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Teilhabeplan - Landkreis Biberach

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2.5 Stationäres Wohnen<br />

II.2 Kinder und Jugendliche 41<br />

Fast alle Kinder und Jugendliche mit geistiger, körperlicher oder mehrfacher Behinderung<br />

wachsen bei ihren Eltern auf. In der Regel verändert sich erst ab dem Schulabschluss<br />

auch die Wohnsituation. Teilweise erfolgt aber auch schon vor dem Ende der Schulzeit<br />

ein Umzug in ein Wohnheim, in seltenen Einzelfällen auch in eine ambulant betreute<br />

Wohngemeinschaft. Dafür gibt es verschiedene Gründe, z. B. ein hoher pflegerischer Bedarf.<br />

Für die Eltern selbst stellt die Entscheidung, das eigene Kind „in fremde Hände“ zu<br />

geben, in der Regel einen schweren Schritt dar. In einigen Fällen kann sie jedoch die einzige<br />

mögliche Lösung sein - sowohl zum Wohle des Kindes als auch der Eltern.<br />

Die professionelle Unterstützung in Heimen kann die eigene Familie, den Kontakt zu Eltern<br />

und Geschwistern, nicht ersetzen. Sie kann aber ein familienähnliches Lebensumfeld<br />

schaffen und Geborgenheit vermitteln. Stationäre Wohnheime stellen die individuelle Basisversorgung,<br />

pflegerische Hilfen und die alltägliche Lebens- und Haushaltsführung sicher.<br />

Sie helfen und unterstützen bei der individuellen Lebens- und Freizeitgestaltung. Die<br />

Kinder werden in ihren sozialen Kompetenzen und lebenspraktischen Fähigkeiten gefördert,<br />

während der (Vor-)Schulzeit begleitet und auf das Erwachsenenleben vorbereitet. 43<br />

Bei anderen Kindern wäre eine Versorgung in der Familie aufgrund der Behinderung zwar<br />

grundsätzlich möglich, die Belastung für die übrigen Familienmitglieder wird jedoch so<br />

hoch, dass das Familiensystem droht, auseinander zu brechen. Das gilt vor allem dann,<br />

wenn die Belastung für die Hauptpflegeperson, in der Regel die Mutter, zu groß wird und<br />

durch die Überlastung deren Gesundheit dauerhaft gefährdet wird. Besonders hohe Belastungen<br />

entstehen dann, wenn die Behinderung mit herausfordernden Verhaltensweisen<br />

einhergeht oder wenn ein hoher Betreuungs- und Pflegebedarf rund um die Uhr, besonders<br />

nachts, erforderlich ist. Die Betreuung und Pflege von Kindern mit sehr schwerer<br />

Behinderung setzt, besonders wenn die Kinder größer werden, zudem pflegegerechten<br />

Wohnraum mit ausreichend Platz für Hilfsmittel voraus, der nicht in jeder Familie gegeben<br />

ist. 44<br />

Wie Kinder ohne Behinderung, lebt auch ein Teil der Kinder mit geistiger und mehrfacher<br />

Behinderung in instabilen Familien mit geringen ökonomischen und sozialen Ressourcen.<br />

Auch Eltern von Kindern mit Behinderung trennen sich oder lassen sich scheiden. Wesentlich<br />

dabei ist, dass die Überforderung nicht durch die Behinderung des Kindes allein<br />

verursacht, sondern vielmehr durch die Behinderung potenziert wird. Auch akute und drohende<br />

Fälle von Kindeswohlgefährdung treten unabhängig von der Behinderung des Kindes<br />

auf. Einige Kinder mit geistiger Behinderung leben in Verhältnissen, in denen sie unter<br />

Vernachlässigung und Verwahrlosung leiden, Gewalt oder sexuellem Missbrauch ausgesetzt<br />

sind oder in denen die Suchterkrankung eines oder beider Elternteile das Heranwachsen<br />

störend beeinflußt. 45 Der Schutz des Kindes hat hier absoluten und unabdingbaren<br />

Vorrang. Ist das Kindeswohl nicht auf anderem Wege zu gewährleisten, bringen die<br />

Jugendämter Kinder und Jugendliche auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten in<br />

einer Einrichtung unter. Die Behinderung des Kindes spielt in diesen Fällen meist keine<br />

oder zumindest eine untergeordnete Rolle für die Heimunterbringung. 46<br />

43 Rahmenvertrag nach § 79, Abs. 1 SGB XII vom 25. November 2003 zu den Leistungs-, Vergütungs- und<br />

Prüfungsvereinbarungen für stationäre und teilstationäre Einrichtungen in Baden-Württemberg<br />

44 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung<br />

in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 12<br />

45 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung<br />

in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 12<br />

46 KVJS, Dezernat Soziales und Integration: Heime für junge Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung<br />

in Baden-Württemberg. Reihe „KVJS-Service Behindertenhilfe“. Stuttgart Juli 2008. S. 21

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