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Verordnung zum Gesetz über die Banken und Finanzgesellschaften

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952.01 <strong>Banken</strong>verordnung (BankV)<br />

Passiven<br />

1. Verbindlichkeiten gegenüber <strong>Banken</strong>:<br />

a) täglich fällig<br />

b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist<br />

2. Verbindlichkeiten gegenüber K<strong>und</strong>en:<br />

a) Spareinlagen<br />

b) sonstige Verbindlichkeiten<br />

aa) täglich fällig<br />

bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist<br />

3. Verbriefte Verbindlichkeiten:<br />

a) begebene Schuldverschreibungen,<br />

davon:<br />

Kassenobligationen<br />

b) sonstige verbriefte Verbindlichkeiten<br />

4. Sonstige Verbindlichkeiten<br />

5. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

6. Rückstellungen:<br />

a) Rückstellungen für Pensionen <strong>und</strong> ähnliche Verpflichtungen<br />

b) Steuerrückstellungen<br />

c) sonstige Rückstellungen<br />

7. Nachrangige Verbindlichkeiten<br />

8. Rückstellungen für allgemeine Bankrisiken<br />

9. Gezeichnetes Kapital<br />

10. Kapitalreserven<br />

11. Gewinnreserven:<br />

a) <strong>Gesetz</strong>liche Reserven<br />

b) Reserve für eigene Aktien oder Anteile<br />

c) Statutarische Reserven<br />

d) Sonstige Reserven<br />

12. Gewinnvortrag/Verlustvortrag<br />

13. Jahresgewinn/Jahresverlust<br />

Summe der Passiven<br />

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