberach</strong> und einer in Riedlingen. Der Schulkindergarten<br />

der Schwarzbach-Schule hat außerdem eine Außengruppe in Erolzheim, das KBZO in<br />

Baustetten.<br />

Insgesamt besuchen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit 14 Kindern pro 1.000 Einwohner zwischen<br />

drei und sieben Jahren nur geringfügig weniger Kinder einen Schulkindergarten als<br />

im Landesdurchschnitt (15) 28 . Nur im Schulkindergarten der Schule für Sprachbehinderte<br />

mussten zwei Kinder eine Wartezeit von bis zu einem Jahr auf sich nehmen. Dort wurden<br />

außerdem wegen Platzmangels vier Kinder abgelehnt. In den drei Schulkindergärten für<br />

Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung gab es weder Wartezeiten noch eine<br />

Ablehnung der Aufnahme in den Kindergarten wegen Platzmangels.<br />

Kooperation von allgemeinen Kindergärten und Schulkindergärten<br />

Die Abgrenzungen von Schulkindergärten und allgemeinen Kindergärten haben sich in<br />

den vergangenen Jahren durch verschiedene Formen der Kooperation teilweise gelockert.<br />

Weit verbreitet sind gemeinsame Projekte und Ausflüge oder gegenseitige Besuche.<br />

Noch mehr Begegnungsmöglichkeiten ergeben sich, wenn Schulkindergarten und<br />

allgemeiner Kindergarten im selben Gebäude untergebracht sind. Manchmal sind lediglich<br />

einzelne Gruppen des Schulkindergartens räumlich in Regelkindergärten ausgelagert.<br />

Dies kann auch umgekehrt der Fall sein. In einigen Fällen haben Regel- und Schulkindergarten<br />

den gleichen Träger. Die engste Form der Zusammenarbeit ist die sogenannte<br />

Intensivkooperation, bei der eine Gruppe aus dem Regel- und dem Schulkindergarten zu<br />

einer gemeinsamen Gruppe verschmelzen (in der Regel 10 Kinder aus Regel- und 5 Kinder<br />

aus Schulkindergarten).<br />

Eine Lösung kann darin bestehen, Schulkindergärten und allgemeine Kindergärten unter<br />

einem Dach zusammenzuführen. Konzeptionell muss dies gut vorbereitet werden, da eine<br />

27 Statistisches Landesamt: Pressemitteilung Nr. 99/2010<br />

28 Datenbasis: Statistisches Landesamt, Pressemitteilung Nr. 99/2010. Berechnung: KVJS


II.2 Kinder und Jugendliche 29<br />

ausschließlich räumliche Zusammenführung das Gelingen nicht garantiert. Ob ein Schulkindergarten<br />

als Sondereinrichtung wahrgenommen wird, mit allen Folgen einer Stigmatisierung<br />

und Ausgrenzung von Kindern mit Behinderung, darüber entscheiden wesentlich<br />

Standort und Konzeption der Einrichtung und weniger der Rechtsstatus als schulische<br />

Einrichtung.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es mehrere Kooperationen zwischen Schulkindergärten und<br />

allgemeinen Kindergärten. Der Schulkindergarten der Schwarzbach-Schule kooperiert in<br />

Erolzheim mit dem Kindergarten der katholischen Kirchengemeinde. Der Schulkindergarten<br />

St. Maria der Stiftung St. Elisabeth in Riedlingen kooperiert ebenso mit dem örtlichen<br />

Kindergarten der katholischen Kirchengemeinde und Der Schulkindergarten des KBZO<br />

kooperiert mit dem Kindergarten St. Michael in <strong>Biberach</strong>.<br />

Handlungsempfehlung<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhält bereits jetzt ein im Landesschnitt überdurchschnittlich hoher<br />

Anteil der Kinder unter sieben Jahren Integrationshilfen für den Besuch eines allgemeinen<br />

Kindergartens. Dies macht sich auch an der sehr kurzen Warteliste bei den Schulkindergärten<br />

bemerkbar. Trotzdem ist es notwendig - nicht nur hinsichtlich der Umsetzung der<br />

Behindertenrechtskonvention - die Integration in allgemeine Kindergärten weiter auszubauen<br />

und zu fördern. Inklusion kann nur dann gelingen, wenn bereits von Anfang an Angebote<br />

selbstverständlich von allen Kindern genutzt werden. Davon profitieren alle Kinder.<br />

Sie erweitern damit maßgeblich ihre sozialen Kompetenzen. Damit allgemeine Kindergärten<br />

mit diesem Anspruch nicht überfordert werden, sollten sie bei der Integration von Kindern<br />

mit Behinderung kompetent und sachkundig unterstützt werden.<br />

Die hohe Zahl der Integrationen im allgemeinen Kindergarten zeigt, dass den Trägern von<br />

Angeboten der Kindertagesbetreuung im Kreis bewusst ist, dass die Betreuung von Kindern<br />

mit Behinderung grundsätzlich Aufgabe aller Kindergärten ist. Durch das gute Angebot<br />

an Schulkindergärten soll auch zukünftig nicht der Eindruck entstehen, dass die<br />

Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung vor allem Aufgabe von „Spezialisten“<br />

ist. Eine positive Grundhaltung von Trägern und Mitarbeiterinnen ist Voraussetzung<br />

für den Erfolg von Integration und Teilhabe. Motivation und Kompetenzen der Mitarbeiterinnen<br />

sollten durch laufende Fortbildungsangebote und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch<br />

erhalten und gefördert werden.<br />

Im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts sollten Eltern behinderter Kinder die Wahl zwischen<br />

einem integrativen Angebot oder einem Schulkindergarten erhalten. Damit keine<br />

Überforderung bei der Entscheidungsfindung entsteht, ist es jedoch wichtig, den Entscheidungsprozeß<br />

angemessen zu begleiten. Beratung und Begleitung von Eltern mit<br />

behinderten Kindern sollte deshalb gleichermaßen von allen an der Betreuung im Kindergarten<br />

beteiligten Stellen ermöglicht werden: Dem Jugend- und Sozialamt des <strong>Landkreis</strong>es,<br />

den Städten und Gemeinden im <strong>Landkreis</strong>, der Schulverwaltung und den Einrichtungen<br />

und Diensten der Frühförderung, Schulkindergärten und Kindertagesbetreuung.


30 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

2.3 Schule<br />

Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung haben seit dem Jahr 1965 das Recht<br />

und die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Nur sehr wenige Kinder, z. B. mit einer sehr<br />

schweren Behinderung, sind davon ausgenommen.<br />

Das baden-württembergische Schulgesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Schularten,<br />

zu denen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen<br />

sowie verschiedene Berufs- und Fachschulen zählen. 29 Im Folgenden wird zwischen allgemeinen<br />

Schulen und Sonderschulen unterschieden.<br />

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung ist Aufgabe aller Schularten,<br />

also auch der allgemeinen Schulen. Deshalb besuchen Schülerinnen und Schüler mit<br />

Behinderung allgemeine Schulen, wenn sie dem jeweiligen Bildungsgang in diesen Schulen<br />

folgen können. Die allgemeinen Schulen werden bei Bedarf von einem Sonderpädagogischen<br />

Dienst, der an die Sonderschulen angebunden ist, unterstützt. Allgemeine<br />

Schulen und Sonderschulen sollen im Schulleben und im Unterricht zusammenarbeiten. 30<br />

Die Sonderschule dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülern mit Behinderung<br />

und sonderpädagogischem Förderbedarf, der trotz entsprechender sonderpädagogischer<br />

Unterstützung an allgemeinen Schulen nicht gedeckt werden kann. 31<br />

Während die Integration von Kindern mit Behinderung in allgemeinen Kindergärten - die<br />

notwendigen Rahmenbedingungen vorausgesetzt - zunimmt, besuchen Schülerinnen und<br />

Schüler mit geistiger Behinderung meist Sonderschulen. Ob eine integrative Beschulung<br />

unter den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen möglich ist, hängt von der Art und<br />

Schwere der Behinderung und den individuellen und örtlichen Voraussetzungen ab. Maßgeblich<br />

für die Entscheidung, welches die geeignete Schule für ein Kind ist, ist dabei nicht<br />

allein die Behinderungsart, sondern in erster Linie der individuelle sonderpädagogische<br />

Förderbedarf. Die Entscheidung darüber trifft das staatliche Schulamt. 32<br />

Die Behindertenrechtskonvention hat grundlegende Veränderungen, die zu einer Änderung<br />

des derzeit gültigen Schulgesetzes und der Weiterentwicklung der Sonderschulen in<br />

Baden-Württemberg führen sollen, angestoßen 33 . Die Leitidee eines inklusiven Bildungswesens<br />

mit einem Vorrang der gemeinsamen Bildung und Erziehung von Menschen mit<br />

und ohne Behinderung wird in Baden-Württemberg ausdrücklich durch den Expertenrat,<br />

der Empfehlungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention erarbeitet hat, begrüßt.<br />

Es wird vorgeschlagen, im Rahmen eines Schulversuchs verschiedene Möglichkeiten<br />

für die Weiterentwicklung der bestehenden schulischen Angebote zu erproben. Die<br />

Möglichkeit zum Besuch einer Sonderschule soll weiterhin bestehen. Parallel dazu sollen<br />

an allgemeinen Schulen Förderstrukturen aufgebaut werden. Welcher Ort für die Förderung<br />

für einen Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf geeignet<br />

ist, soll im Rahmen einer individuellen Schulwegeplanung festgestellt werden. Stellt sich<br />

heraus, dass dies die allgemeine Schule ist, kann der Bildungsanspruch des Schülers in<br />

kooperativer Form - mit Unterstützung eines Lehrers der Sonderschule - an einer allgemeinen<br />

Schule erfüllt werden. Die Lehrer bleiben weiterhin Angestellte der Sonderschulen,<br />

die sich zu Sonderpädagogischen Kompetenz- und Beratungszentren weiterentwickeln<br />

und dabei verstärkt anderen Schulen und Institutionen „vor Ort“ beratend zur Seite<br />

stehen sollen.<br />

29 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 4, Abs. 1<br />

30 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 15, Abs. 4<br />

31 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 15, Abs. 1<br />

32 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 82, Abs. 2<br />

33 Vgl. Kapitel I.5.


II.2 Kinder und Jugendliche 31<br />

Der Schulversuch soll zum Schuljahr 2010/2011 beginnen. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wird<br />

Modellstandort sein.<br />

Allgemeine Schulen<br />

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

an allgemeinen Schulen wird bereits heute durch die Hilfe von Fachkräften der Sonderpädagogischen<br />

Dienste der Sonderschulen im Rahmen von Kooperationen ermöglicht. Zu<br />

ihren Aufgaben gehören Beratungs- und Gesprächsangebote, ambulanter Sprachheilunterricht,<br />

sonderpädagogische Unterstützung für Kinder mit Seh-, Hör- und Körperbehinderung<br />

sowie Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lern-, Entwicklungs-<br />

und Verhaltensproblemen. Der überwiegende Anteil der Schülerinnen und<br />

Schüler mit Behinderung, der an allgemeinen Schulen gefördert wird, erhält diese Förderung<br />

an Grundschulen. Die Förderung wird meistens von den sonderpädagogischen<br />

Diensten übernommen. Die Dienste wurden in Baden-Württemberg kontinuierlich ausgebaut.<br />

Parallel dazu ist auch die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

an allgemeinen Schulen seit Mitte der 1990-er Jahre deutlich gestiegen: von etwa 15.000<br />

auf fast 22.000 im Schuljahr 2007/2008.<br />

Seit einigen Jahren ist auch die Gewährung von Eingliederungshilfe für Schüler mit Behinderung<br />

in allgemeinen Schulen gesetzlich geregelt. Welche begleitenden Hilfen notwendig<br />

sind, richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Bisher wird Eingliederungshilfe<br />

zur Unterstützung des Besuchs an einer allgemeinen Schule nur in sehr wenigen Fällen<br />

gewährt. In Baden-Württemberg waren es am 31.12.2008 475 Schülerinnen und Schüler.<br />

Seit 1998 bis zum Schuljahr 2003/2004 sind in Baden-Württemberg 22 Integrative Schulentwicklungsprojekte<br />

(ISEP) an öffentlichen Schulen entstanden. ISEP sind alternative<br />

Modelle zur Beschulung von Kindern mit Behinderung in Sonderschulen, zu den Außenklassen<br />

und zur Einzelintegration in allgemeine Schulen. Sonderschul- und Grundschullehrkräfte<br />

kümmern sich in gemeinsamer Verantwortung und mit zielgleichem oder zieldifferentem<br />

Unterricht um die Kinder in der Grundschule. 34 Zieldifferent bedeutet, dass Kinder<br />

mit und ohne Behinderung nach unterschiedlichen Bildungsplänen und mit unterschiedlichen<br />

Lernzielen unterrichtet werden. Dabei werden auch Schülerinnen und Schüler<br />

mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Sinne der Schule für Geistigbehinderte<br />

gefördert.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es zwei Sonderpädagogische Dienste: Einen an der Schwarzbach-Schule<br />

für Geistigbehinderte, den anderen an der Schule für Sprachbehinderte. Zum<br />

Stichtag 21.10.2010 erhielten 28 Kinder mit geistiger Behinderung oder Sprachbehinderung<br />

aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> an allgemeinen Schulen eine individuelle Förderung<br />

durch einen sonderpädagogischen Dienst. Dabei handelt es sich bei 25 Schülerinnen und<br />

Schülern um Grundschüler, die von der Schule für Sprachbehinderte begleitet wurden.<br />

Nur drei Kinder hatten eine geistige Behinderung und wurden von der Schwarzbach-<br />

Schule begleitet. Da es mit Ausnahme von wenigen Schulversuchen in Baden-<br />

Württemberg bisher keinen zieldifferenten Unterricht an allgemeinen Schulen gibt (alle<br />

Schüler einer Schule sollen das gleiche Bildungsziel erreichen), gibt es so gut wie keine<br />

Schüler mit einer geistigen Behinderung an allgemeinen Schulen.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhielten am 31.12.2009 vier Schülerinnen und Schüler mit Behinderung<br />

Integrationshilfen der Eingliederungshilfe für den Besuch einer allgemeinen Schule.<br />

Auch in anderen Kreisen Baden-Württembergs gibt es kaum Schüler mit Behinderung<br />

an allgemeinen Schulen. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lag am 31.12.2008 mit einem Wert von<br />

34 http://lbsneu.schule-bw.de/unterricht/paedagogik/kooperation_integration/integration


32 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

0,02 Integrationshilfen pro 1.000 Einwohner knapp unter dem baden-württembergischen<br />

Durchschnitt von 0,04.<br />

Betreute Kinder und Jugendliche mit Bezug von Eingliederungshilfe in allgemeinen Schulen<br />

in Leistungsträgerschaft der Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e im Regierungsbezirk Tübingen pro 1.000<br />

Einwohner am 31.12.2008<br />

0,10<br />

0,09<br />

0,08<br />

0,07<br />

0,06<br />

0,05<br />

0,04<br />

0,03<br />

0,02<br />

0,01<br />

0,00<br />

RT<br />

0,05<br />

TÜ<br />

0,05<br />

BL<br />

0,04<br />

Stadt Ulm<br />

0,07<br />

0,08<br />

Alb-Donau<br />

0,02<br />

BC<br />

FN<br />

0,09<br />

RV<br />

Integration Schüler pro 1000 EW<br />

0,03<br />

0,03<br />

SIG<br />

0,05<br />

RP Tübingen<br />

Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>. Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem<br />

SGB XII für 2008.<br />

Sonderschulen<br />

Die Aufgaben der Sonderschulen sind im Schulgesetz festgeschrieben. 35 Im Unterricht<br />

liegt neben der Wissensvermittlung und dem Wissenserwerb ein besonderer Schwerpunkt<br />

darauf, den Kindern und Jugendlichen gezielt die Fähigkeiten zu vermitteln, die sie benötigen,<br />

um sich mit ihrer Behinderung im Alltag zurecht zu finden. 36<br />

In Baden-Württemberg gibt es neun verschiedene Sonderschulen für:<br />

� Blinde,<br />

� Hörgeschädigte,<br />

� Geistigbehinderte,<br />

� Körperbehinderte,<br />

� Sehbehinderte,<br />

� Sprachbehinderte,<br />

� Erziehungshilfe<br />

� Kranke in längerer Krankenhausbehandlung<br />

� Förderschulen. 37<br />

35 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 15 Abs. 1<br />

36 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg: Wohnen in verschiedenen Lebensphasen<br />

- ein Ratgeber für geistig behinderte Menschen und ihre Angehörigen, Stuttgart 2007<br />

37 Schulgesetz für Baden-Württemberg, zuletzt geändert am 30.07.2009, § 15 Abs. 1<br />

0,04<br />

BW


II.2 Kinder und Jugendliche 33<br />

Im Schuljahr 2008/ 2009 besuchten insgesamt 53.927 Schüler eine der 579 Sonderschulen<br />

in Baden-Württemberg 38 . Davon besuchen rund 40 Prozent eine Förderschule und<br />

jeweils ein Zehntel die Schulen für Erziehungshilfe und Sprachbehinderte sowie 4 Prozent<br />

die Sonderschule für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung.<br />

Diese Sonderschulen bereiten die Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Wechsel an<br />

eine allgemeine Schule oder auf das Arbeitsleben vor. Deren Schüler gehören überwiegend<br />

nicht zur Zielgruppe der Menschen mit wesentlicher Behinderung und bleiben deshalb<br />

im Folgenden außer Betracht.<br />

Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Sonderschulen in Baden-<br />

Württemberg im Schuljahr 2008/2009 nach Art der Behinderung<br />

Hörgeschädigte<br />

3%<br />

Kranke in längerer<br />

Krankenhausbehandlung<br />

4%<br />

Körperbehinderte<br />

9%<br />

Sprachbehinderte<br />

11%<br />

Erziehungshilfe<br />

12%<br />

Geistigbehinderte<br />

16%<br />

Sehbehinderte<br />

1,0%<br />

Förderschüler<br />

42%<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Statistisches Landesamt: Statistische Berichte Baden-Württemberg. BI1-j/07.<br />

Allgemeinbildende Schulen in Baden-Württemberg im Schuljahr 2008/2009 (N=53.927). Berechnungen: KVJS<br />

Zur Zielgruppe der Menschen mit wesentlicher Behinderung, die nach Schulabschluss mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit auf Eingliederungshilfe angewiesen sein werden, gehören die<br />

Schülerinnen und Schüler der Sonderschulen für Geistigbehinderte bzw. der entsprechenden<br />

Bildungsgänge an Sonderschulen für Körper- und Sinnesbehinderte. Der Bildungsgang<br />

Geistigbehinderte wird an den Sonderschulen für Körperbehinderte, Blinde,<br />

Sehbehinderte und Hörgeschädigte angeboten. Die Dauer der Schulzeit beträgt in der<br />

Regel 12 Jahre. Die letzte Schulstufe, die sogenannte Berufsschulstufe, kann um bis zu<br />

drei Jahre verlängert werden, so dass sich die Schulzeit, besonders bei schwerer behinderten<br />

Schülerinnen und Schülern, auf 15 Jahre verlängern kann. Sonderschulen für<br />

Geistigbehinderte gibt es in allen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Baden-Württembergs, da es<br />

sich um eine relativ große Gruppe unter den Sonderschülern handelt. So besuchten im<br />

Schuljahr 2007/2008 in Baden-Württemberg 8.823 Schüler 39 die Sonderschule für Geistigbehinderte.<br />

Sonderschulen für Blinde, Sehbehinderte und Hörgeschädigte gibt es nicht in jedem<br />

Stadt- oder <strong>Landkreis</strong>. Die Zielgruppe für diese Schulen ist relativ klein und deren Schüler<br />

verteilen sich zudem über die verschiedenen Bildungsgänge, so dass diese nicht wohnortnah<br />

angeboten werden können. So besuchten in Baden-Württemberg im Schuljahr<br />

2007/2008 384 Schüler die Sonderschule für Blinde, 568 die Sonderschule für Sehbehinderte<br />

und 1.864 die Sonderschule für Hörgeschädigte. Da die Einrichtungen eine Mindestgröße<br />

haben müssen, um fachlich und wirtschaftlich sinnvoll arbeiten zu können, haben<br />

diese Sonderschulen immer einen überregionalen Einzugsbereich. Sonderschulen für<br />

Blinde gibt es in Baden-Württemberg an vier Standorten, Sonderschulen für Sehbehinderte<br />

an acht und Sonderschulen für Hörgeschädigte an elf Standorten.<br />

38<br />

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/BildungKultur/Landesdaten/LRt0301.asp, zuletzt aufgerufen am<br />

25.06.2010<br />

39<br />

Datenbasis: Statistisches Landesamt: Statistische Berichte Baden-Württemberg. BI1-j/07. Allgemeinbildende<br />

Schulen in Baden-Württemberg im Schuljahr 2006/2007<br />

Blinde<br />

0,7%


34 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

Ähnlich verhält es sich mit Sonderschulen für Körperbehinderte. Im Schuljahr 2007/2008<br />

besuchten in Baden-Württemberg 5.132 Schüler die Sonderschule für Körperbehinderte.<br />

Nur 854 Schüler, also 17 Prozent, besuchten die Bildungsgänge Grund-, Haupt-, Realschule<br />

und Gymnasium. Insofern können diese Bildungsgänge ebenfalls kaum wohnortnah<br />

angeboten werden. 2.903 Schüler an Sonderschulen für Körperbehinderte, also<br />

57 Prozent, waren schwer mehrfach behindert und besuchten deshalb den Bildungsgang<br />

Geistigbehinderte. 40<br />

Wenn Schülerinnen und Schüler eine weit entfernte Sonderschule besuchen, müssen sie<br />

entweder täglich sehr weite Wege in Kauf nehmen, unter der Woche im Internat leben<br />

oder die ganze Familie muss umziehen. Es stellt sich dabei die Frage, ob der Vorteil der<br />

spezifischen sonderpädagogischen Förderung den Nachteil der weiten Wege aufwiegt.<br />

Die Zahl der Sonderschüler scheint zumindest an Sonderschulen für Geistig- und Körperbehinderte<br />

kontinuierlich zu steigen - trotz sinkender Schülerzahlen an den Grundschulen.<br />

Immer mehr Kinder eines Altersjahrganges besuchen eine entsprechende Sonderschule.<br />

Ein Grund dafür könnte sein, dass durch den medizinischen Fortschritt immer mehr früh<br />

geborene Kinder hohe Überlebenschancen haben. Diese gehen häufig mit schwerer Behinderung<br />

einher. Ein anderer Grund könnte sein, dass Kinder auch bei geringeren Abweichungen<br />

„von der Norm“ immer häufiger auf Sonderschulen verwiesen werden. Der<br />

gesellschaftlich verursachte Leistungsdruck auf Kinder und Eltern wird als Erklärungsfaktor<br />

häufig genannt.<br />

Entwicklung der Zahl der Schüler an allgemeinen Grundschulen und in Unterstufen an Sonderschulen<br />

für Geistig- und Körperbehinderte vom Schuljahr 1975/1976 bis 2007/2008<br />

Grundschüler<br />

700.000<br />

500.000<br />

300.000<br />

100.000<br />

1975/76<br />

3.500<br />

3.000<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

1980/81<br />

1981/82<br />

1982/83<br />

1983/84<br />

1984/85<br />

1985/86<br />

1986/87<br />

1987/88<br />

1988/89<br />

1989/90<br />

1990/91<br />

1991/92<br />

1992/93<br />

1993/94<br />

1994/95<br />

1995/96<br />

1996/97<br />

1997/98<br />

1998/99<br />

1999/00<br />

2000/01<br />

2001/02<br />

2002/03<br />

2003/04<br />

2004/05<br />

2005/06<br />

2006/07<br />

2007/08<br />

Grundschüler Sonderschüler Unterstufe<br />

Sonderschüler<br />

Unterstufe G und K<br />

Grafik: KVJS 2008. Datenbasis: Statistisches Landesamt: Sonderauswertung Schüler an öffentlichen und<br />

privaten allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg nach Schularten. Berechnungen: KVJS<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es vier Sonderschulen für Schüler mit Behinderung: Die<br />

Schwarzbach-Schule in <strong>Biberach</strong>, die Schule St. Franziskus der St. Elisabeth-Stiftung in<br />

Ingerkingen, die Schule des Körperbehindertenzentrums Oberschwaben in <strong>Biberach</strong> sowie<br />

die Schule für Sprachbehinderte der Zieglerschen Anstalten in <strong>Biberach</strong>. Die Schulen<br />

beziehungsweise Bildungsgänge für Schüler mit einer geistigen Behinderung wurden zu<br />

Beginn des Schuljahres 2009/2010 von insgesamt 370 Schülerinnen und Schülern besucht.<br />

Davon stammten 369 Schüler aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. 59 Schüler der Schule<br />

St. Franziskus leben stationär im Wohnheim der Stiftung St. Elisabeth in Ingerkingen.<br />

40 Weitere 27 Prozent besuchten den Bildungsgang Förderschule.


II.2 Kinder und Jugendliche 35<br />

Die Einzugsbereiche der Sonderschulen sind in einem Flächenlandkreis wie dem <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> groß. Viele Kinder müssen entsprechend lange Fahrtzeiten in Kauf nehmen.<br />

Privat wohnende Schülerinnen und Schüler an Sonderschulen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im<br />

Schuljahr 2008/2009 nach Wohnort<br />

Langenenslingen Riedlingen Unlingen<br />

Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Amtliche Schulstatistik, Mantelbögen für Sonderschulen (N=370)<br />

Eine Besonderheit des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> ist, dass die meisten Kinder mit Behinderung<br />

eine Sonderschule innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es besuchen können. Das Angebot ist mit<br />

vier Sonderschulen sehr gut ausgebaut. Nur Kinder mit einer Sinnesbehinderung oder<br />

einem sonstigen seltenen Unterstützungsbedarf, z. B. Epilepsie, besuchen außerhalb des<br />

<strong>Landkreis</strong>es eine Sonderschule.<br />

Für die <strong>Teilhabeplan</strong>ung relevant sind die Schüler mit einer geistigen oder mehrfachen<br />

Behinderung, die die Bildungsgänge für geistig Behinderte der entsprechenden Sonderschulen<br />

für Geistig-, Körper- und Sinnesbehinderte besuchen. Diese Schüler werden in<br />

ihrem weiteren Leben mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Eingliederungshilfe angewiesen<br />

sein. Die Schülerinnen und Schüler der Sprachheilschule werden voraussichtlich in ihrem<br />

späteren Leben keine Eingliederungshilfe benötigen.<br />

Außenklassen<br />

Altheim<br />

Ertingen<br />

Schwarzbachschule<br />

Dürmentingen Betzenweiler<br />

Seekirch<br />

Alleshausen<br />

Kanzach Moosburg<br />

Dürnau<br />

133 Schüler wohnen privat<br />

St. Franziskus<br />

59 Schüle wohnen stationär<br />

58 Schüler wohnen privat<br />

Uttenweiler<br />

Oggelshausen<br />

Bad Buchau<br />

Allmannsweiler<br />

Tiefenbach<br />

Attenweiler<br />

Bad Schussenried<br />

Schemmerhofen<br />

Warthausen<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Mittelbiberach<br />

Ingoldingen<br />

Sonderschulen können Außenklassen an allgemeinen Schulen, sogenannten Partnerschulen,<br />

einrichten. Je eine Klasse der allgemeinen Schule und der Sonderschule gehen<br />

dabei eine Kooperation ein. Außenklassen sollen dazu beitragen, Schüler mit Behinderung<br />

in das Schulleben und den Unterricht an allgemeinen Schulen zu integrieren. Je<br />

nach Konzeption und Ausrichtung vor Ort werden Schüler der beiden Kooperationsklassen<br />

in mehr oder minder großem Umfang gemeinsam unterrichtet. Dazu werden Lehrkräfte<br />

der Sonderschulen eingesetzt. Obwohl es sich bei Schülern von Außenklassen formal<br />

um Schüler von Sonderschulen handelt, besuchen Kinder mit und ohne Behinderung im<br />

Alltag eine Schule bzw. ein Gebäude, das sie und ihre Eltern nicht als Sondereinrichtung<br />

Hochdorf<br />

Laupheim<br />

59<br />

Ummendorf<br />

Eberhardzell<br />

Maselheim<br />

KBZO<br />

Achstetten<br />

Mietingen<br />

Burgrieden<br />

Schwendi<br />

Ochsenhausen<br />

Steinhausen<br />

Gutenzell-Hürbel<br />

Erlenmoos<br />

38 Schüler wohnen privat<br />

Sprachheilschule<br />

82 Schüler wohnen privat<br />

Wain<br />

Rot an der Rot<br />

Erolzheim<br />

Kirchberg<br />

Berkheim<br />

Dettingen<br />

Tannheim<br />

Kirchdorf


36 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

betrachten. Die Dezentralisierung von Sonderschulen über Außenklassen schafft Wohnortnähe<br />

und Normalität.<br />

Im Schuljahr 2009/2010 hatte die Schwarzbach-Schule drei Außenklassen, die von<br />

15 Schülerinnen und Schülern besucht wurden. Zwei befinden sich in Rißegg, eine davon<br />

an der örtlichen Grundschule, die andere am Bischof-Sproll-Bildungszentrum. Zum Schuljahr<br />

2010/2011 werden die verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Außenklasse in<br />

Ummendorf inklusiv beschult.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

Die Weiterentwicklung des Schulwesens bleibt der Schulentwicklungsplanung vorbehalten.<br />

Durch die aktuelle Diskussion zur Behindertenrechtskonvention und damit verbunden<br />

der modellhaften Erprobung von Kooperationen zwischen Schulen und der Weiterentwicklung<br />

der Sonderschulen sind für die Zukunft wesentliche Veränderungen der Sonderschullandschaft<br />

in Baden-Württemberg zu erwarten. Welche Konsequenzen sich daraus für<br />

Kinder mit Behinderung und ihre Familien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ergeben, ist noch nicht<br />

absehbar.<br />

Durch den Besuch einer allgemeinen Schule lassen sich die Möglichkeiten der Teilhabe<br />

von Kindern mit Behinderung am alltäglichen Leben an ihrem Wohnort verbessern.<br />

Mehr Kinder mit Behinderung in allgemeinen Schulen zu unterrichten bedeutet, dass allgemeine<br />

Schulen mehr Ressourcen und (sonderpädagogische) Kompetenzen zur Verfügung<br />

gestellt werden müssen. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sollte im Rahmen der modellhaften<br />

Erprobung von Alternativen von den Entscheidungsträgern in der Landespolitik einfordern,<br />

dass ausreichende Ressourcen für eine sonderpädagogische Begleitung an allgemeinen<br />

Schulen zur Verfügung stehen. Ob dies durch die geplante Weiterentwicklung der Sonderschulen<br />

zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren „automatisch“ der<br />

Fall sein wird, wird sehr sorgfältig zu beobachten sein. Ohne eine entsprechende Verlagerung<br />

von Ressourcen wird auch in Zukunft die integrative Beschulung nur schwer umzusetzen<br />

sein. Daneben ist es erforderlich, dass Träger von Kindertagesstätten und Schulen<br />

bei Baumaßnahmen auf die Belange von Menschen mit Behinderung achten.<br />

Es ist davon auszugehen, dass unter der Federführung des staatlichen Schulamtes ein<br />

Arbeitskreis unter Beteiligung des <strong>Landkreis</strong>es zur Umsetzung inklusiver Schul- und<br />

Betreuungsmodelle eingerichtet wird. Die dort besprochenen Themen sollten in den Arbeitskreis<br />

Eingliederungshilfe einfließen.<br />

2.4 Übergang Schule — Beruf<br />

Junge Menschen mit Behinderung erschließen sich mit dem Übergang von der Schule ins<br />

Berufsleben neue Lebensbereiche. Sie stehen in dieser Lebensphase vor der Herausforderung<br />

neue Entwicklungsaufgaben, wie zum Beispiel der Wechsel der Bezugspersonen<br />

(Lehrer) oder der Aufbau neuer Freundschaften, zu bewältigen. Die Eingliederung in das<br />

Arbeitsleben ist dabei gleichzeitig ein Teil der Vorbereitung auf das Erwachsenenleben.<br />

Neben der gezielten Vermittlung arbeitsrelevanter Fähigkeiten und Kompetenzen gewinnen<br />

deshalb in den letzten Schuljahren zunehmend solche Maßnahmen an Bedeutung,<br />

die darauf ausgerichtet sind, junge Menschen mit Behinderung auf ein selbständiges und<br />

selbstbestimmtes Leben vorzubereiten. Wichtig ist dabei die Begleitung auf der Suche<br />

nach neuen Lebensentwürfen. An der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf findet eine<br />

wichtige Weichenstellung statt, die oft entscheidend dafür ist, ob ein Mensch mit Behinderung<br />

als Erwachsener weitgehend selbständig leben kann oder dauerhaft auf Unterstützung<br />

angewiesen ist.


II.2 Kinder und Jugendliche 37<br />

Die intensive und gezielte Vorbereitung der Schüler mit einer geistigen Behinderung auf<br />

das Arbeitsleben erfolgt in der Regel in der Berufsschulstufe (frühere Werkstufe) unter<br />

Einbeziehung der Eltern, des Integrationsfachdienstes und der Agentur für Arbeit. Dazu<br />

gehört, dass für geeignete Schüler frühzeitig die berufliche Orientierung und Erprobung<br />

am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Praktika in Betrieben müssen sehr intensiv<br />

und unter möglichst realen Rahmenbedingungen stattfinden. Die Vorbereitung der Sonderschulen<br />

für Menschen mit geistiger Behinderung auf ein selbstbestimmtes Leben muss<br />

aber schon vor der Berufsschulstufe anfangen. Kleinere Erledigungen, Projekte außerhalb<br />

der Schule, Mobilitäts- und Verkehrstraining, das Wohntraining und der erste Kontakt zur<br />

Arbeitswelt sollten schon möglichst frühzeitig beginnen. Der zum Schuljahr 2009/2010 in<br />

Kraft getretene neue Bildungsplan der Schule für Geistigbehinderte erhöht den Stellenwert<br />

einer frühen Erziehung zur Selbständigkeit und möglichst frühzeitiger Schnupperpraktika<br />

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Inzwischen ist es auch üblich, dass Schüler<br />

der Berufsbildungsstufe ein Wohntraining noch während der Schulzeit absolvieren.<br />

Nach Schulabschluss absolvieren viele Schulabgänger der Sonderschulen für Geistigund<br />

Körperbehinderte eine zweijährige berufliche Förderung im Berufsbildungsbereich<br />

einer Werkstatt. 41 Dies war lange Jahre der scheinbar vorgezeichnete Weg. Mittlerweile<br />

gibt es vielfältige Initiativen und Bestrebungen, diesen Automatismus zu durchbrechen.<br />

Die Modellvorhaben Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) und Kooperative berufliche<br />

Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) wurden seit 2005 in<br />

verschiedenen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en erprobt. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es zudem die<br />

Vertiefte Berufsorientierung (VBO).<br />

Vertiefte Berufsorientierung (VBO)<br />

Eine Besonderheit im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist die Vertiefte Berufsorientierung (VBO). Ziel<br />

dabei ist, ebenso wie beim BVE, die Verbesserung der Integrationschancen auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt und die Erhöhung der Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben für<br />

Schülerinnen und Schüler der Berufsschulstufe von Sonderschulen für Geistigbehinderte.<br />

Sie richtet sich gezielt an Schülerinnen und Schüler, für die eine Beschäftigung auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt angestrebt wird.<br />

Die praktische Erprobung findet in zwei Modulen statt. Beim ersten Modul geht es um die<br />

Verbesserung bei der Entscheidungsfindung. Dazu zählen gezielte Maßnahmen z. B. zur<br />

Mobilität, zum Sozialverhalten und von Schlüsselqualifikation für einen Arbeitsplatz. Beim<br />

zweiten Modul stehen die Vertiefung der Kenntnisse für ein Arbeitsfeld und der Erwerb<br />

von Erfahrungen im Mittelpunkt. Zentral ist dabei die Erprobung von Tätigkeiten in einem<br />

Betrieb.<br />

Der Integrationsfachdienst in Trägerschaft des Freundeskreis Schussenried e. V. führt in<br />

Kooperation mit der Schwarzbach-Schule, der Schule St. Franziskus und der Matthias-<br />

Erzberger-Schule (Berufsschule) die VBO durch. Die Finanzierung erfolgt über das Integrationsamt<br />

beim KVJS, die Agentur für Arbeit und der Eingliederungshilfe beim Landratsamt<br />

<strong>Biberach</strong>.<br />

Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE)<br />

Die Berufsvorbereitungseinrichtungen (BVE) sind schulische Angebote, die aus den Berufsschulstufen<br />

von Sonderschulen für Geistigbehinderte heraus entwickelt wurden. Ziel<br />

ist eine sehr intensive Vorbereitung von besonders leistungsfähigen Schülern mit geistiger<br />

Behinderung für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in den letzten Schuljah-<br />

41 siehe Kapitel II 2.1.2 Werkstätten


38 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

ren. Diese Schüler wechseln in der Regel nach der 10. Klasse in die BVE. Die zweite<br />

Zielgruppe von BVE sind sehr schwache Schüler von Förderschulen an der Grenze zur<br />

geistigen Behinderung, die mit anderen Fördermaßnahmen allein den Sprung auf den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt nicht schaffen würden. Beide Gruppen werden in den auf drei<br />

Jahren angelegten BVE zusammen unterrichtet und auf den Übergang zum allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt vorbereitet. Formal bleiben die Teilnehmer der BVE weiterhin Schüler der<br />

zuvor besuchten Schule.<br />

Die Unterstützung der Schulen durch den örtlichen Integrationsfachdienst ist mit Beginn<br />

der Berufswegeplanung verpflichtend. Nach dem Motto „Erst platzieren, dann qualifizieren“<br />

durchlaufen die Schüler mehrere Praktika und Arbeitsprojekte. Sie erhalten dadurch<br />

Einblicke in sehr unterschiedliche Tätigkeitsfelder. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes<br />

sind neben der Vorbereitung auf die Arbeit auch die Bereiche Wohnen, Nutzung des<br />

ÖPNV, Freizeit und Partnerschaft wichtige Handlungsfelder im BVE.<br />

Die Teilnehmer im BVE erhalten eine schulische Förderung unter Beibehaltung ihres<br />

Schülerstatus.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es die Berufsvorbereitungseinrichtung BVE seit dem Schuljahr<br />

2009/2010. Sie ist angegliedert an die Schwarzbach-Schule für Geistigbehinderte. Begonnen<br />

wurde im Schuljahr 2009/2010 mit einer Klasse mit 5 Schülern. Eine Erweiterung<br />

ist derzeit nicht geplant.<br />

Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

(KoBV)<br />

„Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“<br />

(KoBV) ist ein spezielles Angebot der beruflichen Bildung für leistungsstarke Abgänger<br />

von Sonderschulen für Menschen mit geistiger Behinderung und schwache Förderschüler<br />

an der Grenze zu einer geistigen Behinderung. Es ist als Folgeangebot für die Absolventen<br />

der „Berufsvorbereitenden Einrichtung“ (BVE) konzipiert. Das Besondere an KoBV ist,<br />

dass vorher getrennte und nacheinander ablaufende Angebote der schulischen und beruflichen<br />

Bildung von Arbeitsagentur, Integrationsfachdienst, Sonderschule und WfbM nun in<br />

einer Hand gebündelt und parallel nach einheitlichen Standards erbracht werden. Das<br />

Konzept orientiert sich an der Dualen Ausbildung. Eine wesentliche Rolle kommt neben<br />

dem örtlichen Integrationsfachdienst dem sogenannten „Jobcoach“ zu, der beim Maßnahmeträger<br />

von KoBV angestellt ist. Maßnahmeträger von KoBV sind in der Regel die<br />

regionalen Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Finanziert wird KoBV über das<br />

Integrationsamt, die jeweils zuständige Arbeitsagentur sowie das Kultusministerium.<br />

KoBV gibt es bisher an 10 Standorten in Baden-Württemberg, darunter auch im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong>.<br />

Die praktische Erprobung findet an drei Tagen in der Woche in Betrieben des allgemeinen<br />

Arbeitsmarktes statt. In Einzelfällen vermittelt vorher ein gezieltes Training in einer WfbM<br />

ergänzend notwendige Fertigkeiten und Kenntnisse, wie etwa den Umgang mit gefährlichen<br />

Werkzeugen und Maschinen. An den restlichen zwei Tagen besuchen die KoBV-<br />

Teilnehmer eine reguläre Berufsschule, an der nach einem eigens für KoBV entwickelten<br />

Lehrplan für die Zielgruppe unterrichtet wird. Der Unterricht orientiert sich dabei stark an<br />

den individuellen Lernbedarfen der Teilnehmer, die sich im Rahmen der Praktika in den<br />

Betrieben gezeigt haben. Das regionale Projektteam besteht aus einem Mitarbeiter des<br />

IFD, sowie aus zwei Lehrern - in der Regel einem Sonderpädagogen und einem Berufsschullehrer,<br />

die den Berufsschulunterricht sicherstellen.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hat das gestufte Konzept BVE / VBO / KoBV, das schulische und<br />

berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Schulabgänger mit einer geistigen und wesentlichen<br />

Lernbehinderung bündelt, sehr früh umgesetzt. KoBV startete im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

im September 2009. Der IFD in <strong>Biberach</strong> ist verantwortlich für das Fallmanagement.


II.2 Kinder und Jugendliche 39<br />

Die Werkstatt in Laupheim des Heggbacher Werkstattverbundes stellt als Maßnahmeträger<br />

den „Jobcoach“ und nutzt ihre Werkstatt für Qualifizierungsangebote, wenn in Zwischenphasen<br />

kein Praktikumsplatz zur Verfügung steht. Der Berufsschulunterricht findet<br />

in den Berufsschulen statt. Die Teilnahme an KoBV ist auf maximal 18 Monate begrenzt.<br />

Die Teilnehmer durchlaufen in dieser Zeit in der Regel mehrere Praktika. Diese finden<br />

zum Beispiel in Gärtnereien, Baufirmen, im Einzelhandel, in landwirtschaftlichen Betrieben,<br />

kommunalen Bauhöfen oder sozialen Einrichtungen statt. KoBV übernimmt derzeit<br />

als besondere Form der innerbetrieblichen Qualifizierung für Schulabgänger mit einer<br />

geistigen und wesentlichen Lernbehinderung auch die im Rahmen der Einführung der<br />

Unterstützten Beschäftigung vorgesehene betriebliche Qualifizierung für diese Zielgruppe.<br />

Aktuell (Stand 29.06.2010) werden seit dem Projektstart im September 2009 sieben Personen<br />

im KoBV betreut. Insgesamt erhielten seit dem Projektstart 17 Menschen mit Behinderung<br />

aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> eine Qualifizierung im Rahmen von KoBV. Bei<br />

den Teilnehmern handelt es sich überwiegend um Menschen mit geistiger Behinderung,<br />

vereinzelt sind Förderschüler darunter. Die Teilnehmer der KoBV besuchen an 2 Tagen<br />

die Schule und verbringen die übrigen 3 Tage der Woche in Praktika auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />

Bindeglied zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung sind die „Jobcoachs“.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wird der „Jobcoach“ von den Heggbacher Werkstätten<br />

gestellt, der als Maßnahmeträger in Kooperation mit dem IFD und der Schule agiert.<br />

Berufswegekonferenzen<br />

Berufswegekonferenzen an den Sonderschulen stellen sicher, dass für die Schüler frühzeitig<br />

eine individuelle Berufswegeplanung erfolgt, die die persönlichen Ressourcen und<br />

Lebensziele berücksichtigt. „Ziel der Berufswegekonferenz ist die verbindliche Planung,<br />

Umsetzung und Auswertung aller im Einzelfall erforderlichen Schritte, um den individuell<br />

„richtigen“ Weg für den jeweiligen Schüler zur beruflichen Bildung, Vorbereitung und Platzierung<br />

zu finden. Mit den Schülerinnen und den Eltern wird daran gearbeitet, dass das<br />

Ziel der beruflichen Teilhabe in jedem Fall erreicht wird - gleich ob es in der Werkstatt, in<br />

einem Integrationsprojekt oder am allgemeinen Arbeitsmarkt realisiert wird. Es geht also<br />

nicht um den besseren oder schlechteren Weg, sondern um den individuell geeigneten.<br />

Bei vielen Schülern weiß man erst, welche berufliche Perspektiven es gibt, wenn ausführliche<br />

praktische Erprobungen durchgeführt wurden. 42<br />

Einberufen wird die Konferenz von der jeweiligen Schule in Kooperation mit dem Integrationsfachdienst.<br />

Die Schule erfasst zuvor mit Unterstützung des Integrationsfachdienstes<br />

die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, um die es in der Berufswegekonferenz<br />

geht, durch eine Kompetenzanalyse nach einheitlichen Kriterien. Die Berufswegeplanung<br />

soll möglichst frühzeitig mit dem Eintritt in die Berufsschulphase erfolgen. In der Regel<br />

nehmen an der Konferenz neben der einladenden Schule die betroffenen Schüler und<br />

deren Eltern, der Integrationsfachdienst, ein Berufsberater der Agentur für Arbeit, der<br />

<strong>Landkreis</strong> als Träger der Eingliederungshilfe sowie ein Vertreter der Werkstatt beziehungsweise<br />

sonstiger spezieller beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen (zum Beispiel<br />

KoBV) teil.<br />

Im letzten Schuljahr fanden bereits an allen Sonderschulen für Geistigbehinderte und<br />

Körperbehinderte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in der Berufsschulstufe Berufswegekonferenzen<br />

unter Beteiligung der Eltern, Lehrer, des Integrationsfachdienstes, der Agentur für Arbeit,<br />

des Kreissozialamts, Behinderten- und Altenhilfe und der Werkstätten statt. Ziel ist eine<br />

frühzeitige individuelle Berufswegeplanung und die Abstimmung erforderlicher Einzelmaßnahmen.<br />

42 Vgl.: KVJS (Hg.) 2008, Handlungsempfehlungen im Rahmen der Gemeinsamen Grundlagen zur Förderung<br />

von Übergängen wesentlich behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, KVJS-Service<br />

Behindertenhilfe, Anlage 2, S. 47.


40 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

Voraussichtlicher beruflicher Werdegang der zukünftigen Schulabgänger<br />

Im Rahmen der Bedarfsvorausschätzung für den Erwachsenen-Bereich werden differenzierte<br />

Annahmen darüber getroffen, wie sich die Zahl der Schulabgänger mit einer geistigen<br />

Behinderung in den nächsten zehn Jahren entwickeln wird und welchen Unterstützungsbedarf<br />

zukünftige Schulabgänger haben werden. Basis ist eine Erhebung bei allen<br />

Sonderschulen für Geistigbehinderte beziehungsweise mit Bildungsgängen für Geistigbehinderte<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

Danach werden in den Jahren 2009 bis 2018 etwa 195 Schülerinnen und Schüler aus<br />

dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> die Sonderschulen für Geistigbehinderte und Körperbehinderte<br />

verlassen. Nach Einschätzung der Schulen werden voraussichtlich 150 (rund 77 Prozent)<br />

Schulabgänger als Erwachsene ein Tagesstrukturangebot der Eingliederungshilfe benötigen,<br />

ca. 90 (60 Prozent) davon in einer Werkstatt und 60 (rund 40 Prozent) in einer Förder-<br />

und Betreuungsgruppe. Es werden also wahrscheinlich 45 (rund 20 Prozent) der<br />

Schulabgänger mit geistiger Behinderung andere Wege gehen. Die Einschätzungen zum<br />

Unterstützungsbedarf variieren zwischen den Schulen teilweise deutlich. Hintergrund ist<br />

die teilweise sehr unterschiedliche Zusammensetzung der Schüler. Die Schule des Körperbehinderten-Zentrums<br />

wird beispielsweise zu einem großen Teil von Kindern und Jugendlichen<br />

mit einem höheren Unterstützungsbedarf und mit mehrfachen Behinderungen<br />

besucht. Entsprechend ist hier auch der Anteil der Schulabgänger, die später einen Platz<br />

in einer Förder- und Betreuungsgruppe benötigen, sehr hoch.<br />

Nur in wenigen Fällen ist nach Einschätzung der Schulen ein direkter Wechsel auf den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt möglich. Vielmehr wird für relativ leistungsstarke Schüler ein<br />

Übergang in das Folgeangebot KoBV angenommen, um über die gezielte weitere Förderung<br />

durch diese Maßnahmen den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.<br />

Handlungsempfehlung<br />

An der Schnittstelle Übergang Schule-Beruf zeichnen sich erste Erfolge der sehr intensiven<br />

Bemühungen der letzten Jahre ab. Die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten -<br />

Agentur für Arbeit, Integrationsfachdienst, Schulen und Eingliederungshilfe - sollte weiter<br />

intensiviert werden. In regelmäßigen Netzwerkkonferenzen können gemeinsam Bedarfe<br />

festgestellt werden und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung konzeptioniert werden. Diese<br />

sollten dann in den Arbeitskreis Eingliederungshilfe eingebracht werden.<br />

Die Berufswegekonferenzen sollten regelmäßig stattfinden. Die Konferenzen sind auch für<br />

den <strong>Landkreis</strong> als Leistungsträger eine wichtige Gelegenheit, möglichst frühzeitig mit den<br />

betreffenden Familien in Kontakt zu kommen und gegebenenfalls über bestehende Alternativen<br />

und Unterstützungsangebote zu informieren.<br />

Die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE), die Vertiefte Berufsorientierung (VBO) und<br />

die Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

(KoBV) sind Maßnahmen zur Erhöhung der Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

Sie steigern die Chancen auf Eingliederung der behinderten jungen Menschen auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich. Eine weitere gesicherte finanzielle Förderung dieser<br />

Maßnahmen ist notwendig.<br />

Die Kreisverwaltung <strong>Biberach</strong> sollte mit gutem Beispiel vorangehen und Praktikumsplätze<br />

für Menschen mit Behinderung in der Kreisverwaltung bereitstellen.


2.5 Stationäres Wohnen<br />

II.2 Kinder und Jugendliche 41<br />

Fast alle Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung<br />

wachsen bei ihren Eltern auf. In der Regel verändert sich erst ab dem Schulabschluss<br />

auch die Wohnsituation. Teilweise erfolgt aber auch schon vor dem Ende der Schulzeit<br />

ein Umzug in ein Wohnheim, in seltenen Einzelfällen auch in eine ambulant betreute<br />

Wohngemeinschaft. Dafür gibt es verschiedene Gründe, z. B. ein hoher pflegerischer Bedarf.<br />

Für die Eltern selbst stellt die Entscheidung, das eigene Kind „in fremde Hände“ zu<br />

geben, in der Regel einen schweren Schritt dar. In einigen Fällen kann sie jedoch die einzige<br />

mögliche Lösung sein - sowohl zum Wohle des Kindes als auch der Eltern.<br />

Die professionelle Unterstützung in Heimen kann die eigene Familie, den Kontakt zu Eltern<br />

und Geschwistern, nicht ersetzen. Sie kann aber ein familienähnliches Lebensumfeld<br />

schaffen und Geborgenheit vermitteln. Stationäre Wohnheime stellen die individuelle Basisversorgung,<br />

pflegerische Hilfen und die alltägliche Lebens- und Haushaltsführung sicher.<br />

Sie helfen und unterstützen bei der individuellen Lebens- und Freizeitgestaltung. Die<br />

Kinder werden in ihren sozialen Kompetenzen und lebenspraktischen Fähigkeiten gefördert,<br />

während der (Vor-)Schulzeit begleitet und auf das Erwachsenenleben vorbereitet. 43<br />

Bei anderen Kindern wäre eine Versorgung in der Familie aufgrund der Behinderung zwar<br />

grundsätzlich möglich, die Belastung für die übrigen Familienmitglieder wird jedoch so<br />

hoch, dass das Familiensystem droht, auseinander zu brechen. Das gilt vor allem dann,<br />

wenn die Belastung für die Hauptpflegeperson, in der Regel die Mutter, zu groß wird und<br />

durch die Überlastung deren Gesundheit dauerhaft gefährdet wird. Besonders hohe Belastungen<br />

entstehen dann, wenn die Behinderung mit herausfordernden Verhaltensweisen<br />

einhergeht oder wenn ein hoher Betreuungs- und Pflegebedarf rund um die Uhr, besonders<br />

nachts, erforderlich ist. Die Betreuung und Pflege von Kindern mit sehr schwerer<br />

Behinderung setzt, besonders wenn die Kinder größer werden, zudem pflegegerechten<br />

Wohnraum mit ausreichend Platz für Hilfsmittel voraus, der nicht in jeder Familie gegeben<br />

ist. 44<br />

Wie Kinder ohne Behinderung, lebt auch ein Teil der Kinder mit geistiger und mehrfacher<br />

Behinderung in instabilen Familien mit geringen ökonomischen und sozialen Ressourcen.<br />

Auch Eltern von Kindern mit Behinderung trennen sich oder lassen sich scheiden. Wesentlich<br />

dabei ist, dass die Überforderung nicht durch die Behinderung des Kindes allein<br />

verursacht, sondern vielmehr durch die Behinderung potenziert wird. Auch akute und drohende<br />

Fälle von Kindeswohlgefährdung treten unabhängig von der Behinderung des Kindes<br />

auf. Einige Kinder mit geistiger Behinderung leben in Verhältnissen, in denen sie unter<br />

Vernachlässigung und Verwahrlosung leiden, Gewalt oder sexuellem Missbrauch ausgesetzt<br />

sind oder in denen die Suchterkrankung eines oder beider Elternteile das Heranwachsen<br />

störend beeinflußt. 45 Der Schutz des Kindes hat hier absoluten und unabdingbaren<br />

Vorrang. Ist das Kindeswohl nicht auf anderem Wege zu gewährleisten, bringen die<br />

Jugendämter Kinder und Jugendliche auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten in<br />

einer Einrichtung unter. Die Behinderung des Kindes spielt in diesen Fällen meist keine<br />

oder zumindest eine untergeordnete Rolle für die Heimunterbringung. 46<br />

43 Rahmenvertrag nach § 79, Abs. 1 SGB XII vom 25. November 2003 zu den Leistungs-, Vergütungs- und<br />

Prüfungsvereinbarungen für stationäre und teilstationäre Einrichtungen in Baden-Württemberg<br />

44 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung<br />

in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 12<br />

45 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung<br />

in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 12<br />

46 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung<br />

in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 21


42 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

Ein Teil der Kinder kann nicht (mehr) im Elternhaus versorgt werden, weil dies aufgrund<br />

der Schwere der Behinderung nicht möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn Kinder auf ein<br />

hohes Maß an Pflege angewiesen sind oder deren Versorgung nur mit Hilfe aufwändiger<br />

Apparatemedizin möglich ist. Manche dieser Kinder haben nie ein Familienleben erlebt<br />

und nie im Elternhaus gewohnt, weil sie die ersten Lebensmonate oder -jahre in Kinderkliniken<br />

verbracht und nicht selten um das physische Überleben gekämpft haben.<br />

Wohnheime und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gibt es nur in<br />

knapp der Hälfte der baden-württembergischen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e. Internate haben<br />

außerdem einen anderen Auftrag als Wohnheime. Sie werden benötigt, wenn eine geeignete<br />

Sonderschule zu weit vom Wohnort entfernt ist. Vor allem blinde, sehbehinderte,<br />

hörgeschädigte und körperbehinderte Kinder müssen häufig eine Schule in einem anderen<br />

<strong>Landkreis</strong> besuchen und leben deshalb unter der Woche in einem an die Schule angegliederten<br />

Internat. 47 Die Kinder verbringen das Wochenende und die Schulferien jedoch<br />

in aller Regel im Elternhaus. Die Beziehungen zu den Eltern und Geschwistern bleiben<br />

somit erhalten und ein Teil dieser Kinder wohnt nach dem Schulbesuch wieder bei<br />

den Eltern. Bei anderen führt die Internatsunterbringung dazu, dass sie auch als Erwachsene<br />

nicht mehr ins Elternhaus zurückkehren und in der Folge als junge Erwachsene bereits<br />

ein unterstütztes Wohnangebot benötigen. Dies gilt vor allem dann, wenn das Internat<br />

relativ weit vom Elternhaus entfernt ist und eine regelmäßige Heimfahrt am Wochenende<br />

doch nicht möglich ist. Junge Erwachsene, die bereits als Kind oder Jugendlicher in<br />

einem Wohnheim (nicht Internat) gelebt haben, wechseln fast immer nahtlos in eine unterstützte<br />

Wohnform für Erwachsene über. Eine Rückkehr ins Elternhaus kommt bei ihnen<br />

in der Regel nicht in Frage, weil die Gründe, die zum Umzug ins Heim führten, auch nach<br />

Schulabschluss fortbestehen.<br />

Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung, die in Baden-<br />

Württemberg in Heimen leben, waren zum 31.12.2007 zu zwei Dritteln männlich. Ein Drittel<br />

war 18 Jahre und älter, ein zweites Drittel zwischen 14 und unter 18 Jahre alt, das dritte<br />

Drittel 14 Jahre und jünger. Insgesamt waren nur zwei Prozent bzw. 23 Kinder mit geistiger<br />

Behinderung unter sechs Jahren in Heimen untergebracht. Insofern ist die stationäre<br />

Versorgung von jungen Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung eine Maßnahme,<br />

die sich weit überwiegend an junge Menschen ab der Pubertät richtet. Mit Eintreten<br />

der Pubertät geraten auch viele Familien mit Kindern ohne Behinderung in eine<br />

schwierige Phase. Die Behinderung kann diese Probleme noch potenzieren. Weiter nehmen<br />

mit zunehmendem Alter auch Körpergewicht und Körpergröße der Kinder zu. Das<br />

erschwert die Pflege von Kindern mit schwerer und mehrfacher Behinderung im Elternhaus<br />

beträchtlich, fordert die körperlichen Kräfte der Eltern und setzt geeignete Wohnverhältnisse<br />

voraus. 48<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es ein Wohnheim für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen<br />

oder mehrfachen Behinderung: Das Haus St. Franziskus der St. Elisabeth-Stiftung in<br />

Schemmerhofen-Ingerkingen.<br />

Leistungsträger<br />

Im Haus St. Franziskus lebten am Stichtag 30.06.2009 59 Kinder und Jugendliche mit<br />

geistiger und mehrfacher Behinderung, 10 (17 Prozent) davon stammen aus dem <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong>.<br />

47 siehe Kapitel II.1.3 Schulen<br />

48 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung<br />

in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 12


II.2 Kinder und Jugendliche 43<br />

Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Haus St. Franziskus<br />

am 30.06.2009 nach Leistungsträger<br />

Tübingen<br />

2%<br />

Bayern<br />

20%<br />

sonstige Kreise B.-W.<br />

7%<br />

Reutlingen<br />

3%<br />

Ravensburg<br />

7%<br />

andere Bundesländer<br />

3%<br />

Ulm<br />

17%<br />

<strong>Biberach</strong><br />

17%<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=59).<br />

Die übrigen 49 Kinder und Jugendlichen kamen aus verschiedenen anderen <strong>Landkreis</strong>en,<br />

aber auch anderen Bundesländern (35 aus anderen <strong>Landkreis</strong>en in Baden-Württemberg,<br />

14 aus anderen Bundesländern, davon 12 aus Bayern). Alle Kinder, die zum Stichtag der<br />

Erhebung im Wohnheim lebten, besuchten die Heimsonderschule des Trägers in unmittelbarer<br />

Nachbarschaft des Wohnheims.<br />

Bild: St. Elisbeth-Stiftung, Geschäftsbereich Kinder, Jugend und Familie<br />

Alb-Donau-Kreis<br />

24%<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Alb-Donau-Kreis<br />

Ulm<br />

Ravensburg<br />

Reutlingen<br />

Tübingen<br />

sonstige Kreise B.-W.<br />

Bayern<br />

andere Bundesländer


44 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

Alter<br />

Das Durchschnittsalter der Bewohner liegt bei 16 Jahren, die Spanne reicht von sieben<br />

bis 22 Jahren.<br />

Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Haus St. Franziskus<br />

am 30.06.2009 nach Alter<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=59).<br />

Nur drei der 59 Kinder sind jünger als 10 Jahre, 13 sind unter 14 Jahre alt und 46 Kinder<br />

und Jugendliche sind über 14 Jahre alt. Die Altersstruktur entspricht in etwa der durchschnittlichen<br />

Altersstruktur aller Wohnheime für Kinder mit geistiger Behinderung in Baden-Württemberg.<br />

Der Anteil der über 18-Jährigen ist etwas höher, davor der Anteil der<br />

Jüngeren etwas geringer.<br />

Hilfebedarf<br />

41%<br />

5%<br />

38 der Kinder und Jugendlichen im Haus St. Franziskus weisen eine sehr schwere Behinderung<br />

auf (insgesamt 64 Prozent in Hilfebedarfsgruppe 4 oder 5). Dagegen haben nur<br />

drei der 59 Kinder und Jugendlichen einen niedrigeren Hilfebedarf (5 Prozent in Hilfebedarfsgruppe<br />

1 oder 2).<br />

37%<br />

17%<br />

6 bis unter 10<br />

10 bis unter 14<br />

14 bis unter 18<br />

18 und älter


II.2 Kinder und Jugendliche 45<br />

Kinder und Jugendliche mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Haus St. Franziskus<br />

am 30.06.2009 nach Hilfebedarfsgruppen<br />

62%<br />

2%<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=59).<br />

Kinder und Jugendliche als Leistungsempfänger des Kreises<br />

3%<br />

2%<br />

Am 31.12.2009 erhielten insgesamt 51 Kinder und Jugendliche, für die der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

zuständiger Leistungsträger im Rahmen der Eingliederungshilfe war, Hilfen zum<br />

Wohnen, davon 15 in einem stationären Wohnheim und 36 in einem Internat. Im Vergleich<br />

mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en lebt eine durchschnittliche Zahl von Kindern und Jugendlichen<br />

mit Behinderung aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in Wohnheimen und Internaten.<br />

Mit einem Wert von 0,30 Personen je 1.000 Einwohner lag der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> am<br />

31.12.2008 knapp über dem Durchschnitt aller baden-württembergischen Stadt- und<br />

<strong>Landkreis</strong>e.<br />

31%<br />

HBG 1<br />

HBG 2<br />

HBG 3<br />

HBG 4<br />

HBG 5


46 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

Kinder und Jugendliche im stationären Wohnen* und in Internaten** in Leistungsträgerschaft<br />

der Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e im Regierungsbezirk Tübingen pro 1.000 Einwohner am<br />

31.12.2008<br />

0,35<br />

0,30<br />

0,25<br />

0,20<br />

0,15<br />

0,10<br />

0,05<br />

0,00<br />

0,18<br />

0,3<br />

0,22<br />

0,21<br />

0,19<br />

RT TÜ BL Stadt Ulm Alb-Donau BC FN RV SIG<br />

0,3<br />

0,28<br />

Leistungsempfänger 2007 Leistungsempfänger 2008<br />

Landesdurchschnitt & Durchschnitt RP Tübingen<br />

Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>. Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem<br />

SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e in Baden-<br />

Württemberg. Stuttgart 2008. * Leistungstyp I.1.1 und I.1.2 ** Leistungstypen I.3.1 bis I.3.5<br />

Von den am 30.06.2009 41 auswärts wohnenden Kindern lebten 28 (68 Prozent) in den<br />

Internaten der Heimsonderschulen für Körper-, Sprach-, Hör- und Sehbehinderte im<br />

<strong>Landkreis</strong> Ravensburg. Ein Teil hat gleichzeitig eine geistige Behinderung, andere ausschließlich<br />

eine Sinnes-, Sprach- oder Körperbehinderung. Der Rest der Kinder und Jugendlichen<br />

in Wohnheimen und Internaten außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> verteilt<br />

sich auf wenige andere Kreise in Baden-Württemberg und lebt dort in weiteren Spezialangeboten<br />

oder auf besonderen Wunsch in einer anthroposophischen Einrichtung. Fünf<br />

Kinder leben in Einrichtungen in anderen Bundesländern.<br />

0,33<br />

0,29


II.2 Kinder und Jugendliche 47<br />

Kinder und Jugendliche mit Leistungen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> für das stationäre Wohnen<br />

zum 30.06.2009<br />

Leistungstyp I.1.1/1.2 Schule am Heim (N=8)<br />

Leistungstyp I.3.1 - 3.5 Heimsonderschulen (N=36)<br />

Lörrach<br />

Ortenaukreis<br />

Emmendingen<br />

Freiburg<br />

Waldshut<br />

Karte: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009<br />

(N=44)<br />

Handlungsempfehlung<br />

Baden-Baden<br />

Stadt Karlsruhe<br />

Rastatt<br />

Breisgau-Hochschwarzwald<br />

Mannheim<br />

Rottweil<br />

Schwarzwald-Baar<br />

Heidelberg<br />

Karlsruhe<br />

Calw<br />

Rhein-Neckar<br />

Enzkreis<br />

Pforzheim<br />

Freudenstadt Tübingen<br />

Tuttlingen<br />

Böblingen<br />

Zollernalbkreis<br />

Konstanz<br />

Heilbronn<br />

Stadt Heilbronn<br />

Ludwigsburg<br />

Neckar-Odenwald<br />

Stuttgart<br />

Sigmaringen<br />

Esslingen<br />

Reutlingen<br />

Rems-Murr<br />

Bodenseekreis<br />

Main-Tauber<br />

Hohenlohekreis<br />

Göppingen<br />

Alb-Donau-Kreis<br />

Ravensburg<br />

Schwäbisch Hall<br />

<strong>Biberach</strong><br />

5 Kinder und Jugendliche wohnen stationär in anderen Bundesländern<br />


48 II.2 Kinder und Jugendliche<br />

Kinder und Jugendliche in Ingerkingen eine überregional belegte Einrichtung ist und ihre<br />

Größe weit über den Bedarf aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hinausgeht. Für den <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> ist es jedoch selbstverständlich, dass dieses Angebot auch zukünftig für Kinder<br />

und Jugendliche aus anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Baden-Württembergs oder aus anderen<br />

Bundesländern zur Verfügung steht. Eine Verkleinerung der Einrichtung ist nicht im<br />

Sinne des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Um die Zahl der stationären Aufenthalte von Kindern und Jugendlichen zukünftig geringer<br />

zu halten oder eine stationäre Aufnahme zu vermeiden, müssten die entsprechenden<br />

Kinder alternativ in integrativen Schulformen innerhalb des Kreises beschult werden 49 .<br />

Gleichzeitig ist es notwendig, für Kinder, Jugendliche und deren Eltern präventive Angebote<br />

aufzubauen, damit ein Verbleib im familiären Umfeld dauerhaft gelingen kann. Diese<br />

Beratung erfordert zusätzliche personelle Ressourcen, die vom Kreissozialamt nicht geleistet<br />

werden können. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erarbeitete deshalb bereits das präventive<br />

Angebot „Elternschule“ und beantragte hierfür Projektmittel im Rahmen der Projektförderung<br />

„Neue Bausteine in der Eingliederungshilfe“ beim KVJS. Das Angebot soll sich an<br />

Familien mit Kindern mit Behinderung in der Pubertät richten. Die Erfahrungen des <strong>Landkreis</strong>es<br />

zeigen, dass in Familien mit Kindern in diesem schwierigen Alter immer wieder<br />

Konflikte auftreten. Angebote für eine angemessene Unterstützung der Familien in dieser<br />

Situation fehlen. Deshalb ist die stationäre Aufnahme des Jugendlichen mit Behinderung<br />

nicht selten die Folge von länger anhaltenden Konflikten in den Familien. Neben der situationsbedingten<br />

Problemlösung sollen nach diesem Konzept aber auch die Familien Unterstützung<br />

bei der Inklusion außerhalb der Schule bekommen. So erhalten die Familien<br />

weitere entlastende Angebote und die Inklusion von Kindern und Jugendlichen wird gefördert.<br />

Das Angebot soll als eine Kooperation zwischen einem Träger der Behindertenhilfe<br />

und einem Träger der Jugendhilfe stattfinden. Die Laufzeit soll zwei Jahre betragen und<br />

das Projekt soll mit Beginn des neuen Schuljahres starten.<br />

Um Kindern und Jugendlichen, die bereits in jungen Jahren in einem Heim oder Internat<br />

leben, im Anschluss an ihre Schulzeit eine selbständigere Wohnform an ihrem ursprünglichen<br />

Wohnort oder in ihrem familiären Umfeld zu ermöglichen, sollte der <strong>Landkreis</strong> - zum<br />

Beispiel über die Berufswegekonferenzen - frühzeitig den Kontakt zu den Schülern und<br />

ihren Familien suchen, um sie über mögliche Anschlussangebote nach Schule und Internatsbesuch<br />

zu informieren. Es sollte vermieden werden, dass der Großteil der Schulabgänger<br />

unmittelbar in ein stationäres Wohnheim für Erwachsene wechselt. Diesem Ziel<br />

dient im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> unter anderem das ambulant betreute Wohnkonzept, in dem<br />

in einem sogenannten Hilfemix neben der sozialpädagogischen Begleitung weitere Unterstützung<br />

durch die Familienpflege und organisierte Nachbarschaftshilfe erfolgen. Durch<br />

die Einrichtung ambulanter Wohngemeinschaften im Hilfemix kann den zukünftigen Abgängern<br />

der Schulen mit Internatserfahrung oder Heimbewohnern eine selbständigere<br />

Wohnform ermöglicht werden.<br />

Ergänzend sollten alle Möglichkeiten zur Unterstützung von Familien, die ihr Kind mit Behinderung<br />

im häuslichen Bereich betreuen, genutzt und entlastende Angebote weiter ausgebaut<br />

werden. Dazu gehört auch die ausreichende Bereitstellung stationärer Plätze für<br />

die Kurzzeitunterbringung von Kindern und Jugendlichen.<br />

Auf weitere entlastende Angebote wird im Kapitel „Offene Hilfen“ eingegangen.<br />

49 Vgl. Kapitel II.2.4


3 Wohnen von Erwachsenen<br />

II.3 Wohnen von Erwachsenen 49<br />

Die Lebensqualität hängt entscheidend von der individuellen Wohnsituation ab. Die eigenen<br />

vier Wände vermitteln Sicherheit und Geborgenheit. Die Qualität des Wohnens bildet<br />

die Basis dafür, das eigene Leben selbstständig und eigenverantwortlich gestalten zu<br />

können und somit an der Gesellschaft teilzuhaben. Um selbstbestimmt zu leben, ist die<br />

größtmögliche Selbständigkeit beim Wohnen, z. B. in geeignetem Wohnraum in der gewohnten<br />

Umgebung mit gewachsenen sozialen Kontakten, Voraussetzung.<br />

Die Wünsche und Vorstellungen von Wohnen unterscheiden sich bei Menschen mit Behinderung<br />

so gut wie nicht von denen der Gesamtbevölkerung. Dies belegt eine großangelegte<br />

Untersuchung 1 , in deren Rahmen viele Gespräche mit Menschen mit Behinderung<br />

und ihren Familien geführt wurden. Das Zusammenleben mit einem Lebenspartner und<br />

das Wohnen in der Herkunftsfamilie beziehungsweise in einer eigenen Wohnung wurde<br />

von den befragten Menschen mit Behinderung selbst an oberster Stelle genannt. Die befragten<br />

Angehörigen stellten dagegen die unterstützten Wohnformen mit dem betreuten<br />

Wohnen und Wohnheime in den Vordergrund. Sie achten stärker als die Betroffenen<br />

selbst auf Aspekte wie Sicherheit und strukturelle Eingebundenheit.<br />

Menschen mit geistiger Behinderung sollen so selbständig wie möglich leben. Darauf zielt<br />

auch der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Die individuellen Voraussetzungen, und<br />

daraus resultierend der Bedarf an Unterstützung beim Wohnen, sind jedoch für jeden einzelnen<br />

Menschen sehr unterschiedlich. Entsprechend individuell und flexibel muss auch<br />

die Unterstützung sein. Teilhabe im Bereich des Wohnens kann deshalb verschiedene<br />

Formen annehmen. Ein Mensch mit geistiger Behinderung, der körperlich nicht wesentlich<br />

eingeschränkt, mobil und selbständig ist, kann eher allein in einer Wohnung und ambulant<br />

betreut leben. Ein Mensch mit schwerer und mehrfacher Behinderung benötigt eine andere<br />

Wohnform, die seinem Bedarf gerecht wird.<br />

Bei den Wohnformen von Menschen mit Behinderung wird im Bericht grundsätzlich zwischen<br />

privatem Wohnen ohne Unterstützung (in der Familie oder selbständig) und Wohnen<br />

mit Unterstützung unterschieden. Wohnen Menschen mit Behinderung in einem Privathaushalt<br />

ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe, so erhalten sie keine Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe zum Wohnen, aber eventuell Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />

bei der Beschäftigung, z. B. für den Besuch der Werkstatt. Zu den unterstützten Wohnformen,<br />

die über die Eingliederungshilfe finanziert werden, gehören das betreute Wohnen<br />

(ambulant betreutes Wohnen oder begleitetes Wohnen in Familien) und das stationäre<br />

Wohnen in einem Wohnheim oder einer Außenwohngruppe. Stationäres Wohnen kann<br />

sowohl auf Dauer, als auch von vornherein zeitlich befristet angelegt sein (stationäre<br />

Kurzzeitunterbringung, stationäres Trainingswohnen). Ambulant betreutes Wohnen bedeutet,<br />

dass Menschen mit Behinderung selbst Mieter (oder seltener Eigentümer) ihrer<br />

Wohnung sind, aber zusätzlich fachliche Begleitung beim Wohnen erhalten. Im Gegensatz<br />

zum stationären Wohnen im Wohnheim erfolgt die Unterstützung jedoch nicht rund<br />

um die Uhr, sondern ein- bis zweimal in der Woche.<br />

11 Vergleiche: Metzler, Heidrun / Rauscher, Christine: Wohnen inklusiv, Projektbericht Universität Tübingen<br />

2004 (der Bericht kann über das Diakonische Werk Württemberg bezogen werden).


50 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />

3.1 Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />

Menschen mit wesentlicher Behinderung, die in einem Privathaushalt wohnen, erhalten in<br />

den meisten Fällen Unterstützung und Begleitung beim Wohnen, die aber nicht durch die<br />

Eingliederungshilfe finanziert wird, sondern z. B. von den Eltern übernommen wird. Für<br />

Menschen mit Behinderung stellt sich mit zunehmendem Alter die Frage, wie sie beim<br />

Nachlassen des elterlichen Hilfepotentials wohnen und die erforderlichen Hilfen erhalten<br />

können. Viele Eltern sorgen sich, dass ihr erwachsenes behindertes Kind an einem anderen<br />

Ort nicht so gut betreut wird wie zu Hause. Nicht selten wird die Fähigkeit der Kinder<br />

mit Behinderung, bestimmte Dinge selbständig zu erledigen, unterschätzt.<br />

Bei vielen jungen Menschen mit Behinderung entsteht heute zunehmend der Wunsch,<br />

möglichst bald nach Beendigung der schulischen Ausbildung „auf eigenen Füßen zu stehen“,<br />

das heißt unabhängig von der Herkunftsfamilie zu wohnen. Auch eine jüngere Elterngeneration<br />

scheint zunehmend bereit zu sein, ihr Kind mit Behinderung früher in die<br />

Selbständigkeit zu entlassen. Nicht zuletzt tragen entsprechende Angebote und Lernziele<br />

im Rahmen der Schulausbildung zu einer größeren Selbständigkeit der Menschen mit<br />

Behinderung bei. Jüngere Menschen mit Behinderung, die schon in der Schulzeit ein hohes<br />

Maß an Selbständigkeit erlernt und erlebt haben, haben daher eher die Chance, als<br />

Erwachsene in einer weniger intensiv betreuten ambulanten Wohnform zu leben, wenn<br />

sie später auf fachliche Unterstützung beim Wohnen angewiesen sind. Viele Eltern sind<br />

außerdem bereit, ihre Kinder auch nach dem Auszug weiterhin in vielen Belangen zu unterstützen.<br />

Dazu bedarf es flexibler passgenauer Angebote, die solche variablen Unterstützungsformen<br />

ermöglichen.<br />

Wohnen in Privathaushalten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Am 30.06.2009 lebten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 329 erwachsene Menschen mit geistiger,<br />

körperlicher und mehrfacher Behinderung in einem Privathaushalt und erhielten gleichzeitig<br />

eine Tagesstruktur in einer Werkstatt (Arbeits- oder Berufsbildungsbereich), einer Förder-<br />

und Betreuungsgruppe oder einer Tages- bzw. Seniorenbetreuung. Dies entspricht<br />

rund 17 Menschen mit Behinderung je 10.000 Einwohner und ist im Vergleich mit anderen<br />

Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en in Baden-Württemberg ein außergewöhnlich hoher Wert 2 . Bei<br />

anderen Kreisen, zu denen Daten vorliegen, liegt dieser Wert zwischen 6 und 14 Menschen<br />

mit Behinderung pro 10.000 Einwohner. Nicht berücksichtigt sind Menschen mit<br />

wesentlicher Behinderung, die privat wohnen und zum Beispiel einen Arbeitsplatz auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einem Integrationsbetrieb haben, aber auch Menschen<br />

mit Behinderung ohne eine regelmäßige Tagesstruktur. Die entsprechende Gruppe ist<br />

erfahrungsgemäß klein und kann nicht genau bestimmt werden.<br />

Wohnorte<br />

Menschen mit Behinderung, die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />

beim Wohnen leben, verteilen sich über nahezu alle Gemeinden. Das verdeutlicht,<br />

dass die Daseinsvorsorge für diesen Personenkreis Aufgabe aller Kommunen ist.<br />

2 Vergleichswerte ergeben sich aus dem internen Datenvergleich des KVJS im Rahmen der erarbeiteten<br />

Teilhabepläne, aber auch aus dem jährlich veröffentlichten KVJS-Statistikbericht.


II.3 Wohnen von Erwachsenen 51<br />

Privat wohnende Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit einer Tagesstruktur der Eingliederungshilfe (einschließlich Berufsbildungsbereich<br />

der Werkstätten) am 30.06.2009<br />

Langenenslingen<br />


52 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />

Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung mit einer Tagesstruktur<br />

der Eingliederungshilfe (einschließlich Berufsbildungsbereich in Werkstätten) im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong>: Privates Wohnen nach Alter am 30.06.2009 in Prozent<br />

30%<br />

9%<br />

5% 4%<br />

22%<br />

1%<br />

30%<br />

unter 30<br />

30 bis unter 40<br />

40 bis unter 50<br />

50 bis unter 55<br />

55 bis unter 60<br />

60 bis unter 65<br />

65 bis unter 75<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N= 329)<br />

Tagesstruktur<br />

Rund 92 Prozent der privat wohnenden Erwachsenen arbeiten in einer Werkstatt für Menschen<br />

mit Behinderung (inklusive Berufsbildungsbereich). Sieben Prozent besuchen eine<br />

Förder- und Betreuungsgruppe für Menschen mit schwerer Behinderung und lediglich ein<br />

Prozent eine Tages- bzw. Seniorenbetreuung.


II.3 Wohnen von Erwachsenen 53<br />

Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung mit einer Tagesstruktur<br />

der Eingliederungshilfe (einschließlich Berufsbildungsbereich in Werkstätten) im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong>: Privates Wohnen nach Tagesstruktur am 30.06.2009 in Prozent<br />

7%<br />

1%<br />

17%<br />

76%<br />

I.4.4 Werkstatt<br />

I.4.5 Förder- und Betreuungsgruppe<br />

I.4.6 Seniorenbetreuung<br />

Berufsbildungsbereich Werkstatt<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N= 329)<br />

Leistungsträger<br />

304 (93 Prozent) Menschen mit Behinderung, die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ohne Unterstützung<br />

in einem Privathaushalt leben und einer Beschäftigung in einer Werkstatt (inklusive<br />

Berufsbildungsbereich), Förder- und Betreuungsgruppe oder Seniorenbetreuung nachgehen,<br />

stammen aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Lediglich 25 Personen (7 Prozent) kommen<br />

aus anderen Kreisen in Baden-Württemberg. Davon kommen wiederum alleine 17 aus<br />

dem benachbarten Alb-Donau-Kreis. Für sie sind die Wege, z. B. in die Werkstatt in Laupheim,<br />

kürzer als in die Werkstätten in Ehingen oder Ulm.<br />

Handlungsempfehlung<br />

Wohnen im Privathaushalt ohne Unterstützung durch die Eingliederungshilfe für Menschen<br />

mit Behinderung sollte - wenn von den Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen<br />

erwünscht - unabhängig von der Schwere und Art der Behinderung ermöglicht<br />

werden. Das Leben im vertrauten Umfeld innerhalb des Gemeinwesens birgt viele Möglichkeiten<br />

und Gelegenheiten zur Begegnung, sozialen Kontakten, Hilfestellung, Integration<br />

in den Alltag und Inklusion, ohne dass immer umfangreiche professionelle Hilfen notwendig<br />

sind.<br />

Neben der Unterstützung durch Angehörige sind aber auch die vorgefundenen Rahmenbedingungen<br />

im Wohnumfeld entscheidend für die Möglichkeiten und die Qualität des<br />

privaten Wohnens für Menschen mit Behinderung. Rahmenbedingungen sind zum Beispiel:<br />

Barrierefreiheit von Gebäuden und öffentlichen Räumen, Anbindung an den öffentlichen<br />

Nahverkehr, vorhandene Infrastruktur, eine intakte Nachbarschaft sowie die Integrationsbereitschaft<br />

von Vereinen und sonstigen Institutionen. Diese Rahmenbedingungen<br />

sollten von allen Beteiligten so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung das<br />

Leben in der Gemeinde ermöglicht wird.


54 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />

Von besonderer Bedeutung ist, dass ausreichend wohnortnahe flankierende integrative<br />

und spezielle Angebote zur Unterstützung zur Verfügung stehen.<br />

Auch aus dem Bereich des bürgerschaftlichen Engagements können Angebote und Unterstützung<br />

für diesen Personenkreis entstehen. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erfolgt bereits an<br />

vielen Stellen bürgerschaftliches Engagement für Menschen mit Behinderung, z. B. beim<br />

ABW Plus. Dies gilt es sowohl durch den <strong>Landkreis</strong> als auch durch die Gemeinden und<br />

Leistungserbringer der Behindertenhilfe und Altenhilfe zu pflegen und für Menschen mit<br />

Behinderung als eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung auszubauen. Bürgerschaftliches<br />

Engagement kann insbesondere das Wohnen im Privathaushalt mit möglichst geringer<br />

Unterstützung durch die Eingliederungshilfe ermöglichen.<br />

Menschen mit Behinderung können nur dann in einem Privathaushalt ohne Unterstützung<br />

der Eingliederungshilfe wohnen, wenn entsprechende tagesstrukturierende Angebote im<br />

Gemeinwesen vorhanden sind. Dies ist bisher vor allem bei älteren Menschen, die altershalber<br />

aus der Werkstatt austreten, nicht gegeben. Für den <strong>Landkreis</strong> entsteht hier erheblicher<br />

Handlungsbedarf, die Städte und Gemeinden auf diese Aufgabe vorzubereiten und<br />

örtliche Strukturen, z.B. mit bürgerschaftlichem Engagement aufzubauen. Dies kann mit<br />

dem vorhandenen Personal jedoch nicht geleistet werden. Deshalb wurde vom Landratsamt<br />

eine Konzeption erarbeitet und ein entsprechender Antrag auf Förderung bei der<br />

Landesstiftung Baden-Württemberg gestellt.<br />

3.2 Betreutes Wohnen<br />

Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung (ABW)<br />

Ambulant betreutes Wohnen richtet sich an Menschen mit wesentlicher Behinderung, die<br />

eine regelmäßige, aber zeitlich begrenzte Unterstützung benötigen und damit selbständig<br />

in ihrer eigenen Wohnung leben können. Ziel des ambulant betreuten Wohnens ist, Menschen<br />

mit Behinderung ein Höchstmaß an Selbständigkeit und Teilhabe an der Gesellschaft<br />

zu ermöglichen. Die Menschen mit Behinderung sind in der Regel Mieter der Wohnung.<br />

Vermieter können Privatpersonen, private, kommunale oder gemeinnützige Wohnungsunternehmen<br />

oder Träger der Behindertenhilfe sein. Die Unterstützung erfolgt punktuell<br />

und betrifft Themen, wie z. B. die Haushaltsorganisation, Behördenkontakte, Gesundheit,<br />

Finanzen, persönliche Fragen, soziale Kontakte und Freizeitgestaltung. Sie wird<br />

durch eine sozial- oder heilpädagogische Fachkraft erbracht, die beim Leistungserbringer<br />

des ambulant betreuten Wohnens angestellt ist. Der jeweilige individuelle Hilfebedarf wird<br />

im Rahmen der Hilfeplanung festgestellt. Zu den Aufgaben der Fachkraft gehören neben<br />

der direkten Beratung und Begleitung ihrer Klienten auch die Sicherstellung der erforderlichen<br />

Vernetzung mit der vorhandenen örtlichen Infrastruktur, die Koordination notwendiger<br />

Hilfen, die Mitwirkung bei der Hilfeplanung sowie die Leistungsdokumentation. Ist der<br />

Träger des ambulant betreuten Wohnens gleichzeitig Vermieter, müssen Miet- und<br />

Betreuungsverhältnis vertraglich voneinander unabhängig geregelt sein. Das ambulant<br />

betreute Wohnen ist als Einzelwohnen, als Paar oder in einer Wohngemeinschaft möglich.<br />

Im ambulant betreuten Wohnen werden durch die Eingliederungshilfe die Kosten der<br />

Betreuung finanziert. Die Kosten für den notwendigen Lebensunterhalt werden im Rahmen<br />

des SGB XII 3 als Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei<br />

Erwerbsminderung gesondert finanziert, wenn ein persönlicher Anspruch darauf besteht.<br />

Sie beinhalten die Ernährung, die Unterkunft, die Kleidung, die Körperpflege, den Hausrat,<br />

die Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Allerdings erhalten die<br />

meisten Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung zusätzlich zur<br />

3 SGB XII, drittes und viertes Kapitel


II.3 Wohnen von Erwachsenen 55<br />

Eingliederungshilfe Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung. Die Kosten für die<br />

Lebenshaltung sind im stationären Bereich im von der Eingliederungshilfe finanzierten<br />

Pflegesatz enthalten.<br />

Die Grundlagen für das ambulant betreute Wohnen in Baden-Württemberg sind in einer<br />

Rahmenvereinbarung zwischen Leistungsträgern und –erbringern geregelt. 4 Durch eine<br />

gestufte Vergütung mit drei pauschalen Sätzen für unterschiedliche Hilfebedarfe sollen<br />

bedarfsgerechte flexible Angebote entstehen, die ambulantes Wohnen als Alternative<br />

ermöglichen sollen. Zeitlich befristet können höhere Vergütungssätze vereinbart werden,<br />

um bestimmte Fertigkeiten, die Voraussetzung für ein möglichst selbständiges Wohnen<br />

sind, in der Anfangsphase solcher Wohnformen intensiver einüben zu können.<br />

Ambulant betreutes Wohnen wird in der Regel, örtlich dezentral verteilt, in den Städten<br />

und Gemeinden eines <strong>Landkreis</strong>es angeboten. Dabei ist jedoch nicht jeder Ort gleichermaßen<br />

geeignet. Wichtig sind eine gute Infrastruktur im Wohnumfeld und die Akzeptanz<br />

der Nachbarschaft. Ein großer Vorteil ist, wenn der Weg zum Arbeitsplatz - z. B. einer<br />

Werkstatt - von der Wohnung aus selbständig zu bewältigen ist. Auch eine Anlaufstelle für<br />

Kontakte zu Fachkräften und anderen Menschen mit Behinderung in der näheren Umgebung<br />

ist sinnvoll. Dies kann eventuell ein Wohnheim, eine Außenwohngruppe oder ein<br />

Stützpunkt für ambulante Hilfen in der Nähe sein, die entsprechend qualifiziert sind. Eine<br />

schwerpunktmäßige Ansiedlung mehrerer betreuter Wohnungen in der Nachbarschaft<br />

bestehender größerer Wohnheime oder sogar im Gebäude des Wohnheimes ist aber vor<br />

dem Hintergrund einer gewünschten „Normalisierung“ und Inklusion nicht in größerer Anzahl<br />

wünschenswert. Als sehr positiv hat sich in der Praxis die Einrichtung günstig gelegener<br />

„Offener Treffs“ erwiesen, wo sich Menschen mit Behinderung nach ihrem Arbeitstag<br />

oder am Wochenende in gemütlicher Atmosphäre treffen können und einen Ansprechpartner<br />

vorfinden.<br />

Das ambulant betreute Wohnen wird im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit den Leistungserbringern<br />

des betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung - der St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher<br />

Wohnverbund und der Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> - durch eine Pauschale - unabhängig<br />

vom Hilfebedarf der betreuten Menschen mit Behinderung - finanziert.<br />

Im Rahmen des Projektes „Wohnen in der Gemeinde“ des Caritasverbandes der Diözese<br />

Rottenburg-Stuttgart und des Vereins „Zukunft Familie“ hat der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gemeinsam<br />

mit dem Heggbacher Wohnverbund, der Caritas <strong>Biberach</strong> und der Sozialstation<br />

Rottum-Rot-Iller von Oktober 2005 bis September 2008 den Hilfemix ehrenamtlicher und<br />

professioneller Assistenzkräfte erprobt. Ziel dieses Projektes war, Menschen mit Behinderung<br />

und höherem Hilfebedarf durch individuelle Unterstützung soziale Teilhabe zu gewährleisten.<br />

5 Hilfemix bedeutet, dass Menschen mit Behinderung, die in ihrer eigenen<br />

Wohnung leben, in Kooperation unterschiedlicher Dienste sowie durch Vernetzung von<br />

Fachkräften und bürgerschaftlich Engagierten bei ihrer Lebensgestaltung unterstützt werden.<br />

Kooperationspartner waren insbesondere der Leistungserbringer des ambulant betreuten<br />

Wohnens, die Familienpflege und die organisierte Nachbarschaftshilfe. Die Finanzierung<br />

erfolgte über den allgemeinen pauschalen Vergütungssatz des ambulant betreuten<br />

Wohnens. Zusätzlich dazu wurden im Einzelfall Stunden für Familienpflege und Nachbarschaftshilfe<br />

durch die Eingliederungshilfe finanziert. 34 Menschen mit Behinderung<br />

haben an diesem Projekt teilgenommen.<br />

4 Rahmenvereinbarung „Ambulant betreutes Wohnen für erwachsene Menschen mit Behinderung“ beschlossen<br />

von der Vertragskommission nach § 24 des Rahmenvertrages nach § 79 Abs. 1 SGB XII am<br />

11.10.2006<br />

5 Projektbericht: Selbstbestimmte Teilhabe sichern, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Zukunft<br />

Familie e.V. - Projekt „Wohnen in der Gemeinde - Hilfemix ehrenamtlicher und professioneller Assistenzkräfte,<br />

2008


56 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />

Nach Ende des Projektes „Wohnen in der Gemeinde“ wurde im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> eine<br />

Leistungsvereinbarung „ABW Plus“ abgeschlossen. Die Begleitung von Menschen mit<br />

höherem Hilfebedarf wird so durch eine zusätzliche Finanzierung zusätzlich zur regulären<br />

Vergütung ermöglicht. So soll einerseits der Übergang vom stationären Wohnen im<br />

Wohnheim in das ambulant betreute Wohnen erleichtert und andererseits ein Umzug vom<br />

Wohnen in Privathaushalten in ein Wohnheim vermieden werden.<br />

Begleitetes Wohnen in Familien (BWF)<br />

Eine andere Form des betreuten Wohnens ist das begleitete Wohnen in Familien. Hier<br />

wohnen ein oder maximal zwei Menschen mit Behinderung in einer Familie. Die Familie<br />

übernimmt große Teile der Begleitung des Menschen mit Behinderung im Alltag. In einigen<br />

Fällen arbeiten die Menschen mit Behinderung im Haushalt oder im (landwirtschaftlichen)<br />

Betrieb der Familie mit. Die Familie erhält im Rahmen der Eingliederungshilfe eine<br />

Aufwandsentschädigung. Ein Leistungserbringer der Behindertenhilfe stellt eine sozialpädagogische<br />

Fachkraft, die die Familien kontinuierlich begleitet.<br />

Das begleitete Wohnen in Familien kann für einzelne Menschen mit Behinderung, die<br />

einen überschaubaren Rahmen und eine familiäre Anbindung suchen, eine gute und<br />

sinnvolle Lösung sein. Die sorgfältige Auswahl der Beteiligten und eine gute Vorbereitung<br />

auf das Zusammenleben sind wichtig, damit das Zusammenleben in der Familie auch auf<br />

Dauer gelingen kann. Quantitativ spielt das begleitete Wohnen in Familien eine eher geringere<br />

Rolle, auch weil die Vermittlung von Familien und die Zusammenführung mit Menschen<br />

mit Behinderung eine sehr schwierige Aufgabe ist.<br />

Die Regelungen für das begleitete Wohnen in Familien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> basieren<br />

auf den Richtlinien des früheren Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern.<br />

Die Praxis im betreuten Wohnen in Familien hat gezeigt, dass der Bedarf der Familien an<br />

begleitender Unterstützung in Form von Hausbesuchen durch einen Fachdienst unterschiedlich<br />

groß ist und im Zeitverlauf häufig abnimmt.<br />

Der Heggbacher Wohnverbund ist Träger des betreuten Wohnens in Familien für Menschen<br />

mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

Betreutes Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lebten am 30.06.2009 66 Menschen mit geistiger, körperlicher und<br />

mehrfacher Behinderung im ambulant betreuten Wohnen und 20 im begleiteten Wohnen<br />

in Familien. Dies entspricht 3,5 Personen pro 10.000 Einwohner im ambulant betreuten<br />

Wohnen und 1,1 im begleiteten Wohnen in Familien. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> befindet sich<br />

damit im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Baden-Württembergs im oberen<br />

Drittel. Bezogen auf alle Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung,<br />

die Eingliederungshilfe zum Wohnen erhalten, bedeutet dies, dass 15 Prozent in<br />

einer ambulant betreuten Wohnform leben (11 Prozent ABW, 4 Prozent BWF). Nach Angaben<br />

des Heggbacher Wohnverbundes kommt ein großer Anteil der zum Stichtag<br />

30.06.2009 ambulant betreuten Menschen aus dem stationären Bereich. Motivation für<br />

den Umzug ist vor allem der größere individuelle Freiraum und die höhere Selbständigkeit,<br />

den ambulantes Wohnen bietet.<br />

Wohnorte<br />

Menschen mit Behinderung, die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im betreuten Wohnen leben, verteilen<br />

sich über viele Gemeinden im <strong>Landkreis</strong>.<br />

Schwerpunkt der Wohnorte im betreuten Wohnen sind die Städte <strong>Biberach</strong> und Ochsenhausen.<br />

Bei beiden Städten handelt es sich um zentrale Standorte mit sehr guter Infra-


II.3 Wohnen von Erwachsenen 57<br />

struktur und vielen Freizeitangeboten. Außerdem betreute die Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> zum<br />

Stichtag 30.06.2010 14 Klienten ausschließlich in <strong>Biberach</strong>. Die Lebenshilfe betreibt in<br />

<strong>Biberach</strong> ein Wohnhaus für das ambulant betreute Wohnen. Die räumliche Konzentration<br />

mehrerer Wohnungen ermöglicht eine höhere Präsenz von Personal, sodass in der Regel<br />

an jedem Tag in der Woche ein Ansprechpartner im Haus ist. Außerdem wird dadurch ein<br />

„behutsamer“ Einstieg in eine ambulant betreute Wohnform und damit verbundene größere<br />

Selbständigkeit ermöglicht. Viele Menschen mit Behinderung bevorzugen beim Auszug<br />

aus dem Elternhaus oder dem Wohnheim einen Standort in der bereits vertrauten Umgebung.<br />

Wohnorte der Erwachsenen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im betreuten Wohnen: ambulant betreutes Wohnen und betreutes Wohnen<br />

in Familien am 30.06.2009<br />

Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=86)<br />

Alter<br />

Langenenslingen Riedlingen Unlingen<br />


58 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />

Menschen eine attraktive Wohnform sein kann und das Angebot in Zukunft noch weiter<br />

ausgebaut werden kann.<br />

Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>:<br />

Betreutes Wohnen nach Alter am 30.06.2009 in Prozent<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=86)<br />

Tagesstruktur<br />

57 Personen (86 Prozent), die ambulant betreut Wohnen, und 17 Personen (85 Prozent)<br />

im begleiteten Wohnen in Familien besuchten eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung<br />

(inklusive Berufsbildungsbereich). Lediglich neun Personen (14 Prozent) im ambulant<br />

betreuten Wohnen und drei Personen (15 Prozent) im begleiteten Wohnen in Familien<br />

hatten eine andere Tagesstruktur ohne Unterstützung durch die Eingliederungshilfe.<br />

Bei den Bewohnern im betreuten Wohnen dürfte es sich eher um Menschen mit leichterer<br />

Behinderung handeln, die einer Beschäftigung in einer Werkstatt nachgehen können.<br />

Leistungsträger<br />

12<br />

46<br />

15<br />

15<br />

ABW Heggbach (N=52)<br />

12 10 9<br />

ABW Lebenshilfe (N=14)<br />

21<br />

14 30<br />

29<br />

36<br />

5<br />

15<br />

40<br />

BWF (N=20)<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ABW (N=66)<br />

Im ambulant betreuten Wohnen kommen 38 Personen (58 Prozent) aus dem <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong>. 24 Personen (36 Prozent) sind Selbstzahler. Sie haben aufgrund ihres Einkommens<br />

und Vermögens keinen Anspruch auf Sozialhilfe und bezahlen aus diesem<br />

Grund die von ihnen benötigte Unterstützung beim Wohnen selbst. Dieser Anteil ist im<br />

Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en hoch. Nur vier Personen kommen aus anderen<br />

<strong>Landkreis</strong>en in Baden-Württemberg. Dabei handelt es sich vermutlich um Personen,<br />

die aus einer stationären Einrichtung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in eine ambulante<br />

Wohnform gewechselt sind.<br />

15 Personen (75 Prozent) der Menschen mit Behinderung im begleiteten Wohnen in Familien<br />

kommen aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>, vier Personen (20 Prozent) aus anderen<br />

Kreisen in Baden-Württemberg. Eine Person hat einen sonstigen, nicht weiter bekannten<br />

Leistungsträger. Der hohe Anteil an Personen, die aus dem Standortkreis stammen, ist im<br />

betreuten Wohnen in Familien eher ungewöhnlich. Bei diesem Wohnangebot steht die<br />

14<br />

39<br />

18<br />

20<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gesamt (N=86)<br />

9<br />

12<br />

37<br />

17<br />

24<br />

60 und älter<br />

50 bis unter 60<br />

40 bis unter 50<br />

30 bis unter 40<br />

unter 30


II.3 Wohnen von Erwachsenen 59<br />

Passgenauigkeit bei der Vermittlung der Familien im Vordergrund und weniger die Nähe<br />

zum bisherigen Wohnort.<br />

Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>:<br />

Betreutes Wohnen nach Leistungsträger am 30.06.2009 in Prozent<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

46<br />

8<br />

46<br />

ABW Heggbach<br />

(N=52)<br />

100<br />

ABW Lebenshilfe<br />

(N=14)<br />

5<br />

20<br />

75<br />

BWF<br />

(N=20)<br />

36<br />

6<br />

58<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

ABW<br />

(N=66)<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> andere <strong>Landkreis</strong>e B-W Selbstzahler sonstige<br />

1<br />

28<br />

9<br />

62<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

gesamt<br />

(N=86)<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=86)<br />

Handlungsempfehlung<br />

Die Angebote des ambulant betreuten Wohnens und des betreuten Wohnens in Familien<br />

bestehen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> bereits seit vielen Jahren. Sie sind gut ausgebaut und<br />

haben mit dem ABW Plus bereits ein differenziertes Angebot. 86 Personen lebten am<br />

30.06.2009 in dieser Wohnform im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

„Inklusives“ Wohnen von Geburt an in der Heimatgemeinde erhöht die Chancen, im Erwachsenenalter<br />

in guter Nachbarschaft selbständig zu wohnen. Die Städte und Gemeinden<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> haben die Aufgabe, den Weg für die Inklusion ihrer Bürger mit<br />

Behinderung zu ebnen, indem sie soziale und räumliche Barrieren reduzieren und Infrastrukturangebote<br />

auch für Menschen mit Behinderung öffnen. Neben Lokalpolitik und<br />

Verwaltung sind auch die Bürger selbst, die örtlichen Vereine, lokale Medien, Betriebe,<br />

Dienstleistungs- und Wohnungsunternehmen gefragt.<br />

Betreutes Wohnen kann die Aufnahme in ein Wohnheim verhindern. Deshalb sollte es<br />

noch weiter ausgebaut und ausdifferenziert werden. Ein Ausbau des ambulant betreuten<br />

Wohnens sollte bedarfsgerecht und kreisweit erfolgen.<br />

Damit junge Erwachsene mit Behinderung nach der Schulzeit nicht in ein Wohnheim umziehen<br />

müssen, sollten für diesen Personenkreis verstärkt ambulante Wohnformen entwickelt<br />

und ausgebaut werden. Es bieten sich ambulant betreute Wohngemeinschaften in<br />

einer Stadt oder Gemeinde an, weil in Wohngemeinschaften in der Regel täglich ein Ansprechpartner<br />

vor Ort sein kann.<br />

Damit ältere Menschen mit Behinderung im privaten oder betreuten Wohnen alt werden<br />

können, statt wie bisher aufgrund ihres Alters in ein Wohnheim umziehen zu müssen,<br />

sollten flexible ambulante Wohnformen in Kooperation mit den örtlichen Sozialstationen<br />

aufgebaut werden.<br />

Um betreutes Wohnen auch Menschen mit hohem Hilfebedarf zu ermöglichen, sind flankierende<br />

integrative und spezielle Angebote in den Städten und Gemeinden notwendig.


60 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />

Um die Übergänge zwischen den verschiedenen Wohnformen fließend zu gestalten, sollten<br />

individuelle Unterstützungsangebote ermöglicht werden. Insbesondere der Übergang<br />

vom Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe in das betreute<br />

Wohnen sollte individuell angemessen begleitet werden.<br />

3.3 Stationäres Wohnen<br />

Stationäres Wohnen bedeutet, in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung zu<br />

leben. Es bietet je nach Hilfebedarf umfassende Leistungen rund um die Uhr, z. B. die<br />

hauswirtschaftliche Versorgung, Unterstützung bei der Lebens- und Freizeitgestaltung,<br />

Förderung, Begleitung und Assistenz sowie Pflege und medizinische Hilfen. Stationäres<br />

Wohnen kann auf Dauer angelegt oder von vornherein zeitlich begrenzt sein (stationäres<br />

Trainingswohnen oder Kurzzeitunterbringung).<br />

In Baden-Württemberg sind die Leistungen des stationären Wohnens für Menschen mit<br />

geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung mit den Leistungstypen I.2.1 und I.2.2<br />

im Landesrahmenvertrag vereinbart. Die Leistungen, die der einzelne Bewohner erhält,<br />

sind gestaffelt nach dem tatsächlichen individuellen Hilfebedarf. Dieser Hilfebedarf wird im<br />

Auftrag der örtlichen Sozialhilfeträger für jeden neu ins stationäre Wohnen aufzunehmenden<br />

Bewohner vom Medizinisch-Pädagogischen Dienst (MPD) des KVJS anhand von fünf<br />

Hilfebedarfsgruppen ermittelt.<br />

Grundsätzliches Ziel des stationären Wohnens ist - wie bei allen Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

- die Förderung der Selbständigkeit und die Teilhabe am gesellschaftlichen<br />

Leben. Die Bewohner sollen zu einer unabhängigeren Lebensform befähigt werden. Im<br />

Zuge der Ausweitung des ambulant betreuten Wohnens und der Angebote zum Wohntraining<br />

gab es seit Anfang der 2000er Jahre in allen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Umzüge aus<br />

stationären in ambulante Wohnangebote.<br />

Neben den auf Dauer angelegten Wohnformen gibt es zeitlich befristet die Kurzzeitunterbringung<br />

und das stationäre Trainingswohnen.<br />

Kurzzeitunterbringung<br />

Die stationäre Kurzzeitunterbringung richtet sich an Menschen mit wesentlicher Behinderung,<br />

die privat wohnen, aber vorübergehend nicht in ihrer häuslichen Umgebung betreut<br />

werden können. Gründe dafür können zum Beispiel Urlaub oder eine Erkrankung der Personen<br />

sein, die ansonsten das Wohnen begleiten, aber auch eine akute Krisensituation.<br />

Die Kurzzeitunterbringung findet in der Regel in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung<br />

statt. Dort werden einzelne Wohnplätze in einer bestehenden Wohngruppe<br />

freigehalten. Seltener gibt es (in größeren Einrichtungen) spezielle Kurzzeit-<br />

Wohnbereiche. Die stationäre Kurzzeitunterbringung ergänzt Angebote der Kurzzeitunterbringung<br />

im Rahmen der offenen und familienentlastenden Dienste. Diese beschränken<br />

sich im Gegensatz zur stationären Kurzzeitunterbringung häufig auf einen kurzen Zeitraum.<br />

Das stationäre Trainings- und Kurzzeitwohnen ist in den Leistungstypen I.5.1 und<br />

I.5.2 sowie I.6 geregelt.<br />

Stationäres Trainingswohnen<br />

Das stationäre Trainingswohnen soll erwachsenen Menschen mit Behinderungen ermöglichen,<br />

in eine selbständigere Wohnform zu wechseln, indem in der Trainingsphase Fähigkeiten<br />

zur alltäglichen Lebensführung vermittelt und Zugänge zu neuen Lebensräumen<br />

aufgezeigt werden.


Wohnheime<br />

II.3 Wohnen von Erwachsenen 61<br />

Stationäre Wohnheime für Menschen mit Behinderung unterscheiden sich deutlich im<br />

Hinblick auf Größe, Lage und Angebot.<br />

Sogenannte Komplexeinrichtungen, die vorwiegend in den 1960er und 1970er Jahren „auf<br />

der grünen Wiese“ neu errichtet wurden oder im Umfeld von Klöstern und ehemaligen<br />

„Anstalten“ entstanden, haben in Deutschland eine lange Tradition. Sie decken in der Regel<br />

das gesamte Angebot an unterschiedlichen Wohnformen und Angeboten der Tagesstruktur<br />

für alle Altersgruppen ab. Ein Teil der Einrichtungen ist für die Pflege im Sinne<br />

des SGB XI qualifiziert.<br />

An den Standorten der Komplexeinrichtungen leben in der Regel deutlich mehr als<br />

100 Menschen mit Behinderung. In diesen Einrichtungen blieben Menschen mit Behinderung<br />

oft jahrzehntelang weitgehend unter sich, da sie häufig an einem Ort ohne Anbindung<br />

an die öffentliche Infrastruktur errichtet wurden. Eine geschützte Lage mit einem<br />

großzügigen Angebot an Außenflächen kann für einzelne Menschen mit schwerer geistiger<br />

Behinderung oder zusätzlicher psychischer Beeinträchtigung ein beschützendes Umfeld<br />

bieten, das - zumindest zeitweise - Freiräume eröffnet. Komplexeinrichtungen haben<br />

meist einen überregionalen Einzugsbereich und - baujahresbedingt - einen teilweise beträchtlichen<br />

Sanierungsbedarf. Dies bietet zukünftig Chancen für eine Dezentralisierung<br />

von Angeboten.<br />

Die nächste Generation von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung wurde in<br />

der Regel als gemeindeintegrierte Wohnheime mit überschaubarer Größe (meist 20 bis<br />

50 Bewohner) geplant. Die Wohnheime liegen häufig in Wohngebieten. Der Standort in<br />

einer Gemeinde bietet Menschen mit Behinderung zahlreiche Möglichkeiten, die Angebote<br />

im Ort selbständig zu nutzen. Dadurch leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Integration<br />

in die Gemeinde. In manchen dieser Wohnheime wird ein Bereich für tagesstrukturierende<br />

Angebote für alte Menschen oder solche mit schwerer Behinderung eingeplant, die<br />

keine Werkstatt besuchen. So können auch Menschen mit schwerer Behinderung oder<br />

Pflegebedarf in der Gemeinde leben.<br />

Außenwohngruppen (AWG) sind kleine Wohneinheiten, in denen in der Regel vier bis<br />

zehn Personen in einer Wohngemeinschaft zusammenleben. Häufig werden bestehende<br />

Ein- oder Zweifamilienhäuser oder auch größere Wohnungen gekauft oder gemietet und<br />

als Außenwohngruppe eingerichtet. Die überschaubare Größe ermöglicht es den Bewohnerinnen<br />

und Bewohnern individueller zu leben und eigene Wohnvorstellungen umzusetzen.<br />

Voraussetzung für eine umfassende Teilhabe der Menschen mit Behinderung und<br />

eine möglichst selbständige Lebensführung ist (wie beim ambulant betreuten Wohnen<br />

auch) eine ausreichende Infrastruktur am Standort und die Akzeptanz seitens der Nachbarn<br />

im Wohnumfeld. Außenwohngruppen stellen aufgrund ihrer Größe, Lage, Konzeption<br />

und der meist höheren Selbständigkeit der Bewohner eine Zwischenform zwischen stationärem<br />

und ambulantem Wohnen dar. Sie sollen unter anderem den Übergang in ambulante<br />

Wohnformen durch das Einüben von Selbständigkeit in einem realistischen Umfeld<br />

erleichtern und den Menschen mit Behinderung Entscheidungshilfen vor einem Umzug in<br />

ein ambulant betreutes Wohnen geben.<br />

Als eine weitere Wohnform dürfte in nächster Zeit das Pflegeheim für alt gewordene Menschen<br />

mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung, bei denen der körperliche<br />

Pflegebedarf im Vordergrund steht, an Bedeutung gewinnen. Wie bei der Gesamtbevölkerung<br />

erhöht sich auch bei Menschen mit Behinderung das Risiko eines erhöhten körperlichen<br />

Pflegebedarfs mit zunehmendem Alter. Bei bestimmten Formen körperlicher und<br />

geistiger Behinderungen ist das Risiko typischer Alterserkrankungen, die mit Pflegebe-


62 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />

dürftigkeit einhergehen (zum Beispiel einer Demenzerkrankung), deutlich höher als in der<br />

Allgemeinbevölkerung und die Erkrankungen treten in einem früheren Lebensalter auf.<br />

Leistungsrechtlich ist dabei zwischen Pflegeheimen, die auch pflegebedürftige Menschen<br />

mit Behinderung aufnehmen, und den sogenannten „binnendifferenzierten Bereichen“ in<br />

größeren Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu unterscheiden. Letztere beruhen auf<br />

einer speziellen leistungsrechtlichen Konstruktion. Im Oktober 2009 verständigte sich die<br />

Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege (LAG ÖFW) auf<br />

ein gemeinsames Positionspapier zur Weiterentwicklung der stationären Hilfe für alt gewordene<br />

Menschen mit Behinderungen und zunehmendem Pflegebedarf. Kernpunkte<br />

sind, dass auch für Senioren mit Behinderung und hohem Pflegebedarf individuell nach<br />

der besten Lösung (unter Einbeziehung von Pflegeheimen) gesucht werden muss und<br />

sich Eingliederungshilfe im Wohnheim und Pflege nicht grundsätzlich ausschließen dürfen.<br />

Gemeinsam ist allen stationären Wohnformen, dass sie unter die Regelungen des Heimrechts<br />

fallen - im Hinblick auf das Gebäude und das Personal - und leistungsrechtlich<br />

über eine Gesamtvergütung finanziert werden. Die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen<br />

an das Gebäude und die Personalausstattung müssen für eine Betriebsgenehmigung<br />

erfüllt sein.<br />

Die Schaffung von Außenwohngruppen wäre allerdings nicht realisierbar, wenn die gleichen<br />

baulichen Anforderungen gestellt würden wie an ein großes Wohn- oder gar Pflegeheim<br />

(z. B. individuelle Bäder, Aufzug etc.). Für den Betrieb von Außenwohngruppen birgt<br />

zudem die Frage der erforderlichen Nachtbereitschaft beziehungsweise Nachtwache wegen<br />

der geringen Bewohnerzahl Probleme. Hier lassen sich aber in der Regel Lösungen<br />

finden, die von allen Beteiligten getragen werden können. Dies setzt voraus, dass die zuständigen<br />

Behörden (vor allem Heimaufsicht, Brandschutz, Baurecht) bei Planungen frühzeitig<br />

einbezogen werden.<br />

Stationäres Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Am 30.06.2009 wohnten 495 erwachsene Menschen mit einer geistigen, körperlichen und<br />

mehrfachen Behinderung in einem Wohnheim der Behindertenhilfe oder einer Außenwohngruppe<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Das sind 26 Personen pro 10.000 Einwohner. Damit<br />

befindet sich der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en<br />

Baden-Württembergs im oberen Drittel.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> werden Wohnheime für Menschen mit geistiger, körperlicher und<br />

mehrfacher Behinderung von der St. Elisabeth-Stiftung - Heggbacher Wohnverbund und<br />

der Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> vorgehalten.<br />

In den Wohnheimen des Heggbacher Wohnverbundes lebten am Stichtag 30.06.2009<br />

465 Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung. Sie verteilen<br />

sich mit kleineren Wohnheimen und Außenwohngruppen auf die Gemeinden Reinstetten,<br />

Mietingen, Ochsenhausen, Schwendi, Riedlingen und <strong>Biberach</strong>. In Maselheim und in<br />

Schemmerhofen-Ingerkingen wird eine hohe Zahl von Wohnheimplätzen in der Komplexeinrichtung<br />

angeboten.


II.3 Wohnen von Erwachsenen 63<br />

Stationäre Wohnangebote im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit Belegungszahlen am 30.06.2009<br />

Gemeinde/Stadt<br />

Name des Wohnheims<br />

bzw. der AWG<br />

Platzzahl<br />

Summe pro<br />

Stadt/Gemeinde<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Wohnheim der<br />

Lebenshilfe<br />

Rosa-Bauer-Haus<br />

30<br />

33<br />

73<br />

AWG Simon 10<br />

Laupheim Haus Antonius 26 26<br />

Haus Anna 5<br />

Haus Bernhard 68<br />

Maselheim<br />

Haus Bonifatius<br />

Haus Georg<br />

50<br />

30<br />

263<br />

Haus Pankratius 23<br />

Haus Regina 87<br />

Mietingen AWG Aaron 11 11<br />

Ochsenhausen Colletta-Deußer-Haus 24 24<br />

Reinstetten<br />

AWG Kasimir<br />

AWG Heinrich<br />

10<br />

10<br />

20<br />

Riedlingen Haus Gabriel 10 10<br />

Schemmerhofen-<br />

Ingerkingen<br />

Haus Maria<br />

Haus Monika<br />

Haus St. Franziskus<br />

19<br />

18<br />

19<br />

56<br />

Schwendi AWG Felix 12 12<br />

Tabelle: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009<br />

(N=465)<br />

Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund


64 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />

Wohnheime für Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit Platzzahlen am 30.06.2009<br />

Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=495)<br />

Abgesehen von einigen kleineren Wohnheimen und Außenwohngruppen konzentrieren<br />

sich die stationären Wohnangebote für Menschen mit Behinderung weitgehend an drei<br />

Standorten (<strong>Biberach</strong>, Maselheim und Schemmerhofen) im zentralen <strong>Landkreis</strong>.<br />

Alter<br />

Langenenslingen<br />

Altheim<br />

10<br />

Riedlingen<br />

Ertingen<br />

Unlingen<br />

Dürnau<br />

Uttenweiler<br />

Dürmentingen Betzenweiler<br />

Seekirch<br />

Alleshausen<br />

Kanzach Moosburg<br />

Oggelshausen<br />

Bad Buchau<br />

Allmannsweiler<br />

Tiefenbach<br />

Attenweiler<br />

Bad Schussenried<br />

Die Menschen mit Behinderung, die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in stationären Wohnheimen<br />

leben, sind zwischen 19 und 94 Jahre alt.<br />

Mit einem Durchschnittsalter von 52 Jahren sind die Wohnheimbewohner im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> deutlich älter als in allen anderen Kreisen Baden-Württembergs, für die entsprechende<br />

Daten vorliegen. Dies spiegelt sich auch in der Altersstruktur wider: 24 Prozent<br />

der Wohnheimbewohner waren am 30.06.2009 65 Jahre und älter, weitere 28 Prozent<br />

sind zwischen 50 und 65 Jahre alt.<br />

Zwischen den einzelnen Wohnheimen gibt es teilweise große Unterschiede. Diese hängen<br />

mit den unterschiedlichen Baujahren (beziehungsweise dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme),<br />

aber vor allem mit den unterschiedlichen Konzepten der Wohnheime zusammen.<br />

Am ältesten sind die Bewohner des Wohnheims Haus Bernhard in Maselheim (Durchschnittsalter<br />

69 Jahre). Bei diesem Wohnheim handelt es sich um einen binnendifferenzierten<br />

Bereich, der speziell für älter gewordene Menschen mit Behinderung eingerichtet<br />

wurde. Dort wird bereits in relativ großem Umfang Pflege geleistet und das Wohnheim<br />

wurde baulich und personell qualifiziert, unter anderem dadurch, dass zusätzlich zu den<br />

Heilerziehungspflegerinnen ausgebildete Altenpflegerinnen eingestellt wurden. Am jüngsten<br />

sind die Bewohnerinnen und Bewohner in der Außenwohngruppe Kasimir in Reinstetten<br />

(Durchschnittsalter 32 Jahre). Dabei handelt es sich um eine Außenwohngruppe. Generell<br />

wohnen in den Außenwohngruppen im Vergleich zu den klassischen Wohnheimen<br />

deutlich mehr jüngere Menschen. Dies hängt auch damit zusammen, dass flexiblere<br />

Strukturen in den Außenwohngruppen ältere Menschen, die schon sehr lange in einem<br />

Wohnheim leben, eher überfordern.<br />

56<br />

Schemmerhofen<br />

Warthausen<br />

73<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Mittelbiberach<br />

Ingoldingen<br />

Hochdorf<br />

26<br />

Ummendorf<br />

Eberhardzell<br />

Laupheim<br />

11<br />

Maselheim<br />

263<br />

Achstetten<br />

Mietingen<br />

Burgrieden<br />

Schwendi<br />

44<br />

Ochsenhausen<br />

Steinhausen<br />

12<br />

Gutenzell-Hürbel<br />

Erlenmoos<br />

Wain<br />

Rot an der Rot<br />

Erolzheim<br />

Kirchberg<br />

Berkheim<br />

Dettingen<br />

Tannheim<br />

Kirchdorf


II.3 Wohnen von Erwachsenen 65<br />

Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

im stationären Wohnen nach Alter am 30.06.2009 in Prozent<br />

100%<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

RWG Kasimir (N=10)<br />

10<br />

10<br />

20<br />

60<br />

RWG Heinrich (N=10)<br />

30<br />

50<br />

10<br />

10<br />

4<br />

29<br />

13<br />

20<br />

20<br />

6<br />

28<br />

5<br />

5<br />

47<br />

42<br />

8<br />

4<br />

23<br />

9<br />

64<br />

17<br />

33<br />

8<br />

11<br />

17<br />

11<br />

21<br />

17<br />

50<br />

46 17<br />

29<br />

4<br />

Haus Gabriel (N=10)<br />

Coletta Deußer Haus (N=24)<br />

30<br />

11<br />

10 6<br />

Haus Maria (N=19)<br />

Haus Monika (N=18)<br />

32<br />

11<br />

47<br />

Haus Antonius (N=26)<br />

Haus St Franziskus (N=19)<br />

12<br />

8<br />

9<br />

18<br />

RWG Felix (N=12)<br />

RWG Aaron (N=11)<br />

33<br />

Haus Regina (N=87)<br />

24<br />

22<br />

22<br />

10<br />

14<br />

18<br />

27<br />

37<br />

11<br />

8 13<br />

7 6 3<br />

Haus Georg (N=30)<br />

Haus Bonifatius (N=50)<br />

7 9<br />

3<br />

10<br />

26<br />

Haus Pankratius (N=23)<br />

9<br />

30<br />

37<br />

31<br />

13<br />

22 12<br />

4 6<br />

1<br />

Haus Anna (N=5)<br />

Haus Bernhard (N=68)<br />

20<br />

20<br />

20<br />

40<br />

RWG Simon (N=10)<br />

10<br />

10<br />

40<br />

10<br />

9<br />

9<br />

42<br />

20 18<br />

Rosa Bauer Haus (N=33)<br />

Wohnheim Lebenshilfe (N=30)<br />

7<br />

30<br />

33<br />

17<br />

10<br />

14<br />

9<br />

19<br />

27<br />

11<br />

13 10<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> (N=495)<br />

unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 75 75 und älter<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)<br />

Ob und wie viele ältere pflegebedürftige Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

darüber hinaus in Altenpflegeheimen in den Gemeinden wohnen, ist nicht bekannt.<br />

Tagesstruktur<br />

Mit einem Anteil von 23 Prozent besuchen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich zu anderen<br />

Kreisen durchschnittlich viele Wohnheimbewohner eine Förder- und Betreuungsgruppe<br />

für Menschen mit schwerer Behinderung und mit 25 Prozent überdurchschnittlich viele<br />

eine Seniorenbetreuung. Eine Erklärung hierfür sind die schon beschriebenen Besonderheiten<br />

der Altersstruktur, z. B. im Haus Bernhard in Heggbach. Im Haus Gabriel leben<br />

z. B. ausschließlich Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs, die eine Hilfebedarfsgruppe<br />

4 oder 5 haben. In einigen Wohnheimen und Außenwohngruppen im <strong>Landkreis</strong><br />

leben dagegen ausschließlich Menschen, die in einer Werkstatt beschäftigt sind. Dies<br />

hängt mit dem geringeren Alter der Bewohner in diesen Häusern zusammen, z. B. in der<br />

RWG Kasimir.<br />

Der Anteil der Wohnheimbewohner, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, ist mit 51 Prozent<br />

eher unterdurchschnittlich. Dies ist bedingt dadurch, dass im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> eine<br />

hohe Zahl an Werkstatt-Beschäftigten in einem Privathaushalt leben und erst in höherem<br />

Alter oder bei Eintreten eines höheren Hilfebedarfs in ein Wohnheim ziehen.


66 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />

Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

im stationären Wohnen nach Tagesstruktur am 30.06.2009 in Prozent<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

100 100<br />

4<br />

29<br />

4<br />

63<br />

100<br />

33<br />

67<br />

11<br />

84<br />

5<br />

11<br />

5<br />

RWG Kasimir (N=10)<br />

RWG Heinrich (N=10)<br />

Coletta Deußer Haus (N=24)<br />

Haus Gabriel (N=10)<br />

Haus Monika (N=18)<br />

Haus Maria (N=19)<br />

Haus St Franziskus (N=19)<br />

84<br />

100 100 100<br />

Haus Antonius (N=26)<br />

RWG Aaron (N=11)<br />

22<br />

38<br />

42<br />

16<br />

40 42<br />

13<br />

50<br />

37<br />

35<br />

65<br />

72<br />

13<br />

15<br />

3<br />

20 20 17<br />

80 80<br />

64<br />

33<br />

RWG Felix (N=12)<br />

Haus Regina (N=87)<br />

Haus Bonifatius (N=50)<br />

Haus Georg (N=30)<br />

Haus Pankratius (N=23)<br />

Haus Bernhard (N=68)<br />

Haus Anna (N=5)<br />

RWG Simon (N=10)<br />

Rosa Bauer Haus (N=33)<br />

Wohnheim Lebenshilfe (N=30)<br />

7<br />

77<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> (N=495)<br />

1<br />

25<br />

23<br />

51<br />

Sonstiges<br />

Tages-/<br />

Seniorenbetreuung<br />

Förder- und<br />

Betreuungsbereich<br />

Werkstatt<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)<br />

Leistungsträger<br />

Bei der Bewertung der 26 Leistungen zum stationären Wohnen pro 10.000 Einwohner im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist zu berücksichtigen, dass auch Menschen aus anderen Kreisen in<br />

Wohnheimen im <strong>Landkreis</strong> leben. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist nur für 190 (39 Prozent) der<br />

insgesamt 495 Menschen, die stationär im Kreisgebiet leben, zuständiger Leistungsträger.<br />

Historisch gewachsen hat der Heggbacher Wohnverbund einen überregionalen Einzugsbereich.<br />

Dies hängt damit zusammen, dass die Wohnheime dieses Leistungserbringers<br />

einerseits besondere Konzepte haben, z. B. für Menschen mit schwerer Behinderung und<br />

hohem Hilfebedarf, und andererseits ein Wohnheim für Kinder und Jugendliche im Kreisgebiet<br />

existiert. Viele der erwachsenen Bewohner sind ehemalige Schüler der Schule<br />

St. Franziskus, die schon als Kinder in den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gekommen sind. Da nicht<br />

alle Kreise über ein solches Angebot für diese Zielgruppe verfügen, werden die Wohnplätze<br />

über den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hinaus nachgefragt. Jedoch versucht der Träger bei<br />

freien Plätzen diese vorrangig mit Menschen mit Behinderung aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

zu belegen.<br />

Im Wohnheim der Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> für 28 von 30 Bewohnerinnen<br />

und Bewohner der Leistungsträger. Dies zeigt, dass das Wohnheim der Lebenshilfe<br />

ein strikt regionales Angebot zur Deckung des Bedarfs an stationären Plätzen im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist.


II.3 Wohnen von Erwachsenen 67<br />

Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

im stationären Wohnen nach Leistungsträger am 30.06.2009 in Prozent<br />

sonstige Leistungsträger<br />

3%<br />

sonstige Bundesländer<br />

2%<br />

andere Kreise B.-W.<br />

24%<br />

<strong>Biberach</strong><br />

39%<br />

Stuttgart<br />

4%<br />

Ulm<br />

4%<br />

Bayern<br />

4%<br />

Alb-Donau-Kreis<br />

11%<br />

Ravensburg<br />

6%<br />

Ostalbkreis<br />

3%<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)<br />

Im Gegenzug wohnen auch erwachsene Menschen mit geistiger und/oder Körperbehinderung<br />

mit Herkunft aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in Wohnheimen außerhalb der Kreisgrenzen.<br />

Am 30.06.2009 waren dies 150 Personen. Dies sind 44 Prozent aller Leistungsempfänger<br />

im stationären Wohnen des <strong>Landkreis</strong>es. 68 davon leben in einer der Einrichtungen<br />

für Menschen mit Sinnesbehinderung im benachbarten <strong>Landkreis</strong> Ravensburg. Auf<br />

die Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>, die außerhalb des Kreises wohnen,<br />

wird in Kapitel III näher eingegangen.<br />

Hilfebedarf<br />

Die Einstufung der Bewohnerinnen und Bewohner in Hilfebedarfsgruppen und die Art der<br />

Tagesstruktur ermöglichen eine erste Einschätzung über die Höhe des Unterstützungsbedarfs.<br />

Anders als in vielen anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en, für die entsprechende Daten<br />

vorliegen, leben in den Wohnheimen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> eher Menschen mit einem<br />

tendenziell höheren Hilfebedarf. Lediglich 20 Bewohnerinnen und Bewohner (4 Prozent)<br />

sind in die Hilfebedarfsgruppen 1 oder 2 eingestuft. Dies gilt auch für die Außenwohngruppen<br />

und das Wohnheim der Lebenshilfe <strong>Biberach</strong>. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wurde die<br />

Ambulantisierung, das heißt der Umzug von Wohnheim in das betreute Wohnen, bereits<br />

in den vergangenen Jahren vollzogen. Bei hohen und sehr hohen Hilfebedarfen lassen<br />

sich von den Bewohnerinnen und Bewohnern am 30.06.2009 nur in wenigen Einzelfällen<br />

durch gezieltes Wohntraining die Potentiale für eine selbständigere Wohnform stärken, so<br />

dass ein Umzug in eine betreute Wohnform möglich wird.


68 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />

Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

im stationären Wohnen nach Hilfebedarf am 30.06.2009 in Prozent<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

90<br />

10<br />

20<br />

25<br />

80 71<br />

4<br />

20<br />

80<br />

6<br />

67<br />

22<br />

6<br />

11 7 6<br />

18<br />

26<br />

25<br />

31<br />

84<br />

RWG Kasimir (N=10)<br />

RWG Heinrich (N=10)<br />

Coletta Deußer Haus (N=24)<br />

Haus Gabriel (N=10)<br />

Haus Monika (N=18)<br />

Haus Maria (N=19)<br />

Haus St Franziskus (N=19)<br />

5<br />

74<br />

69<br />

64<br />

18<br />

67<br />

8<br />

70<br />

23<br />

60<br />

32<br />

Haus Antonius (N=26)<br />

RWG Aaron (N=11)<br />

RWG Felix (N=12)<br />

Haus Regina (N=87)<br />

Haus Bonifatius (N=50)<br />

13<br />

73<br />

13<br />

83<br />

56<br />

32<br />

13<br />

2 4 4<br />

7 3 5<br />

20<br />

100 50<br />

30<br />

61<br />

36<br />

Haus Georg (N=30)<br />

Haus Pankratius (N=23)<br />

Haus Bernhard (N=68)<br />

Haus Anna (N=5)<br />

RWG Simon (N=10)<br />

Rosa Bauer Haus (N=33)<br />

Wohnheim Lebenshilfe (N=30)<br />

40<br />

53<br />

48<br />

43<br />

7 4<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> (N=495)<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. (N=495)<br />

Handlungsempfehlung<br />

Passgenaue flexible Wohnangebote tragen dazu bei, sowohl Über- als auch Unterversorgung<br />

zu vermeiden und sind damit auch wirtschaftlich sinnvoll. Angebote, die die Übergänge<br />

zwischen stationärem und ambulantem Wohnen fließend gestalten, sollten weiterentwickelt<br />

und ausgebaut werden.<br />

Viele Menschen mit Behinderung und ihre Familien wollen auch nach dem Umzug in ein<br />

unterstütztes Wohnangebot in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander wohnen. Wichtig<br />

sind Wahlmöglichkeiten sowohl bei der Wohnform insgesamt als auch beim stationären<br />

Wohnen. Diese setzen voraus, dass es ausreichend Angebote in den Städten und Gemeinden<br />

des <strong>Landkreis</strong>es gibt. Diese Angebote sind auch eine geeignete Grundlage für<br />

die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Behinderung.<br />

Zusätzliche benötigte stationäre Plätze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sollten nicht nur in kleinteiligen<br />

und flexiblen Wohnformen, sondern vor allem als Pflegeeinrichtung nach dem<br />

SGB XI geschaffen werden. Neue „klassische“ stationäre Wohnheime sollten derzeit nicht<br />

gebaut werden. Neue Angebote sollten nur dort entstehen, wo die vorhandene Infrastruktur<br />

die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt.<br />

Auch unabhängig von konkretem Sanierungsbedarf sollten sich die stationären Wohnheime<br />

konzeptionell weiterentwickeln, damit sie auch innerhalb des Wohnheims unterschiedliches<br />

Wohnen - zum Beispiel in einem Einzelappartement, als Paar oder in einer kleinen<br />

Gruppe - ermöglichen. Vor allem müssen alle Wohnheime sich auf eine weiter wachsende<br />

Zahl älterer Menschen einstellen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass eine enge Vernetzung<br />

insbesondere mit offenen und ambulanten Angeboten der Altenhilfe in den jeweiligen<br />

Kommunen erforderlich ist.<br />

In Wohngruppen der Wohnheime in Maselheim lebt bereits heute zum Teil ein Personenkreis,<br />

der zusätzlich zur geistigen Behinderung auch psychische Beeinträchtigungen hat.<br />

Dies zeigt sich zum Teil durch (auto-)aggressives Verhalten. Für diese Zielgruppe sollte<br />

eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden. Dafür müssen auch die Gebäude für<br />

den Hilfebedarf der Menschen mit diesen Beeinträchtigungen angepasst werden.<br />

HBG 5<br />

HBG 4<br />

HBG 3<br />

HBG 2<br />

HBG 1


3.4 Bedarfsvorausschätzung<br />

II.3 Wohnen von Erwachsenen 69<br />

Mit Hilfe der Bedarfsprognose kann die voraussichtliche zahlenmäßige Entwicklung des<br />

Bedarfs an unterstützten Wohnangeboten für Menschen mit geistiger, körperlicher und<br />

mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> unter den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen<br />

abgeschätzt werden.<br />

Ausgangsbasis für die Prognose sind die Daten zur aktuellen Nutzung unterstützter<br />

Wohnformen für erwachsene Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum<br />

Stichtag 30.06.2009. Sie wurden anhand der Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes<br />

fortgeschrieben.<br />

Als Zugänge zum Wohnen in den kommenden 10 Jahren wurden zum einen diejenigen<br />

Menschen mit Behinderung berücksichtigt, die heute in einem Privathaushalt ohne Unterstützung<br />

der Eingliederungshilfe wohnen. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl derjenigen, die<br />

privat wohnen, jährlich um die Zahl der Schulabgänger. Die durchschnittlichen jährlichen<br />

Zugangsquoten beruhen auf Erfahrungswerten. Sie wurden an die Besonderheiten im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> - vor allem die hohe Zahl privat wohnender Erwachsener - angepasst.<br />

Die Quoten spiegeln in etwa die tatsächliche Entwicklung der Zugänge im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

in den letzten drei Jahren wider.<br />

Altersgruppe pro Jahrgang<br />

20 bis unter 22 1%<br />

22 bis unter 30 2%<br />

30 bis unter 40 5%<br />

40 bis unter 50 6%<br />

50 bis unter 60 8%<br />

60 bis unter 70 10%<br />

70 und älter 90%<br />

In einem zweiten Schritt werden Schulabgänger berücksichtigt, die - aufgrund der Besonderheiten<br />

ihrer Behinderung oder weil eine Betreuung durch die Familie aus anderen<br />

Gründen nicht möglich war - schon als Kinder stationär im Wohnheim St. Franziskus des<br />

Heggbacher Wohnverbundes gelebt haben: Für diese Schulabgänger wurde angenommen,<br />

dass sie unmittelbar nach Schulabschluss ein unterstütztes Wohnangebot für Erwachsene<br />

benötigen (75 Prozent stationär, 25 Prozent ambulant). Dies ergibt sich aus der<br />

Einschätzung der Schulen an den Heimen, die diese Kinder und Jugendlichen derzeit<br />

besuchen und den Erfahrungen der Vergangenheit. Abgänge ergeben sich ausschließlich<br />

durch Sterbefälle. Mögliche Wechselwirkungen mit anderen <strong>Landkreis</strong>en durch Zuzüge in<br />

den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> oder Umzüge in andere Kreise werden nicht berücksichtigt.<br />

Eine weitere Festlegung betrifft den Anteil ambulanter Wohnformen an der Gesamtheit<br />

des Unterstützungsbedarfs beim Wohnen. Hier wurden Varianten berechnet, die sich zwischen<br />

einem Anteil ambulanter Wohnformen von minimal 40 Prozent und maximal<br />

60 Prozent bewegen. Eine Einigung erfolgte auf die Variante jeweils 50 Prozent ambulant<br />

und stationär. Dieses Ziel war Konsens im begleitenden Arbeitskreis. Es ist sehr ambitioniert<br />

und nur durch vielfältige Anstrengungen und Aktivitäten aller Beteiligten erreichbar.<br />

Die Bedarfsprognose geht davon aus, dass die Zugänge in unterstützte Wohnangebote<br />

zukünftig etwa gleich hoch sein werden wie im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre<br />

und unterstellt, dass sich die Lebenserwartung von Menschen mit geistiger Behinderung<br />

weitgehend an die der Normalbevölkerung angenähert hat.


70 II.3 Wohnen von Erwachsenen<br />

Unter diesen Voraussetzungen steigt der Bedarf an unterstützten Wohnangeboten im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> bis zum Jahr 2019 je nach Wohnform unterschiedlich stark an: Die<br />

Zahl der erwachsenen Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung,<br />

die Unterstützung beim Wohnen brauchen, würde sich insgesamt um 113 erhöhen. Davon<br />

benötigten 84 Menschen mit Behinderung ein ambulant betreutes Wohnangebot und 29<br />

ein stationäres. Die Zahl der im Privathaushalt lebenden Menschen mit Behinderung wird<br />

bis 2019 geringfügig um 27 Personen zurückgehen.<br />

Zugänge zum unterstützten Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 2009 bis 2019<br />

Jahr<br />

Wohnen im<br />

Privathaushalt<br />

betreutes Wohnen stationäres Wohnen<br />

2009 329 86 495<br />

2014 312 130 514<br />

2019 302 170 524<br />

Gesamt -27 84 29<br />

Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />

bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

Ein Anstieg des Bedarfs an unterstützten Wohnangeboten ist durch die demografische<br />

Entwicklung in nahezu allen Kreisen Baden-Württembergs festzustellen. Der Zuwachs im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist moderat, obwohl hier derzeit überdurchschnittlich viele ältere Menschen<br />

privat wohnen. Sie werden im Verlauf der nächsten zehn Jahre voraussichtlich<br />

ebenso fachliche Unterstützung beim Wohnen benötigen wie viele der zukünftigen Schulabgänger,<br />

die schon als Kinder in einem Wohnheim oder Internat gewohnt haben. Der<br />

Gesamtzuwachs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wird geringer ausfallen, wenn aufgrund der sehr<br />

alten Bewohnerschaft vieler Heime die Zahl der Sterbefälle deutlich höher als erwartet ist.<br />

Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund


II.3 Wohnen von Erwachsenen 71<br />

Der heute aufgrund der Euthanasie behinderter Menschen während des Dritten Reiches<br />

und der erhöhten Sterblichkeit von Menschen mit Behinderung noch nicht vollständige<br />

Altersaufbau wird für das stationäre Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wahrscheinlich bis<br />

zum Jahr 2020 abgeschlossen sein. Ab diesem Zeitpunkt wird die Anzahl der Abgänge,<br />

z.B. durch Sterbefälle zum stationären Wohnen voraussichtlich höher sein als die zu erwartenden<br />

Aufnahmen.<br />

Fortschreibung der Bedarfsvorausschätzung für das stationäre Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

bis 2029<br />

550<br />

530<br />

510<br />

490<br />

470<br />

450<br />

430<br />

410<br />

390<br />

370<br />

350<br />

495<br />

499 501<br />

505<br />

510<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />

bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

Handlungsempfehlungen<br />

Wegen der demografischen Entwicklung wird in den nächsten Jahren die Zahl der Menschen,<br />

die fachliche Unterstützung beim Wohnen brauchen, in allen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en<br />

deutlich zunehmen. Zugänge sind vor allem aus der Gruppe der privat Wohnenden<br />

mit relativ alten Eltern und der Gruppe der jungen Schulabgänger, die bereits als Schüler<br />

in Wohnheimen und Internaten gewohnt haben, zu erwarten. Beide Gruppen sind im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich zu anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en relativ groß. Die tatsächliche<br />

Entwicklung bei den Zugängen in unterstütztes Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

in den kommenden Jahren sollte sorgfältig dokumentiert und ausgewertet werden.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass die Vervollständigung der Altersjahrgänge bei Menschen mit<br />

Behinderung bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein wird. Danach wird sich die demografische<br />

Entwicklung behinderter Menschen der Durchschnittsbevölkerung („Älter werdende<br />

Gesellschaft“) anpassen.<br />

Ziel sollte sein, individuell passgenaue Angebote zu schaffen, die den Menschen mit Behinderung<br />

ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe und Selbständigkeit beim Wohnen ermöglichen.<br />

Durch präventive und flankierende Maßnahmen kann der weitere Ausbau stationärer<br />

Wohnangebote begrenzt werden. Konkrete Steuerungsmöglichkeiten für den Kreis<br />

bieten sich vor allem durch den Ausbau der Beratung von Menschen mit Behinderung und<br />

ihren Angehörigen und durch die finanzielle Unterstützung familienentlastender Dienste 6 .<br />

6 Vgl. Kapitel II.1 Offene Hilfen und Vernetzung<br />

514 516 517 520 522 524 524<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026<br />

2027 2028 2029<br />

514<br />

504<br />

494<br />

484<br />

473<br />

463<br />

452<br />

441<br />

430


72 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Die Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind für Erwachsene ohne<br />

Behinderungen eng mit einer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt verbunden. Dabei dient<br />

die Teilnahme am Erwerbsleben nicht ausschließlich der Sicherung der materiellen Ansprüche.<br />

Häufig offenbart sich die Bedeutung der Beschäftigung erst durch den Ausschluss<br />

von dieser: Menschen, die durch Arbeitslosigkeit oder Behinderung unfreiwillig<br />

nicht am Erwerbsleben teilhaben können, erfahren neben dem Verlust materieller Sicherheit<br />

oft auch die begleitenden negativen Effekte dieser Ausgrenzung.<br />

Nur wenigen Menschen mit wesentlicher Behinderung gelingt bislang der Übergang auf<br />

den allgemeinen Arbeitsmarkt und die damit verbundene gesellschaftliche Zuschreibung<br />

von gelingenden Lebensentwürfen und Normalität. Für eine Integration von Menschen mit<br />

Behinderungen in die Gemeinschaft und in örtliche wohnortnahe Strukturen sind gerade<br />

Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als wichtiges Bindeglied zu bewerten.<br />

Seit März 2009 ist zudem die UN-Behindertenrechtskonvention auch für Deutschland verbindlich.<br />

Neben dem allgemeinen Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der vollen Teilhabe<br />

an der Gesellschaft formuliert diese unter anderem auch „das gleiche Recht von<br />

Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit,<br />

den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für<br />

Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt<br />

oder angenommen wird.“ 1 Neben einer gelungenen Inklusion tragen solche Arbeitsverhältnisse<br />

nicht zuletzt erheblich dazu bei, die Kosten der Eingliederungshilfe für die Stadtund<br />

<strong>Landkreis</strong>e zu senken.<br />

Um Menschen mit wesentlicher Behinderung Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt zu erschließen, bedarf es in aller Regel erhebliche Anstrengungen.<br />

Neben den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit übernehmen die Integrationsfachdienste<br />

hier eine wichtige Aufgabe. Sogenannte Integrationsunternehmen schließen<br />

die Lücke zwischen allgemeinem Arbeitsmarkt und Werkstatt. Vereinzelt gründen private<br />

Initiativen selbst Unternehmen und versuchen auf diesem Weg, Arbeitsmöglichkeiten auf<br />

dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen und zu sichern. Häufig werden diese auf Basis<br />

bürgerschaftlichen Engagements gegründet (z. B. Förderverein einer Sonderschule) oder<br />

entstehen aus Einrichtungen der Behindertenhilfe heraus.<br />

Das Integrationsamt beim KVJS kann Zuschüsse zu behindertengerechter Ausstattung<br />

eines Arbeitsplatzes sowie zu Lohnkosten bei außergewöhnlichen Belastungen des Arbeitgebers<br />

gewähren (z. B. Minderleistung, Betreuungsaufwand). Dies gilt für Arbeitsplätze<br />

für Menschen mit einer Schwerbehinderung, nicht nur für Menschen mit wesentlicher<br />

Behinderung. Die Förderung von Menschen mit wesentlicher Behinderung, vor allem der<br />

Übergänger aus Sonderschulen und Werkstätten, hat jedoch Vorrang. Mit der Aktion 1000<br />

gelang es dem Integrationsamt, im Zeitraum von 2005 bis 2009 gemeinsam mit den Integrationsfachdiensten<br />

insgesamt 1.061 Vermittlungen von Menschen mit geistiger Behinderung<br />

aus Schulen, Werkstatt und aus Arbeitslosigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

zu erzielen. 2<br />

Für den Personenkreis der Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />

Behinderung kommt es sehr darauf an, individuelle Lösungen zu finden, die den individuellen<br />

Fähigkeiten und Interessen gerecht werden. Neben arbeitsrelevanten Kompe-<br />

1<br />

Artikel 27 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Bundesministerium für<br />

Arbeit und Soziales, Januar 2010.<br />

2<br />

Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg: Evaluation zur Aktion 1000, Stand<br />

31.12.2009


II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 73<br />

tenzen ist Mobilität - das selbständige Erreichen des Arbeitsplatzes - häufig eine Grundvoraussetzung,<br />

um einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausfüllen zu<br />

können. Meist sind mehrere Anläufe notwendig, um den passenden Arbeitsplatz für eine<br />

bestimmte Person zu finden. Es braucht oft eine längere Zeit, um eine Person für einen<br />

bestimmten Arbeitsplatz zu qualifizieren. Ist dies jedoch gelungen, führt eine erfolgreiche<br />

Vermittlung meist zu tragfähigen Arbeitsverhältnissen.<br />

Eine Schwierigkeit besteht darin, nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - häufig<br />

wegen des Wechsels von Bezugspersonen oder der Umstrukturierung von Arbeitsabläufen<br />

- ein Anschlussarbeitsverhältnis zu finden. Arbeitslosigkeit bedeutet für die Betroffenen<br />

und Angehörigen eine erhebliche Unsicherheit, denn die Rückkehr in eine Werkstatt<br />

erfolgt nach längerem Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch. Aus diesem<br />

Grund ziehen einige Eltern die Werkstattbeschäftigung für ihr Kind mit Behinderung vor,<br />

weil damit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungs- und auch Betreuungsverhältnis<br />

auf Lebenszeit gesichert ist.<br />

4.1 Allgemeiner Arbeitsmarkt<br />

In der Statistik des Integrationsamtes wurden im Jahr 2008 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

1.334 Menschen mit Schwerbehinderung erfasst, die auf Arbeitsplätzen des allgemeinen<br />

Arbeitsmarktes tätig waren. Dies entspricht einer Quote von 3,36 Prozent auf insgesamt<br />

39.738 Arbeitsplätze im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Eine Übereinstimmung der Menschen mit<br />

Schwerbehinderung und der Leistungsempfänger von Eingliederungshilfe ist in aller Regel<br />

nicht gegeben. Bei der Mehrzahl dieser Erwerbstätigen handelt es sich um Menschen, die<br />

- aufgrund körperlicher, oft durch Erkrankung verursachter Behinderung - eine eingetragene<br />

Schwerbehinderung erworben haben oder diesem Personenkreis gleichgestellt wurden.<br />

3 .<br />

Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung zählen<br />

nur sehr selten zu den in regulären Arbeitsverhältnissen des allgemeinen Arbeitsmarktes<br />

beschäftigten Personen. Häufig findet dieser Personenkreis Beschäftigung in Werkstätten<br />

für Menschen mit Behinderung oder Integrationsfirmen.<br />

Grundsätzlich können Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe<br />

erhalten, wenn sie schwerbehinderte Menschen oder Menschen einstellen, die zuvor<br />

in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (Werkstatt) beschäftigt waren.<br />

Durch Zuschüsse des Integrationsamtes beim KVJS zu behindertengerechter Ausstattung<br />

eines Arbeitsplatzes sowie zu Lohnkosten bei außergewöhnlichen Belastungen<br />

des Arbeitgebers soll die Quote der Menschen mit Behinderung in Arbeitsplätzen des allgemeinen<br />

Arbeitsmarktes erhöht werden.<br />

Die Vermittlung und Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Betrieben<br />

des allgemeinen Arbeitsmarktes ist Ziel vielfältiger Programme und Akteure:<br />

� Die Aktion 1000 (plus) des Integrationsamtes vermittelt wesentlich behinderte Menschen<br />

aus Schulen, Werkstatt und aus Arbeitslosigkeit auf den ersten Arbeitsmarkt. 4<br />

� Die „Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“<br />

(KoBV) und „Berufsvorbereitende Einrichtungen“ (BVE) bieten jungen Menschen<br />

nach der Förderschule und Schülerinnen der Berufsschulstufe der Schulen für<br />

3 Vgl. Kapitel I.3 Zielgruppe<br />

4 Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg: Evaluation zur Aktion 1000, Stand<br />

31.12.2009


74 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Menschen mit geistiger Behinderung umfassende Unterstützung und Vorbereitung zur<br />

Aufnahme von Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />

� Unterstützte Beschäftigung qualifiziert Menschen im Grenzbereich von Lern- und geistiger<br />

Behinderung in betrieblichen Praktika mit dem Ziel der Aufnahme sozialversicherungspflichtiger<br />

Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

� DIA-AM der Bundesagentur für Arbeit diagnostiziert und stellt die Beschäftigungsfähigkeit<br />

„besonders betroffener“ behinderter Menschen fest, um eine Aufnahme in die<br />

Werkstatt, bei Eignung für den allgemeinen Arbeitsmarkt, im Vorfeld zu vermeiden. 5<br />

� Netzwerk- und Berufswegekonferenzen sollen die Zusammenarbeit der Akteure beruflicher<br />

Integration und Förderung vor Ort verbessern und zu einer gezielten individuellen<br />

Qualifizierung und Platzierung des Menschen mit Behinderung beitragen.<br />

Netzwerkkonferenzen<br />

Um Menschen mit geistiger Behinderung eine Möglichkeit zur Beschäftigung auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt zu erschließen, bedarf es gut vernetzter Strukturen vor Ort. Dazu<br />

wurden in Baden-Württemberg die regionalen Netzwerk- und Berufswegekonferenzen<br />

eingerichtet. In den Netzwerkkonferenzen schließen sich die lokalen und regionalen Institutionen<br />

und Akteure des Arbeitsmarktes zusammen, die an der beruflichen Integration<br />

von Menschen mit Behinderung beteiligt sind. Sie erarbeiten gemeinsam Verfahren und<br />

Kooperationen, um Leistungen zur beruflichen Bildung und Vorbereitung koordiniert sicherzustellen<br />

und aufeinander abzustimmen. 6<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> werden in regelmäßigen Abständen Netzwerkkonferenzen geführt.<br />

Handlungsempfehlung<br />

Die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Schwerbehinderung und wesentlicher Behinderung<br />

in Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollte angestrebt<br />

werden. Vielerorts gibt es durch das breite Instrumentarium und die unterschiedlichen<br />

Träger, in deren Durchführung die Maßnahmen erbracht werden, noch Reibungsund<br />

Informationsverluste an den Schnittstellen der Erbringung. Daher sollte es zur Vernetzung<br />

und Abstimmung der Umsetzung von Verfahren wie auch zur individuellen beruflichen<br />

Förderung gemeinsame Gespräche geben.<br />

Auch sollte überprüft werden, inwiefern der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> die Einstellung von Menschen<br />

mit Behinderung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes unterstützen kann.<br />

So können beispielsweise ergänzende Lohnkostenzuschüsse aus Mitteln der Eingliederungshilfe<br />

genutzt werden, um die Beschäftigungsquote zu erhöhen, aber auch um den<br />

Verbleib von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verlängern.<br />

Auch sollte der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> selbst an geeigneten Stellen Arbeitsplätze und Praktikumsplätze<br />

für Menschen mit Behinderung anbieten.<br />

5<br />

Der Fortbestand dieser Maßnahme ist nach Auskünften der Agentur für Arbeit zum Zeitpunkt der Erstellung<br />

dieser <strong>Teilhabeplan</strong>ung noch unklar.<br />

6<br />

www.kvjs.de/1000.0.html?&no_cache=1&sword_list[]=netzwerkkonferenz. 17.12.2008


4.2 Integrationsfachdienst (IFD)<br />

II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 75<br />

Der Integrationsfachdienst ist ein Unterstützungsangebot für Menschen mit geistiger, körperlicher<br />

und mehrfacher Behinderung, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen<br />

oder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben.<br />

Er (IFD) berät, begleitet und unterstützt arbeitsuchende und berufstätige Menschen mit<br />

Behinderung, die aufgrund ihrer Behinderung Unterstützungsbedarf bei der Teilhabe am<br />

Arbeitsleben haben. Zielgruppen dieses Angebotes sind<br />

� Menschen, die schwerbehindert sind oder durch die Agentur für Arbeit schwerbehinderten<br />

Menschen gleichgestellt wurden,<br />

� Menschen mit wesentlicher Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe nach<br />

SGB XII,<br />

� sowie Menschen, die Leistungen eines Rehabilitationsträgers erhalten.<br />

Der Integrationsfachdienst wird für Menschen mit Behinderung kostenfrei tätig, wenn die<br />

Zuweisung eines Leistungsträgers vorliegt oder auf direkte Nachfrage des Klienten. Zu<br />

seinen Aufgaben gehört es, Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung<br />

zu beraten und sie über finanzielle Fördermöglichkeiten zu informieren. Finanziert<br />

wird diese Leistung über das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und<br />

Soziales, die Träger der Arbeitsvermittlung und die Rehabilitationsträger. Im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> hat der Integrationsfachdienst seinen Sitz in der Stadt <strong>Biberach</strong>.<br />

Der Integrationsfachdienst im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Der Integrationsfachdienst <strong>Biberach</strong> in Trägerschaft des Freundeskreis Schussenried e.V.<br />

betreute im Jahr 2009 insgesamt 333 Betreuungs- und Beratungsfälle mit knapp 4,2 Personalstellen.<br />

Mit 269 Personen in der längerfristigen Betreuung entspricht dies einer Quote<br />

von 64,6 Betreuungsfällen pro Personalstelle und 141,9 Betreuungsfällen je 100.000<br />

Einwohner. Damit entspricht der Betreuungsschlüssel des Integrationsfachdienstes in<br />

<strong>Biberach</strong> im baden-württembergischen Vergleich dem Durchschnittswert von 64,3 Fällen<br />

pro Stelle, liegt jedoch deutlich über dem Landesdurchschnitt von 93,7 Fällen je 100.000<br />

Einwohner.<br />

Im Jahr 2009 wurden 42 Menschen mit Schwerbehinderung durch den Integrationsfachdienst<br />

<strong>Biberach</strong> in Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse vermittelt. Dabei handelte es sich<br />

bei 21 der vermittelten Personen um Menschen mit geistiger Behinderung, sieben Personen<br />

wurden unmittelbar aus Werkstatt und Schulen vermittelt.<br />

Die Vermittlungsquote von 40,3 Personen mit geistiger Behinderung je Stelle und 11 Personen<br />

mit geistiger Behinderung je 100.000 Einwohner gegenüber 13 Personen je Stelle<br />

bzw. 2,3 Personen je 100.000 Einwohner im landesweiten Durchschnitt weist auf die sehr<br />

gute und zielgerichtete Tätigkeit des Integrationsfachdienstes im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hin.<br />

Dies bestätigt auch die hohe Quote in Arbeitsverhältnisse vermittelter Menschen insgesamt<br />

von 41 Prozent gegenüber 28 Prozent landesweit; die sicherlich auch von der stabilen<br />

Arbeitsmarktstruktur und Beschäftigungssituation im <strong>Landkreis</strong> begünstigt wird.<br />

Die Verteilung der eine Betreuung einleitenden Stellen weist auf gute bis sehr gute Vernetzung<br />

zu Trägern der Arbeitsvermittlung und Rehabilitation hin. Hier liegen die Quoten<br />

deutlich höher als im Landesdurchschnitt, so wurden insbesondere 2009 in <strong>Biberach</strong><br />

39 Prozent der Betreuungsfälle durch Träger der Arbeitsvermittlung eingeleitet (landesweit<br />

30 Prozent) und 16 Prozent direkt durch den Integrationsfachdienst oder das Integrationsamt<br />

(landesweit knapp 7 Prozent). Aufgrund der unterdurchschnittlichen Zahlen im<br />

Bereich der Einleitung durch Klienten oder deren Umfeld selbst (67 Prozent im Vergleich<br />

zu landesweit 13 Prozent), Betrieben (11 Prozent gegenüber landesweit 14 Prozent) oder


76 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

etwa Ärzten und Kliniken (9 Prozent gegenüber 10 Prozent) kann vermutet werden, dass<br />

noch Potentiale zur verbesserten Wahrnehmung des Integrationsfachdienstes in der Öffentlichkeit<br />

vorhanden sind.<br />

Auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung als einleitende Stelle einer weiterführenden<br />

Betreuung treten mit knapp 3 Prozent aller Betreuungsfälle im Landesvergleich<br />

(5 Prozent) deutlich unterdurchschnittlich in Erscheinung. 7 Dies kann entweder auch hier<br />

auf ein weiteres Potential zur Intensivierung bestehender Strukturen hinweisen oder aber<br />

Ausdruck der intensiven eigenständigen Bemühungen der Sozialdienste und Fachkräfte<br />

zur beruflichen Integration in der Werkstatt selbst sein, eine Vermittlung der Beschäftigten<br />

auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch Praktika oder Außenarbeitsplätze zu erzielen.<br />

Handlungsempfehlung<br />

Ein Instrument zur Stärkung der Vernetzung und verbesserten Wahrnehmung des Integrationsfachdienstes<br />

in der Öffentlichkeit kann die Einrichtung einer Börse für sozial engagierte<br />

Betriebe durch den IFD sein. Hierdurch entstünden neue Netzwerke zum allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt. Regelmäßige Netzwerkkonferenzen, an denen Integrationsfachdienst<br />

und Werkstatt-Träger teilnehmen, können zum standardisierten Austausch beitragen<br />

und die bereits gute Arbeit des Integrationsfachdienstes noch verbessern helfen, mit<br />

dem Ziel einer häufigeren Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt.<br />

4.3 Unterstützte Beschäftigung<br />

Das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung<br />

stellt Menschen mit Behinderung mit einem Potential für eine Beschäftigung auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt oder für eine Integration in eine sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigung in den Mittelpunkt. 8 Als Zielgruppe definiert die Bundesagentur für Arbeit<br />

entsprechend Menschen mit Lernbehinderung im Grenzbereich zur geistigen Behinderung<br />

und Menschen mit geistiger Behinderung im Grenzbereich zur Lernbehinderung. Benannt<br />

werden auch behinderte Menschen mit nachhaltigen psychischen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten<br />

(nicht im Akutstadium). 9 Im Vorfeld ist zu klären, dass kein Werkstattbedarf<br />

vorliegt. Ziel des Gesetzes ist, Menschen mit Behinderung und besonderem Unterstützungsbedarf<br />

angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung<br />

zu ermöglichen und zu erhalten. 10 Dabei unterscheidet Unterstützte Beschäftigung<br />

zwei Phasen: die individuelle betriebliche Qualifizierung und die Berufsbegleitung.<br />

Im Rahmen der individuellen betrieblichen Qualifizierung werden geeignete betriebliche<br />

Tätigkeiten erprobt, um auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis<br />

vorzubereiten. Die Einarbeitung und Qualifizierung auf betrieblichen Arbeitsplätzen wird<br />

unterstützt. Leistungsträger sind die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung,<br />

die gesetzliche Rentenversicherung oder Kriegsopferversorgung bzw. -fürsorge.<br />

Die Dauer der Maßnahme ist auf 24 Monate begrenzt, kann aber im Bedarfsfall um weitere<br />

12 Monate verlängert werden. 11<br />

7<br />

Datenbasis: KVJS Baden-Württemberg, Integrationsamt, Eckdaten IFD <strong>Biberach</strong> gesamt 2007 / 2008 /<br />

2009.<br />

8<br />

Bundesagentur für Arbeit: Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX. Produktinformation der Zentrale<br />

(SP III 23) und der Einkaufsorganisation. 16.12.2008<br />

9<br />

Durchführungsanweisung der Arbeitsagentur zu §38a SGB IX, http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-<br />

Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Publikation/HEGA-01-2009-Unterstuetzte-Besch-Anlage3.pdf.<br />

10<br />

§ 38a SGB IX Abs. 1<br />

11 § 38a SGB IX Abs. 2


II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 77<br />

Die Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung setzt nach Begründung<br />

eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ein und dient zur Stabilisierung<br />

des Beschäftigungsverhältnisses. Sie soll die hierzu erforderliche Unterstützung<br />

und Krisenintervention gewährleisten. Kostenträger sind die gesetzliche Unfallversicherung<br />

und die Kriegsopferversorgung, nicht mehr die Bundesagentur für Arbeit und die<br />

Rentenversicherung. Das Integrationsamt gewährt die Berufsbegleitung im Rahmen seiner<br />

Zuständigkeit 12 , also für Menschen, die im Besitz eines Schwerbehinderten-<br />

Ausweises sind.<br />

Nur die Bundesagentur für Arbeit hat ein Produkt "Unterstützte Beschäftigung" entwickelt<br />

und ausgeschrieben 13 , andere Leistungsträger bisher nicht. Dieses Produkt umfasst das<br />

Modul „Individuelle betriebliche Qualifizierung“, nicht die Berufsbegleitung. In Baden-<br />

Württemberg wird die Unterstützte Beschäftigung mit Stand Ende 2009 an 27 Standorten<br />

umgesetzt.<br />

Unterstützte Beschäftigung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hat eine Zusage zur Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung<br />

für den Zeitraum vom 04.05.2009 bis 2013 erhalten. Gemeinsam mit dem <strong>Landkreis</strong> Ravensburg,<br />

der federführend agiert, in Verantwortung des Integrationsfachdienstes und in<br />

Kooperation mit der aus 4 Teilnehmern bestehenden Bietergemeinschaft wurden in einer<br />

ersten Ausschreibung den beiden <strong>Landkreis</strong>en insgesamt 10 Plätze oder 480 Teilnehmermonate<br />

zugeteilt. Im Rahmen einer zweiten Ausschreibung („UB 2“) mit der Bedingung,<br />

Angebote auch am Standort <strong>Biberach</strong> zu schaffen, wurden weitere 480 Teilnehmermonate,<br />

davon 240 für <strong>Biberach</strong>, mit Beginn zum Juni 2010 vergeben. Die Bietergemeinschaft<br />

besteht neben den IFD Ravensburg und <strong>Biberach</strong> aus dem bfz Bodensee-<br />

Oberschwaben (Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft gemeinnützige<br />

GmbH) mit Standorten in <strong>Biberach</strong> und Riedlingen und dem ZFP Südwürttemberg.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sind seit Juni 2010 fünf Teilnehmer in Maßnahmen der Unterstützten<br />

Beschäftigung, davon haben vier Teilnehmer eine geistige Behinderung, ein Teilnehmer<br />

eine psychische Erkrankung. Die Teilnehmer besuchten in den ersten 3 Wochen der<br />

Maßnahme Vorbereitungskurse des Integrationsfachdienstes <strong>Biberach</strong> und sind zur Zeit<br />

in Praktika tätig, teils auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, teils in Werkstätten der beteiligten<br />

Kooperationspartner. 14 Aufgrund der erst kurzen Maßnahmedauer lassen sich noch<br />

keine Aussagen zur Nachhaltigkeit treffen.<br />

12 § 38a SGB IX Abs. 3<br />

13 Bundesagentur für Arbeit: Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX. Produktinformation der Zentrale<br />

(SP III 23) und der Einkaufsorganisation. 16.12.2008<br />

14 Telefonische Auskunft des Integrationsfachdienstes <strong>Biberach</strong> am 29.06.2010


78 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

4.4 Integrationsunternehmen<br />

Integrationsunternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen mit<br />

einer Beschäftigungsquote von mindestens 25 Prozent und in der Regel höchstens<br />

50 Prozent Menschen mit Schwerbehinderung. Diese Angebote stellen ein Brückenangebot<br />

zwischen Werkstatt und Arbeitsmarkt dar und beschäftigen Mitarbeiter zu den üblichen<br />

vertragsrechtlichen und Gehaltskonditionen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Durch<br />

die entrichteten Sozialversicherungsbeiträge erwerben die Mitarbeitenden Anwartschaften<br />

z. B. auf Renten, Arbeitslosengeld und Leistungen der Pflegeversicherung. Sie erhalten<br />

keine Eingliederungshilfe nach SGB XII. Integrationsfirmen bekommen über das Integrationsamt<br />

des Kommunalverbands für Jugend und Soziales investive Förderung und betriebswirtschaftliche<br />

Beratung. In der Regel erhalten Integrationsunternehmen auch Lohnkostenzuschüsse<br />

für ihre Beschäftigten mit Behinderung.<br />

Im Jahr 2009 gab es in Baden-Württemberg 54 Integrationsunternehmen mit insgesamt<br />

1.463 Arbeitsplätzen, davon 835 für Menschen mit Schwerbehinderung und 628 Menschen<br />

ohne Behinderung. Von diesen 835 Menschen wiederum waren 24 Prozent oder<br />

200 Menschen mit geistiger Behinderung. Damit stellte der Personenkreis mit geistiger<br />

Behinderung anteilig die zweitgrößte Gruppe der Beschäftigten mit Behinderung in Integrationsfirmen<br />

hinter den Menschen mit Körperbehinderung und noch vor Menschen mit<br />

seelischer Behinderung. 15<br />

Die Angebote der Integrationsunternehmen in Baden-Württemberg sind vielfältig und reichen<br />

vom Betrieb eines Campingplatzes oder Weingutes über Druckereien, sogenannte<br />

CAP-Lebensmittelmärkte, Bio-Bäckereien, Landschafts- und Gartenbau, Gebrauchtwarenmärkte,<br />

Betriebskantinen bis hin zum Café- und Gaststättenbetrieb.<br />

Integrationsunternehmen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gab es zum 30.06.2009 ein Integrationsunternehmen.<br />

Integrationsunternehmen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Firmenname Geschäftsbereiche<br />

Dornahof-<br />

Integrationsbetriebe<br />

gGmbH,<br />

Bad Buchau<br />

Zulieferbetrieb für die<br />

Metallindustrie<br />

CNC-Dreh- und Fräsbearbeitung<br />

Bohr- und Montagetätigkeiten<br />

Großküchenbetrieb<br />

Catering<br />

Arbeitsplätze<br />

gesamt<br />

davon<br />

Beschäftigte<br />

mit Schwer<br />

behinderung<br />

davon mit geistiger<br />

Behinderung<br />

46 23 5<br />

Datenbasis: Integrationsamt KVJS, Integrationsfachdienst, Stand 30.06.2010.<br />

Die DORNAHOF Integrationsbetriebe gGmbH ist eine Einrichtung des DORNAHOF, Verein<br />

für soziale Heimstätten in Baden-Württemberg und Mitglied im Diakonischen Werk der<br />

Evangelischen Kirche in Württemberg. Seit 1996 betreibt sie in Bad Buchau eine Metallwerkstatt<br />

für Kunden aus der Metallindustrie, für die in Klein- und Großserienfertigung<br />

Aufträge mit CNC-Technik, Dreh-, Fräs- und Schleifarbeiten, sowie Laserbeschriftungen,<br />

Bohr- und Montageaufträge ausgeführt werden.<br />

15 KVJS Baden-Württemberg: Leistungsbilanz 2008/2009. Zahlen – Daten – Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes.<br />

Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg. August 2009.


II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 79<br />

Die Beschäftigung verfolgt neben dem Ziel der Vorbereitung für ein Erwerbsleben auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt auch die dauerhafte Schaffung von Angeboten versicherungspflichtiger<br />

Dauerarbeitsplätze, die individuell auf Neigungen und Fähigkeiten der Beschäftigten<br />

zugeschnitten sind.<br />

Mit seinem anspruchsvollen Produktionsprogramm wendet sich der DORNAHOF überwiegend<br />

an Menschen mit seelischer Behinderung, die mit 10 Beschäftigten die größte<br />

Personengruppe des Integrationsbetriebs stellen. Seit 2008 betreibt der DORNAHOF zusätzlich<br />

einen Großküchenbetrieb in Riedlingen, der auch Menschen mit geistiger Behinderung<br />

beschäftigt. Hier sind 5 Menschen mit geistiger Behinderung tätig.<br />

Von den insgesamt 23 Beschäftigten mit Schwerbehinderung sind vier Frauen und<br />

19 Männer. 16 Damit sind Frauen mit 17 Prozent in Integrationsarbeitsplätzen anteilig deutlich<br />

unterrepräsentiert.<br />

Handlungsempfehlung<br />

Die Schaffung weiterer Arbeitsangebote in Integrationsunternehmen für Menschen mit<br />

geistiger Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stellt eine Handlungsmaxime zur Verbesserung<br />

der beruflichen Integration dieser Zielgruppe dar. Durch das breit differenzierte Produktionsprogramm<br />

der Werkstätten für Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

ergeben sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu einer möglichen Auslagerung von Produktionsbereichen<br />

und Fortführung dieser in der Gesellschaftsform einer Integrationsfirma.<br />

4.5 Werkstätten für behinderte Menschen<br />

Ein wichtiges Beschäftigungsangebot für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />

Behinderung sind Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Sie erbringen<br />

Leistungen der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen,<br />

die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung ohne besondere Unterstützung<br />

nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt<br />

werden können. Aufgabe der Werkstätten ist es, Menschen mit Behinderung eine angemessene<br />

berufliche Bildung und Beschäftigung zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit<br />

zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und sie bei<br />

ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. 17 Außerdem fördern Werkstätten den<br />

Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt mit geeigneten Mitteln, etwa Betriebspraktika<br />

und ausgelagerten Arbeitsplätzen.<br />

Die Leistungen im Arbeitsbereich der Werkstatt sind Leistungen der Eingliederungshilfe.<br />

Werkstatt-Beschäftigte unterliegen der Sozialversicherungspflicht, deren Beiträge durch<br />

den Träger der Eingliederungshilfe erbracht werden, und erwerben dadurch nach 20jähriger<br />

Beschäftigung Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.<br />

Berufsbildungs- und Arbeitsbereich<br />

Werkstätten gliedern sich in Arbeits- und Berufsbildungsbereich. In der Regel werden<br />

Menschen mit Behinderung zunächst in eine zweijährige berufliche Rehabilitation im Berufsbildungsbereich<br />

(BBB) der Werkstatt aufgenommen, der ein bis zu dreimonatiges Eingangsverfahren<br />

zur Überprüfung der Eignung der Maßnahme vorgeschaltet ist. Leistungsträger<br />

für beides ist die Agentur für Arbeit. In Einzelfällen sind es aufgrund vorangegan-<br />

16 Telefonische Auskunft des IFD <strong>Biberach</strong>, Fr. Wunderlich am 29.06.10; Integrationsamt des KVJS.<br />

17 §136 Abs. 1 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen


80 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

gener Erwerbstätigkeit auch die Träger der Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften<br />

oder Unfallkassen. 18<br />

Menschen mit geistiger Behinderung nehmen häufig direkt nach dem Besuch der Sonderschule<br />

für Menschen mit geistiger Behinderung am Berufsbildungsbereich der Werkstatt<br />

teil. Nach zwei Jahren wechseln viele von ihnen in den Arbeitsbereich der Werkstatt,<br />

nachdem sie den Berufsbildungsbereich absolviert haben und bleiben in der Regel dann<br />

dauerhaft dort. Ob der Arbeitsbereich der Werkstatt das geeignete Angebot für einen<br />

Menschen mit Behinderung ist, entscheidet letztlich der zuständige Sozialhilfeträger.<br />

In der Regel orientiert er sich dabei an der Empfehlung des sogenannten Fachausschusses<br />

19 , der sich aus Vertretern der Leistungsträger (Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e, ggf. Renten-/<br />

Versicherungsträger, Agentur für Arbeit) sowie des Werkstatt-Trägers zusammensetzt.<br />

Voraussetzung für die Aufnahme im Arbeitsbereich ist die Fähigkeit des Beschäftigten,<br />

„ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ zu erbringen. 20<br />

Die verstärkte Umsetzung von Programmen wie BVE, KoBV, VBO und UB soll den Automatismus<br />

solcher Beschäftigungsverläufe durchbrechen und eine verbesserte Teilhabe<br />

von Menschen mit geistiger Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. 21<br />

Grundsätzlich ist der Besuch einer Werkstatt auch in Form einer Teilzeit-Beschäftigung<br />

möglich, dies kann jedoch zumeist nur in begründeten Einzelfällen vereinbart werden -<br />

z. B. wenn dies aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder zur Erfüllung des<br />

Erziehungsauftrages notwendig erscheint. 22 Eine Rahmenempfehlung für Baden-<br />

Württemberg zum Thema der Teilzeitbeschäftigung liegt vor, die auch die Vereinbarkeit<br />

von Teilzeit im Rahmen der Werkstatt aus sonstigen Gründen empfiehlt. 23<br />

Ausgelagerte Berufsbildungs- und Arbeitsplätze<br />

Werkstattarbeitsplätze können in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes verlagert<br />

werden. Dies gilt sowohl für einzelne Arbeitsplätze als auch für ganze Arbeitsgruppen. Da<br />

die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zum Aufgabenbereich<br />

der Werkstätten gehört, sollen diese auch ein Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen<br />

in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes vorhalten, die sowohl dauerhaft<br />

ausgelagert als auch zum Zwecke des Übergangs angeboten werden können. 24<br />

Ausgelagerte Arbeitsplätze unterliegen weiterhin den rechtlichen und vertraglichen Regelungen<br />

der Werkstatt. Sie erfüllen in der Regel den Anspruch, näher an den Bedingungen<br />

des allgemeinen Arbeitsmarktes zu sein, sollen das Selbstbewusstsein der Beschäftigten<br />

stärken, einen aktiven Beitrag zur Inklusion von Menschen mit geistiger Behinderung in<br />

die Arbeitsgesellschaft leisten und den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern.<br />

Im aktuellen Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich betont die<br />

Bundesagentur für Arbeit die besondere Bedeutung der Durchführung von Teilen des Berufsbildungsbereichs<br />

in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes und<br />

18<br />

§ 42 SGB IX<br />

19<br />

20<br />

21<br />

§§ 2 bis 5 der Werkstattverordnung - WVO<br />

§136 Abs. 2 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen<br />

Vgl. Kapitel II 2.4 Übergang Schule - Beruf<br />

22<br />

23<br />

Werkstättenverordnung § 6<br />

Rahmenempfehlung zur Umsetzung von Teilzeitbeschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen<br />

(Werkstatt); Beschluss der Vertragskommission vom 21.07.2009/16.10.2009<br />

24<br />

§136 Abs. 1 SGB IX Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen


II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 81<br />

weist darauf hin, dass diese als verbindlicher Teil der beruflichen Bildung vorzusehen und<br />

im Durchführungskonzept festzulegen sind. 25<br />

Bei ausgelagerten Plätzen im Rahmen des Berufsbildungsbereiches ist darauf hinzuweisen,<br />

dass auf diesen nach Stellungnahme der Arbeitsagentur aufgrund der gesetzlichen<br />

Vorgaben für den Berufsbildungsbereich ein dauerhafter Verbleib nicht möglich ist. Rehabilitationsziel<br />

des Berufsbildungsbereichs sei die Förderung und Herstellung dieses dauerhaften<br />

Leistungsvermögens und somit entfalle die Anspruchsgrundlage für die Teilnahme<br />

am Berufsbildungsbereich, wenn dieses Ziel bereits im Vorfeld durch die dauerhafte<br />

Inanspruchnahme eines Außenarbeitsplatzes im Berufsbildungsbereich erreicht sei. 26<br />

Werkstätten für behinderte Menschen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist die St. Elisabeth-Stiftung - Heggbacher Werkstattverbund Träger<br />

aller Werkstattangebote. Zum Heggbacher Werkstattverbund gehören Werkstätten für<br />

behinderte Menschen (WfbM) in Maselheim-Heggbach, <strong>Biberach</strong> und Laupheim sowie<br />

Werkgemeinschaften (WG) für Menschen mit einer psychischen Erkrankung in <strong>Biberach</strong><br />

und Bad Buchau. Ein breit differenziertes Produktionsspektrum und ein hohes Lohnniveau<br />

der Werkstattlöhne sind Kennzeichen der auch überregional aufgestellten Einrichtung.<br />

Die Werkstätten übernehmen Aufträge aus der Industrie in den Bereichen Metall- und<br />

Kunststoffbearbeitung, Montage, Verpackung und Kabelkonfektionierung und bieten auf<br />

dem Dienstleistungssektor Landschaftspflege für Privatpersonen, Unternehmen oder<br />

Kommunen, Aktenvernichtung und die digitale Archivierung von Geschäftsunterlagen an.<br />

In Eigenproduktion vermarktet der Heggbacher Werkstattverbund Gewächshäuser, Frühbeete,<br />

Komposter und Pflanzen aus der Gärtnerei der Werkstatt <strong>Biberach</strong> sowie Gartenmöbel<br />

aus der Werkstatt Laupheim.<br />

Die Werkstatt Heggbach als älteste Werkstatt bietet Menschen mit Behinderung seit über<br />

30 Jahren Beschäftigungsplätze. Im gesamten Werkstattverbund sind heute mehr als 900<br />

Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung beschäftigt.<br />

25 SP III 13 – HEGA 06/2010 – Fachkonzept EV/BBB der Bundesagentur für Arbeit vom 21.06.2010<br />

26 Schreiben der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg, Stuttgart vom 14.05.2010


82 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Wohnorte der privat oder ambulant betreut wohnenden Werkstatt-Beschäftigten inkl. Berufsbildungsbereich<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> am 30.06.2009<br />

Langenenslingen<br />

Altheim<br />

ambulant Wohnende<br />

privat Wohnende<br />

Riedlingen<br />

Ertingen<br />

Unlingen<br />

Dürnau<br />

Uttenweiler<br />

Dürmentingen Betzenweiler<br />

Seekirch<br />

Alleshausen<br />

Kanzach Moosburg<br />

Oggelshausen<br />

Bad Buchau<br />

Allmannsweiler<br />

Tiefenbach<br />

Attenweiler<br />

Bad Schussenried<br />

Schemmerhofen<br />

Warthausen<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Mittelbiberach<br />

Ingoldingen<br />

Hochdorf<br />

Laupheim<br />

Ummendorf<br />

Eberhardzell<br />

Maselheim<br />

Achstetten<br />

Burgrieden<br />

Ochsenhausen<br />

Steinhausen<br />

Gutenzell-Hürbel<br />

Erlenmoos<br />

Rot an der Rot<br />

Karte: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.6.2009 (N=304).<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> arbeiteten am 30.06.2009 618 Erwachsene mit geistiger Behinderung<br />

in einer Werkstatt. Am Standort Maselheim-Heggbach waren 224 Menschen, in <strong>Biberach</strong><br />

220 Beschäftigte an den drei Standorten - Rindenmooserstraße, Aspachstraße<br />

und in der Werkstatt <strong>Biberach</strong> - und in der Werkstatt Laupheim weitere 174 Menschen mit<br />

geistiger Behinderung tätig.<br />

Wohnorte und Wohnformen<br />

304 Personen unter den Beschäftigten wohnten privat oder mit ambulanter Betreuung,<br />

teilweise in Familien, im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Der Blick auf die Karte der Wohnorte der<br />

privat und ambulant betreut wohnenden Werkstatt-Beschäftigten offenbart, dass zwar<br />

Einzugsbereiche zur nächstgelegenen Werkstatt erkennbar sind, jedoch müssen viele<br />

weite tägliche Fahrtwege zur Beschäftigungsstelle in Kauf nehmen. Einige wenige der im<br />

nord-westlichen <strong>Landkreis</strong> wohnenden Menschen mit Behinderung besuchen auch die<br />

Werkstatt des Heggbacher Werkstattverbundes in Ehingen im Alb-Donau-Kreis, da diese<br />

näher gelegen ist als die im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> verfügbaren Werkstätten.<br />

52 Prozent der Beschäftigten der Laupheimer Werkstatt leben privat, neun Personen davon<br />

im Alb-Donau-Kreis. Auch die Besucher der <strong>Biberach</strong>er Beschäftigungsangebote leben<br />

zu über zwei Drittel in Privathaushalten, unter den Teilnehmern am Beschäftigungsangebot<br />

in der <strong>Biberach</strong>er Aspachstraße sind es sogar 82 Prozent. Auch hier wohnen drei<br />

Beschäftigte im Alb-Donau-Kreis, je einer in der Stadt Ulm und im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg.<br />

Lediglich in der Werkstatt in Heggbach wohnt mit 65 Prozent der überwiegende Anteil der<br />

Werkstattbeschäftigten in den Wohnheimen in Heggbach. Hier leben 26 Prozent der<br />

Werkstattbesucher privat. Von diesen 59 privat Wohnenden leben fünf Beschäftigte im<br />

Alb-Donau-Kreis.<br />

Mietingen<br />

Schwendi<br />

Wain<br />

Erolzheim<br />

Kirchberg<br />

Berkheim<br />

Tannheim<br />

Dettingen<br />

Kirchdorf


II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 83<br />

Werkstatt-Beschäftigte mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> nach Wohnform am 30.06.2009 in Prozent<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

26<br />

1<br />

8<br />

65<br />

WfbM<br />

Heggbach<br />

(N=224)<br />

68 70<br />

3<br />

8<br />

9<br />

21 21<br />

WfbM <strong>Biberach</strong><br />

(N=154)<br />

Rindenmooserstr.<br />

<strong>Biberach</strong><br />

(N=33)<br />

82<br />

3<br />

6<br />

9<br />

Aspachstr.<br />

<strong>Biberach</strong><br />

(N=33)<br />

52<br />

5<br />

10<br />

33<br />

WfbM Laupheim<br />

(N=174)<br />

49<br />

3<br />

8<br />

40<br />

<strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong><br />

(N=618)<br />

privat<br />

betreut in<br />

Familien<br />

amb<br />

betreut<br />

stationär<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=618)<br />

Vergleicht man diese Verteilung mit denen anderer <strong>Landkreis</strong>e, so leben im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> mit 11 Prozent im ambulant betreuten Wohnen überdurchschnittlich viele Werkstattbesucher<br />

in dieser Wohnform. Jedoch liegt auch der Wert von 40 Prozent stationär<br />

wohnender Beschäftigter im oberen Drittel im Vergleich mit anderen Kreisen. Demgegenüber<br />

lebt mit 49 Prozent privat wohnender Werkstatt-Beschäftigter im Verhältnis zu anderen<br />

Kreisen ein geringerer Anteil der Beschäftigten ohne Hilfen beim Wohnen. Bezieht<br />

man diese Werte jedoch auf ihr Verhältnis zur Einwohnerzahl, so leben im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

mit 17 Leistungsempfängern je 10.000 Einwohner deutlich mehr Leistungsempfänger<br />

in privater Wohnform als in anderen <strong>Landkreis</strong>en. Dort liegt die Spanne zwischen 6<br />

und 14 Leistungsempfängern je 10.000 Einwohner.<br />

Alter<br />

Das durchschnittliche Alter der Beschäftigten in allen Werkstätten des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />

für Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung beträgt<br />

41 Jahre. Im Kennzahlenvergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en liegt <strong>Biberach</strong> damit deutlich<br />

im oberen Bereich. Diese Werte variieren in anderen <strong>Landkreis</strong>en, für die dem KVJS Daten<br />

vorliegen, zwischen 36 und 41 Jahren. Insbesondere die Werkstatt in Heggbach weist<br />

mit einem Durchschnittsalter von 45,5 Jahren einen besonders hohen Anteil älterer Beschäftigter<br />

auf. Hier sind über 40 Prozent der Werkstattbesucher zwischen 50 und 65 Jahre<br />

alt. Die Begründung hierfür liegt beim Alter der Bewohnerinnen und Bewohner der<br />

Wohnheime in Heggbach. 27 Der Schwerpunkt der Altersverteilung liegt in allen Werkstätten<br />

auf der Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen.<br />

27 Vgl. Kapitel II 3.4


84 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Werkstatt-Beschäftigte mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> nach Alter am 30.06.2009 in Prozent<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

15<br />

16<br />

11<br />

30<br />

14<br />

14<br />

WfbM<br />

Heggbach<br />

(N=208)<br />

31<br />

3 6 3<br />

9<br />

3<br />

6<br />

14<br />

7<br />

3<br />

32<br />

26<br />

24<br />

WfbM <strong>Biberach</strong><br />

(N=154)<br />

18<br />

12<br />

55<br />

Rindenmooserstr.<br />

<strong>Biberach</strong><br />

(N=33)<br />

42<br />

33<br />

6<br />

Aspachstr.<br />

<strong>Biberach</strong><br />

(N=33)<br />

36<br />

20<br />

27<br />

WfbM Laupheim<br />

(N=174)<br />

7<br />

9<br />

10<br />

33<br />

20<br />

22<br />

<strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong><br />

(N=618)<br />

60 bis 65<br />

55 bis<br />

unter 60<br />

50 bis<br />

unter 55<br />

40 bis<br />

unter 50<br />

30 bis<br />

unter 40<br />

unter 30<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=618)<br />

Werkstätten mit einem höheren Anteil an jüngeren Menschen mit Behinderungen sind vor<br />

allem die Werkstatt in <strong>Biberach</strong>, Laupheim und die Einrichtung in der Rindenmooserstraße.<br />

In der Rindenmooserstraße sind über zwei Drittel jünger als 40 Jahre, mehr als die<br />

Hälfte sogar unter 30 Jahre. In der Werkstatt <strong>Biberach</strong> ist die Hälfte der Beschäftigten<br />

unter 40 Jahre, in der Werkstatt Laupheim sind dies 47 Prozent.<br />

Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Werkstattverbund


Leistungsträger<br />

II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 85<br />

Für knapp 60 Prozent der Werkstattbeschäftigten in den Einrichtungen des Heggbacher<br />

Werkstattverbunds ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zuständiger Kostenträger. Durch die regionale<br />

Nähe der Angebote zu den angrenzenden <strong>Landkreis</strong>en, teils auch aufgrund der stationären<br />

Wohnangebote, sind 7 Prozent der Beschäftigten in Kostenträgerschaft des Alb-<br />

Donau-Kreises und insgesamt 16 Prozent in Trägerschaft der Kreise Ravensburg (21 Personen),<br />

Esslingen (8 Personen), der Stadt Ulm (11 Personen) oder anderer badenwürttembergischer<br />

<strong>Landkreis</strong>e (58 Personen).<br />

Die Bundesagentur für Arbeit ist für 13 Prozent der Werkstattbesucher für Maßnahmen<br />

der beruflichen Rehabilitation im Berufsbildungsbereich der Werkstätten verantwortlicher<br />

Kostenträger.<br />

Werkstatt-Beschäftigte mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> nach Leistungsträger am 30.06.2009 in Prozent<br />

Sonstige<br />

1%<br />

Rentenversicherung<br />

2%<br />

andere Bundesländer<br />

3%<br />

Alb-Donau-Kreis<br />

7%<br />

Agentur für Arbeit<br />

13%<br />

andere <strong>Landkreis</strong>e<br />

16%<br />

<strong>Biberach</strong><br />

58%<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=618)<br />

Im Vergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en liegt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> mit knapp 60 Prozent<br />

in eigener Kostenträgerschaft im unteren Bereich. Hier liegen die Vergleichswerte zwischen<br />

46 Prozent und 88 Prozent.<br />

Die Quote der Werkstattplätze insgesamt (inklusive Berufsbildungsbereich) ist im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> mit 33 je 10.000 Einwohner vergleichsweise hoch. Andere <strong>Landkreis</strong>e mit<br />

vergleichbarer Angebotsstruktur verfügen über eine Anzahl an Werkstattplätzen von 8 bis<br />

39 je 10.000 Einwohner.<br />

Einfluss auf die große Anzahl an Plätzen dürfte hier auch die Nähe zum Alb-Donau-Kreis<br />

haben, der eine sehr geringe Werkstattplatzdichte aufweist, sowie die hohe Anzahl überregionaler<br />

Belegung stationärer Plätze im <strong>Landkreis</strong> selbst.


86 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Handlungsempfehlung<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zeichnet sich entsprechend ein baldiger Bedarf an Angeboten für<br />

ältere Menschen mit Behinderung nach dem Verlassen der Werkstätten ab. In der Folge<br />

sind - auch hier wieder insbesondere für die aktuell in der Heggbacher Werkstatt-<br />

Beschäftigten - alternative tagesstrukturierende Angebote für Senioren mit Behinderung<br />

zu entwickeln bzw. sind bestehende Angebote für Senioren im Hinblick auf eine Inklusion<br />

zu öffnen.<br />

Dabei sollte auch der Aspekt der Wohnform berücksichtigt werden: Aufgrund der hohen<br />

Anzahl nicht stationär wohnender Werkstattbesucher sind auch Betreuungsangebote für<br />

Senioren mit Behinderung vorzusehen, die ambulant betreut beziehungsweise in Familien<br />

oder ohne Unterstützung beim Wohnen privat leben.<br />

Modulare Angebote, die auch „Teilzeit“-Tagesstrukturen ermöglichen oder als Einzelleistung<br />

mit dem Persönlichen Budget eingekauft werden können, sind dabei aufgrund der<br />

flexiblen Anpassungsmöglichkeit an individuelle Lebensformen und –interessen besonders<br />

zu empfehlen. Auch die Öffnung und Nutzung bestehender Angebote für Senioren<br />

ohne Behinderung trägt zur Inklusion und sozialraumorientierten Begleitung von Menschen<br />

mit Behinderung ebenso bei wie zur Schonung öffentlicher Ressourcen. Das Landratsamt<br />

hat dazu bereits Projektmittel bei der Landesstiftung Baden-Württemberg beantragt<br />

28<br />

4.6 Förder- und Betreuungsbereich (FuB)<br />

Förder- und Betreuungsbereiche sind Angebote für Erwachsene mit schwerer Behinderung,<br />

die nicht das sogenannte „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“<br />

erbringen, das Voraussetzung für die Aufnahme in eine Werkstatt ist. Häufig sind sie<br />

schwer- oder mehrfach behindert und aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität auf einen<br />

Fahrdienst angewiesen.<br />

Ziel von Förder- und Betreuungsgruppen ist es, Erwachsenen einen ihrer schwereren<br />

Behinderung angemessenen Tagesablauf zu ermöglichen. Die pädagogische Arbeit orientiert<br />

sich an den individuellen Erfordernissen und den spezifischen Behinderungen der<br />

Besucher. Die Förderung einer größtmöglichen Selbstständigkeit in den verschiedenen<br />

Lebensbereichen soll die Abhängigkeit von Hilfen langfristig reduzieren. Darüber hinaus<br />

soll den Menschen mit schweren Behinderungen ein zweiter Lebensbereich neben dem<br />

Wohnen in der Familie oder im Wohnheim erschlossen werden. Die Förderung der motorischen<br />

Fähigkeiten, der Kommunikation und des Sozialverhaltens in der Gruppe sollen<br />

dazu beitragen, Autonomie und Selbständigkeit der Besucher zu vergrößern.<br />

In Förder- und Betreuungsbereichen sollen einfache Arbeitstätigkeiten angeboten werden.<br />

Dabei ist die (Re-)Integration in den Arbeitsbereich der Werkstatt anzustreben. Förderund<br />

Betreuungsbereiche sollten deshalb konzeptionell mit einer Werkstatt zusammenarbeiten,<br />

um die gegenseitige Durchlässigkeit der Angebote zu gewährleisten. So können<br />

Besucher von Förder- und Betreuungsgruppen in die Werkstatt wechseln, wenn sie durch<br />

entsprechende Förderung die erforderliche Arbeitsleistung erreichen. Umgekehrt können<br />

schwächere Werkstatt-Beschäftigte in den Förder- und Betreuungsbereich wechseln,<br />

wenn sie sich den Anforderungen des Arbeitsbereiches nicht (mehr) gewachsen fühlen.<br />

28<br />

Vgl. Kapitel II.3.1


II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 87<br />

Förder- und Betreuungsbereiche können unter dem Dach der Werkstatt eingerichtet, an<br />

einen stationären Wohnbereich angegliedert sein oder für sich allein stehen:<br />

� Für jüngere Erwachsene, die noch zu Hause wohnen, ist in der Regel die Förder- und<br />

Betreuungsgruppe unter dem Dach der Werkstatt das richtige Angebot. Hier ist der<br />

Wechsel zwischen Werkstatt und Förder- und Betreuungsbereich leicht möglich. Dafür<br />

werden zum Teil Übergangsgruppen eingerichtet, die auf den Wechsel vorbereiten<br />

sollen. Neubauten von Werkstätten werden heute fast immer durch einen Förder- und<br />

Betreuungsbereich ergänzt, an älteren Werkstätten werden sie oft nachträglich angebaut.<br />

� Bei Neubauten von Wohnheimen für sehr schwer behinderte Menschen wird heute<br />

meist ein entsprechendes Angebot der Tagesstruktur von Beginn an mit eingeplant.<br />

Wohnheime werden heute vorwiegend für Menschen mit schweren Behinderungen<br />

oder Verhaltensproblematiken gebaut, wodurch der Anteil der sehr schwer behinderten<br />

Bewohner in den Wohnheimen erheblich ansteigt. Diese Kombination hat zwar<br />

den Nachteil, dass sich der zweite Lebensbereich auf das unmittelbare Wohnumfeld<br />

beschränkt. Die tägliche Fahrt an einen anderen Ort ist jedoch für einen Teil der Menschen<br />

mit sehr schweren Behinderungen strapaziös.<br />

Förder- und Betreuungsbereiche im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gab es zum 30.06.2009 150 Besucher von Förder- und Betreuungsgruppen.<br />

Mit 8 Plätzen im Förder- und Betreuungsbereich je 10.000 Einwohner gibt<br />

es im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en mit ähnlichen Angebotsstrukturen<br />

eine hohe Angebotszahl. Die Platzzahl in vergleichbaren <strong>Landkreis</strong>en variiert<br />

von einem bis zu 14 Plätzen je 10.000 Einwohner. Ein Grund hierfür dürfte im hohen Anteil<br />

an Wohnheimbewohnern im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zu finden sein, der auch einen hohen<br />

Anteil auswärtiger Nutzer zur Folge hat.<br />

Die Förder- und Betreuungsbereiche haben ihre Standorte in Angliederung an die Werkstatt<br />

in Heggbach (69 Plätze) und Laupheim (21 Plätze), zusätzlich werden Plätze an einigen<br />

Wohnheimen vorgehalten. So sind dem Haus Gabriel in Riedlingen 10 Plätze für<br />

alle dort lebenden Bewohner angegliedert, Haus Maria in Ingerkingen verfügt über<br />

15 Plätze für einen Teil der 19 Bewohner, ähnlich verfährt das Rosa-Bauer-Haus in <strong>Biberach</strong>,<br />

das für alle Wohnheimplätze auch ein entsprechendes Förder- und Betreuungsangebot<br />

vorhält; hier nutzen zur Zeit 27 der 33 Bewohner dieses Angebot. Im Haus Regina<br />

in Maselheim sind 8 der 87 Bewohner in der Förder- und Betreuungsgruppe.


88 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Standorte der Förder- und Betreuungsbereiche im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> am 30.06.2009<br />

Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=150)<br />

Mit Ausnahme von Riedlingen ist an allen Standorten eine neigungsdifferenzierte Beschäftigung<br />

und Förderung innerhalb eines Standortes möglich.<br />

Wohnform<br />

10<br />

Langenenslingen Riedlingen Unlingen<br />

Altheim<br />

Ertingen<br />

Dürnau<br />

Uttenweiler<br />

Dürmentingen Betzenweiler<br />

Seekirch<br />

Alleshausen<br />

Kanzach Moosburg<br />

Oggelshausen<br />

Bad Buchau<br />

Allmannsweiler<br />

Tiefenbach<br />

Attenweiler<br />

Bad Schussenried<br />

85 Prozent der Besucher der Förder- und Betreuungsgruppen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lebten<br />

in einem Wohnheim, weil ihr Hilfebedarf entsprechend hoch ist.<br />

In der Werkstatt Heggbach wohnen 6 Prozent der Besucher der Förder- und Betreuungsgruppen<br />

privat, in der Werkstatt Laupheim sogar 71 Prozent. Es kann vermutet werden,<br />

dass es sich hierbei um jüngere Menschen mit schweren Behinderungen handelt, die in<br />

ihrem Privatbereich erhebliche Unterstützung durch ihre Herkunftsfamilien erfahren.<br />

Im Vergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en ist die Quote von 85 Prozent stationär lebenden<br />

Besuchern der Förder- und Betreuungsgruppen recht hoch. Die Werte variieren hier für<br />

die dem KVJS vorliegenden <strong>Landkreis</strong>e zwischen 27 Prozent und 88 Prozent.<br />

15<br />

Schemmerhofen<br />

Warthausen<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Mittelbiberach<br />

Ingoldingen<br />

27<br />

Hochdorf<br />

Laupheim<br />

Ummendorf<br />

Eberhardzell<br />

77<br />

21<br />

Maselheim<br />

Achstetten<br />

Mietingen<br />

Burgrieden<br />

Schwendi<br />

Ochsenhausen<br />

Steinhausen<br />

Gutenzell-Hürbel<br />

Erlenmoos<br />

Wain<br />

Rot an der Rot<br />

Erolzheim<br />

Kirchberg<br />

Berkheim<br />

Dettingen<br />

Tannheim<br />

Kirchdorf


II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 89<br />

Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Wohnform am<br />

30.06.2009 in Prozent<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

100 100<br />

Haus<br />

Gabriel<br />

(N=10)<br />

Haus Maria<br />

(N=15)<br />

11<br />

89<br />

Rosa-Bauer-<br />

Haus<br />

(N=27)<br />

100<br />

Haus Regina<br />

(N=8)<br />

6<br />

94<br />

WfbM<br />

Heggbach<br />

(N=69)<br />

71<br />

5<br />

24<br />

WfbM<br />

Laupheim<br />

(N=21)<br />

15<br />

1<br />

85<br />

<strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong><br />

(N=150)<br />

privat<br />

Betreutes<br />

Wohnen in<br />

Familien<br />

stationär<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=150)<br />

Alter<br />

Das durchschnittliche Alter der Besucher von Angeboten in Förder- und Betreuungsgruppen<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en ist - ähnlich wie bei den<br />

Werkstattbesuchern - mit 43 Jahren recht hoch. Insbesondere die Altersklasse der über<br />

55-Jährigen ist mit 22 Prozent sehr stark vertreten.<br />

Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Alter am<br />

30.06.2009 in Prozent<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

20<br />

20<br />

20<br />

20<br />

20<br />

Haus<br />

Gabriel<br />

(N=10)<br />

33<br />

53 26<br />

13<br />

Haus Maria<br />

(N=15)<br />

4 6 3<br />

10<br />

7<br />

9<br />

4<br />

25 13<br />

5<br />

7<br />

10<br />

26<br />

26<br />

Rosa-Bauer-<br />

Haus<br />

(N=27)<br />

25<br />

50<br />

Haus Regina<br />

(N=8)<br />

17<br />

12<br />

30<br />

14<br />

7<br />

WfbM<br />

Heggbach<br />

(N=69)<br />

52<br />

5<br />

29<br />

WfbM<br />

Laupheim<br />

(N=21)<br />

9<br />

32<br />

20<br />

17<br />

<strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong><br />

(N=150)<br />

unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 55 55 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 75<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=150)<br />

Das Durchschnittsalter der Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs in der Werkstatt<br />

Heggbach liegt sogar bei 48 Jahren. Vereinzelt finden sich Teilnehmer, die die Altersgrenze<br />

von 65 Jahren und damit den Übergang in den Ruhestand überschritten haben.


90 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Leistungsträger<br />

Die Quote der im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in Förder- und Betreuungsgruppen betreuten Menschen<br />

mit Behinderung in auswärtiger Kostenträgerschaft ist mit 59 Prozent vergleichsweise<br />

hoch. In anderen <strong>Landkreis</strong>en mit vergleichbarem Angebot liegen die Werte zwischen<br />

5 Prozent und 67 Prozent.<br />

Für 41 Prozent der Teilnehmenden an den Angeboten ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> auch<br />

zuständiger Kostenträger.<br />

So handelt es sich beim Haus Gabriel um ein überregionales Angebot, dessen Besucher<br />

der FuB ausschließlich in Kostenträgerschaft anderer <strong>Landkreis</strong>e oder Bundesländer sind.<br />

Dabei fällt das große Einzugsgebiet bei den - überwiegend stationär lebenden - Teilnehmern<br />

der Förder- und Betreuungsgruppen auf.<br />

Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Leistungsträgern<br />

am 30.06.2009 in Prozent<br />

Bayern<br />

3%<br />

Hessen<br />

1%<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

2%<br />

Sonstige <strong>Landkreis</strong>e Ba-Wü<br />

27%<br />

Stuttgart<br />

5%<br />

Rentenversicherung<br />

1%<br />

Ulm<br />

4%<br />

Selbstzahler<br />

2%<br />

Alb-Donau-Kreis<br />

15%<br />

<strong>Biberach</strong><br />

40%<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=150).<br />

Für 15 Prozent der Besucher ist der Alb-Donau-Kreis zuständiger Kostenträger. Die Stadt<br />

Ulm ist für 4 Prozent, die Stadt Stuttgart für 5 Prozent und sonstige <strong>Landkreis</strong>e in Baden-<br />

Württemberg sind für 27 Prozent der Teilnehmenden am Angebot im Förder- und Betreuungsbereich<br />

zuständige Kostenträger. Aber auch andere Bundesländer wie Bayern mit<br />

3 Prozent und Nordrhein-Westfalen und Hessen mit insgesamt 3 Prozent nutzen die Angebotstrukturen<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

Handlungsempfehlung<br />

Ein gemäßigter Ausbau des Förder- und Betreuungsbereiches ist anzuraten. Eine dezentrale<br />

Ausrichtung ist zu prüfen, um die bessere Verteilung der Angebote im <strong>Landkreis</strong> zu<br />

gewährleisten. Dabei sind neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Angeboten der<br />

Seniorenbetreuung und des Förder- und Betreuungsbereich zu prüfen.


II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 91<br />

Außerdem wird es für die älteren Besucher des Förder- und Betreuungsbereichs in den<br />

nächsten Jahren verstärkt darum gehen, den Übergang in die neue Lebensphase zu gestalten.<br />

Hier gilt es, das Prinzip der Normalität zu achten und Angebote zu konzipieren,<br />

die sich deutlich von der an die Arbeitsbereiche angelehnten Beschäftigungsstruktur der<br />

Förder- und Betreuungsgruppen abheben.<br />

4.7 Tages- und Seniorenbetreuung<br />

Wenn Werkstatt-Beschäftigte oder Besucherinnen und Besucher von Förder- und Betreuungsgruppen<br />

die Altersgrenze von 65 Jahren überschreiten und ins Rentenalter kommen,<br />

erhalten sie in der Regel statt der bisherigen Leistung eine Tagesbetreuung für Senioren.<br />

Jüngere Erwachsene besuchen nur in seltenen Fällen eine Tages- bzw. Seniorenbetreuung.<br />

Bei der Tages- bzw. Seniorenbetreuung steht die Begleitung eines gelingenden Alter(n)s<br />

und die aktive Gestaltung des Ruhestands im Mittelpunkt. Der betreute Personenkreis<br />

umfasst Erwachsene mit wesentlichen Behinderungen, die alters- oder behinderungsbedingt<br />

auf umfassende Betreuungs- und Hilfeleistungen im Bereich der alltäglichen Lebensführung,<br />

der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und im Bereich der Gesundheitsförderung<br />

angewiesen sind. Die Tages- bzw. Seniorenbetreuung soll dazu beitragen, dass<br />

die Menschen trotz des fortgeschrittenen Alters oder der Beeinträchtigung so selbständig<br />

wie möglich leben können. So versucht man, die Senioren in die Aufgaben und Geschehnisse<br />

des Alltags einzubeziehen, z. B. durch gemeinsames Einkaufen, Kochen oder Backen.<br />

Häufig und analog zum Bedarf befindet sich die Tages- bzw. Seniorenbetreuung in Angliederung<br />

an Wohnheime für ältere Bewohner. Vereinzelt besuchen diese Personen<br />

auch weiterhin eine Seniorengruppe in der Werkstatt, wenn der Bedarf an solcher Betreuung<br />

in einer (Wohn-)Einrichtung nur gering ist. Das kann für eine Übergangszeit sinnvoll<br />

sein, da Werkstätten in der Regel den Lebensmittelpunkt von Menschen mit Behinderung<br />

darstellen, an dem sie auch ihre sozialen Kontakte pflegen. Wichtig ist ein fließender<br />

Übergang zwischen Werkstatt und Förder- und Betreuungsgruppe einerseits und dem<br />

Ruhestand andererseits. Der Schwerpunkt der Betreuung im Ruhestand sollte jedoch<br />

nicht in der Werkstatt liegen. Dies würde dem Prinzip der Normalität und der Angleichung<br />

der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung an übliche Alltagsstrukturen widersprechen.<br />

Grundsätzlich stellt sich die Frage, welche Angebote jenseits einer Ganztagsbetreuung an<br />

allen Wochentagen für Menschen mit Behinderung im Seniorenalter möglich sind. Entsprechende<br />

gestufte Angebote sind notwendig und sollten am individuellen Bedarf und<br />

der jeweiligen Wohnform (privat, ambulant betreut, Wohnheim) ausgerichtet sein.<br />

In der Vergangenheit wurde die Tages- bzw. Seniorenbetreuung als Leistung der Eingliederungshilfe<br />

in der Regel nur für Personen gewährt, die in einem Wohnheim stationär<br />

leben. Künftig wird es mit der deutlich steigenden Zahl älterer Menschen mit Behinderung<br />

jedoch notwendig werden, auch für diejenigen Personen passende Angebote zu schaffen,<br />

die in Privathaushalten oder im ambulant betreuten Wohnen leben. Dabei kann es unter<br />

Umständen ausreichend sein, eine Betreuung an einem oder wenigen Wochentagen anzubieten,<br />

wie dies auch in der Tagespflege für Senioren ohne Behinderung der Fall ist. Es<br />

sind also gestufte Konzepte zu entwickeln, die den individuellen Voraussetzungen gerecht<br />

werden, die sich im Laufe des Seniorenalters mit zunehmender Gebrechlichkeit individuell<br />

verändern können.


92 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Bei der Versorgung alt gewordener und jüngerer pflegebedürftiger Menschen mit Behinderungen<br />

stellt sich auch immer wieder die Frage nach der pflegerischen Versorgung<br />

nach dem SGB XI (Pflegeversicherung). Dazu wurden bislang in Baden-Württemberg sogenannte<br />

„binnendifferenzierte“ Bereiche in Einrichtungen der Behindertenhilfe eingerichtet.<br />

Weit überwiegend werden alt gewordene Menschen mit Behinderung jedoch - wie<br />

Menschen ohne Behinderung auch - dort versorgt, wo sie ein Leben lang gewohnt haben.<br />

Tages- und Seniorenbetreuung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sind zum 30.06.2009 nur wenige Standorte der Tages- und Seniorenbetreuung<br />

für Menschen mit Behinderung vorhanden. Das Angebot sammelt sich stark<br />

im Zentrum des <strong>Landkreis</strong>es mit 10 Plätzen der Lebenshilfe in <strong>Biberach</strong> und 146 Plätzen<br />

in den Wohnhäusern des Heggbacher Wohnverbundes in Maselheim. Weitere 6 Plätze<br />

werden im Haus Monika in Schemmerhofen-Ingerkingen und 10 im Coletta-Deußer-Haus<br />

in Ochsenhausen vorgehalten, beide ebenfalls in Trägerschaft der Heggbacher Einrichtungen.<br />

Standorte der Seniorenbetreuungen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> am 30.06.2009<br />

Langenenslingen Riedlingen Unlingen<br />

Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=174)<br />

Wohnformen<br />

Altheim<br />

Ertingen<br />

Dürnau<br />

Uttenweiler<br />

Dürmentingen Betzenweiler<br />

Seekirch<br />

Alleshausen<br />

Kanzach Moosburg<br />

Oggelshausen<br />

Bad Buchau<br />

Allmannsweiler<br />

Tiefenbach<br />

Attenweiler<br />

Bad Schussenried<br />

6<br />

Schemmerhofen<br />

Warthausen<br />

10<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Mittelbiberach<br />

Ingoldingen<br />

Ummendorf<br />

Eberhardzell<br />

Bei nahezu allen Besuchern der Tages- und Seniorenbetreuung handelt es sich um Bewohner<br />

stationärer Einrichtungen (171 von 174 Besuchern). Lediglich die beiden Besucher<br />

der Tagesstruktur in der Werkstatt Laupheim leben in einem Privathaushalt, so wie<br />

auch ein Besucher des Angebots der Lebenshilfe in <strong>Biberach</strong>. Mit nur zwei Prozent privat<br />

wohnenden Besuchern ohne ambulante Betreuung unterscheidet sich der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

von anderen <strong>Landkreis</strong>en mit vergleichbaren Angebotstrukturen, bei denen diese<br />

Quote zum Teil deutlich höher ist. Hier variieren die Werte zwischen 2 Prozent und 45<br />

Prozent.<br />

Hochdorf<br />

Laupheim<br />

Maselheim<br />

Achstetten<br />

Mietingen<br />

146<br />

Burgrieden<br />

Schwendi<br />

10<br />

Ochsenhausen<br />

Steinhausen<br />

Gutenzell-Hürbel<br />

Erlenmoos<br />

Wain<br />

Rot an der Rot<br />

Erolzheim<br />

Kirchberg<br />

Berkheim<br />

Dettingen<br />

Tannheim<br />

Kirchdorf


Alter<br />

II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 93<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> besuchten zum 30.06.2009 174 Teilnehmer tagesstrukturierende<br />

Angebote. Mit 9,2 Plätzen je 10.000 Einwohner liegt <strong>Biberach</strong> im Vergleich zu anderen<br />

<strong>Landkreis</strong>en, die eine ähnliche Angebotsstruktur aufweisen, mit dieser Quote deutlich an<br />

erster Stelle. Die Werte variieren hier zwischen 0 und 6,5 Plätzen je 10.000 Einwohner.<br />

Dies ist vermutlich auf die Alterstruktur, insbesondere der Teilnehmer aus dem Heggbacher<br />

Wohnverbund, zurückzuführen. Mit einem großen binnendifferenzierten Bereich in<br />

Heggbach - dem Haus Bernhard - leben dort sehr alte Menschen.<br />

Die folgende Grafik verdeutlicht das hohe Alter der Besucher der Tagesstruktur für Senioren<br />

in den Häusern in Maselheim, Ingerkingen und Ochsenhausen. Lediglich bei den Teilnehmern<br />

am Angebot der Werkstatt Laupheim und der Lebenshilfe in <strong>Biberach</strong> ist die<br />

Altersverteilung etwas „jünger“, da sich hier sehr vereinzelt auch Besucher zwischen 30<br />

und 50 Jahren finden.<br />

Besucher der Seniorenbetreuung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Alter am 30.06.2009 in Prozent<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

Haus Monika (N=6)<br />

17<br />

83<br />

Coletta Deußer Haus (N=10)<br />

80<br />

47<br />

5<br />

10 5<br />

10<br />

5<br />

5<br />

Haus Regina (N=19)<br />

32<br />

Haus Bonifatius (N=21)<br />

52<br />

43<br />

5<br />

Haus Georg (N=4)<br />

50<br />

25<br />

25<br />

Haus Pankratius (N=8)<br />

13<br />

88<br />

Haus Bernhard (N=51)<br />

49<br />

43<br />

100<br />

40<br />

50<br />

2<br />

4<br />

2 5<br />

2<br />

WfbM Heggbach (N=42)<br />

50<br />

50<br />

Lebenshilfe (N=10)<br />

10<br />

10<br />

20<br />

30<br />

30<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> (N=174)<br />

unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 55 55 bis unter 60 60 bis unter 65 65 bis unter 75 75 und älter<br />

Karte: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=174)<br />

Der Altersdurchschnitt der Besucher tagesstrukturierender Angebote für Senioren liegt im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> bei 71 Jahren, dies ist - wieder in der Gegenüberstellung zu anderen<br />

<strong>Landkreis</strong>en mit vergleichbarer Angebotsstruktur - eine auffallend hohe Kennziffer. Insbesondere<br />

bei den über 75-Jährigen weist <strong>Biberach</strong> mit 37 Prozent einen sehr hohen Anteil<br />

älterer Teilnehmer auf. Dieser Wert wird in vergleichbaren <strong>Landkreis</strong>en, für die dem KVJS<br />

Zahlen vorliegen, kaum erreicht: die Werte differieren zwischen 0 Prozent und 20 Prozent<br />

für diese Altersgruppe.<br />

Mit insgesamt 48 Prozent ist die Altersklasse der 65- bis unter 75-Jährigen vertreten. Lediglich<br />

15 Prozent sind unter 60 bis 65 Jahre. Dies ist im Vergleich zu anderen <strong>Landkreis</strong>en<br />

im Umkehrschluss ein auffallend niedriger Wert.<br />

Leistungsträger<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sind lediglich 39 Prozent der Besucher tagesstrukturierender Angebote<br />

auch in Leistungsträgerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>, für 61 Prozent sind andere<br />

<strong>Landkreis</strong>e Kostenträger. In 7 der 11 Einrichtungen ist der Anteil der in fremder Trä-<br />

37<br />

48<br />

3<br />

4<br />

3<br />

1 14


94 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

gerschaft finanzierten Besucher über 50 Prozent bis zu 75 Prozent hoch. Die Angebote<br />

der Lebenshilfe <strong>Biberach</strong>, der Werkstatt Laupheim und im Haus Anna dienen ausschließlich<br />

Besuchern in Kostenträgerschaft des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>.<br />

Ein Zusammenhang mit dem hohen Anteil stationär lebender Teilnehmer kann vermutet<br />

werden, da viele von diesen aus anderen <strong>Landkreis</strong>en stammen und in Angebote im<br />

<strong>Landkreis</strong> übersiedelten. Vergleichbar hohe Werte werden in anderen <strong>Landkreis</strong>en überwiegend<br />

dort erzielt, wo große stationäre Einrichtungen geschichtlich gewachsen für die<br />

überregionale Versorgung zur Verfügung stehen.<br />

Für die meisten der Tagesstruktur-Besucher in fremder Trägerschaft sind benachbarte<br />

und andere <strong>Landkreis</strong>e Baden-Württembergs zuständige Kostenträger. So sind 10 Prozent<br />

aus dem benachbarten <strong>Landkreis</strong> Ravensburg, je 6 Prozent aus dem benachbarten<br />

Alb-Donau-Kreis und dem <strong>Landkreis</strong> Esslingen und weitere insgesamt 35 Prozent aus<br />

den baden-württembergischen <strong>Landkreis</strong>en stammend. 3 Prozent nehmen die Angebote<br />

als Selbstzahler war und für 2 Prozent sind andere Bundesländer Träger der Kosten.<br />

Leistungsträger der Angebote der Tages- und Seniorenbetreuung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

am 30.06.2009<br />

andere Bundesländer<br />

2%<br />

Esslingen<br />

6%<br />

andere <strong>Landkreis</strong>e BW<br />

35%<br />

Alb-Donau-Kreis<br />

6%<br />

Selbstzahler<br />

3%<br />

<strong>Biberach</strong><br />

38%<br />

Ravensburg<br />

10%<br />

Grafik: KVJS 2009. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009 (N=174).<br />

Handlungsempfehlung<br />

Bei der weiteren Gestaltung der tagesstrukturierenden Angebote für Senioren im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> wird es erforderlich sein, verstärkt Aspekte der Sozialraumorientierung in<br />

die zukünftige Planung einzubeziehen. So kann eine dezentralere Angebotsstruktur die<br />

Erreichbarkeit gerade für ältere Menschen mit Behinderung in privaten Wohnformen<br />

verbessern. Dabei können insbesondere flexible Angebotsmodule, so etwa Betreuungsangebote<br />

in Teilzeit oder einzelne Angebotskomponenten (Nachmittage, Kurse, oder ähnliches)<br />

eine individuellere Ausrichtung begünstigen und ließen sich auch mit dem „Persönlichen<br />

Budget“ selbstverantwortlich und je nach persönlichem Interesse durch die Senioren<br />

mit Behinderung „einkaufen“.


II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 95<br />

Für Senioren mit Behinderung, die ambulant oder ohne Unterstützung privat leben, sollten<br />

entsprechende Angebote vorgehalten werden, die durch eine breite räumliche Verteilung<br />

im <strong>Landkreis</strong> gut zu erreichen sind. Um die inklusive sozialräumliche Vernetzung zu fördern,<br />

sollten auch bestehende Angebote oder Dienstleister für Senioren ohne Behinderung<br />

für solche mit Behinderung erschlossen werden. Dies ermöglicht zum einen die Nutzung<br />

bestehender Angebotsstrukturen und vermeidet den Aufbau paralleler separierter<br />

Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung; zum andern trägt die Öffnung allgemein<br />

zugänglicher Angebote und Einrichtungen zu einer inklusiven Versorgung bei.<br />

4.8 Bedarfsvorausschätzung<br />

Mit Hilfe der Bedarfsvorausschätzung lassen sich Aussagen über die voraussichtliche<br />

Entwicklung des Bedarfs an Werkstatt-Arbeitsplätzen, Angeboten in Förder- und Betreuungsgruppen<br />

und in der Tages-/Seniorenbetreuung für Menschen mit geistiger, körperlicher<br />

und mehrfacher Behinderung machen. Die Vorrausschätzung geht von gegebenen<br />

Rahmenbedingungen und Annahmen aus. Ändern sich diese, können sich auch die Bedarfe<br />

ändern. Auf grundlegende Aspekte der Bedarfsvorausschätzung wurde bereits in<br />

Kapitel I eingegangen.<br />

Ausgangsbasis der Vorausschätzung sind die Daten zur Nutzung der Angebote am<br />

30.06.2009. Sie werden unter Berücksichtigung von Alterung und Sterbefällen fortgeschrieben.<br />

Dabei werden altersbedingte Übergänge von der Werkstatt oder Förder- und<br />

Betreuungsgruppe in die Tages-/Seniorenbetreuung berücksichtigt.<br />

Potentielle Zugänge ergeben sich durch Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die in<br />

den Jahren 2009 bis 2018 voraussichtlich die Schule verlassen werden.<br />

Berücksichtigt werden alle Schulabgänger - drei Sonderschulen für Geistigbehinderte und<br />

Körperbehinderte im Schultyp Geistigbehinderte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> (Schwarzbach-<br />

Schule, Schule St. Franziskus und Schule des KBZO)<br />

Die Zahl der Abgangsschüler und der voraussichtliche Unterstützungsbedarf wurde bei<br />

den Schulen abgefragt. Zeitversetzt wird ab 2010 angenommen, dass von 195 Schulabgängern<br />

61 Prozent der Schüler eine Beschäftigung in der Werkstatt aufnehmen, 39 Prozent<br />

einen Förder- und Betreuungsbereich besuchen werden und 22 Prozent nach Beendigung<br />

der Schulzeit keine Tagesstruktur oder Beschäftigung durch die Eingliederungshilfe<br />

benötigen werden.<br />

Nicht berücksichtigt wurden:<br />

� Schülerinnen und Schüler, die derzeit in speziellen Wohnheimen außerhalb der Region<br />

(zum Beispiel Einrichtungen für Menschen mit geistiger und zusätzlicher Sinnesbehinderung<br />

in den <strong>Landkreis</strong>en Ravensburg) wohnen, weil diese nach einem langjährigen<br />

Aufenthalt am Schulort als Erwachsene meistens ebenfalls ein Spezialangebot<br />

am Schulort nutzen;<br />

� Förderschüler, weil diese unmittelbar nach Schulabschluss in der Regel kein Angebot<br />

der Eingliederungshilfe benötigen;<br />

� Schüler, die ausschließlich körperliche oder Sinnesbehinderungen ohne zusätzliche<br />

intellektuelle Beeinträchtigungen aufweisen, da sie in der Regel einen allgemeinbildenden<br />

Schulabschluss erreichen und danach in der Regel weitere Qualifizierungsmaßnahmen<br />

mit dem Ziel einer Beschäftigung auf dem Regelarbeitsmarkt durchlaufen.<br />

Abgänge ergeben sich in den Werkstätten und Förder- und Betreuungsgruppen vor allem<br />

durch das Erreichen der Altersgrenze. Es wurde angenommen, dass die Menschen im<br />

Durchschnitt mit 63 Jahren aus der Werkstatt und mit 65 Jahren aus der Förder- und Be-


96 II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

treuungsgruppe ausscheiden. Sie werden als Zugänge der Seniorenbetreuung zugerechnet.<br />

Darüber hinaus ergeben sich zusätzliche Abgänge durch Sterbefälle.<br />

Die wesentlichen Zu- und Abgänge in Tagesstrukturangebote werden mit diesem Vorgehen<br />

erfasst. In der Praxis wird es darüber hinaus weitere Zu- und Abgänge geben, zum<br />

Beispiel durch Quereinstieg, Zuzug/Wegzug oder vorzeitiges Altern, die nicht von vornherein<br />

berücksichtigt werden können. Es wird angenommen, dass solche Zugänge und<br />

Abgänge sich gegenseitig ausgleichen und daher quantitativ nicht ins Gewicht fallen<br />

(Ausgleichsannahme).<br />

Ob die Annahmen der tatsächlichen Entwicklung entsprechen, muss laufend überprüft<br />

werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Schnittstelle zum allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)<br />

Für den Werkstatt-Bereich ergibt sich unter den genannten Annahmen bis zum Jahr 2018<br />

ein leicht abnehmender Bedarf. Ausgehend von 618 Plätzen im Jahr 2009 ist für das Jahr<br />

2014 bereits nur noch ein Bedarf an 604 Plätzen und für das Jahr 2019, bedingt durch<br />

Neuzugänge aus Schulen, ein Bedarf von 612 Plätzen zu erwarten. Dies entspricht einem<br />

Rückgang von 6 Plätzen.<br />

Ursache für die relativ hohe Zahl von Abgängen ist das im Vergleich zu anderen Kreisen<br />

schon heute sehr hohe Alter der Werkstattbeschäftigten und die gleichzeitig hohe Zahl an<br />

Werkstatt-Arbeitsplätzen. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden sich Zugänge<br />

und Abgänge bei den Werkstätten für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />

Behinderung ausgleichen.<br />

Förder- und Betreuungsgruppen (FuB)<br />

Im Bereich der Förder- und Betreuungsgruppen steigt die voraussichtliche Zahl der Nutzer<br />

zwischen 2009 und 2019 unter den Prognoseannahmen von 150 Plätzen im Jahr 2009<br />

auf 162 Plätze im Jahr 2014, auf 174 Plätze im Jahr 2019. Dies entspricht einem Anstieg<br />

von 24 Plätzen.<br />

Die weitere tatsächliche Bedarfsentwicklung im Förder- und Betreuungsbereich ist sehr<br />

sorgfältig zu beobachten. Ein erheblicher Teil des Zusatzbedarfs ergibt sich für Schulabgänger<br />

mit schweren und mehrfachen Behinderungen der Schule des KBZO. Ein Augenmerk<br />

ist auch auf die zukünftige Zahl der Sterbefälle zu legen, die eventuell höher sein<br />

könnte als im Rahmen der Bedarfsvorausschätzung angenommen. Zusätzlicher Bedarf an<br />

Förder- und Betreuungsgruppen-Plätzen könnte sich ergeben, wenn Jugendliche und<br />

junge Erwachsene, die derzeit in den Internaten spezieller Sonderschulen außerhalb der<br />

Region wohnen, als Erwachsene in Zukunft doch vermehrt in den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

zurückziehen.<br />

Tages- und Seniorenbetreuung<br />

Für die Tagesbetreuung der Senioren wird für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre ein<br />

Anstieg prognostiziert. Ausgehend von 174 Plätzen in 2009, wird der voraussichtliche<br />

Bedarf in 2014 210 Plätze, in 2019 218 Plätze betragen. Dies entspricht einem Anstieg<br />

von 44 Plätzen.<br />

Beim Zuwachs werden lediglich Senioren berücksichtigt, die aus Werkstätten und Förderund<br />

Betreuungsgruppen ausscheiden. Wenn zukünftig wachsende Anteile älterer Menschen<br />

im Alter in ambulant betreuten Wohnformen wohnen, wird der dezentrale Bedarf<br />

am jeweiligen Wohnort berücksichtigt werden müssen. Wegen der zukünftig kleinen Fall-


II.4 Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur 97<br />

zahlen pro Gemeinde werden sehr individuelle Lösungen in Kooperation mit örtlichen<br />

Trägern von Angeboten der Altenhilfe erforderlich sein.<br />

Zusammengefasst entwickelt sich der Bedarf an Angeboten zur Tagesstruktur im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> folgendermaßen:<br />

Entwicklung der Tagesstruktur im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 2009 bis 2019<br />

Jahr<br />

Werkstatt für behinderte<br />

Menschen<br />

Förder- und<br />

Betreuungsbereich<br />

Tages-/<br />

Seniorenbetreuung<br />

2009 618 150 174<br />

2014 604 162 210<br />

2019 612 164 218<br />

Gesamt -6 24 44<br />

Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />

bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

Handlungsempfehlung<br />

Bei der weiteren Gestaltung der Werkstätten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist darauf zu achten,<br />

Werkstattplätze möglichst in der Form von Außenarbeitsplätzen oder -gruppen anzubieten,<br />

um der Abnahme in der stationären Werkstattstruktur begegnen zu können. Gleichzeitig<br />

sollten Maßnahmen gezielt den Verbleib von Menschen mit Behinderung auf Arbeitsplätzen<br />

des allgemeinen Arbeitsmarktes sichern, etwa durch ergänzende Lohnkostenzuschüsse,<br />

und Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten bei der Beschäftigung von<br />

Menschen mit Behinderung beraten werden. Hier kann auch der <strong>Landkreis</strong> selbst als Arbeitgeber<br />

eine Vorbildfunktion einnehmen und Menschen mit wesentlichen Behinderungen<br />

auf Arbeitsplätzen im Landratsamt beschäftigen.<br />

Um die Vermittlung von Werkstattbeschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt zu intensivieren,<br />

können Integrationsbetriebe als Bindeglied fungieren und geeignete Übergänger auf<br />

die Beschäftigung unter Arbeitsmarktbedingungen vorbereiten. Hierzu sollten zusätzliche<br />

Integrationsbetriebe mit einem breiten, speziell für den Personenkreis der Menschen mit<br />

wesentlicher geistiger und mehrfacher bzw. körperlicher Behinderung geeigneten Arbeitsangebot<br />

geschaffen werden.<br />

Bei der Deckung des Mehrbedarfs im Förder- und Betreuungsbereich sollte auf eine sozialräumliche<br />

Ausrichtung der Angebote geachtet werden. Auch könnten vorhandene<br />

Werkstatt-Strukturen mit einbezogen werden, die durch Rückgang und Intensivierung von<br />

Außenarbeitsplätzen bzw. Vermittlung frei werdender Kapazitäten den Mehrbedarf abdecken<br />

könnten. Auf die Anpassung geeigneter Beschäftigungsmöglichkeiten sollte geachtet<br />

werden.<br />

Aus der Werkstatt heraus sollten Übergänge in den Ruhestand angemessen begleitet<br />

werden und flankiert sein von neuen modularen (Teilzeit-)Angeboten für Senioren mit Behinderung.<br />

Diese sollten auch über ein persönliches Budget eingekauft werden können<br />

und Menschen mit Behinderung offenstehen, die nicht stationär betreut leben. Es sollten<br />

für Rentnerinnen und Rentner, die zukünftig verstärkt ambulant betreut leben, integrative,<br />

sozialraumorientierte Angebote im bestehenden Netz der offenen Altenhilfe erschlossen<br />

werden. Hier gilt es, inklusive Angebote für Menschen mit Behinderung zu fördern und zu<br />

initiieren.


98<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />

In diesem Kapitel wird dargestellt, für wie viele Menschen mit wesentlicher Behinderung<br />

der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>, unabhängig vom Ort der Leistungserbringung, Leistungsträger<br />

von Leistungen der Eingliederungshilfe ist. Die Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger<br />

von Eingliederungshilfe des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> ist entscheidend für den zukünftigen<br />

Finanzbedarf des <strong>Landkreis</strong>es im Bereich der Behindertenhilfe. Insbesondere die im<br />

<strong>Teilhabeplan</strong> berücksichtigten Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sind<br />

in der Regel im Laufe ihres Lebens dauerhaft auf Eingliederungshilfe angewiesen.<br />

1 Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />

Am Stichtag 30.06.2009 war der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> für insgesamt 1.544 Menschen mit<br />

einer wesentlichen Behinderung Leistungsträger von Leistungen der Eingliederungshilfe.<br />

Entwicklung der Fallzahlen in der Eingliederungshilfe nach Art der Behinderung im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> 2005 bis 2010<br />

Menschen mit<br />

geistiger Behinderung<br />

Menschen mit<br />

körperlicher<br />

Behinderung<br />

Menschen mit<br />

Sinnes- oder<br />

Sprachbehinderung<br />

Menschen mit<br />

seelischer<br />

Behinderung Gesamt<br />

absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut<br />

30.06.2010 746 46,2 269 16,7 252 15,6 346 21,5 1613<br />

31.12.2009 750 47,6 265 16,8 222 14,1 338 21,5 1575<br />

30.06.2009 753 48,8 266 17,2 185 12,0 340 22,0 1544<br />

31.12.2008 741 48,7 267 17,6 184 12,1 329 21,6 1521<br />

30.06.2008 737 49,2 312 20,8 160 10,7 289 19,3 1498<br />

31.12.2007 723 50,0 303 20,9 151 10,4 270 18,7 1447<br />

31.12.2006 648 46,9 327 23,7 153 11,1 253 18,3 1381<br />

31.12.2005 626 47,4 318 24,1 129 9,8 248 18,8 1321<br />

Tabelle: KVJS 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />

Art der Behinderung<br />

Knapp die Hälfte (48,8 Prozent) der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> hatte<br />

am Stichtag 30.06.2009 eine geistige Behinderung. Die zweitgrößte Gruppe war mit 22<br />

Prozent die der Menschen mit seelischer Behinderung, gefolgt von 17 Prozent Menschen<br />

mit körperlicher und 12 Prozent Menschen mit Sinnes- bzw. Sprachbehinderung.


III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 99<br />

Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe insgesamt pro 1.000 Einwohner im Regierungsbezirk<br />

Tübingen 2005 bis 2008<br />

10,00<br />

9,00<br />

8,00<br />

7,00<br />

6,00<br />

5,00<br />

4,00<br />

3,00<br />

2,00<br />

1,00<br />

0,00<br />

Leistungsempfänger insgesamt pro 1000 EW 2005 - 2008<br />

6,65<br />

5,06<br />

5,35<br />

5,11<br />

RT TÜ BL Stadt<br />

Ulm<br />

4,67<br />

Alb-<br />

Donau<br />

7,76<br />

7,45<br />

9,36<br />

BC FN RV SIG<br />

Leistungsempfänger pro 1000 EW 2005 Leistungsempfänger pro 1000 EW 2006<br />

Leistungsempfänger pro 1000 EW 2007 Leistungsempfänger pro 1000 EW 2008<br />

Durchschnitt RP Tübingen Landesdurchschnitt<br />

Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe<br />

nach dem SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und<br />

<strong>Landkreis</strong>e in Baden-Württemberg. KVJS, Stuttgart 2009<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> liegt die Zahl der Leistungsempfänger mit 7,76 je 1.000 Einwohner<br />

am 31.12.2008 deutlich über dem Landesdurchschnitt von 5,18 pro 1.000 Einwohner.<br />

2 Leistungsempfänger mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />

Behinderung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />

Nachfolgend wird die Zahl und Struktur der Leistungsempfänger mit einer wesentlichen<br />

geistigen, körperlichen und mehrfachen Behinderung dargestellt.<br />

Zum Stichtag 30.06.2009 benötigten:<br />

� 753 Menschen mit einer geistigen Behinderung und mehrfachen Behinderungen Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe.<br />

� 451 Menschen mit einer wesentlichen körperlichen oder Sinnesbehinderung Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe.<br />

8,96


100<br />

Alter<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />

Leistungsempfänger mit geistiger Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Alter am<br />

30.06.2009 (N=753)<br />

18,9%<br />

27,0%<br />

5,2%<br />

14,5%<br />

17,5%<br />

17,0%<br />

unter 20 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 65 über 65<br />

Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />

Über 200 Leistungsempfänger mit geistiger Behinderung (27 Prozent) sind zwischen 40<br />

und 50 Jahre alt, 181 Menschen (24 Prozent) sind zum Stichtag 30.06.2009 über 50 Jahre<br />

alt.<br />

In folgender Grafik werden die Leistungsempfänger betrachtet, bei denen eine körperliche<br />

oder Sinnesbehinderung im Vordergrund steht. Der überwiegende Anteil der Leistungsempfänger<br />

mit körperlicher und Sinnesbehinderung ist aufgrund der Unterstützung zum<br />

Besuch von Kindertageseinrichtungen und Schulen auf Eingliederungshilfe angewiesen.<br />

Deshalb sind über 370 (82 Prozent) der insgesamt 451 Menschen mit körperlicher und<br />

Sinnesbehinderung unter 20 Jahre alt. Dies verdeutlicht, dass ein Großteil dieser Personengruppe<br />

im Erwachsenenalter wahrscheinlich keine Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

mehr benötigt.


III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 101<br />

Leistungsempfänger mit körperlicher Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Alter am<br />

30.06.2009 (N=451)<br />

6,9%<br />

3,3%<br />

3,8%<br />

3,1%<br />

0,7%<br />

82,3%<br />

unter 20 20 bis unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 65 über 65<br />

Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />

Bild: St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund


102<br />

Geschlecht<br />

41%<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />

Mehr Männer als Frauen bezogen zum Stichtag 30.06.2009 Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Diese Verteilung ist in anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en,<br />

für die mit Unterstützung des KVJS ein <strong>Teilhabeplan</strong> erstellt wurde, vorzufinden und<br />

auch im bundesweiten Vergleich die Regel.<br />

Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Geschlecht am<br />

30.06.2009 (N=1204)<br />

Weiblich Männlich<br />

Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />

Leistungen für Kinder und Jugendliche<br />

Insgesamt 470 Kinder und Jugendliche mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher<br />

Behinderung haben zum Stichtag 30.06.2009 Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> bezogen. Davon besuchten:<br />

� 111 Kinder allgemeinen Kindergärten und Kindertagesbetreuungen,<br />

� 3 Schüler allgemeine Schulen,<br />

� 37 Schüler Heimsonderschulen außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>,<br />

� 302 Schüler Sonderschulen oder (Sonder)Schulkindergärten, 214 Schüler davon besuchten<br />

eine solche Einrichtung innerhalb des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> und 88 davon<br />

außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es,<br />

� 17 Schüler Schulen am Heim, davon 10 Schüler im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

59%


Wohnen von Erwachsenen<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 103<br />

Insgesamt 784 Erwachsene mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />

haben zum Stichtag 30.06.2009 Leistungen der Eingliederungshilfe vom <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> bezogen:<br />

� 329 erwachsene Leistungsempfänger in stationären Wohnformen<br />

� 83 erwachsene Leistungsempfänger in betreuten Wohnformen<br />

� 372 erwachsene Leistungsempfänger privat ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe.<br />

Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> nach Wohnort am<br />

30.06.2009<br />

Stationär (N=329)<br />

BWF (N=23)<br />

ABW (N=60)<br />

54,4<br />

87,0<br />

91,7<br />

0% 20% 40% 60% 80% 100%<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> Außerhalb <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Leistungsempfängerstatistik des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />

Von den in betreuten (ambulant betreutes Wohnen (ABW) und betreutes Wohnen in Familien<br />

(BWF)) lebenden Menschen, wohnte der Großteil (90 Prozent) im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

45,6<br />

13,0<br />

8,3


104<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />

Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe mit geistiger und körperlicher<br />

Behinderung nach Wohnformen im Regierungsbezirk Tübingen am 31.12.2008<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

70%<br />

60%<br />

50%<br />

40%<br />

30%<br />

20%<br />

10%<br />

0%<br />

31% 31% 38% 37%<br />

18% 13% 4% 8%<br />

51% 56% 58% 55%<br />

RT TÜ BL Stadt<br />

Ulm<br />

46%<br />

6% 12%<br />

48% 44%<br />

Alb-<br />

Donau<br />

44%<br />

30% 33% 38%<br />

15%<br />

17% 14%<br />

55% 50% 48%<br />

BC FN RV SIG<br />

Stationäres Wohnen Erwachsener gbM/kbM Ambulantes Wohnen Erwachsener gbM/kbM<br />

Privates Wohnen gbM/kbM<br />

Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe<br />

nach dem SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und<br />

<strong>Landkreis</strong>e in Baden-Württemberg. KVJS, Stuttgart 2009.<br />

Die Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es leben zu einem sehr hohen Prozentsatz privat<br />

ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe beim Wohnen in ihrem vertrauten Umfeld.<br />

Bild: Schwarzbach-Schule <strong>Biberach</strong>, Hochbeete


Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

3,23<br />

2,06<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 105<br />

716 erwachsenen Menschen erhielten Leistungen zur Tagesstrukturierung in Leistungsträgerschaft<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>. Davon besuchten<br />

� 566 Personen Werkstätten für behinderte Menschen (79 Prozent)<br />

� 111 Personen einen Förder- und Betreuungsbereich (16 Prozent)<br />

� 39 Personen Angebote der Seniorenbetreuung (5 Prozent)<br />

Leistungsempfänger mit geistiger und körperlicher Behinderung in der Werkstatt im Regierungsbezirk<br />

Tübingen pro 1.000 Einwohner am 31.12.2008<br />

5<br />

4,5<br />

4<br />

3,5<br />

3<br />

2,5<br />

2<br />

1,5<br />

1<br />

0,5<br />

0<br />

3,25<br />

2,02<br />

2,8<br />

2,8<br />

2,87<br />

3,01<br />

RT TÜ BL Stadt<br />

Ulm<br />

3,17<br />

3,12<br />

Alb-<br />

Donau<br />

4,23<br />

4,25<br />

3,25<br />

3,3<br />

4,19<br />

4,23<br />

4<br />

4,18<br />

BC FN RV SIG<br />

WfbM-Beschäftigte gbM/kbM 2007 WfbM-Beschäftigte gbM/kbM 2008<br />

Durchschnitt RP Tübingen Landesdurchschnitt<br />

Grafik: Landratsamt <strong>Biberach</strong>, Fachbereich Soziales 2010, Datenbasis: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe<br />

nach dem SGB XII für 2008. Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und<br />

<strong>Landkreis</strong>e in Baden-Württemberg. KVJS, Stuttgart 2009.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> besuchen im Vergleich zum Landes- und Regierungsbezirksdurchschnitt<br />

überdurchschnittlich viele Menschen Werkstätten für behinderte Menschen.<br />

3 Bedarfsvorausschätzung der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />

bis 2019<br />

Bereich Wohnen<br />

Die Anzahl der privat wohnenden Menschen wird von 372 im Jahr 2009 auf 328 Personen<br />

im Jahr 2019 leicht zurückgehen. Sie erhalten ausschließlich Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

zur Tagestrukturierung.<br />

Zukünftig werden — bedingt durch das steigende Alter der betreuenden Angehörigen (in<br />

der Regel die Eltern) — weniger Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen,<br />

privat und ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe leben. Diese Entwicklung


106<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />

führt zu einer Steigerung der Leistungsempfänger des ambulanten und vor allem stationären<br />

Wohnens.<br />

Wohnen in Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe<br />

Vorausschätzung für das private Wohnen der Leistungsempfänger<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> bis 2019<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

372<br />

340<br />

2009 2014 2019<br />

Privates Wohnen<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />

bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

Für das betreute Wohnen (ABW und BWF) wird sich voraussichtlich eine Steigerung der<br />

Zahl der Leistungsempfänger um 102 Personen (123%) von 83 auf 167 ergeben.<br />

Betreutes Wohnen<br />

Vorausschätzung für das betreute Wohnen der Leistungsempfänger<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> bis 2019<br />

200<br />

100<br />

0<br />

83<br />

128<br />

2009 2014 2019<br />

Betreutes Wohnen<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />

bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

328<br />

167


III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 107<br />

Trotz der deutlichen Fallsteigerungen im Bereich des betreuten Wohnens werden bis<br />

2019 zusätzlich 92 Leistungsempfänger stationäre Wohnangebote benötigen (28%).<br />

Stationäres Wohnen<br />

Vorausschätzung für das stationäre Wohnen der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong><br />

bis 2019<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

329<br />

393<br />

2009 2014 2019<br />

Stationäres Wohnen<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />

bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

Bereich Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Das steigende Alter der Leistungsempfänger im Bereich der tagesstrukturierenden Angebote<br />

wird zukünftig eine veränderte Angebotsstruktur notwendig machen.<br />

Es werden voraussichtlich deutlich mehr Menschen mit Behinderung Angebote der Seniorenbetreuung<br />

benötigen als bisher. Wie bereits bei den Ausführungen zum Standort <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> dargestellt, sollten allgemein zugängliche Angebote der Altenhilfe auch<br />

Menschen mit Behinderung offen stehen. Der Leitgedanke der <strong>Teilhabeplan</strong>ung — weitestgehend<br />

inklusive Angebote zu ermöglichen — hat auch in der Alltagsgestaltung für<br />

Senioren mit Behinderung einen besonderen Stellenwert. Neben den Leistungsempfängern<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> im <strong>Landkreis</strong> betrifft dies auch die Leistungsempfänger<br />

außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es, für die jedoch die Steuerungsmöglichkeiten des <strong>Landkreis</strong>es<br />

eingeschränkt sind.<br />

Durch eine Angleichung der Altersstruktur an die der Gesamtbevölkerung ergibt sich auch<br />

innerhalb der bestehenden Angebote der Eingliederungshilfe Veränderungsbedarf. Insbesondere<br />

die Arbeitsplätze in Werkstätten müssen sich den Belangen von älteren Menschen<br />

mit Behinderung anpassen, um diesen bis zum Rentenalter einen Verbleib in der<br />

Werkstatt zu ermöglichen, auch wenn altersbedingt ein höherer Hilfebedarf vorhanden<br />

sein sollte.<br />

439


108<br />

Werkstatt<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />

Vorausschätzung für Werkstattleistungen (inkl. BBB) der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Biberach</strong> bis 2019<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

566<br />

569<br />

2009 2014 2019<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />

bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

Die Anzahl der Werksattbesucher in Leistungsträgerschaft des <strong>Landkreis</strong>es wird bis zum<br />

Jahr 2019 voraussichtlich um 23 Personen leicht ansteigen (4%).<br />

Förder- und Betreuungsbereich<br />

Vorausschätzung für Leistungen im Förder- und Betreuungsbereich der Leistungsempfänger<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> bis 2019<br />

200<br />

100<br />

0<br />

111<br />

125<br />

2009 2014 2019<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />

bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

Aus den Befragungen der Lehrkräfte der Sonderschulen ergibt sich, dass der Anteil der<br />

Schulabgänger mit einer sehr schweren und mehrfachen Behinderung in den nächsten<br />

Jahren ansteigen wird. Die Zahl der Leistungsempfänger wird um 23 Personen (21%)<br />

ansteigen.<br />

589<br />

134


Angebote für Senioren<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger 109<br />

Vorausschätzung für Leistungen im Seniorenbereich der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Biberach</strong> bis 2019<br />

100<br />

0<br />

39<br />

86<br />

2009 2014 2019<br />

Grafik: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />

bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

Die Zahl der Leistungsempfänger im Seniorenbereich wird um 77 Fälle am deutlichsten<br />

ansteigen (197%). Hierbei handelt es sich vor allem um Rentnerinnen und Rentner, die in<br />

einer Werkstatt beschäftigt waren.<br />

116


110<br />

III Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />

Die folgende Tabelle stellt die Veränderungen der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es<br />

im Planungszeitraum bezogen auf die einzelnen Hilfsangebote der Eingliederungshilfe,<br />

dar.<br />

Bedarfsvorausschätzung der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> 2009-2019<br />

Stationäres<br />

2009 2014 2019 Saldo Zugänge Abgänge<br />

Bestand<br />

abs. abs. abs. abs. % ges.<br />

davon<br />

Kinder<br />

davon<br />

privat ges.<br />

Über-<br />

gänge Tod<br />

Wohnen 329 384 421 92 28% 131 37 94 -39 39<br />

Betreutes<br />

Wohnen 83 138 185 102 123% 109 15 94 -7 7<br />

Privates<br />

Wohnen 372 340 328 -44 -12% 153 153 -197 187 10<br />

Wohnen<br />

gesamt 784 862 934 150 19% 393 52 341 -243 187 56<br />

Werkstatt 566 569 589 23 4% 128 -105 77 28<br />

FuB 111 125 134 23 21% 42 -19 13 6<br />

Tages-/<br />

Senioren-<br />

betreuung 39 86 116 77 197% 90 -13 13<br />

Tages-<br />

struktur<br />

gesamt 716 780 839 123 17% 260 0 0 -137 90 47<br />

Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009.<br />

Erhebung bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

Zusammenfassung<br />

Im Planungszeitraum vom Jahr 2009 bis 2019 wird<br />

� die Zahl der Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe weiter ansteigen<br />

� die demografische Entwicklung keine Entlastung bei der Zahl der Leistungsempfänger<br />

in der Eingliederungshilfe ergeben, da<br />

o die Anzahl der Kinder mit Behinderung in Sonderschulen— im Gegensatz zu<br />

der allgemeinen Entwicklung an Grundschulen — nicht zurückgeht<br />

o erstmals ältere Menschen mit Behinderung in großer Zahl dauerhaft Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe benötigen werden<br />

� trotz sehr ehrgeiziger Ziele in diesem <strong>Teilhabeplan</strong> ein deutlicher Anstieg an Leistungen<br />

im stationären Wohnen nicht vermeidbar sein<br />

� der weitere Ausbau und die schnelle Umsetzung der dargestellten Handlungsempfehlungen<br />

— insbesondere derjenigen zu den Angeboten der „Offenen Hilfen“ — dringend<br />

erforderlich sein, um<br />

o die Ziele der <strong>Teilhabeplan</strong>ung zu erreichen,<br />

o auch Menschen mit einem hohen Hilfebedarf ambulant versorgen zu können<br />

o durch die dargestellten Handlungsempfehlungen die Voraussetzungen zu<br />

schaffen, um insbesondere den Bereich des betreuten Wohnens soweit stärken,<br />

dass eine Aufnahme in ein Wohnheim dauerhaft vermieden wird und das<br />

Zusammenleben in der Gemeinde gelingen kann.


IV Zusammenfassung<br />

IV Zusammenfassung 111<br />

Der vorliegende <strong>Teilhabeplan</strong> für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> befasst sich mit der Zielgruppe<br />

der Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung.<br />

Er soll der Politik und der Verwaltung als sozialplanerische Entscheidungsgrundlage dienen.<br />

Ausgangssituation<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gehört zu den Kreisen in Baden-Württemberg, die für die Planung<br />

im Bereich der Behindertenhilfe eine differenzierte Angebotsstruktur mit zum Teil sehr<br />

langer Tradition aufweisen. Die Angebote der St. Elisabeth-Stiftung und der Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong> prägen das Unterstützungssystem für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher<br />

und mehrfacher Behinderung.<br />

Offene Hilfen<br />

Die Offenen Hilfen haben die Aufgabe, Menschen mit wesentlicher Behinderung, die in<br />

einem Privathaushalt ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe oder mit ambulanter<br />

Betreuung leben, sowie deren Angehörigen bei der Förderung der Teilhabe am Leben in<br />

der Gesellschaft zu begleiten und zu unterstützen. Ziel der Offenen Hilfen ist der Verbleib<br />

im vertrauten Umfeld, Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Entlastung von Angehörigen.<br />

Zu den Angeboten zählen: Beratung und Information, Familienentlastende Dienste,<br />

Freizeitangebote und Kurzzeit-Unterbringung.<br />

Der Bereich der Offenen Hilfen ist ein wichtiger Baustein im Hilfespektrum von Menschen<br />

mit Behinderung und ihren Angehörigen. Eine bessere Koordination und Kooperation zwischen<br />

den Leistungserbringern der Angebote und ein weiterer am Bedarf orientierter Ausbau<br />

inklusiver sozialraumorientierter Angebote im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist empfehlenswert.<br />

Auch der Ausbau an Angeboten, die mit einem Persönlichen Budget finanziert werden<br />

können, ist notwendig. Die Planung der Angebote sollte deshalb im Arbeitskreis Eingliederungshilfe<br />

erfolgen und in einer gemeinsamen Übersicht veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung<br />

sollte unbedingt barrierefrei sein.<br />

Um betroffene Familien umfassend und frühzeitig zu informieren, sollte sich das Landratsamt<br />

in Zukunft noch stärker als trägerneutrale Beratungs- und Vermittlungsstelle bei<br />

präventiven Anliegen und in Krisensituationen verstehen, damit der Verbleib in der Familie<br />

möglich wird bzw. eine stationäre Unterbringung nicht sein muss.<br />

Bürgerschaftliches Engagement ist ein wichtiger Bestandteil der Offenen Hilfen. Es sollte<br />

in den Städten und Gemeinden mit Unterstützung des <strong>Landkreis</strong>es aus- und aufgebaut<br />

und gepflegt werden. Angebote für Menschen ohne Behinderung müssen sich für Menschen<br />

mit Behinderung öffnen. 1<br />

Kinder und Jugendliche<br />

Frühförderung<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es drei Sonderpädagogische Beratungsstellen für Kinder mit<br />

(drohender) geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung. Darüber hinaus gibt es<br />

1 Siehe Kapitel II.1 Offene Hilfen und Vernetzung


112 IV Zusammenfassung<br />

im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg zwei Sonderpädagogische Beratungsstellen für Kinder mit (drohender)<br />

Hör- und Sehbehinderung, die auch für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zuständig sind.<br />

Eine weitergehende Vernetzung und Koordination der Angebote der Frühförderung und<br />

Integration von behinderten Kindern in Regeleinrichtungen sollte zukünftig vom Arbeitskreis<br />

Eingliederungshilfe vorgenommen werden.<br />

Kindergärten<br />

In Baden-Württemberg besteht für Kinder mit Behinderung ein zweigliedriges System:<br />

Zum einen die Integration in allgemeine Kindergärten, zum anderen der Besuch von speziellen<br />

Schulkindergärten für Kinder mit Behinderung. Für die Integration behinderter Kinder<br />

in allgemeine Kindergärten können Leistungen der Eingliederungshilfe gewährt werden.<br />

Im Jahr 2009 erhielten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 118 Kinder eine Integrationsbegleitung.<br />

Dabei lag der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> im Vergleich der Stadt- und <strong>Landkreis</strong>e Baden-<br />

Württembergs deutlich über dem Landesdurchschnitt. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es vier<br />

Schulkindergärten mit insgesamt 79 Plätzen.<br />

Die hohe Zahl der Integrationen im allgemeinen Kindergarten zeigt, dass den Trägern von<br />

Angeboten der Kindertagesbetreuung im Kreis bewusst ist, dass die Betreuung von Kindern<br />

mit Behinderung grundsätzlich Aufgabe aller Kindergärten ist. Der Ausbau der Integration<br />

in allgemeine Kindergärten sollte trotzdem weiter gefördert und ausgebaut werden.<br />

Auch das Angebot an Schulkindergärten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist sehr gut ausgebaut.<br />

Eltern sollten sich auch in Zukunft frei entscheiden können, ob ihr Kind mit Behinderung in<br />

einem allgemeinen oder Schulkindergarten betreut werden soll. Der Entscheidungsprozess<br />

sollte auf Wunsch der Eltern von allen beteiligten Stellen — dem Kreisjugend- und<br />

Kreissozialamt, den Städten und Gemeinden, der Schulverwaltung und den Einrichtungen<br />

und Diensten der Frühförderung, Schulkindergärten und Kindertagesbetreuung begleitet<br />

werden. 2<br />

Schulen<br />

Kinder und Jugendliche mit Behinderung besuchen in Baden-Württemberg in der Regel<br />

Sonderschulen. Nur wenige besuchen allgemeine Schulen. Sie werden dabei durch die<br />

sonderpädagogischen Dienste der Sonderschulen im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />

unterstützt. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es zwei sonderpädagogische Dienste. Zum Stichtag<br />

21.10.2010 erhielten 28 Kinder mit geistiger Behinderung oder Sprachbehinderung<br />

aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> an allgemeinen Schulen eine Förderung durch einen sonderpädagogischen<br />

Dienst.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist Modelllandkreis zur Erprobung von Alternativen zum bisherigen<br />

Schulsystem. Er sollte diese Chance nutzen und einfordern, dass ausreichende Ressourcen<br />

für eine sonderpädagogische Begleitung an allgemeinen Schulen zur Verfügung<br />

stehen. Die Umsetzung der integrativen Beschulung wird ohne eine entsprechende Verlagerung<br />

von Ressourcen kaum umzusetzen sein. Daneben ist es erforderlich, dass Träger<br />

von Kindertagesstätten und Schulen bei Baumaßnahmen auf die Belange von Menschen<br />

mit Behinderung achten und z.B. barrierefrei geplant werden. 3<br />

2 Siehe Kapitel II.2.2 Kindergärten und Kindertagesbetreuung<br />

3 Siehe Kapitel II.2.3 Schule


Übergang Schule-Beruf<br />

IV Zusammenfassung 113<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zeichnen sich erste Erfolge damit ab, Schülerinnen und Schüler<br />

mit geistiger Behinderung so zu unterstützen und zu fördern, dass sie sich die Erprobung<br />

einer Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zutrauen.<br />

Netzwerkkonferenzen, Berufswegekonferenzen, die Berufsvorbereitende Einrichtung<br />

(BVE), die Vertiefte Berufsorientierung (VBO) und die Kooperative berufliche Bildung und<br />

Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) sind Maßnahmen zur Erhöhung<br />

der Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit<br />

der Beteiligten, z.B. im Arbeitskreis Eingliederungshilfe, und die Sicherung<br />

der finanziellen Förderung dieser Maßnahmen ist notwendig, um auch weiterhin möglichst<br />

viele junge Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt zu ermöglichen.<br />

Die Kreisverwaltung <strong>Biberach</strong> sollte mit gutem Beispiel vorangehen und Praktikumsplätze<br />

für Menschen mit Behinderung in der Kreisverwaltung bereitstellen. 4<br />

Stationäres Wohnen Kinder und Jugendlicher<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lebten am 30.06.2009 59 Kinder und Jugendliche mit Behinderung<br />

stationär im Haus St. Franziskus der St. Elisabeth-Stiftung. Davon stammen 10 Kinder<br />

und Jugendliche aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. 44 weitere Kinder und Jugendliche mit<br />

Behinderung aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> lebten in einem Internat oder Wohnheim außerhalb<br />

des <strong>Landkreis</strong>es, weil dort ihr spezieller Förderbedarf gedeckt werden kann.<br />

Zur Vermeidung stationärer Aufenthalte von Kindern und Jugendlichen ist es notwendig,<br />

für Kinder, Jugendliche und deren Eltern präventive Angebote aufzubauen. Der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> erarbeitete deshalb das präventive Angebot „Elternschule“ und beantragte Projektmittel<br />

beim KVJS. Das Angebot soll sich vor allem an Familien mit Kindern mit Behinderung<br />

in der Pubertät richten. Zur weiteren Entlastung der Familie sollen sie auch Unterstützung<br />

bei der Inklusion außerhalb der Schule bekommen.<br />

Um Kindern und Jugendlichen, die außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es ihre Schulzeit beenden,<br />

eine selbständigere Wohnform an ihrem ursprünglichen Wohnort oder in ihrem familiären<br />

Umfeld zu ermöglichen, sollte der <strong>Landkreis</strong> frühzeitig den Kontakt zu den Schülern und<br />

ihren Familien suchen, um sie über mögliche Anschlussangebote nach Schule und Internatsbesuch<br />

zu informieren. Es sollte vermieden werden, dass der Großteil der Schulabgänger<br />

unmittelbar in ein stationäres Wohnheim für Erwachsene wechselt. 5<br />

Wohnen von Erwachsenen<br />

Wohnen in Privathaushalten<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> leben im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en überdurchschnittlich<br />

viele Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung in<br />

Privathaushalten ohne Unterstützung der Eingliederungshilfe beim Wohnen., d.h. überwiegend<br />

bei ihren Eltern. Am 30.06.2009 waren dies 329 Menschen mit Behinderung, die<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe zur Tagesstrukturierung erhielten. Darin nicht enthalten<br />

sind Menschen mit Behinderung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder gar nicht<br />

4 siehe Kapitel II.2.4 Übergang Schule-Beruf<br />

5 Siehe Kapitel II.2.5 Stationäres Wohnen


114 IV Zusammenfassung<br />

arbeiten. Die Wohnorte verteilen sich über fast alle Städte und Gemeinden im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong>.<br />

Die Möglichkeiten zum Wohnen im Privathaushalt und die Lebensqualität steigen, wenn<br />

die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen im<br />

Wohnumfeld geeignet sind. Die Gestaltung der Rahmenbedingungen ist Aufgabe aller<br />

Beteiligten.<br />

Die Familien sollten auch in Zukunft kompetent, zuverlässig und individuell unterstützt<br />

werden. Weitere oder neue Angebote können aus dem bürgerschaftlichen Engagement<br />

heraus entstehen. Dies gilt es weiterhin zu pflegen und auszubauen.<br />

Damit Menschen mit Behinderung solange wie möglich in einem Privathaushalt leben<br />

können, benötigen sie Angebote zur Tagesstrukturierung vor Ort. Vor allem für Seniorinnen<br />

und Senioren sollten diese Angebote aufgebaut werden. Hierbei sollten die vorhandenen<br />

Strukturen, z.B. der offenen Altenhilfe, genutzt und auch das bürgerschaftliche Engagement<br />

einbezogen werden. 6<br />

Betreutes Wohnen<br />

Am 30.06.2009 lebten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 66 Erwachsene mit geistiger, körperlicher<br />

und mehrfacher Behinderung im ambulant betreuten Wohnen und 20 im betreuten Wohnen<br />

in Familien. Obwohl der <strong>Landkreis</strong> im Vergleich mit anderen Kreisen damit im oberen<br />

Drittel liegt, sollte das betreute Wohnen weiter bedarfsgerecht im gesamten <strong>Landkreis</strong><br />

ausgebaut und ausdifferenziert werden. Gerade für junge Menschen nach Beendigung<br />

ihrer Schulzeit sollten betreute Wohngemeinschaften weiter ausgebaut werden. Für ältere<br />

Menschen, die Pflege benötigen, sollte die Kooperation mit den örtlichen Sozialstationen<br />

im betreuten Wohnen weiter ausgebaut werden. Außerdem sind gerade für Menschen mit<br />

hohem Hilfebedarf im betreuten Wohnen flankierende, inklusive und spezielle Angebote<br />

der Offenen Hilfen und Tagesstrukturierung besonders wichtig.<br />

Für die Gestaltung von fließenden Übergängen zwischen den verschiedenen Wohnformen<br />

sollten eine angemessene Begleitung dieses Prozesses ermöglicht werden. 7<br />

Stationäres Wohnen Erwachsener<br />

Am 30.06.2009 wohnten 495 erwachsene Menschen mit einer geistigen, körperlichen und<br />

mehrfachen Behinderung in einem Wohnheim der Behindertenhilfe oder einer Außenwohngruppe<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Damit gehört der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zu den Stadtund<br />

<strong>Landkreis</strong>en mit hoher Versorgungsdichte.<br />

Um den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung<br />

und ihren Familien beim Wohnen gerecht zu werden, z.B. das Wohnen in räumlicher Nähe<br />

zu Angehörigen, sollten Wahlmöglichkeiten sowohl bei der Wohnform insgesamt als<br />

auch beim stationären Wohnen geschaffen werden. Diese setzen ein ausreichendes Angebot<br />

in den Städten und Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es voraus.<br />

Im Hinblick auf die steigende Zahl alter Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

sollten zusätzlich benötigte stationäre Plätze neben kleinräumigen und flexiblen Wohnangeboten<br />

vor allem auch als Pflegeeinrichtung nach dem SGB XI geschaffen werden.<br />

Außerdem sollten für die im <strong>Landkreis</strong> vorhandenen Wohnangebote für Menschen mit<br />

geistiger Behinderung und zusätzlicher psychischer Beeinträchtigung eine Leistungsvereinbarung<br />

abgeschlossen werden.<br />

6 siehe Kapitel II.3.1 Wohnen in Privathaushalten<br />

7 siehe Kapitel II.3.2 Betreutes Wohnen


Bedarfsvorausschätzung Wohnen von Erwachsenen<br />

IV Zusammenfassung 115<br />

Der Bedarf an Wohnangeboten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> für die kommenden 10 Jahre wurde<br />

unter den vereinbarten Annahmen 8 berechnet. Der zukünftige Bedarf für die jeweilige<br />

Wohnform wächst unterschiedlich stark an:<br />

Zugänge zum unterstützten Wohnen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 2009 bis 2019<br />

Jahr<br />

Wohnen im<br />

Privathaushalt<br />

betreutes Wohnen stationäres Wohnen<br />

2009 329 86 495<br />

2014 312 130 514<br />

2019 302 170 524<br />

Gesamt -27 84 29<br />

Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />

bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

Aufgrund der demografischen Entwicklung sind in den nächsten 10 Jahren in fast allen<br />

Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en Baden-Württembergs Zuwächse in den Wohnformen zu erwarten.<br />

Vor allem Menschen mit Behinderung, die in einem Privathaushalt leben und Kinder und<br />

Jugendliche, die bereits als Kinder in einem Wohnheim lebten, werden unterstützte Wohnformen<br />

benötigen.<br />

Um den Anstieg an Plätzen so moderat wie möglich zu halten, sollten individuelle, flexible<br />

und passgenaue Angebote geschaffen werden. Vor allem durch die Angebote der Offenen<br />

Hilfen kann der weitere Ausbau stationärer Wohnangebote begrenzt werden.<br />

Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Allgemeiner Arbeitsmarkt<br />

Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind ein erfolgversprechender Weg Menschen<br />

mit Behinderung zu integrieren. Deshalb sollte die Erhöhung des Anteils von Menschen<br />

mit Behinderung in Beschäftigungsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> angestrebt werden. Dafür ist eine noch stärkere Vernetzung und<br />

Abstimmung an den Schnittstellen — z.B. Schule – Arbeitsmarkt — und der einzelnen<br />

Angebote zur Vorbereitung notwendig. Außerdem sollten die Möglichkeiten der Eingliederungshilfe,<br />

z.B. durch Lohnkostenzuschüsse, weiterhin genutzt werden. Auch sollten zusätzliche<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten und Praktika-Plätze eingerichtet werden, z.B. beim<br />

Landratsamt <strong>Biberach</strong>.<br />

Der Integrationsfachdienst vermittelt Menschen mit Behinderung auf den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt. Durch die Einrichtung einer Börse für sozial engagierte Betriebe durch den<br />

Integrationsfachdienst könnten neue Netzwerke und ein besserer Überblick über die Möglichkeiten<br />

der Beschäftigung für Menschen mit Behinderung entstehen.<br />

Für Menschen mit geistiger Behinderung sollten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> weitere Arbeitsangebote<br />

in Integrationsunternehmen entstehen. Wünschenswert wäre die Anlehnung an<br />

das breite Produktionsspektrum der Werkstätten oder die Umstrukturierung einzelner<br />

Produktionsbereiche der Werkstatt in ein Integrationsunternehmen. 9<br />

8 Siehe Kapitel I.4 Planungsprozess und II.3.4 Bedarfsvorausschätzung<br />

9 Siehe Kapitel II.4.1, II.4.2, II.4.3 und II.4.4


116 IV Zusammenfassung<br />

Werkstätten<br />

Am 30.06.2009 arbeiteten 618 Menschen mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in einer der fünf Werkstätten. 304 Werkstatt-<br />

Beschäftigte leben in einem Privathaushaushalt und erhalten dafür keine Leistung der<br />

Eingliederungshilfe zum Wohnen. Dies ist im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en<br />

Baden-Württembergs ein sehr hoher Wert. Eine größere Anzahl dieser Menschen<br />

wird zukünftig eine Leistung der Eingliederungshilfe zum Wohnen benötigen. Das Durchschnittsalter<br />

der Werkstatt-Beschäftigten ist im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en<br />

mit 41 Jahren hoch. Mit einer größeren Zahl an zukünftigen Rentnern mit Behinderung<br />

ist deshalb zu rechnen, von denen ein Teil eine alternative Tagesstruktur benötigen<br />

wird. Modulare Angebote, die auch „Teilzeit“-Tagesstrukturen ermöglichen oder als<br />

Einzelleistung mit dem Persönlichen Budget eingekauft werden können, sind flexibel und<br />

deshalb besonders zu empfehlen. Auch die Öffnung und Nutzung von Regelangeboten<br />

der Altenhilfe trägt zur Inklusion von Senioren mit Behinderung bei und schont öffentliche<br />

Ressourcen. 10<br />

Förder- und Betreuungsbereiche<br />

Am 30.06.2009 besuchten 150 Menschen mit Behinderung einen der fünf Förder- und<br />

Betreuungsbereiche im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. 85 Prozent der Besucher dieser Tagesstruktur<br />

lebten in einem Wohnheim. Auch hier ist das Durchschnittsalter mit 43 Jahren sehr<br />

hoch. Deshalb ist auch für diesen Personenkreis die Gestaltung des Überganges in den<br />

Ruhestand ein dringliches Thema. Neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Angeboten<br />

der Seniorenbetreuung und des Förder- und Betreuungsbereich werden notwendig. 11<br />

Tages- und Seniorenbetreuung<br />

Am 30.06.2010 besuchten 174 Menschen mit Behinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> eine<br />

der vier Seniorenbetreuungen.<br />

Wichtig ist, neue Wege zur Gestaltung der tagesstrukturierenden Angebote zu finden, die<br />

auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmt sind und die vorhandenen Ressourcen im Sozialraum<br />

sinnvoll nutzen und kombinieren. Attraktive und gute Angebote müssen geschaffen<br />

werden, die Menschen mit Behinderung im Alter begleiten und deren Familien unterstützten<br />

und entlasten. Gerade weil immer sehr individuelle Lösungen gesucht werden müssen,<br />

bietet es sich hier an, Wege über flexible Angebotsmodule, z.B. „Teilzeit-Lösungen“<br />

zu suchen, die sich mit dem Persönlichen Budget finanzieren lassen. Um die inklusive<br />

sozialräumliche Vernetzung zu fördern, sollten auch bestehende Angebote oder<br />

Dienstleister für Senioren ohne Behinderung für solche mit Behinderung erschlossen werden.<br />

Dies trägt wesentlich zur Inklusion von Menschen mit Behinderung bei. 12<br />

10 Siehe Kapitel II.4.5<br />

11 Siehe Kapitel II.4.6<br />

12 Siehe Kapitel II.4.7


IV Zusammenfassung 117<br />

Bedarfsvorausschätzung Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

Der Bedarf an Angeboten zur Tagesstrukturierung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> für die kommenden<br />

10 Jahre wurde mit der Bedarfsvorausschätzung berechnet. Der zukünftige Bedarf<br />

für die jeweilige Tagesstruktur wächst unterschiedlich stark an:<br />

Entwicklung der Tagesstruktur im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 2009 bis 2019<br />

Jahr<br />

Werkstatt für behinderte<br />

Menschen<br />

Förder- und<br />

Betreuungsbereich<br />

Tages-/<br />

Seniorenbetreuung<br />

2009 618 150 174<br />

2014 604 162 210<br />

2019 612 164 218<br />

Gesamt -6 24 44<br />

Tabelle: KVJS 2010. Datenbasis: Leistungserhebung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> zum Stichtag 30.06.2009. Erhebung<br />

bei den Sonderschulen für Geistigbehinderte zum Stichtag 21.10.2009. Berechnungen KVJS.<br />

Aufgrund des hohen Altersdurchschnitts der Beschäftigten der Werkstatt und der daraus<br />

resultierenden Berentung einer größeren Zahl der Beschäftigten in den kommenden 10<br />

Jahren, ist in diesem Bereich nicht mit einem Zuwachs zu rechnen. Werkstattplätze sollten<br />

deshalb verstärkt als Außenarbeitsplätzen oder -gruppen angeboten werden, um mehr<br />

Flexibilität zu erreichen. Gleichzeitig sollten Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt angeboten und gesichert werden.<br />

Der Mehrbedarf im Förder- und Betreuungsbereich sollte sozialräumlich ausgerichtet werden.<br />

Aus der Werkstatt heraus sollten Übergänge in den Ruhestand angemessen begleitet<br />

werden und flankiert sein von neuen modularen und flexiblen (Teilzeit-)Angeboten für Senioren<br />

mit Behinderung. Inklusive, sozialraumorientierte Angebote im bestehenden Netz<br />

der offenen Altenhilfe müssen erschlossen werden. 13<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> als Leistungsträger<br />

Am 30.06.2009 erhielten 1.544 Menschen mit wesentlicher Behinderung Leistungen der<br />

Eingliederungshilfe vom <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. Davon waren 753 Menschen geistig behindert<br />

und 451 Menschen körper- oder sinnesbehindert. Von den 753 Personen mit geistiger<br />

Behinderung lebten 329 in stationären, 83 in ambulanten und 372 privat ohne Unterstützung<br />

der Eingliederungshilfe. 90 Prozent der betreut lebenden Menschen und 55 Prozent<br />

der in einem Wohnheim lebenden, wohnten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>. 716 erwachsenen<br />

Menschen erhielten Leistungen zur Tagesstrukturierung in Leistungsträgerschaft des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong>. Davon waren 566 Personen in einer Werkstatt beschäftigt, 111<br />

besuchten einen Förder- und Betreuungsbereich und 39 eine Seniorenbetreuung. 14<br />

Bedarfsvorausschätzung Leistungsempfänger<br />

Die Zahl der Leistungsempfänger des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> wurde für die kommenden 10<br />

Jahre vorausgeschätzt. Der Zahl der Leistungsempfänger in den einzelnen Angeboten<br />

wächst unterschiedlich stark an. Im betreuten Wohnen wird der Zuwachs mit 102 zusätzlichen<br />

Leistungsempfängern am stärksten ausfallen. Im stationären Bereich ist der Zu-<br />

13 Siehe Kapitel II.4.8<br />

14 Siehe Kapitel III


118 IV Zusammenfassung<br />

wachs mit 92 Leistungsempfängern ebenfalls recht hoch. Die Zahl der privat wohnenden<br />

Leistungsempfänger wird dagegen um 44 Personen zurückgehen.<br />

Im Bereich der Tagesstruktur ist durchgängig mit einer Zunahme der Zahl der Leistungsempfänger<br />

zu rechnen. In der Werkstatt werden 2019 23 zusätzliche Leistungsempfänger<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Biberach</strong> sein. Den Förder- und Betreuungsbereich werden ebenfalls 23<br />

zusätzliche Leistungsempfänger besuchen. 77 zusätzliche Leistungsempfänger werden<br />

die Seniorenbetreuung besuchen. 15<br />

Bild: Schwarzbach-Schule <strong>Biberach</strong>, Unterricht<br />

15 Siehe Kapitel III


V Anhang<br />

1 Maßnahmeempfehlungen<br />

V.1 Maßnahmeempfehlungen 119<br />

Im Berichtsteil des <strong>Teilhabeplan</strong>s für Menschen mit wesentlicher geistiger, körperlicher<br />

und mehrfacher Behinderung wurden immer am jeweiligen Ende eines Kapitels Handlungsempfehlungen<br />

ausgegeben und begründet. Im Maßnahmenkatalog werden diese<br />

Handlungsempfehlungen für die jeweiligen Themenfelder kurz und konkret zusammengefasst.<br />

Allgemeine Maßnahmeempfehlung<br />

� Überführung des begleitenden Arbeitskreises des <strong>Teilhabeplan</strong>es in einen „Arbeitskreis<br />

Eingliederungshilfe“ für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />

zur Besprechung aktueller Themen und Planungen. Die Beteiligung von<br />

Menschen mit Behinderung und Angehörigen wird empfohlen.<br />

� Im Arbeitskreis Eingliederungshilfe sollen verbindliche Absprachen zur Angebotsentwicklung<br />

zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer getroffen werden. Planungsprozesse<br />

sollen transparent und entsprechend dem Bedarf entwickelt werden.<br />

Maßnahmeempfehlungen Offene Hilfen und Vernetzung<br />

� Weiterer sukzessiver und bedarfsorientierter Ausbau der Angebote der Offenen Hilfen.<br />

� Planung und Koordination der Angebote im neu zu schaffenden „Arbeitskreis Eingliederungshilfe“.<br />

� Gemeinsame Information und Übersicht über die Angebote in Broschüren und im Internet.<br />

� Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements für Menschen mit Behinderung.<br />

� Erschließung von allgemeinen Angeboten des Sozialraumes für Menschen mit Behinderung.<br />

� Sensibilisierung der Gesellschaft für die Belange von Menschen mit Behinderung, z.B.<br />

Barrierefreiheit, als Aufgabe des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

� Ausbau der Angebote, die mit einem Persönlichen Budget finanziert werden können.<br />

� Anpassung der Freizeitrichtlinien, um den Vorrang ambulanter Angebote zu stärken.<br />

� Auf- und Ausbau einer unabhängigen und transparenten Beratung von Menschen mit<br />

Behinderung und ihren Angehörigen — präventiv und in schwierigen Situationen —<br />

durch den <strong>Landkreis</strong>, um den Verbleib der Menschen mit Behinderung im vertrauten<br />

Umfeld zu ermöglichen.<br />

Maßnahmeempfehlungen Frühförderung<br />

� Fortsetzung der bewährten Vernetzung aller Frühförderstellen.<br />

� Sicherstellung einer gemeinsamen Förderplanung.<br />

� Weiterer Ausbau dezentraler mobiler und aufsuchender Förder- und Begleitangebote.<br />

Maßnahmeempfehlungen Kindergarten und Kindertagesbetreuung<br />

� Die Situation von Kindern mit Behinderung im Vorschulalter ist im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung<br />

des <strong>Landkreis</strong>es zu berücksichtigen.<br />

� Weiterer Ausbau und Förderung der Integrationen in den allgemeinen Kindergarten.<br />

� Wahlmöglichkeiten bei der Entscheidung zwischen allgemeinem Kindergarten und<br />

Schulkindergarten für Familien mit einem Kind mit Behinderung ermöglichen.


120 IV.1 Maßnahmeempfehlungen<br />

Maßnahmeempfehlung Schule<br />

� Erhöhung des Anteils an Kinder und Jugendlichen mit inklusiver Beschulung.<br />

� Schaffen angemessener Rahmenbedingung für die Integration an allgemeinen Schulen,<br />

z.B. barrierefreie Schulgebäude.<br />

� Teilnahme des Kreissozialamtes an Veranstaltungen und Arbeitskreisen der Schulverwaltung<br />

zur Modellregion „Inklusive Beschulung“ und Rückkoppelung der Inhalte<br />

an den Arbeitskreis Eingliederungshilfe.<br />

Maßnahmeempfehlung Übergang Schule — Beruf<br />

� Die Finanzierung von berufsvorbereitenden Angeboten, wie BVE, KoBV und VBO weiterhin<br />

sicherstellen.<br />

� Intensivierung der Zusammenarbeit aller Beteiligten in Netzwerkkonferenzen.<br />

� Bereitstellung von Praktikumsplätzen für junge Menschen mit Behinderung in der<br />

Kreisverwaltung.<br />

Maßnahmeempfehlung Stationäres Wohnen von Kindern und Jugendlichen<br />

� Verbleib von Kindern in der Herkunftsfamilie durch den Aufbau präventiver Angebote,<br />

z.B. Projekt Elternschule.<br />

� Frühe Kontaktaufnahme zu Schülern, die außerhalb des <strong>Landkreis</strong>es in einem Internat<br />

sind, um einen Wechsel in ein Wohnheim für Erwachsene nach Beendigung der<br />

Schulzeit zu vermeiden.<br />

� Aufbau weiterer dezentraler ambulanter Wohngemeinschaften für junge Menschen.<br />

Maßnahmeempfehlungen Wohnen von Erwachsenen<br />

� Bereitstellung ausreichend wohnortnaher flankierender integrativer und spezieller Angebote<br />

zur Unterstützung des privaten und ambulant betreuten Wohnens.<br />

� Fließende Übergänge zwischen den Wohnformen durch individuelle Unterstützungsangebote<br />

ermöglichen.<br />

� Bürgerschaftliches Engagement weiterhin pflegen und ausbauen.<br />

� Rahmenbedingungen im Wohnumfeld, z.B. Barrierefreiheit, öffentlicher Personennahverkehr,<br />

Infrastruktur, Nachbarschaft, Vereine, etc. gestalten.<br />

� Ausbau des ambulant betreuten Wohnens einschließlich des betreuten Wohnens in<br />

Familien.<br />

� Betreutes Wohnen für junge Erwachsene weiterentwickeln, erproben und ausbauen.<br />

� Betreutes Wohnen für ältere Menschen weiter qualifizieren, z.B. in Kooperation mit<br />

den örtlichen Sozialstationen.<br />

� Erprobung neuer Formen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, stationärem<br />

Wohnen und integrierten Wohnens von Menschen mit und ohne Behinderung.<br />

� Wahlmöglichkeiten bei den Wohnformen und Wohnorten schaffen.<br />

� Abdeckung des zusätzlichen Bedarfs an stationären Wohnangeboten möglichst in<br />

Form dezentraler kleiner Einheiten (Außenwohngruppen) oder neuer flexibler Angebote<br />

zwischen ambulant und stationär und durch Angebote im Rahmen des SGB XI.<br />

� Standortwahl für neue Wohnangebote grundsätzlich unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />

Infrastruktur, Akzeptanz der Nachbarschaft und möglichst selbständigen Erreichbarkeit<br />

von Arbeitsmöglichkeiten.<br />

� Abschluss einer Leistungsvereinbarung für Menschen mit geistiger Behinderung und<br />

zusätzlicher psychischer Beeinträchtigung, die bereits heute in Heggbach leben.


V.1 Maßnahmeempfehlungen 121<br />

Maßnahmeempfehlungen Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur<br />

� Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung durch Qualifizierung und Anpassung<br />

von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, dezentrale Außenarbeitsplätze<br />

von Werkstätten und Arbeitsplätze in Integrationsbetrieben weiterentwickeln.<br />

� Erhöhung der Anzahl von Beschäftigten mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.<br />

� Einstellung von Menschen mit Behinderung in Arbeitsverhältnisse und Praktikumsplätze<br />

beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

� Einrichtung einer Börse für sozial engagierte Betriebe durch den Integrationsfachdienst.<br />

� Schaffung weiterer Arbeitsangebote in Integrationsunternehmen an geeignetem<br />

Standort im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

� Einführung von modularen Angeboten und Teilzeit-Beschäftigung in den Werkstätten<br />

im <strong>Landkreis</strong>.<br />

� Mittelfristig leichter dezentraler Ausbau des Angebots von Tagesstrukturplätzen für<br />

Menschen mit schwerer oder Mehrfachbehinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> unter Berücksichtung<br />

der unterschiedlichen Neigungen und Fähigkeiten.<br />

� Mit steigender Zahl von Senioren mit Behinderung, Ausbau dezentraler Angebote in<br />

den Kommunen.<br />

� Öffnung von Regelangeboten der offenen Altenhilfe für Menschen mit Behinderung im<br />

Rentenalter.<br />

� Enge Zusammenarbeit mit Kommunen und Trägern der Altenhilfe.<br />

Maßnahmeempfehlungen für den <strong>Landkreis</strong> als Leistungsträger<br />

� Regelmäßige Dokumentation und Auswertung der Neuzugänge in das Hilfesystem.<br />

� Ausreichend personelle Ressourcen für eine individuelle sozialraum- und ressourcenorientierte<br />

Hilfeplanung und Sozialplanung zur Sicherstellung der Vernetzung und Begleitung<br />

der Umsetzung der <strong>Teilhabeplan</strong>ung und zur Fortschreibung der Datenbasis.


122 V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Zielgruppe<br />

Anzahl<br />

Teilnehmer<br />

Zeit Rhythmus<br />

Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Angebot 2009<br />

Ort /<br />

Barrierefreiheit<br />

Angebotsbeschreibung<br />

Angebotsbezeichnung<br />

Anbieter<br />

1. Einzelbetreuung von<br />

Menschen mit Behinderung<br />

unabhängig ob nach Vw FED<br />

förderbar<br />

Kinder &<br />

Jugendliche mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Je nach Angebot - - 6<br />

Begleitung von Kindern<br />

Jugendlichen mit einer Behinderung<br />

zu Angeboten der Stadt Riedlingen im Rahmen<br />

des Sommerferienprogrammes. Grundsätzlich besteht dieses<br />

Angebot für alle Ferienprogramme in den Kreisgemeinden. Zentrale<br />

Anlaufstelle ist das Service-Haus<br />

St. Elisabeth-Stiftung Ferienprogramm Riedlingen<br />

Kinder,<br />

Jugendliche und Erwachsene,<br />

mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen Behinderung,<br />

die zu Hause leben<br />

Hilfe in der Familie In den Familien - Je nach Bedarf 39<br />

Familienentlastender<br />

Dienst<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

ganzjährig -<br />

4-6 Monate vor dem<br />

gewünschten Reisetermin<br />

St. Elisabeth-Stiftung Wunsch- Urlaub Wir planen mit Ihnen Ihren Urlaub Service- Haus <strong>Biberach</strong>,<br />

barrierefrei<br />

Alle<br />

Altersgruppen<br />

1700 Std./ Jahr - -<br />

unterschiedliche Orte, je<br />

nach Vereinbarung<br />

Betreuung während der schulu.<br />

WfbM-freien Zeit,<br />

am Wochenende nach Vereinbarung<br />

Familienentlastende Dienste<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

2. Gruppenbetreuung von<br />

Menschen mit Behinderung<br />

welche grd. nach Vw FED<br />

förderbar sind<br />

2.1 Angebote zur<br />

stundenweisen Betreuung<br />

2.1.1 Einmalige Angebote<br />

für alle Menschen<br />

(mit und ohne Behinderung, deren Angehörige und alle anderen Interessierten),<br />

geeignet für Menschen mit köperlicher (Rollstuhlgerechte Ausstattung),<br />

seelischer und geistiger Behinderung, Sprachbehinderung und Sehbehinderung<br />

24.04. und 16.10.2009 2x jährlich unbegrenzt<br />

Kulturhalle Abdera, <strong>Biberach</strong>,<br />

Barrierefrei<br />

Nähere Informationen über die Tagespresse<br />

Mittendrin-Aktionstage der.:<br />

-fiB.e.V.<br />

-Heggbacher Einrichtungen<br />

-Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />

fiB.e.V.<br />

Kinder und<br />

Jugendliche<br />

(mit- und ohne Behinderung)<br />

ab 10 Jahren, geeignet für Menschen mit leichter geistiger Behinderung oder<br />

Lernbehinderung, seelischer Behinderung, leichten körperlichen Handicaps,<br />

nicht geeignet für Rollstuhlfahrer<br />

Kinder und<br />

Jugendliche<br />

(mit- und ohne Behinderung)<br />

ab 10 Jahren; Angebot ist geeignet für Kinder mit Köperbehinderung<br />

(Rollstuhlgerechte Ausstattung), Sehbehinderung, Seelischer Behinderung,<br />

Sprachbehinderung und geistiger Behinderung<br />

Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung<br />

ab 6 Jahren, (mit- und ohne Behinderung), geeignet für Menschen mit<br />

Körperbehinderung (Rollstuhlfahrer), geistiger Behinderung, seelischer<br />

Behinderung, Sprachbehinderung und geistiger Behinderung,<br />

Kinder und Jugendliche,<br />

ab 6 Jahren (mit- und ohne Behinderung), geeignet für Rollstuhlfahrer,<br />

Teilnehmer mit geistiger und körperlicher Behinderung, Sprachbehinderung,<br />

Sehbehinderung, seelischer Behinderung<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

1x jährlich max. 9<br />

16.05.2009<br />

10:00-18:00 Uhr<br />

Hochseilgarten<br />

Immenstaad, nicht<br />

Rollstuhlgerecht<br />

Tagesausflug zum<br />

Hochseilgarten Immenstaad<br />

fiB.e.V. Kletterpark mit Fibi&Fabi<br />

1x jährlich max. 8<br />

07.03.2009<br />

14:00-<br />

17:30 Uhr<br />

Familie Geißer in der<br />

Fischbacherstraße 46<br />

88444 Ummendorf Zugang und<br />

Haus sind barrierefrei<br />

Filzen ist ein Erlebnis der Sinne<br />

(Familie Geißer in Ummendorf)<br />

fiB.e.V. Fibi&Fabi treffen sich zum Filzen<br />

1x jährlich max. 10<br />

15. Juli 2009<br />

15:00-<br />

18:00 Uhr<br />

Gigelberg in <strong>Biberach</strong>,<br />

Barrierefreie Gaststätten und<br />

Plätze werden aufgesucht<br />

fiB.e.V. Schützenfestbesuch mit Fibi&Fabi Am Schützenmittwoch besuchen wir mit Fibi&Fabi das Schützenfest<br />

12.12.2009/Nachmittags 1x jährlich max.10<br />

Sternenpalast <strong>Biberach</strong>,<br />

Barrierefrei<br />

Gemeinsam schauen wir uns einen Kinder- bzw. Jugendfilm an<br />

Ins Kino mit Fibi&Fabi<br />

-Wer geht mit?-<br />

fiB.e.V.<br />

Turnhalle Heggbach - Im Frühjahr 2009 -<br />

Tänze aus verschiedenen Ländern an einem Nachmittag kennen<br />

und - tanzen lernen<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

mit Boehringer Ingelheim Folkloretanznachmittag<br />

alle Interessierten mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

- So., 20.09.2009 -<br />

Treffpunkt: Fahrdienst nach Ulm<br />

wird organisiert<br />

Laufen für einen guten Zweck<br />

in verschiedenen Disziplinen (Marathon, Halbmarathon, Walking)<br />

St. Elisabeth-Stiftung Einsteinmarathon in Ulm<br />

- Alle/ besonders Menschen mit einer Schweren Behinderung und Senioren<br />

Mo., 06.04.-<br />

Mi., 08.04.2009<br />

Gruppe 1: 08:45- 09:45 Uhr<br />

Gruppe 2: 10:15- 11:15 Uhr<br />

Gruppe 3:13:00- 14:00 Uhr<br />

Gruppe 4:14:30- 15:30 Uhr<br />

Treffpunkt:<br />

Heggbach Kirche, barrierefrei<br />

Pedro Jiménez Laux (Gesang)<br />

Claus Machleidt<br />

(Gitarre)<br />

Musik kann wie Beten sein.<br />

Musikalische Kreuzwegandacht/<br />

Heggbach<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

Erwachsene im ABW und BWF sowie Interessierte mit einer geistigen und<br />

körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />

-<br />

je 4 Dienstage in Folge ab dem<br />

20.10.2009<br />

17:15-18:45 Uhr<br />

Treffpunkt: Service-Haus<br />

<strong>Biberach</strong>. Bei Bedarf findet diese<br />

Veranstaltung auch in Ehingen<br />

statt.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Rechnen mit Geld Auffrischung der Grundrechenarten an 5 Abenden<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

-<br />

18.01.2009<br />

Treffpunkt:<br />

Service- Haus <strong>Biberach</strong><br />

9:30 - 15:30 Uhr<br />

im Café la nuit Alcazar<br />

Leutkirch/ Ellerazhofen<br />

Schlemmerfrühstück<br />

im Preis sind kaltes/warmes Essen,<br />

alle kalten/ warmen Getränke<br />

und ein Glas Sekt<br />

Einem Pferdeflüsterer über die Schultern schauen und unter der<br />

Anleitung im Roundpen der Zirkusschule die ersten Runden reiten.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Schlemmerfrühstück<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Treffpunkt: Pferdehof in Aichbühl 14:00-18:00 Uhr 17.10.2009 -<br />

St. Elisabeth-Stiftung Pferdeflüstern in Aichbühl<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Im Oktober 2009 -<br />

der genaue Termin steht<br />

noch nicht fest<br />

Treffpunkt: Heggbach<br />

Gemeinsam Walken wir eine Strecke von 8-10 km. Dazwischen gibt<br />

es eine kleine Pause mit einer Stärkung<br />

St. Elisabeth-Stiftung Nordic-Walking-Treff


Anzahl<br />

Teilnehmer<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Zeit Rhythmus<br />

Zielgruppe<br />

genaue Abfahrtszeiten,<br />

werden im August 2009<br />

12.09.2009 -<br />

bekannt gegeben<br />

wird bei der genauen<br />

Ausschreibung im Herbst voraussichtlich am 12.12.2009 -<br />

09 bekannt gegeben<br />

nachmittags Do., 20.08.2009 - Erwachsene mit einer geistigen und/oder seelischen Behinderung<br />

Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Angebot 2009<br />

AngebotsAngebots-<br />

Ort /<br />

Anbieter<br />

bezeichnungbeschreibung<br />

Barrierefreiheit<br />

Fahrt mit dem Kleinbus in das Bauernhofmuseum nach Illerbeuren<br />

St. Elisabeth-Stiftung Schwäbisches Bauernhofmuseum Illerbeuren Treffpunkt: Service-Haus<br />

mit Führung.<br />

wird bei der genauen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Besuch auf dem Weihnachtsmarkt Gemeinsamer Besuch des <strong>Biberach</strong>er Weihnachtsmarktes<br />

Ausschreibung im Herbst 09<br />

bekannt gegeben, barrierefrei<br />

Fahrt mit dem Öchsle von Warthausen nach Ochsenhausen und<br />

Treffpunkt: Pforte Heggbach,<br />

St. Elisabeth-Stiftung Fahrt mit dem Öchsle<br />

wieder zurück, leider nicht für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte<br />

nicht barrierefrei<br />

Menschen mit Rollatoren geeignet<br />

Erwachsene, Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

-<br />

Mi., 19.08.2009<br />

Fr., 21.08.2009<br />

Mi., 09:00-12:00 oder 13:00-<br />

16:00 Uhr<br />

Fr., 09:00- 12:00<br />

Wirtschaftshof Heggbach, nicht<br />

barrierefrei<br />

Eine gemütliche Kutschfahrt von ca. 3 Stunden durch die nähere<br />

Umgebung.<br />

Die Teilnehmer sollten von der Kutsche auf- und absteigen können<br />

St. Elisabeth-Stiftung Kutschfahrten/ Heggbach Halbtagesfahrten<br />

oder 13:00-16:00 Uhr<br />

Jugendliche und<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Mo., 19.10.2009 -<br />

08:30-11:30 Uhr<br />

oder<br />

13:00-16:00 Uhr<br />

Treffpunkt: Disco/<br />

Begegnungszentrum Heggbach,<br />

Mit etwas Ausdauer und Geduld werden mit verschiedenen<br />

Techniken Ketten hergestellt.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Von der Perle zur Kette<br />

barrierefrei<br />

V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 123<br />

- Sa., 12.09.2009 -<br />

Treffpunkt: <strong>Biberach</strong>/ Heggbach/<br />

Ochsenhausen, nicht barrierefrei<br />

Wir fahren mit dem Bus ins Allgäu. Dort werden wir gemeinsam<br />

einen Tag wandern gehen, die Kondition sollte für 3- 4 Stunden<br />

reine Gehzeit reichen.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Ein Wandertag in den Bergen<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

- September/ Oktober 2009 -<br />

Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />

Stadthalle <strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />

St. Elisabeth-Stiftung Musicalbesuch in <strong>Biberach</strong> Wir besuchen ein Musical in der Stadthalle in <strong>Biberach</strong><br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

Mi., 23.09.2009 -<br />

13:00-15:00<br />

in Heggbach<br />

17:00-19:00<br />

im Service-Haus <strong>Biberach</strong><br />

13:00 in Heggbach<br />

17:00 im Service-Haus <strong>Biberach</strong><br />

Zusammenstellen einer Bildershow, welche nachher auf CD<br />

gebrannt wird und überall gezeigt werden kann.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Digitale Bildershow<br />

Abholung vorher in den<br />

Werkstätten <strong>Biberach</strong>, Heggbach,<br />

Es wird gelernt, wie man damit umgeht, wenn man in<br />

15:30-<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung Selbstverteidigung<br />

Ehingen, Laupheim möglich.<br />

17.04.2009 oder 24.04.2009 -<br />

Alltagssituationen bedrängt wird.<br />

17:30 Uhr<br />

seelischen Behinderung<br />

Shotokan Karate- Dojo<br />

Mittelbiberach e. V.<br />

Gemütliches Beisammensein im mittelalterlichen Flair, die<br />

Treffpunkt: Hirschgraben<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung <strong>Biberach</strong>er Schützenfest Hirschgraben<br />

ab 20:00 Uhr 18.07.2009 -<br />

besondere Atmosphäre des Schützenfestes <strong>Biberach</strong> erleben <strong>Biberach</strong> (beim weißen Turm)<br />

seelischen Behinderung<br />

Juli 2009, genauer Termin<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung Freilichttheater Illertissen, Schwaben-Bühne Roth-/ Illertal Treffpunkt: Pforte Heggbach abends<br />

-<br />

steht noch nicht fest<br />

seelischen Behinderung<br />

Fahrtwind und die Kurven spüren wie auf einem Motorrad, dazu das<br />

entweder<br />

Mo. 17.08.2009<br />

Treffpunkt: Marktplatz Heggbach,<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung Trike fahren<br />

Motorengeräusch dieses 3-rädrigen Motorrads und das Erlebnis ist<br />

kurze(20 min.)<br />

oder<br />

-<br />

barrierefrei<br />

seelischen Behinderung<br />

perfekt<br />

oder lange(40 min) Fahrt Di. 18.08.2009<br />

Gemeinsam mit vielen anderen großen und kleinen Sportlern der<br />

Turngemeinde <strong>Biberach</strong> e.V. werden wir beim Staffellauf des<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung Stadtlauf in <strong>Biberach</strong><br />

Treffpunkt: Service-Haus - So., 20.09.2009 -<br />

Stadtlauf in <strong>Biberach</strong> teilnehmen.<br />

seelischen Behinderung<br />

Man kann sich als Staffel oder einzeln anmelden.<br />

Gemeinsam mit vielen anderen großen und kleinen Sportlern der<br />

Turngemeinde <strong>Biberach</strong> e. V. und aus dem ganzen schwäbischen Treffpunkt: Service- Haus<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung Gymfestival in <strong>Biberach</strong><br />

- Sa. 11.07.2009 -<br />

Turnverbund werden wir gemeinsam an den verschiedenen<br />

<strong>Biberach</strong><br />

seelischen Behinderung<br />

sportlichen Aktivitäten teilnehmen<br />

Die Mitarbeiter der Firma Boehringer Ingelheim laden zu einem Treffpunkt: Sportgelände<br />

Juni/ Juli 2009,<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung Miteinanderfest<br />

Fest, mit Spiel, Spaß, Unterhaltung und Bewirtung auf das<br />

Alberweiler, Fahrdienst wird<br />

-<br />

genaueres wird noch bekannt -<br />

seelischen Behinderung<br />

Sportgelände Alberweiler.<br />

organisiert, barrierefrei<br />

gegeben<br />

Gemütliches Beisammensein auf dem Laupheimer Kinder- und<br />

Treffpunkt: wird noch bekannt<br />

16:30-<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung Laupheimer Kinder- und Heimatfest Heimatfest in einem der schönsten Bierzelte Oberschwabens, kein<br />

26.06.2009 -<br />

gegeben, barierrefrei<br />

18:30 Uhr<br />

seelischen Behinderung<br />

Fahrdienst, es steht der Heimatfestbus zur Verfügung<br />

Treffpunkt: wird noch bekannt<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung Leichtathletik Weltklasse in <strong>Biberach</strong> Internationales Leichtathletik Sportfest in <strong>Biberach</strong><br />

ab ca. 16:00 Uhr Mi. 24.06.2009 -<br />

gegeben<br />

seelischen Behinderung<br />

Wir werden im Juli am Wochenende eine Kanufahrt auf der Donau<br />

unternehmen, die Fahrt geht ca. 3-4 Stunden, wir haben immer eine<br />

Begleitperson des Kanuverleihs dabei, Vorraussetzungen: die<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder seelischen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Donau-Kanutour<br />

Treffpunkt: WfbM <strong>Biberach</strong> - Juli 09 -<br />

Teilnehmer müssen schwimmen können, fähig sein, Gefahren<br />

Behinderung<br />

einzuschätzen und sie sollten körperlich so fit sein, dass sie 4<br />

Stunden lang rudern können.<br />

Einen Vormittag lang eintauchen und die Schwaben Therme<br />

Treffpunkt: WfbM <strong>Biberach</strong>,<br />

09:00-<br />

Jugendliche und Erwachsene mit und ohne einer geistigen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung Schwaben Therme Aulendorf<br />

Aulendorf erleben. Die Teilnehmer sollten sich selbstständig im<br />

04.04.2009 -<br />

barrierefrei<br />

15:00 Uhr<br />

körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />

Wasser bewegen können<br />

Freitag:<br />

Wenn der Himmel klar ist, besuchen wir das Planetarium und Treffpunkt: WfbM <strong>Biberach</strong>,<br />

Jugendliche und Erwachsene, mit und ohne einer geistigen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung Planetarium Laupheim<br />

-<br />

13.03./ 20.03 oder<br />

8<br />

schauen uns die Sterne mal genauer an<br />

barrierefrei<br />

körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />

27.03.2009<br />

Eine abwechslungsreiche Tour, mit einer Fahrtdauer von ca. 3<br />

Mi., 09:00-12:00 oder 13:00-<br />

Stunden,<br />

Treffpunkt: Wirtschaftshof<br />

16:00 Uhr<br />

Mi. 10.06.2009<br />

St. Elisabeth-Stiftung Kutschfahrten für Rollstuhlfahrer/ Heggbach<br />

- Jugendliche, Erwachsene und Senioren im Rollstuhl<br />

nur für Rollstuhlfahrer geeignet, da keine Sitzplätze auf der Kutsche Heggbach, barrierefrei Fr., 09:00- 12:00<br />

Fr. 12.06.2009<br />

vorhanden sind.<br />

oder 13:00-16:00 Uhr<br />

Mit einem Tempo von 5 km/h den hektischen Alltag einfach<br />

09:00-<br />

Treffpunkt: Eingang<br />

vergessen.<br />

12:00 Uhr<br />

Jugendliche, Erwachsene und Senioren mit einer geistigen und/oder<br />

St. Elisabeth-Stiftung Kutschfahrten am Rosa- Bauer- Haus<br />

Rosa-Bauer-Haus,<br />

Fr. 15.05.2009 -<br />

Die Fahrzeiten können auf Wunsch auch verändert werden, z. B.:<br />

13:00-<br />

körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />

<strong>Biberach</strong><br />

von 3 h auf 2x1 h<br />

16:00 Uhr<br />

Ein "fast echter" Indianer begleitet euch einen ganzen Nachmittag.<br />

Kinder mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Reiten wie die Indianer<br />

Ein gemeinsamer Ausritt, eine Planwagenfahrt und weitere Treffpunkt: Pferdehof in Aichbühl 14:00-18:00 Uhr 10.10.2009 -<br />

Behinderung<br />

Programmpunkte<br />

Teilnahme und Mitgestaltung am großen Sportfest in Riedlingen. Treffpunkt: wird noch bekannt<br />

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Behindertensportfest Riedlingen<br />

- 18.07.2009 -<br />

Weitere Infos folgen im Frühjahr 2009<br />

gegeben<br />

und/oder seelischen Behinderung<br />

Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen<br />

und/oder seelischen Behinderung<br />

Mi., 24.06.2009 -<br />

09:00-12:00<br />

oder 13:00-16:00 Uhr<br />

Treffpunkt: Pforte Ingerkingen<br />

Eine abwechslungsreiche Tour mit einer Fahrdauer von ca. 3<br />

Stunden<br />

St. Elisabeth-Stiftung Kutschfahrten in Ingerkingen


124 V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Anzahl<br />

Zielgruppe<br />

Teilnehmer<br />

- Menschen mit schwerer geistiger und/oder körperlicher Behinderung<br />

Zeit Rhythmus<br />

Angebot 2009<br />

Ort /<br />

Barrierefreiheit<br />

Angebotsbeschreibung<br />

Sich ein paar Stunden wohlfühlen, entspannen und verwöhnen<br />

lassen.<br />

(Geschichten, Massagen, Düften und Musik)<br />

Angebotsbezeichnung<br />

Anbieter<br />

Mo., 06.04.2009<br />

Di., 07.04.2009<br />

Mo. 13:00- 16:00 Uhr<br />

Di. 08:00- 11:30<br />

13:00- 16:00 Uhr<br />

Treffpunkt: Turnhalle Heggbach,<br />

barrierefrei<br />

St. Elisabeth-Stiftung Wohlfühlen und mehr…<br />

Menschen mit sehr schweren,<br />

körperlichen Einschränkungen mit oder ohne geistiger Behinderung<br />

Mi. 19.08.2009 -<br />

09:30-11:30 Uhr<br />

und/ oder<br />

14:00-16:00 Uhr<br />

Begegnungszentrum<br />

Heggbach<br />

Bei dieser Veranstaltung können gerade sehr eingeschränkte<br />

Menschen viel ausprobieren und aktiv etwas tun, was ihnen sonst<br />

schwer fällt. Und es gibt sehr viele verschiedene Angebote.<br />

Begleitung von Mitarbeitern gewünscht, aber für die Teilnahme nicht<br />

Voraussetzung<br />

St. Elisabeth-Stiftung "Ich kann das auch!"<br />

Bei dieser Veranstaltung können gerade sehr eingeschränkte<br />

09:30-11:30 Uhr<br />

Menschen viel ausprobieren und aktiv etwas tun, was ihnen sonst<br />

Menschen mit sehr schweren,<br />

St. Elisabeth-Stiftung "Ich kann das auch!"<br />

Service- Haus <strong>Biberach</strong><br />

und/ oder<br />

Mi. 19.09.2009 -<br />

schwer fällt. Und es gibt sehr viele verschiedene Angebote.<br />

körperlichen Einschränkungen mit oder ohne geistiger Behinderung<br />

14:00-16:00 Uhr<br />

Begleitung von Mitarbeitern gewünscht<br />

Krämermarkt in Ochsenhausen, Bad Wurzach, Bad Waldsee, Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />

April- Oktober 2009<br />

Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

09:30-<br />

St. Elisabeth-Stiftung Marktbesuch<br />

<strong>Biberach</strong> oder Illertissen,<br />

e.V.entuell gewünschte Stadt mit<br />

genaue Termine werden noch - Behinderung<br />

13:30 Uhr<br />

Anschließend gehen wir Mittagessen<br />

angeben, barrierefrei<br />

bekannt gegeben<br />

(auch Rolli möglich)<br />

Aufgaben, Rechte, Pflichten und vieles mehr wird bei dieser<br />

jeweils im Frühjahr und im<br />

St. Elisabeth-Stiftung Schulungen für Werkstatträte<br />

wird bekannt gegeben -<br />

- Werkstatträte<br />

Schulung besprochen<br />

Herbst 2009<br />

Lebenshilfe<br />

Jugendliche &<br />

MittenDr!n Integrative Party Abdera <strong>Biberach</strong>, barrierefrei 19-02.00 Uhr 1x im Jahr offen<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Erwachsene<br />

Lebenshilfe<br />

Jugendliche &<br />

Hirschgarben Mittelalterliches Spektakulum Hirschgarben 18.30-03.00 Uhr 1x im Jahr offen<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Erwachsene<br />

Lebenshilfe<br />

Seminar rund um Liebe<br />

Räume der Lebenshilfe<br />

Liebe und mehr…<br />

10.00- 16.00 Uhr 2 Tage 16 Jugendliche/ Erwachsene<br />

<strong>Biberach</strong><br />

und Sexualität<br />

Ziegelhausstr. 34,<br />

2.1.2 Wiederkehrende Angebote<br />

Beschäftigte der WfbM <strong>Biberach</strong>, interessierte Erwachsene mit seelischer und/<br />

oder geistiger und/oder körperlicher Behinderung<br />

Bewohner im ABW und BWF sowie Interessierte Erwachsene mit geistiger<br />

und/oder seelischer und/oder körperlicher Behinderung<br />

Bewohner im ABW und BWF sowie Interessierte Erwachsene mit geistiger<br />

und/oder seelischer und/oder körperlicher Behinderung<br />

Bewohner im ABW und BWF sowie Interessierte Erwachsene mit geistiger<br />

und/oder seelischer und/oder körperlicher Behinderung<br />

1x monatlich Samstags oder<br />

Sonntags<br />

unterschiedlich<br />

Treffpunkt WfbM <strong>Biberach</strong><br />

,barrierefrei<br />

Gaststätten in <strong>Biberach</strong>, bei<br />

Bedarf barrierefrei<br />

Gaststätten in Laupheim, bei<br />

Bedarf barrierefrei<br />

Gaststätten in Laupheim, bei<br />

Bedarf barrierefrei<br />

St. Elisabeth-Stiftung Freizeitclub <strong>Biberach</strong> Gemischtes Ausflugsprogramm<br />

1x monatlich<br />

St. Elisabeth-Stiftung ABW/BWF Stammtisch <strong>Biberach</strong> Ein Kneipenabend in <strong>Biberach</strong><br />

1x monatlich<br />

St. Elisabeth-Stiftung ABW/BWF Stammtisch Laupheim Ein Kneipenabend in Laupheim<br />

1x monatlich<br />

St. Elisabeth-Stiftung ABW/BWF Stammtisch Ochsenhausen Ein Kneipenabend in Ochsenhausen<br />

Erwachsene & Jugendliche mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

-<br />

28.03.2009/<br />

26.09.2009<br />

Abends<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben<br />

An einem Samstag Abend gehen wir zum Bowling.<br />

Verbringen ein paar gemütliche Stunden mit Essen, Trinken, und<br />

natürlich Bowlen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Bowling<br />

Erwachsene Frauen mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung,<br />

-<br />

Mi. 08.04.2009<br />

Do. 09.04.2009<br />

08:30-<br />

15:30 Uhr<br />

Treffpunkt: wird noch bekannt<br />

gegeben<br />

Wir lassen uns von Kopf bis Fuß verwöhnen,<br />

Zwei Tage für die Schönheit und das<br />

Wohlbefinden<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

die sich gerne pflegen und verwöhnen lassen<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

nicht mehr<br />

viele Plätze<br />

frei<br />

immer<br />

Donnerstags<br />

17:30-<br />

18:45 Uhr<br />

TSV Halle, Lange Straße,<br />

Laupheim<br />

Schwimmen, Ausflüge und natürlich auch Sport.<br />

Für die Teilnahme ist eine Mitgliedschaft im TSV Laupheim<br />

erforderlich<br />

Erlernen von unterschiedlichen Körper- und Atemübungen,<br />

Massage, Tanz und Fantasiereisen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Sportgruppe Laupheim<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

-<br />

16.01.-<br />

20.02.2009<br />

6 Freitage in Folge<br />

16:00-<br />

17:00 Uhr<br />

Treffpunkt: Service-Haus,<br />

barrierefrei<br />

Treffpunkt: Service-Haus,<br />

barrierefrei<br />

St. Elisabeth-Stiftung Wellness und Entspannung<br />

11.09.-23.10.2009 -<br />

16:00-<br />

17:00 Uhr<br />

Erlernen von unterschiedlichen Körper- und Atemübungen,<br />

Massage, Tanz und Fantasiereisen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Wellness und Entspannung<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

-<br />

8 Donnerstage in<br />

Folge ab dem<br />

16:30-<br />

18:00 Uhr<br />

Service- Haus <strong>Biberach</strong>,<br />

barierrefrei<br />

Neues über Stress<br />

erfahren und wie man diesen verhindert; 8 x jährlich<br />

St. Elisabeth-Stiftung Stress nicht als Katastrophe erleben<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

-<br />

22.01.2009<br />

27.02.-<br />

03.04.2009<br />

6 Freitage in<br />

Folge<br />

06.11.-<br />

11.12.2009<br />

6 Freitage in<br />

Folge<br />

15:00-<br />

16:15 Uhr<br />

Turnhalle WfbM Laupheim,<br />

barrierefrei<br />

Erlernen von unterschiedlichen Körper- und Atemübungen,<br />

Massage, Tanz und Fantasiereisen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Wellness und Entspannung<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

-<br />

15:00-<br />

16:15 Uhr<br />

Turnhalle WfbM Laupheim,<br />

barrierefrei<br />

Erlernen von unterschiedlichen Körper- und Atemübungen,<br />

Massage, Tanz und Fantasiereisen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Wellness und Entspannung<br />

Erwachsene mit geistiger und/oder seelischer und/oder körperlicher<br />

Behinderung<br />

Erwachsene und Jugendliche mit und ohne geistiger und/oder seelischer<br />

und/oder körperlicher Behinderung<br />

1x monatlich samstags<br />

Riedlingen und Umgebung,<br />

barrierefrei, Treffpunkt Parkplatz<br />

Sportheim Riedlingen, barrierefrei<br />

St. Elisabeth-Stiftung Riedlinger Freizeitclub Kneipenbummel, Essen gehen, Kulturveranstaltungen<br />

16-19 wöchentlich donnerstags<br />

Service- Haus <strong>Biberach</strong>,<br />

barierefrei<br />

Offener Treff, Cafebetrieb, gemeinsames Kochen, Unterhalten,<br />

Kontakte knüpfen<br />

Themen besprechen, welche<br />

Frauen im Alltag beschäftigen,<br />

wir wollen aber auch Spaß haben und<br />

gemeinsam Lachen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Café Kaktus<br />

Frauen ab 30 Jahren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

ab Februar<br />

genauer Termin, nach<br />

Anmeldeschluss<br />

18:00-<br />

20:00 Uhr<br />

Service- Haus <strong>Biberach</strong>,<br />

barrierefrei<br />

St. Elisabeth-Stiftung Gemeinsam "Frau Sein"<br />

Jugendliche &<br />

Erwachsene mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

-<br />

Freitag, 24.04.2009<br />

Freitag, 16.10.2009<br />

ab 19:30 Uhr<br />

Kulturhalle Abdera <strong>Biberach</strong>,<br />

barrierefrei<br />

2x im Jahr findet eine Mega- Party für alle jung gebliebenen<br />

Menschen statt.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Mittendr!n<br />

1x monatlich<br />

Treffpunkt: Jugendraum der e.V..<br />

Kirche im Johannes-Zwick-Haus<br />

St. Elisabeth-Stiftung Riedlinger Jugendclub Spiele, Wandern, Ausflüge, etc.<br />

Jugendliche mit geistiger und/oder seelischer und/oder körperlicher Behinderung<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

-<br />

ab dem 28.05.2009<br />

(6 mal in Folge)<br />

16:30-<br />

18:00 Uhr<br />

in Riedlingen<br />

Service- Haus <strong>Biberach</strong>,<br />

barierefrei<br />

An 6 Abenden lernen wir mit Gefühlen besser umzugehen<br />

Gefühle besser verstehen und verständlich<br />

machen<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

-<br />

7 Donnerstage in Folge ab dem<br />

01.10.2009<br />

16:30-<br />

18:00 Uhr<br />

Treffpunkt: Service-Haus<br />

<strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />

Wir treffen uns einmal in der Woche, um selbstsicheres Verhalten<br />

zu üben. (Wie man Wünsche durchsetzt oder Probleme klärt)<br />

St. Elisabeth-Stiftung Den Alltag meistern - Besser handeln


Zielgruppe<br />

Anzahl<br />

Teilnehmer<br />

Zeit Rhythmus<br />

Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Angebot 2009<br />

Ort /<br />

Barrierefreiheit<br />

Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />

geritten wird in der Reithalle in<br />

Sulmingen unter der Leitung vom<br />

Christina Fischer<br />

Angebotsbeschreibung<br />

Angebotsbezeichnung<br />

Anbieter<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

-<br />

Fr., 24.04.09<br />

Fr., 08.05.09<br />

Fr., 29.05.09<br />

jeweils von<br />

13:00-<br />

16:00 Uhr<br />

St. Elisabeth-Stiftung Rund ums Pferd Pferde putzen, satteln und reiten<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

-<br />

3 Samstage,<br />

(14.03./ 28.03./ 09.05.2009)<br />

10:00-<br />

14:00 Uhr<br />

Treffpunkt: nach Absprache<br />

Selber mit dem Bus/ Zug was unternehmen<br />

(Wann fährt der Zug?<br />

Muss ich umsteigen, Welches Gleis… Verschiedene Fragen<br />

werden beantwortet)<br />

Es wird der Umgang mit dem PC und einigen wichtigen<br />

Anwendungen geübt.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Selber mit Bus und Zug unterwegs<br />

Jugendliche und Erwachsene, mit und ohne einer geistigen und/oder<br />

körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />

Jugendliche und Erwachsene,<br />

die Teilnehmer sollten sich selbst an-/ ausziehen können<br />

und sie sollten in der Lage sein alleine im Wasser zu bewegen<br />

Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher und/oder<br />

seelischer Behinderung<br />

begrenzt<br />

ab März,<br />

wöchentlich<br />

-<br />

Service-Haus <strong>Biberach</strong>,<br />

barrierefrei<br />

St. Elisabeth-Stiftung Computer Anfängerkurs<br />

-<br />

Do. 12.02.2009<br />

Fr. 20.03.2009<br />

8:30-<br />

16:00 Uhr<br />

Begegnungszentrum<br />

Heggbach<br />

Treffpunkt Service-Haus,<br />

barrierefrei<br />

Treffpunkt: Service- Haus<br />

<strong>Biberach</strong><br />

dann geht’s nach Ulm,<br />

Memmingen, Ravensburg oder<br />

wir bleiben in <strong>Biberach</strong>,<br />

barrierefrei<br />

St. Elisabeth-Stiftung Thermalbad Ein Tag Badespaß im Jordanbad<br />

19-23 Uhr 1x monatlich Samstag<br />

Samstag Abend ohne Eltern ins Kino, Essen gehen,<br />

Kneipenbummel, Kulturveranstaltungen<br />

St. Elisabeth-Stiftung <strong>Biberach</strong>er Treff<br />

V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 125<br />

junge Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

? 6x Jährlich -<br />

Besuch von verschienen Discos in der Umgebung.<br />

Ihr könnt auch selber Vorschläge machen.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Discobus<br />

Kinder &<br />

Jugendliche mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

-<br />

immer<br />

Mittwochs<br />

17:00-<br />

18:30 Uhr<br />

Städtische Turnhalle<br />

Riedlingen, barrierefrei<br />

Spiel, Spaß, Spannung durch Sport, allerdings ist für die Teilnehmer<br />

die Mitgliedschaft im TSV Riedlingen notwendig<br />

Happy Dinos Sportgruppe<br />

Riedlingen<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

Spiel und Sport, bei dem der<br />

15:30-<br />

immer<br />

Kinder mit einer körperlichen und/oder geistigen und/oder seelischen<br />

Spaß immer an 1. Stelle steht.<br />

-<br />

17:00 Uhr<br />

Freitags<br />

Behinderung<br />

Einzige Vorraussetzung ist die Mitgliedschaft beim TSV Laupheim<br />

Kloster Ochsenhausen,<br />

16-18 Uhr 1x monatlich<br />

barrierefrei<br />

Kinder mit geistiger und/oder seelischer und/oder körperlicher Behinderung<br />

Die Teilnehmer werden mit einer Geschichte in die Welt des Orients Ingerkingen Turnhalle oder<br />

Mo, Di, Mi in Ingerkingen<br />

kommt auf Termin an<br />

- Menschen mit schwerer geistiger Behinderung<br />

entführt<br />

Heggbach Turnhalle, barrierefrei<br />

Do, Fr, Mi in Heggbach<br />

Ingerkingen Turnhalle oder<br />

kommt auf Termin an 8 x jährlich - Menschen mit schwerer geistiger und/oder körperlicher Behinderung<br />

Heggbach Turnhalle, barrierefrei<br />

jeweils von<br />

Termin A: 06.04.2009<br />

Zuerst besuchen wir verschiedene Museen in der näheren<br />

Treffpunkt:<br />

Senioren mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung<br />

09:30-<br />

Termin B: 07.04.2009<br />

-<br />

Umgebung und danach gehen wir zum Mittag essen<br />

Pforte Heggbach, barrierefrei<br />

(auch Rolli möglich)<br />

13:30 Uhr<br />

Termin C: 08.04.2009<br />

Erwachsene und Jugendliche mit und ohne geistiger und/oder seelischer<br />

Integrative Kneipe Tuvalu Integrativer Kneipenbetrieb Tuvalu (Abdera) <strong>Biberach</strong> 19:30-23 Uhr 1x monatlich mittwochs<br />

und/oder körperlicher Behinderung<br />

16:00-<br />

Spiele/ Bastelnachmittag<br />

Es wird gebastelt,<br />

Räume der Lebenshilfe<br />

alle 2 Wochen<br />

18:30<br />

6 Erwachsene<br />

für Erwachsene<br />

gespielt und getratscht.<br />

Ziegelhausstr. 34, barrierefrei<br />

montags<br />

Uhr<br />

19:30unterschiedlich,<br />

barrierefrei<br />

Nachtschwärmer Kneipentour, zu einem Konzert im Tweety oder Abdera<br />

00:00<br />

1x im Monat 9 Erwachsene<br />

möglich<br />

Uhr<br />

Gemeinsam dichten, Texte schreiben<br />

Räume der Lebenshilfe<br />

alle 2 Wochen<br />

Literaturwerkstatt<br />

14.00-16.60 Uhr<br />

4 Erwachsene<br />

und uns literarisch austoben<br />

Ziegelhausstr. 34, barrierefrei<br />

samstags<br />

Laupheim, Bronnerberg<br />

Turnhalle<br />

(Nähe Krankenhaus)<br />

St. Elisabeth-Stiftung Rollifanten Laupheim<br />

St. Elisabeth-Stiftung Kinderclub Ochsenhausen Spiele, Wandern und vieles mehr<br />

St. Elisabeth-Stiftung Sinntheater "Im Orient"<br />

St. Elisabeth-Stiftung Klangwelten "Ganz Ohr" Sich in die Welt des Klanges begeben und entspannen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Museumsbesuch<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

Lebenshilfe Liliental<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

16 Erwachsene<br />

jeden Dienstag außerhalb der<br />

Schulferien<br />

kurz vor 16:00 Uhr<br />

Fahrdienst ab der Werkstatt<br />

Saulgauerstraße.<br />

Räume der Lebenshilfe<br />

Ziegelhausstr. 34, barrierefrei<br />

Dienstagsclub Das Programm wird von den Teilnehmern selbst gestaltet<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

6 Erwachsene<br />

1x im Monat<br />

mittwochs<br />

Beginn ist um 16:00, Ende<br />

gegen 19:00 Uhr<br />

Räume der Lebenshilfe<br />

Ziegelhausstraße. 34, barrierefrei<br />

inkl. Fahrdienst<br />

Gemeinsames Kochen,<br />

Essen und Bewegen,<br />

wir befassen uns näher mit dem Thema Ernährung und unserer<br />

Gesundheit<br />

Gemeinsames Kochen,<br />

Essen und Bewegen,<br />

wir befassen uns näher mit dem Thema Ernährung und unserer<br />

Gesundheit<br />

Kochen 1 -<br />

gesund und trotzdem gut<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

6 Erwachsene<br />

1x im Monat<br />

mittwochs<br />

Beginn ist um 16:00, Ende<br />

gegen 19:00 Uhr<br />

Räume der Lebenshilfe<br />

Ziegelhausstraße. 34, barrierefrei<br />

inkl. Fahrdienst<br />

Kochen 2 -<br />

gesund und trotzdem gut<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />

(Unternehmungen<br />

14:00-18:00 Uhr<br />

an verschiedenen<br />

1x im Monat 7 Erwachsene<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

Orten)<br />

barrierefrei<br />

Treffpunkt Veranstaltungsraum 16.30-19.30 Uhr<br />

1x in der Woche<br />

Erwachsene<br />

7<br />

der Lebenshilfe<br />

bei guter Witterung<br />

13 Termine<br />

verkehrssichere Radfahrer<br />

unterschiedlich<br />

19.00-23.00 Uhr 1x im Monat 6 Für Jugendliche mit geistiger Behinderung, auch für Rollstuhlfahrer<br />

barrierefrei<br />

Kindergarten Kirchdorf 14:00-16:00 Uhr 1x im Monat 4 Jugendliche<br />

Einen gemeinsamen Wochenendtag mit unterschiedlichen<br />

Unternehmungen und Ausflügen verbringen<br />

Angebote für Erwachsene<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Radlertreff Radtouren von <strong>Biberach</strong> aus in die Umgebung<br />

Samstagabendtreff Gemeinsam ausgehen, auf Partys, ins Kino, zum Grillen,…<br />

Ob Stepp-Tanz, HipHop, Volkstänze, Kreistänze, hier ist für jeden<br />

etwas dabei<br />

Tanzgruppe Kirchdorf<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Jugendliche<br />

&<br />

alle 2 Wochen ca. mittwochs 24<br />

um 18:00 Uhr am<br />

Keglerheim bis 20:00 Uhr<br />

Keglerheim im Erlenweg 16 in<br />

<strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />

Kegeltreff <strong>Biberach</strong> Wir treffen uns zum gemeinsamen Kegeln und Spaß haben<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Erwachsene<br />

Jugendliche<br />

&<br />

Erwachsene<br />

10<br />

ca. alle 3 Wochen<br />

montags<br />

von 18:00<br />

bis 19:45 Uhr<br />

Gaststätte "Schinder Hannes"<br />

in Bad Schussenried<br />

Kegeltreff Bad Schussenried Wir treffen uns zum gemeinsamen Kegeln und Spaß haben<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Jugendliche<br />

&<br />

17:30-20:00 Uhr 1x im Monat 10<br />

Treffpunkt an der Kasse im<br />

Jordanbad<br />

barrierefrei<br />

Gemeinsames Schwimmen,<br />

Plantschen, Spielen,<br />

Entspannen<br />

Jordanbad<br />

-Schwimmer und Nichtschwimmer-<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Erwachsene<br />

und Spaß haben<br />

Jugendliche<br />

&<br />

Erwachsene<br />

17:00-18:30 Uhr ca. alle 2 Wochen, donnerstags 11<br />

Treffpunkt an der Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Gemeinsam zum Walken gehen, wer keine eigenen Walkingstöcke<br />

hat, bitte Bescheid geben<br />

Walkingtreff<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong>


126 V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Zielgruppe<br />

Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Angebot 2009<br />

AngebotsAngebots-<br />

Ort /<br />

Anzahl<br />

Zeit Rhythmus<br />

bezeichnungbeschreibung<br />

Barrierefreiheit<br />

Teilnehmer<br />

Treffpunkt an der<br />

Jugendliche<br />

Für alle Trommelbegeisterten, egal ob Anfänger oder<br />

Trommeln/ Percussion<br />

Schwarzbachschule<br />

17:00-19:00 Uhr ca. alle 2 Wochen donnerstags 16 &<br />

Fortgeschrittene<br />

barrierefrei<br />

Erwachsene<br />

in der Breslauerstraße,<br />

Cafe Tuvalu<br />

Eine Kooperationsveranstaltung der Heggbacher Einrichtung und<br />

beim Abdera<br />

Jugendliche &<br />

19:30-22:00 Uhr 1x im Monat ca.10<br />

- Die integrative Kneipe<br />

der Lebenshilfe<br />

(in <strong>Biberach</strong>)<br />

Erwachsene<br />

barrierefrei<br />

Treffpunkt in Ochsenhausen,<br />

Sporttreff Ochsenhausen für Kinder Bewegung, Sport, Spiel und worauf ihr sonst noch so Lust habt genaueres wird noch bekannt ab August alle 3 Wochen min. 6 Kinder<br />

gegeben<br />

Ob Stepp-Tanz, HipHop, Volkstänze, Kreistänze, hier ist für jeden<br />

Tanzgruppe Kirchdorf<br />

Kindergarten Kirchdorf 16:00-17:00 Uhr 1x im Monat 8 Kinder<br />

etwas dabei<br />

Fr. Durach<br />

Lesen, Schreiben, Lernen durch Begreifen und Erfahren mit<br />

Alte Steige 23<br />

Kinder<br />

Spielend Lernen lernen<br />

16:00-17:30 Uhr ca. 3-5x im Monat 2<br />

möglichst allen Sinnen und mit Bewegung<br />

88450 Berkheim<br />

von 7-10 Jahren<br />

barrierefrei<br />

Wir erleben gemeinsam<br />

Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />

aktionsreiche und lustige<br />

(Unternehmungen<br />

12:45 - 16:30 Uhr<br />

ca. alle<br />

Kinder &<br />

Angebote für Schüler<br />

Nachmittage. Nach Schulschluss besteht ein<br />

an verschiedenen<br />

6<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

2 Wochen<br />

Jugendliche<br />

Fahrdienst zur Lebenshilfe, dann wird gemeinsam<br />

Orten)<br />

gegessen und schon geht es los...<br />

barrierefrei<br />

Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />

(Unternehmungen<br />

Wochenend- Angebote<br />

Einen gemeinsamen Wochenendtag mit unterschiedlichen<br />

14:00-18:00 Uhr<br />

Kinder &<br />

an verschiedenen<br />

1x im Monat 6<br />

für Schüler<br />

Unternehmungen und Ausflügen verbringen<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

Jugendliche<br />

Orten)<br />

barrierefrei<br />

von 12:30<br />

Schwarzbach Schule<br />

Kinder & Jugendliche<br />

Mittwochsbetreuung Freizeitspaß für Kinder und Jugendliche in der Schwarzbachschule<br />

bis 16:00 Uhr<br />

jede Woche 5<br />

barrierefrei<br />

ab 6 Jahren<br />

in der Schwarzbachschule<br />

Räume der Lebenshilfe<br />

von 12:30<br />

Kinder & Jugendliche<br />

Freitagsbetreuung Freizeitspaß für Kinder und Jugendliche in der Lebenshilfe Ziegelhausstraße. 34, barrierefrei bis 16:00 Uhr<br />

ca. alle 2 Wochen 7<br />

ab 6 Jahren<br />

inkl. Fahrdienst<br />

an der Lebenshilfe<br />

Anbieter<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Kinder & Jugendliche<br />

ab 6 Jahren<br />

1-2 mal im Monat 6<br />

von 12:30<br />

bis 16:00 Uhr<br />

an der Lebenshilfe<br />

Räume der Lebenshilfe<br />

Ziegelhausstraße. 34, barrierefrei<br />

inkl. Fahrdienst<br />

Kreativ- Treff Gemeinsam basteln, backen, kochen und die Natur erkunden<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Kinder & Jugendliche<br />

mit und ohne Behinderung<br />

5<br />

Kindergarten Kirchdorf 13:00-17:00 Uhr 1 x im Monat,<br />

samstags<br />

Kooperation mit dem Förderkreis für integrative Erziehung Illertal<br />

e.V.<br />

Gemeinsam Turnen, Spielen, Tanzen und Basteln<br />

Freizeitspaß für Kinder und Jugendliche in der Lebenshilfe<br />

Bei diesem Angebot werden die Sinne angeregt, sei es im Wald,<br />

beim Trommeln oder bei Märchenspielen<br />

Die Wilden Hühner<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

2-4x im Monat, freitags 6 Kinder und Jugendliche<br />

15:30-17:00 Uhr<br />

Uhrzeiten können je nach<br />

Aktivität variieren<br />

Kindergarten Kirchdorf<br />

Freitag- Aktiv im Illertal<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Kinder, Jugendliche &<br />

Erwachsene<br />

ca. alle 2 Wochen donnerstags 10<br />

von 16:00<br />

bis 17:45 Uhr an der<br />

Turnhalle<br />

Räume der Lebenshilfe<br />

Ziegelhausstraße. 34, barrierefrei<br />

inkl. Fahrdienst<br />

Sport für Jung und Alt<br />

Fußball, Ballspiele, Gymnastik, Turnen, Spielen…<br />

Bewegung, Sport und Spiel<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

2.2 Angebote der<br />

Tagesbetreuung<br />

Kinder und Jugendliche<br />

(mit und ohne Behinderung ab 8 Jahren), geeignet für Teilnehmer mit<br />

körperlicher (Rollstuhlfahrergerecht), geistiger, seelischer Behinderung,<br />

Sehbehinderte (es gibt Kommentatoren speziell für Sehbehinderte und Blinde),<br />

Sprachbehinderte<br />

Kinder und Jugendliche<br />

(mit und ohne Behinderung ab 8 Jahren) geeignet für Teilnehmer mit<br />

körperlicher (auch für Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer<br />

Behinderung, Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />

noch offen 1 x jährlich max. 30<br />

Allianz-Arena München oder<br />

Gottlieb-Daimler Stadion Stuttgart,<br />

beides barrierefrei<br />

Es wird versucht, Karten für den FC Bayern München oder den VFB<br />

Stuttgart zu bekommen<br />

Fußball- Bundesligaspiel<br />

mit Fibi & Fabi<br />

fiB.e.V.<br />

Kuhberghalle Ulm, barrierefrei noch offen 1x jährlich max. 10<br />

Sicher ist aber das wir viel Spaß haben werden diese Spiele finden<br />

samstags um 19:00 Uhr statt d.h. wir kommen erst spät nach<br />

Basketball- Bundesligaspiel<br />

mit Fibi & Fabi<br />

fiB.e.V.<br />

Hause<br />

Fr. 22.05.2009 - Angehörige, Paten und gesetzliche Betreuer<br />

09:00-<br />

17:00 Uhr<br />

Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />

Tagesausflug für Menschen mit Behinderung in Begleitung ihrer<br />

Angehörigen, Paten und gesetzlichen Betreuer, wir bitten um<br />

Absprache der Rollstuhlfahrer mit der Wohngruppe, ob eine<br />

St. Elisabeth- Stiftung Fahrt ins Blaue<br />

Teilnahme möglich ist<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

(auch für Rollstuhlfahrer geeignet)<br />

08:00-18:00 Uhr Mo., 05.10.2009 -<br />

Treffpunkt: Pforte Heggbach,<br />

barrierefrei<br />

Von der Kutsche mit Motor bis hin zum Formel 1 Wagen, diese<br />

Fahrt nach Stuttgart ist dennoch nicht nur für Auto- Fans interessant<br />

St. Elisabeth- Stiftung Tagesausflug Daimler- Benz- Museum<br />

Erwachsene<br />

-auch Rolli-<br />

Mi., 29.04.2009 -<br />

08:30-<br />

18:00 Uhr<br />

Treffpunkt: Pforte Heggbach,<br />

Friedrichshafen/ Konstanz,<br />

barrierefrei<br />

von Friedrichshafen nach Konstanz zum Mittagessen und wieder<br />

zurück<br />

St. Elisabeth- Stiftung Tagesausflug mit dem Katamaran<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

-<br />

09.05.2009<br />

und 06.06.2009<br />

Lindau -<br />

Fahrt mit dem Zug nach Lindau, Stadtbummel und Aufenthalt am<br />

See<br />

Taschengeld: für Mittagessen, evtl. Kaffee oder Souvenirs<br />

von Action pur bis pure Erholung bietet das Jordanbad in <strong>Biberach</strong><br />

alles, Schwimmkenntnisse oder geeignete Schwimmhilfen sind<br />

unbedingt erforderlich<br />

Dieser Ausflug ist vor allem für Rollstuhlfahrer geeignet, da wir<br />

einen Reisebus für Rollstuhlfahrer buchen, 9 Rollis können vom<br />

Fachdienst betreut werden.<br />

St. Elisabeth- Stiftung Tagesausflug nach Lindau<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Treffpunkt: Jordanbad - 07.11.2009 -<br />

St. Elisabeth- Stiftung Wellnesstag im Jordanbad<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung. Besonders für Rollstuhlfahrer geeignet<br />

Mai oder Juni 2009 -<br />

09:30-<br />

17:30 Uhr<br />

Treffpunkt: Heggbach/<br />

Wirtschaftshof, barrierefrei<br />

St. Elisabeth- Stiftung Augsburger Zoo


Zielgruppe<br />

Anzahl<br />

Teilnehmer<br />

Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Angebot 2009<br />

Ort /<br />

Zeit Rhythmus<br />

Barrierefreiheit<br />

wird nach Anmeldung bekannt<br />

je nach Angebot/ Konzert noch unklar<br />

gegeben<br />

Angebotsbeschreibung<br />

Gemeinsam besuchen wir ein Volksmusik - Konzert<br />

Angebotsbezeichnung<br />

Anbieter<br />

Erwachsene und Jugendliche<br />

mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

begrenzt<br />

St. Elisabeth- Stiftung Volksmusik - Konzert<br />

Behinderung<br />

Erwachsene und Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

Treffpunkt: Pforte Heggbach 08:00-17:00 Uhr Mi., 23.09.2009 -<br />

Wir fahren nach Hindelang ins Allgäu, Nach einer Wanderung<br />

besuchen wir ein uriges Kutschenmuseum. Auf der Heimfahrt<br />

wollen wir noch einkehren<br />

St. Elisabeth- Stiftung Ausflug ins Allgäu<br />

Jugendliche &<br />

Erwachsene mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

Sa. 21.03.2009 -<br />

ca. 11:30ca.<br />

20:00 Uhr<br />

Pforte Heggbach oder<br />

Bahnhof Laupheim<br />

VfB- Stuttgart -<br />

Hertha BSC Berlin<br />

St. Elisabeth- Stiftung<br />

seelischen Behinderung<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

Mi. 20.05.2009 -<br />

08:30-<br />

16:00 Uhr<br />

Treffpunkt: Begegnungszentrum<br />

Heggbach<br />

Fahrt mit dem Zug zum Bundesligaspiel. Zustieg in<br />

Laupheim möglich<br />

Fahrt mit einem Kleinbus nach Bad Waldsee. Von dort aus eine<br />

ganztägige Wanderung, Vesper und Getränke sind im Preis<br />

enthalten<br />

Im Apollo Theater spielen leidenschaftliche Darsteller 21 der<br />

weltweit bekanntesten<br />

Lieder von Queen<br />

St. Elisabeth- Stiftung Wandertag<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

- Sonntag im Frühjahr -<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben, barrierefrei<br />

St. Elisabeth- Stiftung Musical- We Will Rock You<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben,<br />

wir gehen in den neuen<br />

Kletterwald in <strong>Biberach</strong>, im<br />

Burrenwald, alternativ:<br />

V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 127<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

- So. 28.06.2009 -<br />

Einmal richtig abheben, sich empor hangeln oder am Seil hängen,<br />

genau das richtige Angebot für jemanden, der einen Nervenkitzel<br />

erleben möchte<br />

St. Elisabeth- Stiftung Klettern im Hochseilgarten<br />

Hochseilgarten im Allgäu<br />

Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung<br />

(nicht für Rollstuhlfahrer geeignet)<br />

- 21.05.2009 und 28.06.09 -<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben<br />

die Go-Kart Bahn ist in Günzburg<br />

Die Bahn gibt jedem die Möglichkeit sein Fahrkönnen unter Beweis<br />

zu stellen, ein Führerschein wird nicht benötigt, man sollte aber gute<br />

Fahrroutine und Sicherheit mitbringen, sonst gefährdet man sich<br />

und andere.<br />

St. Elisabeth- Stiftung In- und Outdoor Go-Kart<br />

Jugendliche und Erwachsene, mit und ohne einer geistigen und/oder<br />

körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />

6<br />

Frühjahr an einem Sa. Oder So.<br />

genaueres wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben<br />

-<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben<br />

Kleine Radtour im Umkreis von <strong>Biberach</strong><br />

die Teilnehmer müssen ein eigenes Rad besitzen und damit sicher<br />

umgehen können<br />

St. Elisabeth- Stiftung Tagesausflug mit dem Fahrrad<br />

Jugendliche und Erwachsene, mit und ohne einer geistigen und/oder<br />

körperlichen und/oder seelischen Behinderung<br />

- 25.04.2009<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben, barrierefrei<br />

- Menschen mit schwerer geistiger und/oder körperlichen Behinderung<br />

Do. 09.07.2009<br />

(Ersatztermin: 13.07.2009)<br />

09:30-<br />

15:30 Uhr<br />

Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />

Menschen mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

- Mai 09 -<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben<br />

Menschen mit und ohne Behinderung<br />

(nicht für Rollstuhlfahrer geeignet)<br />

Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

(auch Rolli möglich)<br />

- 2009 -<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben<br />

-<br />

April - September 2009<br />

Genaue Termine werden noch<br />

Treffpunkt: Pforte Heggbach -<br />

bekannt gegeben<br />

Kinder &<br />

Jugendliche<br />

9<br />

02.01.2009<br />

-<br />

09.01.2009<br />

09:00-17:00 Uhr<br />

St. Elisabeth- Stiftung Schwabenpark Ein moderner Freizeitpark mit über 70 verschiedenen Attraktionen<br />

An einem schönen Tag können wir auf dem Waldboden, in der<br />

St. Elisabeth- Stiftung Erlebnistag im Wald<br />

Hängematte oder im Rolli, Geräusche, Düfte, Tiere, Pflanzen und<br />

die Stimmung an einem schönen Waldfleck wahrnehmen.<br />

Wir wandern auf das Rubihorn (1952 Hm), einer der schönsten<br />

St. Elisabeth- Stiftung Wandertag im Allgäu<br />

Allgäuer Aussichtsberge, mit tollem Panoramablick, wir werden ca.<br />

3.5 Stunden hin- und ca. 2,5-3 Stunden zurück laufen<br />

Fußball-<br />

Bundesligaspiel des FC Bayern München, vor dem Spiel kann die<br />

St. Elisabeth- Stiftung<br />

1. Bundesliga<br />

Arena besichtigt werden<br />

Gemütlicher Ausflug, mit einem kleinen Spaziergang und einem<br />

St. Elisabeth- Stiftung Fahrt ins Blaue<br />

Cafe-Besuch<br />

Zustiegsmöglichkeit auch in Ochsenhausen<br />

Vielfältiges Programm mit Spielen,<br />

Lebenshilfe Ferienprogramm<br />

Basteln, Ausflügen<br />

<strong>Biberach</strong> in den Weihnachtsferien<br />

usw. wird geboten.<br />

von 10:00-17:00 Uhr 25.05.2009-29.05.2009 9 Kinder & Jugendliche<br />

KBZO Kindergarten<br />

<strong>Biberach</strong><br />

barrierefrei<br />

Mittelbergstraße 42, BC und<br />

Ziegelhaustraße 34, BC<br />

Barrierefrei<br />

Hölzle<br />

Eingeschränkt barrierefrei<br />

Veranstaltungsraum der<br />

Lebenshilfe<br />

barrierefrei<br />

kommt darauf an wo die<br />

Unternehmungen statt finden<br />

barrierefrei<br />

Pfingstferienprogramm Ganztagesbetreuung<br />

mit viel Spiel und Spaß<br />

9 Kinder & Jugendliche<br />

31.08.2009-<br />

12.09.2009<br />

13 Tage, ohne<br />

Übernachtung<br />

Die Kinder werden morgens abgeholt und abends wieder gebracht<br />

(Gruppenprogramm+ Wahlgruppen-Angebot am Nachmittag)<br />

<strong>Biberach</strong>er Hölzle<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

ca. 7 Kinder & Jugendliche<br />

26.10.2009-<br />

30.10.2009<br />

von 09:30-<br />

16:30 Uhr<br />

Ganztagesbetreuung<br />

mit viel Spiel und Spaß<br />

Herbstferienprogramm<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Kinder von 4-12 Jahren (mit Behinderung),<br />

Kinder von 4-10 Jahren (ohne Behinderung)<br />

22<br />

03.08.2009-<br />

14.08.2009<br />

12 Tage, ohne<br />

Übernachtung<br />

Integratives Ferienprogramm Ausflüge, baden, basteln, …<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

KW 34/ 35 ca. 7 Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung<br />

6 Tage ohne Übernachtung,<br />

barrierefrei<br />

Gemeindehaus Kirchberg an der<br />

Iller<br />

Integratives Ferienprogramm Tagesbetreuung mit buntem Programm<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong> in Kooperation mit<br />

der Gemeinde Kirchberg<br />

2.3 Angebote zur<br />

Wochenendbetreuung<br />

Kinder und Jugendliche<br />

(mit einer schweren Behinderung ab 6 Jahren), besonders geeignet für schwermehrfachbehinderte<br />

Menschen, Einzelbetreuung bei Bedarf möglich<br />

1x jährlich max. 6<br />

02.10.-<br />

04.10.2009<br />

Förder- und Betreuungsbereich in<br />

der OWB Sigmaringen,<br />

Barrierefrei<br />

Bei Bedarf mit Einzelbetreuung, erleben wir die tollsten Sachen und<br />

legen den Schwerpunkt in den basalen Bereich<br />

fiB.e.V. Freizeitspaß in Sigmaringen<br />

Menschen mit- und<br />

ohne Behinderung,<br />

jeden Alters, geeignet für Teilnehmer mit körperlicher (auch für Rollstuhlfahrer<br />

geeignet), geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />

1x jährlich max. 30<br />

23.01.-<br />

25.01.2009<br />

in der Landesakademie für<br />

Musik in Ochsenhausen<br />

fiB.e.V. Rock und Pop- Open End Für musikbegeisterte Menschen<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

- 27.-29.03.2009 -<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben<br />

Gemeinsam mit der Leichtathletik- Abteilung der Turngemeinde<br />

<strong>Biberach</strong> und dem Partnerschaftsverein <strong>Biberach</strong>, werden wir in Asti<br />

zu einem 24-Stunden-Lauf mit Pegasus, einer Einrichtung für<br />

St. Elisabeth-Stiftung 24-Stunden-Lauf in Asti/ Italien<br />

Menschen mit Behinderung aus Asti, eine Mannschaft aufstellen<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

- 26.09.-27.09.2009 -<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben<br />

Wir verbringen dieses Jahr 2 Tage in der Pfalz, im Holiday Park in<br />

Hassloch, bei solch vielen Angeboten ist bestimmt für jeden etwas<br />

dabei.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Holiday Park Hassloch<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung. Keine Rollstuhlfahrer<br />

- 20.-22.02.2009 -<br />

Treffpunkt: Wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben,<br />

Obere Kalle im Allgäu, nicht<br />

barrierefrei<br />

Wir verbringen ein<br />

Hüttenwochenende im Schnee<br />

ca. 20 min. durch den Schnee zur Hütte<br />

St. Elisabeth-Stiftung Winterfreizeit auf der Oberen Kalle


128 V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Angebot 2009<br />

Angebots-<br />

Ort /<br />

Anzahl<br />

Zeit Rhythmus<br />

Zielgruppe<br />

beschreibung<br />

Barrierefreiheit<br />

Teilnehmer<br />

Wir verbringen ein Wochenende mit Stadtbummel, Kneipenbesuch,<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

Wochenende im<br />

Jugendliche und junge Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher und/oder<br />

gutem Essen und Entspannung, bei Interesse ist auch Zelten mit<br />

-<br />

-<br />

bekannt gegeben<br />

Frühsommer<br />

seelischer Behinderung<br />

Lagerfeuer denkbar.<br />

Verschiedene Radtouren und Einiges besichtigen<br />

verschiedene Orte 2 Übernachtungen 15.05.2009-17.05.2009 9 Erwachsene<br />

(!ACHTUNG!: geplant sind rund 30 km pro Tag auf dem Rad)<br />

Traumreisen, Spaziergänge,<br />

?<br />

13.11.2009-<br />

Duftbad, Massagen, Entspannung<br />

2 Übernachtungen<br />

ca. 7 Erwachsene<br />

Barrierefrei<br />

15.11.2009<br />

Masken usw.<br />

Jede Menge Spaß und Action<br />

Europapark in Rust bei Freiburg<br />

26.06.2009-<br />

2 Übernachtungen<br />

10 Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene<br />

im größten Freizeitpark Europas<br />

barrierefrei<br />

28.06.2009<br />

Silvesterparty ohne Eltern<br />

Indelhausen<br />

30.12.2009-<br />

3 Übernachtungen<br />

15 Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene<br />

(gemeinsam planen wir ein Programm und unseren Silvesterabend)<br />

barrierefrei<br />

02.01.2010<br />

Angebotsbezeichnung<br />

Anbieter<br />

St. Elisabeth-Stiftung Wochenende für junge Erwachsene<br />

Lebenshilfe<br />

Radtour<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

Wellness- Wochenende<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

Europapark Rust<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Silvesterfreizeit<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Kinder &<br />

Jugendliche<br />

3 Übernachtungen 14.04.2009-17.04.2009 6<br />

Reiterhof Bopfingen<br />

barrierefrei<br />

(4 therapeutische Reitstunden)<br />

reiten, putzen, streicheln, füttern…<br />

und andere Freizeit- und Ausflugsmöglichkeiten<br />

Wir schauen uns das kunterbunte Programm im Schwarzwald an,<br />

mit Fasnachtsumzug, Hexenfeuer, "Würstleschmeißen",<br />

Verkleidung herstellen usw.<br />

Reiterferien<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Kinder, Jugendliche &<br />

Erwachsene<br />

6<br />

23.02.2009<br />

-<br />

26.02.2009<br />

3 Übernachtungen<br />

Oberkirch<br />

barrierefrei<br />

Faschingsfreizeit<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

3. Gruppenbetreuung von<br />

Menschen mit Behinderung,<br />

welche nicht nach Vw FED<br />

förderbar sind<br />

16.30-18.00 Uhr ca. alle 2 Wochen ca. 10 Erwachsene<br />

Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />

Ziegelhausstr.36, <strong>Biberach</strong><br />

barrierefrei<br />

Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />

Ziegelhausstr.36, <strong>Biberach</strong><br />

barrierefrei<br />

Theatergruppe<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

16.30-18.00 Uhr ca. alle 2 Wochen ca.15 Erwachsene<br />

Singkreis<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

3.1 Einmalige Angebote<br />

z.B. Ferienfreizeiten<br />

Erwachsene mit und ohne Behinderung, geeignet für Teilnehmer mit leichter<br />

körperlicher , geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />

Sprachbehinderte, nicht geeignet für Rollstuhlfahrer<br />

Jugendliche ab 15 Jahren mit und ohne Behinderung, geeignet für Teilnehmer<br />

mit leichter körperlicher , geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />

Sprachbehinderte, nicht geeignet für Rollstuhlfahrer<br />

Kinder und<br />

Jugendliche<br />

(mit- und ohne Behinderung)<br />

ab 6 Jahren, geeignet für Teilnehmer mit körperlicher (besonders gut für<br />

Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />

Sprachbehinderte<br />

Kinder und Jugendliche<br />

(mit und ohne Behinderung ab 10 Jahren), geeignet für Teilnehmer mit<br />

körperlicher (besonders gut für Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer<br />

Behinderung, Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />

Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung<br />

ab 6 Jahren, geeignet für Menschen mit leichter Körperbehinderung (nur<br />

bedingt für Rollstuhlfahrer geeignet, Teilnehmer muss Restfunktionen besitzen,<br />

z.B. Aufstehen können, 1-2 Stufen mit Unterstützung steigen können), geistiger<br />

Behinderung, seelischer Behinderung, Sprachbehinderung und geistiger<br />

Behinderung,<br />

Kinder und Jugendliche<br />

(mit einer schweren Behinderung ab 6 Jahren), besonders geeignet für schwermehrfachbehinderte<br />

Menschen, Einzelbetreuung bei Bedarf möglich<br />

Kinder und Jugendliche<br />

(mit und ohne Behinderung ab 10 Jahren), geeignet für Teilnehmer mit<br />

körperlicher ( für Rollstuhlfahrer bedingt geeignet, Restfunktionen müssen<br />

vorhanden sein), geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />

Sprachbehinderte<br />

Kinder und Jugendliche<br />

(mit und ohne Behinderung ab 6 Jahren), geeignet für Teilnehmer mit<br />

körperlicher (besonders gut für Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer<br />

Behinderung, Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />

Kinder und Jugendliche<br />

(mit und ohne Behinderung ab 8 Jahren), geeignet für Teilnehmer mit<br />

körperlicher ( für Rollstuhlfahrer bedingt geeignet, Restfunktionen müssen<br />

vorhanden sein), geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />

Sprachbehinderte<br />

Kinder, Jugendliche und<br />

Erwachsene mit Behinderung, geeignet für Teilnehmer mit körperlicher ( für<br />

Rollstuhlfahrer bedingt geeignet, Restfunktion muss vorhanden sein, z.B.<br />

Treppen steigen mit Unterstützung), geistiger, seelischer Behinderung,<br />

Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />

Kinder, Jugendliche,<br />

(mit einer Behinderung)<br />

ab 6 Jahren, geeignet für Teilnehmer mit leichter körperlicher (nicht für<br />

Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer Behinderung, Sehbehinderte,<br />

Sprachbehinderte<br />

1 x jährlich max. 6<br />

08.08.-<br />

22.08.2009<br />

am Ortasee in der Nähe des Lago<br />

Maggiore, nicht Barrierefrei<br />

Einfach Entspannen und die italienische Luft genießen<br />

Erwachsenenfreizeit am Ortasee<br />

fiB.e.V.<br />

1x jährlich max. 6<br />

23.05.-<br />

30.05.2009<br />

im Städtchen Orta,<br />

am Ortasee, nicht Barrierefrei<br />

Eine Woche gefüllt mit<br />

Malen und Gestalten<br />

fiB.e.V. Kunstwoche am Ortasee<br />

1x jährlich max. 24<br />

23.05.-<br />

04.06.2009<br />

KBZO in Weingarten, Barrierefrei<br />

Ausflüge, Spiel,<br />

Spaß, Bildung…<br />

fiB.e.V. Integrative Pfingstfreizeit<br />

1x jährlich max. 6<br />

24.10.-<br />

31.10.2009<br />

Altötting, Barrierefrei<br />

Fackelwanderungen, Laubspiele, Kürbisgeister und vielleicht eine<br />

kleine Halloween- Party…<br />

fiB.e.V. Integrative Herbstfreizeit<br />

1x jährlich max. 24<br />

13.04.-<br />

18.04.2009<br />

Deggenhausertal, bedingt<br />

Barrierefrei<br />

Unsere diesjährige Osterfreizeit<br />

genießen wir in der Nähe vom Bodensee<br />

Integrative Osterfreizeit<br />

auf dem Höchsten<br />

fiB.e.V.<br />

1x jährlich max. 6<br />

24.10.-<br />

28.10.2009<br />

Zußdorf, Barrierefrei<br />

Bei Bedarf mit Einzelbetreuung verbringen wir diese 5 Tage in den<br />

Räumlichkeiten des Kinderheims St. Johann<br />

fiB.e.V. Freizeitspaß in Zußdorf<br />

1 x jährlich max. 36<br />

17.08.-<br />

30.08.2009<br />

Waldeck-Schnattern, bedingt<br />

Barrierefrei<br />

Grüne Wiesen, plätschernder Bach…<br />

Viel Ideen und Spaß<br />

Integrative Kinder- und Jugendfreizeit<br />

in Waldeck- Schnattern (2)<br />

fiB.e.V.<br />

1x jährlich max. 36<br />

22.08.-<br />

05.09.2009<br />

fiB.e.V. Integrative Sommerfreizeit in Altötting In der Nähe von München mit viel Sport, Spaß und tollen Ausflügen Altötting, Barrierefrei<br />

1x jährlich max. 36<br />

01.08.-<br />

15.08.2009<br />

Waldeck-Schnattern, bedingt<br />

Barrierefrei<br />

Grüne Wiesen, plätschernder Bach…<br />

Viel Ideen und Spaß<br />

Integrative Kinder- und Jugendfreizeit<br />

Waldeck-<br />

Schnattern (1)<br />

fiB.e.V.<br />

1x jährlich max. 6<br />

11.04.2009-<br />

18.04.2009<br />

Strettoia,<br />

Dorf in der Toskana, bedingt<br />

Barrierefrei<br />

Urlaubsreise nach Strettoia,<br />

einem toskanischen Dorf,<br />

dessen Landschaft uns zum Träumen bringt<br />

fiB.e.V. Italienfreizeit<br />

1 x jährlich max. 6<br />

26.02.-<br />

01.03.2009<br />

Eisenharz (im Allgäu), nicht barrierefrei<br />

Schlitten fahren,<br />

Schneemänner bauen<br />

fiB.e.V. Schneespaß in Eisenharz


Zielgruppe<br />

Anzahl<br />

Teilnehmer<br />

Zeit Rhythmus<br />

Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Angebot 2009<br />

Ort /<br />

Barrierefreiheit<br />

in der tschechischen Hauptstadt<br />

Prag,<br />

Zentrumsnah, bedingt Barrierefrei<br />

Angebotsbeschreibung<br />

Angebotsbezeichnung<br />

Anbieter<br />

Kinder, Jugendliche, Erwachsene<br />

(mit und ohne Behinderung) geeignet für Teilnehmer mit leichter körperlicher<br />

(nicht für Rollstuhlfahrer geeignet), geistiger, seelischer Behinderung,<br />

Sehbehinderte, Sprachbehinderte<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

1x jährlich max.6<br />

21.02.-<br />

27.02.2009<br />

fiB.e.V. Städtereise nach Prag Für alle Faschingsmuffel<br />

1 Woche wollen wir im Süden verbringen, noch einmal etwas Sonne<br />

tanken, bevor es endgültig Winter wird.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Flugreise im Herbst<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

- Oktober/ November 2009 -<br />

bekannt gegeben<br />

Treffpunkt: Heggbach<br />

Unterbringung im Ferienhaus<br />

- 20.-25.04.2009 -<br />

Birkenau in Diessen-<br />

Dettenschwang am Ammersee<br />

Treffpunkt: Heggbach - Oktober 09 -<br />

Von dem Ferienhaus kann man das Kloster Andechs,<br />

München, Landsberg, und Augsburg besuchen. Halbpension ist<br />

gebucht<br />

St. Elisabeth-Stiftung Freizeit in Diessen/ Ammersee<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Im Oktober 2009 fahren wir mit einem bewährten Busunternehmen<br />

für ca. 5 Tage in den Süden. Das Ziel ist noch nicht bekannt<br />

St. Elisabeth-Stiftung "Ab in den Süden"<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

- 20.-25.04.2009 -<br />

Treffpunkt: Heggbach<br />

Das Hotel zum Hirschen liegt im<br />

Lamer Viertel/ Bayerischen Wald,<br />

Halbpension mit Frühstück und<br />

Es können Ausflüge nach Passau, Regensburg<br />

oder in den Bayerischen Nationalpark gemacht werden,<br />

Außerdem hat das Hotel ein Schwimmbad<br />

St. Elisabeth-Stiftung Freizeit in Lam/ Bayerischer Wald<br />

V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 129<br />

Abendessen.<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

-<br />

29.05.-<br />

01.06.2009<br />

-<br />

Unser diesjähriges Ferienhaus<br />

wird wieder im Allgäu oder in<br />

'Vorarlberg sein.<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben<br />

St. Elisabeth-Stiftung Pfingsthütte Für Alle, die mal wieder frische Bergluft schnuppern wollen<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

- 01.08.-15.08.2009 -<br />

südliche Toskana/ Maremma<br />

Alberese, bedingt barrierefrei<br />

Unser Ferienhaus "Casa Bausini" liegt an der Grenze zum<br />

"Naturpark Uccellina" in Alberese, wo es die schönsten freien<br />

Sandstrände der Toskana gibt, Außenpool, Grill und ein<br />

St. Elisabeth-Stiftung Bella Italia<br />

wunderschöner Garten erwarten uns in unserem Ferienhaus<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Wir werden in dem<br />

Selbstversorgerhaus/ Schloss<br />

- 03.-14.08.2009 -<br />

Reimlingen, mit Einzel- und<br />

Mehrbettzimmern wohnen<br />

Treffpunkt: Heggbach<br />

Ferienhof Birkenau in<br />

20.04.-<br />

-<br />

-<br />

Diessen- Dettenschwang am<br />

25.04.2009<br />

Ammersee<br />

Ettensberg im Allgäu 03.08.-14.08.09<br />

In der nahen Umgebung befinden sich ein Naturfreibad, das Steiff-<br />

Museum und viele Grillplätze. Ebenso bieten die umliegenden<br />

Städte eine Fülle an Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung<br />

St. Elisabeth-Stiftung Sommerfreizeit auf der Schwäbischen Alb<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Halbpension,<br />

man kann das Kloster Andechs, München, Landsberg, Augsburg<br />

St. Elisabeth-Stiftung Freizeit in Diessen/ Ammersee<br />

besuchen<br />

Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder seelischen<br />

Behinderung<br />

Für Alle, die mal wieder frische Bergluft schnuppern wollen.<br />

Ausflüge in die Nahe Umgebung, gemütliche Hüttenabende<br />

St. Elisabeth-Stiftung Sommerfreizeit im Allgäu<br />

Erwachsene und Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

- 19.-23.04.2009 7<br />

Treffpunkt: Pforte Heggbach<br />

Kloster Schöntal befindet sich in<br />

der Nähe von Heilbronn/<br />

Schwäbisch Hall<br />

Treffpunkt: Heggbach<br />

Unterbringung: Ferienhaus<br />

Scherer<br />

Treffpunkt: Kinder- und<br />

Jugendbereich Ingerkingen,<br />

Parkplatz<br />

Treffpunkt: wird nach Anmeldung<br />

bekannt gegeben<br />

im Ferienhof Tieringen in<br />

Meßstetten im Donautal, das<br />

Haus ist rollstuhlgerecht<br />

eingerichtet<br />

4 Übernachtungen, die Tage verbringen wir mit Besinnung, Gebet,<br />

"Gottesdienst" Ausflügen und Musik<br />

St. Elisabeth-Stiftung Besinnliche Tage im Kloster Schöntal<br />

Erwachsene, Senioren mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung, Rollifahrer<br />

- 14.09-18.09.2009 -<br />

Ausflüge zur Insel Mainau, nach Meersburg usw.<br />

das Ferienhaus besitzt ein eigenes Schwimmbad,<br />

es können 2 Rollstuhlfahrer teilnehmen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Seniorenfreizeit im Deggenhausertal<br />

- 24.08.-04.09.2009 - Jugendliche mit und ohne Behinderung ab 12 Jahren<br />

St. Elisabeth-Stiftung Jugendfreizeit Integrativ Spaß haben<br />

Jugendliche und Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

seelischen Behinderung<br />

- 10.-14.08-2009 -<br />

Wir verbringen einen 5-tägigen Sommerurlaub mit Städtetouren,<br />

Grillen, Wandern und Entspannen<br />

St. Elisabeth-Stiftung 5-tägiger Urlaub im Sommer<br />

Kinder und Jugendliche mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen<br />

und/oder seelischen Behinderung ab 6 Jahren<br />

- 01.-12.06.2009 -<br />

wie in den vergangenen Jahren<br />

findet die integrative Ferienfreizeit<br />

wieder in den Räumen der zum<br />

Kinder- und Jugendbereich<br />

gehörenden Schule St.<br />

Franziskus in Ingerkingen statt.<br />

Spiel, Spaß, Entspannung und Action - Wird all jenen geboten, die<br />

ihre Pfingstferien nicht zu Hause, sondern gemeinsam mit anderen<br />

Kindern und Jugendlichen verbringen wollen.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Pfingstfreizeit<br />

Kinder und Jugendliche mit und ohne einer geistigen und/oder körperlichen<br />

und/oder seelischen Behinderung zw. 6 und 12 Jahren<br />

- 03.-14.08.2009 -<br />

wie in den vergangenen Jahren<br />

findet die integrative Ferienfreizeit<br />

wieder in den Räumen der zum<br />

Kinder- und Jugendbereich<br />

gehörenden Schule St.<br />

Franziskus in Ingerkingen statt.<br />

Spiel, Spaß, Entspannung und Action - Wird all jenen geboten, die<br />

ihre Sommerferien nicht zu Hause, sondern gemeinsam mit<br />

anderen Kindern und Jugendlichen verbringen wollen.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Integrativer Ferien- und Freizeitspaß<br />

Kinder, Jugendliche und Erwachsene m. schwerer geistiger u./o. körperlicher<br />

Behinderung<br />

- 03.08.-14.08.2009 -<br />

Treffpunkt:<br />

Rosa-Bauer-Haus <strong>Biberach</strong><br />

Wohlfühlen, entspannen, die Seele baumeln lassen,<br />

ob im Snoezelen-Raum,<br />

auf dem Air- Tramp oder bei Massagen, dieses Programm spricht in<br />

erster Linie Körper und Sinne an.<br />

St. Elisabeth-Stiftung Freizeit im Rosa-Bauer-Haus<br />

4 Übernachtungen 01.06.2009-05.06.2009 9 - Erwachsene<br />

02.05.2009<br />

7 Übernachtungen<br />

-<br />

7 Erwachsene<br />

09.05.2009<br />

7 Übernachtungen 13.06.2009-20.06.2009 7 Erwachsene<br />

Allmannsried<br />

barrierefrei<br />

Toskana<br />

eingeschränkt barrierefrei<br />

Ausflüge, baden, basteln, feiern<br />

Erlebnisfreizeit am Bodensee<br />

Echte italienische Pizza backen,<br />

Wald erkunden, usw.<br />

Toskana-<br />

Fahrt<br />

Lazise<br />

barrierefrei<br />

Tunesien<br />

barrierefrei<br />

Schelklingen<br />

barrierefrei<br />

Urlaub machen im<br />

kleinen Städtchen Lazise direkt am See<br />

Gardasee- Freizeit<br />

7 Übernachtungen Anfang Oktober 7 Erwachsene<br />

Flugreise Sonne, Strand, Meer<br />

ca. 25 Jugendliche ab 12 Jahren<br />

17.08.2009-<br />

28.08.2009<br />

11 Übernachtungen<br />

Integrative Jugendfreizeit Ein kunterbuntes Programm ist garantiert<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong>


130 V.2 Angebote der Offenen Hilfen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Zielgruppe<br />

Anzahl<br />

Teilnehmer<br />

ca. 10 Kinder ab 6 Jahren<br />

Zeit Rhythmus<br />

17.08.2009-<br />

11 Übernachtungen<br />

28.08.2009<br />

Erhebungsbogen Offene Hilfen<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

Angebot 2009<br />

Ort /<br />

Barrierefreiheit<br />

Schelklingen<br />

barrierefrei<br />

Angebotsbeschreibung<br />

Angebotsbezeichnung<br />

Anbieter<br />

Ein kunterbuntes Programm ist garantiert<br />

Integrative<br />

Kinderfreizeit<br />

Lebenshilfe<br />

<strong>Biberach</strong><br />

3.2 Wiederkehrende<br />

Angebote<br />

4. Netzwerkarbeit /<br />

Kooperationsangebote,<br />

unabhängig ob nach Vw FED<br />

förderbar<br />

Kinder, Jugendliche,<br />

Psychologische Beratungsstelle<br />

Beratung und Therapie für<br />

Service- Haus<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

-<br />

Erwachsene, Familien mit einer geistigen und/oder körperlichen und/oder<br />

Service- Haus<br />

Menschen mit Behinderung und deren Angehörige<br />

Frau Sabrina Hecht<br />

seelischen Behinderung<br />

Kinder, Jugendliche,<br />

Beratung und Therapie für<br />

Beratungsstelle für<br />

Service- Haus<br />

Erwachsene, Familien,<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

alle Menschen, die nicht<br />

-<br />

unterstützte Kommunikation<br />

Frau Rita Schultheiß<br />

auch für Menschen<br />

oder nicht gut sprechen können<br />

ohne geistige Behinderung<br />

St. Elisabeth-Stiftung Arbeitskreis Offene Hilfen Treff aller Anbieter wechselnd - 2x Jährlich 10 Mitarbeiter Offene Hilfen<br />

Netzwerk Offene Hilfen in der<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

wechselnd - 2x Jährlich ca. 10-15 Mitarbeiter Offene Hilfen<br />

Diözese Rottenburg- Stuttgart<br />

Mitarbeiter<br />

Austausch mit<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

wechselnd - 2 x Jährlich je 6 Lebenshilfe/<br />

Lebenshilfe <strong>Biberach</strong><br />

Mitarbeiter Offene Hilfen<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

10:00-<br />

6 Termine,<br />

VHS- Kooperation Malerei in Großformat VHS- <strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />

5-8 Teilnehmer Erwachsene mit geistiger und/ oder seelischer Behinderung<br />

Lebenshilfe, VHS<br />

11:30 Uhr<br />

mittwochs<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

13:30-<br />

20 Termine,<br />

VHS- Kooperation Lesen und Schreiben VHS- <strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />

6-10 TeilnehmerErwachsene mit geistiger und/ oder seelischer Behinderung<br />

Lebenshilfe, VHS<br />

15:00 Uhr<br />

Freitags<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

15:00-<br />

20 Termine,<br />

VHS- Kooperation Lesen und Schreiben VHS- <strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />

7-10 TeilnehmerErwachsene mit geistiger und/ oder seelischer Behinderung<br />

Lebenshilfe, VHS<br />

16:30 Uhr<br />

Freitags<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

Sinnhaftes Lesen<br />

16:30-<br />

18 Termine,<br />

Kinder &<br />

VHS- Kooperation<br />

VHS- <strong>Biberach</strong>, barrierefrei<br />

6-8 Teilnehmer<br />

Lebenshilfe, VHS<br />

und Schreiben<br />

18:00 Uhr<br />

mittwochs<br />

Jugendliche mit geistiger und/ oder seelischer Behinderung<br />

Lebenshilfe<br />

10:00-<br />

6 Termine,<br />

VHS- Kooperation Malerei in Großformat VHS- <strong>Biberach</strong><br />

5-8 Teilnehmer Erwachsene<br />

<strong>Biberach</strong><br />

11:30 Uhr<br />

mittwochs<br />

Lebenshilfe<br />

Wellness<br />

16:30-<br />

6 Termine,<br />

VHS- Kooperation<br />

Service- Haus <strong>Biberach</strong><br />

6-8 Teilnehmer Erwachsene<br />

<strong>Biberach</strong><br />

Entspannungsseminar<br />

17:30 Uhr<br />

mittwochs<br />

Lebenshilfe<br />

13:30-<br />

20 Termine,<br />

VHS- Kooperation Lesen und Schreiben VHS- <strong>Biberach</strong><br />

6-10 TeilnehmerErwachsene<br />

<strong>Biberach</strong><br />

15:00 Uhr<br />

freitags<br />

Lebenshilfe<br />

15:00-<br />

20 Termine,<br />

VHS- Kooperation Lesen und Schreiben VHS- <strong>Biberach</strong><br />

7-10 TeilnehmerErwachsene<br />

<strong>Biberach</strong><br />

16:30 Uhr<br />

freitags<br />

Lebenshilfe<br />

Sinnhaftes Lesen<br />

16:30-<br />

18 Termine,<br />

Kinder &<br />

VHS- Kooperation<br />

VHS- <strong>Biberach</strong><br />

6-8 Teilnehmer<br />

<strong>Biberach</strong><br />

und Schreiben<br />

18:00 Uhr<br />

mittwochs<br />

Jugendliche<br />

5. Angebote für Angehörige und<br />

externe Fachkräfte<br />

Erlernen lautsprach-unterstützender Gebärden aus der Sammlung<br />

St. Elisabeth-Stiftung Gebärden-Seminar<br />

Service-Haus, barrierefrei 1x jährlich 2 Abende Angehörige und Fachpersonal<br />

"Schau doch meine Hände an"<br />

Elternfrühstück und Sprechstunde Autismus<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

Beratende Gespräche, Austausch, Psychologische Beratung Service-Haus, barrierefrei 1x monatlich Angehörige von autistischen Menschen<br />

FED Vortrag am Elternabend der Schule St. Vortrag und Gespräch über Finanzierung und Einsatz von<br />

Schule St. Franziskus,<br />

St. Elisabeth-Stiftung<br />

1x jährlich Angehörige von geistig behinderten Kindern und Jugendlichen<br />

Franziskus, Ingerkingen<br />

Familienentlastenden Diensten<br />

Ingerkingen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Vortrag Kinästhetik in der Pflege Vermittlung erster Informationen über Kinästhetik Service-Haus, barrierefrei 1x jährlich Angehörige von pflegebedürftigen Personen<br />

Kurs zur Anwendung von Kinästhetik im Alltag mit praktischen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Einführungskurs Kinästhetik<br />

Service-Haus, barrierefrei 1 x jährlich Angehörige von pflegebedürftigen Personen<br />

Übungen<br />

Austausch und Kontaktermöglichung mit anderen Betroffenen u.<br />

St. Elisabeth-Stiftung "Sekunden die mein Leben verändern"<br />

Service-Haus, barrierefrei 1x jährlich Angehörige, Fachpersonal und sonstige Interessierte<br />

Angehörigen. Behinderungsbewältigung bei Angehörigen<br />

St. Elisabeth-Stiftung Workshop für Gastfamilien Themennachmittag BWF Service-Haus, barrierefrei 1x jährlich Gastfamilien und am Thema BWF Interessierte Personen<br />

Kinder- und Jugendbereich (Keine<br />

St. Elisabeth-Stiftung Feldenkraisgruppe Vorbeugung von Rücken- und Gelenkbeschwerden<br />

Pflegende Angehörige<br />

Vorschläge), barrierefrei<br />

Alfons-Auer Haus, <strong>Biberach</strong> 1x jährlich Nachbarschaftshelferinnen<br />

Sensibilisierung für die Belange behinderter und psychisch kranker<br />

Menschen und Vorbereitung auf mögliche Einsätze im ABW Plus<br />

Fortbildung für Nachbarschaftshelferinnen<br />

St. Elisabeth-Stiftung in<br />

Kooperation mit Caritas BC


3 Abkürzungsverzeichnis<br />

A<br />

ABW Ambulant betreutes Wohnen<br />

AWG Außenwohngruppe<br />

B<br />

BA Bundesagentur für Arbeit<br />

BBB Berufsbildungsbereich<br />

BVE Berufsvorbereitende Einrichtung<br />

BWF Betreutes Wohnen in Familien<br />

F<br />

FED Familienentlastender Dienst<br />

FuB Förder- und Betreuungsbereich<br />

H<br />

HBG Hilfebedarfsgruppe<br />

I<br />

IFD Integrationsfachdienst<br />

V.3 Abkürzungsverzeichnis 131<br />

K<br />

KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales, Baden-Württemberg<br />

KoBV Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt<br />

L<br />

LT Leistungstyp<br />

M<br />

MPD Medizinisch-Pädagogischer Dienst<br />

P<br />

PB Persönliches Budget<br />

S<br />

SGB Sozialgesetzbuch<br />

U<br />

UB Unterstützte Beschäftigung<br />

V<br />

VBO Vertiefte Berufsorientierung<br />

W<br />

WfbM Werkstatt für behinderte Menschen<br />

WVO Werkstattverordnung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!