Teilhabeplan - Landkreis Biberach
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Handlungsempfehlungen<br />
II.1 Offene Hilfen und Vernetzung 17<br />
Der Bereich der offenen Hilfen ist ein wichtiger Baustein im Hilfespektrum von Menschen<br />
mit Behinderung und ihren Angehörigen. Der künftig noch stärkere Ausbau inklusiver sozialraumorientierter<br />
Angebote, aber auch die Tatsache, dass im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sehr<br />
viele Menschen mit einer wesentlichen geistigen oder körperlichen Behinderung privat<br />
oder ambulant wohnen, erfordern einen sukzessiven, am Bedarf orientierten Ausbau dieser<br />
Hilfsangebote.<br />
Betroffene fordern mehr Information und Transparenz bei den Angeboten und eine möglichst<br />
wohnortnahe Ausrichtung. Dies erfordert eine verstärkte Kooperation der Leistungsanbieter.<br />
Um dies zu erreichen, sollte künftig im Arbeitskreis Eingliederungshilfe eine koordinierte<br />
Planung der Angebote erfolgen. Die verschiedenen Angebote werden außerdem<br />
in gemeinsamen Broschüren und Angebotsübersichten der Öffentlichkeit vorgestellt.<br />
Weiter sollten die Angebote auch im Internet bereit gestellt und die Plattform barrierefrei<br />
gestaltet werden.<br />
Offene Hilfen erfordern ein vielfältiges ehrenamtliches Engagement. Dies sollte in den<br />
Städten und Gemeinden auf- und ausgebaut und gepflegt werden. Dabei ist es erforderlich,<br />
Angebote für Menschen ohne Behinderung auch für Menschen mit Behinderung zu<br />
erschließen. Hier steht der <strong>Landkreis</strong> auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention<br />
und die Inklusion von Menschen mit Behinderung erst am Anfang eines wichtigen<br />
Prozesses. Es wird empfohlen, dass der <strong>Landkreis</strong> die Städte und Gemeinden bei<br />
diesem Prozess unterstützt.<br />
Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, so das Ergebnis der Planung, schätzen<br />
die vielfältigen Beratungsangebote der Leistungserbringer. Sie wünschen sich aber<br />
auch ein stärkeres Engagement des <strong>Landkreis</strong>es und erhoffen sich dadurch insbesondere<br />
auch Transparenz und Unabhängigkeit in der Beratung. Genannt wurde hier vor allem die<br />
Beratung über Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige und Strukturen vor Ort.<br />
Ein barrierefreies Umfeld im öffentlichen und privaten Raum ist für Menschen mit Behinderung<br />
Vorraussetzung, um sozialräumliche Angebote nutzen zu können. Dies erfordert<br />
eine Sensibilisierung aller gesellschaftlichen Gruppen für die Belange behinderter Menschen.<br />
Hierzu sollte der <strong>Landkreis</strong> die Belange der Menschen mit Behinderung auf allen<br />
Ebenen ins Blickfeld rücken.<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe sollten dem veränderten Bedarf der betroffenen Menschen<br />
angepasst werden. Insbesondere durch Leistungen des Persönlichen Budgets sollen<br />
Menschen mit Behinderung mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Durch die Anpassung<br />
der Freizeitrichtlinien soll der Vorrang ambulanter Angebote noch deutlicher werden.