“Gute Bestatter” (www.gute-bestatter.de) - Freital
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26 Amtsblatt <strong>de</strong>r Großen Kreisstadt<br />
vom 28. September 2012<br />
wenn bis zum 31. Dezember 2012 keine<br />
Lösung gefun<strong>de</strong>n wird, die Bewohner <strong>de</strong>s<br />
Obdachlosenheimes nicht aus <strong>de</strong>m Haus<br />
geworfen wer<strong>de</strong>n.<br />
Herr Heinzmann fragt, wie viele Bewohner<br />
zur Zeit im Obdachlosenheim untergebracht<br />
sind.<br />
Frau Helbig antwortet, dass einschließlich<br />
<strong>de</strong>m betreuten Wohnen 22 Personen im<br />
Obdachlosenheim leben.<br />
Frau U.-M. Frost hält ihren Än<strong>de</strong>rungsantrag,<br />
<strong>de</strong>n Punkt eins <strong>de</strong>s Beschlussvor-<br />
Beschlussvorschlag <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
mit Stand 5. Juli 2012<br />
1. Der Stadtrat <strong>de</strong>r Großen Kreisstadt<br />
<strong>Freital</strong> beschließt, die Betreuung von<br />
Obdachlosen durch die GABS <strong>Freital</strong><br />
mbH i. L. einzustellen. Die Betreibung<br />
<strong>de</strong>s Objektes Oststraße 13, 01705<br />
<strong>Freital</strong> als Obdachlosenheim ist spätestens<br />
zum 31. Dezember 2012 zu<br />
been<strong>de</strong>n.<br />
2. Für die Unterbringung von Obdachlosen<br />
wer<strong>de</strong>n für maximal 10 Plätze<br />
ab <strong>de</strong>m 1. Januar 2013 geeignete <strong>de</strong>zentrale<br />
Unterkünfte durch die Wohnungsgesellschaft<br />
<strong>Freital</strong> mbH bereitgestellt.<br />
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,<br />
unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Landratsamtes<br />
ein Konzept für die Betreuung<br />
von Obdachlosen zu erstellen und<br />
dieses im Stadtrat Dezember 2012<br />
zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung<br />
zu setzen. Die bisherigen<br />
Bewohner <strong>de</strong>s Objektes Oststraße 13<br />
sind in das Konzept einzubeziehen.<br />
Der Punkt eins bezieht sich auf <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungsantrag<br />
von Frau U.-M. Frost, eine<br />
an<strong>de</strong>re städtische Gesellschaft mit <strong>de</strong>r Betreuung<br />
<strong>de</strong>s Obdachlosenheimes zu beauftragen.<br />
Der Punkt zwei bleibt unverän<strong>de</strong>rt<br />
und <strong>de</strong>r Punkt drei bezieht sich auf <strong>de</strong>n<br />
Än<strong>de</strong>rungsantrag von Herrn Brandau, in<br />
das Konzept das betreute Wohnen einzubeziehen<br />
und dieses im September 2012<br />
<strong>de</strong>m Stadtrat vorzulegen.<br />
Von Frau U.-M. Frost gibt es zu <strong>de</strong>r Formulierung<br />
<strong>de</strong>s geän<strong>de</strong>rten Punktes eins keine<br />
Einwän<strong>de</strong>.<br />
Da es zu <strong>de</strong>m Antrag von Frau U.-M. Frost,<br />
<strong>de</strong>n Punkt eins zu än<strong>de</strong>rn, keine Wortmeldungen<br />
gibt, bringt Herr Mättig diesen zur<br />
Abstimmung.<br />
schlages dahingehend zu än<strong>de</strong>rn, dass<br />
eine an<strong>de</strong>re städtische Gesellschaft mit <strong>de</strong>r<br />
Betreuung <strong>de</strong>s Obdachlosenheimes betraut<br />
wird aufrecht, da sie <strong>de</strong>r Auffassung ist,<br />
dass sich <strong>de</strong>r Oberbürgermeister nicht immer<br />
an seine Versprechen hält.<br />
Da es zwei Anträge gibt, <strong>de</strong>n Beschlussvorschlag<br />
zu än<strong>de</strong>rn, stellt Herr Weichlein<br />
<strong>de</strong>m Beschlussvorschlag <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
<strong>de</strong>n sich aus <strong>de</strong>n gestellten Anträgen ergeben<strong>de</strong>n<br />
geän<strong>de</strong>rten Beschlussvorschlag<br />
gegenüber:<br />
geän<strong>de</strong>rter Beschlussvorschlag,<br />
aufgrund <strong>de</strong>r Anträge von Frau U.-M. Frost<br />
und Herrn Brandau<br />
1. Der Stadtrat <strong>de</strong>r Großen Kreisstadt<br />
<strong>Freital</strong> beschließt, die Betreuung von<br />
Obdachlosen durch die GABS <strong>Freital</strong><br />
mbH i. L. einzustellen. Die Betreibung<br />
<strong>de</strong>s Objektes Oststraße 13,<br />
01705 <strong>Freital</strong> als Obdachlosenheim<br />
ist durch eine an<strong>de</strong>re städtische Gesellschaft<br />
sicherzustellen.<br />
2. Für die Unterbringung von Obdachlosen<br />
wer<strong>de</strong>n für maximal 10 Plätze ab<br />
<strong>de</strong>m 1. Januar 2013 geeignete <strong>de</strong>zentrale<br />
Unterkünfte durch die Wohnungsgesellschaft<br />
<strong>Freital</strong> mbH bereitgestellt.<br />
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,<br />
unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Landratsamtes<br />
ein Konzept für die Betreuung<br />
von Obdachlosen und für das betreute<br />
Wohnen zu erstellen und dieses im<br />
Stadtrat September zur Beschlussfassung<br />
auf die Tagesordnung zu setzen.<br />
Die bisherigen Bewohner <strong>de</strong>s Objektes<br />
Oststraße 13 sind in das Konzept<br />
einzubeziehen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Gesetzliche Zahl<br />
<strong>de</strong>r Gremiumsmitglie<strong>de</strong>r: 35<br />
Zahl <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n<br />
Gremiumsmitglie<strong>de</strong>r: 33<br />
Davon stimmberechtigt: 33<br />
Ja-Stimmen: 8<br />
Nein-Stimmen: 19<br />
Stimmenthaltungen: 6<br />
Damit ist <strong>de</strong>r Antrag abgelehnt und es<br />
bleibt bei <strong>de</strong>m formulierten Punkt eins <strong>de</strong>r<br />
Verwaltung.<br />
Herr Brandau hat keine Einwän<strong>de</strong> zur Formulierung<br />
<strong>de</strong>s geän<strong>de</strong>rten Punktes drei.<br />
Er weist jedoch darauf hin, dass sein Antrag<br />
beinhaltete, die Punkte eins und zwei<br />
zu streichen. Des Weiteren regt er an, im<br />
Punkt drei noch einzufügen, dass die An-<br />
Nr. 16/2012<br />
gestellten <strong>de</strong>s Obdachlosenheimes bei <strong>de</strong>r<br />
Konzepterstellung mit einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Herr Weichlein bemerkt, dass die Punkte<br />
eins und zwei nicht einfach zu streichen<br />
sind. Die Punkte wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
eingebracht und die Stadträte haben,<br />
wenn sie diesen so nicht zustimmen können,<br />
die Möglichkeit, mit Nein zu stimmen.<br />
Herr Mättig lehnt die Einbeziehung <strong>de</strong>r Angestellten<br />
bei <strong>de</strong>r Konzepterstellung ab.<br />
Herr Brandau folgt <strong>de</strong>r Ausführung von<br />
Herrn Weichlein und zieht <strong>de</strong>n Teil seines<br />
Antrages, die Punkte eins und zwei <strong>de</strong>s Beschlussvorschlages<br />
zu streichen zurück.<br />
Herr Mättig führt zum Punkt drei <strong>de</strong>s Beschlussvorschlages<br />
aus, dass <strong>de</strong>r von Herrn<br />
Brandau vorgeschlagene Zeitraum zur Beschlussfassung<br />
im September nicht haltbar<br />
ist. Die Einbeziehung <strong>de</strong>s Stadtrates<br />
durch <strong>de</strong>n Sozial- und Kulturausschuss ab<br />
September ist machbar, aber nicht die Beschlussfassung.<br />
Frau Dr. Darmstadt begrüßt, dass im Punkt<br />
drei das betreute Wohnen beim Erstellen<br />
<strong>de</strong>s Konzeptes mit einbezogen wird. Den<br />
Monat September sieht sie jedoch ebenfalls<br />
als nicht machbar an. Sie schlägt vor,<br />
das Konzept <strong>de</strong>m Stadtrat im November<br />
zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Herr Brandau stimmt <strong>de</strong>m Vorschlag von<br />
Frau Dr. Darmstadt zu und än<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>n Monat<br />
September in November.<br />
Herr Mättig greift <strong>de</strong>n gesamten Än<strong>de</strong>rungsantrag<br />
von Herrn Brandau zum Punkt<br />
3 <strong>de</strong>s Beschlussvorschlages auf und macht<br />
ihn sich als Verwaltung zu eigen. Damit<br />
lautet <strong>de</strong>r nunmehr zur Beschlussfassung<br />
kommen<strong>de</strong> Beschlussvorschlag wie folgt:<br />
1. Der Stadtrat <strong>de</strong>r Großen Kreisstadt<br />
<strong>Freital</strong> beschließt, die Betreuung von<br />
Obdachlosen durch die GABS <strong>Freital</strong><br />
mbH i. L. einzustellen. Die Betreibung<br />
<strong>de</strong>s Objektes Oststraße 13, 01705 <strong>Freital</strong><br />
als Obdachlosenheim ist spätestens<br />
zum 31. Dezember 2012 zu been<strong>de</strong>n.<br />
2. Für die Unterbringung von Obdachlosen<br />
wer<strong>de</strong>n für maximal 10 Plätze ab<br />
<strong>de</strong>m 1. Januar 2013 geeignete <strong>de</strong>zentrale<br />
Unterkünfte durch die Wohnungsgesellschaft<br />
<strong>Freital</strong> mbH bereitgestellt.<br />
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,<br />
unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Landratsamtes<br />
ein Konzept für die Betreuung von Obdachlosen<br />
und für das betreute Wohnen<br />
zu erstellen und dieses im Stadtrat November<br />
2012 zur Beschlussfassung auf<br />
die Tagesordnung zu setzen. Die bisherigen<br />
Bewohner <strong>de</strong>s Objektes Oststraße<br />
13 sind in das Konzept einzubeziehen.<br />
Des Weiteren schlägt er vor, diese drei Punkte<br />
getrennt zur Abstimmung zu bringen.<br />
Seitens <strong>de</strong>r Stadträte gibt es keine Einwän<strong>de</strong><br />
zur getrennten Abstimmung.