Teilhabeplan - Landkreis Biberach
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2 Kinder und Jugendliche<br />
II.2 Kinder und Jugendliche 19<br />
Inklusion von Menschen mit Behinderung im Sinne der Behindertenrechtskonvention beginnt<br />
mit der Geburt eines Kindes. Wenn alle Eltern und Kinder von Anfang an die Angebote<br />
für Familien und Kinder vor Ort ganz selbstverständlich nutzen können, ist dies der<br />
erste Schritt zu ausgeglichenen Lebensbedingungen. Das gleichberechtigte Zusammenleben<br />
in der Gemeinde von Geburt an ermöglicht nicht nur Kindern und Jugendlichen mit<br />
Behinderung wichtige Erfahrungen und Kontakte, sondern auch ihren Spielkameraden<br />
und Mitmenschen ohne Handicaps. Neben der Akzeptanz des sozialen Umfelds und allgemeinen<br />
Angeboten in der Gemeinde sind jedoch gezielte familienunterstützende Dienste<br />
und offene Hilfen zur Entlastung der Familien unentbehrlich. 1<br />
Familien mit einem Kind mit Behinderung brauchen besondere Begleitung und gezielte<br />
Förderangebote. Gleichzeitig können diese Familien dieselben Sorgen und Nöte haben<br />
wie andere Familien auch: finanzielle Probleme, Arbeitslosigkeit, Partnerschaftskonflikte,<br />
unzureichende Wohnverhältnisse, eine psychische Erkrankung oder Suchterkrankung<br />
eines Elternteils und eine Überforderung bei der Erziehung der Kinder. In diesen Fällen<br />
besteht auch unabhängig von der Behinderung ein Bedarf an Beratung und Begleitung.<br />
Daher müssen ergänzend zu den gezielten Angeboten für Kinder und Jugendliche mit<br />
Behinderung und deren Familien weitere Unterstützungsangebote, vor allem des Jugendamts,<br />
zur Verfügung stehen. Nur wenn beide Unterstützungssysteme eng zusammenarbeiten<br />
und ihre jeweiligen Kompetenzen einbringen, ergeben sich für die betroffenen Familien<br />
und Kinder mit Behinderung langfristig gute Lösungen.<br />
2.1 Frühförderung<br />
Diagnosen können in den ersten Lebensjahren oft nicht eindeutig und abschließend gestellt<br />
werden. Insofern ist die Situation von Eltern mit einem entwicklungsauffälligen Kind<br />
besonders in den ersten Lebenswochen und -monaten durch Unsicherheit, Angst und<br />
Sorge um die Zukunft geprägt. Wird schließlich eine Behinderung bei ihrem Kind festgestellt,<br />
bedeutet dies häufig eine Krise in der Lebensplanung. Das soziale Umfeld kann sich<br />
zurückziehen, materielle Auswirkungen können gravierend sein, wenn sich ein Elternteil<br />
teilweise oder ganz aus dem Arbeitsleben zurückziehen muss. Deshalb benötigen Eltern<br />
von Beginn an eine fachlich kompetente, umfassende, zeitnahe und engmaschige Unterstützung.<br />
Qualifizierte und leicht zugängliche Angebote der Frühförderung können Eltern<br />
helfen, diese Situation zu meistern und sie können die Chancen des Kindes, später ein<br />
selbstbestimmtes und möglichst selbständiges Leben zu führen, erheblich verbessern.<br />
Frühförderung trägt dazu bei, die Ressourcen und Fähigkeiten des Kindes so früh wie<br />
möglich in den Blick zu nehmen, um eine Behinderung durch gezielte und individuelle<br />
Förderung abzumildern oder eine bleibende Behinderung zu vermeiden. Dienste der<br />
Frühförderung informieren, beraten und begleiten daneben auch Eltern und andere Erziehungspartner.<br />
Zu den Aufgaben der Frühförderung zählen Diagnostik und Therapie - wie<br />
z. B. medizinische Diagnostik, Entwicklungsdiagnostik und -förderung, sonderpädagogische<br />
Förderung, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie - sowie Beratung<br />
und Begleitung bei der Integration und Vermittlung von Unterstützung.<br />
In Baden-Württemberg wurde 1998 eine Rahmenkonzeption Frühförderung verabschiedet,<br />
die bis heute gültig ist. Sie baut auf die Kooperation und Zusammenarbeit medizini-<br />
1 Vgl. Kapitel II 1