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Teilhabeplan - Landkreis Biberach

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2 Kinder und Jugendliche<br />

II.2 Kinder und Jugendliche 19<br />

Inklusion von Menschen mit Behinderung im Sinne der Behindertenrechtskonvention beginnt<br />

mit der Geburt eines Kindes. Wenn alle Eltern und Kinder von Anfang an die Angebote<br />

für Familien und Kinder vor Ort ganz selbstverständlich nutzen können, ist dies der<br />

erste Schritt zu ausgeglichenen Lebensbedingungen. Das gleichberechtigte Zusammenleben<br />

in der Gemeinde von Geburt an ermöglicht nicht nur Kindern und Jugendlichen mit<br />

Behinderung wichtige Erfahrungen und Kontakte, sondern auch ihren Spielkameraden<br />

und Mitmenschen ohne Handicaps. Neben der Akzeptanz des sozialen Umfelds und allgemeinen<br />

Angeboten in der Gemeinde sind jedoch gezielte familienunterstützende Dienste<br />

und offene Hilfen zur Entlastung der Familien unentbehrlich. 1<br />

Familien mit einem Kind mit Behinderung brauchen besondere Begleitung und gezielte<br />

Förderangebote. Gleichzeitig können diese Familien dieselben Sorgen und Nöte haben<br />

wie andere Familien auch: finanzielle Probleme, Arbeitslosigkeit, Partnerschaftskonflikte,<br />

unzureichende Wohnverhältnisse, eine psychische Erkrankung oder Suchterkrankung<br />

eines Elternteils und eine Überforderung bei der Erziehung der Kinder. In diesen Fällen<br />

besteht auch unabhängig von der Behinderung ein Bedarf an Beratung und Begleitung.<br />

Daher müssen ergänzend zu den gezielten Angeboten für Kinder und Jugendliche mit<br />

Behinderung und deren Familien weitere Unterstützungsangebote, vor allem des Jugendamts,<br />

zur Verfügung stehen. Nur wenn beide Unterstützungssysteme eng zusammenarbeiten<br />

und ihre jeweiligen Kompetenzen einbringen, ergeben sich für die betroffenen Familien<br />

und Kinder mit Behinderung langfristig gute Lösungen.<br />

2.1 Frühförderung<br />

Diagnosen können in den ersten Lebensjahren oft nicht eindeutig und abschließend gestellt<br />

werden. Insofern ist die Situation von Eltern mit einem entwicklungsauffälligen Kind<br />

besonders in den ersten Lebenswochen und -monaten durch Unsicherheit, Angst und<br />

Sorge um die Zukunft geprägt. Wird schließlich eine Behinderung bei ihrem Kind festgestellt,<br />

bedeutet dies häufig eine Krise in der Lebensplanung. Das soziale Umfeld kann sich<br />

zurückziehen, materielle Auswirkungen können gravierend sein, wenn sich ein Elternteil<br />

teilweise oder ganz aus dem Arbeitsleben zurückziehen muss. Deshalb benötigen Eltern<br />

von Beginn an eine fachlich kompetente, umfassende, zeitnahe und engmaschige Unterstützung.<br />

Qualifizierte und leicht zugängliche Angebote der Frühförderung können Eltern<br />

helfen, diese Situation zu meistern und sie können die Chancen des Kindes, später ein<br />

selbstbestimmtes und möglichst selbständiges Leben zu führen, erheblich verbessern.<br />

Frühförderung trägt dazu bei, die Ressourcen und Fähigkeiten des Kindes so früh wie<br />

möglich in den Blick zu nehmen, um eine Behinderung durch gezielte und individuelle<br />

Förderung abzumildern oder eine bleibende Behinderung zu vermeiden. Dienste der<br />

Frühförderung informieren, beraten und begleiten daneben auch Eltern und andere Erziehungspartner.<br />

Zu den Aufgaben der Frühförderung zählen Diagnostik und Therapie - wie<br />

z. B. medizinische Diagnostik, Entwicklungsdiagnostik und -förderung, sonderpädagogische<br />

Förderung, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie - sowie Beratung<br />

und Begleitung bei der Integration und Vermittlung von Unterstützung.<br />

In Baden-Württemberg wurde 1998 eine Rahmenkonzeption Frühförderung verabschiedet,<br />

die bis heute gültig ist. Sie baut auf die Kooperation und Zusammenarbeit medizini-<br />

1 Vgl. Kapitel II 1

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