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Leitfaden für konsolidierungsbedürftige Kommunen vom Land ...

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Produkt/e<br />

Konsolidierungshandbuch<br />

d. Durchführung einer Forderungsinventur bei den Fachbereichen. Häufig<br />

bestehen dezentrale Forderungsbestände in Fachbereichen, die auf Grund von<br />

Bearbeitungsstaus entweder noch gar nicht gegenüber dem Schuldner geltend<br />

gemacht wurden oder nicht (in voller Höhe) in das zentrale Finanzsystem<br />

eingebucht wurden. Des Weiteren ist im Zuge der Inventur festzustellen, wie<br />

sich der Bestand an befristet bzw. unbefristet niedergeschlagenen Forderungen<br />

darstellt (Transparenz über den Forderungsbestand)<br />

e. Optimierung der Organisation und der operativen Prozessabläufe in der Kasse<br />

durch gezielte Nutzung der Möglichkeiten des Telefoninkassos im Bereich des<br />

Mahnwesens als auch der Verwaltungsvollstreckung<br />

f. Zahlung von Mieten <strong>für</strong> Veranstaltungsräume / -plätze in Form von Vorkasse mit<br />

Kaution. Pauschale kostendeckende Abrechnung von Betriebskosten und<br />

Reinigung<br />

2013<br />

T€<br />

Einsparungen<br />

2014<br />

T€<br />

2015<br />

T€<br />

Anmerkungen der Verwaltung<br />

Anmerkungen<br />

- - - Die Niederschlagungen werden in das EDV-System eingebucht und sind somit<br />

transparent.<br />

- - - Telefoninkasso ist angedacht, konnte bisher noch nicht praktiziert werden.<br />

- - - wird bereits durchgeführt.<br />

1611 (80) Beteiligungsmanagement<br />

wird aktiv betrieben; wird im Hinblick auf die städtische Struktur geprüft<br />

a. Überprüfung der Konzernstruktur – ggf. Holdinglösung mit Cash-Pool sowie<br />

Beteiligungsmanagement auch unter steuerlichen Gesichtspunkten (steuerlicher<br />

Querverbund, Umsatzsteuerkonzern), Gründung von Spiegelgesellschaften,<br />

Vermeidung von Ausschüttungsbelastungen durch Beauftragung von<br />

Gesellschaften unter direkter Aufgabenwahrnehmung<br />

- - -<br />

b. Strikte Rückführung der Betätigung von Gesellschaften auf ihren originären<br />

Unternehmensgegenstand, d. h. auch keine Spenden, kein Sponsoring und<br />

keine Stiftungsgründung durch Gesellschaften; Unterlassen oder Rückführung<br />

von Werbung und Repräsentation von kommunalen Unternehmen;<br />

Anstellungsbedingungen und Zusatzvereinbarungen mit den<br />

Geschäftsführungen kritisch und vergleichend prüfen (Dienstwagen,<br />

Versicherungen wie D&O)<br />

c. Gesellschaften oder Beteiligungen unter Wirtschaftlichkeitsaspekten prüfen und<br />

ggf. zu Gunsten der Schuldentilgung veräußern; Ziel ist neben der Reduzierung<br />

von Zuschüssen und Zinsen auch die Verminderung von Steuerungs- und<br />

Überwachungskosten (Personaleinsparung)<br />

d. Eigenbetriebe und öffentliche Unternehmen in den Kernhaushalt zurückholen.<br />

Mittlerweile kann auch im Kernhaushalt kaufmännisch gerechnet werden, womit<br />

dieses Argument <strong>für</strong> Auslagerungen entfällt. Bei Rückholung der<br />

Organisationseinheiten entfallen doppelte Prüfungsentgelte (Örtliche Prüfung<br />

und Abschlussprüfer nach Eigenbetriebs- oder Handelsrecht)<br />

e. Sofern in der Vergangenheit Aufgabenbereiche deshalb ausgelagert wurden,<br />

um sie dem direkten Zugriff der Aufsichtsbehörden oder Einsparauflagen der<br />

Kämmerei zu entziehen, auch diese Bereiche einer kritischen Prüfung<br />

unterziehen, um Gewinnanteile wirtschaftlicher Unternehmen zu erhöhen<br />

f. Bei Verlagerung von Aufgaben auf Auslagerungen (Eigenbetriebe, öffentliche<br />

Unternehme etc.) die Notwendigkeit unter Auflistung sämtlicher Risiken und der<br />

Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung darlegen. Es ist in jedem Fall zu<br />

vermeiden, dass es durch die Verlagerung zu einem Zuschussbedarf bzw. zu<br />

einer Minderung der Ertragsablieferung an die Kommune kommt<br />

- - -<br />

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