“Gute Bestatter” (www.gute-bestatter.de) - Freital
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28 Amtsblatt <strong>de</strong>r Großen Kreisstadt<br />
vom 28. September 2012<br />
geanspruch o<strong>de</strong>r zum Beispiel Krankengeld<br />
ausführlich diskutiert wer<strong>de</strong>n müssen. Herr<br />
Gliemann hat <strong>de</strong>n Eindruck, dass sich Tagesmütter<br />
mit <strong>de</strong>r neuen vertraglichen Regelung<br />
<strong>de</strong>r Stadt unterwerfen und nicht mehr<br />
selbständig Entscheidungen treffen können.<br />
Herr Mättig fragt Herrn Gliemann, ob er<br />
sich als befangen sieht.<br />
Herr Gliemann verneint.<br />
Herr Weichlein fragt, ob es <strong>de</strong>r Tatsache<br />
entspricht, dass die Schwiegertochter von<br />
Herrn Gliemann als Tagesmutter arbeitet.<br />
Herr Gliemann bestätigt, dass seine<br />
Schwiegertochter als Tagesmutter arbeitet.<br />
Er sieht sich jedoch nicht als befangen, da<br />
dies nichts mit <strong>de</strong>r Vereinbarung zu tun hat.<br />
Herr Weichlein bemerkt, dass mit <strong>de</strong>r neuen<br />
vertraglichen Regelung durchaus Vor-<br />
o<strong>de</strong>r Nachteile für die Schwiegertochter<br />
entstehen könnten. Nach § 20 Abs. 2 Nr. 2<br />
SächsGemO kann <strong>de</strong>r Stadtrat diskutieren,<br />
ob es nur einer weitgefassten Berufsgruppe<br />
zu<strong>gute</strong> kommt. Da es aber nur wenige Tagesmütter<br />
sind, wäre es sicherer, wenn sich<br />
Herr Gliemann befangen erklärt.<br />
Herr Gliemann erklärt sich befangen<br />
und verlässt das Gremium. Somit sind es<br />
31 Stimmberechtigte.<br />
Frau Helbig erläutert die Sach- und Rechtslage<br />
<strong>de</strong>r Vorlage. Aufgrund <strong>de</strong>r Vorberatungen<br />
wur<strong>de</strong> die Mustervereinbarung noch einmal<br />
überarbeitet und liegt mit Stand 5. Juli 2012<br />
allen Stadträten schriftlich vor. Der Beschlussvorschlag<br />
wird <strong>de</strong>mentsprechend geän<strong>de</strong>rt.<br />
Frau Helbig geht näher auf die vorgenommenen<br />
Än<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Vereinbarung ein.<br />
Herr Meyer erinnert an <strong>de</strong>n von Herrn<br />
Gliemann angesprochenen Punkt, ob die<br />
Tagesmütter eine Wahlmöglichkeit haben,<br />
welche Kin<strong>de</strong>r sie betreuen, o<strong>de</strong>r ob die<br />
Zuweisung durch die Stadt <strong>Freital</strong> erfolgt.<br />
Frau Helbig antwortet, dass die Tagesmütter<br />
eine Wahlmöglichkeit haben, dabei aber<br />
die Reihenfolge <strong>de</strong>r Anmeldungen berücksichtigt<br />
wird. Wenn Eltern sich erst kurzfristig<br />
anmel<strong>de</strong>n, wird mit <strong>de</strong>r Tagesmutter<br />
gesprochen, ein an<strong>de</strong>res Kind, was schon<br />
länger angemel<strong>de</strong>t ist, aufzunehmen.<br />
Herr Dr. Wasner bemerkt, dass <strong>de</strong>r Bedarf<br />
an Betreuungsplätzen vorhan<strong>de</strong>n ist und<br />
von Seiten <strong>de</strong>r Verwaltung auch eine Tagesmutterinitiative<br />
gestartet wur<strong>de</strong>. Er fragt<br />
Herrn Kretschmer-Schöppan, welche Maßnahmen<br />
er auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Tagespflegepersonen<br />
sieht.<br />
Herr Kretschmer-Schöppan schil<strong>de</strong>rt, dass<br />
sich auf die Tagesmutterinitiative einige<br />
Interessenten gemel<strong>de</strong>t haben. Diese wur<strong>de</strong>n<br />
an <strong>de</strong>n Landkreis Sächsische Schweiz-<br />
Osterzgebirge weitergeleitet, da er für das<br />
Verfahren und letztendlich die Zulassung<br />
als Tagesmutter verantwortlich ist. Die Verfahren<br />
sind jedoch noch nicht abgeschlos-<br />
sen. Als Maßnahme <strong>de</strong>r Stadt <strong>Freital</strong> sieht<br />
er die Notwendigkeit, in Gesprächen auf<br />
die Vor- und Nachteile sowie Bedingungen<br />
<strong>de</strong>r Tagespflege hinzuweisen.<br />
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.<br />
Es folgt die Abstimmung über <strong>de</strong>n geän<strong>de</strong>rten<br />
Beschlussvorschlag.<br />
Beschluss-Nr.: 057/2012<br />
Tagesordnungspunkt 8<br />
B 2012/042<br />
Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung<br />
für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />
Kleinnaundorf<br />
Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss<br />
(FVA) am 27. Juni 2012<br />
Herr Gliemann und Herr Epperlein kommen<br />
zurück ins Gremium. Somit sind es<br />
wie<strong>de</strong>r 33 Stimmberechtigte.<br />
Herr Funk erläutert die Sach- und Rechtslage<br />
<strong>de</strong>r Vorlage. Herr Heinzmann stellt <strong>de</strong>n<br />
Antrag, <strong>de</strong>n Beschlussvorschlag um folgen<strong>de</strong>n<br />
Punkt 2 zu ergänzen:<br />
2. Die Gewinnausschüttung <strong>de</strong>r Wohnungsgesellschaft<br />
<strong>Freital</strong> mbH im Jahre<br />
2012 in Höhe von 300.000,00 Euro<br />
wird als außerplanmäßige Tilgung <strong>de</strong>s<br />
Gesellschafterdarlehns im Haushalt<br />
2012 <strong>de</strong>r Stadt <strong>Freital</strong> verbucht. In 2013<br />
ist das noch vorhan<strong>de</strong>ne Gesellschafterdarlehn<br />
an die WGF, mit <strong>de</strong>m Restbetrag<br />
von 79.185,00 Euro, von dieser zu tilgen.<br />
Die vorhan<strong>de</strong>ne Finanzierungslücke<br />
in 2013 von 6.932,50 Euro ist aus<br />
<strong>de</strong>r allgemeinen Rücklage zu <strong>de</strong>cken.<br />
Herr Heinzmann begrün<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Ergänzungsantrag<br />
damit, dass die Entnahme von<br />
300.000,00 Euro auch für die Gesellschaft<br />
einen positiven Effekt haben sollte, wie<br />
zum Beispiel die Senkung <strong>de</strong>r Zinsbelastung.<br />
Die Senkung <strong>de</strong>r Zinsbelastung stärkt<br />
die Investitionskraft und hat unmittelbar<br />
Auswirkungen auf die Betriebskosten <strong>de</strong>r<br />
Gewerberäume und Wohnungen.<br />
Herr N. Frost fragt, speziell die Fraktion<br />
Bürger für <strong>Freital</strong>, welcher Stadtrat Mitglied<br />
im Lebensbaum e. V. ist. Wenn ja, wür<strong>de</strong>n<br />
diese, da <strong>de</strong>r Lebensbaum e. V. Träger <strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>reinrichtung ist, befangen sein.<br />
Herr Dr. Wasner stellt klar, dass kein Mitglied<br />
<strong>de</strong>r Fraktion Bürger für <strong>Freital</strong> Mitglied<br />
im Lebensbaum e. V. ist.<br />
Herr Mayer äußert, dass im Kurort Hartha<br />
die Kosten für einen Neubau pro Platz bei<br />
ca. 11.500,00 Euro und in Grumbach bei<br />
ca. 17.600,00 Euro liegen. Die Kin<strong>de</strong>reinrichtung<br />
Waldblick hat vor ca. vier Jahren<br />
13.600,00 Euro pro Platz gekostet. Er stellt<br />
sich die Frage, weshalb <strong>de</strong>r Neubau in<br />
Kleinnaundorf mit ca. 30.000,00 Euro pro<br />
Platz angesetzt wird.<br />
Nr. 16/2012<br />
Herr Schautz kann die von Herrn Mayer<br />
angesprochenen Zahlen nicht bewerten,<br />
da daraus nicht hervorgeht, welche Maßnahmen<br />
sich dahinter verbergen. Es erfolgen<br />
jährlich Auswertungen und Veröffentlichungen<br />
von Kosten für Einrichtungen bzw.<br />
Gebäu<strong>de</strong> aller Art die hinsichtlich Rohbaukosten<br />
und technische Anlagen vergleichbar<br />
sind. Die Kin<strong>de</strong>rtagesstätte Waldblick<br />
mit 1.143.000,00 Euro Baukosten liegt bei<br />
893,00 Euro pro qm. Die Durchschnittskosten<br />
für Kin<strong>de</strong>rgärten dieser Art lagen (nicht<br />
unterkellert, mittlerer Standard) im Jahr<br />
2007 bei 1.113,00 Euro pro qm. Zur Kin<strong>de</strong>rtagesstätte<br />
Kleinnaundorf führt er aus, dass<br />
von <strong>de</strong>n Gesamtbaukosten (2,4 Mio. Euro)<br />
1.721.000,00 Euro als Baukosten veranschlagt<br />
sind. Dies entspricht 1.312,00 Euro<br />
pro qm, wobei <strong>de</strong>r heutige Durchschnittswert<br />
für nicht unterkellerte Einrichtungen<br />
mit höherem und energetischen Standard<br />
bei 1.480,00 Euro pro qm liegt.<br />
Für Herrn Brandau sind die Kosten auch<br />
gewaltig. Wenn jedoch, wie von Herrn<br />
Schautz dargelegt, die Vergleichbarkeit mit<br />
an<strong>de</strong>ren Objekten über <strong>de</strong>n qm Preis gegeben<br />
ist, kann er <strong>de</strong>r Vorlage zustimmen.<br />
Herr Mättig führt zum Ergänzungsantrag<br />
von Herrn Heinzmann aus, dass <strong>de</strong>r Aufsichtsrat<br />
<strong>de</strong>r Wohnungsgesellschaft <strong>Freital</strong><br />
mbH <strong>de</strong>n Beschluss gefasst hat, die Gewinnausschüttung<br />
vorzunehmen und das<br />
Gesellschafterdarlehen bestehen zu lassen.<br />
Das bestehen<strong>de</strong> Gesellschafterdarlehen<br />
ist <strong>de</strong>r Restbetrag von vielen Millionen,<br />
die vor vielen Jahren <strong>de</strong>r Gesellschaft zur<br />
Verfügung gestellt wur<strong>de</strong>n. Der Restbetrag<br />
sollte bestehen bleiben, da die Stadt <strong>Freital</strong><br />
<strong>de</strong>s öfteren mit <strong>de</strong>r Wohnungsgesellschaft<br />
Grundstückstauschgeschäfte durchführen<br />
muss, wo das Darlehen zur Verrechnung<br />
genutzt wird. Dies wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Geschäftsführer<br />
so auch abgesprochen. Herr<br />
Mättig ist <strong>de</strong>r Meinung, da es sich um eine<br />
städtische Gesellschaft han<strong>de</strong>lt, die ehemaliges<br />
städtisches Eigentum übertragen<br />
bekommen hat und alles mit <strong>de</strong>m Geschäftsführer<br />
abgesprochen ist, es legitim<br />
ist, so wie in <strong>de</strong>r Vorlage vorgeschlagen, zu<br />
verfahren. Er bittet, <strong>de</strong>r Vorlage <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
zuzustimmen.<br />
Herr Polley legt dar, dass er als Aufsichtsratsmitglied<br />
<strong>de</strong>r Wohnungsgesellschaft<br />
<strong>Freital</strong> mbH die Gewinnausschüttung abgelehnt<br />
hat. Er sieht zum einen, dass gera<strong>de</strong><br />
die GABS in Liquidation ist und zum<br />
Jahresen<strong>de</strong> aufgelöst wird und zum an<strong>de</strong>ren<br />
bei <strong>de</strong>r Wohnungsgesellschaft <strong>Freital</strong><br />
mbH mit Querfinanzierungen begonnen<br />
wird. Dies ist laut Gesellschaftszweck<br />
nicht zulässig. Unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt<br />
Wohnungswirtschaft können keine sozialpolitischen<br />
Ziele verfolgt wer<strong>de</strong>n.