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Teilhabeplan - Landkreis Biberach

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Grundlagen der Bedarfsvorausschätzung<br />

I Grundlagen 9<br />

Um für die künftige Entwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> fundierte Antworten zu finden,<br />

werden im vorliegenden Bericht umfangreiche, im Kreis erhobene Daten sowie sozialplanerische<br />

Annahmen und konzeptionelle Festlegungen zu einer Bedarfsvorausschätzung<br />

verknüpft. Die Bedarfsvorausschätzung beschreibt dabei die voraussichtliche Entwicklung.<br />

Sie stellt einen inhaltlich begründeten und mit den Beteiligten abgestimmten Orientierungsrahmen<br />

für Planungsentscheidungen des <strong>Landkreis</strong>es in den folgenden Bereichen<br />

dar:<br />

Die Bewertung von Sanierungs- und Neubauvorhaben, Entscheidungen zur Standortwahl<br />

für neue Angebote und Weiterentwicklung der gesamten Versorgungsstruktur der Eingliederungshilfe<br />

nach aktuellen fachlichen Gesichtspunkten.<br />

Die Bedarfsvorausschätzung entspricht mit der Kombination aus einzelnen zuvor festgelegten<br />

Annahmen und Planungszielen sowie Berechnungen von wahrscheinlichen Entwicklungen<br />

sozialplanerischen Grundsätzen. In welchem Umfang die Aussagen der Prognose<br />

tatsächlich eintreffen, hängt dabei auch von einer Reihe von Faktoren ab, die auf<br />

regionaler Ebene nur begrenzt beeinflusst werden können (z. B. gesetzliche Regelungen,<br />

Entwicklungen in anderen Kreisen). Ändern sich die derzeitigen Rahmenbedingungen,<br />

ändert sich u. U. auch der Bedarf in den betroffenen Angebotssegmenten. Deshalb sind<br />

die prognostizierten Zahlen ebenso wie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen<br />

in regelmäßigen Abständen anhand der tatsächlichen Entwicklung zu überprüfen und<br />

gegebenenfalls zu aktualisieren. Der vorliegende Bericht stellt die Erkenntnisse aus heutiger<br />

Sicht dar. Neue Entwicklungen bedürfen der erneuten Bewertung und erfordern Konsequenzen<br />

für die weitere Vorausschätzung. Sozialplanung kann nur dann ihre Wirkung<br />

entfalten, wenn sie in diesem Sinne als fortlaufender Prozess verstanden und betrieben<br />

wird.<br />

Der Prognosezeitraum der vorliegenden Planung umfasst die Zeit von 2009 bis 2018.<br />

Stichtag für die Datenerhebung war der 30.06.2009.<br />

Annahmen und Festlegungen<br />

Bei der Erarbeitung der Bedarfsvorausschätzung wird von bestimmten Grundannahmen<br />

ausgegangen. Dazu gehört zunächst die Annahme, dass die derzeit gültigen gesetzlichen<br />

und leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen auch in Zukunft weiter bestehen.<br />

Es kann außerdem davon ausgegangen werden, dass sich die Lebenserwartung geistig<br />

behinderter Menschen zunehmend der Lebenserwartung nicht behinderter Menschen<br />

annähert. Nur einige wenige Behinderungsformen gehen nach wie vor mit einer verkürzten<br />

Lebenserwartung einher. Um die etwas geringere durchschnittliche Lebenserwartung<br />

behinderter Menschen zu berücksichtigen, werden die Leistungsempfängerzahlen des<br />

Planungsgebiets anhand der allgemeinen Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes von<br />

1991 und nicht anhand der Sterbetafel von Baden-Württemberg (in der die durchschnittliche<br />

statistische Lebenserwartung aktuell um rund ein Jahr über dem Bundesdurchschnitt<br />

liegt) fortgeschrieben.<br />

Im Bereich „Tagesstruktur“ (Werkstätten, Förder- und Betreuungsgruppen) führen die Erfahrungen<br />

aus anderen Kreisen zu der Annahme, dass sich die Zahl von Abgängern und<br />

Quereinsteigern in etwa die Waage hält. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stellt sich dies anders dar.<br />

Die Zahl der Zugänge durch Schulabgänger und Quereinsteiger übersteigt hier deutlich<br />

die Zahl der Abgänge. Eine gesonderte Erhebung bei den Werkstätten belegt dies.<br />

Für die Bedarfsvorausschätzung wird vorausgesetzt, dass erwachsene Menschen mit<br />

Behinderung, die heute eine Leistung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhalten, dies in der Regel

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