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titelthema.e-recht<br />
Verletzung des Urheberrechts – ein Beispiel<br />
Rechtsanwalt Schwenke rät Reisebüros,<br />
die Fotos auf ihren Websites<br />
und Blogbeiträgen sorgfältig zu prüfen.<br />
Denn es kann teuer werden, wenn<br />
dort unerlaubt genutzte Bilder stehen.<br />
Vor allem, wenn sie sich schon lange<br />
dort befinden.<br />
Ein Fall aus seiner Kanzlei: Die<br />
Betreiber eines Hotels verwendeten<br />
in einem Blog fünf stimmungsvolle<br />
Landschaftsbilder, um für ihr Haus<br />
zu werben. Sie hatten die Fotos einem<br />
Bildarchiv entnommen, dabei jedoch<br />
ignoriert, dass sie Bildquelle und Urheber<br />
nennen müssen. Eine Nachlässigkeit<br />
mit Folgen: Die Lizenz zur Nutzung<br />
der Bilder wurde ungültig, folglich<br />
verstießen die Hotelbetreiber<br />
gegen das Urheberrecht.<br />
Drei Jahre lang passierte nichts.<br />
Doch dann kam die böse Überraschung.<br />
Die Hotelbetreiber erhielten<br />
eine Abmahnung. Kosten von rund<br />
5.000 Euro sollten auf sie zukommen.<br />
Allein als Schadensersatz wurden<br />
4.000 Euro veranschlagt – für die<br />
Höhe des Schadensersatzes ist die<br />
Dauer der unerlaubten Nutzung der<br />
Bilder maßgeblich.<br />
Die Hotelbetreiber mussten der<br />
Forderung letztendlich zwar nicht<br />
komplett nachkommen. Die Hälfte des<br />
Betrags aber mussten sie zahlen.<br />
8<br />
Welche<br />
Kann ein Reisebüro mit dem<br />
Markenschutz in Konflikt kommen?<br />
Das passiert vor allem, wenn man den Namen etwa eines<br />
Blogs oder Twitteraccounts nicht recherchiert. Jeder<br />
Namenswahl sollte eine Recherche beim Deutschen<br />
Patent- und Markenamt sowie eine Onlinesuche vorgehen.<br />
Denn nicht nur registrierte Marken, sondern auch<br />
Werktitel sind geschützt. Darunter versteht man Titel<br />
von Zeitschriften, Magazinen, Websites und Blogs im<br />
Bezug auf einen bestimmten Inhalt. So darf niemand<br />
unter dem Namen <strong>Travel</strong> One einen Twitteraccount<br />
betreiben.<br />
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9<br />
Welche Bedeutung<br />
hat der Datenschutz?<br />
Der Datenschutz spielt eine immer größere<br />
Rolle. Nicht nur weil die Aufsichtsbehörden<br />
immer aktiver werden und zum Beispiel prüfen,<br />
ob Google Analytics rechtskonform eingesetzt<br />
wird. Da der Datenschutz auch für<br />
die Nutzer immer bedeutender ist, wird er<br />
zu einem Marketingfaktor. Ein Datenschutzverstoß<br />
kann schnell zu einem Imageverlust<br />
führen, der letztendlich teurer werden kann<br />
als ein behördliches Bußgeld. Daher muss<br />
jedes Unternehmen über eine ausreichende<br />
Datenschutzbelehrung verfügen und sollte<br />
beim Umgang mit Kundendaten die Datenschutzvorschriften<br />
beachten.<br />
Gedanken muss sich<br />
ein Reisebüro über unlauteren<br />
Wettbewerb machen?<br />
Vor allem bei der Werbung gegenüber Verbrauchern<br />
müssen Preisangabevorschriften<br />
und umfangreiche Informationspflichten beachtet<br />
werden. Werbeaussagen, die abstrakte<br />
Vergleiche mit Konkurrenten (»wir sind die<br />
Größten«) oder sogar konkrete Vergleiche beinhalten<br />
(»wir sind besser als Mitbewerber X«),<br />
sollten nur nach vorheriger rechtlicher Prüfung<br />
getroffen werden. Eine weitere Quelle<br />
von Abmahnungen sind unerwünschte Werbenachrichten,<br />
die ohne ausdrückliche Einwilligung<br />
der Empfänger verschickt werden.<br />
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17.5.2013 travel.one