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Leitfaden für konsolidierungsbedürftige Kommunen vom Land ...

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0211<br />

<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>konsolidierungsbedürftige</strong> <strong>Kommunen</strong> <strong>vom</strong> <strong>Land</strong> Hessen mit Anmerkungen der Verwaltung<br />

Themenkreis 2 - Umwelt, Verkehr und Sicherheit<br />

Konsolidierungshandbuch<br />

(17) Wahlen<br />

a. Begrenzung der Erfrischungsgelder <strong>für</strong> Wahlausschuss- und Wahlvorstandsmitglieder<br />

auf Mindestsätze. So kann bei Europa- und Bundestagswahlen ein<br />

Erfrischungsgeld in Höhe von jeweils 21 € gewährt werden (§ 10 Abs. 2<br />

Europäische Wahlordnung, § 10 Abs. 2 Bundeswahlordnung), bei <strong>Land</strong>tagswahlen<br />

ein Erfrischungsgeld von 16 € (§ 25 Abs. 3 <strong>Land</strong>eswahlordnung). In der<br />

Kommunalwahlordnung wird die Höhe des Erfrischungsgeldes bei verbundenen<br />

Wahlen (also kommunale Wahlen mit Europa-, Bundes- oder <strong>Land</strong>tagswahlen<br />

in § 93 Abs. 3 Kommunalwahlordnung) bzw. im Zusammenhang mit<br />

Volksabstimmungen (§ 86 Abs. 2 Kommunalwahlordnung) dahingehend<br />

geregelt, dass die Beträge der <strong>Land</strong>eswahlordnung gewährt werden können<br />

(=16 € gem. § 25 Abs. 3 <strong>Land</strong>eswahlordnung). Die in den jeweiligen<br />

Wahlordnungen aufgeführten Sätze stellen gleichzeitig auch die Erstattungsgrundlagen<br />

dar. Wenn eine Kommune höhere Erfrischungsgelder zahlt,<br />

bekommt sie trotzdem nur die oben dargestellten Beträge von der jeweils<br />

betroffenen Ebene erstattet. Die Kommune legt somit eigenes Geld obendrauf.<br />

Für eigenständige kommunale Wahlen gibt es derzeit keine separate<br />

Rechtsnorm, sodass hier in der Regel die jeweiligen Gebietskörperschaften die<br />

Höhe des Erfrischungsgeldes in eigenen Satzungen geregelt haben<br />

2013<br />

T€<br />

Einsparungen<br />

2014<br />

T€<br />

2015<br />

T€<br />

Anmerkungen der Verwaltung<br />

Anmerkungen<br />

- - - dem Vorschlag wird nicht gefolgt, die vorbildliche ehrenamtliche Arbeit an Sonntagen ist<br />

angemessen zu entschädigen<br />

b. Bereits erfahrene Wahlhelfer wieder einsetzen, um Schulungsaufwand zu<br />

reduzieren<br />

c. Bei der Abwicklung des Briefwahlgeschäftes bei Kommunal-, <strong>Land</strong>tags-,<br />

Bundestags- und Europawahlen können Personalkosten durch den Einsatz von<br />

Auszubildenden oder Ehrenamtlichen eingespart werden; Bürger <strong>für</strong> die<br />

Aufgabe verpflichten<br />

- - - erfolgt bereits, auf externe Schulungsmaßnahmen wird verzichtet<br />

- - - erfolgt bereits<br />

0221<br />

(18) Verkehrsüberwachung (Verkehrssicherheit)<br />

a. Gründung eines gemeinsamen Ordnungsbezirks mit Nachkommunen prüfen - - - Gibt es bereits im Zuge der Gefahrgutüberwachung. Für den Bereich<br />

Geschwindigkeitsmessungen wurde eine Kooperation im Jahre 2009 aufgelöst. Derzeit<br />

wird mit einem Privatanbieter gemessen.<br />

b. Konzentration der Einsätze auf Problembereiche - - - findet bereits statt<br />

c. Reduzierung der Straßenschilder und Markierungen auf das unbedingt<br />

- - - findet bereits statt<br />

notwendige Maß<br />

d. Erstattungen <strong>für</strong> Verkehrsabsicherungen bei Veranstaltungen erhöhen - - - wird geprüft<br />

0231<br />

(19) Feuerwehr und Katastrophenschutz<br />

a. Möglichkeiten ausloten, ob einzelne Feuerwehrfahrzeuge und Geräte<br />

zusammen mit anderen <strong>Kommunen</strong> vorgehalten werden können (insb. nicht<br />

hilfsfristrelevante Fahrzeuge und Geräte); generell Kooperation im Feuerlöschwesen<br />

mit Nachbarkommunen; eine interkommunale Zusammenarbeit<br />

erscheint in mehreren Bereichen als möglich, z. B. bei gemeinsam genutzten<br />

Fahrzeugen (z. B. Kranwagen) oder durch gemeinsame Ausbildung<br />

b. Bei der Anschaffung und Ausrüstung der Feuerwehrfahrzeuge sowie sonstigen<br />

Beschaffungen im Bereich Feuerlöschwesen (z. B. bei Bekleidung und<br />

technischen Geräten) Preisnachlässe durch gemeinschaftlichen Einkauf<br />

realisieren<br />

- - - Seit 2010 gibt es eine Interkommunale Zusammenarbeit mit den Städten Flörsheim und<br />

Hochheim. Diese findet in verschiedenen Bereichen, wie z. B. Prüfung von Geräten,<br />

gemeinsame Ausbildung sowie gemeinsame Anschaffungen statt. Die Möglichkeit<br />

einzelne Fahrzeuge und Geräte gemeinsam vorzuhalten, muss jeweils gesondert<br />

geprüft werden. Unsere Anschaffungen erfolgen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsund<br />

Entwicklungsplans.<br />

- - - Die Anschaffung von Geräten und Bekleidung wird grundsätzlich mit den Wehren im<br />

MTK abgestimmt. Sammelbestellungen unter Gewährung von Preisnachlässen sind<br />

somit gegeben.<br />

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