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Teilhabeplan - Landkreis Biberach

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II.1 Offene Hilfen und Vernetzung 15<br />

Die Inklusion von Menschen mit Behinderung erfordert, dass die Regelangebote im Sozialraum<br />

für diese nutzbar sind und deren besondere Belange (wie z.B. barrierefreie Zugangsmöglichkeiten)<br />

berücksichtigt. Dazu bedarf es professioneller „Brückenbauer“, um<br />

zusammen mit den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden das Gemeinwesen in<br />

diesem Sinne weiter zu entwickeln. Inklusion erfordert einen Entwicklungsprozess und ein<br />

gemeinsames Handeln aller gesellschaftlichen Gruppen.<br />

1.1 Beratung und Information<br />

Neben dem Kreissozialamt beraten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> folgende Einrichtungen und<br />

Dienste Menschen mit Behinderung und deren Angehörige:<br />

� Die St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund, berät vorwiegend Menschen<br />

mit einer geistigen oder einer mehrfachen Behinderung sowie Menschen<br />

mit einer körperlichen Behinderung und deren Angehörige in allen Fragen der Lebensgestaltung.<br />

� Für geistig behinderte Menschen bietet die Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> e.V. ebenfalls<br />

ein Beratungsangebot an.<br />

� Der Verein fiB e.V. berät vorwiegend geistig- und mehrfachbehinderte Menschen.<br />

Diese Beratungsstellen sind gleichzeitig Anbieter von Familienentlastenden Diensten,<br />

Freizeitangeboten und überwiegend auch von stationären Wohnangeboten. Alle Leistungserbringer<br />

legen eigene Informationsbroschüren auf und informieren so über ihre Beratungs-<br />

und Dienstleistungsangebote.<br />

Das Beratungsangebot des <strong>Landkreis</strong>es wird von den Mitarbeitern des Kreissozialamtes<br />

erbracht und sollte aufgrund der gestiegenen Nachfrage und der zunehmenden Bedeutung<br />

von nichtstationären Wohnformen ausgebaut werden. Insbesondere sollten verstärkt<br />

privat wohnende Werkstattbeschäftigte auch aufsuchend über Alternativen zu stationären<br />

Wohnformen beraten werden.<br />

Daneben bieten die Träger der Sonderschulen für Menschen mit Körperbehinderung,<br />

geistiger und Sprachbehinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> Beratungsleistungen an.<br />

1.2 Familienentlastende Dienste und Freizeitangebote<br />

Familienentlastende Dienste unterstützen Angehörige behinderter Menschen durch regelmäßige<br />

Angebote. Sie entlasten und unterstützen die Angehörigen damit dauerhaft<br />

und kurzfristig im Notfall und bei Krisen. Diese Dienste tragen daher maßgeblich dazu bei,<br />

Menschen mit Behinderung ein inklusives Leben in ihrer Herkunftsfamilie zu ermöglichen.<br />

Familienentlastende Angebote werden stunden- und/oder tageweise, für einzelne Personen<br />

oder für Personengruppen, angeboten.<br />

Es hat sich gezeigt, dass Angehörige regelmäßige Angebote als besonders entlastend<br />

empfinden. Solche Angebote, wie zum Beispiel ein regelmäßiges Freizeitangebot für Jugendliche<br />

mit Behinderung, ermöglichen den Angehörigen Freiräume, die sie zu ihrer Entlastung<br />

benötigen und den betroffenen Menschen eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung.<br />

Urlaubsfreizeitangebote wie z.B. Reisen entlasten Familiensysteme insbesondere<br />

auch in den Ferien.

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