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Leitfaden für konsolidierungsbedürftige Kommunen vom Land ...

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Produkt/e<br />

1512<br />

1611/0123<br />

Konsolidierungshandbuch<br />

(76) Tourismusförderung<br />

a. Durchführung von Maßnahmen im Bereich Tourismusförderung in<br />

Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen; Kooperation mit anderen<br />

Fremdenverkehrskommunen ausbauen. Gemeinsame Werbestrategien und<br />

gegenseitige Abstimmungen dienen der Region mehr als isolierte Strategien<br />

einzelner <strong>Kommunen</strong><br />

b. Wirksamkeit von Marketingmaßnahmen im Bereich Tourismusförderung kritisch<br />

prüfen; Publikation von Kulturkalendern oder Straußenwirtschaftsführern<br />

überdenken<br />

c. Fremdenverkehrsrelevante Mitgliedschaften in Verbänden und Organisationen<br />

vor dem Hintergrund der Zielerreichung auf unbedingte Notwendigkeit prüfen;<br />

ggf. profitierende Unternehmen an Kosten beteiligen<br />

d. Fremden- oder Verkehrsvereine mit der Beschilderung der Wanderwege<br />

beauftragen; Kostentragung durch Vereine<br />

e. Sponsoring von Parkbänken sowie deren Instandhaltung durch Vereine oder<br />

private Mäzene<br />

(77) Kommunalsteuern<br />

a. Überprüfung der Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A und B sowie<br />

Gewerbesteuer) mit dem Ziel einer Erhöhung. Im Zuge des Benchmarking-<br />

Prozesses werden die Realsteuerhebesätze aller Gemeinden im Jahres-<br />

Rhythmus öffentlich zugänglich offengelegt: Orientierung an den höchsten<br />

Hebesätzen; bei der Gewerbesteuer ist dabei der Einfluss auf die<br />

Standortqualität zu berücksichtigen<br />

b. Bei der Ansiedlung von Gewerbetrieben sind mehrere Organisationseinheiten<br />

beteiligt. Im Sinne möglichst hoher und rascher zusätzlicher Gewerbesteuerzahlungen<br />

sollte bei Ansiedlungswünschen stets ein „runder Tisch“ eingerichtet<br />

werden, bei dem alle einzubeziehenden Verwaltungsstellen anwesend und<br />

sprechbereit sind, sodass dem ansiedlungswilligen Unternehmen eine Vielzahl<br />

von Verwaltungsgängen erspart bleibt; dem potentiellen Investor soll bei allen<br />

Fragen und Anliegen schnellstmöglich geholfen werden<br />

c. Mit den wichtigsten Gewerbesteuerzahlern regelmäßig Gespräche führen, um<br />

auszuloten, ob Änderungen (z. B. Erweiterungswünsche) anstehen, bei denen<br />

die Kommune behilflich sein kann; Ziel ist der Erhalt / Ausbau des Gewerbebestandes;<br />

daneben entsteht so ein mehr an Planungssicherheit in Bezug auf<br />

künftige Gewerbesteuerzahlungen<br />

d. Veranlagungsmanagement Realsteuern: Durchführung einer internen Kontrolle<br />

der Grundlagenbescheide der Finanzbehörden (Stichwort Mitwirkung) auf<br />

Plausibilität, Rechtzeitigkeit der Erstellung und Vollständigkeit zur Vermeidung<br />

zu niedriger Veranlagungen und von Verjährungsfällen, selbständige und<br />

unverzügliche Vornahme von Vorauszahlungsanpassungen Gewerbesteuer<br />

wegen Liquidität - auch bei neuen Betrieben, aktive Beeinflussung der<br />

Buchungstermine der Gewerbesteuer im Hinblick auf Vollverzinsung gemäß<br />

§ 233a AO<br />

2013<br />

T€<br />

Einsparungen<br />

2014<br />

T€<br />

2015<br />

T€<br />

- - - wird geprüft<br />

- - - erfolgt bereits<br />

- - - ist bereits veranlasst<br />

- - - wird geprüft<br />

- - - wird geprüft<br />

Anmerkungen der Verwaltung<br />

Anmerkungen<br />

- - Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sind deutlich höher als die Durchschnittssätze<br />

der entsprechenden Gemeindegrößenklasse. Die Gewerbesteuer liegt mit 310 v. H.<br />

unter dem Durchschnittswert der jeweiligen Gemeindegrößenklasse von 333 v. H.<br />

Mehreinnahmen auf diesen Wert würden 450.000 € (netto) betragen.<br />

- - - in Zusammenarbeit mit dem Referat Wirtschaftsförderung<br />

- - - in Zusammenarbeit mit dem Referat Wirtschaftsförderung<br />

- - - ein Veranlagungsmanagement bei Realsteuern ist vorhanden<br />

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