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Teilhabeplan - Landkreis Biberach

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Handlungsempfehlungen<br />

II.1 Offene Hilfen und Vernetzung 17<br />

Der Bereich der offenen Hilfen ist ein wichtiger Baustein im Hilfespektrum von Menschen<br />

mit Behinderung und ihren Angehörigen. Der künftig noch stärkere Ausbau inklusiver sozialraumorientierter<br />

Angebote, aber auch die Tatsache, dass im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> sehr<br />

viele Menschen mit einer wesentlichen geistigen oder körperlichen Behinderung privat<br />

oder ambulant wohnen, erfordern einen sukzessiven, am Bedarf orientierten Ausbau dieser<br />

Hilfsangebote.<br />

Betroffene fordern mehr Information und Transparenz bei den Angeboten und eine möglichst<br />

wohnortnahe Ausrichtung. Dies erfordert eine verstärkte Kooperation der Leistungsanbieter.<br />

Um dies zu erreichen, sollte künftig im Arbeitskreis Eingliederungshilfe eine koordinierte<br />

Planung der Angebote erfolgen. Die verschiedenen Angebote werden außerdem<br />

in gemeinsamen Broschüren und Angebotsübersichten der Öffentlichkeit vorgestellt.<br />

Weiter sollten die Angebote auch im Internet bereit gestellt und die Plattform barrierefrei<br />

gestaltet werden.<br />

Offene Hilfen erfordern ein vielfältiges ehrenamtliches Engagement. Dies sollte in den<br />

Städten und Gemeinden auf- und ausgebaut und gepflegt werden. Dabei ist es erforderlich,<br />

Angebote für Menschen ohne Behinderung auch für Menschen mit Behinderung zu<br />

erschließen. Hier steht der <strong>Landkreis</strong> auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention<br />

und die Inklusion von Menschen mit Behinderung erst am Anfang eines wichtigen<br />

Prozesses. Es wird empfohlen, dass der <strong>Landkreis</strong> die Städte und Gemeinden bei<br />

diesem Prozess unterstützt.<br />

Menschen mit Behinderung und deren Angehörige, so das Ergebnis der Planung, schätzen<br />

die vielfältigen Beratungsangebote der Leistungserbringer. Sie wünschen sich aber<br />

auch ein stärkeres Engagement des <strong>Landkreis</strong>es und erhoffen sich dadurch insbesondere<br />

auch Transparenz und Unabhängigkeit in der Beratung. Genannt wurde hier vor allem die<br />

Beratung über Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige und Strukturen vor Ort.<br />

Ein barrierefreies Umfeld im öffentlichen und privaten Raum ist für Menschen mit Behinderung<br />

Vorraussetzung, um sozialräumliche Angebote nutzen zu können. Dies erfordert<br />

eine Sensibilisierung aller gesellschaftlichen Gruppen für die Belange behinderter Menschen.<br />

Hierzu sollte der <strong>Landkreis</strong> die Belange der Menschen mit Behinderung auf allen<br />

Ebenen ins Blickfeld rücken.<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe sollten dem veränderten Bedarf der betroffenen Menschen<br />

angepasst werden. Insbesondere durch Leistungen des Persönlichen Budgets sollen<br />

Menschen mit Behinderung mehr Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Durch die Anpassung<br />

der Freizeitrichtlinien soll der Vorrang ambulanter Angebote noch deutlicher werden.

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