Teilhabeplan - Landkreis Biberach
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II.1 Offene Hilfen und Vernetzung 15<br />
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung erfordert, dass die Regelangebote im Sozialraum<br />
für diese nutzbar sind und deren besondere Belange (wie z.B. barrierefreie Zugangsmöglichkeiten)<br />
berücksichtigt. Dazu bedarf es professioneller „Brückenbauer“, um<br />
zusammen mit den Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden das Gemeinwesen in<br />
diesem Sinne weiter zu entwickeln. Inklusion erfordert einen Entwicklungsprozess und ein<br />
gemeinsames Handeln aller gesellschaftlichen Gruppen.<br />
1.1 Beratung und Information<br />
Neben dem Kreissozialamt beraten im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> folgende Einrichtungen und<br />
Dienste Menschen mit Behinderung und deren Angehörige:<br />
� Die St. Elisabeth-Stiftung, Heggbacher Wohnverbund, berät vorwiegend Menschen<br />
mit einer geistigen oder einer mehrfachen Behinderung sowie Menschen<br />
mit einer körperlichen Behinderung und deren Angehörige in allen Fragen der Lebensgestaltung.<br />
� Für geistig behinderte Menschen bietet die Lebenshilfe <strong>Biberach</strong> e.V. ebenfalls<br />
ein Beratungsangebot an.<br />
� Der Verein fiB e.V. berät vorwiegend geistig- und mehrfachbehinderte Menschen.<br />
Diese Beratungsstellen sind gleichzeitig Anbieter von Familienentlastenden Diensten,<br />
Freizeitangeboten und überwiegend auch von stationären Wohnangeboten. Alle Leistungserbringer<br />
legen eigene Informationsbroschüren auf und informieren so über ihre Beratungs-<br />
und Dienstleistungsangebote.<br />
Das Beratungsangebot des <strong>Landkreis</strong>es wird von den Mitarbeitern des Kreissozialamtes<br />
erbracht und sollte aufgrund der gestiegenen Nachfrage und der zunehmenden Bedeutung<br />
von nichtstationären Wohnformen ausgebaut werden. Insbesondere sollten verstärkt<br />
privat wohnende Werkstattbeschäftigte auch aufsuchend über Alternativen zu stationären<br />
Wohnformen beraten werden.<br />
Daneben bieten die Träger der Sonderschulen für Menschen mit Körperbehinderung,<br />
geistiger und Sprachbehinderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> Beratungsleistungen an.<br />
1.2 Familienentlastende Dienste und Freizeitangebote<br />
Familienentlastende Dienste unterstützen Angehörige behinderter Menschen durch regelmäßige<br />
Angebote. Sie entlasten und unterstützen die Angehörigen damit dauerhaft<br />
und kurzfristig im Notfall und bei Krisen. Diese Dienste tragen daher maßgeblich dazu bei,<br />
Menschen mit Behinderung ein inklusives Leben in ihrer Herkunftsfamilie zu ermöglichen.<br />
Familienentlastende Angebote werden stunden- und/oder tageweise, für einzelne Personen<br />
oder für Personengruppen, angeboten.<br />
Es hat sich gezeigt, dass Angehörige regelmäßige Angebote als besonders entlastend<br />
empfinden. Solche Angebote, wie zum Beispiel ein regelmäßiges Freizeitangebot für Jugendliche<br />
mit Behinderung, ermöglichen den Angehörigen Freiräume, die sie zu ihrer Entlastung<br />
benötigen und den betroffenen Menschen eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung.<br />
Urlaubsfreizeitangebote wie z.B. Reisen entlasten Familiensysteme insbesondere<br />
auch in den Ferien.