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Teilhabeplan - Landkreis Biberach

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II.2 Kinder und Jugendliche 21<br />

Die Grundversorgung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder wird durch niedergelassene<br />

Kinderärzte und Therapeuten sichergestellt. Zu den Aufgaben der Kinderärzte<br />

gehören die gesetzlichen Früherkennungsuntersuchungen U1 bis J1. Dadurch sind<br />

Kinderärzte - nach den Hebammen - meist die ersten Ansprechpartner der Eltern und<br />

nehmen damit eine wichtige Stellung im Unterstützungssystem ein. Kinderärzte verordnen<br />

geeignete Therapien (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) oder leiten Fördermaßnahmen<br />

in z. B. Frühförderstellen ein. Bei unklaren Diagnosen und schwierigen Bedingungen<br />

überweisen sie in der Regel an eine Klinik für Kinder- und Jugendmedizin oder<br />

ein Sozialpädiatrisches Zentrum. In Baden-Württemberg gab es zum Stichtag 31.12.2008<br />

826 niedergelassene Kinderärztinnen und -ärzte, davon 9 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong>.<br />

In Baden-Württemberg gibt es 36 Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin 10 in 29 Stadtund<br />

<strong>Landkreis</strong>en, von denen sich einige als kinderklinische Spezialeinrichtungen etabliert<br />

haben. 11 Interdisziplinäre Teams und eine spezielle apparative Ausstattung ermöglichen<br />

eine weiterführende Diagnostik auch in schwierigen Fällen. Überwiegend werden diese<br />

Leistungen ambulant erbracht, eine stationäre Aufnahme ist meist nicht notwendig. In den<br />

Kliniken können zudem die Akutversorgung und eine stationäre Behandlung erfolgen. Die<br />

16 Sozialpädiatrischen Zentren in Baden-Württemberg sind meist an Kliniken für Kinderund<br />

Jugendmedizin oder an entsprechende Abteilungen in allgemeinen Kliniken angesiedelt.<br />

12 Sie arbeiten ausschließlich ambulant und können durch ihr interdisziplinäres Team<br />

eine besonders qualifizierte Diagnostik leisten. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> gibt es keine Klinik<br />

für Kinder- und Jugendmedizin oder Abteilung für Kinder an einem Kreiskrankenhaus. Die<br />

Versorgung wird deshalb durch das Klinikum Memmingen, Klinik für Kinderheilkunde und<br />

Jugendmedizin und durch das Universitätsklinikum Ulm, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin,<br />

erbracht. Dort befinden sich auch die für den <strong>Landkreis</strong> zuständige Sozialpädiatrischen<br />

Zentren. Eine weitere Alternative ist das Krankenhaus St. Elisabeth der Oberschwabenklinik<br />

in Ravensburg, Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin.<br />

Kliniken und niedergelassene Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie werden oft bei<br />

Vorliegen von Mehrfachbehinderungen, Entwicklungsstörungen, tiefgreifenden Entwicklungsstörungen<br />

(z. B. Autismus) und erheblichen Verhaltensproblemen zur Diagnostik,<br />

Erstellung des Behandlungsplans und Mitbehandlung hinzugezogen. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong><br />

wird diese Versorgung von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie<br />

am Universitätsklinikum Ulm wahrgenommen. Das Zentrum für Psychiatrie<br />

Südwürttemberg führt in Aulendorf im <strong>Landkreis</strong> Ravensburg außerdem eine Tagesklinik<br />

für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dort werden auch Kinder und Jugendliche<br />

aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Biberach</strong> behandelt.<br />

Sonderpädagogische Beratungsstellen<br />

Die Beratung, Diagnostik und Förderung in Sonderpädagogischen Beratungsstellen wird<br />

von Lehrern mit sonderpädagogischer Qualifikation geleistet. Die Lehrerstunden werden<br />

über die Kultusverwaltung des Landes finanziert. 13 Förderung und Beratung erfolgen in<br />

der Beratungsstelle, überwiegend aber im Lebensumfeld der Kinder, wie z. B. im Elternhaus<br />

(Hausfrühförderung) oder im allgemeinen Kindergarten (mobile Frühförderung). Es<br />

besteht landesweit ein flächendeckendes Netz an Sonderpädagogischen Beratungsstellen<br />

für Lernförderbedürftige, Geistigbehinderte, Sprachbehinderte und Erziehungshilfe.<br />

Sonderpädagogische Beratungsstellen für Körperbehinderte, Blinde, Sehbehinderte und<br />

Hörgeschädigte arbeiten aufgrund der geringen Größe der Zielgruppen überregional.<br />

10 bzw. Kinderabteilungen an Kliniken<br />

11 Sozialministerium Baden-Württemberg, schriftliche Auskunft 12/2006; Berechnungen: KVJS<br />

12 Situation der Interdisziplinären Frühförderstellen und der Sozialpädiatrischen Zentren. Landtag von Baden-<br />

Württemberg. Drucksache 14/931 vom 15.02.2007. S. 5<br />

13 Rahmenkonzeption Frühförderung 1998, S. 32. Die Lehrerstunden sowie die Fahrtkosten werden vom<br />

Land finanziert. Darüber hinaus erhält der Schulträger einen pauschalierten Sachkostenbeitrag.

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