01.11.2012 Aufrufe

Teilhabeplan - Landkreis Biberach

Teilhabeplan - Landkreis Biberach

Teilhabeplan - Landkreis Biberach

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

I Grundlagen 13<br />

gemeinden u. a.) und die gezielte Aktivierung ehrenamtlichen Engagements können darüber<br />

hinaus einen wesentlichen Beitrag zu einer besseren Teilhabe behinderter Menschen<br />

in der Gesellschaft leisten.<br />

Das Verfahren für die Hilfeplanung wurde im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> standardisiert und laufend<br />

weiterentwickelt. Es ist differenziert nach folgenden Lebensbereichen:<br />

� Integrative Erziehung in Kindergarten und Schule<br />

� Kinder und Jugendliche<br />

� Erwachsene<br />

Im Prozess der Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> werden die bisherigen Maßnahmen,<br />

die aktuelle Situation in bestimmten Lebensbereichen, z. B. beim Wohnen, die Wünsche,<br />

die Ressourcen und die individuellen Ziele der Menschen mit Behinderung aufgenommen.<br />

Die Umsetzung der Hilfeplanung erfordert danach die Vereinbarung der konkreten und<br />

realistischen Ziele im jeweiligen Lebensbereich und die Festlegung der notwendigen Hilfen<br />

in einem bestimmten Zeitrahmen. Zum Abschluss des Hilfeplanprozesses wird vereinbart,<br />

wer die notwendigen Hilfen erbringen wird (Dienst, Einrichtung, bürgerschaftlich Engagierte<br />

etc.) und wann die Hilfeplanung fortgeschrieben werden muss.<br />

Die Hilfeplanung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> hat sich bewährt. Sie trägt dazu bei, möglichst<br />

passgenaue Lösungen im Einzelfall zu finden. Wenn dies gelingt und sowohl eine Unterals<br />

auch eine Überversorgung vermieden werden, dient dies nicht nur dem Menschen mit<br />

Behinderung, sondern hinsichtlich der Kostenentwicklung auch dem Leistungsträger.<br />

7 Persönliches Budget<br />

Mit dem Inkrafttreten des SGB IX, „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ im<br />

Jahr 2001 wurden erste Schritte zu einem Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe<br />

eingeleitet. Neue gesetzliche Regelungen im SGB IX zielten darauf ab, die Selbständigkeit,<br />

Selbstbestimmung sowie das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung<br />

auszubauen und zu fördern. Eine neue Regelung im SGB IX war die Einführung des<br />

Persönlichen Budgets. In Deutschland besteht seit 01.01.2008 ein Rechtsanspruch (seit<br />

2001 Kann-Leistung). Dabei handelt es sich nicht um eine neue Leistungsart, sondern<br />

lediglich um eine neue Form der Leistungsgewährung. Menschen mit Behinderung können<br />

sich anstelle einer Sachleistung einen monatlichen Geldbetrag ausbezahlen lassen,<br />

mit dem sie Leistungen und Dienste einkaufen können. Leistungsberechtigt sind - wie bei<br />

der Sachleistung - Menschen mit wesentlicher Behinderung nach § 53 SGB XII. 21<br />

Das Persönliche Budget stellt hohe Anforderungen an die Selbständigkeit und die Eigenverantwortung<br />

der Betroffenen. Grundsätzlich können Menschen unabhängig vom Schweregrad<br />

ihrer Behinderung zu Budgetnehmern werden.<br />

Leistungsträger Persönlicher Budgets sind die Rehabilitationsträger, Pflegekassen und<br />

Integrationsämter. Wenn mehrere Leistungsträger an einem Persönlichen Budget beteiligt<br />

sind, soll dieses als trägerübergreifende Komplexleistung erbracht werden. 22<br />

In Baden-Württemberg waren mit Stand vom 31.12.2008 489 Persönliche Budgets bewilligt.<br />

Am 31.12.2009 gab es im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> 27 Budgetnehmer.<br />

21 siehe Kapitel I 1 Auftrag und Ziele<br />

22 Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetver-<br />

ordnung – BudgetV) vom 27.05.2004

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!