KLARTEXT - Sparkassenzeitung
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NAMEN & NACHRICHTEN 9<br />
Das Foto zeigt den Dresdener 400-Meter-<br />
Hürdenläufer Silvio Schirrmeister.<br />
<br />
FOTO: DPA<br />
15,6 Prozent gestiegen. Dass die „Kernschmelze<br />
der Kapitalbasis“ (Schackmann-Fallis)<br />
nicht stattgefunden habe,<br />
liege auch an den Unternehmen selbst.<br />
Diese hätten offenbar verstärkt auf private<br />
Reserven zurückgegriffen.<br />
Zu dieser Einschätzung passt eine Mitteilung<br />
der KfW-Bankengruppe, derzufolge<br />
die deutschen Banken im dritten<br />
Quartal 2010 neun Prozent weniger Darlehen<br />
ausgereicht haben als im entsprechenden<br />
Vorjahresquartal. Demnach<br />
sind viele Banken ihre Kredite nicht<br />
losgeworden, obwohl sich die deutsche<br />
Wirtschaft kräftig erholt hatte.<br />
Auch im vierten Quartal 2010 dürfte<br />
das Kreditgeschäft geschrumpft sein, wie<br />
Experten berichten. Den Grund für diese<br />
Entwicklung sieht die Bundesbank darin,<br />
dass sich die Innenfinanzierung der Unternehmen<br />
im Zuge der konjunkturellen<br />
Erholung verbessert habe. Zudem haben<br />
die Unternehmen ihre Investitionen laut<br />
Abberger kräftig zurückgefahren, während<br />
die deutsche Wirtschaft 2009 um<br />
fast fünf Prozent abstürzte. Es gab also<br />
kaum neuen Finanzierungsbedarf.<br />
Unternehmen helfen sich selbst<br />
Von diesem Nachfragerückgang der Kredite<br />
sind aber nicht alle Institutsgruppen<br />
betroffen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken<br />
meldeten zuletzt erneut<br />
wachsende Kreditneugeschäfte. Ifo-<br />
Experte Abberger begründet das damit,<br />
dass die Geschäftsbeziehungen kleiner<br />
und mittlerer Unternehmen zu Sparkassen<br />
und Genossenschaftsbanken auch in<br />
der Krise sehr stabil geblieben seien.<br />
Und die Kreditversorgung durch die<br />
Sparkassen sei auch künftig nicht gefährdet,<br />
ergänzt DSGV-Vorstand Schackmann-Fallis,<br />
selbst wenn die Eigenkapitalanforderungen<br />
bedingt durch die<br />
Basel-III-Vorgaben steigen. Allerdings<br />
seien bei der Umsetzung von Basel III in<br />
europäisches Recht noch einige Dinge zu<br />
klären.<br />
Was die Auswirkungen von Basel III auf<br />
den Bankensektor insgesamt anbelangt,<br />
bleibt Ifo-Experte Abberger vorsichtig.<br />
Die strengeren Eigenkapitalvorschriften<br />
griffen tief in das Geschäftsgebaren<br />
der Banken ein. Viele Kreditinstitute<br />
müssten ihre Eigenkapitalbasis stärken,<br />
was teilweise schwierig werden dürfte.<br />
Ein kritischer Punkt sei erreicht, wenn<br />
sich das Staatsschuldenproblem auch<br />
auf größere Euroländer wie Spanien<br />
und Italien ausweiten sollte. Hier seien<br />
einige deutsche Banken als Geldgeber in<br />
beträchtlichem Maße engagiert, ebenso<br />
wie im schwächelnden Markt für US-Gewerbeimmobilien.<br />
„All diese Risiken sind<br />
noch nicht erledigt“, warnt Abberger. <br />
Dieter W. Heumann<br />
Banken und Sparkassen sind zunächst<br />
keine Primäradressaten<br />
der Prospekthaftung, soweit sie nicht<br />
aktiv gestaltend oder werbend auftreten.<br />
Trotzdem ergeben sich<br />
für Geldinstitute erhebliche<br />
Haftungsrisiken, wenn sie Anlegern<br />
zu Produkten raten, denen<br />
ein falscher oder unvollständiger<br />
Prospekt zugrunde<br />
liegt.<br />
Dieses Haftungsrisiko hat ein<br />
Urteil des Bundesgerichtshofs<br />
(BGH) vom 9. März 2010 noch<br />
einmal verschärft. Einer deutschen<br />
Anlegerin wurde dort<br />
gegen eine Brokerfirma mit<br />
Sitz in den USA ein Schadensersatzanspruch<br />
wegen Verlusten<br />
aus Optionsgeschäften<br />
an US-Börsen zugesprochen.<br />
Der Broker war von einem in<br />
Deutschland tätigen Vermittler<br />
selbst getäuscht worden,<br />
der seinerseits die Anlegerin<br />
zu von vornherein chancenlosen Börsentermingeschäften<br />
verleitet hatte.<br />
Für den BGH war entscheidend, dass<br />
der Broker das Geschäftsmodell des<br />
Vermittlers nicht vorab geprüft hatte.<br />
Um die Bedeutung dieses Urteils zu<br />
verstehen, hilft ein Blick auf die Prospekthaftung.<br />
Jeder Prospekt, der für<br />
eine Anlageentscheidung von Bedeutung<br />
ist, muss richtig und vollständig informieren.<br />
Ist dies nicht der Fall, haften<br />
RECHTS-TIPPS<br />
Verschärfte Prospekthaftung<br />
Ein BGH-Urteil erhöht das Haftungsrisiko von Sparkassen bei<br />
falschen oder unvollständigen Verkaufsprospekten.<br />
Bei einer Massenklage von Telekom-Aktionären<br />
fielen die Prozessakten 2008 gleich<br />
körbeweise an. Damals ging es darum, ob<br />
der Verkaufsprospekt des Ex-Monopolisten<br />
alle relevanten Fakten enthalten hatte.<br />
Ähnliche Anlegerprozesse sind nach dem<br />
jüngsten BGH-Urteil eher noch wahrscheinlicher<br />
geworden.<br />
FOTOS: DPA, SVB, ÖRAG<br />
Autor Prof. Guido<br />
Holzhauser,<br />
Anwalt aus dem<br />
Netzwerk<br />
der Örag-<br />
Rechtsschutzversicherung<br />
alle Verantwortlichen und Personen,<br />
die entscheidenden Einfluss ausgeübt<br />
haben oder im Prospekt als Garanten<br />
erscheinen, dem Geschädigten auf<br />
Schadensersatz.<br />
Die Haftungsgrundlagen<br />
ergeben sich bei Aktienemissionen<br />
aus dem Börsengesetz<br />
und für den grauen Kapitalmarkt<br />
zusätzlich aus dem Verkaufsprospektgesetz.<br />
Damit<br />
ist die Prospekthaftung weitestgehend<br />
spezialgesetzlich<br />
geregelt. Hiernach muss der<br />
Anleger im Streitfall beweisen,<br />
dass der Prospekt falsch<br />
oder unvollständig ist. Der in<br />
Anspruch Genommene muss<br />
hingegen nachweisen, dass<br />
ihm dieser Mangel nicht bekannt<br />
war. Oder er beweist,<br />
dass der Anleger die Wertpapiere<br />
nicht aufgrund des Prospekts<br />
erworben hat.<br />
Als weitere Haftungsgrundlage<br />
kommt generell die Haftung aus<br />
Verschulden bei Vertragsschluss in Betracht,<br />
wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
geregelt ist. Dies gilt, wenn etwa<br />
ein Berater oder Vermittler besonderes<br />
Vertrauen für sich in Anspruch genommen<br />
hat, um den Anleger zum Kauf einer<br />
Anlage zu motivieren.<br />
Beweislast bleibt beim Anleger<br />
Laut BGH soll diese Haftung vor allem<br />
bewirken, dass der Wille des potenziellen<br />
Anlegers nicht durch unlautere<br />
und irreführende Prospektpublizität<br />
beeinträchtigt wird. Deshalb greift sie<br />
auch nur, wenn ein ursächlicher Zusammenhang<br />
zwischen dem fehlerhaften<br />
Prospekt und dem Erwerb eines<br />
Anlageprodukts besteht. Dies muss der<br />
Anleger darlegen und beweisen. Lediglich<br />
in Ausnahmefällen einer durch<br />
Publikationen erzeugten „Anlagestimmung“<br />
kann eine Umkehr der Beweislast<br />
eintreten.<br />
Diese Überlegungen lassen sich auf<br />
Fälle übertragen, in denen Anleger<br />
durch Prospektangaben in die Irre geführt<br />
werden. Mit Blick auf das BGH-Urteil<br />
werden Banken und Sparkassen in<br />
Haftungsfällen noch stärker als bisher<br />
darlegen und nachweisen müssen, dass<br />
sie eigenverantwortlich Anlagemodelle<br />
vorab überprüft haben.<br />
<br />
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