Download - Travel ONE
Download - Travel ONE
Download - Travel ONE
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
e-recht.titelthema<br />
Hat ein Reisebüro seine Pflicht erfüllt,<br />
wenn es den Namen des Urhebers nennt,<br />
diesen aber nicht kontaktiert?<br />
Die Nennung des Namens des Urhebers ersetzt nicht dessen<br />
Einwilligung. Auch handelt es sich dann nicht um ein zulässiges<br />
Zitat. Dieses liegt nur vor, wenn das Zitat notwendig ist, um<br />
die eigene geistige Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk<br />
zu untermauern. Jedoch erspart man sich mit der Nennung des<br />
Namens einen Schadensersatzzuschlag von bis zu 100 Prozent<br />
3wegen Verletzung der Namensrechte des Urhebers.<br />
Wann muss ein Unternehmen<br />
Schadensersatz zahlen?<br />
Wird man wegen einer unerlaubten Bildernutzung abgemahnt,<br />
muss man in jedem Fall die Abmahnungsgebühren von circa<br />
400 Euro zahlen. Das liegt daran, dass der gute Glaube, keinen<br />
Rechtsverstoß begangen zu haben, im Urheberrecht nicht gilt.<br />
Der Schadensersatz (je nach Fall circa 800 bis 1.500 Euro) ist<br />
zusätzlich zu zahlen, wenn man schuldhaft gehandelt hat. Nur<br />
wenn man sich aktiv um die Klärung der Rechte gekümmert<br />
und falsche Informationen erhalten hat, wird kein Verschulden<br />
vorliegen. Dieser Fall kommt jedoch nur selten vor.<br />
6<br />
Die Impressumspflicht besteht für alle geschäftsmäßigen<br />
Internetpräsenzen. Das bedeutet, dass jede Internetpräsenz,<br />
die irgendwie mittelbar einem Unternehmen dient<br />
– etwa der Blog des Chefs – oder monetarisiert wird – beispielsweise<br />
Werbeanzeigen in einem Blog – ein Impressum<br />
haben muss. Die Impressumspflicht gilt nicht nur für Websites<br />
oder Blogs, sondern auch für sämtliche Präsenzen in<br />
sozialen Netzwerken.<br />
4Wann besteht Impressumspflicht?<br />
5<br />
Haftet ein Büro, wenn<br />
ein Nutzer seines Blogs<br />
ein Foto hochlädt?<br />
Wenn der Nutzer das Foto selbst<br />
hochgeladen hat, gilt das Haftungsprivileg<br />
zugunsten des<br />
Blogbetreibers. Das bedeutet,<br />
dass der Blogbetreiber erst ab<br />
einer nachgewiesenen Kenntnis<br />
der Rechtswidrigkeit haftet. Dazu<br />
ist die Meldung der Rechteinhaber<br />
notwendig. Allerdings entfällt<br />
das Haftungsprivileg, wenn<br />
der Blogbetreiber sich das Foto<br />
»zu Eigen macht«. Das ist der Fall,<br />
wenn er es selbst auswählt und<br />
hochlädt, mit eigenen Logos versieht<br />
oder sich wirtschaftliche<br />
Nutzungsrechte an dem Bild in<br />
den AGB einräumt.<br />
Wann muss ein Reisebüro sich<br />
an das Presserecht halten?<br />
Es ist immer noch nicht definiert, ab wann zum<br />
Beispiel ein Blog zur Presse zu zählen ist. Doch<br />
hat diese Frage in fast allen Fällen keine Auswirkung,<br />
da Grundsätze wie die Impressumspflicht<br />
und das Verbot, Unwahrheiten zu behaupten und<br />
Beleidigungen auszusprechen, für jedermann gelten.<br />
Umgekehrt können sich Blogger auf die Mei-<br />
7nungsfreiheit berufen, wenn sie Kritik üben.<br />
travel.one 17.5.2013 13