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“Gute Bestatter” (www.gute-bestatter.de) - Freital

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26 Amtsblatt <strong>de</strong>r Großen Kreisstadt<br />

vom 28. September 2012<br />

wenn bis zum 31. Dezember 2012 keine<br />

Lösung gefun<strong>de</strong>n wird, die Bewohner <strong>de</strong>s<br />

Obdachlosenheimes nicht aus <strong>de</strong>m Haus<br />

geworfen wer<strong>de</strong>n.<br />

Herr Heinzmann fragt, wie viele Bewohner<br />

zur Zeit im Obdachlosenheim untergebracht<br />

sind.<br />

Frau Helbig antwortet, dass einschließlich<br />

<strong>de</strong>m betreuten Wohnen 22 Personen im<br />

Obdachlosenheim leben.<br />

Frau U.-M. Frost hält ihren Än<strong>de</strong>rungsantrag,<br />

<strong>de</strong>n Punkt eins <strong>de</strong>s Beschlussvor-<br />

Beschlussvorschlag <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

mit Stand 5. Juli 2012<br />

1. Der Stadtrat <strong>de</strong>r Großen Kreisstadt<br />

<strong>Freital</strong> beschließt, die Betreuung von<br />

Obdachlosen durch die GABS <strong>Freital</strong><br />

mbH i. L. einzustellen. Die Betreibung<br />

<strong>de</strong>s Objektes Oststraße 13, 01705<br />

<strong>Freital</strong> als Obdachlosenheim ist spätestens<br />

zum 31. Dezember 2012 zu<br />

been<strong>de</strong>n.<br />

2. Für die Unterbringung von Obdachlosen<br />

wer<strong>de</strong>n für maximal 10 Plätze<br />

ab <strong>de</strong>m 1. Januar 2013 geeignete <strong>de</strong>zentrale<br />

Unterkünfte durch die Wohnungsgesellschaft<br />

<strong>Freital</strong> mbH bereitgestellt.<br />

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,<br />

unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Landratsamtes<br />

ein Konzept für die Betreuung<br />

von Obdachlosen zu erstellen und<br />

dieses im Stadtrat Dezember 2012<br />

zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung<br />

zu setzen. Die bisherigen<br />

Bewohner <strong>de</strong>s Objektes Oststraße 13<br />

sind in das Konzept einzubeziehen.<br />

Der Punkt eins bezieht sich auf <strong>de</strong>n Än<strong>de</strong>rungsantrag<br />

von Frau U.-M. Frost, eine<br />

an<strong>de</strong>re städtische Gesellschaft mit <strong>de</strong>r Betreuung<br />

<strong>de</strong>s Obdachlosenheimes zu beauftragen.<br />

Der Punkt zwei bleibt unverän<strong>de</strong>rt<br />

und <strong>de</strong>r Punkt drei bezieht sich auf <strong>de</strong>n<br />

Än<strong>de</strong>rungsantrag von Herrn Brandau, in<br />

das Konzept das betreute Wohnen einzubeziehen<br />

und dieses im September 2012<br />

<strong>de</strong>m Stadtrat vorzulegen.<br />

Von Frau U.-M. Frost gibt es zu <strong>de</strong>r Formulierung<br />

<strong>de</strong>s geän<strong>de</strong>rten Punktes eins keine<br />

Einwän<strong>de</strong>.<br />

Da es zu <strong>de</strong>m Antrag von Frau U.-M. Frost,<br />

<strong>de</strong>n Punkt eins zu än<strong>de</strong>rn, keine Wortmeldungen<br />

gibt, bringt Herr Mättig diesen zur<br />

Abstimmung.<br />

schlages dahingehend zu än<strong>de</strong>rn, dass<br />

eine an<strong>de</strong>re städtische Gesellschaft mit <strong>de</strong>r<br />

Betreuung <strong>de</strong>s Obdachlosenheimes betraut<br />

wird aufrecht, da sie <strong>de</strong>r Auffassung ist,<br />

dass sich <strong>de</strong>r Oberbürgermeister nicht immer<br />

an seine Versprechen hält.<br />

Da es zwei Anträge gibt, <strong>de</strong>n Beschlussvorschlag<br />

zu än<strong>de</strong>rn, stellt Herr Weichlein<br />

<strong>de</strong>m Beschlussvorschlag <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

<strong>de</strong>n sich aus <strong>de</strong>n gestellten Anträgen ergeben<strong>de</strong>n<br />

geän<strong>de</strong>rten Beschlussvorschlag<br />

gegenüber:<br />

geän<strong>de</strong>rter Beschlussvorschlag,<br />

aufgrund <strong>de</strong>r Anträge von Frau U.-M. Frost<br />

und Herrn Brandau<br />

1. Der Stadtrat <strong>de</strong>r Großen Kreisstadt<br />

<strong>Freital</strong> beschließt, die Betreuung von<br />

Obdachlosen durch die GABS <strong>Freital</strong><br />

mbH i. L. einzustellen. Die Betreibung<br />

<strong>de</strong>s Objektes Oststraße 13,<br />

01705 <strong>Freital</strong> als Obdachlosenheim<br />

ist durch eine an<strong>de</strong>re städtische Gesellschaft<br />

sicherzustellen.<br />

2. Für die Unterbringung von Obdachlosen<br />

wer<strong>de</strong>n für maximal 10 Plätze ab<br />

<strong>de</strong>m 1. Januar 2013 geeignete <strong>de</strong>zentrale<br />

Unterkünfte durch die Wohnungsgesellschaft<br />

<strong>Freital</strong> mbH bereitgestellt.<br />

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,<br />

unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Landratsamtes<br />

ein Konzept für die Betreuung<br />

von Obdachlosen und für das betreute<br />

Wohnen zu erstellen und dieses im<br />

Stadtrat September zur Beschlussfassung<br />

auf die Tagesordnung zu setzen.<br />

Die bisherigen Bewohner <strong>de</strong>s Objektes<br />

Oststraße 13 sind in das Konzept<br />

einzubeziehen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Gesetzliche Zahl<br />

<strong>de</strong>r Gremiumsmitglie<strong>de</strong>r: 35<br />

Zahl <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n<br />

Gremiumsmitglie<strong>de</strong>r: 33<br />

Davon stimmberechtigt: 33<br />

Ja-Stimmen: 8<br />

Nein-Stimmen: 19<br />

Stimmenthaltungen: 6<br />

Damit ist <strong>de</strong>r Antrag abgelehnt und es<br />

bleibt bei <strong>de</strong>m formulierten Punkt eins <strong>de</strong>r<br />

Verwaltung.<br />

Herr Brandau hat keine Einwän<strong>de</strong> zur Formulierung<br />

<strong>de</strong>s geän<strong>de</strong>rten Punktes drei.<br />

Er weist jedoch darauf hin, dass sein Antrag<br />

beinhaltete, die Punkte eins und zwei<br />

zu streichen. Des Weiteren regt er an, im<br />

Punkt drei noch einzufügen, dass die An-<br />

Nr. 16/2012<br />

gestellten <strong>de</strong>s Obdachlosenheimes bei <strong>de</strong>r<br />

Konzepterstellung mit einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Herr Weichlein bemerkt, dass die Punkte<br />

eins und zwei nicht einfach zu streichen<br />

sind. Die Punkte wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

eingebracht und die Stadträte haben,<br />

wenn sie diesen so nicht zustimmen können,<br />

die Möglichkeit, mit Nein zu stimmen.<br />

Herr Mättig lehnt die Einbeziehung <strong>de</strong>r Angestellten<br />

bei <strong>de</strong>r Konzepterstellung ab.<br />

Herr Brandau folgt <strong>de</strong>r Ausführung von<br />

Herrn Weichlein und zieht <strong>de</strong>n Teil seines<br />

Antrages, die Punkte eins und zwei <strong>de</strong>s Beschlussvorschlages<br />

zu streichen zurück.<br />

Herr Mättig führt zum Punkt drei <strong>de</strong>s Beschlussvorschlages<br />

aus, dass <strong>de</strong>r von Herrn<br />

Brandau vorgeschlagene Zeitraum zur Beschlussfassung<br />

im September nicht haltbar<br />

ist. Die Einbeziehung <strong>de</strong>s Stadtrates<br />

durch <strong>de</strong>n Sozial- und Kulturausschuss ab<br />

September ist machbar, aber nicht die Beschlussfassung.<br />

Frau Dr. Darmstadt begrüßt, dass im Punkt<br />

drei das betreute Wohnen beim Erstellen<br />

<strong>de</strong>s Konzeptes mit einbezogen wird. Den<br />

Monat September sieht sie jedoch ebenfalls<br />

als nicht machbar an. Sie schlägt vor,<br />

das Konzept <strong>de</strong>m Stadtrat im November<br />

zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Herr Brandau stimmt <strong>de</strong>m Vorschlag von<br />

Frau Dr. Darmstadt zu und än<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>n Monat<br />

September in November.<br />

Herr Mättig greift <strong>de</strong>n gesamten Än<strong>de</strong>rungsantrag<br />

von Herrn Brandau zum Punkt<br />

3 <strong>de</strong>s Beschlussvorschlages auf und macht<br />

ihn sich als Verwaltung zu eigen. Damit<br />

lautet <strong>de</strong>r nunmehr zur Beschlussfassung<br />

kommen<strong>de</strong> Beschlussvorschlag wie folgt:<br />

1. Der Stadtrat <strong>de</strong>r Großen Kreisstadt<br />

<strong>Freital</strong> beschließt, die Betreuung von<br />

Obdachlosen durch die GABS <strong>Freital</strong><br />

mbH i. L. einzustellen. Die Betreibung<br />

<strong>de</strong>s Objektes Oststraße 13, 01705 <strong>Freital</strong><br />

als Obdachlosenheim ist spätestens<br />

zum 31. Dezember 2012 zu been<strong>de</strong>n.<br />

2. Für die Unterbringung von Obdachlosen<br />

wer<strong>de</strong>n für maximal 10 Plätze ab<br />

<strong>de</strong>m 1. Januar 2013 geeignete <strong>de</strong>zentrale<br />

Unterkünfte durch die Wohnungsgesellschaft<br />

<strong>Freital</strong> mbH bereitgestellt.<br />

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,<br />

unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Landratsamtes<br />

ein Konzept für die Betreuung von Obdachlosen<br />

und für das betreute Wohnen<br />

zu erstellen und dieses im Stadtrat November<br />

2012 zur Beschlussfassung auf<br />

die Tagesordnung zu setzen. Die bisherigen<br />

Bewohner <strong>de</strong>s Objektes Oststraße<br />

13 sind in das Konzept einzubeziehen.<br />

Des Weiteren schlägt er vor, diese drei Punkte<br />

getrennt zur Abstimmung zu bringen.<br />

Seitens <strong>de</strong>r Stadträte gibt es keine Einwän<strong>de</strong><br />

zur getrennten Abstimmung.

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