Teilhabeplan - Landkreis Biberach
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II.2 Kinder und Jugendliche 21<br />
Die Grundversorgung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder wird durch niedergelassene<br />
Kinderärzte und Therapeuten sichergestellt. Zu den Aufgaben der Kinderärzte<br />
gehören die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis J1. Dadurch sind<br />
Kinderärzte - nach den Hebammen - meist die ersten Ansprechpartner der Eltern und<br />
nehmen damit eine wichtige Stellung im Unterstützungssystem ein. Kinderärzte verordnen<br />
geeignete Therapien (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) oder leiten Fördermaßnahmen<br />
in z. B. Frühförderstellen ein. Bei unklaren Diagnosen und schwierigen Bedingungen<br />
überweisen sie in der Regel an eine Klinik für Kinder- und Jugendmedizin oder<br />
ein Sozialpädiatrisches Zentrum. In Baden-Württemberg gab es zum Stichtag 31.12.2008<br />
826 niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte, davon 9 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />
In Baden-Württemberg gibt es 36 Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin 10 in 29 Stadtund<br />
<strong>Landkreis</strong>en, von denen sich einige als kinderklinische Spezialeinrichtungen etabliert<br />
haben. 11 Interdisziplinäre Teams und eine spezielle apparative Ausstattung ermöglichen<br />
eine weiterführende Diagnostik auch in schwierigen Fällen. Überwiegend werden diese<br />
Leistungen ambulant erbracht, eine stationäre Aufnahme ist meist nicht notwendig. In den<br />
Kliniken können zudem die Akutversorgung und eine stationäre Behandlung erfolgen. Die<br />
16 Sozialpädiatrischen Zentren in Baden-Württemberg sind meist an Kliniken für Kinderund<br />
Jugendmedizin oder an entsprechende Abteilungen in allgemeinen Kliniken angesiedelt.<br />
12 Sie arbeiten ausschließlich ambulant und können durch ihr interdisziplinäres Team<br />
eine besonders qualifizierte Diagnostik leisten. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es keine Klinik<br />
für Kinder- und Jugendmedizin oder Abteilung für Kinder an einem Kreiskrankenhaus. Die<br />
Versorgung wird deshalb durch das Klinikum Memmingen, Klinik für Kinderheilkunde und<br />
Jugendmedizin und durch das Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin,<br />
erbracht. Dort befinden sich auch die für den <strong>Landkreis</strong> zuständige Sozialpädiatrischen<br />
Zentren. Eine weitere Alternative ist das Krankenhaus St. Elisabeth der Oberschwabenklinik<br />
in Ravensburg, Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin.<br />
Kliniken und niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie werden oft bei<br />
Vorliegen von Mehrfachbehinderungen, Entwicklungsstörungen, tiefgreifenden Entwicklungsstörungen<br />
(z. B. Autismus) und erheblichen Verhaltensproblemen zur Diagnostik,<br />
Erstellung des Behandlungsplans und Mitbehandlung hinzugezogen. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />
wird diese Versorgung von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie<br />
am Universitätsklinikum Ulm wahrgenommen. Das Zentrum für Psychiatrie<br />
Südwürttemberg führt in Aulendorf im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg außerdem eine Tagesklinik<br />
für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dort werden auch Kinder und Jugendliche<br />
aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> behandelt.<br />
Sonderpädagogische Beratungsstellen<br />
Die Beratung, Diagnostik und Förderung in Sonderpädagogischen Beratungsstellen wird<br />
von Lehrern mit sonderpädagogischer Qualifikation geleistet. Die Lehrerstunden werden<br />
über die Kultusverwaltung des Landes finanziert. 13 Förderung und Beratung erfolgen in<br />
der Beratungsstelle, überwiegend aber im Lebensumfeld der Kinder, wie z. B. im Elternhaus<br />
(Hausfrühförderung) oder im allgemeinen Kindergarten (mobile Frühförderung). Es<br />
besteht landesweit ein flächendeckendes Netz an Sonderpädagogischen Beratungsstellen<br />
für Lernförderbedürftige, Geistigbehinderte, Sprachbehinderte und Erziehungshilfe.<br />
Sonderpädagogische Beratungsstellen für Körperbehinderte, Blinde, Sehbehinderte und<br />
Hörgeschädigte arbeiten aufgrund der geringen Größe der Zielgruppen überregional.<br />
10 bzw. Kinderabteilungen an Kliniken<br />
11 Sozialministerium Baden-Württemberg, schriftliche Auskunft 12/2006; Berechnungen: KVJS<br />
12 Situation der Interdisziplinären Frühförderstellen und der Sozialpädiatrischen Zentren. Landtag von Baden-<br />
Württemberg. Drucksache 14/931 vom 15.02.2007. S. 5<br />
13 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 32. Die Lehrerstunden sowie die Fahrtkosten werden vom<br />
Land finanziert. Darüber hinaus erhält der Schulträger einen pauschalierten Sachkostenbeitrag.