Teilhabeplan - Landkreis Biberach
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II.2 Kinder und Jugendliche 39<br />
Die Werkstatt in Laupheim des Heggbacher Werkstattverbundes stellt als Maßnahmeträger<br />
den „Jobcoach“ und nutzt ihre Werkstatt für Qualifizierungsangebote, wenn in Zwischenphasen<br />
kein Praktikumsplatz zur Verfügung steht. Der Berufsschulunterricht findet<br />
in den Berufsschulen statt. Die Teilnahme an KoBV ist auf maximal 18 Monate begrenzt.<br />
Die Teilnehmer durchlaufen in dieser Zeit in der Regel mehrere Praktika. Diese finden<br />
zum Beispiel in Gärtnereien, Baufirmen, im Einzelhandel, in landwirtschaftlichen Betrieben,<br />
kommunalen Bauhöfen oder sozialen Einrichtungen statt. KoBV übernimmt derzeit<br />
als besondere Form der innerbetrieblichen Qualifizierung für Schulabgänger mit einer<br />
geistigen und wesentlichen Lernbehinderung auch die im Rahmen der Einführung der<br />
Unterstützten Beschäftigung vorgesehene betriebliche Qualifizierung für diese Zielgruppe.<br />
Aktuell (Stand 29.06.2010) werden seit dem Projektstart im September 2009 sieben Personen<br />
im KoBV betreut. Insgesamt erhielten seit dem Projektstart 17 Menschen mit Behinderung<br />
aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> eine Qualifizierung im Rahmen von KoBV. Bei<br />
den Teilnehmern handelt es sich überwiegend um Menschen mit geistiger Behinderung,<br />
vereinzelt sind Förderschüler darunter. Die Teilnehmer der KoBV besuchen an 2 Tagen<br />
die Schule und verbringen die übrigen 3 Tage der Woche in Praktika auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />
Bindeglied zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung sind die „Jobcoachs“.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> wird der „Jobcoach“ von den Heggbacher Werkstätten<br />
gestellt, der als Maßnahmeträger in Kooperation mit dem IFD und der Schule agiert.<br />
Berufswegekonferenzen<br />
Berufswegekonferenzen an den Sonderschulen stellen sicher, dass für die Schüler frühzeitig<br />
eine individuelle Berufswegeplanung erfolgt, die die persönlichen Ressourcen und<br />
Lebensziele berücksichtigt. „Ziel der Berufswegekonferenz ist die verbindliche Planung,<br />
Umsetzung und Auswertung aller im Einzelfall erforderlichen Schritte, um den individuell<br />
„richtigen“ Weg für den jeweiligen Schüler zur beruflichen Bildung, Vorbereitung und Platzierung<br />
zu finden. Mit den Schülerinnen und den Eltern wird daran gearbeitet, dass das<br />
Ziel der beruflichen Teilhabe in jedem Fall erreicht wird - gleich ob es in der Werkstatt, in<br />
einem Integrationsprojekt oder am allgemeinen Arbeitsmarkt realisiert wird. Es geht also<br />
nicht um den besseren oder schlechteren Weg, sondern um den individuell geeigneten.<br />
Bei vielen Schülern weiß man erst, welche berufliche Perspektiven es gibt, wenn ausführliche<br />
praktische Erprobungen durchgeführt wurden. 42<br />
Einberufen wird die Konferenz von der jeweiligen Schule in Kooperation mit dem Integrationsfachdienst.<br />
Die Schule erfasst zuvor mit Unterstützung des Integrationsfachdienstes<br />
die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, um die es in der Berufswegekonferenz<br />
geht, durch eine Kompetenzanalyse nach einheitlichen Kriterien. Die Berufswegeplanung<br />
soll möglichst frühzeitig mit dem Eintritt in die Berufsschulphase erfolgen. In der Regel<br />
nehmen an der Konferenz neben der einladenden Schule die betroffenen Schüler und<br />
deren Eltern, der Integrationsfachdienst, ein Berufsberater der Agentur für Arbeit, der<br />
<strong>Landkreis</strong> als Träger der Eingliederungshilfe sowie ein Vertreter der Werkstatt beziehungsweise<br />
sonstiger spezieller beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen (zum Beispiel<br />
KoBV) teil.<br />
Im letzten Schuljahr fanden bereits an allen Sonderschulen für Geistigbehinderte und<br />
Körperbehinderte im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> in der Berufsschulstufe Berufswegekonferenzen<br />
unter Beteiligung der Eltern, Lehrer, des Integrationsfachdienstes, der Agentur für Arbeit,<br />
des Kreissozialamts, Behinderten- und Altenhilfe und der Werkstätten statt. Ziel ist eine<br />
frühzeitige individuelle Berufswegeplanung und die Abstimmung erforderlicher Einzelmaßnahmen.<br />
42 Vgl.: KVJS (Hg.) 2008, Handlungsempfehlungen im Rahmen der Gemeinsamen Grundlagen zur Förderung<br />
von Übergängen wesentlich behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, KVJS-Service<br />
Behindertenhilfe, Anlage 2, S. 47.