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e-recht.titelthema<br />

Hat ein Reisebüro seine Pflicht erfüllt,<br />

wenn es den Namen des Urhebers nennt,<br />

diesen aber nicht kontaktiert?<br />

Die Nennung des Namens des Urhebers ersetzt nicht dessen<br />

Einwilligung. Auch handelt es sich dann nicht um ein zulässiges<br />

Zitat. Dieses liegt nur vor, wenn das Zitat notwendig ist, um<br />

die eigene geistige Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk<br />

zu untermauern. Jedoch erspart man sich mit der Nennung des<br />

Namens einen Schadensersatzzuschlag von bis zu 100 Prozent<br />

3wegen Verletzung der Namensrechte des Urhebers.<br />

Wann muss ein Unternehmen<br />

Schadensersatz zahlen?<br />

Wird man wegen einer unerlaubten Bildernutzung abgemahnt,<br />

muss man in jedem Fall die Abmahnungsgebühren von circa<br />

400 Euro zahlen. Das liegt daran, dass der gute Glaube, keinen<br />

Rechtsverstoß begangen zu haben, im Urheberrecht nicht gilt.<br />

Der Schadensersatz (je nach Fall circa 800 bis 1.500 Euro) ist<br />

zusätzlich zu zahlen, wenn man schuldhaft gehandelt hat. Nur<br />

wenn man sich aktiv um die Klärung der Rechte gekümmert<br />

und falsche Informationen erhalten hat, wird kein Verschulden<br />

vorliegen. Dieser Fall kommt jedoch nur selten vor.<br />

6<br />

Die Impressumspflicht besteht für alle geschäftsmäßigen<br />

Internetpräsenzen. Das bedeutet, dass jede Internetpräsenz,<br />

die irgendwie mittelbar einem Unternehmen dient<br />

– etwa der Blog des Chefs – oder monetarisiert wird – beispielsweise<br />

Werbeanzeigen in einem Blog – ein Impressum<br />

haben muss. Die Impressumspflicht gilt nicht nur für Websites<br />

oder Blogs, sondern auch für sämtliche Präsenzen in<br />

sozialen Netzwerken.<br />

4Wann besteht Impressumspflicht?<br />

5<br />

Haftet ein Büro, wenn<br />

ein Nutzer seines Blogs<br />

ein Foto hochlädt?<br />

Wenn der Nutzer das Foto selbst<br />

hochgeladen hat, gilt das Haftungsprivileg<br />

zugunsten des<br />

Blogbetreibers. Das bedeutet,<br />

dass der Blogbetreiber erst ab<br />

einer nachgewiesenen Kenntnis<br />

der Rechtswidrigkeit haftet. Dazu<br />

ist die Meldung der Rechteinhaber<br />

notwendig. Allerdings entfällt<br />

das Haftungsprivileg, wenn<br />

der Blogbetreiber sich das Foto<br />

»zu Eigen macht«. Das ist der Fall,<br />

wenn er es selbst auswählt und<br />

hochlädt, mit eigenen Logos versieht<br />

oder sich wirtschaftliche<br />

Nutzungsrechte an dem Bild in<br />

den AGB einräumt.<br />

Wann muss ein Reisebüro sich<br />

an das Presserecht halten?<br />

Es ist immer noch nicht definiert, ab wann zum<br />

Beispiel ein Blog zur Presse zu zählen ist. Doch<br />

hat diese Frage in fast allen Fällen keine Auswirkung,<br />

da Grundsätze wie die Impressumspflicht<br />

und das Verbot, Unwahrheiten zu behaupten und<br />

Beleidigungen auszusprechen, für jedermann gelten.<br />

Umgekehrt können sich Blogger auf die Mei-<br />

7nungsfreiheit berufen, wenn sie Kritik üben.<br />

travel.one 17.5.2013 13

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