Teilhabeplan - Landkreis Biberach
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I Grundlagen 13<br />
gemeinden u. a.) und die gezielte Aktivierung ehrenamtlichen Engagements können darüber<br />
hinaus einen wesentlichen Beitrag zu einer besseren Teilhabe behinderter Menschen<br />
in der Gesellschaft leisten.<br />
Das Verfahren für die Hilfeplanung wurde im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> standardisiert und laufend<br />
weiterentwickelt. Es ist differenziert nach folgenden Lebensbereichen:<br />
� Integrative Erziehung in Kindergarten und Schule<br />
� Kinder und Jugendliche<br />
� Erwachsene<br />
Im Prozess der Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> werden die bisherigen Maßnahmen,<br />
die aktuelle Situation in bestimmten Lebensbereichen, z. B. beim Wohnen, die Wünsche,<br />
die Ressourcen und die individuellen Ziele der Menschen mit Behinderung aufgenommen.<br />
Die Umsetzung der Hilfeplanung erfordert danach die Vereinbarung der konkreten und<br />
realistischen Ziele im jeweiligen Lebensbereich und die Festlegung der notwendigen Hilfen<br />
in einem bestimmten Zeitrahmen. Zum Abschluss des Hilfeplanprozesses wird vereinbart,<br />
wer die notwendigen Hilfen erbringen wird (Dienst, Einrichtung, bürgerschaftlich Engagierte<br />
etc.) und wann die Hilfeplanung fortgeschrieben werden muss.<br />
Die Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hat sich bewährt. Sie trägt dazu bei, möglichst<br />
passgenaue Lösungen im Einzelfall zu finden. Wenn dies gelingt und sowohl eine Unterals<br />
auch eine Überversorgung vermieden werden, dient dies nicht nur dem Menschen mit<br />
Behinderung, sondern hinsichtlich der Kostenentwicklung auch dem Leistungsträger.<br />
7 Persönliches Budget<br />
Mit dem Inkrafttreten des SGB IX, „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ im<br />
Jahr 2001 wurden erste Schritte zu einem Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe<br />
eingeleitet. Neue gesetzliche Regelungen im SGB IX zielten darauf ab, die Selbständigkeit,<br />
Selbstbestimmung sowie das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung<br />
auszubauen und zu fördern. Eine neue Regelung im SGB IX war die Einführung des<br />
Persönlichen Budgets. In Deutschland besteht seit 01.01.2008 ein Rechtsanspruch (seit<br />
2001 Kann-Leistung). Dabei handelt es sich nicht um eine neue Leistungsart, sondern<br />
lediglich um eine neue Form der Leistungsgewährung. Menschen mit Behinderung können<br />
sich anstelle einer Sachleistung einen monatlichen Geldbetrag ausbezahlen lassen,<br />
mit dem sie Leistungen und Dienste einkaufen können. Leistungsberechtigt sind - wie bei<br />
der Sachleistung - Menschen mit wesentlicher Behinderung nach § 53 SGB XII. 21<br />
Das Persönliche Budget stellt hohe Anforderungen an die Selbständigkeit und die Eigenverantwortung<br />
der Betroffenen. Grundsätzlich können Menschen unabhängig vom Schweregrad<br />
ihrer Behinderung zu Budgetnehmern werden.<br />
Leistungsträger Persönlicher Budgets sind die Rehabilitationsträger, Pflegekassen und<br />
Integrationsämter. Wenn mehrere Leistungsträger an einem Persönlichen Budget beteiligt<br />
sind, soll dieses als trägerübergreifende Komplexleistung erbracht werden. 22<br />
In Baden-Württemberg waren mit Stand vom 31.12.2008 489 Persönliche Budgets bewilligt.<br />
Am 31.12.2009 gab es im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 27 Budgetnehmer.<br />
21 siehe Kapitel I 1 Auftrag und Ziele<br />
22 Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetver-<br />
ordnung – BudgetV) vom 27.05.2004