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KLARTEXT - Sparkassenzeitung

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NAMEN & NACHRICHTEN 9<br />

Das Foto zeigt den Dresdener 400-Meter-<br />

Hürdenläufer Silvio Schirrmeister.<br />

<br />

FOTO: DPA<br />

15,6 Prozent gestiegen. Dass die „Kernschmelze<br />

der Kapitalbasis“ (Schackmann-Fallis)<br />

nicht stattgefunden habe,<br />

liege auch an den Unternehmen selbst.<br />

Diese hätten offenbar verstärkt auf private<br />

Reserven zurückgegriffen.<br />

Zu dieser Einschätzung passt eine Mitteilung<br />

der KfW-Bankengruppe, derzufolge<br />

die deutschen Banken im dritten<br />

Quartal 2010 neun Prozent weniger Darlehen<br />

ausgereicht haben als im entsprechenden<br />

Vorjahresquartal. Demnach<br />

sind viele Banken ihre Kredite nicht<br />

losgeworden, obwohl sich die deutsche<br />

Wirtschaft kräftig erholt hatte.<br />

Auch im vierten Quartal 2010 dürfte<br />

das Kreditgeschäft geschrumpft sein, wie<br />

Experten berichten. Den Grund für diese<br />

Entwicklung sieht die Bundesbank darin,<br />

dass sich die Innenfinanzierung der Unternehmen<br />

im Zuge der konjunkturellen<br />

Erholung verbessert habe. Zudem haben<br />

die Unternehmen ihre Investitionen laut<br />

Abberger kräftig zurückgefahren, während<br />

die deutsche Wirtschaft 2009 um<br />

fast fünf Prozent abstürzte. Es gab also<br />

kaum neuen Finanzierungsbedarf.<br />

Unternehmen helfen sich selbst<br />

Von diesem Nachfragerückgang der Kredite<br />

sind aber nicht alle Institutsgruppen<br />

betroffen. Sparkassen und Genossenschaftsbanken<br />

meldeten zuletzt erneut<br />

wachsende Kreditneugeschäfte. Ifo-<br />

Experte Abberger begründet das damit,<br />

dass die Geschäftsbeziehungen kleiner<br />

und mittlerer Unternehmen zu Sparkassen<br />

und Genossenschaftsbanken auch in<br />

der Krise sehr stabil geblieben seien.<br />

Und die Kreditversorgung durch die<br />

Sparkassen sei auch künftig nicht gefährdet,<br />

ergänzt DSGV-Vorstand Schackmann-Fallis,<br />

selbst wenn die Eigenkapitalanforderungen<br />

bedingt durch die<br />

Basel-III-Vorgaben steigen. Allerdings<br />

seien bei der Umsetzung von Basel III in<br />

europäisches Recht noch einige Dinge zu<br />

klären.<br />

Was die Auswirkungen von Basel III auf<br />

den Bankensektor insgesamt anbelangt,<br />

bleibt Ifo-Experte Abberger vorsichtig.<br />

Die strengeren Eigenkapitalvorschriften<br />

griffen tief in das Geschäftsgebaren<br />

der Banken ein. Viele Kreditinstitute<br />

müssten ihre Eigenkapitalbasis stärken,<br />

was teilweise schwierig werden dürfte.<br />

Ein kritischer Punkt sei erreicht, wenn<br />

sich das Staatsschuldenproblem auch<br />

auf größere Euroländer wie Spanien<br />

und Italien ausweiten sollte. Hier seien<br />

einige deutsche Banken als Geldgeber in<br />

beträchtlichem Maße engagiert, ebenso<br />

wie im schwächelnden Markt für US-Gewerbeimmobilien.<br />

„All diese Risiken sind<br />

noch nicht erledigt“, warnt Abberger. <br />

Dieter W. Heumann<br />

Banken und Sparkassen sind zunächst<br />

keine Primäradressaten<br />

der Prospekthaftung, soweit sie nicht<br />

aktiv gestaltend oder werbend auftreten.<br />

Trotzdem ergeben sich<br />

für Geldinstitute erhebliche<br />

Haftungsrisiken, wenn sie Anlegern<br />

zu Produkten raten, denen<br />

ein falscher oder unvollständiger<br />

Prospekt zugrunde<br />

liegt.<br />

Dieses Haftungsrisiko hat ein<br />

Urteil des Bundesgerichtshofs<br />

(BGH) vom 9. März 2010 noch<br />

einmal verschärft. Einer deutschen<br />

Anlegerin wurde dort<br />

gegen eine Brokerfirma mit<br />

Sitz in den USA ein Schadensersatzanspruch<br />

wegen Verlusten<br />

aus Optionsgeschäften<br />

an US-Börsen zugesprochen.<br />

Der Broker war von einem in<br />

Deutschland tätigen Vermittler<br />

selbst getäuscht worden,<br />

der seinerseits die Anlegerin<br />

zu von vornherein chancenlosen Börsentermingeschäften<br />

verleitet hatte.<br />

Für den BGH war entscheidend, dass<br />

der Broker das Geschäftsmodell des<br />

Vermittlers nicht vorab geprüft hatte.<br />

Um die Bedeutung dieses Urteils zu<br />

verstehen, hilft ein Blick auf die Prospekthaftung.<br />

Jeder Prospekt, der für<br />

eine Anlageentscheidung von Bedeutung<br />

ist, muss richtig und vollständig informieren.<br />

Ist dies nicht der Fall, haften<br />

RECHTS-TIPPS<br />

Verschärfte Prospekthaftung<br />

Ein BGH-Urteil erhöht das Haftungsrisiko von Sparkassen bei<br />

falschen oder unvollständigen Verkaufsprospekten.<br />

Bei einer Massenklage von Telekom-Aktionären<br />

fielen die Prozessakten 2008 gleich<br />

körbeweise an. Damals ging es darum, ob<br />

der Verkaufsprospekt des Ex-Monopolisten<br />

alle relevanten Fakten enthalten hatte.<br />

Ähnliche Anlegerprozesse sind nach dem<br />

jüngsten BGH-Urteil eher noch wahrscheinlicher<br />

geworden.<br />

FOTOS: DPA, SVB, ÖRAG<br />

Autor Prof. Guido<br />

Holzhauser,<br />

Anwalt aus dem<br />

Netzwerk<br />

der Örag-<br />

Rechtsschutzversicherung<br />

alle Verantwortlichen und Personen,<br />

die entscheidenden Einfluss ausgeübt<br />

haben oder im Prospekt als Garanten<br />

erscheinen, dem Geschädigten auf<br />

Schadensersatz.<br />

Die Haftungsgrundlagen<br />

ergeben sich bei Aktienemissionen<br />

aus dem Börsengesetz<br />

und für den grauen Kapitalmarkt<br />

zusätzlich aus dem Verkaufsprospektgesetz.<br />

Damit<br />

ist die Prospekthaftung weitestgehend<br />

spezialgesetzlich<br />

geregelt. Hiernach muss der<br />

Anleger im Streitfall beweisen,<br />

dass der Prospekt falsch<br />

oder unvollständig ist. Der in<br />

Anspruch Genommene muss<br />

hingegen nachweisen, dass<br />

ihm dieser Mangel nicht bekannt<br />

war. Oder er beweist,<br />

dass der Anleger die Wertpapiere<br />

nicht aufgrund des Prospekts<br />

erworben hat.<br />

Als weitere Haftungsgrundlage<br />

kommt generell die Haftung aus<br />

Verschulden bei Vertragsschluss in Betracht,<br />

wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

geregelt ist. Dies gilt, wenn etwa<br />

ein Berater oder Vermittler besonderes<br />

Vertrauen für sich in Anspruch genommen<br />

hat, um den Anleger zum Kauf einer<br />

Anlage zu motivieren.<br />

Beweislast bleibt beim Anleger<br />

Laut BGH soll diese Haftung vor allem<br />

bewirken, dass der Wille des potenziellen<br />

Anlegers nicht durch unlautere<br />

und irreführende Prospektpublizität<br />

beeinträchtigt wird. Deshalb greift sie<br />

auch nur, wenn ein ursächlicher Zusammenhang<br />

zwischen dem fehlerhaften<br />

Prospekt und dem Erwerb eines<br />

Anlageprodukts besteht. Dies muss der<br />

Anleger darlegen und beweisen. Lediglich<br />

in Ausnahmefällen einer durch<br />

Publikationen erzeugten „Anlagestimmung“<br />

kann eine Umkehr der Beweislast<br />

eintreten.<br />

Diese Überlegungen lassen sich auf<br />

Fälle übertragen, in denen Anleger<br />

durch Prospektangaben in die Irre geführt<br />

werden. Mit Blick auf das BGH-Urteil<br />

werden Banken und Sparkassen in<br />

Haftungsfällen noch stärker als bisher<br />

darlegen und nachweisen müssen, dass<br />

sie eigenverantwortlich Anlagemodelle<br />

vorab überprüft haben.<br />

<br />

S P A R K A S S E F E B R U A R 2 0 1 1

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