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MANAGEMENT 19<br />

Dienstleisterverträge gehören unter die Lupe<br />

Die einschlägigen Sicherheits- und Datenschutzgrundsätze<br />

gelten auch, wenn eine<br />

Sparkasse externe Dienstleister mit der Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten beauftragt<br />

– im Fall der sogenannten Auftragsdatenverarbeitung.<br />

Das Bundesdatenschutzgesetz<br />

(BDSG) nennt etwa die Datenübermittlung zu<br />

Scoringzwecken sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung<br />

durch Dritte. Auch für externe<br />

Auftragnehmer gelten Mitarbeiterdatenschutz<br />

und eine Informationspflicht bei unrechtmäßiger<br />

Kenntniserlangung. Wichtig: Datenschutz<br />

ist laut Gesetz nicht delegierbar, der Auftraggeber<br />

ist also für seine Einhaltung verantwortlich.<br />

Anwendung findet das BDSG nur bei personenbezogenen<br />

Daten.<br />

Das BDSG fordert eine schriftliche Auftragserteilung.<br />

Hierbei gelten zehn Mindestanforderungen<br />

an den Inhalt des Vertragsabschlusses<br />

(„10 Punkte des Datenschutzes“). So müssen<br />

beispielsweise Gegenstand und Dauer des<br />

Auftrags konkret vereinbart werden, ebenso<br />

Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen<br />

Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von<br />

Daten, wie bei Berichtigung, Löschung und<br />

Sperrung von Daten vorzugehen ist oder<br />

wie die Umsetzung der Kontrollpflichten des<br />

Auftragnehmers erfolgen soll. Zudem wird der<br />

Auftraggeber verpflichtet, sich vor Beginn der<br />

Datenverarbeitung und sodann regelmäßig<br />

von den getroffenen technischen und organisatorischen<br />

Maßnahmen beim Dienstleister zu<br />

überzeugen.<br />

Altverträge bergen Gefahren<br />

Die neuen Anforderungen des BDSG gelten<br />

für alle Neuverträge seit dem 1. September<br />

2009. Experten stehen allerdings auf dem<br />

Standpunkt, dass auch Altverträge, die davor<br />

geschlossen wurden, nach den genannten<br />

Mindestanforderungen zu überprüfen sind<br />

und dass diese zur Not anzupassen sind. Die<br />

Rechtslage ist hier zwar nicht eindeutig, doch<br />

steht außer Frage, dass bei Nichterfüllung<br />

der Auftraggeber haftet und bei lückenhaften<br />

Altverträgen gegebenenfalls keine Möglichkeit<br />

des Rückgriffs auf den Dienstleister besteht.<br />

Etwaige Verstöße gehen bei Nichteinhaltung<br />

der Mindestanforderungen also zulasten der<br />

auftraggebenden Sparkasse. Dazu kommen<br />

Bußgelder gegen den Auftraggeber bei<br />

falschen, unvollständigen oder nicht abgeschlossenen<br />

Verträgen von bis zu 50.000 Euro<br />

je Vertrag, das Gleiche gilt bei Verstößen gegen<br />

die Kontrollpflichten.<br />

Es ist also wichtig, Maßnahmen zur Risikominimierung<br />

zu treffen und bei allen laufenden<br />

und kommenden Verträgen zu überprüfen,<br />

ob die fachlichen und datenschutzrechtlichen<br />

Anforderungen erfüllt werden. Ist dies nicht der<br />

Fall, sind Nachbesserungen fällig, denn Datenschutzpannen<br />

und die daraus resultierenden<br />

Imagerisiken kann sich kein Unternehmen<br />

leisten. Fehlende Datenschutzregeln können<br />

dabei sogar fachliche Punkte beeinflussen<br />

und aufwändigere und damit teurere Abläufe<br />

erfordern.<br />

Brisanz und Folgen möglicher Datenschutzverstöße<br />

deutlich vor Augen zu<br />

führen. Sensibilisierung – neudeutsch<br />

Awareness – sehen die meisten Experten<br />

daher als vordringliche Aufgabe.<br />

Die Sparkasse Witten beispielsweise hat<br />

sich nach Angaben des dortigen Datenschutzbeauftragten<br />

Andreas Kirsch für<br />

ein abgestuftes Schulungsmodell entschieden.<br />

„Wir haben die Mitarbeiter in<br />

vier Zielgruppen eingeteilt und<br />

„Alle Dienstleister<br />

müssen<br />

die Standards<br />

zu<br />

jeder Zeit<br />

nachprüfbar<br />

einhalten.“<br />

Keye Moser, Leiter<br />

Sicherheitstechnologie<br />

beim SIZ<br />

für diese jeweils maßgeschneiderte<br />

Schulungskonzepte entwickelt.“<br />

Vorstände und Abteilungsleiter<br />

sensibilisiert Kirsch aus<br />

Zeitgründen im Rahmen ohnehin<br />

stattfindender Termine. In<br />

zwei weitere Zielgruppen hat<br />

Kirsch mittlere Führungskräfte<br />

und die Mitarbeiter eingeteilt.<br />

Diese werden jeweils in eigenen<br />

Veranstaltungen geschult.<br />

„Ganz wichtig in unserem Konzept:<br />

Neue Kollegen und Auszubildende<br />

bilden eine eigene,<br />

vierte Zielgruppe, die wir mit<br />

separaten Schulungen sensibilisieren.“<br />

So wollen die Wittener jeden<br />

der etwa 450 Mitarbeiter schulen. „Uns<br />

war es wichtig, wirklich alle Mitarbeiter<br />

zu erreichen.“<br />

Diese Verpflichtung sieht auch Manfred<br />

Hartl, der den Unternehmensbereich<br />

Compliance bei der Stadtsparkasse München<br />

leitet und zudem als Datenschutzbeauftragter<br />

fungiert. „Neben Fachhandbüchern<br />

und aktuellen Informationen<br />

setzen wir ein webbasiertes Weiterbildungsprogramm<br />

ein, das alle Mitarbeiter<br />

einmal jährlich absolvieren müssen. So<br />

erreichen wir, dass auch jene Mitarbeiter,<br />

die nicht tagtäglich mit Kundendaten<br />

arbeiten, die Datenschutzgrundsätze<br />

kennen und beachten.“ Hartl lässt seinen<br />

Kollegen gegenüber zudem keinen<br />

Zweifel, dass die Münchener Verstöße<br />

nicht dulden. „Wir nehmen Hinweise<br />

oder Beschwerden über eine mögliche<br />

Verletzung des Bankgeheimnisses sehr<br />

ernst. Sollten sich die Vorwürfe als berechtigt<br />

erweisen, müsste der Mitarbeiter<br />

mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen<br />

rechnen.“ In Witten<br />

weist Kirsch zudem immer wieder<br />

darauf hin, dass der Datenschutz<br />

der eigenen Sicherheit<br />

der Mitarbeiter dient. „So können<br />

wir die Kollegen mit ins<br />

Boot holen.“<br />

Dabei gilt es darüber hinaus,<br />

für die unterschiedlichsten Fälle<br />

gerüstet zu sein. SIZ-Experte<br />

Moser führt die Notfallplanung<br />

an: „Auch im Brandfall müssen<br />

wir die Datensicherheit gewährleisten.<br />

Wenn die Mitarbeiter<br />

das Gebäude verlassen, dürfen<br />

Unbefugte keine sensiblen Daten<br />

vorfinden.“ Maßgeschneiderte<br />

Regelungen fordert Moser auch im<br />

Fall von Auslagerungen. „Alle Dienstleister<br />

müssen die nötigen Standards zu jeder<br />

Zeit nachprüfbar einhalten.“<br />

Alle Kollegen müssen mit ins Boot<br />

Die Umsetzung ist Angelegenheit jedes<br />

einzelnen Instituts, Dienstleister wie<br />

SIZ oder Finanz Informatik können hier<br />

nur unterstützen. Der Münchner Datenschutzbeauftragte<br />

Hartl unterzieht seine<br />

Abläufe daher regelmäßigen Überprüfungen:<br />

„Zusätzlich hat uns das SIZ zertifiziert,<br />

dass unser IT-Sicherheitsprozess<br />

funktioniert.“ Doch klar ist, dass die besten<br />

Vorkehrungen mit dem Engagement<br />

der Mitarbeiter leben und sterben.<br />

Moser mahnt daher das nötige Bewusstsein<br />

an: „Sensibilität braucht es auf allen<br />

Ebenen, angefangen mit dem Vorstand<br />

bis zum unteren Ende der Hierarchie.<br />

Sicherheit ist ganz eindeutig Teamaufgabe.“<br />

n<br />

Lesen Sie zum Thema auch die nachfolgenden<br />

Seiten.<br />

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