Teilhabeplan - Landkreis Biberach
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Grundlagen der Bedarfsvorausschätzung<br />
I Grundlagen 9<br />
Um für die künftige Entwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> fundierte Antworten zu finden,<br />
werden im vorliegenden Bericht umfangreiche, im Kreis erhobene Daten sowie sozialplanerische<br />
Annahmen und konzeptionelle Festlegungen zu einer Bedarfsvorausschätzung<br />
verknüpft. Die Bedarfsvorausschätzung beschreibt dabei die voraussichtliche Entwicklung.<br />
Sie stellt einen inhaltlich begründeten und mit den Beteiligten abgestimmten Orientierungsrahmen<br />
für Planungsentscheidungen des <strong>Landkreis</strong>es in den folgenden Bereichen<br />
dar:<br />
Die Bewertung von Sanierungs- und Neubauvorhaben, Entscheidungen zur Standortwahl<br />
für neue Angebote und Weiterentwicklung der gesamten Versorgungsstruktur der Eingliederungshilfe<br />
nach aktuellen fachlichen Gesichtspunkten.<br />
Die Bedarfsvorausschätzung entspricht mit der Kombination aus einzelnen zuvor festgelegten<br />
Annahmen und Planungszielen sowie Berechnungen von wahrscheinlichen Entwicklungen<br />
sozialplanerischen Grundsätzen. In welchem Umfang die Aussagen der Prognose<br />
tatsächlich eintreffen, hängt dabei auch von einer Reihe von Faktoren ab, die auf<br />
regionaler Ebene nur begrenzt beeinflusst werden können (z. B. gesetzliche Regelungen,<br />
Entwicklungen in anderen Kreisen). Ändern sich die derzeitigen Rahmenbedingungen,<br />
ändert sich u. U. auch der Bedarf in den betroffenen Angebotssegmenten. Deshalb sind<br />
die prognostizierten Zahlen ebenso wie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen<br />
in regelmäßigen Abständen anhand der tatsächlichen Entwicklung zu überprüfen und<br />
gegebenenfalls zu aktualisieren. Der vorliegende Bericht stellt die Erkenntnisse aus heutiger<br />
Sicht dar. Neue Entwicklungen bedürfen der erneuten Bewertung und erfordern Konsequenzen<br />
für die weitere Vorausschätzung. Sozialplanung kann nur dann ihre Wirkung<br />
entfalten, wenn sie in diesem Sinne als fortlaufender Prozess verstanden und betrieben<br />
wird.<br />
Der Prognosezeitraum der vorliegenden Planung umfasst die Zeit von 2009 bis 2018.<br />
Stichtag für die Datenerhebung war der 30.06.2009.<br />
Annahmen und Festlegungen<br />
Bei der Erarbeitung der Bedarfsvorausschätzung wird von bestimmten Grundannahmen<br />
ausgegangen. Dazu gehört zunächst die Annahme, dass die derzeit gültigen gesetzlichen<br />
und leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen auch in Zukunft weiter bestehen.<br />
Es kann außerdem davon ausgegangen werden, dass sich die Lebenserwartung geistig<br />
behinderter Menschen zunehmend der Lebenserwartung nicht behinderter Menschen<br />
annähert. Nur einige wenige Behinderungsformen gehen nach wie vor mit einer verkürzten<br />
Lebenserwartung einher. Um die etwas geringere durchschnittliche Lebenserwartung<br />
behinderter Menschen zu berücksichtigen, werden die Leistungsempfängerzahlen des<br />
Planungsgebiets anhand der allgemeinen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes von<br />
1991 und nicht anhand der Sterbetafel von Baden-Württemberg (in der die durchschnittliche<br />
statistische Lebenserwartung aktuell um rund ein Jahr über dem Bundesdurchschnitt<br />
liegt) fortgeschrieben.<br />
Im Bereich „Tagesstruktur“ (Werkstätten, Förder- und Betreuungsgruppen) führen die Erfahrungen<br />
aus anderen Kreisen zu der Annahme, dass sich die Zahl von Abgängern und<br />
Quereinsteigern in etwa die Waage hält. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stellt sich dies anders dar.<br />
Die Zahl der Zugänge durch Schulabgänger und Quereinsteiger übersteigt hier deutlich<br />
die Zahl der Abgänge. Eine gesonderte Erhebung bei den Werkstätten belegt dies.<br />
Für die Bedarfsvorausschätzung wird vorausgesetzt, dass erwachsene Menschen mit<br />
Behinderung, die heute eine Leistung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhalten, dies in der Regel