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titelthema.e-recht<br />

Verletzung des Urheberrechts – ein Beispiel<br />

Rechtsanwalt Schwenke rät Reisebüros,<br />

die Fotos auf ihren Websites<br />

und Blogbeiträgen sorgfältig zu prüfen.<br />

Denn es kann teuer werden, wenn<br />

dort unerlaubt genutzte Bilder stehen.<br />

Vor allem, wenn sie sich schon lange<br />

dort befinden.<br />

Ein Fall aus seiner Kanzlei: Die<br />

Betreiber eines Hotels verwendeten<br />

in einem Blog fünf stimmungsvolle<br />

Landschaftsbilder, um für ihr Haus<br />

zu werben. Sie hatten die Fotos einem<br />

Bildarchiv entnommen, dabei jedoch<br />

ignoriert, dass sie Bildquelle und Urheber<br />

nennen müssen. Eine Nachlässigkeit<br />

mit Folgen: Die Lizenz zur Nutzung<br />

der Bilder wurde ungültig, folglich<br />

verstießen die Hotelbetreiber<br />

gegen das Urheberrecht.<br />

Drei Jahre lang passierte nichts.<br />

Doch dann kam die böse Überraschung.<br />

Die Hotelbetreiber erhielten<br />

eine Abmahnung. Kosten von rund<br />

5.000 Euro sollten auf sie zukommen.<br />

Allein als Schadensersatz wurden<br />

4.000 Euro veranschlagt – für die<br />

Höhe des Schadensersatzes ist die<br />

Dauer der unerlaubten Nutzung der<br />

Bilder maßgeblich.<br />

Die Hotelbetreiber mussten der<br />

Forderung letztendlich zwar nicht<br />

komplett nachkommen. Die Hälfte des<br />

Betrags aber mussten sie zahlen.<br />

8<br />

Welche<br />

Kann ein Reisebüro mit dem<br />

Markenschutz in Konflikt kommen?<br />

Das passiert vor allem, wenn man den Namen etwa eines<br />

Blogs oder Twitteraccounts nicht recherchiert. Jeder<br />

Namenswahl sollte eine Recherche beim Deutschen<br />

Patent- und Markenamt sowie eine Onlinesuche vorgehen.<br />

Denn nicht nur registrierte Marken, sondern auch<br />

Werktitel sind geschützt. Darunter versteht man Titel<br />

von Zeitschriften, Magazinen, Websites und Blogs im<br />

Bezug auf einen bestimmten Inhalt. So darf niemand<br />

unter dem Namen <strong>Travel</strong> One einen Twitteraccount<br />

betreiben.<br />

10<br />

9<br />

Welche Bedeutung<br />

hat der Datenschutz?<br />

Der Datenschutz spielt eine immer größere<br />

Rolle. Nicht nur weil die Aufsichtsbehörden<br />

immer aktiver werden und zum Beispiel prüfen,<br />

ob Google Analytics rechtskonform eingesetzt<br />

wird. Da der Datenschutz auch für<br />

die Nutzer immer bedeutender ist, wird er<br />

zu einem Marketingfaktor. Ein Datenschutzverstoß<br />

kann schnell zu einem Imageverlust<br />

führen, der letztendlich teurer werden kann<br />

als ein behördliches Bußgeld. Daher muss<br />

jedes Unternehmen über eine ausreichende<br />

Datenschutzbelehrung verfügen und sollte<br />

beim Umgang mit Kundendaten die Datenschutzvorschriften<br />

beachten.<br />

Gedanken muss sich<br />

ein Reisebüro über unlauteren<br />

Wettbewerb machen?<br />

Vor allem bei der Werbung gegenüber Verbrauchern<br />

müssen Preisangabevorschriften<br />

und umfangreiche Informationspflichten beachtet<br />

werden. Werbeaussagen, die abstrakte<br />

Vergleiche mit Konkurrenten (»wir sind die<br />

Größten«) oder sogar konkrete Vergleiche beinhalten<br />

(»wir sind besser als Mitbewerber X«),<br />

sollten nur nach vorheriger rechtlicher Prüfung<br />

getroffen werden. Eine weitere Quelle<br />

von Abmahnungen sind unerwünschte Werbenachrichten,<br />

die ohne ausdrückliche Einwilligung<br />

der Empfänger verschickt werden.<br />

14 <br />

17.5.2013 travel.one

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