25.10.2014 Aufrufe

Leitfaden für konsolidierungsbedürftige Kommunen vom Land ...

Leitfaden für konsolidierungsbedürftige Kommunen vom Land ...

Leitfaden für konsolidierungsbedürftige Kommunen vom Land ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Produkt/e<br />

Konsolidierungshandbuch<br />

2013<br />

T€<br />

Einsparungen<br />

2014<br />

T€<br />

2015<br />

T€<br />

Anmerkungen der Verwaltung<br />

Anmerkungen<br />

0611 (38) Pflichtige Aufgaben der Jugendhilfe<br />

Hierbei handelt es sich um Aufgaben des Main-Taunus-Kreises als örtlicher Träger<br />

der Kinder- und Jugendhilfe.<br />

i. Bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch im Bereich der Jugendhilfe die<br />

- - -<br />

erforderlichen Kontrollen zeitnah und regelmäßig ergreifen<br />

j. Alle Möglichkeiten zur Kostenerstattung durch Dritte und Heranziehung<br />

- - -<br />

Unterhaltspflichtiger aus-schöpfen<br />

k. Sozialpädagogische Hilfen / Erziehungshilfen grundsätzlich zeitlich befristen,<br />

z. B. <strong>für</strong> ein Jahr. Die Hilfe bei Ablauf der Frist auf ihre weitere Notwendigkeit /<br />

Bedarf hinterfragen und ggf. einstellen<br />

- - -<br />

l. Einsparungen durch reduzierte Bau- und Ausstattungsstandrads bei<br />

Einrichtungen der Jugendhilfe<br />

m. Sofern es im Bereich der Förderung von Kindern in Tagesbetreuung<br />

ausstehende Elternbeiträge und Essensentgelte gibt, sollte die Realisierung<br />

der ausstehenden Elternbeiträge und Essensentgelte intensiv vorangetrieben<br />

werden<br />

- - -<br />

- - -<br />

0631/0641/ (39) Kindertageseinrichtungen<br />

0311 a. Laufende Überprüfung der zur Bedarfsdeckung erforderlichen Kapazitäten - - - Die laufende Überprüfung erfolgt bereits.<br />

b. Prüfen, ob Verlagerung von Aufgaben an freie und gewerbliche Träger<br />

kostengünstiger ist; insbesondere erheben, ob die Personalkosten <strong>für</strong> die<br />

Vergütung von Erziehern in kommunalen Kindertageseinrichtungen über den<br />

Personalkosten von Erziehern in Kindertageseinrichtungen freier Trägerschaft<br />

liegen, weil letztere in der Vergütung u. U. flexibler sind (Bezahlung nach freien<br />

Haustarifen)<br />

c. Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten an Beförderungskosten, z.<br />

B. Kindergartenbus<br />

d. Erhöhung von Kindergartenbeiträgen; Ermäßigung von Kita-Beiträgen<br />

(Sozialstaffel) überprüfen; Überarbeitung von Elternbeitragstabellen mit dem<br />

Ziel einer Anhebung der Beiträge; Überprüfung des Verzichts auf Erhebung<br />

von Gebühren<br />

- - - Die Personalausstattungen bzw. die Personalkosten sind inzwischen weitgehend<br />

vergleichbar. Im Rahmen des Fachkräftemangels kann sich kein Träger geringere<br />

Haustarife erlauben.<br />

- - - wird nicht angeboten<br />

- - - Eine Erhöhung der Gebühren um 10 % und eine Erhöhung der Pauschale <strong>für</strong><br />

Mittagessen von 60 auf 70 € sind bereits beschlossen. Durch eine Erhöhung der<br />

Pauschale <strong>für</strong> die Mittagsverpflegung auf 75 € könnte eine Kostendeckung erreicht<br />

werden.<br />

e. Zusatzbeiträge <strong>für</strong> Sonderöffnungszeiten der Kindergärten - - - Gebühren <strong>für</strong> Sonderleistungen werden bereits erhoben (Baustein-System). Eine<br />

Anpassung erfolgte im Rahmen der Gebührenerhöhung zum neuen Kindergartenjahr<br />

2012/2013.<br />

Anhebung der Aufnahmegebühr von derzeit 30 €<br />

f. Erhöhung von Elternentgelten (Gebühren) <strong>für</strong> die Betreuung von Kindern unter<br />

3 Jahren (Teilnahme und Kostenbeiträge nach § 31 HKJGB)<br />

g. Anpassung der Zuschüsse an freie Träger in der U3-Betreuung und bei der<br />

sonst. Kindertagesstätten-Betreuung<br />

h. Subventionen, wie Gebührenbefreiungen <strong>für</strong> die Vormittagsbetreuung des<br />

zweiten Kindes etc., streichen<br />

- - - Für die Betreuung U3 gibt es Verträge mit Trägern zur maximalen Gebührenhöhe<br />

analog der Obergrenze der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des MTK (480 € <strong>für</strong> einen<br />

Ganztagsplatz) zuzüglich Essensgeld.<br />

- - - Angebote von freien Trägern mit höheren Gebühren sind grundsätzlich möglich.<br />

Gerade in Zeiten von nicht ausreichenden Platzkapazitäten werden Plätze mit hohen<br />

Gebühren auch weitgehend belegt, und sei es von auswärtigen Familien. Für<br />

Gebühren, die oberhalb von 480 € liegen, erfolgt jedoch keine Erstattung im Rahmen<br />

der Wirtschaftlichen Jugendhilfe durch den Main-Taunus-Kreis.<br />

- - - bereits erfolgt<br />

- - - Reduzierung der Zuschüsse <strong>für</strong> Gebührenermäßigungen. Die Obergrenze des<br />

Familienbruttoeinkommens liegt derzeit bei 65.000 bzw. 70.000 €.<br />

45 45 45 Kompletter Wegfall der Gebührenermäßigungen (Erfahrungswert bzw. Stand 2011).<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!