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Teilhabeplan - Landkreis Biberach

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II.2 Kinder und Jugendliche 25<br />

Voraussetzungen erfüllt. Als Orientierung gilt, die Gruppenstärken pro Kind mit Behinderung<br />

um 2 bis 3 Plätze zu reduzieren und eine Besetzung mit zwei vollzeitbeschäftigten<br />

Fachkräften umzusetzen. 20 Dies erfordert einen entsprechenden Beitrag des Trägers.<br />

Zusätzlich ist eine Unterstützung durch die Fachdienste der Frühförderung möglich, zu<br />

deren Aufgaben unter anderem die Mitwirkung bei der Klärung des Unterstützungsbedarfs<br />

eines Kindes und die Beratung von Eltern und Erzieherinnen gehören. Eine weitere Möglichkeit<br />

ist die fachliche Begleitung des allgemeinen Kindergartens durch einen Schulkindergarten.<br />

Wenn ein Kind einen zusätzlichen individuellen Förderbedarf hat, kann von den Eltern<br />

zusätzliche Integrationshilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe beantragt werden. Grundlage<br />

hierfür ist der Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich<br />

der Vorbereitung hierzu 21 in Verbindung mit der Regelung, dass Leistungen für Kinder<br />

und Jugendliche so geplant und gestaltet sein sollen, „dass nach Möglichkeit Kinder nicht<br />

von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern betreut<br />

werden können.“ 22 Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist,<br />

dass eine wesentliche Behinderung vorliegt oder droht. Dies wird in der Regel vom Gesundheitsamt<br />

festgestellt. Die Feststellung des Förderbedarfs erfolgt nach einem Gesamtplan,<br />

der vom Sozialamt in enger Abstimmung mit allen Beteiligten (in der Regel<br />

Runde Tische mit Gesundheitsamt, Frühförderstellen, Eltern und Kindertageseinrichtung)<br />

erstellt wird. Konkretisiert werden die Integrationshilfen im Rahmen der Sozialhilferichtlinien<br />

Baden-Württemberg. Integrationshilfen können zukünftig bereits für Kinder ab einem<br />

Jahr in Kindertagesstätten oder Familienpflegestellen gewährt werden. 23<br />

Grundsätzlich kann ein zusätzlicher Bedarf an pädagogischer Anleitung (durch Integrationskräfte)<br />

und an begleitender Hilfe (durch Pflegekräfte oder geeignete Hilfskräfte) bestehen.<br />

Beide Hilfen können kombiniert werden.<br />

Die pädagogischen Hilfen sollen dazu beitragen, dass das Kind mit Behinderung aktiv am<br />

Gruppengeschehen im Kindergarten teilhaben kann. Die individuelle heilpädagogische<br />

Einzelförderung steht dabei nicht im Vordergrund. Gelingt die Integration in die Gruppe,<br />

werden gleichzeitig wesentliche individuelle Förderziele erreicht. 24 Im Vordergrund steht<br />

die Beratung und Anleitung der Erzieherinnen, damit diese - auch unabhängig von der<br />

Anwesenheit einer Integrationsfachkraft - Bedingungen herstellen können, die die Teilhabe<br />

ermöglichen.<br />

Am 31.12.2008 wurden in Baden-Württemberg für rund 4.800 Kinder Integrationshilfen im<br />

Rahmen der Eingliederungshilfe in allgemeinen Kindergärten gewährt.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhielten im Jahr 2009 118 Kinder mit geistiger, körperlicher oder<br />

mehrfacher Behinderung eine ambulante Integrationsbegleitung im Kindergarten mit Integrationshilfen<br />

der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Wie viele Kinder mit Behinderung<br />

gegebenenfalls ohne zusätzliche Leistungen der Eingliederungshilfe allgemeine Kindergärten<br />

besuchten, ist nicht bekannt.<br />

Bei der Einzelintegration durch Integrationshilfen nach dem SGB XII hatte der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Biberach</strong> im Vergleich mit anderen Stadt- und <strong>Landkreis</strong>en in Baden-Württemberg am<br />

31.12.2008 mit 0,53 Kindern je 1.000 Einwohner den zweit höchsten Wert in Baden-<br />

20<br />

Vergleiche KVJS Baden-Württemberg: Informationen zur Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung<br />

in Kindertageseinrichtungen, 2009, S. 5<br />

21<br />

22<br />

23<br />

§ 54 SGB XII<br />

§ 4, Abs. 3 SGB IX<br />

Vergleiche KVJS Baden-Württemberg: Informationen zur Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung<br />

in Kindertageseinrichtungen, 2009, S. 9<br />

24<br />

Vergleiche: KVJS Baden-Württemberg, 2009: Informationen zur Betreuung und Förderung von Kindern mit<br />

Behinderung in Kindertageseinrichtungen.

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