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Teilhabeplan - Landkreis Biberach

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II.2 Kinder und Jugendliche 29<br />

ausschließlich räumliche Zusammenführung das Gelingen nicht garantiert. Ob ein Schulkindergarten<br />

als Sondereinrichtung wahrgenommen wird, mit allen Folgen einer Stigmatisierung<br />

und Ausgrenzung von Kindern mit Behinderung, darüber entscheiden wesentlich<br />

Standort und Konzeption der Einrichtung und weniger der Rechtsstatus als schulische<br />

Einrichtung.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es mehrere Kooperationen zwischen Schulkindergärten und<br />

allgemeinen Kindergärten. Der Schulkindergarten der Schwarzbach-Schule kooperiert in<br />

Erolzheim mit dem Kindergarten der katholischen Kirchengemeinde. Der Schulkindergarten<br />

St. Maria der Stiftung St. Elisabeth in Riedlingen kooperiert ebenso mit dem örtlichen<br />

Kindergarten der katholischen Kirchengemeinde und Der Schulkindergarten des KBZO<br />

kooperiert mit dem Kindergarten St. Michael in <strong>Biberach</strong>.<br />

Handlungsempfehlung<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> erhält bereits jetzt ein im Landesschnitt überdurchschnittlich hoher<br />

Anteil der Kinder unter sieben Jahren Integrationshilfen für den Besuch eines allgemeinen<br />

Kindergartens. Dies macht sich auch an der sehr kurzen Warteliste bei den Schulkindergärten<br />

bemerkbar. Trotzdem ist es notwendig - nicht nur hinsichtlich der Umsetzung der<br />

Behindertenrechtskonvention - die Integration in allgemeine Kindergärten weiter auszubauen<br />

und zu fördern. Inklusion kann nur dann gelingen, wenn bereits von Anfang an Angebote<br />

selbstverständlich von allen Kindern genutzt werden. Davon profitieren alle Kinder.<br />

Sie erweitern damit maßgeblich ihre sozialen Kompetenzen. Damit allgemeine Kindergärten<br />

mit diesem Anspruch nicht überfordert werden, sollten sie bei der Integration von Kindern<br />

mit Behinderung kompetent und sachkundig unterstützt werden.<br />

Die hohe Zahl der Integrationen im allgemeinen Kindergarten zeigt, dass den Trägern von<br />

Angeboten der Kindertagesbetreuung im Kreis bewusst ist, dass die Betreuung von Kindern<br />

mit Behinderung grundsätzlich Aufgabe aller Kindergärten ist. Durch das gute Angebot<br />

an Schulkindergärten soll auch zukünftig nicht der Eindruck entstehen, dass die<br />

Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung vor allem Aufgabe von „Spezialisten“<br />

ist. Eine positive Grundhaltung von Trägern und Mitarbeiterinnen ist Voraussetzung<br />

für den Erfolg von Integration und Teilhabe. Motivation und Kompetenzen der Mitarbeiterinnen<br />

sollten durch laufende Fortbildungsangebote und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch<br />

erhalten und gefördert werden.<br />

Im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts sollten Eltern behinderter Kinder die Wahl zwischen<br />

einem integrativen Angebot oder einem Schulkindergarten erhalten. Damit keine<br />

Überforderung bei der Entscheidungsfindung entsteht, ist es jedoch wichtig, den Entscheidungsprozeß<br />

angemessen zu begleiten. Beratung und Begleitung von Eltern mit<br />

behinderten Kindern sollte deshalb gleichermaßen von allen an der Betreuung im Kindergarten<br />

beteiligten Stellen ermöglicht werden: Dem Jugend- und Sozialamt des <strong>Landkreis</strong>es,<br />

den Städten und Gemeinden im <strong>Landkreis</strong>, der Schulverwaltung und den Einrichtungen<br />

und Diensten der Frühförderung, Schulkindergärten und Kindertagesbetreuung.

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