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Verordnung zum Gesetz über die Banken und Finanzgesellschaften

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952.01 <strong>Banken</strong>verordnung (BankV)<br />

<strong>zum</strong> Niederstwert bewerteten Wertpapier- <strong>und</strong> Edelmetallbestände<br />

des Anlagevermögens ist zusätzlich der Unterschiedsbetrag<br />

zwischen den Anschaffungskosten <strong>und</strong> dem höheren Marktwert<br />

anzugeben; 1<br />

3.3 Für Beteiligungen <strong>und</strong> Anteile an verb<strong>und</strong>enen Unternehmen:<br />

Firmenname, Sitz, Geschäftstätigkeit, Gesellschaftskapital <strong>und</strong><br />

Beteiligungsquote (Stimm- <strong>und</strong> Kapitalanteile sowie allfällige vertragliche<br />

Bindungen); 2<br />

3.3.1 zusätzlich ist der Gesamtbetrag der unter den Beteiligungen (Aktivposten<br />

7) ausgewiesenen Beteiligungen an <strong>Banken</strong> <strong>und</strong> Wertpapierfirmen<br />

anzugeben; 3<br />

3.3.2 anzugeben ist ebenfalls der Gesamtbetrag der unter den Anteilen<br />

an verb<strong>und</strong>enen Unternehmen (Aktivposten 8) ausgewiesenen Anteilen<br />

an verb<strong>und</strong>enen <strong>Banken</strong> <strong>und</strong> verb<strong>und</strong>enen Wertpapierfirmen;<br />

4<br />

3.4 Anlagespiegel; 5<br />

3.4.1 für <strong>die</strong> Liegenschaften <strong>und</strong> <strong>die</strong> übrigen Sachanlagen sind zusätzlich<br />

<strong>die</strong> Brandversicherungswerte anzugeben; 6<br />

3.4.2 anzugeben ist auch der Gesamtbetrag der in den Sachanlagen<br />

(Aktivposten 10) enthaltenen Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Bauten, <strong>die</strong> von<br />

der Bank oder Wertpapierfirma im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit<br />

genutzt werden; 7<br />

3.4.3 anzugeben ist ebenfalls der Gesamtbetrag der nicht bilanzierten<br />

Leasingverbindlichkeiten; 8<br />

3.5 Aufgliederung der immateriellen Anlagewerte; 9<br />

3.5.1 Angabe des Gesamtbetrages der aktivierten Aufwendungen für<br />

<strong>die</strong> Errichtung <strong>und</strong> Erweiterung des Geschäftsbetriebes; 10<br />

3.5.2 Angabe des Gesamtbetrages der entgeltlich erworbenen Geschäfts-<br />

oder Firmenwerte; 11<br />

1 Art. 24e Abs. 1 Ziff. 3.2.2 abgeändert durch LGBl. 2001 Nr. 189.<br />

2 Art. 24e Abs. 1 Ziff. 3.3 abgeändert durch LGBl. 2001 Nr. 189.<br />

3 Art. 24e Abs. 1 Ziff. 3.3.1 abgeändert durch LGBl. 2007 Nr. 278.<br />

4 Art. 24e Abs. 1 Ziff. 3.3.2 abgeändert durch LGBl. 2007 Nr. 278.<br />

5 Art. 24e Abs. 1 Ziff. 3.4 eingefügt durch LGBl. 1999 Nr. 86.<br />

6 Art. 24e Abs. 1 Ziff. 3.4.1 eingefügt durch LGBl. 1999 Nr. 86.<br />

7 Art. 24e Abs. 1 Ziff. 3.4.2 abgeändert durch LGBl. 2007 Nr. 278.<br />

8 Art. 24e Abs. 1 Ziff. 3.4.3 eingefügt durch LGBl. 1999 Nr. 86.<br />

9 Art. 24e Abs. 1 Ziff. 3.5 eingefügt durch LGBl. 1999 Nr. 86.<br />

10 Art. 24e Abs. 1 Ziff. 3.5.1 eingefügt durch LGBl. 1999 Nr. 86.<br />

11 Art. 24e Abs. 1 Ziff. 3.5.2 eingefügt durch LGBl. 1999 Nr. 86.<br />

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