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“Gute Bestatter” (www.gute-bestatter.de) - Freital

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28 Amtsblatt <strong>de</strong>r Großen Kreisstadt<br />

vom 28. September 2012<br />

geanspruch o<strong>de</strong>r zum Beispiel Krankengeld<br />

ausführlich diskutiert wer<strong>de</strong>n müssen. Herr<br />

Gliemann hat <strong>de</strong>n Eindruck, dass sich Tagesmütter<br />

mit <strong>de</strong>r neuen vertraglichen Regelung<br />

<strong>de</strong>r Stadt unterwerfen und nicht mehr<br />

selbständig Entscheidungen treffen können.<br />

Herr Mättig fragt Herrn Gliemann, ob er<br />

sich als befangen sieht.<br />

Herr Gliemann verneint.<br />

Herr Weichlein fragt, ob es <strong>de</strong>r Tatsache<br />

entspricht, dass die Schwiegertochter von<br />

Herrn Gliemann als Tagesmutter arbeitet.<br />

Herr Gliemann bestätigt, dass seine<br />

Schwiegertochter als Tagesmutter arbeitet.<br />

Er sieht sich jedoch nicht als befangen, da<br />

dies nichts mit <strong>de</strong>r Vereinbarung zu tun hat.<br />

Herr Weichlein bemerkt, dass mit <strong>de</strong>r neuen<br />

vertraglichen Regelung durchaus Vor-<br />

o<strong>de</strong>r Nachteile für die Schwiegertochter<br />

entstehen könnten. Nach § 20 Abs. 2 Nr. 2<br />

SächsGemO kann <strong>de</strong>r Stadtrat diskutieren,<br />

ob es nur einer weitgefassten Berufsgruppe<br />

zu<strong>gute</strong> kommt. Da es aber nur wenige Tagesmütter<br />

sind, wäre es sicherer, wenn sich<br />

Herr Gliemann befangen erklärt.<br />

Herr Gliemann erklärt sich befangen<br />

und verlässt das Gremium. Somit sind es<br />

31 Stimmberechtigte.<br />

Frau Helbig erläutert die Sach- und Rechtslage<br />

<strong>de</strong>r Vorlage. Aufgrund <strong>de</strong>r Vorberatungen<br />

wur<strong>de</strong> die Mustervereinbarung noch einmal<br />

überarbeitet und liegt mit Stand 5. Juli 2012<br />

allen Stadträten schriftlich vor. Der Beschlussvorschlag<br />

wird <strong>de</strong>mentsprechend geän<strong>de</strong>rt.<br />

Frau Helbig geht näher auf die vorgenommenen<br />

Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Vereinbarung ein.<br />

Herr Meyer erinnert an <strong>de</strong>n von Herrn<br />

Gliemann angesprochenen Punkt, ob die<br />

Tagesmütter eine Wahlmöglichkeit haben,<br />

welche Kin<strong>de</strong>r sie betreuen, o<strong>de</strong>r ob die<br />

Zuweisung durch die Stadt <strong>Freital</strong> erfolgt.<br />

Frau Helbig antwortet, dass die Tagesmütter<br />

eine Wahlmöglichkeit haben, dabei aber<br />

die Reihenfolge <strong>de</strong>r Anmeldungen berücksichtigt<br />

wird. Wenn Eltern sich erst kurzfristig<br />

anmel<strong>de</strong>n, wird mit <strong>de</strong>r Tagesmutter<br />

gesprochen, ein an<strong>de</strong>res Kind, was schon<br />

länger angemel<strong>de</strong>t ist, aufzunehmen.<br />

Herr Dr. Wasner bemerkt, dass <strong>de</strong>r Bedarf<br />

an Betreuungsplätzen vorhan<strong>de</strong>n ist und<br />

von Seiten <strong>de</strong>r Verwaltung auch eine Tagesmutterinitiative<br />

gestartet wur<strong>de</strong>. Er fragt<br />

Herrn Kretschmer-Schöppan, welche Maßnahmen<br />

er auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Tagespflegepersonen<br />

sieht.<br />

Herr Kretschmer-Schöppan schil<strong>de</strong>rt, dass<br />

sich auf die Tagesmutterinitiative einige<br />

Interessenten gemel<strong>de</strong>t haben. Diese wur<strong>de</strong>n<br />

an <strong>de</strong>n Landkreis Sächsische Schweiz-<br />

Osterzgebirge weitergeleitet, da er für das<br />

Verfahren und letztendlich die Zulassung<br />

als Tagesmutter verantwortlich ist. Die Verfahren<br />

sind jedoch noch nicht abgeschlos-<br />

sen. Als Maßnahme <strong>de</strong>r Stadt <strong>Freital</strong> sieht<br />

er die Notwendigkeit, in Gesprächen auf<br />

die Vor- und Nachteile sowie Bedingungen<br />

<strong>de</strong>r Tagespflege hinzuweisen.<br />

Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.<br />

Es folgt die Abstimmung über <strong>de</strong>n geän<strong>de</strong>rten<br />

Beschlussvorschlag.<br />

Beschluss-Nr.: 057/2012<br />

Tagesordnungspunkt 8<br />

B 2012/042<br />

Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung<br />

für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />

Kleinnaundorf<br />

Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss<br />

(FVA) am 27. Juni 2012<br />

Herr Gliemann und Herr Epperlein kommen<br />

zurück ins Gremium. Somit sind es<br />

wie<strong>de</strong>r 33 Stimmberechtigte.<br />

Herr Funk erläutert die Sach- und Rechtslage<br />

<strong>de</strong>r Vorlage. Herr Heinzmann stellt <strong>de</strong>n<br />

Antrag, <strong>de</strong>n Beschlussvorschlag um folgen<strong>de</strong>n<br />

Punkt 2 zu ergänzen:<br />

2. Die Gewinnausschüttung <strong>de</strong>r Wohnungsgesellschaft<br />

<strong>Freital</strong> mbH im Jahre<br />

2012 in Höhe von 300.000,00 Euro<br />

wird als außerplanmäßige Tilgung <strong>de</strong>s<br />

Gesellschafterdarlehns im Haushalt<br />

2012 <strong>de</strong>r Stadt <strong>Freital</strong> verbucht. In 2013<br />

ist das noch vorhan<strong>de</strong>ne Gesellschafterdarlehn<br />

an die WGF, mit <strong>de</strong>m Restbetrag<br />

von 79.185,00 Euro, von dieser zu tilgen.<br />

Die vorhan<strong>de</strong>ne Finanzierungslücke<br />

in 2013 von 6.932,50 Euro ist aus<br />

<strong>de</strong>r allgemeinen Rücklage zu <strong>de</strong>cken.<br />

Herr Heinzmann begrün<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Ergänzungsantrag<br />

damit, dass die Entnahme von<br />

300.000,00 Euro auch für die Gesellschaft<br />

einen positiven Effekt haben sollte, wie<br />

zum Beispiel die Senkung <strong>de</strong>r Zinsbelastung.<br />

Die Senkung <strong>de</strong>r Zinsbelastung stärkt<br />

die Investitionskraft und hat unmittelbar<br />

Auswirkungen auf die Betriebskosten <strong>de</strong>r<br />

Gewerberäume und Wohnungen.<br />

Herr N. Frost fragt, speziell die Fraktion<br />

Bürger für <strong>Freital</strong>, welcher Stadtrat Mitglied<br />

im Lebensbaum e. V. ist. Wenn ja, wür<strong>de</strong>n<br />

diese, da <strong>de</strong>r Lebensbaum e. V. Träger <strong>de</strong>r<br />

Kin<strong>de</strong>reinrichtung ist, befangen sein.<br />

Herr Dr. Wasner stellt klar, dass kein Mitglied<br />

<strong>de</strong>r Fraktion Bürger für <strong>Freital</strong> Mitglied<br />

im Lebensbaum e. V. ist.<br />

Herr Mayer äußert, dass im Kurort Hartha<br />

die Kosten für einen Neubau pro Platz bei<br />

ca. 11.500,00 Euro und in Grumbach bei<br />

ca. 17.600,00 Euro liegen. Die Kin<strong>de</strong>reinrichtung<br />

Waldblick hat vor ca. vier Jahren<br />

13.600,00 Euro pro Platz gekostet. Er stellt<br />

sich die Frage, weshalb <strong>de</strong>r Neubau in<br />

Kleinnaundorf mit ca. 30.000,00 Euro pro<br />

Platz angesetzt wird.<br />

Nr. 16/2012<br />

Herr Schautz kann die von Herrn Mayer<br />

angesprochenen Zahlen nicht bewerten,<br />

da daraus nicht hervorgeht, welche Maßnahmen<br />

sich dahinter verbergen. Es erfolgen<br />

jährlich Auswertungen und Veröffentlichungen<br />

von Kosten für Einrichtungen bzw.<br />

Gebäu<strong>de</strong> aller Art die hinsichtlich Rohbaukosten<br />

und technische Anlagen vergleichbar<br />

sind. Die Kin<strong>de</strong>rtagesstätte Waldblick<br />

mit 1.143.000,00 Euro Baukosten liegt bei<br />

893,00 Euro pro qm. Die Durchschnittskosten<br />

für Kin<strong>de</strong>rgärten dieser Art lagen (nicht<br />

unterkellert, mittlerer Standard) im Jahr<br />

2007 bei 1.113,00 Euro pro qm. Zur Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />

Kleinnaundorf führt er aus, dass<br />

von <strong>de</strong>n Gesamtbaukosten (2,4 Mio. Euro)<br />

1.721.000,00 Euro als Baukosten veranschlagt<br />

sind. Dies entspricht 1.312,00 Euro<br />

pro qm, wobei <strong>de</strong>r heutige Durchschnittswert<br />

für nicht unterkellerte Einrichtungen<br />

mit höherem und energetischen Standard<br />

bei 1.480,00 Euro pro qm liegt.<br />

Für Herrn Brandau sind die Kosten auch<br />

gewaltig. Wenn jedoch, wie von Herrn<br />

Schautz dargelegt, die Vergleichbarkeit mit<br />

an<strong>de</strong>ren Objekten über <strong>de</strong>n qm Preis gegeben<br />

ist, kann er <strong>de</strong>r Vorlage zustimmen.<br />

Herr Mättig führt zum Ergänzungsantrag<br />

von Herrn Heinzmann aus, dass <strong>de</strong>r Aufsichtsrat<br />

<strong>de</strong>r Wohnungsgesellschaft <strong>Freital</strong><br />

mbH <strong>de</strong>n Beschluss gefasst hat, die Gewinnausschüttung<br />

vorzunehmen und das<br />

Gesellschafterdarlehen bestehen zu lassen.<br />

Das bestehen<strong>de</strong> Gesellschafterdarlehen<br />

ist <strong>de</strong>r Restbetrag von vielen Millionen,<br />

die vor vielen Jahren <strong>de</strong>r Gesellschaft zur<br />

Verfügung gestellt wur<strong>de</strong>n. Der Restbetrag<br />

sollte bestehen bleiben, da die Stadt <strong>Freital</strong><br />

<strong>de</strong>s öfteren mit <strong>de</strong>r Wohnungsgesellschaft<br />

Grundstückstauschgeschäfte durchführen<br />

muss, wo das Darlehen zur Verrechnung<br />

genutzt wird. Dies wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Geschäftsführer<br />

so auch abgesprochen. Herr<br />

Mättig ist <strong>de</strong>r Meinung, da es sich um eine<br />

städtische Gesellschaft han<strong>de</strong>lt, die ehemaliges<br />

städtisches Eigentum übertragen<br />

bekommen hat und alles mit <strong>de</strong>m Geschäftsführer<br />

abgesprochen ist, es legitim<br />

ist, so wie in <strong>de</strong>r Vorlage vorgeschlagen, zu<br />

verfahren. Er bittet, <strong>de</strong>r Vorlage <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

zuzustimmen.<br />

Herr Polley legt dar, dass er als Aufsichtsratsmitglied<br />

<strong>de</strong>r Wohnungsgesellschaft<br />

<strong>Freital</strong> mbH die Gewinnausschüttung abgelehnt<br />

hat. Er sieht zum einen, dass gera<strong>de</strong><br />

die GABS in Liquidation ist und zum<br />

Jahresen<strong>de</strong> aufgelöst wird und zum an<strong>de</strong>ren<br />

bei <strong>de</strong>r Wohnungsgesellschaft <strong>Freital</strong><br />

mbH mit Querfinanzierungen begonnen<br />

wird. Dies ist laut Gesellschaftszweck<br />

nicht zulässig. Unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />

Wohnungswirtschaft können keine sozialpolitischen<br />

Ziele verfolgt wer<strong>de</strong>n.

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