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Teilhabeplan - Landkreis Biberach

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I Grundlagen<br />

1 Aufgabe, Auftrag und Ziele<br />

I Grundlagen 1<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist Leistungsträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher<br />

Behinderung, die aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stammen. Er ist außerdem verantwortlich<br />

für Planung, Koordinierung und Weiterentwicklung der Angebote der Behindertenhilfe,<br />

die ihren Standort im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> haben. Als Leistungs- und Planungsträger<br />

muss er dafür Sorge tragen, dass bei Bedarf ein entsprechendes Angebot zur Verfügung<br />

steht. § 17 Abs. 1 SGB I verpflichtet ihn als Leistungsträger darauf hinzuwirken,<br />

„dass<br />

1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise umfassend<br />

und zügig erhält und<br />

2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen<br />

rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.“ 1<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist auch für die Vereinbarung der Entgelte, die die Einrichtungen<br />

mit Standort im <strong>Landkreis</strong> für ihre Leistung erhalten, verantwortlich. Beantragt eine Einrichtung<br />

eine investive Förderung durch das Land Baden-Württemberg und den Kommunalverband<br />

für Jugend und Soziales (KVJS), bestätigt er den Bedarf sowie Standort und<br />

Konzeption.<br />

Der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2 kommt im Aufgabenspektrum des<br />

<strong>Landkreis</strong>es sowohl in Bezug auf die Fallzahlen wie auf das Ausgabenvolumen eine ständig<br />

wachsende Bedeutung zu. Die Zahl der Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

erhalten haben, hat sich im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 1.312 am 31.12.2005 auf 1.554<br />

am 31.12.2009 (plus 18,4 Prozent) kontinuierlich gesteigert. Mit Brutto-Gesamtausgaben<br />

für die Einzelfallhilfe von 27,7 Mio. Euro im Jahr 2009 (2006 waren es 23,8 Mio., 2007<br />

24,0 Mio., 2008 24,8 Mio. Euro) macht die Eingliederungshilfe die Hälfte des Sozialhaushaltes<br />

des <strong>Landkreis</strong>es aus. Die Kostensteigerung in diesem Bereich ist hoch.<br />

Aus dem Etat der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit wesentlicher Behinderung<br />

jeder Altersstufe die für sie notwendige Unterstützung, um ein selbstbestimmtes und möglichst<br />

selbständiges Leben führen und am Leben der Gesellschaft teilhaben zu können.<br />

Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung sind dabei die größte<br />

Gruppe.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> steht vor der Aufgabe, die bestehenden Angebote so weiterzuentwickeln,<br />

dass diese den zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Neben den qualitativen<br />

Aspekten ist dabei auch die Frage nach dem Bedarf in quantitativer Hinsicht von<br />

Bedeutung.<br />

Eine Vielzahl von differenzierten und spezialisierten Angeboten für Menschen mit geistiger,<br />

körperlicher und mehrfacher Behinderung sind im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> vorhanden. In<br />

allen Bereichen bestehen jedoch strukturelle Unterschiede. Wie bisher auch sollten das<br />

Kreissozialamt, das Kreisjugendamt und das Gesundheitsamt ihre Hilfen und Angebote<br />

koordinieren und eng zusammenarbeiten. Denn in diesem Aufgabenbereich werden<br />

schon früh wesentliche Weichen für die Menschen gestellt, die später als Erwachsene zu<br />

einem Teil auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sein werden.<br />

Auch die Angebote für Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />

sollten neu strukturiert und an zukünftige Anforderungen angepasst werden. Die vor-<br />

1 SGB I, Allgemeiner Teil, § 17, Abs. 1.<br />

2 SGB XII, Sozialhilfe, Sechstes Kapitel §§ 53 bis 60.

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