25.10.2014 Aufrufe

Leitfaden für konsolidierungsbedürftige Kommunen vom Land ...

Leitfaden für konsolidierungsbedürftige Kommunen vom Land ...

Leitfaden für konsolidierungsbedürftige Kommunen vom Land ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Themenkreis<br />

Produkt/e<br />

4 0811<br />

Konsolidierungshandbuch<br />

(48) Sportförderung <strong>für</strong> Dritte<br />

h. Geldwerte Sachleistungen an Sportvereine prüfen; Neben finanziellen<br />

Zuschüssen (direkte Zuschüsse) an Vereine und Verbände ebenfalls indirekte<br />

Zuschüsse in Form von nicht erhobenen Gebühren <strong>für</strong> die Nutzung<br />

kommunaler Liegenschaften, das zur Verfügung stellen von Sportanlagen und<br />

deren Pflege sowie die Erbringung von Bauhofleistungen (z. B. Transporte,<br />

Absperrungen) <strong>für</strong> Dritte kritisch prüfen. Eine Gesamtübersicht an zentraler<br />

Stelle über das kommunale Leistungsspektrum ist hierbei hilfreich; weitere<br />

Betreuungs-leistungen wie z. B. das Führen eines Veranstaltungskalenders<br />

kritisch prüfen<br />

2013<br />

T€<br />

Einsparungen<br />

2014<br />

T€<br />

2015<br />

T€<br />

Anmerkungen der Verwaltung<br />

- - - Änderung der gegenwärtigen Praxis prüfen<br />

Anmerkungen<br />

4 0821<br />

(49) Kommunale Sportstätten<br />

a. Kostendeckungsrade bei Sportstätten, die nicht Teile von Schulanlagen sind,<br />

erhöhen<br />

b. Bedarf und Ausstattung von Sportstätten und Sportanlagen sowie dazugehörige<br />

Sportgeräte unter Berücksichtigung der absehbaren demographischen<br />

Entwicklung kritisch prüfen und ggf. Einrichtung schließen oder Gerätschaften<br />

in geringerem Umfang anschaffen. Grundsätzlich auf optimale Ausnutzung<br />

kommunaler Sportstätten durch Mehrfachnutzung achten<br />

15 15 15 ist nur mit mehr Eigeninitiative der Sportvereine möglich (z. B. Reinigung)<br />

- - - bei der Ausstattung der Sportanlagen im Stadtgebiet gab es im Vergleich zu anderen<br />

Sportstätten im Main-Taunus-Kreis in den vergangenen Jahren nur geringe<br />

Verbesserungen (Kunstrasenspielflächen etc.), durch die nicht erfolgten<br />

Verbesserungen kann aktuell der Bedarf der Vereine besonders im Jugendbereich<br />

nicht erfüllt werden<br />

c. Bau- und Ausstattungsstandards bei eigenen Sportstätten bereits in der<br />

Planungsphase überprüfen und ggf. zwecks Einsparungen reduzieren<br />

d. Investitions-, Betriebskosten und Folgelasten im Vorfeld des Baus von<br />

Sportstätten ermitteln und analysieren; ggf. Kostensteigerungen im Vergleich<br />

zur Planung bei Projekten der Vergangenheit berücksichtigen und vor diesem<br />

Hintergrund die Realisierung des Bauvorhabens noch einmal kritisch<br />

überdenken<br />

e. Bei unvermeidlichen Ersatzinvestitionen bei Sportanlagen prüfen, ob diese<br />

durch eine Veräußerung von Teilflächen der Sportanlage (Verkleinerung der<br />

Anlage) finanziert werden können<br />

f. Einsatz kommunaler Hallen- und Platzwarte kritisch prüfen und Leistungen ggf.<br />

auf Vereine übertragen, um Personal- und Sachkosten abzubauen<br />

- - - erfolgt bereits<br />

- - - sollte es Investitionen bei den Sportstätten geben, ist dies selbstverständlich<br />

- - - damit gäbe es kein bedarfsgerechtes Angebot mehr<br />

- - - erfolgt bereits bei zwei Sportanlagen (alleinige Nutzung durch einen Verein), bei den<br />

anderen Sportstätten ist dies durch die Mehrfachnutzung von verschiedenen Vereinen<br />

nur beschränkt möglich (Kontrolle wegen häufigen Vandalismus), desweiteren ist der<br />

Einsatz des städtischen Platzwarts auf den veralteten Platzanlagen auch am<br />

Wochenende notwendig<br />

- - - siehe Punkt 49 f<br />

g. Schlüsselgewalt an Vereine übertragen, um Hausmeisterkosten (Personal- und<br />

Sachkosten) zu sparen (Bereitschaftszeiten reduzieren)<br />

h. Kostenbeteiligung der Nutzer der Einrichtung erwägen oder erhöhen<br />

10 10 10 ist bei städtischen Sporthallen und Sportanlagen möglich (kreiseigene Sportstätten?),<br />

(Benutzungsgebühren bzw. Mieten); Sportstätten an Sportvereine verpachten,<br />

eine Nutzungsgebühr kann <strong>für</strong> den Wochenendbetrieb erhoben werden (10,00 € pro<br />

Benutzungsentgelte erheben und ggf. mit Sportförderungsmitteln verrechnen;<br />

Nutzungsstunde)<br />

auf Ausnahmen bei der Erhebung von Sachkostenbeiträgen (z. B. <strong>für</strong><br />

Förderprojekte) verzichten<br />

i. Sofern Werbeflächen der Sportstätten und Sportanlagen den Sportvereinen zur - - - muss mit den Vereinen verhandelt werden (tlw. bestehen Nutzungsverträge <strong>für</strong><br />

Verfügung gestellt werden, ist ein angemessener Anteil der Werbeeinnahmen<br />

Bandenwerbung)<br />

an die Kommune abzuführen<br />

j. Potentielle Sponsoren recherchieren und ansprechen - - - gestaltet sich schwierig<br />

k. Werbeflächen in Sport- oder Mehrzweckhallen vermieten (Sponsoring-Erträge); - - - gestaltet sich schwierig (bisher erhalten diese Einnahmen die nutzenden Vereine)<br />

Beim Anbieten und Vermarkten von Werbeflächen in kommunalen<br />

Einrichtungen handelt es sich nicht um eine wirtschaftliche Betätigung, da von<br />

kommunaler Seite kein eigenständiges Produkt bzw. keine eigenständige<br />

Dienstleistung auf den Markt gebracht wird. Insofern steht § 121 Abs. 1 HGO<br />

zusätzlichen Werbemaßnahmen nichts entgegen<br />

8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!