Teilhabeplan - Landkreis Biberach
Teilhabeplan - Landkreis Biberach
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I Grundlagen<br />
1 Aufgabe, Auftrag und Ziele<br />
I Grundlagen 1<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist Leistungsträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlicher<br />
Behinderung, die aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> stammen. Er ist außerdem verantwortlich<br />
für Planung, Koordinierung und Weiterentwicklung der Angebote der Behindertenhilfe,<br />
die ihren Standort im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> haben. Als Leistungs- und Planungsträger<br />
muss er dafür Sorge tragen, dass bei Bedarf ein entsprechendes Angebot zur Verfügung<br />
steht. § 17 Abs. 1 SGB I verpflichtet ihn als Leistungsträger darauf hinzuwirken,<br />
„dass<br />
1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise umfassend<br />
und zügig erhält und<br />
2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen<br />
rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.“ 1<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> ist auch für die Vereinbarung der Entgelte, die die Einrichtungen<br />
mit Standort im <strong>Landkreis</strong> für ihre Leistung erhalten, verantwortlich. Beantragt eine Einrichtung<br />
eine investive Förderung durch das Land Baden-Württemberg und den Kommunalverband<br />
für Jugend und Soziales (KVJS), bestätigt er den Bedarf sowie Standort und<br />
Konzeption.<br />
Der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2 kommt im Aufgabenspektrum des<br />
<strong>Landkreis</strong>es sowohl in Bezug auf die Fallzahlen wie auf das Ausgabenvolumen eine ständig<br />
wachsende Bedeutung zu. Die Zahl der Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
erhalten haben, hat sich im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> von 1.312 am 31.12.2005 auf 1.554<br />
am 31.12.2009 (plus 18,4 Prozent) kontinuierlich gesteigert. Mit Brutto-Gesamtausgaben<br />
für die Einzelfallhilfe von 27,7 Mio. Euro im Jahr 2009 (2006 waren es 23,8 Mio., 2007<br />
24,0 Mio., 2008 24,8 Mio. Euro) macht die Eingliederungshilfe die Hälfte des Sozialhaushaltes<br />
des <strong>Landkreis</strong>es aus. Die Kostensteigerung in diesem Bereich ist hoch.<br />
Aus dem Etat der Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit wesentlicher Behinderung<br />
jeder Altersstufe die für sie notwendige Unterstützung, um ein selbstbestimmtes und möglichst<br />
selbständiges Leben führen und am Leben der Gesellschaft teilhaben zu können.<br />
Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung sind dabei die größte<br />
Gruppe.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> steht vor der Aufgabe, die bestehenden Angebote so weiterzuentwickeln,<br />
dass diese den zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Neben den qualitativen<br />
Aspekten ist dabei auch die Frage nach dem Bedarf in quantitativer Hinsicht von<br />
Bedeutung.<br />
Eine Vielzahl von differenzierten und spezialisierten Angeboten für Menschen mit geistiger,<br />
körperlicher und mehrfacher Behinderung sind im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> vorhanden. In<br />
allen Bereichen bestehen jedoch strukturelle Unterschiede. Wie bisher auch sollten das<br />
Kreissozialamt, das Kreisjugendamt und das Gesundheitsamt ihre Hilfen und Angebote<br />
koordinieren und eng zusammenarbeiten. Denn in diesem Aufgabenbereich werden<br />
schon früh wesentliche Weichen für die Menschen gestellt, die später als Erwachsene zu<br />
einem Teil auf Leistungen der Eingliederungshilfe angewiesen sein werden.<br />
Auch die Angebote für Erwachsene mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung<br />
sollten neu strukturiert und an zukünftige Anforderungen angepasst werden. Die vor-<br />
1 SGB I, Allgemeiner Teil, § 17, Abs. 1.<br />
2 SGB XII, Sozialhilfe, Sechstes Kapitel §§ 53 bis 60.